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Zehn Jahre „Würzburger Flaggenspuk“

Von DANIEL | Am 11. Mai 2011 wurde die gesamte Innenstadt von Würzburg mit türkischen Nationalfahnen beflaggt: eine orgiastische Selbstdarstellung türkischen Nationalstolzes mitten in Deutschland, vom Main bis zum Dom, über die Juliuspromenade zum Theater und durch die Kaiserstraße bis zum Bahnhof. 50 türkische Nationalflaggen sollten den 50. Jahrestag der Ankunft des ersten türkischen Gastarbeiters in Würzburg feiern und damit die Begründung einer türkischen Kolonie auch in dieser Stadt.

Die Hintergründe zu dieser gespenstisch wirkenden Aktion sind bis heute nicht bekannt geworden. Ob die Anweisung zur türkischen Nationalbeflaggung Würzburgs direkt aus Ankara an Mittelsmänner in Deutschland erging, oder ob türkische Nationalisten in Deutschland mit direktem Draht ins Würzburger Rathaus die Beflaggung von sich aus in die Wege leiteten, wurde nie geklärt. Für eine politische Einordnung des Geschehens spielt diese Frage letztlich auch keine Rolle.

Denn möglich wurde diese Selbstdarstellung des türkischen Nationalismus in Deutschland so oder so nur durch ein politisches Bündnis im Würzburger Rathaus zwischen türkischen Nationalisten und deutschen Linken, die zwar den Nationalismus der Deutschen zutiefst ablehnen, gegenüber dem Nationalismus anderer Völker, insbesondere dem extremen Nationalismus der Türken in Deutschland, aber bekanntlich beide Augen fest verschließen.

Die politische Stoßrichtung des Würzburger Flaggenspuks von 2011 war schon damals leicht zu erkennen. Zielsetzung war zum einen, türkisch-nationale Präsenz zu zeigen, also unter den Türken der Stadt den eigenen Nationalismus zu stärken, und zugleich die Deutschen einzuschüchtern, die eine derartig provokante Selbstdarstellung einer fremden Nation im eigenen Land ohnmächtig mit ansehen mussten. Selbstbewusste Muskelschau einer Immigrantennation und gleichzeitig Demütigung der Urbevölkerung – letzlich also ging es wieder um das übliche kraftstrotzende „Was guckst du?“, das bei den Deutschen zu gesenkten Blicken auf den Boden führt, nur auf andere Weise präsentiert.

[1]Zwei ganze Tage lang mussten die Würzburger diese nationalistische Selbstdarstellung der Türkei und deren Kolonie in ihrer Stadt ertragen, dann wurden die Fahnen abgehängt. Dass es in diesen zwei Tagen zu keinen Protesten kam, ist bemerkenswert. Hätte es in der Türkei eine ähnlich provokante Selbstdarstellung von deutschem Nationalismus gegeben, hätte die Bevölkerung dort vermutlich spontan das Rathaus gestürmt. Aber die Deutschen sind ein duldsames Volk, das schon gewohnheitsmäßig den Blick senkt.

An den Würzburger Flaggenspuk erinnert heute nichts mehr in der Stadt, man schweigt darüber hinweg, als hätte es dieses Ereignis nie gegeben. Verewigt wurde die Erinnerung an diese bizarren zwei Tage dennoch: Als Titelbild des Romans „Ruhrkent“ von C. M. [1], der sich mit der Gründung eines von Deutschland unabhängigen Immigrantenstaates im Ruhrgebiet befasst – eine bildliche Mahnung an die Deutschen, ihren Blick endlich zu erheben.

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Die Umvolkung – ein Frauenprojekt

geschrieben von libero am in Kolonisation Deutschlands | 154 Kommentare

Von C. JAHN | Würden sich Angela Merkel und Katrin Göring-Eckardt mit demselben Eifer für die Umvolkung ins Zeug legen, wenn Schiffladungen junger Thailänderinnen in Europa anlanden würden? Wären 80 Prozent der freiwilligen Helfershelfer weiblich, wenn die Bundesregierung Millionen von 20jährigen Russinnen nach Deutschland holen würde? Würden die überwiegend weiblichen Demonstranten von „Wir haben Platz“ die Übersiedlung der Brandstifter von Moria ebenso hysterisch herbeikreischen, wenn diese vor allem junge, mandeläugige Damen von den Philippinen wären?

Man wird alle drei Fragen spontan wohl mit einem „eher nein“ beantworten. Aber selbst wer den Frontfrauen der Umvolkungspolitik, Angela Merkel, Ursula von der Leyen, Katrin Göring-Eckardt und Claudia Roth, freundlicherweise unterstellt, sie würden mit derselben Begeisterung auch Millionen junger Ukrainerinnen eindringen lassen, der wird sich der Beobachtung nicht entziehen können, dass die gesamte Umvolkungsbewegung in Deutschland eine stark weibliche Schlagseite aufweist. Wo auch immer die Umvolkung gepredigt und getätigt wird, man trifft mehrheitlich auf Frauen: im Kreis der „ehrenamtlichen“ Helfershelfer bei Diakonie und Caritas, in der Mitarbeiter- und Mitgliederschaft der großen Umvolkungsverbände wie „Pro Asyl“, unter den nahezu ausschließlich weiblichen Demonstranten von „Wir haben Platz“ und selbst im täglichen Straßenbild: Die indigenen deutschen Begleiter der Kolonisten (amtsdeutsch: „Migranten“), sofern diese nicht nur unter ihresgleichen durch unsere Innenstädte wandeln, sind fast immer weiblich.

Sowohl unter den geistigen Anstiftern als auch den Umsetzern der Umvolkung ist also der überproportional hohe weibliche Anteil auffällig. Diese deutlich erkennbare sexuelle Komponente der Umvolkungspolitik aus falsch verstandenem Anstand oder Prüderie zu verschweigen, ist nicht angebracht: Für solche ritterlichen Höflichkeiten gegenüber der in diesem Zusammenhang unübersehbar in einer Täterrolle agierenden Damenwelt ist die Umvolkung zu folgenschwer.

Statt sexuelle Offensichtlichkeiten aus der Diskussion auszuklammern, scheint es vielmehr notwendig, nach den Beweggründen für die weibliche Umvolkungsbegeisterung zu suchen. Drei Hauptmotive lassen sich erkennen:

Zum einen üben die angesiedelten Kolonisten ganz sicher auf viele Frauen einen erotischen Reiz aus. Dunkle Haut, eine gewisse barbarische Wildheit, eine selbstbewusst herrische Art, all dies auch noch im Zusammenspiel mit süßlicher Schmeichelei – natürlich fühlen sich Frauen von dieser Kombination aus männlichem Dominanzverhalten und aufgesetzter, blumiger Galanterie angezogen. Zudem wissen auch indigene deutsche Frauen, dass die Kolonisten aus Kulturen kommen, in denen tatsächlich geheiratet wird und Kinder gezeugt werden. All diese klassischen weiblichen Wünsche – von vielen deutschen Frauen aufgrund der Beeinflussung und Bedrohung durch missgünstige Feministinnen ins Unterbewusste abgedrängt oder nur heimlich geäußert – kommen in der Paarbindung mit indigenen deutschen Männern oftmals zu kurz.

Und zu alledem bietet der messerzückende Kolonist in der harten Realität unseres buntistischen Paradieses auch noch einen deutlich besseren Schutz als der deutsche Schluffi, der in der Kölner Silvesternacht als ewige Schande feige danebenstand, als andere Männer die Brüste seiner Frau betatschen. Der dunkelhäutige, archaische, jederzeit gewaltbereite Kolonist erscheint vielen deutschen Frauen daher nicht nur attraktiv als erotischer Gespiele, sondern im Vergleich zu einem indigenen deutschen Mann durchaus auch als bessere Wahl zur Befriedigung weiblicher Schutzbedürfnisse und aussichtsreicherer Kandidat für eine langfristige eheliche Bindung (auch wenn diese Hoffnung üblicherweise illusorisch ist, da die allermeisten Kolonisten aus rassistisch-nationalistischen Gründen letztlich doch die begehrte unberührte Jungfrau aus ihrem eigenen Land heiraten).

Zum zweiten sehen auch Frauen die machtpolitischen Veränderungen, die mit der orientalisch-afrikanischen Kolonisation Deutschlands einhergehen: die Indigenen werden deutlich an Macht verlieren, die Kolonisten immer mehr Macht erhalten. Aus weiblicher Sicht liegt die Fragestellung daher nahe, ob es für die eigenen Kinder auf längere Sicht nicht doch vorteilhafter sein kann, einen Kolonisten statt eines Indigenen zum Vater zu haben. Dass indigene deutsche Kinder schon heute an den Schulen eine ethnische Minderheit sind, die gemobbt wird, Kolonistenkinder hingegen von Mitschülern und Lehrern hofiert werden, beobachten gerade Frauen sehr genau. Und Frauen wissen ebenfalls, dass Kolonisten bei Bewerbungen im Staatsdienst schon heute – grundgesetzwidrig – aufgrund ihrer Herkunft bevorzugt eingestellt werden, während Indigene trotz gleicher oder sogar besserer Qualifikation das Nachsehen haben.

Da sich diese Entwicklung, Kolonisten gegenüber Indigenen systematisch zu bevorzugen, auch in der Wirtschaft abzeichnet, sind die Zeichen an der Wand gar nicht mehr zu übersehen: Indigene Deutsche verlieren nicht nur an politischem Machteinfluss, man nimmt ihnen Zug um Zug auch ihre wirtschaftlichen Überlebensgrundlagen. Es ist entsprechend nur folgerichtig, wenn sich viele Frauen vor dem Hintergrund dieser schwindenden Zukunftsperspektive für Indigene dreimal überlegen, ob sie tatsächlich noch indigene deutsche Kinder in die Welt setzen möchten. Das Kind eines Kolonisten aus Afrika oder Arabien zu gebären – selbst wenn es nicht zur Eheschließung kommt –, erscheint hingegen langfristig als bessere Überlebensstrategie für den eigenen Nachwuchs.

Und letztlich dürfte speziell bei älteren Frauen jenseits der 45, die erkennbar die Mehrheit insbesondere der kirchlichen Helfershelfer bilden, auch das weibliche Bedürfnis, sich zu kümmern, der natürliche Mutterinstinkt also, eine nicht unwesentliche Rolle spielen. Der nach Deutschland eingedrungene Kolonist ist nach seiner Ankunft in vielerlei Hinsicht auf Hilfe angewiesen: Er muss informiert werden, wie er sein Geld bekommt und wo seine neue Wohnung ist, er kann kein Deutsch und nimmt Unterstützung bei Arztbesuchen und sonstigen täglichen Gefälligkeiten jeder Art gern an. In diesem Zusammenspiel mit dem hilflosen Kolonisten fällt der indigenen deutschen Helfershelferin also durchaus eine gewisse Mutterfunktion zu, sie kann sich kümmern, sie kann lehren und mitunter belehren, eine Aufgabe also, die für viele Frauen reizvoll ist – gerade in jenem besagten Alter, in dem die eigenen Kinder meist aus dem Haus sind. Der in seinen ersten Tagen in Deutschland etwas tapsig herumstolpernde Kolonist übernimmt demnach für diese spezielle, etwas ältere Gruppe der weiblichen Helfershelfer die Rolle eines Ersatzkindes.

[2]Die starke weibliche Schlagseite der Umvolkung lässt sich also recht nachvollziehbar erklären – wir sehen hier eine Mischung aus weiblicher Sexualerotik, strategischer Nachkommensplanung und natürlichen Mutterinstinkten am Werk. Die Herrenwelt wird allerdings gerechterweise zugestehen müssen, dass die Begeisterung für die Umvolkung vermutlich eine ebenso starke männliche Schlagseite hätte, wenn die Bundesregierung Schiffsladungen voll junger Thailänderinnen oder Russinnen anlanden würde. Hand aufs Herz: welcher Vertreter des starken Geschlechts würde noch „Merkel muss weg!“ rufen, wenn unsere Gottkanzlerin Millionen und Abermillionen von mandeläugigen Schönheiten ins Land holen würde?

Es gibt allerdings einen ganz wesentlichen Unterschied, ob Frauen aus sexuellem Egoismus junge Männer importieren oder Männer aus ebensolchem sexuellem Egoismus junge Frauen. Junge Männer sind grundsätzlich immer Krieger, sie sind letztlich genetisch programmierte Tötungsmaschinen, Frauen sind dies nicht. Würden Männer durch geschickten Missbrauch des Asylrechts Millionen junger Russinnen importieren, würde indigenen deutschen Frauen zwar eine sexuelle Konkurrenz entstehen, es würde aber keine einzige deutsche Frau durch einen solchen Import ihr Leben verlieren. Der von Frauen aus sexuellem Egoismus vorangetriebene Asylimport junger Männer hingegen, insbesondere von Männern aus traditionell feindseligen Kulturen, stellt aufgrund der grundsätzlich kriegerischen Veranlagung aller Männer für die indigenen deutschen Männer eine ernsthafte physische Bedrohung dar.

Tatsächlich werden indigene deutsche Männer bereits heute tagtäglich zu Opfern der importierten Kolonisten, sie werden routinemäßig geschlagen, getreten, mit Messern abgestochen, und man wird indigene deutsche Männer zu Tausenden, Zigtausenden grausam töten, sofern es eines Tages zum großen Bunten Bürgerkrieg kommt. Frauen, die sich aufgrund ihrer erotischen Phantasien oder mütterlichen Instinkte an der Umvolkung beteiligen, sollten sich daher auch vor Augen halten, dass sie aus persönlichem sexuellen Egoismus zugleich Mord und Totschlag ins Land holen und die Leidtragenden – da Frauen in Kriegen im allgemeinen nicht getötet werden – die indigenen deutschen Männer sein werden.

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Nutzen des „deutschen Volkes“ oder Nutzen „deutscher Staatsangehöriger“?

geschrieben von PI am in Kolonisation Deutschlands,Umvolkung | 125 Kommentare

Von C. JAHN | Die Rechtmäßigkeit der Umvolkungspolitik ist bekanntlich umstritten. Aus Sicht der Umvolkungskritiker widerspricht die derzeitige Politik dem Grundsatz vom „Nutzen des deutschen Volkes“, dem laut Grundgesetz obersten Maßstab allen politischen Handelns. Demgegenüber steht der Einwand der Umvolkungsbefürworter, die aus Nahost und Afrika angesiedelten Kolonisten seien ja infolge ihrer Einbürgerung ebenfalls deutsche Staatsangehörige und somit auch Teil des deutschen Volkes.

Aus der Logik der Umvolkungsbefürworter heraus ist die Umvolkungspolitik daher in jedem Fall grundgesetzkonform: Selbst wenn diese Politik den indigenen Deutschen mehr oder weniger schaden würde, bliebe der grundgesetzliche Handlungsmaßstab gewährleistet, da die angesiedelten Kolonisten in jedem Fall von der Umvolkungspolitik profitieren und diese Politik somit wenigstens zum Nutzen eines Teils des deutschen Volkes wäre – nämlich jenem Teil der zu „Deutschen“ erklärten afrikanischen und arabischen Kolonisten.

Die entscheidende Frage hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Umvolkungspolitik lautet also: Sind die eingebürgerten Kolonisten aus Nahost und Afrika tatsächlich Teil des „deutschen Volkes“, zu dessen Nutzen das Grundgesetz das gesamte staatliche Handeln verpflichtet?

Diese Frage ist klar zu verneinen: Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich nicht gleich Volkszugehörigkeit.

Allerdings halten die herrschenden Buntisten diesem Grundsatz bekanntlich mehrere Hauptargumente entgegen, die im folgenden näher betrachtet seien:

1. Es gibt angeblich gar kein „Volk“

In der Ideologie des Buntismus gibt es keine „Völker“. Gemäß der buntistischen Lehre sind alle Menschen auf der Welt sozial ungebundene Personen, die sich in einer idealerweise grenzenlosen, staatenlosen Welt durch Wanderung den für sie am besten geeigneten Ort zum Leben aussuchen. Angekommen an ihrem neuen Wohnort, bilden all diese wandernden Individuen – der buntistischen Lehre zufolge – zwar neue Gemeinschaften, diese Gemeinschaften beruhen aber nicht auf irgendwelchen nationalen oder „völkischen“ Gemeinsamkeiten, sondern, da die Wanderer ja volks- und nationslose Wesen sind, allein auf individuellen Freundschaften: Nationale und kulturelle „Vorurteile“ werden durch gegenseitigen Kontakt überwunden, im Ergebnis bilden sich im buntistischen Paradies völlig neue Gruppierungen von Menschen jenseits jeglicher „nationaler“ Traditionen oder Gemeinsamkeiten – alle Menschen werden tatsächlich Brüder. Soweit das ideologische Gedankengebäude unserer herrschenden Führungsschicht.

Da es also in der Ideologie des Buntismus keine „Völker“ gibt, ist auch der Begriff „Volk“ im Grundgesetz aus Sicht unserer Führer quasi bedeutungslos: Es gibt kein „Volk“, also gilt der Verweis auf das „deutsche Volk“ im Grundgesetz nur als sprachlicher Fehler, um den man sich in der Praxis nicht zu kümmern hat – so die krude Logik der Herrschenden. Allerdings verhält sich die herrschende Elite ganz entgegen dieser eigenen Logik mit Blick auf das Wort „Volk“ in der Praxis höchst inkonsequent.

[3]Zum einen macht sich die Elite das Leben leicht, indem sie in ihrer politischen Sprache das deutsche Wort „Volk“ im allgemeinen einfach durch das bedeutungsgleiche griechische Fremdwort „Ethnie“ („Ethnos“ – griech. „Volk“) ersetzt. Sich auf diese Weise um das Wort „Volk“ herumzuschummeln, indem man es durch ein bedeutungsgleiches Fremdwort ersetzt, ist aber eigentlich Verrat an der eigenen Ideologie und ein geistiges Armutszeugnis: Entweder es gibt tatsächlich keine „Völker“, dann gibt es auch keine sprachlich bedeutungsgleichen „Ethnien“, oder es gibt griechischsprachig „Ethnien“, dann muss es aber auch deutschsprachig „Völker“ geben.

Zum anderen verwendet sogar die Bundeskanzlerin, Leitwölfin der Buntisten, höchstpersönlich bei Staatsbesuchen oder allgemeinen Verweisen auf ausländische Völker den Begriff „Volk“: „ukrainisches Volk“, „polnisches Volk“, ja sogar „syrisches Volk“. Offenbar gibt es also auch in der Ideologie des Buntismus durchaus einen sprachlichen Platz für das Wort „Volk“, auch wenn dieses Privileg, sprachlich ein „Volk“ sein zu dürfen, aufgrund des anti-deutschem Rassismus, der der buntistischen Ideologie zu Grunde liegt, nur für nicht-deutsche Völker reserviert ist.

Diese ideologische Inkonsequenz, einerseits dem Volk der Deutschen die Eigenschaft eines Volkes mit der Behauptung, es gebe allgemein keine Völker, abzusprechen, andererseits diese Eigenschaft aber allen anderen Völkern – in einer angeblich völkerlosen Welt – zu gestatten, entlarvt einmal mehr den bösartigen, hasserfüllten Charakter des buntistischen Gedankenguts: Es geht im Buntismus gar nicht um die Schaffung einer neuen, grenzen-, staaten- und allgemein völkerlosen Welt, sondern seine wahre Zielrichtung ist selektiv allein gegen die Deutschen gerichtet.

2. Volkszugehörigkeit im Grundgesetz meint angeblich Staatsangehörigkeit

Die Wortwahl „Nutzen des deutschen Volkes“ und nicht „Nutzen deutscher Staatsangehöriger“ im Grundgesetz ist keineswegs, wie uns von der Elite gelegentlich erklärt wird, eine sprachliche Nachlässigkeit oder Vereinfachung, über die man in der Praxis einfach so hinwegsehen kann. Der im Grundgesetz mehrfach auftauchende Verweis auf das „deutsche Volk“ ist vielmehr mit Bedacht so gewählt und entspricht in seiner ausdrücklichen Bezugnahme auf die Gesamtheit aller deutschen Volksangehörigen – nicht Staatsangehörigen – auch dem rechtlichen Selbstverständnis des 1949 neu gegründeten deutschen Staates „Bundesrepublik“.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik richtete sich vom ersten Tag an ausdrücklich an alle Deutschen, völlig unabhängig von ihrer jeweiligen aktuellen Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsort. In seiner Eigenschaft als Rechtsgrundlage für die 1949 halbwegs freiheitlichen Westzonen war dies auch nur allzu verständlich: Deutschland war damals nicht nur geteilt, sondern es lebten weiterhin Millionen Deutsche außerhalb der damals provisorisch festgelegten neuen deutschen Landesgrenzen, insbesondere in der Sowjetunion, in Rumänien und anderen Teilen Osteuropas.

Zudem waren Millionen von Deutschen gerade erst nicht nur aus den nunmehr Polen und Russland zugeschlagenen östlichen Teilen Deutschlands, sondern auch aus anderen Ländern Osteuropas, insbesondere Ungarn, Jugoslawien und der Tschechoslowakei vertrieben worden. Speziell diese aus Osteuropa vertriebenen Deutschen besaßen im Unterschied zu den Vertriebenen aus Schlesien, Hinterpommern und Ostpreußen zum Zeitpunkt ihrer Vertreibung keine deutsche Staatsangehörigkeit, wurden aber selbstverständlich wie alle anderen Deutschen in der Bundesrepublik aufgenommen und standen ab 1949 ebenfalls unter dem Schutz des Grundgesetzes.

An dieser nachkriegszeitlichen Tradition eines Zufluchts- und Schutzstaates für alle Deutschen weltweit, ganz gleich mit welcher Staatsangehörigkeit sie gerade ausgestattet waren, hat die Bundesrepublik auch in den folgenden Jahrzehnten immer festgehalten: Deutsche aus dem rumänischen Siebenbürgen wurden ebenso aufgenommen wie Deutsche aus Russland oder dem fernen Kasachstan, all diese Menschen erhielten bei Nachweis ihrer deutschen Volkszugehörigkeit (!) sofort auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Genau dieses Selbstverständnis der Bundesrepublik als ein politischer Heimatstaat für alle deutschen Volksangehörigen findet im Grundgesetz seinen sprachlichen Ausdruck in den mehrfachen Verweisen auf das „deutsche Volk“.

Es sei in diesem Zusammenhang auch nicht übersehen, dass selbst die herrschenden Buntisten, sofern es ihnen ideologisch in den Kram passt, zwischen Volkszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit unterscheiden – obwohl es in ihrer Ideologie ja angeblich „völkisch“ ist, von „Völkern“ zu sprechen. In der Sprachwelt linksgrüner Menschenrechtsaktivisten ist beispielsweise selbstverständlich vom „Volk“ der Navajo-Indianer oder dem „kurdischen Volk“ die Rede, obwohl beide Völker über keine eigenen Staaten verfügen. Kein linksgrüner Aktivist würde mit Blick auf die Verhältnisse in der Türkei die Sichtweise der türkischen Regierung unterstützen, wonach alle Kurden in der Türkei allein aufgrund ihrer türkischen Staatsangehörigkeit auch zugleich Teil des „türkischen Volkes“ seien. Ähnlich wie im oben geschilderten Fall eines völlig selbstverständlichen Umgangs mit dem Wort „Volk“ in außenpolitischen Zusammenhängen, unterscheidet die buntistische Ideologie daher durchaus zwischen Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit, zumindest sofern Verhältnisse im Ausland thematisiert werden.

Selbst wenn es also den herschenden Buntisten nicht gefällt, haben wir es heute im buntisierten Deutschland de facto mit einem Vielvölkerstaat zu tun, der sich allerdings nach über 20 Jahren radikaler Einbürgerungspolitik noch immer scheut, diesen tatsächlich multi-nationalen Gegebenheiten ins Auge zu blicken und sich einzugestehen, dass sich allein durch eine gemeinsame Staatsangehörigkeit nicht auch zwangsläufig eine gemeinsame soziale, kulturelle oder gar ethnische Identität herbeiführen lässt. Allen Sonntagsreden, wir seien jetzt alle gleichermaßen Deutsche, zum Trotz sind nationale, d.h. auf Volkszugehörigkeit beruhende Unterschiedlichkeiten im buntisierten Deutschland eine nicht zu verleugnende Tatsache. Sie lassen sich nicht mit schöngeistigem Geschwafel weltfremder Utopisten überdecken und sie bergen wie zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte ein unermessliches gewalttätiges Konfliktpotenzial.

3. „Deutsches Volk“ und „Staatsvolk“ seien angeblich dasselbe

Da aufgrund der buntistischen Ideologie kein verfassungsrechtlicher Unterschied gemacht werden soll zwischen Indigenen und Eingebürgerten, hat sich das Bundesverfassungsgericht auf der Suche nach einem politischen Mittelweg vor einiger Zeit durch Überdehnung des rechtswissenschaftlichen Fachbegriffs „Staatsvolk“ einen juristischen Trick überlegt. Staatsrechtlich bezeichnet der Begriff „Staatsvolk“ klassischerweise die Gesamtheit aller Staatsbürger, die als solche tatsächlich gleiche Verfassungsrechte eines Staates genießen. Das „Staatsvolk“ der Türkei besteht beispielsweise aus Türken und Kurden mit gemeinsamer türkischer Staatsbürgerschaft, das Staatsvolk der real existierenden Bunten Republik Deutschland aus Deutschen, Türken, Kurden, ghanesischen Ashanti und Hottentotten aus aller Welt, die unsere politischen Führer, aus welchen Gründen auch immer, zu deutschen Staatsbürgern erklärt haben.

Um das einst völlig unproblematische, im heutigen buntisierten Deutschland aber hochbrisante Thema der Volkszugehörigkeit aus dem Verfassungsrecht herauszumogeln, beinhaltet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht die Interpretation, „Staatsvolk“ und „deutsches Volk“ seien ein und dasselbe. Dieser juristische Kunstgriff ist für die rechtliche Bewertung der Umvolkungspolitik von entscheidender Bedeutung: Da die Umvolkung unstrittig zum Nutzen der eingebürgerten Türken erfolgt und das Grundgesetz – in der kruden Logik des Verfassungsgerichts – mit dem Begriff „deutsches Volk“ angeblich das „Staatsvolk“ meine, also auch die eingebürgerten Kolonisten, ist entsprechend zu schlussfolgern, dass auch die Umvolkungspolitik zum „Nutzen des deutschen Volkes“ – da zum Nutzen der eingebürgerten Türken – und somit rechtmäßig sei.

Solche juristischen Tricksereien des Verfassungsgerichts sind aus mehreren Gründen abzulehnen. Zum einen steht im Grundgesetz kein Wort von einem „Staatsvolk“. Zum anderen würde eine solche begriffliche Gleichstellung von „deutschem Volk“ und „Staatsvolk“ auch zu der grotesken Situation führen, dass – als Gedankenspiel – eines fernen Tages, wenn alle indigenen Deutschen entweder ausgestorben oder sogar mit Gewalt ausgerottet wurden und das gesamte „Staatsvolk“ nur noch aus – zum Beispiel – eingebürgerten Türken bestehen würde, diese Türken dann, selbst wenn sie kein Wort Deutsch sprechen und in ihrem üblichen Türkei-nationalen Taumel allesamt nur türkische Nationalfahnen schwenken würden, verfassungsrechtlich gleichbedeutend mit dem „deutschen Volk“ wären. So ist dieser Begriff im Grundgesetz allerdings ganz sicher nicht gemeint. Wie vieles, was das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren so von sich gegeben hat, ist daher auch das Geschwurbel vom „Staatsvolk“ nichts als opportunistische Anbiederei an die herrschende Elite.

Fazit

Die Formulierung „deutsches Volk“ im Grundgesetz ist wörtlich zu verstehen, gemeint ist tatsächlich die Gesamtheit deutscher Volksangehöriger, nicht die Summe deutscher Staatsangehöriger. Folglich ist verfassungsrechtlich auch zwischen einem wie immer gearteten Nutzen deutscher Staatsangehöriger und dem vom Grundgesetz geforderten „Nutzen des deutschen Volkes“ zu unterscheiden.

Was bedeutet diese Schlussfolgerung nun für die Rechtsmäßigkeit der Umvolkungspolitk? Mit dieser Frage werden wir uns morgen im zweiten Teil dieser PI-NEWS-Serie beschäftigen.

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John: Deutsche sollten keine Angst haben, bald Minderheit zu sein

geschrieben von dago15 am in Islamisierung Deutschlands | 294 Kommentare

Deutsche sollen keine Angst davor haben, in Städten zu leben, in denen Einwanderer die Mehrheit stellen. Das zumindest findet die frühere Berliner Ausländerbeauftragte, Barbara John [4] (CDU). In einer Kolumne für den Tagesspiegel [5] bezeichnete John die Sorge von Deutschen, zur Minderheit im eigenen Land zu werden, als unbegründet.

Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis in Deutschland in größeren Städten Menschen mit Migrationshintergrund die Bevölkerungsmehrheit stellten, schrieb John. Dies sei bereits in Frankfurt am Main der Fall. [6] Als nächstes würden voraussichtlich Stuttgart und Augsburg folgen. Wie das Statistische Bundesamt vergangene Woche mitteilte, habe bereits jeder vierte Einwohner Deutschlands ausländische Wurzeln. [7]

„Manches wird besser“

„Der Trend zum rasant wachsenden Migrantenanteil ist nicht umkehrbar“, [8] stellte John klar. Angst brauche deshalb aber niemand zu haben. Dies beweise zum Beispiel ein Blick auf Rotterdam oder Amsterdam, wo Einwanderer bereits die Mehrheit bildeten. „Es zeigte sich, daß die größte Angst vieler Ur-Einheimischer unbegründet war, sie würden nun selbst zu einer bedeutungslosen Minderheit werden. Es war ein Irrtum zu glauben, es gäbe eine neue Mehrheit, die an ihre Stelle tritt.“

Schließlich bestehe die neue Bevölkerungsmehrheit aus vielen bildungsmäßig, ethnisch, religiös, kulturell und wirtschaftlich unterschiedlichen Einwanderergruppen. Diese seien teilweise auch untereinander zerstritten. So bildeten sich neue politische Allianzen jenseits von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.

Zudem bestätige der Blick nach Holland eine zweite Tatsache: Für den wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg sei nicht mehr ausschließlich die einheimische Mehrheit verantwortlich, sondern die gesamte Gesellschaft. „So“, frohlockte John, „wird vieles anders und manches auch besser.“

» Kontakt: john@paritaet-berlin.de [9] oder johnberlin@t-online.de [10]


(Artikel im Original erschienen in der „Jungen Freiheit“ [11])

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Umvolkung – ein politisches Verbrechen?

geschrieben von dago15 am in Umvolkung | 379 Kommentare

Deutschland wird umgevolkt – diese Entwicklung ist heute kaum noch zu bestreiten. Dass der Staat eine aktive ethnische Siedlungspolitik betreibt, wird von den staatlichen Akteuren auch offen zugegeben: „Deutschland soll bunter werden“. Aber handelt es sich bei dieser ethnischen Siedlungspolitik wirklich im engeren Sinn um eine aggressive, feindselige Umvolkungspolitik? Eine dreiteilige PI-NEWS Serie zur politischen Bewertung der Siedlungspolitik unseres Staates von C. JAHN.

Umvolkung beschreibt eine staatlich gesteuerte ethnische Siedlungspolitik, die im Ergebnis zu einer so tiefgreifenden Veränderung der Populationsstruktur eines Gebietes führt, dass die urprünglich dominierende ethnische Gruppe durch die neu angesiedelte ethnische Gruppe weitgehend ersetzt wird. Umvolkung zielt dabei immer auf die machtpolitische Unterwerfung der ursprünglich ansässigen Gruppe, indem diese durch verschiedene staatliche Siedlungsmaßnahmen zur ethnischen Minderheit degradiert und somit machtpolitisch eliminiert wird. Um einen ethnischen Wandlungsprozess als Umvolkung zu definieren, sind also drei Voraussetzungen erforderlich:

1. ein den ethnischen Wandel aktiv vorantreibender Staat, d.h. keine staatlich unkoordinierte Besiedlung,
2. eine zuvor auf dem zu besiedelnden Territorium bereits ansässige Bevölkerung,
3. ein auf den ethnischen Umbau als wesentliche Zielsetzung der Siedlungspolitik gerichteter politischer Wille des handelnden Staates, d.h. der ethnische Umbau ist keine Nebenwirkung anderer mit der Besiedlung verbundener staatlicher Zielsetzungen.

Umvolkung ist in diesem Sinn grundsätzlich ein feindseliger und aggressiver Akt, der sich kollektiv und indifferent gegen eine durch einen Staat als politischer Gegner definierte ethnische Gruppe richtet. Die demographische und politische Marginalisierung dieser gegnerischen Ethnie ist bei der Umvolkung immer das Hauptziel der Siedlungspolitik. Dadurch unterscheidet sich die Umvolkung von anderen staatlich gesteuerten Siedlungsprozessen, bei denen zwar ebenfalls im Nebeneffekt eine Änderung der Populationsstruktur zu Ungunsten der eingeborenen Bevölkerung stattfindet, diese Änderung aber nicht die Hauptzielsetzung des staatlichen Akteurs ist.

Ethnische Umvolkung und machtpolitische Landnahme

Ähnlich wie der Ethnozid, der aus politischen Gründen auf eine Vernichtung der Kultur einer Ethnie und damit einhergehend auch deren ethnopolitischen Selbstbewusstseins abzielt, im Unterschied zum Genozid aber die Menschen der betroffenen Ethnie am Leben lässt, bildet auch die Umvolkung in allen Fällen eine aggressive, verbrecherische staatliche Handlung. Sie greift vorsätzlich in das völkerrechtlich abgesicherte oder durch Gewohnheitsrecht erworbene Rechtsgut einer Ethnie zur Besiedlung eines bestimmten Siedlungsgebiets und infolgedessen auch deren Recht auf politische Selbstbestimmung ein und zielt darauf ab, der betroffenen ethnischen Gruppe diese Rechtsgüter zu nehmen. Umvolkung ist quasi ein Angriffskrieg mit unkriegerischen Methoden, da sie genau wie der Angriffskrieg letztlich immer auf eine Neuausrichtung von politischen Machtansprüchen in einem bestimmten Territorium zum Nachteil der traditionell ansässigen Bevölkerung abzielt. Ethnische Umvolkung und machtpolitische Landnahme durch eine andere, neu angesiedelte Völkerschaft gehen daher grundsätzlich Hand in Hand.

Dass eine staatlich betriebene Umvolkungspolitik einen international zu verurteilenden, verbrecherischen Akt darstellt, ist heutzutage weitgehend unstrittig. Die politische und juristische Herausforderung im konkreten Einzelfall ist allerdings die Abgrenzung zwischen Umvolkung und anderen siedlungspolitischen Maßnahmen, zu denen ein Staat durchaus berechtigt sein kann. Wie beim Angriffskrieg, den der Angreifer stets als „Verteidigung“ rechtfertigt, wird auch im Fall der Umvolkung der aggressive Staat seine tatsächlichen Absichten niemals zugeben, sondern die Existenz seiner staatlich koordinierten Siedlungspolitik entweder ganz abstreiten oder irgendwelche Rechtfertigungsgründe vorschieben, um die eigentliche Zielsetzung zu verschleiern. Die Prüfung dieser vorgeschobenen Rechtfertigungsgründe auf Glaubwürdigkeit ist daher die zentrale Herausforderung im Rahmen der Bewertung einer der Umvolkung verdächtigen staatlichen Siedlungspolitik.

Historische Umvolkungs- und Siedlungsprozesse

Dass heute eine gezielte ethnische Siedlungspolitik in Westeuropa praktiziert wird, steht allgemein außer Frage und wird von den staatlichen Akteuren offen zugegeben. Auch die Milliardensummen, die der Staat den nach Deutschland strömenden Siedlern aus Nahost und Afrika zur Verfügung stellt, um ihnen einen kostenlosen lebenslangen Aufenthalt hierzulande zu garantieren, sowie die zahllosen staatlichen Anreize zur legalen oder unbehelligt illegalen Einreise sprechen eine ganz eindeutige Sprache. Fraglich ist allerdings, ob diese Siedlungspolitik tatsächlich einen aggressiven Akt darstellt. Tatsächlich ist der Übergang zwischen den verschiedenen Formen von Siedlungsprozessen – staatlich unkoordinierten Besiedlungen, gezielter Siedlungspolitik, aggressiver Umvolkung – oft fließend. Zur genaueren Abgrenzung zwischen den aggressiven und nicht aggressiven Formen von Siedlungspolitik sei daher vor einer Prüfung der staatlicherseits üblicherweise vorgebrachten Rechtfertigungsgründe im zweiten Teil dieser PI-NEWS-Serie zunächst ein Blick auf einige historische Umvolkungs- und Siedlungsprozesse geworfen.

Am einfachsten erscheint die politische Bewertung von ganz offensichtlichen Umvolkungsprozessen, wenn die staatliche Neugestaltung der ethnischen Struktur eines Territoriums im Zusammenhang mit militärischen Eroberungen erfolgt. Die vor der Eroberung ansässige Bevölkerung wird in diesem Fall meist mit Gewalt vertrieben oder so stark entrechtet, dass sie ihr ehemaliges eigenes Land notwendigerweise verlassen muss, will sie nicht zu Grunde gehen. Die Umvolkung Schlesiens und Ostpreußens durch zunächst militärische Eroberung Ostdeutschlands, begleitet von systematischer, gewalttätiger Vertreibung der Deutschen, und die anschließend gezielte Ansiedlung von Polen bzw. Russen und – aktueller – die von Ankara aus koordinierte Besiedlung des seit 44 Jahren illegal besetzten Nordteils Zyperns mit Bauern aus Anatolien, um da wie dort eine Rückkehr der vertriebenen Deutschen bzw. Griechen zu verhindern, sind ohne Frage dieser eindeutig zu verurteilenden Kategorie von Umvolkungspolitik zuzurechen: der ethnopolitischen Absicherung durch kriegerische Eroberungen herbeigeführter Territorialveränderungen.

Scheinfriedliche Umvolkungen

Sehr viel schwieriger ist die politische Einordnung staatlich herbeigeführter Siedlungsprozesse hingegen in Fällen, in denen die Ansiedlung der neuen Ethnie nicht mit Gewalt oder in unmittelbarer Folge einer kriegerischen Handlung vollzogen wurde, sondern auf vordergründig „friedliche“ Art und Weise. Verhältnismäßig unproblematisch erscheint die politische Bewertung solcher „friedlichen“ Besiedlungen, wenn die staatliche Ansiedlung einer anderen Ethnie trotz aller „Friedlichkeit“ unverkennbar zur machtstrategischen Absicherung fragwürdiger Territorialansprüche praktiziert wird.

Zielsetzung der Umvolkungspolitik ist dabei ebenfalls die politisch gewollte Abdrängung der einheimischen Bevölkerung in eine Minderheitenposition, um anschließend mit Hilfe des Mehrheitsrechts territoriale Ansprüche zu rechtfertigen, die historisch entweder gar nicht begründet oder zumindest umstritten sind. Zu solchen scheinfriedlichen Umvolkungen zählt etwa Saddam Husseins bekannte Ansiedlung von Arabern auf den Ölfeldern von Kirkuk, einem ursprünglich rein kurdischen Gebiet im Nordirak. Dieser scheinfriedlichen Kategorie sind zudem all jene Umvolkungen zuzurechnen, bei denen der Staat die Ansiedlung der neuen Ethnie zwar nicht direkt fördert, aber dennoch mehr oder weniger aktiv auf einen Verdrängungsprozess der ursprünglich sesshaften Bevölkerung hinwirkt: Im Ergebnis werden so oder so die ethnopolitischen Verhältnisse durch staatliche Maßnahmen gezielt in eine Richtung verändert.

Beispiele für solche passiven, aber deswegen nicht weniger zu verurteilenden Umvolkungsprozesse bilden etwa die aktuell mit eher indirekten Methoden vorgenommene Vertreibung der Serben aus dem Kosovo oder die von der rechtsextremen polnischen Militärjunta in den 1920 Jahren forcierte Wegdrängung der Deutschen aus dem nach dem Ersten Weltkrieg Polen zugeschlagenen Westpreußen.

Umvolkung als Erschließung neuer Nahrungsressourcen

In der Geschichte der Menschheit finden sich allerdings auch zahlreiche Beispiele für Umgestaltungen der ethnischen Struktur eines Territoriums, auf die der Begriff der Umvolkung nicht anwendbar ist. Die Besiedlung Sibiriens durch die Russen, die europäische Besiedlung Australiens und Brasiliens, aber auch von Teilen Südafrikas, betrafen allesamt zuvor nahezu menschenleere Räume. Schon aufgrund ihrer geringen Anzahl stand die Zielsetzung einer machtpolitischen Unterwerfung der einheimischen Population in all diesen Fällen niemals im Vordergrund der Siedlungspolitik – sofern man überhaupt von Politik sprechen kann, d.h. ein koordinierender staatlicher Akteur im Hintergrund erkennbar war: Sibirien wurde zunächst von russischen Pelzjägern erschlossen, Australien diente den Engländern über lange Zeit lediglich als Zuchthaus.

Auch die sich über Jahrhunderte hinziehende Südwanderung von Chinesen auf Kosten der dort ansässigen Thai-Völker stellt mit Sicherheit keine Umvolkung im engeren Sinn mit dem primären Ziel einer machtpolitischen Unterwerfung der Einheimischen durch staatlich koordinierte Siedlungsprozesse dar, sondern diente hauptsächlich der Erschließung neuer Nahrungsressourcen. Ähnliches dürfte sicher auch für die europäische Einwanderung nach Nordamerika in Zeiten der europäischen Bevölkerungsexplosion gelten.

Vorsicht bei der politischen Beurteilung eines Siedlungsprozesses ist auch in all jenen Fällen geboten, in denen die neu zuziehenden ethnischen Gruppen zwar durch eine staatliche Macht systematisch angesiedelt wurden, die politische Stoßrichtung dieser Ansiedlung sich aber nicht gegen die einheimische Bevölkerung richtete. Die von den ungarischen Königen initiierte Besiedelung Siebenbürgens mit deutschen Rittern oder die von den türkischen Sultanen vorgenommene Ansiedlung von Kurden auf dem armenischen Hochland dienten ursprünglich aussließlich der Grenzsicherung gegen nicht-ungarische Nachbarvölker jenseits der Karpaten bzw. den Iran.

Stalins gigantische Umsiedlungen ganzer Völkerschaften führten zwar ebenfalls zu massiven ethnischen Verwerfungen im gesamten Gebiet der Sowjetunion, meist ging es dabei aber um politische Neutralisierung der umgesiedelten Ethnien – und nicht um Unterjochung der von der Umsiedlung betroffenen Einheimischen. Auch kleinräumige Ansiedlungen anderer ethnischer Gruppen, wie es sie selbst in Deutschland gegeben hat – denken wir an Karlstadt im Weserbergland und andere Hugenottenstädte – wären mit der Bezeichnung als Umvolkungspolitik grundsätzlich fehlerhaft charakterisiert.

Welcher Kategorie ist nun die gegenwärtige Siedlungspolitik in Deutschland und Westeuropa zuzuordnen?

Die historische Einzigartigkeit der gegenwärtigen Siedlungspolitik in Westeuropa besteht unverkennbar darin, dass es seltsamerweise die eigenen Staaten der einheimischen Bevölkerung – und nicht fremde Staaten – sind, die die Ansiedlung anderer Ethnien auf ihren Territorien vorantreiben. Dies ist ein völliges Novum in der Geschichte der Menschheit, das jeglichen Vergleich mit früheren Siedlungsprozessen verbietet, in denen stets der Staat der Siedler als politischer Treiber fungierte.

Natürlich sind die Staaten der Siedler auch an der heutigen Siedlungspolitik in Westeuropa beteiligt: Die Türkei steuert die Politisierung und Instrumentalisierung ihrer Siedler in Westeuropa höchst aktiv, Saudi-Arabien treibt über die arabischen Brückenköpfe in Frankreich, Belgien und Deutschland mit Millionensummen die Islamisierung voran, zahllose sonstige Staaten weigern sich, ihre Staatsangehörigen nach einmal erfolgter Ansiedlung wieder zurückzunehmen und steigern dadurch ihren innenpolitischen Einfluss auf dem europäischen Kontinent. Aber die Hauptantriebskraft des ethnischen Umbaus Westeuropas sind ganz eindeutig die eigenen Staaten der Europäer. Die Staaten der Siedler nehmen bestenfalls die gute Gelegenheit wahr, die ihnen dargeboten wird, um ihren Machtraum bis nach Westeuropa hinein auszudehnen.

Dass die westeuropäischen Staaten eine gezielte ethnische Siedlungspolitik betreiben, ist völlig unstrittig und wird, wie erwähnt, von diesen Staaten auch gar nicht in Abrede gestellt, ganz im Gegenteil: „Deutschland soll bunter werden“. Die eingangs genannten Kriterien einer Umvolkungspolitk, d.h. die Steuerung und Koordination des Siedlungsgeschehens durch einen staatlichen Akteur sowie das Vorhandensein einer auf dem betroffenen Gebiet bereits ansässigen Ethnie, sind daher gegeben. Der politische Streit zwischen den für diese Politik verantwortlichen Kräften und der in ganz Westeuropa gegen diese Kräfte aufstrebenden konservativen Opposition entzündet sich allerdings an der Frage, ob das dritte Kriterium einer Umvolkung, d.h. der ethnische Umbau als hauptsächliche Zielsetzung der Siedlungspolitik und nicht als bloßer Nebeneffekt, gegeben ist. Erst wenn ein vorsätzlich gegen das betroffene Volk gerichteter Wille des jeweils agierenden Staates erkennbar ist, sollte von wirklicher Umvolkungspolitik gesprochen werden – und somit auch von einem völkerrechtlichen Verbrechen mit ggf. sogar strafrechtlichen Konsequenzen für alle Beteiligten.

Die Gretchenfrage der gegenwärtigen Siedlungspolitik ist daher die Frage nach den hauptsächlichen Zielsetzungen des Staates: Lässt sich die ethnische Siedlungspolitik in Deutschland durch die vom Staat vorgebrachten Argumente tatsächlich glaubwürdig rechtfertigen? Oder handelt es sich bei diesen Argumenten nur um vorgeschobene Scheingründe, die die politische Hauptzielsetzung, die aggressiv gegen die einheimische Bevölkerung gerichtete Umvolkung, nur verschleiern sollen?

» Fortsetzung morgen in Teil 2: „Umvolkung, aber warum?“


Das Buch zum Thema ist im Antaios-Verlag erschienen und kann auch dort bestellt werden. [12]

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Das Nilpferd im Porzellanladen

geschrieben von dago15 am in Kolonisation Deutschlands | 40 Kommentare

Von SELBERDENKER | Einige Gastarbeiter hatten vor Jahrzehnten ein Nilpferd mit in einen Porzellanladen gebracht, als das Tier noch klein und niedlich war. Damals glaubte man, dass es die Gastarbeiter eh wieder mit in die Heimat nehmen würden, wenn ihre Arbeitszeit im Laden beendet wäre.

Doch die Gastarbeiter blieben einfach – und mit ihnen auch das kleine Nilpferd. Da man ein tierfreundlicher Porzellanladen war, gab es immer leckere Happen für das exotische Tierchen. Das Nilpferd wurde so schnell größer und forderte immer mehr Raum.

Die ersten Tassen und Teller wurden zerbrochen und das erregte Unmut bei einigen der Inhaber des Porzellanladens. Doch es galt das Tierschutzgesetz und schnell verstummten die Inhaber, denn alle wollten als tierlieb gelten. Was sollte man tun?

Irgendwann wurden Teile des Ladens an das prächtig gedeihende Nilpferd abgetreten, jedoch wollte man ein offener Laden sein und dem Tier keine Grenzen setzen. Als der Vorschlag kam, das Porzellan vor dem Nilpferd zu schützen, ging ein Aufschrei durch die Reihen der Tierschützer. Es wurde daher auf Begrenzungen verzichtet.

Das Nilpferd bewegte sich also weiterhin ungehindert durch den Porzellanladen, obwohl es an Leibesumfang enorm zugenommen hatte. Tierpfleger, die von den Ladeninhabern eigens bezahlt wurden, hatten das Tier bunt bemalt und ihm sogar lustige Hasenohren aus Pappe angelegt. Das Nilpferd blieb jedoch ein Nilpferd und die Aufmerksamkeit, die man ihm schenkte, machte es nur noch selbstbewußter.

Im Porzellanladen wurden bald die ersten Regale umgestoßen und als bekannt wurde, dass die erste Mitarbeiterin vom Nilpferd zertrampelt wurde, mußte man sich der Problematik stellen. Die Inhaber des Porzellanladens nahmen sehr viel Geld in die Hand, um damit Leute zu bezahlen, die sich dem Problem widmen sollten.

Ein riesiges Geschwader von Tierärzten, Pädagogen, Integrationshelfern, Politikern und sonstigen Experten begleiteten das Nilpferd von nun an verständnisvoll auf seinem Weg durch den Porzellanladen und versuchten, den Schaden zu begrenzen.

Sie alle profitierten jedoch von ihrer Anstellung und keiner war wirklich daran interressiert, das Nilpferd nachhaltig in seine Schranken zu weisen. Unter den vermeintlichen Tierschützern waren nicht wenige, die Porzellan aus unerfindlichen Gründen hassten. Seine Zerstörung machte ihnen Freude und sie beteiligten sich daran.

Immer weitere Teile des Ladens wurden von Porzellan befreit und dann dem Nilpferd zugestanden. Es gab verschiedene Ansätze, mit dieser Entwicklung umzugehen: Einige erklärten einfach, dass das Nilpferd zum Porzellanladen gehöre. Andere versuchten, dem Nilpferd die Feinheiten der Porzellanherstellung zu vermitteln, um es auf diese Weise für Porzellan zu sensibilisieren. Wieder andere hielten Nilpferdkonferenzen ab, während sich das Tier unaufhaltsam immer weiter durch den Laden bewegte und dabei von den Verwaltern des Porzellanladens sogar noch gefüttert wurde.

Wenige der Ladeninhaber, darunter auch einige ehemalige Gastarbeiter, die Nilpferde besonders gut kannten und die das Porzellan zu schätzen wussten, plädierten dagegen eindringlich dafür, dem Nilpferd im Porzellanladen endlich Grenzen zu setzen, was große Empörung unter den Tierschützern und bei all den bezahlten Tierärzten, Pädagogen, Integrationshelfern, Politikern und sonstigen Experten auslöste.

Bald darauf entwickelte das Nilpferd, ermutigt durch seine Profiteure, den besonderen Ehrgeiz, genau die Teile des Ladens aufzusuchen, die ihm noch nicht zugestanden waren. Die wertvollsten, seltensten und ältesten Stücke wurden in gepanzerten Vitrinen aufbewahrt, da sie vor Einbruch geschützt werden mußten. Genau an diesen Vitrinen konnte sich das Nilpferd besonders gut reiben, weil sie in dem sonst so bunten, weichen und offenen Laden wenigstens noch Widerstand boten.

Erste Stimmen wurden jedoch laut, diese Vitrinen abzuschaffen, weil sie nicht tierschutzgerecht seien und das Nilpferd gar verletzen könnten. Besonders progressive Tierschützer hatten die Idee, nun auch die ältesten und wertvollsten Stücke des Porzellanladens dem Nilpferd als Geste des guten Willens zur Verfüfung zu stellen, da sich das Tier sicherlich durch sie provoziert fühle. Ohne dieses geschützte Porzellan würde das Nilpferd zudem auch schnell friedlich und es würde dann keine Probleme mehr geben.

Da besonders progressiv auch als besonders gut galt, wurde das Vorhaben bald umgesetzt. Unter dem Protest einer Minderheit wurden die Vitrinen demontiert und fachgerecht entsorgt. Wenig später mussten dann auch die Scherben der letzten Porzellanstücke aus dem Laden gekehrt werden.

Nun gab es nichts mehr zu schützen. Auch das Schild „Porzellanladen“ wurde bald entfernt, weil es irreführend geworden war. Nicht das Nilpferd gehörte mehr zum Porzellanladen, der Laden gehörte nun dem Nilpferd.

Doch die vermeintlichen Tierschützer waren nicht zufrieden. Das Nilpferd hatte Interesse am Nachbarladen gefunden, in dem eine Bücherei untergebracht war. Viele der Regale darin waren alt und fest montiert und galten nicht als tierschutzgerecht.

Eines Tages klingelten die Tierärzte, Pädagogen, Integrationshelfer, Politiker und sonstigen Experten an der Türe der benachbarten Bücherei und boten ihre Dienste an, da sie nun eine neue Aufgabe brauchten. Sie warfen den Inhabern des Buchladens vor, nicht tierlieb zu sein, weil sie ihren Laden nicht dem Nilpferd öffnen wollten.

Doch die Inhaber der Bücherei, es waren Polen, Ungarn und Tschechen darunter, hatten dazu gelernt und lehnten ab: „Wir sind nicht tierfeindlich“, sagten sie. „Doch gerade Nilpferde gehören nicht in Porzellanläden und auch nicht in Büchereien. Sie können im Land der Nilpferde machen, was sie wollen, doch in unseren Läden nicht. Euer Nilpferd habt ihr schon viel zu fett werden lassen, nun kümmert euch im eigenen Laden drum.“

„Aber wir haben keinen eigenen Porzelladen und auch keine Aufgabe mehr“, sagten die Tierärzte, Pädagogen, Integrationshelfer, Politiker und sonstigen Experten.

„Euer Problem“, sagten die Inhaber der Bücherei und verriegelten die Türe.

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