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Landshut: Erneute Gerichtsposse um afghanischen Kinderlippen-Sauger

Von EUGEN PRINZ | Im Juli letzten Jahres war der afghanische Asylbewerber Idris I. vom Amtsgericht Erding wegen sexuellen Missbrauchs von zwei kleinen Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte auf dem Grillfest einer deutschen Familie an den Lippen eines siebenjährigen Mädchens herumgekaut und daran gesaugt. Die zehnjährige Schwester befingerte er an der Brust und im Intimbereich (PI-NEWS berichtete [1]).

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte gegen das Urteil Berufung einlegten, traf man sich vorgestern erneut, dieses Mal vor dem Landgericht Landshut. Der „Wiederaufguss“ wurde zu einem ähnlichen Kasperle-Theater wie die erste Verhandlung, die der Angeklagte damals mit dem Kopf auf der Tischplatte liegend verfolgt hatte.

Angeklagter überrascht seinen Verteidiger

Dieses Mal wartete der Afghane, der bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Sexualdelikte aufgefallen war, schon zu Beginn der Verhandlung mit einer Überraschung auf: Ungeachtet seines Geständnisses aus der ersten Instanz, wo er auch Scham über seine Tat bekundet hatte [2], war er sich plötzlich keiner Schuld mehr bewusst. Sein Ziel sei es, in die Freiheit entlassen zu werden.

Das verblüffte sogar Rechtsanwalt Martin Paringer, der von dieser neuen Verteidigungsstrategie seines Mandanten noch gar nichts wusste. Das ursprüngliches Ziel wäre eine beiderseitige Berufungsrücknahme gewesen, da auch die Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, um eine höhere Freiheitsstrafe zu erreichen.

Idris I. machte der Prozessstrategie seines Verteidigers jedoch einen Strich durch die Rechnung. Er bestritt plötzlich tränenreich den Tatvorwurf und forderte, die beiden Mädchen erneut vor Gericht aussagen zu lassen:

„Warum sind die nicht geladen?“

(Angeklagter Idris I. zum Richter)

Oberstes Gebot in Missbrauchsfällen: Kindern eine Aussage ersparen

Hierzu ist zu sagen, dass in deutschen Gerichtssälen bei sexuellem Missbrauch von Kindern schon viel Rabatt auf die zu erwartende Freiheitsstrafe gewährt wurde, wenn die Angeklagten durch ein Geständnis den minderjährigen Tatopfern die psychische Belastung einer Aussage erspart hatten.

Dem Afghanen schien es jedoch egal zu sein, dass die beiden sexuell missbrauchten Schwestern, inzwischen 11 und 8 Jahre alt, immer noch stark unter den Tatfolgen leiden.  Ungerührt forderte er deren erneute Vernehmung.

Selbst nachdem der Vorsitzender Richter Theo Ziegler dem 24-Jährigen klar gemacht hatte, dass sich die Staatsanwaltschaft mit der Forderung nach einer höheren Strafe durchsetzen könnte, räumte Idris I. nur ein, sich nicht mehr genau erinnern zu können, da er an diesem Abend viel getrunken hatte.

Angeklagter jammert über die Haft

An dieser Stelle angekommen, schien es das Hauptanliegen des Angeklagten zu sein, über die ungerechte Behandlung zu berichten, die ihm in der Haft widerfahren würde.

Hier sah Richter Ziegler offenbar einen Hebel, den beiden Mädchen eine Aussage doch noch zu ersparen.

„Solange das Verfahren läuft, kommen Sie da aber nicht raus“, teilte der Vorsitzende dem angeklagten Afghanen mit und lockte ihn noch mit einer frohen Botschaft:

Da er ohnehin bereits seit Februar in Untersuchungshaft sei und in einer Woche zwei Drittel der Strafe verbüßt habe, würde geprüft, ob er vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann. Dies sei aber nur möglich, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Das leuchtete Idris I. ein und er nahm angesichts der guten Chancen auf seine baldigste Freilassung die Berufung zurück; ebenso die Staatsanwaltschaft.

Kommentar:

Ist das nicht ein schönes Happy End? Alle sind zufrieden, alle sind glücklich. Ein Hoch auf das deutsche Rechtssystem und die Justiz!

Wer sich nun fragt, warum PI-NEWS über eine Gerichtsverhandlung in der Provinz berichtet: Weil dieser Prozess ein perfektes Beispiel dafür ist, dass die auf eine homogene deutsche Bevölkerung zugeschnittene Justiz bei den Neubürgern aus den Präkariaten dieser Erde sehr schnell an ihre Grenzen stößt und bei ihnen ihren Zweck wohl nicht erfüllen wird. Bleibt nur zu hoffen, dass der afghanische Asylbewerber nicht in 14 Tagen im ach so sicheren Deutschland [3] an den nächsten Kinderlippen zuzelt. 


[4]Eugen Prinz [5] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [8]

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Erzieherin wegen Vergewaltigung eines 15-jährigen Afghanen vor Gericht

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein | 286 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Wenn eine Frau und ein männlicher Flüchtling in einem Vergewaltigungsprozess aufeinander treffen, ist die Rollenverteilung normalerweise nicht schwer zu erraten. In einem Verfahren vor dem Landgericht Landshut [9] war es ausnahmsweise einmal umgekehrt: Die 45-jährige Erzieherin Manuela M. war angeklagt, im Jahr 2015 einen (angeblich) 15-jährigen minderjährigen unbegleiteten Flüchling (MUFL) vergewaltigt zu haben.

Die zweifache Mutter hatte damals als Erzieherin in der betreuten Wohngemeinschaft für minderjährige Flüchtlinge in Kumhausen (Landkreis Landshut) gearbeitet, wo sie den Afghanen kennenlernte. Dieser war laut offizieller Registrierung erst 15 Jahre alt, wurde aber – wen wundert es – von allen Zeugen wesentlich älter geschätzt. Es muss nicht ausdrücklich erwähnt werden, dass er natürlich keinerlei Ausweisdokumente vorweisen konnte.

Im Verfahren gegen Manuela M. trat der Geflüchtete auf Kosten der Steuerzahler als Nebenkläger auf und bezichtigte die Erzieherin, gegen seinen Willen mit ihm ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben.

Am ersten Verhandlungstag schilderte die Angeklagte den Vorfall genau umgekehrt: Das angebliche Opfer hätte sich nachts in ihr Zimmer geschlichen und ihr die Hose heruntergezogen. Zum Geschlechtsverkehr sei es jedoch nicht gekommen, weil sie den Afghanen abwehren konnte. Dummerweise fanden sich aber DNA-Spuren des MUFL in ihrem Körper (sprich: Sperma in der Vagina). Darunter litt natürlich die Glaubwürdigkeit der Angeklagten, weshalb das Gericht eher der Version des jungen Flüchtlings zugeneigt war.

Hat das Geschlecht von Täter und Opfer bei der Urteilsfindung eine Rolle gespielt?

Man hielt Manuela M. jedoch zugute, dass der Afghane am Tag danach erst noch überall damit geprahlt hatte, mit ihr im Bett gewesen zu sein, bevor beschloss, dass es eigentlich eine Vergewaltigung war. Zudem hatte der Flüchtling seiner „Erzieherin“ versichert, er sei bereits 22 Jahre alt, was auch eher seinem Aussehen entsprach. Das Gericht ging ferner davon aus, dass die Erzieherin das Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihr und dem minderjährigen Flüchtling nicht bewusst ausgenutzt hatte. Da es zudem schwer vorstellbar ist, dass eine Frau mit einer Körpergröße von 160cm einem MUFL mit der Statur eines erwachsenen Mannes Gewalt antun kann, wurde sie freigesprochen.

An dieser Stelle sei der Gedanke erlaubt, wie das Urteil wohl gelautet hätte, wenn ein weiblicher Flüchtling und ein männlicher Erzieher Gegenstand des Verfahrens gewesen wären.

„Minderjähriger“ Flüchtling wehrt sich mit Händen und Füßen gegen Altersfeststellung

Eine große Rolle bei dem Freispruch spielte ferner die vehemente Weigerung des Opfers, einer medizinischen Altersfeststellung zuzustimmen. Wen wundert es, hätte er doch dann vermutlich sein „Rundum-Sorglos-Paket“ aus Abschiebeschutz, erstklassiger Unterbringung, Betreuung und Bespaßung für gute 5000 Euro monatlich eingebüßt.

Ohnehin zeigte der Afghane kein großes Interesse an der Verhandlung. Dem ersten Sitzungstag blieb er fern und bei zweiten kam er lediglich, um seine Aussage
zu machen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Danach verließ er den umgehend Gerichtssaal, um sich wichtigeren Dingen zu widmen.

Jedenfalls ließ sich ohne die Altersbestimmung auch der Tatvorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Schutzbefohlenen nicht halten, denn die entsprechende Bestimmung im Strafgesetzbuch verlangt beim Opfer ein Alter unter 16, bzw. 18 Jahren:

§ 174 StGB
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

Wer sexuelle Handlungen

  1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
  2.  an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Zweifel, dass es zum Geschlechtsverkehr zwischen der Erzieherin und dem Afghanen gekommen war, hatte das Gericht jedoch nicht. Es steht fest, dass sich die 45-jährige Frau mit dem jungen Asylbewerber vergnügt hatte.

Ein Einzelfall? In dieser Dreistigkeit sicherlich schon, aber auch sonst sind die Motive der Flüchtlingshelfer äußerst fragwürdig, glaubt man einer Insiderin.

Etwa 80% der Flüchtlingshelfer handeln aus egoistischen Motiven 

Die langjährige Flüchtlingshelferin und Buchautorin Katja Schneidt hat in einem Interview mit der JUNGEN FREIHEIT [10] (Ausgabe Nr. 5/19) hochinteressante Details zu diesem Thema geliefert. Sie schätzt den Anteil von Flüchtlingshelfern, die sich nicht aus Idealismus engagieren, sondern aus egoistischen Gründen auf etwa 80%.

Die Motivlage: Die meisten tun es, weil ihnen langweilig ist und sie Anerkennung suchen. Es geht ihnen um Unterhaltung, sozialen Kontakt, Streicheleinheiten für das Ego oder sie wollen einfach zu den „Guten“ gehören.

Mitunter handeln die Flüchtlingshelfer sogar sozial abträglich. Sie tun alles dafür, dass sich am Status des Asylbewerbers nichts ändert, damit sie ihn weiter betreuen können. Das geht soweit, dass sie ihren Schützling geradezu bedrängen, gegen eine negativen Asylbescheid Einspruch einzulegen, damit ihnen der Gegenstand ihres Hobbys weiterhin erhalten bleibt. Manche Flüchtlingshelfer halten ihre Klienten sogar davon ab, Deutschkurse zu besuchen, weil sie Gesellschaft möchten, so Katja Scheidt. Und diese Frau weiß, wovon sie spricht, denn sie ist seit 27 Jahren in der Flüchtlingshilfe tätig und bestens vernetzt.

Flüchtlingshelfer tragen eine Mitverantwortung an den Zuständen in Deutschland

Der Autor hat seit jeher die Meinung vertreten, dass die Flüchtlingshelfer zu einem nicht geringen Teil die Flüchtlingskrise zu verantworten haben. Hätte es diese selbsternannten Samariter nicht gegeben, wäre der Regierung nichts anderes übrig geblieben, als die Grenzen frühzeitig zu schließen und wir hätten heute ein friedlicheres Deutschland.

Dann noch zu erfahren, aus welchen Motiven heraus die meisten Flüchtlingshelfer handeln, erfüllt mit großer Bitterkeit.

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Deutschland und seine türkischen „Langzeit-Hartzer“

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Kolonisation Deutschlands,Siedlungspolitik | 76 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Im März 2018, als der seit 30 Jahren im niederbayerischen Dingolfing lebende Türke Yasar Y. wegen versuchten Mordes in Landshut vor Gericht [11] stand, hatte er bereits zehn Vorstrafen auf dem Konto.  Man darf ihm das jedoch nicht verübeln, denn die Tage sind lang und langweilig, wenn man wie der 56-Jährige schon seit zehn Jahren arbeitslos ist, von der Stütze lebt und die kognitiven Fähigkeiten durch systematische Flutung des Systems mit Alkohol vielleicht schon etwas eingeschränkt sind. In so einer Lage kommt man schon mal auf dumme Gedanken…

So auch am Nachmittag des 23. Mai 2017, als Yasar Y. seiner Nachbarin Nancy G., die sich wieder einmal im Rahmen gemeinsamer Saufgelage in seiner Wohnung  aufhielt, mit einem Fleischermesser die rechte Halsseite aufschlitzte. Sie hatte ihn beschuldigt, einen Klumpen Haschisch gestohlen zu haben. Nur dem Eingreifen eines Mitbewohners war es zu verdanken, dass das Opfer, sicherlich auch ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft, den Angriff überlebte.

Mit dieser Tat hatte der Angeklagte erfolgreich den Grundstein für Vorstrafe Nummer 11 gelegt. Folgerichtig verurteilte ihn die erste Strafkammer des Landshuter Landgerichts wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

In der Verhandlung musste ein Dolmetscher für den Angeklagten bemüht werden, da dieser kaum Deutschkenntnisse besitzt. Das wäre nach nur 30 Jahren Aufenthalt in diesem Land auch ein bisschen zu viel verlangt. Und im Fall von Yasar Y. darf man nicht unterschätzen, dass das Konsumieren von Alkohol bei entsprechendem Fleiß die Fähigkeit, den Ausführungen in einem Deutschkurs zu folgen, deutlich vermindert.

Revision erfolgreich, aber Urteil blieb gleich

Nach einer erfolgreichen Revision des Anwalts von Yasar Y. bezüglich des Rechtsfolgenausspruches [12] hatte nun die sechste Strafkammer zu prüfen, ob eine Strafmilderung aufgrund einer alkoholbedingten eingeschränkten oder gar aufgehobenen Steuerungsfähigkeit vorzunehmen sei und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden müsse. Um es kurz zu machen:

Das Gericht plagte sich kürzlich zwei Verhandlungstage herum und kam dann vernünftigerweise zu dem Ergebnis, dass es keinen „Preisnachlass“ für die 2,4 Promille zur Tatzeit gibt und auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht anzuordnen sei. So eine Einrichtung macht für jemanden, der kaum Deutsch spricht, auch wenig Sinn.

Die Reaktion des Angeklagten, übermittelt von seinem Dolmetscher: „Ich gehe wieder in Revision“. Das ist keine allzu schwere Entscheidung, wenn der Staat über die Prozesskostenhilfe den Anwalt und die Gerichtskosten bezahlt…

Problemfall nicht integrierte Türken

Das Schlimme ist, Yasar Y. ist kein Einzelfall. Es gibt viele Türken, die schon Jahrzehnte in unserem Land leben, keinerlei Integrationsbemühungen zeigen, kaum Deutsch sprechen und Hartz-IV zu ihrem Lebensentwurf gemacht haben. Zudem stellen die Türken bei dem ohnehin schon hohen Anteil nichtdeutscher Strafgefangener in den hiesigen Justizvollzugsanstalten (Berlin: 47% [13]) mit Abstand die größte Gruppe [14].

Bundesweit leben 20% der Personen mit türkischem Migrationshintergrund von Sozialleistungen. In Berlin, der Perle unserer Republik, ist es sogar jeder zweite [15]. Mit 276.000 Hartz-IV-Empfängern belegen die Türken nach den Syrern Platz 2 in der einschlägigen Statistik. Zudem haben 75 Prozent der Migranten türkischer Herkunft in Berlin keinen Schulabschluss. Angesicht dessen kommt man an der Feststellung nicht vorbei, dass es sich auffällig viele Nachkommen jener, die einst zum Arbeiten aus der Türkei nach Deutschland gekommen sind, in der sozialen Hängematte bequem gemacht haben.

Nicht nur das, viele von ihnen sind dabei, sich völlig zu desintegrieren, Parallelgesellschaften zu etablieren und die Autorität des Staates und seiner Hilfsorgane infrage zu stellen.

Warum ist so jemand noch in Deutschland?

Hier stellt sich die Frage, was jemand, der in 30 Jahren außer dem in seiner muslimischen Heimat wohl nicht so üblichen exzessivem Alkoholgenuss keinerlei Integrationsleistung erbracht hat, noch in Deutschland zu suchen hat? Es wäre doch eigentlich naheliegend, den Aufenthalt von Ausländern, in diesem Fall Türken, die auf Dauer dem Steuerzahler zur Last fallen, sich nicht integrieren und teilweise sogar eine kriminelle Laufbahn einschlagen, zu beenden. Doch das findet nicht statt. Diese Integrationsverweigerer bleiben an Deutschland kleben wie der sprichwörtliche Kaugummi an der Schuhsohle.  PI-NEWS hat bei einer Ausländerbehörde nach den Gründen gefragt.

Dass wir jene Türken, von denen hier die Rede ist, kaum zurückschicken können, hat – wen wundert es – wieder einmal mit der Europäischen Union zu tun. Hintergrund ist der Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei vom 19. September 1980, mit dem das Aufenthaltsrecht der türkischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine europarechtliche Grundlage gestellt worden ist. Türkische Staatsangehörige haben das Recht, in den Mitgliedstaaten der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. Das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht, dass sie dann erhalten, kommt einem Daueraufenthaltsrecht gleich. Die Türken haben somit gegenüber anderen Nicht-EU Ausländern einen Sonderstatus.

Hier geborene Kinder von Türken oder Personen, die auf dem Weg des Familiennachzugs aus der Türkei gekommen sind, sind sofort per Geburt bzw. per Einreise assoziationsberechtigt. Erstere gelten als faktische Inländer mit einem besonders schwerwiegenden Bleibeinteresse gem. § 55 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) [16], weil man unterstellt, dass sie außer der Staatsangehörigkeit keinen Bezug zum Heimatland haben.

Sind assoziationsberechtigte Türken erstmal längere Zeit im Land, genügen dauerhafter Sozialleistungsbezug  oder Straftaten im leichten oder mittleren Bereich nicht, um den Aufenthalt wieder zu beenden. Wie im §53 AufenthG [17] nachlesen ist, muss ein assoziationsberechtigter Türke schon ein Terrorist oder Massenmörder sein, bevor der deutsche Staat darüber nachdenken kann, ihn wieder loszuwerden.

Es gibt auch andere Türken, aber viel zu wenige

An dieser Stelle ist es an der Zeit, eine Lanze für jene Türken zu brechen, die sich nicht nur integriert haben, sondern assimiliert wurden und sich als Deutsche betrachten. Ja, auch solche gibt es, aber leider viel zu wenige.

Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass es diese Deutschen oft nicht leicht haben, weil sie wegen ihrer türkischen Wurzeln Ablehnung erfahren, obwohl sie alles dafür getan haben, dass dies eigentlich nicht der Fall sein sollte.

Unsere Ablehnung sollte jenen Türken vorbehalten bleiben, die glauben, aus unserem Land eine Kolonie Ankaras machen zu können oder die neben uns leben wollen, statt als assimilierter Bestandteil unseres Volkes.

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