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Landshut: „Schutzsuchender“ freut sich über zehn Monate Haft

Mit einem in der Geschichte dieser Republik noch nie dagewesenem Aufwand sorgt das politisch-mediale Establishment dafür, dass seit einem Jahr die öffentliche Wahrnehmung von dem Thema „Corona“ förmlich erdrückt wird. Die politischen Entscheidungen in dieser Sache haben dem Land bereits jetzt unermesslichen Schaden zugefügt, doch das Schlimmste steht noch bevor.

Darüber soll jedoch nicht vergessen werden, dass es auch schon vor „Corona“ katastrophale politische Entscheidungen gegeben hat, deren Auswirkungen nicht nur die wirtschaftliche Stabilität, sondern auch die innere Sicherheit unseres Landes und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung auf das Schwerste belasten. Dieser Artikel dient dazu, an diese Problematik wieder einmal zu erinnern.

Unangenehmer Aufenthalt in der Fußgängerzone  

Das niederbayerische Städtchen Landshut beherbergt einen „‚Schutzsuchenden“ mit dem etwas unangenehmen Hobby, sich zu betrinken und dann in der Fußgängerzone ebenso wahllos wie lautstark Passanten anzupöbeln. Kein Wunder, dass den „Angesprochenen“ – auch Frauen sind darunter – das Herz in die Hosentasche rutscht.

In der Nacht zum 25. Juli musste genau deshalb wieder einmal die Polizei ausrücken. Als die Beamten den Randalierer in Gewahrsam nehmen wollten, wehrte sich dieser wie eine Furie. Alle Versuche, ihn zu fesseln, scheiterten. Vier Beamte wurden durch die Schläge des „Schutzsuchenden“ verletzt, auch der Streifenwagen bekam einen Fußtritt ab.

Schließlich schafften es die Beamten doch noch, Randalierer dingfest zu machen. Eine durchgeführte Blutentnahme ergab einen Wert von 1,26 Promille. Dieser Vorfall brachte den Syrer nun letzte Woche vor den Kadi. Gegenüber Amtsrichterin Dr. Sandra Brenner gaben die Polizisten als Zeugen an, dass sie den 31-Jährigen gar nicht anders kennen, als in betrunkenem Zustand. Landgerichtsarzt Dr. Näger attestierte dem Syrer eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums und einer vorliegenden paranoiden Schizophrenie. Eine Therapie mache schon allein aufgrund der mangelnden Deutschkenntnisse keinen Sinn, so Dr. Näger.

Die Bewährungshelferin des „Schutzsuchenden“ wusste auch nicht viel Gutes über ihren „Schützling“ zu berichten. Sie sprach von einem „antisozialen Verhalten“, das eine Zusammenarbeit kaum ermögliche. Zudem werde er ihr gegenüber zunehmend aggressiv, weil er ihr die Schuld dafür geben würde, dass er keine Wohnung bekommt. Das Fazit der Bewährungshelferin:

„Ich sehe ihn als Gefahr für sich selbst und andere“.

Der Angeklagte sieht das anders. Sein Standpunkt:

„Ich weiß gar nicht, wo das Problem liegt“.

Und im übrigen habe er die Polizisten noch nie gesehen. Das Gericht wollte jedoch seiner Einlassung nicht folgen und verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen. Der Syrer war darüber jedoch nicht böse – im Gegenteil. Er nahm das Urteil freudig zur Kenntnis, denn seine aktuelle Unterkunft sei eine Zumutung:

„Da kann kein Esel leben“

Die zehn Monate auf Steuerzahlers Kosten galt es natürlich zu feiern. Nach der Verhandlung marschierte der Syrer schnurstracks – Sie ahnen es schon – in die Innenstadt, versorgte sich „kostenlos“ in einem Drogeriemarkt mit Prosecco und trank sich zwei Promille an, bevor ihn die erneut herbeigerufene Polizei wieder einfing.

Der eine oder andere Leser mag über diese Vorfälle schmunzeln, aber er/sie sei versichert: Diejenigen, die von dem betrunkenen Syrer in der Altstadt aggressiv angepöbelt wurden, haben nicht geschmunzelt, sondern vor Angst geschwitzt. (hsg)


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Landshut: Erfolgreiche Klage gegen Maskenzwang in der Innenstadt

geschrieben von Cassandra am in Allgemein,Corona | 21 Kommentare

Es gibt kaum ein besseres Beispiel für die Widersinnigkeit mancher „Corona-Maßnahmen“, als den Maskenzwang in der Altstadt im niederbayerischen Landshut.

Die mittelalterliche Herzogstadt mit rund 74.000 Einwohnern ist mit einer Fußgängerzone gesegnet, deren Größe einer Metropole mit mehreren hundertausend Einwohnern noch alle Ehre machen würde. Oder anders formuliert: Für ein Städtchen wie Landshut ist die Fußgängerzone in der Altstadt schon fast überdimensioniert.

Um diese Jahreszeit machen sich die Passanten dort aus wie ein versprengtes Häufchen – siehe Beitragsbild.

Es bleibt daher das Geheimnis der Stadtoberen, was sie sich dabei gedacht haben, per  Allgemeinverfügung vom 23. Oktober die gesamte Innenstadt als „stark frequentierte Fläche“ festzulegen und dort einen Maskenzwang von 6 bis 21 Uhr anzuordnen.

Anwohner klagt gegen den Maskenzwang

Offenbar fühlte sich ein Bewohner der Altstadt von dieser Maßnahme in seiner Intelligenz beleidigt und klagte beim Verwaltungsgericht Regensburg [3] dagegen. Dieses hat nun gestern seinem Eilantrag gegen die durch die Stadt Landshut erfolgte Festlegung der Innenstadtfläche, auf der Maskenpflicht besteht, stattgegeben. Die Richter sahen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Durch die lediglich pauschale Festlegung aller Flächen im Innenstadtbereich habe die Stadt Landshut  „nicht ausreichend nach infektiologischen Kriterien differenziert“.

Die zuständigen Behörden dürften die Maskenpflicht nur auf öffentlichen Flächen für Orte vorsehen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden könne und wenn Personen an den Engstellen keine Möglichkeit haben, diese Wege zu meiden oder zu umgehen. Sie hätten hierfür nach ihrer Ortskenntnis, den Erfahrungen und gegebenenfalls unter fachlicher Beratung anderer Behörden zu ermitteln, an welchen Orten von einem erhöhten Personenaufkommen oder beengten räumlichen Verhältnissen auszugehen sei.

Erneut genügt ein Blick auf das Beitragsbild, um zu festzustellen, dass solche Orte in der Landshuter Altstadt nicht einfach zu finden sein werden. Kein Wunder also, dass das Gericht so entschieden hat.

[4]Urteil gilt nur für den Kläger

Das Beste kommt jedoch zum Schluss:

Das Urteil gilt nur für den Kläger.

Das heißt, er darf jetzt in der Innenstadt ohne Mund-Nasen-Bedeckung herumlaufen, während alle anderen die Zwangsmaske tragen müssen und von der Polizei zur Kasse gebeten werden, wenn sie das nicht tun.

Es sei denn, die Stadtoberen von Landshut besinnen sich und heben diese mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbare Vorschrift wieder auf.

Es wäre jedoch nicht verwunderlich, wenn sie stattdessen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen das Urteil einlegen.

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Moslems und die „Corona-Quarantäne“

geschrieben von Eugen Prinz am in Corona,Islam | 123 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Im islamischen Kulturkreis stellen Männerfreundschaften einen bedeutenden Teil des sozialen Lebens dar. Man trifft sich, man trinkt Tee, man redet, man inhaliert gemeinsam genüsslich den Rauch der Wasserpfeife. Jedenfalls war das bis vor kurzem so. Jetzt nicht mehr, verflucht sei COVID-19! Kein Zweifel, die strengen Ausgangsbeschränkungen treffen moslemische Männer aufgrund des in ihrem Kulturkreis üblichen Sozialverhaltens besonders hart. Kann es sein, dass daher bei dieser Kohorte die Neigung, sich den Restriktionen zu unterwerfen, etwas weniger stark ausgeprägt ist?

Shisha-Bar: Hochbetrieb im verbarrikadierten Lagerkeller

Es waren laut Pressebericht „aufmerksame und besorgte Zeugen“, die am Samstagabend gegen 22.50 Uhr in Stuttgart die Polizei informierten, dass in einer „Shisha Lounge“ im Stadtteil Rot, Schozacher Straße, noch Betrieb herrscht.

Die herbeigerufene Streifenbesatzung stellte fest, dass die Scheiben der Gaststätte von innen verdunkelt worden waren und leise Musik nach außen drang. Die Eingangstüre war jedoch fest verschlossen. Als die Polizisten an einem Seiteneingang lauschten, hörten sie von innen  Stimmen und laute Geräusche.

Da trotz Rufen und Klopfen der Beamten niemand öffnete, wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft die Feuerwehr verständigt, die mit geeignetem Gerät anrückte und die Eingangstüre ohne Schlüssel öffnete, sehr zum Schaden der Türe.

Zuerst die kleinen Fische, dann die großen

In der Shisha-Bar wurden vier Personen angetroffen. Die Beamten hätten sich wohl damit zufrieden gegeben, diese Gruppe anzuzeigen und einen Platzverweis zu erteilen, aber der mitgeführte Polizeihund nicht.

Mit seiner Spürnase ortete er einen mit Gerümpel verbarrikadierten Lagerkeller, in dem weitere 22 Personen der Götting Corona ein Rauchopfer darbrachten und gemeinsam an den Wasserpfeifen nuckelten.

Damit wurde die Sache richtig rentabel. Die Beamten stellten die Personalien der insgesamt 26 Personen im Alter von 19 bis 35 Jahren fest. Die Shisha-Bar des 27-jährigen Gaststättenbetreibers wurde geschlossen. Er war bei der bei der Kontrolle zunächst nicht anwesend, wurde aber dann aufgrund der laufenden Ermittlungen von der Polizei herbei zitiert. Alle Beteiligten sehen nun einer Anzeige wegen eines Vergehens gegen das Infektionsschutzgesetz entgegen.

Bleibt noch die Frage nach dem Migrationshintergrund, auf die weder im Polizeibericht noch in der Berichterstattung der Lokalzeitung [5] eingegangen wird. PI-NEWS hat deshalb bei der Pressestelle der Stuttgarter Polizei nachgefragt. Das Ergebnis: Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um türkische Staatsbürger, beziehungsweise um Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund.

Beharrliche Verstöße gegen die Quarantäne – Syrer eingesperrt

Im schönen Landshut in Niederbayern wird jetzt ein Syrer wegen eines beharrlichen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz bis zum vorläufigen Ende der Quarantänemaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Landshut eingesperrt.

Der 27-jährige Asylbewerber vorläufigen Ende der Ausgangsbeschränkungen am 3. April, in der Justizvollzugsanstalt einsperren. Jetzt sind die Ausgangsbeschränkungen des Syrers noch ein wenig härter, als bei anderen Leuten. Und das ist gut so.

Ende der Ausgangsbeschränkungen im Fastenmonat Ramadan?

Dieses Jahr beginnt der Fastenmonat Ramadan am 23. April und endet am 23. Mai. Die Abendmahlzeit, mit der nach Einbruch der Dunkelheit die Moslems ihr tägliches Fasten brechen, wird „Iftar“ genannt. Traditionell wird diese Mahlzeit mit Familie und Freunden eingenommen. Es bleibt abzuwarten, ob die gegenwärtigen Restriktionen bei den Moslems noch auf Verständnis stoßen, wenn sie im Fastenmonat Ramadan fortgeführt werden. Und es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung und die Regierungen der Länder Lust haben, dies auszutesten.

Der Autor wagt die Prognose, dass spätestens zum Ende des Ramadan, beim Fest des Fastenbrechens, das über drei Tage hinweg großartig gefeiert wird, die Ausgangsbeschränkungen Geschichte sind.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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„FfF“-Landshut: Demobesprechung bei geschändeter Deutschlandfahne

geschrieben von Eugen Prinz am in Klimaschwindel | 86 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Neues Jahr, alter Wahnsinn. Die Schulschwänzer der „Fridays for Future“ Bewegung gehen auch in 2020 wieder auf die Straße. In der niederbayerischen Bezirkshauptstadt Landshut ausnahmsweise einmal nicht an einem Freitag, sondern am vergangenen Samstag, weil sich am 18.1. ihre erste Demonstration für den „Klimaschutz“ jährte.

Hätten die Anhänger dieser Bewegung die entsprechende Lesekompetenz und die
Fähigkeit, das Gelesene auch zu verstehen, könnten sie sich unter anderem in diesem Artikel [11] darüber informieren, warum ihre traurigen Aufzüge ungefähr so hilfreich sind wie Proteste gegen die Erdanziehungskraft. So aber werden die Repräsentanten von Deutschlands hoffnungsloser Zukunft weiterhin jeden Freitag dem Klimagott ihr Laufopfer darbringen, in der Erwartung, dass wir dann durch Regierungshandeln kälteres Wetter bekommen. Leider ist jedoch das einzige, was unser erbärmlich infantiler Nachwuchs von der von ihm „herbei demonstrierten“ Zukunft erwarten kann, ein ins bodenlose stürzender Lebensstandard und das Ende der individuellen Mobilität.

Antifa skandiert bei FfF-Demo: „Nie wieder Deutschland!“

„Landshut for Future“, lautete das Motto der Jubiläumsdemonstration und sieht man sich den Habitus der Teilnehmer an, wird deutlich, dass die FfF-Bewegung durch und durch mit linksgrünen Jung-Ideologen, die von unserem Schulsystem inzwischen massenweise ausgespuckt werden, unterwandert ist.

Das Schlimmste: Auch die Terrororganisation Antifa läuft Fahne schwenkend bei der Demo mit und skandiert: „Nie wieder Deutschland!“, ohne dass das jemanden zu stören scheint.

[12]
„FfF“ und und die Terror-Antifa in trauter Zweisamkeit

Glücklicherweise gibt es – leider nur vereinzelt – auch noch junge Menschen mit Vernunft und konservativer Haltung. Zu diesen gehört der 18-jährige Max (Name von der Redaktion geändert). Er hat es sich zum Ziel gesetzt, das „Innenleben“, die Ziele und die Absichten der örtlichen FfF-Bewegung besser kennen zu lernen, um sich selbst ein Urteil zu bilden. Zu diesem Zweck meldete er sich in diversen WhatsApp-Gruppen der FfF-Bewegung an und beteiligte sich an der Demo.

Das erste, was er lernen musste, war: Man sagt nicht „jemand“. In diesem Wort steckt nämlich zuviel von dem Wort „Mann“, was natürlich eine Diskriminierung des weiblichen und der anderen 61 Geschlechter [13] darstellt.

Genderkorrektes Neusprech ist daher „jemensch“ statt „jemand“. Sie lachen? Da gibt es nichts zu lachen. Das ist nur noch traurig. Und glauben Sie nicht, dass es sich hier nur um ein paar Verrückte handelt. Nein, „jemensch“ wird in der FfF-Gruppe „flächendeckend“ verwendet, wie die von Max gesicherten Chatprotokolle zeigen:

[14]

Natürlich sagt man (!) auch nicht „man“, sondern „mensch“. Alles klar? Wenn nicht, hier ist ein Beispiel:

[15]

Während man – Entschuldigung – mensch, diesen Schwachsinn vielleicht noch mit Humor nehmen kann, wird es jetzt im wahrsten Sinne des Wortes kriminell.

Demo-Nachbesprechung unter geschändeter Deutschland Flagge

Nachdem die Schulschwänzer ihre Kilometer herunter gelaufen hatten und die Demo beendet war, gab es für Interessierte noch eine Nachbesprechung in einem öffentlich zugänglichen „Infoladen“ der linken Landshuter Szene in der Alten Bergstraße. Max, der „Undercover-Agent“ der normal Gebliebenen, ging natürlich auch hin.

„Narrenhände beschmieren Tisch und Wände“, sagt der Volksmund, den der Autor immer wieder gerne zitiert, weil sich in ihm die Weisheit der Altvorderen offenbart. Und so war es auch kein Wunder, dass der Tagungsraum der FfF-Bewegung zum Beweisstück dieser alten Weisheit wurde:

[16]

Was Sie hier sehen, ist ein Ausschnitt der Tischplatte im Tagungsraum der Landshuter FfF-Bewegung. Sie ist über und über beklebt, unter anderem mit dem Logo der „Antifaschistischen Landjugend“. Auch der Stuhlrücken ist beschmiert.

Doch halt, was ist das an der dicken Säule in der Mitte des Tagungsraumes (kleines Foto)? Da wollen wir doch mal genauer hinsehen:

[17]
Die Flagge Deutschlands. Der untere Teil wurde weggerissen und das Logo der FfF-Bewegung mittig eingesetzt.

Aus den Farben Deutschlands wurden die der Antifa-Terroristen: Man reißt (reißt – nicht schneidet) den unteren Teil der Fahne ab und als Zeichen der Verbundenheit mit der Antifa wird mittig noch das Logo der „Fridays for Future“ Bewegung angebracht.

Man möge die Qualität des Fotos entschuldigen, es ist unter konspirativen Bedingungen zustande gekommen. Unser Max war schließlich nicht unter Gleichgesinnten und musste vorsichtig sein. Wozu die Antifa fähig ist, wissen wir ja alle. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die irregeleiteten „Klimakinder“ bei ihren neuen Freunden nicht anstecken.

Übrigens wird diese Fahnen-Schändung nicht ohne Konsequenzen bleiben, denn hier hört der Spaß auf und das Strafrecht fängt an:

§ 90a Strafgesetzbuch
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(…)
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

Da der besagte „Infoladen“ öffentlich zugänglich ist, dürfte hier der Paragraph 90a StGB greifen. Der Autor wird dafür sorgen, dass der Sachverhalt von den zuständigen Ermittlungsbehörden geprüft wird. Max hat sich einverstanden erklärt, in dieser Sache als Zeuge zu fungieren. Eine solch aufrechte Gesinnung und Zivilcourage gegen links ist heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr.


[18]Eugen Prinz [6] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Bauernprotest in Landshut: Als Tiger gesprungen – als Bettvorleger gelandet

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Grüne | 77 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Die Anwesenheit des Bundesvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck, bei einer Wahlkampfveranstaltung am 29. November in der Landshuter Messehalle, wollten Bauern aus Ober- und Niederbayern dazu benutzen, gegen die Agrarpolitik dieser Partei zu protestieren.

Der Organisation „Land schafft Verbindung“ gelang es, die Landwirte in einem Umfang zu mobilisieren, wie es die niederbayerische Bezirkshauptstadt bisher noch nicht erlebt hatte. Kein Wunder, steht den Bauern doch das Wasser bis zum Hals, sowohl finanziell, als auch, was ihre Reputation betrifft. Sie werden gerne als Tierquäler,  Landschaftszerstörer und Insektenvernichter dargestellt.

Unfairer Wettbewerb setzt den deutschen Bauern zu

Das EU-Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten sorgt für eine weitere Belastung. Es führt dazu, dass aus diesen Ländern Agrarprodukte, bei deren Erzeugung alles verwendet wurde, was der Giftschrank zu bieten hat, zu billigsten Preisen mit Frachtschiffen, die mit dem Umweltgift Schweröl fahren, massenhaft nach Europa exportiert werden.

So wird es für die Bauern, insbesondere auch was den Rindfleischmarkt betrifft, immer enger. Zudem bestehen Wettbewerbsnachteile gegenüber den osteuropäischen Ländern, da deren Landwirte nicht durch eine „grüne Politik“ gehandicapt werden.

Kein Wunder, dass Zorn und Verzweiflung nun das Landvolk auf die Straße treibt. Es war ein Anblick, den man so schnell nicht mehr vergisst, als sich in einer Sternfahrt aus allen Himmelsrichtungen insgesamt etwa 600 Traktoren hupend auf das Messegelände in Landshut zubewegten. Polizeibeamte ersetzten an Knotenpunkten die Ampeln, sonst wäre der Verkehr zusammengebrochen.

Gibt es doch noch Hoffnung für Deutschland?

Der Autor wurde Zeuge dieser höchst imposanten Demonstration geballten bäuerlichen Zorns. Besteht etwa doch noch Hoffnung für dieses Land?

Während sich ein kleines Häufchen Grüner in der Messehalle versammelte, um den Worten des großen Habeck zu lauschen, versammelten sich die Bauern im Außenbereich um den großen Funkturm. Auf dessen Stufen hatten die Organisatoren von „Land schafft Verbindung“ eine Lautsprecheranlage aufgebaut. Sie forderten mehr Unterstützung durch die Politik, statt durch immer neue Auflagen noch zusätzlich belastet zu werden.

Enttäuschendes Finale einer vielversprechenden Aktion

Dann wurde klar, warum Robert Habeck [19] Bundesvorsitzender der Grünen ist. Noch bevor er sich zu seinen Anhängern in die Halle begab, ging er zu den Landwirten und ließ mit einer eloquenten Rede dem bäuerlichen Protest die Luft heraus.

[20]Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde der Unterschied zu den französischen Landwirten klar: Die protestierenden deutschen Bauern hörten brav zu, ließen sich von Habeck sedieren und einige klatschten sogar Beifall zu seinen Textbausteinen. Lediglich eine Landwirtin unterbrach ihn mehrmals mit erbosten Zwischenrufen, so wie man es von dem versammelten Bauernstand eigentlich erwartet hätte.

Anschließend begaben sich die Landwirte sogar noch in die Messehalle und verfolgten dort ruhig und diszipliniert die Wahlkampfveranstaltung der Grünen. So kam es, dass etwa 90% der Zuhörer im Saal Bauern waren. Wie viele von ihnen anschließend den Entschluss gefasst haben, als Wähler zu den Grünen zu konvertieren, ist nicht überliefert.

Einige lokale AfD-Politiker, die ein Transparent entrollten, wurden von den Organisatoren von „Land schafft Verbindung“ aufgefordert, dieses zu entfernen, da das nicht ihre Veranstaltung sei. Man sieht, dass auch hier die einzige Partei, die nicht Schuld an der bäuerlichen Misere ist und die einzige Partei, die es mit den Landwirten gut meint, als Feindbild herhalten muss. Die Bauern werden das noch sehr schmerzhaft realisieren. Aber offenbar sind sie noch nicht soweit.

Finis Germania

Nach dieser Veranstaltung gibt sich der Autor hinsichtlich der Zukunft Deutschlands keinen Illusionen mehr hin. Da ist wirklich Hopfen und Malz verloren. Und als stille Zuhörer bei der Wahlkampfveranstaltung der Grünen hätten die Landwirte auch bequem mit dem Auto anreisen können.


[18]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Der 1,1 Millionen Euro teure Flüchtling

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Deutschland,Kriminalität | 104 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Ein 36-jähriger Bürgerkriegsflüchtling aus Syrien wird die deutsche Solidargemeinschaft aller Voraussicht nach etwa 1,1 Millionen Euro kosten.

Der von den lokalen Medien [21] als Adil A. bezeichnete 36-jährige syrische Asylbewerber war der Alptraum seiner Mitbewohner in der Landshuter Flüchtlingsunterkunft. Am vergangenen Montag befasste sich das Landgericht der niederbayerischen Bezirkshauptstadt im Rahmen eines Sicherungsverfahrens mit ihm.

Geistig behinderter Asylant tyrannisiert Mitbewohner

Zwischen Mai 2018 und Februar 2019 hatten die Asylbewerber in der Flüchtlingsunterkunft am Kaserneneck unter dem aggressiven, geistig behinderten Mann, dem der psychiatrische Gerichtsgutachter den geistigen Entwicklungsstand eines sechs- bis neunjährigen Kindes bescheinigte, zu leiden.

Schreien, schlagen, spucken und mit Tellern werfen – so drückt Adil A. seinen Unmut aus, wenn etwas nicht nach seinen Wünschen geht. Aufgrund seiner Intelligenzminderung weiß er sich in Konfliktsituationen nicht anders zu verhalten, er muss ausflippen.

Das tat Adil A. auch ausgiebig:

Landgericht entscheidet zwangsweise Unterbringung

Damit war das Maß voll. Im März dieses Jahres setzten die Behörden dem Treiben ein Ende und brachten Adil A. zwangsweise im Bezirkskrankenhaus Straubing unter.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Hans Simmerl bestätigte bei der Verhandlung vor dem Landgericht Landshut, dass der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat. Adil A. sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, weshalb die Voraussetzung für eine zwangsweise Unterbringung vorliegen würde, so der Gutachter. Dem folgte auch das Gericht und ordnete die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Für die Zukunft ist geplant, den Syrer in einem Pflegeheim oder einem Heim
für geistig Behinderte unterzubringen. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Schladt, teilte dem Gericht mit, dass er schon entsprechende Einrichtungen kontaktiert habe, leider bisher ohne Erfolg.

Ein Blick auf die Kosten 

Zunächst einmal muss man wissen, dass die monatlichen Kosten für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung knapp 10.000 Euro betragen. Es sind also bisher für den geistig behinderten Syrer schon über 70.000 Euro Unterbringungskosten angefallen. Und für jeden weiteren Monat, den Adil A. im Bezirkskrankenhaus verbringt, kommen erneut knapp 10.000 Euro hinzu.

Natürlich kann er nicht ewig dort untergebracht werden, jedenfalls nicht mehr seit dem Fall Gustl Mollath [22]. Deshalb wird man über kurz oder lang einen Platz in einem Pflegeheim oder einem Heim für geistig Behinderte für ihn finden, wo er dann voraussichtlich den Rest seines Lebens verbringt.

Millionenbetrag zu Lasten der Solidargemeinschaft

Legt man hierfür die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern zugrunde, die bei 78 Jahren liegt, dann sind wir bei einem Zeitraum von 42 Jahren, das sind etwas mehr als 500 Monate.

Als nächstes wollen wir mal einen Blick auf diese Grafik werfen, die uns über die Pflegekosten in so einem Heim informiert:

[23]
Tabelle [24]: Eigenanteil der monatlichen Pflegekosten bei verhaltensauffällig demenzkranken Menschen.

Ein verhaltensauffällig demenzkranker Mensch ist zwar nur bedingt mit einem geistig Behinderten vergleichbar, aber beim monatlichen Eigenanteil an den Pflegekosten dürfte es keinen großen Unterschied geben. Legen wir einen niedrig angesetzten Betrag in Höhe von 2.200 Euro monatlichem Eigenanteil zugrunde, dann ergibt das bei 500 Monaten insgesamt 1.100.000 Euro (in Worten: Eine Million, einhunderttausend).

Da nicht zu erwarten ist, dass dieser Betrag von dem geistig behinderten Syrer Adil A. aufgebracht werden kann, muss die Solidargemeinschaft bluten.

Angesichts der Tatsache, dass die Angehörigen eines deutschen Pflegebedürftigen in vergleichbaren Fällen aufgrund des Eigenanteils an den Pflegekosten um Haus und Hof kommen, hat sich die Flucht nach Deutschland für Adil A. wirklich gelohnt. Wie mögen sich Pleite gegangene deutsche Pflegekostenopfer wohl fühlen, wenn sie diesen Artikel lesen?

Und sollten Sie sich jetzt fragen, wie es ein geistig Behinderter, der laut Gutachter auf dem Entwicklungsstand eines sechs- bis neunjährigen Kindes ist, von Syrien nach Deutschland schafft, dann sind wir schon zu zweit.

Eine weitere Frage, die offen bleibt, ist: Gibt es noch mehr von diesen kostspieligen Fällen?


[18]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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CSD-Landshut: Die Ausgegrenzten grenzen jetzt selbst aus

geschrieben von Eugen Prinz am in Bunte Republik,Deutschland,Events,Genderismus,Grüne | 164 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Der Autor dieses Artikels vertritt den Standpunkt, dass die sexuelle Orientierung Privatsache ist und ins Schlafzimmer gehört, statt auf der Straße an die große Glocke gehängt zu werden. Aus diesem Grund ist er auch kein großer Freund des „Christopher Street Days“. Dank des allgegenwärtigen links-grünen Zeitgeistes breitet sich dieses Spektakel jedoch wie eine Epidemie immer weiter aus und hat es mittlerweile auch in die niederbayerische Provinz geschafft.

CSD nun auch in Niederbayern

Am 28. September findet in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt Landshut der erste Christopher-Street-Day (CSD) statt. Veranstaltet wird er von dem Verein in Gründung „Queer in Niederbayern“ [25], der selbsternannten Anlaufstelle für die „LGBTIQ-Community“ (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transgender und Gedöns) in Niederbayern.

Erkundigt man sich bei Freund Google, wer dahintersteckt, erscheinen die üblichen Verdächtigen [26]:
Grüne Jugend Landshut, Junge Liberale (JuLis) Landshut, Sigi Hagl, Landesvorsitzende der bayerischen Grünen, Grüne Jugend Ostbayern, DGB Niederbayern, Fridays For Future Straubing, Jusos Passau und die Grüne Landshut-Land. Also alle, die unser Land so richtig voran bringen.

Die Vorsitzenden von „Queer in Niederbayern“ sind Herbert Lohmeyer [27], Chef des SPD Ortsverbandes in Vilsheim [28] und Marlene Schönberger [29], Mitglied im niederbayerischen Bezirksvorstand von Bündnis90/Die Grünen. Dazu ist sie noch Sprecherin der Grünen Jugend Landshut und Gemeinderätin in Adlkofen. Ach ja, Landtagskandidatin für die Grünen war sie auch schon. An Ehrgeiz fehlt es ihr also nicht.

Beim Anblick [30] der jungen Frau denkt man unwillkürlich, dass Gott die Bahnhofsklatscherin nach ihrem Vorbild geschaffen hat: Ein nett anzusehendes, naiv wirkendes junges Mädchen mit langen, rotblonden Haaren, Hamsterbacken und einem zahnigem Refugee-Welcome-Lächeln. Dass es mit den Attributen „nett“ und „naiv“ jedoch nicht soweit her ist, [31]zeigt die Tatsache, dass die junge Frau die Schwulen- und Lesbenbewegung knallhart für ihre politischen Ziele instrumentalisiert. Mehr dazu gleich.

Die Veranstaltung hat übrigens das Motto „Himmel Landshut, Tausend Farben! Mia san do dahoam!“ Das fühlt sich doch so richtig lokalpatriotisch an, nicht wahr? Kein Wunder, sind doch die Roten und die Grünen als glühende Patrioten bekannt. Die beiden Vorsitzenden von „Queer in Niederbayern“ ahnen wohl schon, dass die Verballhornung des alten Landshuter Jubelrufes [32] „Himmel Landshut, Tausend Landshut“ bei so manchen nicht sonderlich gut ankommen wird, denn in einem Interview mit dem Landshuter Wochenblatt räumen die beiden ein:

„Uns ist klar, dass das wahrscheinlich zu Diskussionen führen wird. Aber das nehmen wir in Kauf“

Gleichheit nur für politisch Genehme
In ihrem Internetauftritt zu dem Landtagswahlen [33] fordert Marlene Schönberger „Freiheit, Gleichheit“ und Frauenpower“. Außerdem tritt sie „Für eine offene Gesellschaft, für Menschen- und Bürger*innenrechte“ ein
Wie bei Grünen und SPD üblich, gesteht sie diese Rechte jedoch nur jenen zu, deren politische Ansichten auf ihrer Wellenlänge liegen. Denn über die Mainstream-Medien [34] verbreiten die beiden Vorsitzenden ihre knallharte Direktive zur Teilnahme am CSD in Landshut:

Obwohl sich an dem Umzug jeder beteiligen kann, der möchte, gibt es eine Ausnahme: „Mitglieder der AfD und rechtsradikale Gruppierungen sind bei uns nicht willkommen“

Die Diplommathematikerin Misha Rosalie Bößenecker [35], AfD Mitglied, konnte und wollte das nicht glauben. Sie kontaktierte Schönberger via Facebook und bat mit folgenden Zeilen darum, an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen:

Hallo zusammen, kann ich daran teilnehmen? Ich bin zwar in der AfD, aber ich werde keine Parteiabzeichen tragen oder Parteimaterial bereithalten. Einfach nur dabei sein. Ist das möglich?

Mit freundlichen Grüßen
Misha Rosalie Bößenecker

Die Zeilen von Misha Bößenecker waren der Vorsitzenden nicht einmal eine Antwort

[36]
Misha Bößenecker hätte gerne am CSD teilgenommen, darf aber nicht, weil sie bei der AfD ist.

wert. Dabei ist Marlene Schönberger mit den Antworten sonst ziemlich schnell, wie der Autor zur Kenntnis nehmen konnte, als er sie wegen einer Interview-Anfrage zu diesem Artikel kontaktierte. Nachdem sie jedoch mitbekommen hatte, dass der Verfasser für PI-NEWS schreibt und daher keine euphorische Lobeshymne über den CSD erwartet werden konnte, war ebenfalls sofort Funkstille.

Vielleicht sollte man noch kurz erwähnen, warum Misha Bößenecker nicht bei den Grünen ist. Sie hat ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik an der FAU Erlangen/Nürnberg, ein abgeschlossenes Studium der Mathematik an der Universität Bayreuth mit Abschluß Dipl.-Math. Univ., arbeitet als IT-Consultant/Entwicklerin, spricht Englisch und Französisch in Wort und Schrift, auch ein bisschen Japanisch. So jemand ist nicht bei den Grünen. Zur Strafe darf sie aber nicht beim CSD in Landshut mitgehen.

Grober Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

Als Politiker sollten Lohmeyer und Schönberger eigentlich wissen, dass der Artikel 14 der Europäis­che Men­schen­recht­skon­ven­tion [37] und der Artikel 2 der All­ge­meinen Erk­lärung der Men­schen­rechte [38] unter anderem eine Diskriminierung aufgrund der poli­tis­ch­en und weltan­schaulich­en Überzeugung verbieten. Auch die Schwulen, Lesben und Transgender sollten sich dagegen verwahren, dass Personen, die eigentlich zur Zielgruppe gehören, aufgrund ihrer politischen Anschauung ausgeschlossen werden. Erheben sie ihre Stimme nicht gegen das Diktat von Schönberger und Co., müssen sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie als ehemals Ausgegrenzte jetzt selbst zu Ausgrenzern geworden sind.


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [39] oder Twitter. [10]

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Niederbayern: 14-jähriger MUFL vergreift sich an Betreuerin

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Einzelfall™,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 75 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Im vorangegangenem Beitrag [40] des Autors wurde anhand einer Statistik des Bundeskriminalamts dargestellt, dass mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen auch die Anzahl der durch sie verübten Straftaten zugenommen hat. Vollkommen logisch, denn: mehr Menschen – mehr Straftaten. Allerdings handelt es sich bei diesen Flüchtlingen zum größten Teil um Personen, die bei Einhaltung geltenden Rechts gar nicht in Deutschland sein dürften. Das macht die verantwortlichen Politiker zu Mittätern der von diesen sogenannten „Schutzsuchenden“ verübten Straftaten. Mit drei willkürlich ausgewählten aktuellen Fallbeispielen soll daran erinnert werden, dass sich hinter den nüchternen Zahlen einheimische Menschen verbergen, die zu Opfern von importierter Gewalt wurden.

Sexueller Übergriff auf Betreuerin durch hochalimentierten MUFL

Die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge (MUFL) sind uns bekanntlich lieb und teuer. Jeder von ihnen schlägt monatlich mit mehr als 5000 Euro zu Buche, während deutsche Rentner damit beschäftigt sind, Pfandflaschen zu sammeln. Dazu kommt noch die Unterbringung und intensive Betreuung in kleinen Gruppen. Die Rede ist von den MUFL, nicht von den Rentnern in den Alten- und Pflegeheimen.

Wie manche der jungen Schutzbedürftigen diese Wohltaten der Bananenrepublik Deutschland entlohnen, zeigt ein aktueller Fall aus den niederbayerischen Bogen:

Am Pfingstsonntag gegen 16 Uhr wollte ein 14-jähriger Eritreer eine Betreuerin in einem Jugendwohnheim im niederbayerischen Städtchen Bogen zum Sex zwingen [41]. Da sie unverständlicherweise nicht wollte, wurde er handgreiflich. Bei der Abwehr des Übergriffs wurde die Betreuerin verletzt. Der MUFL flüchtete nach dem erfolglosen Versuch, konnte aber etwas später von der Polizei aufgegriffen und festgenommen werden. Gegen ihn wird nun wegen eines versuchten Sexualdeliktes ermittelt. Wir können darauf vertrauen, dass er eine drakonische Strafe erhalten wird, die ihn ermuntert, künftig von einem solchen Verhalten Abstand zu nehmen. Die Rede ist von einer Ermahnung [42] durch den Jugendrichter. Sie schmunzeln? Warten Sie ab…

Mitkommen – oder ab ins Krankenhaus

Der Aufenthalt im Landshuter Stadtbad, im Volksmund „Schwimmschule“ genannt, wurde am Freitagabend gegen 19.15 Uhr für einen 17-jährigen Schüler zum Alptraum [43]. Gegen 19.15 Uhr stellte sich ihm eine Gruppe von mehreren Jugendlichen in den Weg und forderte ihn auf, mitzukommen. Verständlicherweise weigerte sich der 17-Jährige. Völlig grundlos erhielt er daraufhin einen Faustschlag ins Gesicht.

Danach wollte er sich so schnell wie möglich in Sicherheit bringen und machte sich auf den Heimweg. Doch er kam nicht weit, da er von einer Meute von etwa 15 Jugendlichen verfolgt und aufgehalten wurde. Aus der Gruppe heraus erhielt er massive Schläge und Tritte. Aufgrund seiner Verletzungen musste sich der Schüler in stationäre Behandlung ins Krankenhaus begeben. Die Polizei konnte bislang fünf dringend Tatverdächtige im Alter zwischen 15 und 17 Jahren ermitteln. Wie eine Nachfrage von PI-NEWS bei der Pressestelle der Landshuter Polizei ergab, handelte es sich bei den bisher festgestellten Tatverdächtigen überwiegend um Migranten.

Nach Fahrscheinkontrolle ins Krankenhaus

Zum Abschluss noch ein Klassiker: Bei einer Kontrolle in der S-Bahn in Richtung Herrenberg (Baden-Württemberg) wurde ein Iraker ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Als er gegenüber dem Kontrolleur auch noch falsche Personalien angab, kam es zwischen den beiden Männern zu einer verbalen Auseinandersetzung. Der 34-jährige Asylbewerber versuchte daraufhin, die S-Bahn zu verlassen, konnte aber von dem Mitarbeiter der Deutschen Bahn und einem anderen Fahrgast bis zum Eintreffen der alarmierten Bundespolizei festgehalten werden. Währenddessen schlug er dem Kontrolleur mit der Faust derartig ins Gesicht, dass dieser eine Platzwunde an der linken Schläfe erlitt und durch die alarmierten Rettungskräfte in ein Krankenhaus verbracht werden müsste.

Machen das nicht auch Deutsche?

Gutmenschen werden jetzt einwenden, dass auch Deutsche derartige Straftaten begehen. Das ist vollkommen richtig. Jedes Volk auf der Erde hat seinen Anteil von Straftätern, den es verkraften muss. Aber wieso sollte man dann auch noch welche aus dem Ausland „importieren?“ Und solche sind genügend dabei, wenn man mehr als zwei Millionen Menschen ins Land lässt, die hauptsächlich einer Kohorte angehören, von der man weiß, dass sie überdurchschnittlich oft straffällig wird: Junge Männer mit niedriger Bildung aus der unteren sozialen Schicht. Ein 23-jähriger Arbeitsloser mit Hartz IV aber ohne Schulabschluß prügelt, messert und vergewaltigt halt nun mal eher als die 67-jährige, pensionierte Lehrerin.


[18]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [39] oder Twitter. [10]

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Bayern: Podiumsdiskussion zur EU-Wahl an Schule ohne AfD

geschrieben von Eugen Prinz am in Alternative für Deutschland (AfD) | 97 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Im aktuellen Schuljahr besuchen etwa 720 Schüler das Maristen-Gymnasium in Furth bei Landshut. Träger der Einrichtung ist die Schulstiftung der Diözese Regensburg. Vor dem Hintergrund der Europawahl veranstaltet das Gymnasium am 8. Mai unter dem Titel „Europa betrifft alle [44]“ bereits zum zweiten Mal eine Podiumsdiskussion mit jungen Politikern. Die erste hatte Anfang Oktober 2018 anläßlich der Landtagswahl in Bayern stattgefunden. Wie PI-NEWS aus Elternkreisen mitgeteilt wurde, war die AfD nicht eingeladen worden, da „nur Parteien des demokratischen Spektrums erwünscht sind.“ Diese Anordnung sei vom Schulleiter getroffen worden.

Falls das den Tatsachen entspricht, wäre das seitens der Schulleitung ein eklatanter Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot [45], von den beamtenrechtlichen Verfehlungen, die im Raum stehen, ganz zu schweigen. Zudem würden die Schüler der Gelegenheit beraubt, sich in einer Diskussion mit dem Vertreter der AfD kritisch mit den Standpunkten dieser Partei auseinanderzusetzen.

Grund genug für PI-NEWS, der Frage nachzugehen, ob hier tatsächlich ein Schulleiter darüber bestimmt, wie viel Demokratie für seine Schützlinge gut ist.

Homepage der Schule zeigt: Die AfD bleibt außen vor

Aus der Homepage des Maristen-Gymnasiums [46] erfahren wir, dass sich bei der ersten Podiumsdiskussion jeweils ein Vertreter der CSU, der FDP, der Jusos, den Grünen und der Linkspartei (!) den Fragen der Schüler aus den Jahrgangsstufen 9-12 stellten. Es war also weder ein Vertreter der Freien Wähler noch der AfD zugegen. Aus welchem Grund? PI-NEWS fragte den Schulleiter, Oberstudiendirektor (OStD) Christoph Müller. Die nachfolgende Zusammenfassung des Interviews wurde unmittelbar nach dem Gespräch erstellt und stützt sich neben dem Gedächtnis des Autors auf schriftliche Notizen während der Befragung:

PI-NEWS: Herr Müller, anläßlich der Wahl zum Europäischen Parlament veranstaltet Ihre Schule eine Podiumsdiskussion mit jungen Politikern. Vor der Landtagswahl in Bayern im letzten Jahr haben Sie bereits eine solche Veranstaltung durchgeführt, die sehr gut angekommen ist. Dem entsprechenden Bericht auf ihrer Internetseite ist jedoch zu entnehmen, dass damals weder ein Vertreter der Freien Wähler, noch der AfD teilgenommen hat.

Christoph Müller: Die Freien Wähler waren eingeladen. Sie sagten zunächst auch zu, aber dann klappte es aus terminlichen Gründen nicht. Dieses mal kommt jedoch ein Vertreter der Freien Wähler, genauso wie die Vertreter der anderen Parteien, die letztes Mal dabei waren. Die AfD haben wir wegen ihres Gedankenguts, ihrem Polemisieren und der Art und Weise, wie sich viele Vertreter innerhalb und außerhalb der Parlamente äußern, wie man es in den Medien sieht, nicht eingeladen. Das wollen wir an unserer Schule nicht erleben, das dulde ich nicht. Die bekommen bei mir kein Auftrittsrecht.

PI-NEWS: Jetzt ist es aber so, dass die AfD eine demokratisch legitimiert Oppositionspartei ist.

Christoph Müller: (fällt ins Wort): Das ist richtig.

PI-NEWS: Sind Sie nicht der Meinung, dass aufgrund des Neutralitätsgebotes die AfD trotz Ihrer Vorbehalte eingeladen werden müsste?

Christoph Müller: Ich muß niemanden einladen. Wir als Schulfamilie haben uns auch im Kollegium darauf verständigt, dass wir uns von der AfD klar distanzieren, indem wir sie nicht einladen.

PI-NEWS: Aber diese „Nichteinladung“ der AfD muss doch als klares Signal an die Schüler interpretiert werden, dass diese Partei nicht wählbar ist oder nicht gewählt werden soll?

Christoph Müller: Ich würde hier keine weiteren Schlüsse aus dem, was wir machen, ziehen und ich gebe dazu auch keine weitere Interpretation.

PI-NEWS: Sie sehen also in Ihrer Handlungsweise keinen Konflikt mit dem Beamtenrecht, also mit dem Neutralitätsgebot und dem Gebot der politischen Mäßigung?

Christoph Müller: Es steht Ihnen frei, das überprüfen zu lassen. Außerdem sind wir eine Privatschule, das kommt noch dazu.

PI-NEWS: Sie sind also nicht verbeamtet?

Christoph Müller: (ausweichend) Wir sind eine Privatschule. Dementsprechend handeln und agieren wir und laden Leute zu uns ein oder nicht.

Soweit das Interview mit einem Schulleiter, der tatsächlich in eigener Machtvollkommenheit  darüber entscheidet, wie viel Demokratie für seine Schützlinge gut ist. Auffällig nervös wurde er bei der Frage, ob er Beamter sei. Kein Wunder, denn was das Neutralitätsgebot und das Gebot der politischen Mäßigung betrifft, ist das Beamtenrecht sehr eindeutig und hält Sanktionsmöglichkeiten bereit, die bei einer Lehrkraft im Angestelltenverhältnis nicht zur Anwendung kommen können.

Wie sich Beamte in politischen Dingen zu verhalten haben, steht im Beamtenstatusgesetz [47]:

§ 33 Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

Sie sehen, diese Bestimmung lässt keinen Raum für irgendwelche Interpretationen, obwohl man es auch noch etwas expliziter formulieren kann, wie Sie später noch lesen werden. Ist  der Schulleiter nun ein Beamter oder nicht? Wie PI NEWS bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Erfahrung bringen konnte, gibt es auch an Privatschulen verbeamtete Lehrer und um einen solchen handelt es sich bei OStD Müller.

Damit legt sein Verhalten eklatante Verstöße gegen das Beamtenrecht nahe und lässt an seiner Verfassungstreue zweifeln. Dass seine politische Einstellung augenscheinlich einen Einfluss auf seine Tätigkeit als Schulleiter hat, zeigt auch dieses Statement [48] auf seiner Facebook Seite. Es stellt sich daher die Frage, ob ein Schulleiter mit einem derartigen Demokratieverständnis tragbar ist.

Sachsens Erlass für Beamte mit reduziertem Leseverständnis

Abschließend sei noch der Freistaat Sachsen als positives Beispiel herausgehoben. Dort wurde für Staatsbedienstete, die den komplizierten Formulierungen des Beamtenrechts in Sachen Neutralität und politischer Mäßigung nicht recht folgen können, ein spezieller Erlass [49] geschaffen, der es etwas einfacher formuliert. Darin heißt es:

„Bei Veranstaltungen in der Schule hat der Schulleiter darauf zu achten, dass die jeweiligen demokratischen Parteien, Institutionen und Organisationen entsprechend der Pluralität unseres Gemeinwesens ausgewogen vertreten sind.“

Der Freistaat Bayern ist herzlich eingeladen, diesen Erlass abzuschreiben und ebenfalls in Kraft zu setzen. Und Herr OStD Müller ist eingeladen, diesen Satz zu lesen, denn nichts anderes steht im Grundgesetz und im bayerischen Beamtenrecht. Nur in anderen Worten.

Aufruf an die Leser: Wenn Sie von gleichartigen Vorkommnissen an anderen Schulen Kenntnis erlangen, melden Sie dies bitte an info@pi-news.net. Die AfD wird in dieser Sache nicht untätig bleiben.


(Wir bitten Sie im Falle einer Kontaktaufnahme [50] mit dem Maristen-Gymnasium trotz aller Kontroversen in der Sache um einen höflichen Umgangston)

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Warum steht ihr vor der Kirche und nicht vor der Moschee?

geschrieben von Eugen Prinz am in Aktivismus,Demonstration,Islam | 269 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Das Osterwochenende ist der Höhepunkt des Kirchenjahres. In der Basilika St. Martin in Landshut, die nach 125 Jahren Bauzeit im Jahr 1500 fertig gestellt wurde, findet gerade der Karfreitagsgottesdienst statt.

Vor dem Hauptportal haben sich zwei Tierschutz-Aktivisten eingefunden, die mit Plakaten gegen die Untätigkeit der katholischen Kirche, was das Leid der Schlachttiere betrifft, demonstrieren.

Das Interesse der Bevölkerung an der Aktion hält sich in Grenzen. Ab und zu bleibt jemand stehen, wechselt ein paar Worte mit den beiden Tierschützern und setzt dann seinen Weg fort. Vom Rest der Passanten gibt es nur einen flüchtigen Blick im Vorbeigehen.

Der Autor, der zufällig vor Ort ist, gehört zu jenen, die sich für die Mini-Demonstration interessieren.  Er spricht die beiden Aktivisten an, stellt sich als Journalist von PI-NEWS vor und eröffnet ihnen, dass er über ihre Aktion berichten wird.

Hier das Gedächtnisprotokoll der Unterhaltung:

Autor: „Haben Sie schon einmal etwas von Halal-Schlachtungen gehört? Diese sind ungleich grausamer als die Schlachtungen, gegen die Sie hier protestieren. Warum stehen Sie also vor einem katholischen Gotteshaus und nicht vor einer Moschee?“

Tierschützerin: „Heute stehen wir eben hier vor der Kirche.“

Autor: „Und wann stehen Sie vor einer Moschee?“

Tierschützerin: Da können wir uns nicht hinstellen, da bekommt man gleich den Stempel „Nazi“ aufgedrückt.

Autor: „Aber Ihnen ist schon klar, dass mit steigender Anzahl von Moslems in Deutschland auch die Zahl der Halal-Schlachtungen zunehmen wird?“

Tierschützerin: „Da können Sie sich bei der da bedanken!“ (Anm.: Die Aktivistin formt mit ihren Händen die Merkel-Raute)

Autor: „Sie sind also nicht bereit, vor einer Moschee zu protestieren?“

Tierschützerin: „Nein, da wäre ich gleich erledigt.“

Der Autor wendet sich an den zweiten Aktivisten:

Autor: „Würden Sie mit jemanden aus Ihrem Kreis, der dazu bereit ist, vor einer Moschee gegen Halal-Schlachtungen zu protestieren?“

Tierschützer: „Ja, das könnte man schon machen. Ich müsste halt mal fragen, ob jemand mitmacht.“

Tierschützerin: (schüttelt den Kopf) „Da wird sich niemand finden.“

(Anm. des Verfassers: Die Unterhaltung mit den beiden Demonstranten wurde verkürzt, aber nicht sinnentstellend wiedergegeben)

[51]
Das Anliegen der Tierschützer soll nicht unerwähnt bleiben.

Atmoshphäre der Angst in Deutschland

Die Aktivistin lässt noch durchblicken, dass es in ihrem Kreis Mitstreiter gibt, für die dieses Thema ein Tabu darstellt und dass sie wegen ihren politischen Ansichten schon angefeindet worden ist.

Während sich der männliche Part des Duos einer Berichterstattung gegenüber aufgeschlossen zeigte, wollte die Tierschützerin, was das Fotografieren der Aktion betraf, lieber im Hintergrund bleiben. Wäre das auch so gewesen, wenn das Thema nicht „Halal-Schlachtungen“ gelautet hätte? Man sieht, welche Atmosphäre der Angst inzwischen in Deutschland herrscht. Die Moslems haben es mit Unterstützung der Regierung und der Medien geschafft, dass ihre Sitten und Gebräuche außerhalb jeglicher Kritik stehen.

Der Standpunkt des Tierschützers

Vor der Veröffentlichung des Artikels erreichte den Verfasser per Email noch eine schriftliche Stellungnahme des Tierschützers, die PI-NEWS gerne veröffentlicht:

„Ich selbst bin ein Tierfreund und setze mich gegen das Tierleid ein, unterstütze nur Parteien, die unseren Mitgeschöpfen, der Natur und Umwelt in einer anderen Alternativen Landwirtschaft den nötigen Respekt und Schutz einräumen“.

Als Tierliebhaber und -halter sympathisiert der Verfasser mit den Zielen der beiden Tierschützer. Allerdings kritisiert der Schreiber des Emails ungerechtfertigter Weise auch die AfD:

„Diese Partei steht (…) für industrielle Massentierhaltung mit ihren schlimmen Folgen“.

Diese Aussage des Aktivisten kann nicht unwidersprochen bleiben. Das Parteiprogramm der AfD widmet sich unter Punkt 13.3, 13.4 und 13.7 ausführlich dem Tierwohl. Sie können das Programm hier herunterladen [52].

Was wäre wenn?

Nehmen wir einmal an, die beiden Tierschützer würden an einem ähnlich hohen moslemischen Feiertag (zum Beispiel am Ende des Fastenmonats Ramadan) während des Freitagsgebetes im Eingangsbereich einer Moschee gegen Halal-Schlachtungen protestieren. Da stellt sich als erstes die Frage, ob das der Imam ebenso dulden würde, wie es der Stiftprobst von St. Martin offenbar getan hat. Als nächstes wäre interessant zu wissen, ob die beiden Aktivisten ihre Aktion vor einer Moschee ebenso unbehelligt, ohne Anfeindungen und ohne Polizeischutz durchführen könnten, wie das vor der Basilika St. Martin der Fall war. Diesbezüglich hegt der Autor ernste Zweifel.

Wer noch nicht weiß, wie eine Halal-Schlachtung durchgeführt wird, hat mit dem Video unten die Möglichkeit, seinen Horizont zu erweitern. PI-NEWS weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass zart besaitete Gemüter die Dokumentation nicht ansehen sollten.

 

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Nach Misshandlung von bissigem MUFL: Gehaltskürzung für Polizist

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Bunte Republik,Deutschland,Justiz,Kriminalität,Migrantengewalt,Polizei,Siedlungspolitik | 251 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Wenn in Deutschland ein „normaler Bürger“ einer Straftat überführt wird, erhält er eine Geld- oder Freiheitsstrafe und das war es dann. Bei einem Polizeibeamten ist das anders: Zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe beantragt der Dienstherr beim Verwaltungsgericht eine Disziplinarstrafe, macht den Beamten zum Pendler, indem er ihn strafversetzt und seine Beförderungsaussichten sind für viele Jahre gleich Null.

Dieses „volle Programm“ wurde einem Landshuter Polizeihauptkommissar, der in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt eine Dienstgruppe leitete, jetzt zuteil. Zu verdanken hat er das seinem eigenen Fehlverhalten, das zwar menschlich verständlich, aber rechtswidrig war; sowie einer völlig außer Rand und Band geratenen Gruppe minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (Mufl) aus Afghanistan. Diese hatten bereits realisiert, dass Deutschland ein Nachtwächterstaat ist, in dem man die Staatsdiener folgenlos wie Kasper behandeln kann.

Aggressive minderjährige Flüchtlinge auf der Polizeiwache

Im August 2015 wurden von der Bundespolizei in einem Zug nach Landshut drei afghanische Schwarzfahrer im Alter von 13 bis 15 Jahren aufgegriffen und der Landshuter Polizei übergeben. Das Trio war aus einer Unterkunft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Landau/Isar ausgerissen. Die „Schutzsuchenden“ zeigten sich auf der Wache hochgradig aggressiv. Sie weigerten sich nicht nur, ihre Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung abzugeben, sondern randalierten, schlugen mit Händen und Füßen um sich und bissen zu. Eine Polizeibeamtin erlitt eine blutende Bissverletzung, bevor es mit den vereinten Kräften aller in der Wache anwesenden Beamten gelang, die Flüchtlinge zu fesseln und zu fixieren.

Dem Widerstandswillen der drei jungen Afghanen gegen die erkennungsdienstliche Behandlung tat die Fesselung jedoch keinen Abbruch. Eine 27-jährige Polizistin rief deshalb den Dienstgruppenleiter zu Hilfe. Der damals 46-jährige Beamte, 190 cm groß und 130 kg schwer, versuchte es zunächst im Guten und forderte den 15-Jährigen in Deutsch und Englisch auf, sich die Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.

„I won’t give my fingerprints“ – da kam die Sache in Rollen

„I won’t give my fingerprints“ (ihr kriegt von mir keine Fingerabdrücke) war die Antwort. Der Hauptkommissar zog den Afghanen am Kragen vom Stuhl hoch und schüttelte ihn, was den Jugendlichen jedoch nicht sonderlich beeindruckte. Um das zu ändern, zog der Dienstgruppenleiter ein von ihm gewohnheitsmäßig am Gürtel getragenes Messer aus dem Holster, hielt es dem „Flüchtling“ vor das Gesicht und sagte: „Give me your fingerprints or I’ll take it“ (gib mir Deine Fingerabdrücke oder ich nehme sie mir). Die schlichte Antwort darauf: „No“. Daraufhin steckte der Polizeihauptkommissar das Messer wieder ein.

Was für ein blamabler Vorgang, vom Authoritätsverlust ganz zu schweigen! Man sollte nie mit etwas drohen, das man anschließend nicht wahrmachen kann. Auf einer Polizeiwache in Afghanistan wären die Finger jetzt ab. In Deutschland nicht – und das wusste der Afghane.

Dann versuchen wir es eben beim nächsten, hat sich der Dienstgruppenleiter wohl gedacht. Er packte einen der jüngeren Afghanen am Oberarm und zog ihn zum Schreibtisch, auf dem der Fingerabdruckscanner stand.

„Not prints“ (sic), schrie der 13-jährige „Flüchtling“ und wehrte sich vehement, was ihm einen Klaps mit der flachen Hand auf den Kopf einbrachte. Anschließend setzte sich der Hauptkommissar mit seinen 130 Kilo Körpergewicht auf den rechten Arm des Jugendlichen, damit die Abdrücke genommen werden konnten.

Aber wie das so ist an so einem Tag, funktionierte der Scanner nicht. Deshalb blieb nichts anderes übrig, als das Trio ein Stockwerk höher zum Ersatzgerät zu bringen.

Afghanen am Kopf hochgezogen und weitere Grobheiten

Der ältere Afghane kam als erster dran. Der Dienstgruppenleiter packte den mit Handschellen und Klettfesseln fixierten Mufl am Kopf und zog ihn vom Stuhl in die Höhe. Als der Randalierer vor Scherzen schrie, ließ ihn der Polizeibeamte zu Boden fallen. Der 15-Jährige lag nun mit  auf den Rücken gefesselten Händen in Bauchlage auf dem Boden. Jetzt packte der Hauptkommissar den Afghanen an den Handschellen und zog dessen Arme bis zum Anschlag der Schultergelenke nach hinten, so dass sich der Oberkörper des Fingerabdruckverweigerers in der Luft befand. Auf seine Schmerzensschreie hin, fassten ihn dann zwei Beamte unter den Achseln und erlösten ihn aus seiner misslichen Lage, nachdem sie den Dienstgruppenleiter lautstark aufgefordert hatten, er möge aufhören.

Trotz der rüden Behandlung und auch nachdem er von drei Beamten in den ersten Stock getragen worden war, besserte sich das Verhalten des Mufls nicht. Im Gegenteil, er biss noch einen weiteren Beamten und den Dienstgruppenleiter, bevor ihm endlich die Fingerabdrücke abgenommen werden konnten.

Nachspiel vor Gericht

Die Sache hatte dann auch noch ein Nachspiel vor Gericht. Allerdings nicht für den Afghanen (der kann nicht belangt werden, weil er gegenwärtig „irgendwo in Schweden“ [53] ist), sondern für den Dienstgruppenleiter. Wer nun jedoch glaubt, dass die Anzeige auf den Mufl zurückgeht, der irrt. Es war die 27-jährige Kollegin, die den Hauptkommissar zu Hilfe geholt hatte. Die Polizistin wandte sich, geplagt von ihrem Mitteilungsbedürfnis, an den Vorgesetzten des Dienstgruppenleiters [54] und machte dessen Vorgehen aktenkundig.

Bei der Verhandlung im September 2016 vor dem Amtsgericht Landshut wegen Körperverletzung im Amt und Nötigung  hatte der Hauptkommissar schlechte Karten. Die eingesetzten Beamten, 13 an der Zahl und insbesondere die Polizistin, sagten geschlossen gegen ihn aus. Ein Angebot des Richters [55], ein umfassendes Geständnis abzulegen und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 40 Euro zu akzeptieren, lehnte der angeklage Hauptkommissar ab. Er vertraute auf seine Unschuld. Es kam wie es kommen musste: Der Angeklagte wurde vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt [56]. Das akzeptierte er nicht und ging in Berufung. Im April 2017 räumte der inzwischen ehemalige Dienstgruppenleiter vor der Berufungskammer des Landgerichts Landshut einen „Fehler“ ein und kam letztendlich mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro (150 Tagessätze à 40 Euro) davon. Das Gericht hatte nunmehr einen minder schweren Fall zugrunde gelegt, da von dem Afghanen erhebliche Widerstandshandlungen ausgegangen waren und dieser trotz der rüden Behandlung des Polizeibeamten keine Verletzungen davon getragen hatte.

Nach der Strafe ist vor der Strafe

Anschließend folgte noch das Disziplinarverfahren, das der Freistaat Bayern gegen seinen Beamten mit dem Ziel der Degradierung einleitete. Dieser letzte Akt der Tragödie fand vor einigen Tagen am Verwaltungsgericht Regensburg seinen Abschluss.

Von Anfang an machte der Verwaltungsrichter klar, dass er sich an die Feststellungen des Strafgerichts zu halten hat. Der Fall würde hier also nicht neu aufgerollt, sondern nur geprüft, ob das Fehlverhalten des Beamten mit einer Degradierung oder einer milderen disziplinarischen Maßnahme zu ahnden sei. Am Ende entschied das Gericht, die Bezüge des Beamten 18 Monate lang um zehn Prozent zu kürzen. Dass ihn sein Dienstherr inzwischen zur Verkehrspolizei nach Deggendorf versetzt und somit zum Pendler gemacht hat, gilt offiziell nicht als Strafe, obwohl das wohl die am meisten einschneidende Folge seines Handelns sein dürfte.

Kommentar:

Der geschilderte Sachverhalt wird bei manchen Kopfschütteln ausgelöst haben, bei anderen vielleicht auch Entsetzen. Im gemütlichen Wohnzimmersessel ist so ein Werturteil leicht zu treffen. An der „Front“ sieht die Sache jedoch anders aus. Die Hektik, der Stress, sowie die Aggressivität und die Provokationen der Delinquenten zerren am Nervenkostüm der Polizisten, die Menschen sind und keine Maschinen. Sie haben ihre psychische Belastungsgrenze. Und aus welchem Holz der 15-jährige „Flüchtling“ aus Afghanistan geschnitzt ist, hat seine Reaktion auf die rüde Behandlung offenbart: Er zeigte sich völlig unbeeindruckt, da er in einer Umgebung voller Gewalt aufgewachsen ist. Was ihm da in Landshut auf der Wache widerfahren ist, hat ihm keine Angst eingejagt, denn sonst hätte er sich anders verhalten.

Die Art des Einschreitens der Polizei ist in jedem Land auf die Mentalität und das Verhalten seiner Bewohner zugeschnitten. Wir haben in Deutschland eine Lämmerpolizei für die Lämmer, die bisher das Gros der hiesigen Bevölkerung gebildet hat. Leider ist diese Polizei nicht darauf vorbereitet, dass sie es immer häufiger mit Wölfen zu tun hat, die neu in unser Land gekommen sind. So blieb es bei dem erbärmlich misslungenen Versuch des Lämmerpolizisten, den Afghanen mit „Wolfsgehabe“ zu beindrucken. Wir werden alle noch erleben, dass wir dieser Sorte Menschen nicht gewachsen sind, wenn wir uns und unsere Gesetze nicht der neuen Wirklichkeit anpassen.

Und die Polizistin, die den Fall zur Anzeige brachte? Für manche ist sie eine pflichtbewußte, vorbildliche Beamtin, für andere eine miese Verräterin. Das soll jeder Leser für sich selbst entscheiden.

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