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„Kinderrechte“ ins Grundgesetz = Impfung entgegen dem Elternwillen

Von DER ANALYST | Bevor wir zum eigentlichen Thema kommen, gilt es einige Hintergründe zu beleuchten, was im Folgenden geschehen soll.

Ihre Art der Berichterstattung hat den Mainstream Medien die wenig schmeichelhaften Bezeichungen „Lügenpresse“, beziehungsweise „Lückenpresse“ eingebracht. Dieses nicht immer, aber viel zu oft gerechtfertigte Urteil gründet sich unter anderem auf den hochgelobten Journalisten Claas Relotius und die Vorliebe der Redakteure für Euphemismen wie „Männer“ oder „Partyszene“, um nur die beiden prominentesten Vertreter zu nennen.

Neben diesen relativ plumpen Methode des „Apportier-Journalismus“, gibt es noch eine etwas subtilere, nämlich die Gewichtung der Nachrichten. Versteckt man eine für weite Teile der Bevölkerung bedeutsame Meldung im Nebensatz eines Artikels, muss man sich nicht vorwerfen lassen, etwas verschwiegen zu haben und kann trotzdem beruhigt davon ausgehen, dass sie von den meisten Lesern übersehen wird, oder dass man deren Tragweite nicht erkennt. Dies umso mehr, wenn dafür ein für Land und Leute völlig unwichtiger Sachverhalt zum großen Popanz aufgeblasen wird.

Ablenkung durch Pseudo-Themen 

Für diese Art der Berichterstattung gibt es derzeit ein aktuelles Beispiel, nämlich die Diskussion, ob ein Gutachten über Rechtsextremismus in den Reihen der Polizei erstellt werden soll. Der Umfang, den dieses Pseudo-Thema in der Medienberichterstattung eingenommen hat, muss angesichts der wahren Probleme unseres Landes als Frivolität bezeichnet werden. Noch frivoler ist das Ergebnis eines Kuhhandels, der bei einem Treffen der GroKO am Montag im Kanzleramt, zustande gekommen ist:

Grundgesetzänderung mit weitreichenden Auswirkungen

Und jetzt sind wir beim eigentlichen Thema. Die Aufnahme „der Kinderrechte“ ins Grundgesetz im Rahmen dieses Kompromisses war den meisten Medien nicht einmal eine Erwähnung [1] wert, oder allenfalls einen dürren Satz, versteckt im übrigen Text. Lückenpresse und manipulative Gewichtung in Reinform.

„Kinderrechte“ sind ein Thema, dem die meisten Bürger aufgeschlossen gegenüber stehen, weil der Begriff positiv besetzt ist. Dafür haben Politik und Mainstream Medien durch geschicktes Framing schon bei der Begriffswahl bestens gesorgt. Eigentlich müsste es richtig heißen: „Beschneidung der Elternrechte“.

Kinderrechte = Beschneidung der Elternrechte

Was spricht dagegen, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern? Zunächst einmal, dass das völlig unnötig ist. Alle im Grundgesetz garantierten Rechte gelten für die Kinder ebenso wie für die Erwachsenen.

Die Absicht, die hinter dieser Grundgesetzänderung steckt, ist die Schwächung der Elternrechte zugunsten des Staates. Es wird also den Vätern und Müttern ein gewichtiger Teil der „elterlichen Erziehungsgewalt“ entzogen und auf den Staat übertragen.

Was bedeutet das in der Praxis? Ganz einfach: Wenn Kinder und Jugendliche – was eher die Regel, als die Ausnahme ist – mit bestimmten Vorgaben der Eltern nicht einverstanden sind, so können sie künftig mit anwaltschaftlicher Hilfe und Unterstützung des Jugendamtes in bestimmten Fällen dagegen vorgehen.

Ein theoretisches Beispiel, dass schon in Kürze zur erschreckenden Realität werden könnte, ist  die Impfung gegen das „Corona-Virus“. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass aufgrund der gesundheitlichen Risiken viele Eltern strikt dagegen sein werden, ihren Nachwuchs gegen „Corona“ impfen zu lassen. Wenn allerdings das Kind oder der/die Jugendliche in der Schule, durch Jugendzeitschriften oder das Internet von der Notwendigkeit der Impfung „überzeugt“ wurde, kann es diese gegen den Willen der Eltern durchsetzen.

Es gibt noch weitere erschreckende Beispiele, die man hier anführen könnte (Stichwort: Transsexualität), aber das würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Warum es die Regierung darauf anlegt, die Familien zu schwächen, können Sie in dem PI-NEWS Beitrag „Staatsauftrag: Zersetzung“ [2] von Nadine Hoffmann nachlesen. Detaillierte Informationen über den Angriff auf Ihre Elternrechte finden Sie in diesem Beitrag. [3]

Dazu noch:

» Tipps zur Gegenwehr von Eltern und Familien unter www.elternaktion.de [4]

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Die Lufthoheit über unsere Kinderbetten verhindern!

geschrieben von libero am in Familie | 83 Kommentare

Kinderrechte in das Grundgesetz? Eine Frage, die die Meisten wohl spontan mit „Ja“ beantworten würden. Martin Reichardt, familienpolitischer Sprecher der AfD Fraktion im Bundestag, ist ein leidenschaftlicher Kämpfer gegen dieses Vorhaben, denn es hat zur Folge, dass Familien geschwächt und Eltern entrechtet werden, der Staat uneingeschränkten Zugriff auf unsere Familien hat. Es gibt Stimmen, die es „Ermächtigungsgesetz“ nennen.

Namhafte Verfassungsrechtler sprechen sich gegen die Einbringung von Kinderrechten in das Grundgesetz aus. Warum ist das so?

Eine stabile Gesellschaft beruht auf stabilen Familien – denn Eltern vermitteln ihren Kindern traditionelle Tugenden wie Dankbarkeit, Geduld, Ausdauer und vieles mehr. Wer die Familien zerstört, zerstört die Gesellschaft.

Eltern dürfen bestimmen, wie sie ihre Kinder erziehen und welche Werte sie an sie weitergeben. Die Selbstverständlichkeit dieses Naturrechts wird mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgehebelt und ermöglicht eine komplett staatlich bestimmte Erziehung.

Artikel 6 Grundgesetz lautet:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

„Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“

So haben es die Väter des Grundgesetzes formuliert, es ist ein sorgsam austariertes Gebilde von Elternrechten und staatlichem Wächteramt.

Elternrechte in Gefahr

Die Verankerung von Kinderrechten in das Grundgesetz wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, dass das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurück gedrängt wird. Das Grundgesetz geht bislang zu Recht davon aus, dass das Kindeswohl im Regelfall bei den Eltern in besten Händen ist.

Der Artikel 6 GG gestattet bisher kein staatliches Tätigwerden, um entgegen dem Elternwillen für eine vermeintlich optimale Entwicklung des Kindes zu sorgen.

Im Falle der Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz droht sich genau dies zu ändern. Kinderrechte haben daher das Potenzial, unter Berufung auf ihren Schutz Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern.

Was wären die Folgen von Kinderrechten im Grundgesetz?

Die Rechte der Eltern und Familien als kleinste, schützenwerte Gemeinschaft werden ausgehebelt. Stattdessen werden dem Staat mehr rechtliche Möglichkeiten gegeben in elterliche Belange einzugreifen: So wäre es möglich, dass der Staat eine „Kita-Pflicht“ einführt mit dem Verweis auf das „Kinderrecht“ zur frühkindlichen Bildung.

Ein Beispiel:

2009 ließ der Berliner Senat prüfen, ob eine Krippen- und Kitapflicht auch gegen den Einspruch der Eltern möglich sei. Sie haben von diesem Vorhaben abgelassen, weil das Erziehungsrecht der Eltern aus GG Artikel 6 dem im Wege stehe.

Grundschulkinder können dazu verpflichtet werden sich mit dem Thema Transsexualität auseinanderzusetzen und das dann möglicherweise mit dem „Kinderrecht“ auf sexuelle Identität begründen.

Wir erinnern uns an die Broschüre „Ehne, mehne, muh“ von der Antonio-Amadeu-Stiftung: Mädchen mit Zöpfen und Röcken sind ein Zeichen für „rechtsnationale“ Erziehung im Elternhaus. Jungen, die Sport treiben, Mädchen, die mit Puppen spielen, werden in traditionellen Rollen erzogen, die Eltern sollten überprüft werden.

Mit der Einbringung von Kinderrechten in das Grundgesetz hätte der Staat bzw. das Jugendamt Zugriff auf diese „verdächtigen Familien“.

Mahnendes Beispiel Norwegen

In Norwegen sind bereits Kinderrechte gesetzlich verankert. Das Wohl der Kinder wird hier durch den Staat und der Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ definiert. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat sieht sich als Vertreter für die Rechte der Kinder. Die nachfolgenden Beispiele sind ein Zeugnis für die von staatlicher Seite geförderte Missachtung der Familie und sogar zerstörerischen Eingriffe in die Erziehung:

Wer sein Kind nach traditionellen »Rollenmustern« erzieht, macht sich verdächtig. Rollenmuster will man in Norwegen überwinden, Gender-Mainstreaming heißt das Zauberwort. Ein Kind gilt als »Es«, bis es weiß, ob »Es« ein Er oder eine Sie sein will. Die „Kinderschutzbehörde“ platzierte ein Kind, das in traditionellen Rollenmuster erzogen wurde, bei einem homosexuellen Paar.

Auch ein Kind, das in der Schule sagte, »dass Gott Sünden straft«, wurde den Eltern entzogen. Hat das Kind kein eigenes Zimmer, hat es nicht genügend Privatsphäre zu Hause, auch das widerspricht dem vom Staat definierten Kindeswohl.Einer Mutter wurde ihr Sohn entzogen, weil sie, zu oft umgezogen sei, sie darf ihren Sohn nur zehn Mal im Jahr sehen.

Gibt es eine Schutzlücke für Kinder im Grundgesetz?

Nein! Verfassungsrechtler sehen Kinderrechte bereits durch das Grundgesetz (insbesondere Artikel 1 und 6 Grundgesetz) mitabgedeckt. Sie sehen keine Schutzlücke, denn die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte stehen bereits heute den Kindern zu, da sie bereits mit der Geburt Grundrechtsträger sind und keine Notwendigkeit für separate Kinderrechte besteht.

Ist Deutschland verpflichtet Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern?

Nein! Im Jahr 1989 wurde die Kinderrechtskonvention der UN initiiert, die Konvention sollte, genauso wie der Migrationspakt, „nicht bindend“ sein. In Deutschland trat sie 1992 in Kraft. Diese Konvention sieht nicht vor, dass Kinderrechte auch in der Verfassung verankert werden sollen.

Helfen Kinderrechte den Kindern?

Nein, denn Kinder brauchen starke, liebevolle Familien, keinen starken Staat. Kinder sind schon heute voll umfassend geschützt. Was Kindern wirklich helfen würde, wären Investitionen in Bildung und damit in die Chancengleichheit – damit der Geldbeutel der Eltern nicht den späteren Lebensweg vorzeichnet. Oder Verbesserungen für Kitas und Schulen: Wenn regelmäßig Unterrichtsstunden ausfallen oder die Betreuung ein Problem wird, belastet das Familien und damit Kinder. Eine wirkliche Wahlfreiheit zwischen Betreuung in der Kita und der Betreuung zu Hause.

Die Lufthoheit über unserer Kinderbetten verhindern!

Die Entmachtung von Familien ist eine alte linke Fantasie. Schon Marx und Engels schrieben, dass die Kindeserziehung dem Einfluss der bürgerlichen Familie entrissen und vergesellschaftet werden müsse, während die Familie als gesellschaftliche Institution schließlich ganz verschwinden solle!

Die links-grünen Ideologen des Gender-Mainstreams versuchen seit vielen Jahren alles, um die Grundfesten der Gesellschaft, all das, was mit dem traditionell-konservativen Bild von Ehe und Familie zu tun hat, zu zerstören. Es begann mit der Entwertung des Begriffes der Ehe zwischen Mann und Frau durch die „Ehe für alle“, die schwere Schädigung der biologischen Geschlechter durch mehr als 100 Variationen des sozialen Geschlechtes.

Olaf Scholz Wunsch von 2002 „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“ könnte mit der Verankerung von Kinderrechten in das Grundgesetz in Erfüllung gehen. Dies kann unter anderem verhindert werden, wenn möglichst viele die Petition „Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vom 15.12.2019“ [5] mitunterzeichen!

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Wo die trojanischen Pferde ihren Stall haben

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Dummheit,Familie,Genderismus,Grüne,Gutmenschen | 74 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Alles „Gute“ kommt bekanntlich von der UNO. Aber während gegen den UN-Migrationspakt eine erbitterte Abwehrschlacht geführt wurde, haben wir leider vor Jahren einem anderen trojanischen Pferd [6] namens Kinderrechte blauäugig unsere Stadttore geöffnet.

Unstrittigerweise handelt es sich bei Kindern um Menschen. Und die Menschenrechte sind bereits ausführlich formuliert. Wozu braucht es da noch Kinderrechte? Die Antwort lautet: Um die Erziehungsgewalt der Eltern in Richtung Staat zu verlagern. Williger Helfer bei diesem Ziel war und ist dabei natürlich die EU.

Bereits 2009 erklärte der EU-Vertrag von Lissabon den Schutz der „Kinderrechte“ zum Unionsziel. Folgerichtig wurden den Hessen bei der Landtagswahl die Festschreibung der Kinderrechte in der Hessischen Landesverfassung [7] untergeschoben, wo sie nun ihre unheilvolle Wirkung entfalten können. Kinderrechte klingt doch nett, nicht wahr? Zwei positiv besetzte Begriffe werden verbunden: Kinder und Rechte. Wer könnte dagegen etwas haben?

Nur ein Miesmacher kommt auf die Idee zu fragen, wer denn die neuen, verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einklagen soll. Die Eltern? Was ist aber, wenn sich diese gegen Wünsche der Kinder stellen, die Kinder ihre Wünsche partout nicht aufgeben wollen und dabei vielleicht auch noch von den netten Onkeln und Tanten bestimmter linksgrüner Lobbygruppen unterstützt werden?

Sie haben es erraten: Dann stellt der Staat dem Kind einen Anwalt zur Seite, der im Auftrag des Sprösslings die Eltern verklagt, denn wie sonst sollte der unverstandene Nachwuchs seine von der Verfassung geschützten Rechte gegenüber seinen uneinsichtigen Erzeugern durchsetzen können?

Stasi-Anette Kahanes Gebrauchsanleitung

Eine Gebrauchsanleitung dazu liefert die fröhlich-bunte Broschüre: „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik“.

Finanziert wird diese, mit einem ministerialen Vorwort von Bundes-Familienministerin Giffey (SPD) geadelte Broschüre übrigens von den Steuergeldern der künftigen Beklagten.

 „Dem Freiheitsrecht der Eltern stehen Kinderrechte gegenüber. Bekanntlich passen diese nicht immer zusammen. Kinder brauchen hier Fachkräfte, die als verlässliche Bezugspersonen die Anwaltschaft übernehmen“

Das erklärt in der Broschüre die Sozialarbeiterin Eva Prausner vom „Projekt ElternStärken“. Geradezu hinterfotzig ist angesichts dieser Stoßrichtung die Bezeichnung „Projekt ElternStärken“, wo es doch explizit um das Gegenteil geht.

Vielleicht ist das in der heutigen Zeit auch nur zu geradlinig gedacht. Doch halt! Geradlinig klingt schon sehr autoritär. Das hört sich nach jener Spezies verdächtiger Eltern an, die durch

„autoritäre und geschlechterstereotype Erziehungsstile die vielfältigen Möglichkeiten von Kindern einschränken möchte.“

Und noch dazu die

binäre und traditionelle Vorstellungen vom Junge- oder Mädchen-Sein und damit eine „Brückenfunktion an rechtsextreme Ideologie pflegt“

Die Verwendung von Vokabeln wie „Gender-Wahn“ oder „Frühsexualisierung“ schürt dann noch weitere Verdachtsmomente

rechtspopulistischen, neurechten oder religiös-fundamentalistischen Gruppierungen anzuhängen.“

Knoten im Hirn vom Lesen? Kein Wunder. Auch diese Zitate sind der brandneuen Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) unter der Leitung von Stasi-Anette entnommen. Sie sehen, die liebe Frau Kahane ist überall dort vertreten, wo sich die Gelegenheit bietet, den bewährten Strukturen der bösen Spießer-Gesellschaft ein Messer in die Gedärme zu stoßen.

Wer Kinder hat und sich einmal richtig gruseln möchte, kann sich hier [8] diese Broschüre als pdf herunterladen. Versprochen: Nach der Lektüre werden Sie sofort ihre schlafenden Kinder aus den Betten reißen, ins Auto packen und nach Ungarn fliehen.

Ein Blick über den großen Teich – ein Blick in unsere nahe Zukunft?

Schauen wir mal über den Atlantik: Seit dem 1. Juni 2017 gilt im kanadischen Bundesstaat Ontario das Gesetz „Bill 89“ [9], das Kindern u.a. ein Recht auf selbstgewählte Geschlechtsidentität und somit auch auf Geschlechtsumwandlung zusagt. Eltern, die aufgrund ihrer Überzeugung trotz ernstzunehmender, warnender Stimmen von Medizinern und Psychologen, dem Wunsch des Kindes auf Geschlechtsumwandlung nicht nachkommen wollen, droht der Entzug des Sorgerechts. Den Wünschen und Vorstellungen der eigenen Kinder nicht Folge zu leisten, wird vom zuständigen Minister als „abuse“, also (Macht-) Missbrauch bezeichnet.

Wer steuert die Wünsche der Kinder?

Kinderrechte sind mithin das Geschütz, das von linken Ideologen gegen das natürliche Erziehungsrecht der Eltern in Stellung gebracht wird. Der Wunsch der Kinder wird so für die Eltern zum Befehl. Wer aber steuert die Wünsche der Kinder? Ganz einfach: Die Medien, staatliche Institutionen wie die Schule, LGBT–Lobbygruppen (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender) und NGOs, um die wichtigsten Akteure zu nennen. Olaf Scholz, SPD, formulierte schon vor Jahren das Ziel „die Lufthoheit über den Kinderbetten [10]“ erobern zu wollen.

Die Auswirkungen an einem anderen praktischen Beispiel

Als Deutschland am 6. März 1992 die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, geschah das unter einem Vorbehalt [11]: Da in der Bundesrepublik die Abschiebehaft auch gegen Kinder und Jugendliche verhängt wurde, hat die damalige Bundesregierung dem Ausländerrecht in Deutschland Vorrang vor der Kinderrechtskonvention gegeben. Um dies weiterhin zu gewährleisten, wurde eine diesbezügliche Vorbehaltserklärung bei der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention abgegeben. Diese wurde von Deutschland am 15. Juli 2010 durch Hinterlegung einer Rücknahmeerklärung bei den Vereinten Nationen zurückgenommen. Wer war damals gleich noch Bundeskanzler? Ach ja, Angela Merkel…

Damit gilt Artikel 3 Absatz 1 der Konvention inzwischen auch in der Bundesrepublik ohne Einschränkung, so dass

“bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgan getroffen werden,das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist”.

Als Resultat kostet uns nun ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling mehr als 5000 Euro im Monat und kann nicht abgeschoben werden.

Lesben, Schwule, Dildo + Kinder = bunt und gut

Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben oder Ihre Jüngsten in die Kita oder den Kindergarten gehen, betrachten Sie bitte diesen Beitrag als dringende Warnung, im Auge zu behalten, was Ihrem Nachwuchs dort vorgesetzt wird. Der Autor dieses Beitrags hatte als Vater einer erwachsenen Tochter kein Problembewußtsein für die Auswirkungen des Gender-Wahns auf unsere Kleinsten, bis vor er vor kurzem einen diesbezüglichen Vortrag besuchte. Vater, Mutter + Kind(er) = bäh und rechts – Lesben, Schwule, Dildo, Analverkehr + Kinder = bunt und gut.

Der Staat und diverse NGOs benutzen die Kinderrechte als Machtinstrument gegen unliebsame Eltern. Die harmlos klingenden „Kinderrechte“ werden zum Damokles Schwert über den Köpfen der Eltern. Sie bergen eine Sprengkraft in sich, die Familie als den nicht-staatlichen Kern des Gemeinwesens in ihrem Innersten zu bedrohen. 2019 sollen die Kinderrechte laut Koalitionsvertrag von der Bundesregierung ins Grundgesetz aufgenommen werden. Alle Altparteien haben Zustimmung signalisiert. Klimaschutz, Migrationspakt, Flüchtlingspakt, Kinderschutzrechte – bald werden wir innerhalb unserer Stadtmauern zwischen all den trojanischen Pferden keinen Platz mehr finden.

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