- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Übelster Rassismus in Frankfurt: Arzt nennt Afrikanerin „Afrikanerin“

Mirrianne Mahn hat schon einiges geschafft in ihrem Leben. Mit acht Jahren kam sie nach Deutschland, ihre erste Geburt hatte sie im Teeniealter. Studium der Fächer Anglistik und Amerikanistik zwar (Stand 2016) noch ohne Abschluss, [1] dafür dann aber eine Bettelaktion („Crowdfunding“) für einen Dieseltruck, der afrikanische Lebensmittel durch Deutschland fahren sollte. Ja, afrikanische Küche, dazu hat sie einen Bezug, obwohl sie als Siebenjährige in Kamerun kaum das Kochen gelernt haben kann. Aber das sind halt ihre Wurzeln, die sie spürt und nicht loswerden will: Afrika.

Afrika. Darf man das überhaupt sagen? Einer hat es gewagt, als Mirrianne jetzt im Krankenhaus war. Der FOCUS [2] baut eine regelrechte Dramaturgie auf, um Mahns Leiden durch Afrika im Wort Rassismus enden zu lassen: „Schlimme rassistische Erfahrungen mit einem Arzt“ habe sie gehabt. „Grauenvolle Äußerungen“ ließ der Arzt fallen. Schließlich habe sie es nicht mehr ausgehalten und sprach zu ihren Followern und erzählte von den rassistischen Äußerungen des Arztes ihr gegenüber:

Mahn sagte, es gehe ihr nicht gut und man wisse nicht, was sie habe. Aber sie mache dieses Video jetzt, weil sie es nicht mehr aushalte. Dann führte sie aus: […]

„Es ist einfach eine so krasse Zusatzbelastung, hier ständig als, keine Ahnung, aufzuwachen und zu hören, wie er sagt ‚Ja, was ist jetzt mit der Afrikanerin‘. Oder ja: ‚Liegt die Afrikanerin immer noch da? Die müsste mal weg.‘“

Sie wäre nicht mit ihrem Namen angesprochen worden von dem behandelten Arzt. Stattdessen habe er auf Beschwerden von Mahn mit Sätzen reagiert wie: „Ja, aber wenn Sie in Afrika wären, wäre es viel schlimmer. Seien Sie doch froh, dass Sie hier sind, weil in Ihrem Geburtsland würde es Ihnen ja viel schlimmer gehen und Sie wären tot.“

Wenn sie Fragen stelle, habe er ihr in gebrochenem Deutsch [siehe vorheriges und folgendes Zitat! Anmerkung PIt] geantwortet, sie nicht ernst genommen und Sprüche fallen lassen wie „Ihre Landsleute halten doch mehr aus als andere“.

Mirrianne Mahn, von Beruf mittlerweile „Referentin für Diversitätsentwicklung“, leidet nicht das erste Mal an Afrika, an Deutschland, an seinen Einwohnern, Ärzten, Buchverlegern, Buchmessen, Literaturpreisträgern und deren Würdigungen (PI-NEWS berichtete) [3]. Man kann im Grunde die Uhr nach dem Zyklus stellen, wann sie wieder mal rassistisch bedroht oder beleidigt wurde. Böses Deutschland…

Like

Bundesverdienstkreuz für linken Anti-Abschiebeaktivisten aus Libanon

geschrieben von byzanz am in Asyl-Irrsinn,BPE,Linke,Video | 34 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Dem Anti-Abschiebeaktivisten und extrem linken Agitator Mohammed Jouni wurde am 8. November das Bundesverdienstkreuz verliehen [4]. So etwas komplett Absurdes ist auch nur in Berlin möglich. Der libanesisch-stämmige bezeichnet unsere Gesellschaft als „superkapitalistisch“. Er sagt, dass er seit 23 Jahren in einem Staat lebe, „der abschiebt, der strukturelle und institutionelle Rassismen reproduziert“, der Menschen „in Lagern unterbringt“, der geflüchtete Kinder gesondert beschult – und der jetzt Menschen ehrt, die sich dagegen einsetzen.

Mohammed Jouni wundert sich also selber, dass ausgerechnet er angesichts seiner Aktivitäten auch noch mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde. Und der vermutliche Moslem sagt ganz offen: „Uns geht es nicht um Integration“.

Völlig grotesk ist, dass der Migrant aus dem Libanon, dem es also nicht um Integration geht, das Bundesverdienstkreuz auch noch aus den Händen der „Senatorin für Integration“ bekam [5]. Elke Breitenbach von der Partei Die Linke hielt eine begeisterte Laudatio auf Mohammed Jouni und bezeichnete ihn als „Vorbild“.

Der Libanese Mohammed Jouni kam 1998 im Alter von 12 Jahren als unbegleiteter minderjähriger „Flüchtling“ nach Deutschland. Ein typisches Ankerkind [6]. Später folgten seine Eltern und Geschwister. Asylrecht haben sie nicht, der Antrag wurde nach fünf Jahren abgelehnt.

Mit anderen Jugendlichen gründete Mohammed den Verein „Jugendliche ohne Grenzen“ [7], der sich nach eigener Auskunft gegen „Rassismus, Faschismus & antimuslimischen Rassismus“ und für „das Rückkehrrecht für unsere abgeschobenen Freundinnen und Freunde“ einsetzt. Man will mehr „Teilhabe“ und ein Bleiberecht für alle. Außerdem auch noch die Gleichberechtigung von Flüchtlingen mit den Einheimischen, die Legalisierung von Menschen ohne Papiere sowie die Chancengleichheit vor allem in den Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt.

Jährlich veranstaltet die Gruppe eine Begleitveranstaltung zur Innenministerkonferenz, bei der sie den „Abschiebeminister“ des Jahres krönt. Mit ihrem öffentlichen Druck haben diese „Jugendliche ohne Grenzen“ 2007 dazu beigetragen, dass die Innenministerkonferenz beschloss, jungen Flüchtlingen mit Duldung unabhängig von ihrem Herkunftsland eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu gestatten.

Mohammed Jouni ist ein Multifunktionär [8] in Sachen grenzenlose und unkontrollierte Zuwanderung. Er gehört zum Vorstand des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und war langjähriges Mitglied im Berliner Landesbeirat für Migration.

Für den ausgebildeten Krankenpfleger sei übrigens „die Religion ein Schlüssel“, um mit Patienten ins Gespräch zu kommen. Mit Moslems spreche er dabei über den Koran [9]. Höchst aufschlussreich. Immerhin bete er mit Christen „manchmal“ das Vaterunser.

Seit 2017 ist er Schulpate der Paulo-Freire-Berufsfachschule im Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Der gebürtige Libanese setzte sich auch jüngst vor dem Auswärtigen Amt für afghanische „Flüchtlinge“ ein, deren Angehörige im Herkunftsland zurückgeblieben waren. Dieser Mohammed Jouni sagt im Interview mit der taz [10] wörtlich:

„Im Beratungszentrum und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen habe ich auch begriffen, dass das Ziel eben nicht Integration heißt. Ich muss mich nicht in eine rassistisch strukturierte Gesellschaft einfügen, sie akzeptieren und reproduzieren. Uns ging und geht es nicht darum, integrierte, gut ausgebildete, brauchbare Jugendliche zu werden, sondern darum, dass alle Menschen, die hier leben, ein Bleiberecht bekommen – egal, ob sie für diese kapitalistische Gesellschaft brauchbar oder ob sie alt oder krank sind oder kein Deutsch können, weil sie jahrelang in Lagern gelebt haben. Deshalb bleiben wir auch dran. Ich verstehe diese Auszeichnung als eine für uns alle. Deshalb habe ich sie auch nicht abgelehnt.“

Das alles sind Gedankengänge, die auch einem kommunistischen Hirn entspringen könnten. Die Kombination Linksextrem plus mutmaßlich Politischer Islam bedeutet Alarmstufe dunkelrot. Und so einer bekommt das Bundesverdienstkreuz. Symptomatisch für den momentanen Geisteszustand der total bunten, willkommenskulturdurchtränkten, kompromisslos toleranten und konsequent selbstverleugnenden Republik.

Das rot-rot-grün regierte Berlin stellt hierbei den unbestrittenen Gipfel dieses Irrsinns dar. In einem Land, das, wenn es überdacht wäre, mittlerweile als geschlossene Anstalt bezeichnet werden müsste, um es mit den Worten von Henryk M. Broder [11] zu sagen.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [12].

Like

Antifa-Brandstifter in Leipzig und die rot-grüne Reaktion

geschrieben von PI am in Kampf gegen Rechts™,Linke,Linksfaschismus,Rote SA | 40 Kommentare

Linke aus Leipzig und dem ganzen Bundesgebiet wollten am Samstag in Leipzig in mehreren Sternmärschen zum Stadtteil Connewitz hin demonstrieren. Ihr Motto: „Alle zusammen – autonom, widerständig, unversöhnlich!“

Gerade die letzten Parolen wie auch die jahrelange Erfahrung mit den aggressiven Krawallbrüdern hatten zu einem Verbot dieser merkwürdigen „Demonstrationen“ geführt. Man befürchtete Gewalt, und das zurecht. Trotz eines Aufgebots von 2000 Polizisten bestätigten die Linken laut dem MDR [13] die erwartete Gewaltbereitschaft:

So wurden laut Polizei in der Richard-Lehmann-Straße

– gegen 0:22 Uhr fünf Fahrzeuge eines Autohauses angezündet. Die Polizei nahm zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren vor Ort fest. Verletzt wurde niemand, aber es entstand ein Sachschaden im unteren sechsstelligen Bereich.

– Im Leipziger Westen brannten in der Neuen Gutenbergstraße ebenfalls zwei Autos. Ähnlich war das auch in der Großen Fleischergasse, wo ein Auto in Flammen stand und vier andere Autos durch die Hitze beschädigt wurden […].

Weitere „Aktionen“, so der MDR weiter, gab es im Bereich der Bornaischen Straße:

– Gegen 0:40 Uhr brannten in der Straße eine Mülltonne sowie Äste und Holzlatten. Mehrere Personen blockierten damit die Straßenbahn.

– Als die Polizei die Barrikade löschen und beseitigen wollte, wurden die Beamten nach Reporterangaben mit Steinen beworfen. […]

– Zu einer Sachbeschädigung kam es laut Polizei kurz nach 2 Uhr auch in der Kantstraße, als zwei 23 Jahre alte Frauen eine Bankfiliale mit Teer beschmierten und mit Steinen bewarfen. Sie wurden von der Polizei gestellt. Die höhe [Fehler im MDR-Original, Anm. PI] des Sachschadens ist noch nicht bekannt.

Insbesondere das Bewerfen von Polizeibeamten mit Steinen zeigt die weiterhin vorhandene Mordlust der so genannten „linken“ Weltverbesserer. Wie geht die Politik mit solchen um? Der zitierte MDR lässt einen Linken und einen Grünen zu Worte kommen (warum eigentlich keine AfD-Politiker?). Zuerst der Grüne:

Der Rechtsanwalt und Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek schrieb bei Twitter, dass

– Leipzig einer Festung gleiche.
–  Es seien Polizeibeamtinnen und -beamte in einer vierstelligen Zahl vor Ort,
–  dazu gebe es Personenkontrollen und Hubschrauber.
– „Das ist im Ergebnis vor allen Dingen unverhältnismäßig.“

„Unverhältnismäßig“ meint der Grüne. Inwiefern? Sollten mehr Polizisten eingesetzt werden, damit die Brandstiftungen und versuchten Körperverletzungen doch noch hätten verhindert werden könnten? Oder weniger, damit sich der linke Mob noch mehr austoben kann? Vielleicht schreibt Kasek uns das ja mal. Wir versprechen, dass seine Stellungnahme auf PI-NEWS veröffentlicht wird.

Und wie steht der Linken-Stadtrat Michael Neuhaus zu den Ausschreitungen, zu den Mordversuchen an Polizisten? Der MDR berichtet von seiner Kritik. Diese richtet sich nicht etwa gegen die „Demonstranten“, sondern gegen die Polizei:

„Die Polizei hatte gestern angeblich keine Mittel, um das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, konnte aber mit hunderten Polizisten ein so begründetes Demoverbot durchsetzen und die halbe Stadt abriegeln“, schrieb er. Das sei politisch motiviert.

Nein, das war motiviert, um Leib, Leben und Eigentum ehrlicher Bürger und Ordnungskräfte zu schützen. Und wie man sieht, sehr zurecht. Die erwartete Gewalt war ja trotz des Demoverbotes und der hohen Präsenz der Polizei deutlich geworden. Und die durch das Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit, die Neuhaus hier anmahnt, sieht auch anders aus als die Gewaltorgien der durch die Linken protegierten Leipziger „Demonstranten“. Auch diesem linken Blasenbewohner geben wir gerne die Möglichkeit, seine kruden Ansichten und seine Kritik einmal ausführlich auf PI-NEWS darzustellen. Aber Vorsicht: Denkende Leser und Kommentatoren!

Fehlt noch die Stellungnahme des MDR, die eigentlich in einem Bericht nichts verloren hat. Der MDR gab sie trotzdem, und zwar in der Überschrift:

„Steinwürfe und Brandstiftungen nach zunächst ruhigem Polizeieinsatz in Leipzig“.

Nachdem die Polizei zuerst also noch ruhig gewesen war, gab es dann Steinwürfe. Von der Polizei etwa? Oder von anderen, weil die Polizei nicht mehr ruhig war? So wie Grüne und Linke sich in einer Blase bewegen, tut es auch der MDR und zeigt es hier zwischen den Zeilen durch seine verräterischen Formulierungen. Das waren die Demos vom Samstag in Leipzig und ihre Wahrnehmung bei Grünen, Linken und staatlicher Presse.

(Spürnase: MKULTRA )

Like

Merkur: „Hetzjagd, da sich Täter nicht verstecken und zur Ruhe kommen konnte“

geschrieben von byzanz am in Linke,Lügenpresse,Propaganda | 120 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Samstag berichtete PI-NEWS über einen unfassbaren Artikel des Merkur [14], in dem das heldenhafte Einschreiten Würzburger Bürger gegen den messermordenden Dschihadisten aus Somalia als „Hetzjagd“ diffamiert wurde. „Passanten“ hätten den „mutmaßlichen Täter durch die Straßen gejagt“ und „gar mit Klappstühlen beworfen“. In Würzburg hätten „unfassbare Jagdszenen“ stattgefunden.

PI-NEWS-Leser konnten per email der Redaktion des Merkur ihre Meinung zu dieser unverschämten Beleidigung der couragierten Bürger, die die grausame Messermetzelei des somalischen Moslems durch ihren mutigen Einsatz beendeten, mitteilen. Einer von ihnen, ein Thomas aus Sachsen, übermittelte der PI-NEWS-Redaktion die Antwort, die er erhalten hatte (Auszug in der Überschrift).

Diese kam von Stefan Stukenbrok, dem „Community Manager Deutschland für die Ippen-Digital-Zentralredaktionen“. Der Online-Nachrichten-Verbund Ippen Digital (ID) ist ein Medienriese [15], zu dem neben dem Merkur und der tz auch die Frankfurter Rundschau, die Hessische Niedersächsische Allgemeine, die Westdeutsche Allgemeine, die Offenbach Post, die Frankfurter Neue Presse und viele andere regionale Online-Zeitungen in Deutschland gehören. Dieser äußerst linkslastige Verbund erreichte im Januar 2020 mit 263,2 Millionen mehr Aufrufe als die Online-Medien von Spiegel und Focus. Nur die BILD hat in Deutschland online mehr Leser. Das Community Management, das dieser Stefan Stukenbrok leitet [16], moderiert die Kommentarfunktion unter den Beiträgen.

Die Ippen-Digital-Zentralredaktionen beteiligen sich übrigens auch an der Intitative gegen „Hetze im Netz“, bei der Medienhäuser eng mit Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten. Der zentrale Ansprechpartner für die Redaktionen, die „in einem schnellen und effizienten Verfahren entsprechende Beiträge auf den von ihnen betriebenen Plattformen zur Prüfung einreichen“ können, ist hierbei die Staatsanwaltschaft München I, die sich davon „eine rasche Verfolgung möglicher Täterinnen und Täter verspricht“. Stefan Stukenbrok engagiert sich hierbei augenscheinlich maßgeblich und veröffentlichte am 10. Juni hierzu einen Artikel beim Merkur [17].

Dieser Stefan Stukenbrok [18] antwortete dem PI-NEWS-Leser Thomas einen Tag nach dem Anschlag um 15:12 Uhr (Hervorhebung durch PI-NEWS):

Guten Tag XX,

eine Opfer-Täter-Umkehr gab es bei uns nicht, wir schrieben ,,Mutige Passanten stellten sich dem Täter entgegen“. Auch die Worte von Ministerpräsident Söder haben wir wiedergegeben:

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU] äußerte sich auf Twitter zum Eingreifen der Passanten: „Ein großer Dank und Respekt für das beherzte Eingreifen vieler Bürger, die sich dem mutmaßlichen Angreifer entschlossen entgegenstellten. Und allen Rettungskräffen für ihren Einsatz vor Ort.

„Hetzjagd“ halten wir für eine passende und legitime Bezeichnung des Vorgangs, denn der Täter konnte sich ja nicht verstecken und zur Ruhe kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Stukenbrok
Community Manager Deutschland für die Ippen-Digital-Zentralredaktionen

Herr Stukenbrok ist also offensichtlich der Auffassung, dass die Würzburger Bürger dem wahllos messermordenden somalischen Moslem die Möglichkeit hätten geben sollen, sich zu verstecken und zur Ruhe kommen. Wie intolerant, rücksichtslos, kultur-unsensibel und möglicherweise auch rassistisch, dass die Bürger dem Somalier diese Verschnaufpause nicht ließen, sondern ihn „gar mit Klappstühlen bewarfen“ und „durch die Straßen jagten“, was zu „unfassbaren Jagdszenen“ führte.

Man kann Herrn Stukenbrok ja mal fragen, was er wohl glaubt, was dieser im Dschihad-Mordrausch befindliche Moslem gemacht hätte, nachdem er in seinem Versteck zur Ruhe gekommen wäre. Das Messer weglegen und sich entschuldigen? Oder vielleicht doch eher seinen kompromisslosen Dschihad fortsetzen und weiter auf unschuldige Menschen, hauptsächlich Frauen, auch Kinder, brutalst einstechen und das Töten Ungläubiger fortsetzen, wo immer er sie auch fand?

Hier noch einmal zum Beweis der Screenshot der ursprünglichen Originalversion des Merkur-Artikels:

[19]

Am Samstag Mittag wurden dann ohne entsprechenden Hinweis entscheidende Veränderungen [20] vorgenommen, die wohl maßgeblich durch den PI-NEWS-Artikel und die entsprechenden email-Zuschriften ausgelöst wurden:

[21]

Aus „Passanten hetzen“ wurde „Mutige Passanten stoppen“. Aus „jagten Passanten“ wurde „verfolgten Passanten“. Aus „sie bewarfen ihn gar“, was durch das Wort „gar“ die Empörung über das aus Sicht des Merkur ungebührliche Verhalten der Passanten ausdrückte, wurde „sie bewarfen ihn“, was nun eine positive Beschreibung des plötzlich „mutigen“ Verhaltens darstellt. Aus „unfassbaren Jagdszenen“ wurde „unfassbare Verfolgungsszenen“.

Das Wort „unfassbar“ haben sie also belassen, was noch dem Framing der Ursprungsversion entsprach. Hätte die Merkur-Redaktion ihre zunächst unverschämte Darstellung wirklich entscheidend verändern wollen, dann hätte man auch das Wort „unfassbar“ in beispielsweise „beeindruckend“ verändern müssen. Dies versuchte man dann durch das nachträgliche Einfügen des Satzes „Mutige Passanten stellten sich dem Täter entgegen“ zu erreichen.

Die vorgenommenen Veränderungen wurden wohl auch durch die Erkenntnis ausgelöst, dass man hier in der linksideologisch-manipulativen Berichterstattung weit über das Ziel hinausgeschossen war. Und mit den diffamierenden Formulierungen schließlich auch Migranten beleidigte, die sich unter den couragierten Würzburger Bürgern befanden und nun zu Recht mit der Bayerischen Rettungsmedaille geehrt werden sollen.

In jedem Fall gilt: Der Merkur wurde auf frischer Tat ertappt, das Geschehen auf den Kopf zu stellen, Mitleid mit dem brutalst mordenden dunkelhäutigen Moslem-Täter zu erwecken und die heldenhaft einschreitenden Bürger an den Pranger zu stellen. Durch die entlarvende Reaktion des Herrn Stukenbrok wird die linksgestörte Geisteshaltung bestätigt, die hinter diesem unverschämten Artikel steckt.

Man kann dem Merkur weiterhin seine Meinung mitteilen, insbesondere auch zu diesem Stefan Stukenbrok, der eine entscheidende Position bei der Moderierung des Kommentarbereiches nicht nur des Merkurs innehat:

» info@merkur.de [22]

Trotz aller mehr als verständlichen Verärgerung bitte nicht beleidigen, sondern möglichst sachlich bleiben. Bewirkt meist mehr.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [23] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [24]

Like

Merkur: „Unfassbare Jagdszenen“ in Würzburg – „Passanten hetzen Täter“

geschrieben von byzanz am in Afrika,Gutmenschen,Linke,Lückenpresse,Migrantengewalt | 199 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Unweigerlich beschleicht einen der Eindruck, dass „Antifa Zeckenbiss“ mittlerweile beim Merkur an der Textgestaltung mitwirkt. Der heldenhafte couragierte Einsatz von Würzburger Bürgern, die sich dem Messermörder aus Somalia in den Weg stellten, um weitere lebensgefährliche Attacken zu verhindern, wird in einem Artikel [20] als „unfassbare Jagdszenen“ hingestellt. Die Überschrift „Passanten hetzen mutmaßlichen Täter“ lässt in linksgrünen Hirnen sicherlich Mitleid mit dem vorgeblich „traumatisierten“ und „psychisch belasteten Flüchtling“ aufkommen, was von der Merkur-Redaktion wohl auch beabsichtigt ist.

Die verzerrende Wortwahl erinnert sofort an die Links-Propaganda von vermeintlichen „Hetzjagden“ in Chemnitz, als ein kurzes Hinterherlaufen eines einzelnen Bürgers gegen einen vermutlich zuvor provozierenden Migranten als „ausländerfeindliche Hetzjagden“ dargestellt wurde, was fast alle Mainstream-Medien und sogar die Bundeskanzlerin nachplapperten. Und den damaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen seinen Job kostete, weil er sich doch tatsächlich öffentlich zur Wahrheit bekundete und der linksgestörten Meinungsmanipulation widersprach.

Selbst der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann bekundete in Würzburg [25] seinen „sehr sehr großen Respekt“ vor den einschreitenden Bürgern, die den Mörder „abgelenkt und gehindert“ hätten, weitere Messerstechereien durchzuführen. Dadurch seien „womöglich Menschenleben gerettet“ worden. Herrmann sieht ihren Einsatz „auschließlich positiv“. Es sei eine „optimale Reaktion der Bürgerschaft mit viel Zivilcourage“ gewesen. Auch Ministerpräsident Markus Söder spricht per Twitter [26] seinen „großen Dank und Respekt für das beherzte Eingreifen vieler Bürger“ aus, die sich „dem mutmaßlichen Angreifer entschlossen entgegenstellten“.

Aber die Formulierungen des Merkurs verleumden diese mutigen Bürger. Zur manipulativen Marschroute passt auch, dass man die Kommentarfunktion unter diesem tendenziösen Machwerk abgeschaltet hat, um korrigierende Meinungsäußerungen vorsorglich zu unterbinden.

[19]

Irgendwie passt dieser Artikel in die sich immer mehr verblödende deutsche Regenbogen-Gesellschaft. Kompromisslos bunt, toleranzbesoffen und alles diffamierend, was sich kritisch gegenüber den einflutenden Migrationsmassen aus fundamental-islamischen Ländern äußert.

Auch per Twitter [27] versucht der Merkur seine Propaganda zu verbreiten. Das führt dort zu entprechenden Reaktionen:

Soso! Einen Mann mit Messer der bereits 3 Menschen getötet und im Begriff weiter zu töten zu stoppen ist also „hetzen“, haben Sie Antifazeckenbiss eingestellt oder eine „Hetzjagd“-Legende stecken?

Dieser gerade in der hochgradig manipulierten jungen Generation grassierenden Geisteskrankheit kann man nur mit dem unerschütterlichen Wissen begegnen, dass die Realität diesen Irrsinn immer mehr einholen und letztlich auch beseitigen wird. Resignieren oder gar Gedanken an Auswandern sind keine Option. Unser Land dürfte mittelfristig wieder geistig gesunden. Der zunehmend neidvolle Blick nach Osteuropa, wo sich Bürger keine Sorgen über messerstechende „Flüchtlinge“, Gewaltexzesse, Vergewaltigungen und Terroranschläge machen müssen, wird dafür sorgen, dass auch bei uns der Druck der klar denkenden Bevölkerung auf die Politik immer größer werden wird, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Kontakt zum Merkur:

» info@merkur.de [22]

Bitte trotz aller verständlichen Verärgerung bitte nicht beleidigen, sondern möglichst sachlich bleiben. Bewirkt meist mehr.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [23] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [24]

Like

Amtsgericht München: Freispruch nach Antifa-Überfall auf AfD

geschrieben von byzanz am in AfD,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus | 39 Kommentare

Im Münchner Strafjustizzentrum spielten sich am 7. Mai – von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt – bizarre Szenen ab. Etwa 20 Antifa-Aktivisten zeigten Solidarität mit einem der ihren. Tobias H. war wegen Landfriedensbruchs angeklagt.

Hintergrund war ein Antifa-Angriff auf den Infostand des AfD-Stadtratskandidaten Dr. Rössel im März 2020 am Sendlinger Tor in München. Am Infostand war es zu Behinderungen, Beleidigungen, Schubsereien, Sachbeschädigungen, Diebstahl und Freiheitsberaubung zum Nachteil der Infostandbetreiber durch einen Sturmtrupp der Antifa gekommen. Ein Teil der rund 100 umstehenden Sympathisanten war ausweislich ihrer mitgeführten Fahnen und ihrer verwendeten Werbematerialien den Grünen, den Linken, der SPD-Jugend und der LBGT-Bewegung zuzuordnen. Manche schwenkten auch Antifa-Fahnen.

Die in Unterzahl am Stand anwesende Polizei zog sich zurück und konnte die Situation erst befrieden, nachdem Verstärkung eintraf. Obwohl einige Polizeibeamte wiederholt direkt auf besonders aktive Personen hingewiesen wurden, nahmen sie keine Personalien auf. Nach über einem Jahr musste sich gerade mal einer von den rund 20 Landfriedensbrechern vor Gericht verantworten.

Die Sitzung wurde kurzfristig in einen kleinen Sitzungssaal verlegt, so dass nur fünf Zuschauer an der „öffentlichen Verhandlung“ teilnehmen konnten. Für AfD-Vertreter als Geschädigte war so im Zuschauerraum natürlich kein Platz mehr. Der wurde längst zuvor teilweise von vermeintlichen Presseausweisinhabern (Verdi) und Sympathisanten eingenommen. Man blieb sozusagen unter sich.

Im Flur vor dem Sitzungssaal standen, saßen und lagen weitere Antifanten quer und längs am Boden. Sie grölten, lachten und pöbelten die beiden geladenen Zeugen, zwei junge Frauen, permanent an. Mit welcher Absicht diese Einschüchterungsversuche erfolgten, war offensichtlich. Aber zu einer Befragung wurde die Hauptzeugin, die sich nicht einschüchtern ließ, dann nach über einer Stunde „Wartezeit“ nicht mehr benötigt. Sie, einen weiteren Zeugen vom AfD-Infostand und einen Polizisten in Zivil wollte die Richterin Meister nicht mehr anhören. Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt anscheinend schon freigesprochen.

[28]Als die Zeugin endlich zur Richterin vorgelassen wurde und das Formular zur Erstattung der Fahrtkosten abholte, wollte sie ihr dabei Fotos von weiteren Verdächtigen zeigen. Die Richterin schien aber not amused. Sie meinte, dass sie da auch nichts mehr machen könne und hatte auch kein Interesse, die Fotos weiterzugeben. Auch die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigten kein Interesse für die brisanten Informationen. Der naiven Zeugin half es auch nichts, als sie erklärte, dass die auf den Fotos bei den dokumentierten Landfriedensbruchhandlungen erkennbaren Personen derzeit aktuell draußen vor dem Sitzungssaal stehen und randalieren.

[29]

 

 

Nachdem die Zeugin den Gerichtssaal verließ, ihre Unterlagen einpackte und nochmals zu der Richterin in den Saal gehen wollte, wurde sie von einer Antifantin rabiat zu Seite gestoßen. Diese stellte sich ihr sogleich in den Weg und die Zeugin musste sich den erneuten Zutritt nahezu „erkämpfen“.

Die Zeugin schilderte der Richterin, dass sie am Zugang zum Gerichtssaal gehindert worden sei und seit einer Stunde permanent beleidigt, bedrängt, belästigt, fotografiert und geschubst worden sei. Darauf meinte die Richterin Meister lapidar, dass die Zeugin sich beim Wachpersonal melden könne, die dann die Personalien aufnehmen würden und entließ die die junge Frau wieder direkt in die Meute der vor dem Gerichtssaal stehenden Antifanten. Die junge Frau flüchtete zusammen mit ihrer Begleiterin durch das Treppenhaus des Gerichtsgebäudes zur Eingangswache, um dort Schutz zu suchen.

Sie teilte das Geschehen den Justizbeamten mit und bat darum, die Personalien der beteiligten Personen aufzunehmen. Der Wachhabende – obwohl schon umgezogen und in Feierabendstimmung – es war Freitag ca. 15 Uhr – wollte daraufhin die Überprüfung und Personalienfeststellung einiger der Hauptaktivisten vornehmen lassen. Das kam bei den Antifanten gar nicht gut an. Sie schrien, pöbelten und drohten der Zeugin erneut. Statt ihre Personalien anzugeben, sprangen sie plötzlich einfach über die Drehkreuze und liefen – unter den Augen der verdutzten Beamten – aus dem Gerichtsgebäude. Lediglich drei oder vier von ihnen konnten auf dem Vorplatz des Justizgebäudes noch aufgegriffen und zur Feststellung der Personalien zurückgebracht werden.

Einige der Antifanten teilten sich danach vor dem Gerichtsgebäude auf und wollten offensichtlich die beiden Zeuginnen am Ausgang abfangen und wer weiß was mit ihnen anstellen. Unter Polizeischutz wurden die beiden durch den Hinterausgang aus dem Gebäude herausgelassen. Sie wurden dabei darauf hingewiesen, dass sie flott in eine andere Richtung laufen sollten, um den Antifanten nicht noch einmal in die Fänge zu geraten. Auf den Gedanken, den beiden Zeuginnen wenigstens einen kleinen Vorsprung zu geben und die Antifa-Gruppe noch eine Weile im oder vor dem Gerichtsgebäude festzusetzen, ist wohl niemand gekommen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete aus dem Münchner Süden, Wolfgang Wiehle, Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern seiner Partei, zeigt sich empört:

„Es ist unfassbar, in welcher Weise unter den Augen der Gerichtsbarkeit Zeugen eingeschüchtert werden. Was man sonst nur über Mafia-Prozesse hört, gilt offensichtlich auch für das linksextreme Umfeld. Von Zeugenschutz war hier aber null Komma nichts zu sehen!“

Wiehle wird den Präsidenten des Münchner Amtsgerichts mit den Vorfällen im Strafjustizzentrum konfrontieren und um Stellungnahme bitten. Dabei wird es auch um eine dienstrechtliche Beurteilung des Verhaltens der Richterin gehen.

In der Partei wird nun erwogen, zusätzlich mit anwaltschaftlicher Hilfe die Beschädigung des Infostandes sowie das „Entwenden“ von großen Mengen an AfD-Werbematerial (üblicherweise als „Diebstahl“ behandelt) zivilrechtlich geltend zu machen.

[30]

Wolfgang Wiehle prüft auch, ob er in Zusammenarbeit mit einem bayerischen Landtagsabgeordneten eine Kleine Anfrage zu diesen Vorfällen in den Landtag einbringen kann. Die AfD ist eine demokratische Partei, die in ihrem Wahlkampf nicht behindert werden darf. Dass Teilen der Judikative und der Exekutive hierfür manchmal das Verständnis oder die Durchsetzungskraft fehlen, darf nicht weiter hingenommen werden. Linksterroristische Gewalt muss schon in den Anfängen bekämpft werden.

Das für ihn günstige Urteil hat der Antifant im Übrigen dem bekannten linken Münchner Szeneanwalt Wächtler zu verdanken. Der Münchner Anwalt hat eine lange Liste, was die Verteidigung von linksextremen Straftätern angeht. Schon zu RAF-Zeiten war er einer der führenden Anwälte der linken Szene in München und Mitglied im sogenannten republikanischen Anwaltsverband. Hinsichtlich der linksextremen Militanz seines Klientels hat sich in den letzten 50 Jahren nicht viel verändert.

Like

Kassel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Einsatzleiter ein

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamisierung Deutschlands,Linke,Polizei,Video | 24 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 31. Oktober in Kassel hatten sich der Polizei-Einsatzleiter und später auch sein Stellvertreter über die gesamte Dauer von sieben Stunden hartnäckig geweigert, die Personalien von Beleidigern aufzunehmen (PI-NEWS berichtete [31]). Ich hatte daher gegen die beiden Polizeibeamten Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Billigung von Straftaten § 140 StGB gestellt.

Hierzu habe ich jetzt Post von der Staatsanwaltschaft Kassel bekommen. Sie hat das Verfahren eingestellt. Es bestehe „kein begründeter Tatverdacht gegen die beanzeigten Beamten.“ In der geradezu hanebüchenen Einstellungsbegründung wird der lächerliche Vorwand der beiden Einsatzleiter, die „Sicherheitslage“ bei dieser Kundgebung hätte die Personalienaufnahme „nicht ermöglicht“ und „im Rahmen einer Gefahrenabwehr“ werde man von einer Strafverfolgung absehen, auch noch unterstützt. Die hierbei angeführten „Argumente“ haben mit der Situation vor Ort rein gar nichts zu tun.

Dazu kommt auch noch die haarsträubende Feststellung, dass sich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung für den Polizei-Einsatzleiter daran orientiere, ob „überwiegende öffentliche Interessen betroffen“ seien.

Der verantwortliche Einsatzleiter kann also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht.

Wenn dies als Präzedenfall die Regel werden sollte, dann wäre der subjektiven Willkür bei jeder Kundgbung in Deutschland Tür und Tor geöffnet. Jeder Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Dieser Fall hat daher übergeordnete Bedeutung. Ich werde selbstverständlich Beschwerde gegen diese Einstellung einlegen und habe hierzu auch ein ausführliches Video veröffentlicht [32]. Für diesen Artikel habe ich das Gesamtvideo in mehrere kleine Folgen unterteilt. Die erste Folge (Video oben) hat bereits 12 Stunden nach seiner Veröffentlichung über 11.500 Zuschauer.

In ihrer Einstellungs-„Begründung“ zitiert die Staatsanwaltschaft Kassel aus der dienstlichen Stellungnahme des Polizei-Einsatzleiters D. vom 05.11.2020:

„Es kam zu Beleidigungsrufen aus den Reihen der Gegenveranstaltung. Herr Stürzenberger stellte Strafantrag über Mikrofon und forderte die Feststellung der Personalien der unbekannten Täter. Da zu diesem Zeitpunkt der Kräfteansatz bei weitem nicht ausreichte, die Veranstaltung zu schützen und zeitgleich aus dem Block der Gegen-Veranstaltung die Täter zu separieren, wurde seitens des Einsatzleiters abgewogen, bei Eintreffen weiterer Kräfte dem Strafantragsgesuch und der Personalienfeststellung zu entsprechen.“

Diese Darstellung ist aus zwei Gründen falsch: Erstens wurden auch nach dem Eintreffen weiterer Polizeikräfte keine Personalien von Beleidigern aufgenommen. Zweitens reichten die Kräfte auch vorher schon reichlich aus. Was Einsatzleiter D. beschreibt, hat absolut nichts mit der Realität vor Ort zu tun. Zehn gestandene Polizisten befanden sich direkt vor dem Grüppchen der jungen linken Antifa-Aktivisten. Aber laut Stellungnahme des Einsatzleiters sollen diese zehn „bei weitem“ nicht in der Lage gewesen sein, daraus zwei Täter zu separieren und die Personalien zu sichern. Dieser von mir vor Ort als „Kindergarten“ bezeichnete Trupp stellte nicht im Geringsten eine „Gefahr“ dar.

Alle Polizisten blieben stoisch stehen und unternahmen nichts. Auch fünf Minuten nach der Beleidigung verhielten sie sich wie Zinnsoldaten. Hier lag zweifellos eine Blockadehaltung vor. Man wollte nichts tun. Ganz offensichtlich gab es Anweisungen von oben. Aber es zeigte sich zu diesem Zeitpunkt keiner, der die Verantwortung hierfür übernahm. Der Einsatzleiter hatte sich bis dato noch gar nicht bei uns vorgestellt. Und einige Linke beleidigten munter weiter, da sie sich wohl absolut sicher fühlten.

„Sicherheitslage“ ermögliche nicht die Personalienaufnahme von Antifa-Beleidigern

Mittlerweile waren geschlagene zehn Minuten vergangen, ohne dass erkennbar war, wer hier eigentlich für die Aufnahme der Personalien zuständig ist. Ich musste schließlich jeden einzelnen Polizisten direkt fragen. Ein einziger Polizist war bereit, mir mitzuteilen, wo sich der Einsatzleiter befindet. Wie man sehen kann, stand er geradezu gelangweilt am hinteren Ende der Kundgebung herum. Als ich ihn aufforderte, die Personalien aufnehmen zu lassen, weigerte er sich und meinte, er würde dies erst dann durchführen, wenn es „die Sicherheitslage ermögliche“.

Eine völlig absurde Begründung. Zu diesem Zeitpunkt standen zehn Polizisten vor der harmlosen Gruppe von jungen Antifa-Aktivisten und hatten sie jederzeit unter Kontrolle. Drei Minuten lang versuchte ich den Einsatzleiter davon zu überzeugen, dass es seine Aufgabe ist, Recht und Gesetz durchzusetzen. Und dass es ein verheerendes Signal an Beleidiger und sonstige Straftäter ist, wenn dies nicht durchgeführt wird. Denn damit bekommen sie grünes Licht von der Polizei, dass sie hemmungslos beleidigen können, wie sie wollen. Aber den Einsatzleiter interessierte dies nicht, er blieb stur und zuckte nur teilnahmslos mit den Schultern.

Es war sinnlos. Einsatzleiter D. WOLLTE nicht. Bei bisher über 300 öffentlichen Kundgebungen in den vergangenen zehn Jahren habe ich eine solche irrationale totale Verweigerungshaltung eines leitenden Polizeibeamten noch nicht erlebt. Dies teilte ich nach dem Gespräch den Zuschauern vor Ort und am Livestream unmittelbar mit. Die von mir gewählte Bezeichnung „Kindergarten“ drückt die absolute Harmlosigkeit dieser Antifa-Gruppe vor unserer Kundgebung in Kassel aus.

In dem siebenseitigen „Begründungsschreiben“ der Staatsanwaltschaft Kassel zitiert man weiter aus der Stellungnahme von Einsatzleiter D:

„Im Nachgang wurde noch eine Beleidigungsanzeige gegen die zwei Unbekannten Täter von der Tathandlung 14:50 Uhr von Amts wegen gefertigt. Gegen 15:35 Uhr traf die Einsatzeinheit 33 am Einsatzort ein. Die beiden Unbekannten Täter der vorangegangenen Beleidigung waren jedoch nicht mehr vor Ort, offensichtlich flüchteten sie, als die Einsatzeinheit 33 eintraf, so dass die Personalien im Nachgang nicht mehr festgestellt werden konnten.“

Auf gut Deutsch: Lange genug gewartet, bis sich die beiden linken Beleidiger aus dem Staub machen konnten. Blanker Hohn ist auch, dass pro Forma eine Beleidigungsanzeige gegen Unbekannt angefertigt wurde. Es war eine regelrechte Posse, die auf dem Opernplatz in Kassel ablief. Die Polizei kann ja jetzt gottseidank gegen „Unbekannt“ ermitteln. Und die Staatsanwaltschaft Kassel versucht händeringend, eine vermeintliche „Bedrohungssituation“ zu bestätigen:

Nach Auffassung von Herrn Stürzenberger sei dies bereits sofort möglich gewesen, da zehn Polizeibeamte in Einsatzausrüstung etwa gleich vielen, zumeist sehr jungen Antifa-Aktivisten gegenüberstanden. Demgegenüber ist zu sehen, dass bereits im Vorfeld eine Gegenveranstaltung mit ca. 15 Teilnehmern auf die andere Seite der Obere Königsstraße verwiesen wurde. Diese Gruppe kam der entsprechenden polizeilichen Aufforderung nach. Die Zahl der Gegendemonstranten erhöhte sich jedoch im Nachgang. Auch versammelten sich mehr und mehr Zuhörer, die dem muslimischen Glauben zuzuordnen sind, am Kundgebungsort; zwischenzeitlich waren nach Feststellung der Polizei ca. 200 Teilnehmer vor Ort.

Insgesamt scharten sich rings um den Platz vielleicht in Spitzenzeiten so viele. Aber im Kern der Beleidigungssituation waren es zehn gegen zehn, und wenn sich die Polizei in so einer Situation nicht in der Lage sieht, durchzugreifen, dann Gute Nacht Kassel.

Weiter mit Teil 2:

Als die Polizeibeamten in Kassel grünes Licht zum Einsatz hatten, zeigten sie, wie schnell und rigoros sie durchgreifen können. Eindrucksvoll zu beobachten eine Stunde nach Veranstaltungsbeginn, als ein Antifa-Grüppchen unsere Kundgebungsfläche mit ihren Bannern stürmte.

Vier Polizeibeamte schafften es mühelos, die jungen Antifa-Aktivisten binnen kürzester Zeit von der Kundgebungsfläche zu bekommen. Selbstverständlich wären sie auch problemlos in der Lage gewesen, Personalien von Beleidigern aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Kassel erwähnt in ihrem Schreiben noch eine andere Situation etwa eine dreiviertel Stunde später:

„Bereits gegen 13:45 Uhr kam es bei einem Gerangel zu Körperverletzungshandlungen, bei denen die Polizei binnen kurzer Zeit einschritt.“

Zwei junge Moslems hatten hierbei versucht, unser Mikrofonkabel in ihre Hände zu bekommen. Bezeichnenderweise hatte ich unmittelbar davor sogar einige positive soziale Aspekte des Islams dargestellt, so dass es überhaupt keinen Grund für Aggressionen gab.

Es ist im Video gut zu sehen, dass sechs Polizeibeamte die Situation schnell in den Griff bekamen, obwohl es hier nach dem Schlag eines Moslems gegen unseren Ordner Lee erstmal durchaus turbulent zuging. Innerhalb von nur 20 Sekunden war aber alles unter Kontrolle. Die Personalienaufnahme der beiden Angreifer, von denen sich einer der Körperverletzung und einer der versuchten Sachbeschädigung verdächtig gemacht hatte, klappte problemlos. Daher wäre natürlich auch die Personalienaufnahme von schlichten Beleidigern überhaupt kein Problem gewesen.

Weiter in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Kassel, die mit der Realität herzlich wenig zu tun haben:

„Auch unmittelbar vor den Beleidigungen durch die beiden „linken Aktivisten“ ist eine angeheizte Stimmung zu erkennen. So kommt es wohl kurz zuvor zu einem Schlag gegen eine Person (möglicherweise einen Iraner), die danach neben Herrn Stürzenberger steht. Der Schlag soll durch einen Moslem geführt worden sein, was Herr Stürzenberger über Mikrofon bekannt gibt.“

Es gab zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine „angeheizte Stimmung“, ganz im Gegenteil. Im Gespräch mit dem Publikum hatte sich ein modern eingestellter Moslem geäußert, der sagte, dass er auch gegen den Politischen Islam ist und gerne in unserem Land lebt. Anschließend bin ich auf die Gegendemonstranten zugegangen und erklärte ihnen, dass unsere Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam auch in ihrem Sinne sein müsste, dass uns schon viele Linke bei unseren Kundgebungen zugestimmt haben und dass es hier auch nicht gegen Links geht. Der Schlag eines Moslems gegen den nicht-islamischen Iraner erfolgte völlig unabhängig von unserem Kundgebungsgeschehen in einem Gespräch im Publikumsbereich.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel versucht, mir für diese Auseinandersetzung im Publikum die Schuld in die Schuhe zu schieben:

„Diese angeheizte Stimmung wurde durchaus auch durch das Auftreten und die Rede von Herrn Stürzenberger gefördert, der mehrfach auf einzelne Personen zugeht, diese fixiert bzw. anspricht und so den Eindruck erweckt, mit seinen Aussagen eben diese Personen persönlich zu meinen, bzw. die Gegendemonstranten als „Witzfiguren“ oder „Kindergarten“ bezeichnet.“

Genau das Gegenteil war der Fall. So ging ich direkt vor den Beleidigungen der beiden Antifa-Aktivisten versöhnlich auf die Gegendemonstranten zu und machte ihnen klar, dass sie ihre Feindbilder gegen uns fallen lassen können. Die Bezeichnung „Kindergarten“ verwendete ich erst im Nachgang der Beleidigung, als es darum ging, ihre vermeintliche „Gefährlichkeit“ zu beschreiben. Den Begriff „Witzfiguren“ benutzte ich überhaupt nicht.

Wenn sich junge Antifa-Aktivisten durch meine faktisch absolut zutreffende Aussage, dass wir auch Antifaschisten sind, so provoziert fühlen, dass sie mich dann als „Arschloch“ beleidigen, dann ist das ausschließlich ihr Problem. Ich hatte nach der ersten Beleidigung auch noch ganz ruhig ermahnt, nicht weiter zu beleidigen, aber einige riefen es dann erst Recht.

Nach diesen Beleidigungen verlief das Kundgebungsgeschehen absolut entspannt, was auch die Staatsanwaltschaft Kassel feststellt, aber:

„Wenngleich zwischenzeitlich eine gewisse „Ruhe“ bei der Kundgebung zu verzeichnen war, war doch eine sensible Situation gegeben, die nach polizeilicher Bewertung bei einem sofortigen Einschreiten zur Personalienfeststellung zu Ausschreitungen und gegebenenfalls weiteren Gewalthandlungen hätte führen können.“

Diese Beurteilung entspricht nicht den Tatsachen vor Ort. Es war nicht einmal ansatzweise das Publikum vorhanden, das „Ausschreitungen“ oder „Gewalthandlungen“ hätte durchführen können, die die Polizisten nicht sofort unter Kontrolle bekommen hätten.

Sture Blockadehaltung des Einsatzleiters

Diese sture, durch nichts gerechtfertigte totale Blockadehaltung durch den Einsatzleiter stellte auch eine indirekte Beleidigung für die Polizisten dar. Als ob sie nicht in der Lage gewesen wären, die Situation komplett zu kontrollieren. Natürlich auch bei der Aufnahme von Personalien.

Knapp zwei Stunden später gab es erneut eine heftige Beleidigung, diesmal von einem Moslem. Einsatzleiter D. war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr da, aber sein Stellvertreter H. verhielt sich genauso. Es war eine völlig entspannte Gesprächssituation, bei der ich mit einigen jungen Moslems über das Verbot der gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams diskutieren wollte. Einsatzleiter H. stand völlig entspannt direkt daneben.

Weiter mit Teil 3:

In der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel wird nun fälschlicherweise angeführt, dass die Beleidigung „Bastard“ nur von mir „behauptet“, aber im Video nicht zu hören gewesen sei. Falsch. Sie ist zu hören. Dazu zog der Moslem auch extra seine Schutzmaske ein Stück herunter. Und auf Nachfrage bestätigte der Moslem die Beleidigung auch noch.

Völlig entspannte Belehrung des Beleidigers durch den Einsatzleiter

Wie in dem Video zu sehen ist, ging der Einsatzleiter H. ganz gelassen zu dem Moslem hin und ermahnte ihn vermutlich, mit dem Beleidigen aufzuhören. Sozusagen eine pädagogische gutgemeinte Anleitung seitens der Polizei. Wie ein ein Lehrer zu seinem Schüler. Oder ein Vater zu seinem Sohn. Es ist geradezu grotesk, hier eine „Gefahrensituation“ anzunehmen. Der junge Moslem hätte selbstverständlich gar nichts gegen die Aufnahme seiner Personalien machen können. Es war eine reine Schutzbehauptung des Einsatzleiters, weil er die Strafverfolgung ganz offensichtlich nicht wollte.

Entscheidung über Strafverfolgung je nach „öffentlichem Interesse“

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus:

„Zunächst ist zu beachten, dass die Pflicht zur Strafverfolgung sich an der dienstlichen Aufgabenzuweisung – hier: Absicherung der Kundgebung – orientiert, weshalb eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung nur dann gegeben ist, wenn überwiegende öffentliche Interessen betroffen sind.“

Hochinteressant: Der verantwortliche Einsatzleiter könne also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht. Damit wäre der subjektiven Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, seinen politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Aber es kommt noch besser. Bekanntlich steht in § 163 der Strafprozessordnung [33] unter „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“:

„Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“

Und weiter in § 152 [34]:

„Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen. Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Fehlen des „formgerechten Strafantrages“

Dazu schreibt jetzt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„Überdies ist zu beachten, dass § 163 in Zusammenhang mit § 152 Strafprozessordnung zu sehen ist, also eine Pflicht zur Aufnahme von Ermittlungen einen sogenannten Anfangsverdacht voraussetzt, der wiederum auch die Verfolgbarkeit einer Straftat voraussetzt. Eine solche war zum Zeitpunkt der von Herrn Stürzenberger benannten Beleidigungen, die keine Offizialdelikte, sondern absolute Antragsdelikte sind, noch nicht gegeben, da es an einem formgerechten Strafantrag fehlte.“

Das schlägt dem Fass den Boden aus: Es fehle an einem „formgerechten Strafantrag“. Ich sagte zigfach, dass ich Strafantrag wegen Beleidigung stelle. Seitdem ich öffentliche Kundgebungen durchführe, werden die formellen schriftlichen Strafanträge dazu entweder in einer Pause der Kundgebung, direkt danach oder Tage später bei einer Polizei-Inspektion, bei der Kripo oder auf brieflichem Wege verfasst.

Es handelt sich hier um eine weitere ganz billige Schutzbehauptung, dass der schriftliche Antrag nicht vorgelegen habe. Wenn die beiden Einsatzleiter ein Interesse an ihren Pflichten zur Strafverfolgung gehabt hätten, dann hätten sie, wie es überall in Deutschland durchgeführt wird, den schriftlichen Strafantrag unmittelbar oder später ausfüllen lassen. Sie WOLLTEN aber nicht.

Weiter mit Teil 4:

Zur sogenannten „Gefahrenabwehr“ schreibt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„es ist zu berücksichtigten, dass selbst eine sich aus § 163 StPO ergebende grundsätzliche „Verfolgungspflicht“ situationsbedingt in einer Spannungslage zur polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr stehen kann. Sofern die diesbezüglichen Aufgaben nicht gleichzeitig erfüllt werden können, ist es zulässig, im Einzelfall abzuwägen, ob der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr der Vorzug zu geben ist.“

„Spannungslage zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“

„Gefahrenabwehr“ – absolut lächerlich. Bei unserer Kundgebung in Kassel gab es bei den Beleidigungen nicht einmal ansatzweise eine Gefahrensituation. Bei der ersten Beleidigung durch die jungen Linken stand der Einsatzleiter D. völlig gelangweilt am oberen Ende der Kundgebungsfläche, als ob er auf einen Kindergeburtstag aufpassen müsste.

Bei der zweiten Beleidigung stand der Einsatzleiter D. direkt neben dem jungen Moslem und gab ihm auch noch gutgemeinte Verhaltenstipps. Jetzt so zu tun, als ob sie völlig überfordert gewesen wären, eine Gefahr abzuwehren und gleichzeitig Personalien aufzunehmen, ist nur noch lachhaft.

Weiter in der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Hierbei ist auch zu beachten, dass das Legalitätsprinzip nicht zu einem sofortigen Einschreiten verpflichtet. In den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ wird bei Gemengelagen darauf abgestellt, ob eine „angemessene Wahrnehmung“ beider Aufgaben möglich ist, wobei im Einzelfall nach einer Güter- und Pflichtabwägung die Gefahrenabwehr als höherrangig eingestuft werden kann.“

Anweisungen von oben?

Wie deutlich zu sehen ist, befand sich der junge Moslem einzeln am Absperrband. Einsatzleiter H. stand in Einsatzmontur lässig neben ihm. Null Problem für eine Personalienaufnahme. Weder der junge Moslem noch die paar Umstehenden hätten es auch nur ansatzweise wagen können, sich dem zu widersetzen. Aber der verantwortliche Polizeibeamte schien entweder aus seiner persönlichen Sicht keine Lust dazu zu haben oder er handelte auf Anweisungen. Von dem vorherigen Einsatzleiter D. oder vielleicht von noch weiter oben, man weiß es nicht. Im folgenden Ausschnitt ist zu sehen, dass sich der Einsatzleiter in aller Ruhe mit dem Moslem unterhielt.

Einsatzleiter H. sagte mir, dass er seinen Job mache und ich meinen machen solle. Ihm sei es egal, ob ich mich darauf verlasse, dass jetzt die Personalien aufgenommen werden. Er weigerte sich schlichtweg. Dieser Polizist glaubte offensichtlich, dass er die absolute Macht habe, meinen Strafantrag ganz einfach ignorieren zu können. Er stand weiter geradezu gelangweilt neben dem Moslem, der mich massiv beleidigt hatte.

Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor „Gefahrenlage“ durch Moslems

Dann sagte er mir allen Ernstes:

„Im Rahmen einer Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab.“

Das bedeutete quasi die Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor einer angeblichen Gefahr, die seiner Meinung wohl von einigen wenigen jungen Moslems ausgehe.

Bestreitung der Äußerung durch dne Einsatzleiter

Aber es wird immer besser: Die Staatsanwaltschaft Kassel führt in ihrem Schreiben aus, dass Einsatzleiter H. diese Äußerung „nicht bestätige“:

„Das gilt letztlich auch für die von Herrn Stürzenberger in seiner Anzeige ausdrücklich angesprochene zweite Situation – die Beleidigung als „Bastard“ -, bei der der sodann zuständige Einsatzleiter, Polizeihauptkommissar H., eine Personalienfeststellung mit der Äußerung „Im Rahmen der Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab“ abgelehnt haben soll. Die Äußerung ist so auf dem Video nicht zu hören und wird lediglich von Herrn Stürzenberger wiedergegeben. Polizeihauptkommissar H. bestätigt diese Äußerung nicht.“

Das lässt tief blicken. Einsatzleiter H. streitet also seine Aussage mit der Gefahrenabwehr ab. In der Szene, die im Video gut zu sehen ist, wird völlig eindeutig, dass der Polizeibeamte H. mir in dieser Situation seine Begründung sagt, warum er die Personalien nicht aufnimmt. Ich gebe sie sofort danach am Mikrofon wörtlich wieder. Er hört sich das an und widerspricht nicht. Zudem hat es ein direkt danebenstehender Zeuge ebenfalls gehört.

Ich bin im weiteren Verlauf der Kundgebung auch immer wieder auf seine sogenannte „Begründung“ eingegangen, ohne dass er dies korrigierte. Also ist es vorauszusetzen, dass er es genau so gesagt hat. Und es ist auch völlig absurd anzunehmen, dass ich in so einer Situation etwas falsch wiedergebe, bei der Zeugen direkt danebenstehen und er mich sofort der Falschaussage hätte bezichtigen können.

Aber jetzt, da ein Verfahren läuft, bestätigt er diese Äußerung nicht. Das hat ein ganz besonderes Gschmäckle. Hat er etwa nach Ansicht des Videos gemerkt, dass es absolut lächerlich ist, von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen?

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt weiter aus:

„Herr Stürzenberger ist insoweit zuzugeben, dass in dem Moment der Äußerung selbst die Diskussion in relativ ruhigem Rahmen verlief. Hieraus leitet er offenbar die Auffassung ab, dass „absolut keine Gefahrenlage“ vorlag. Demgegenüber ist jedoch festzustellen, dass gleichwohl eine angeheizte Grundstimmung bestand, was sich insbesondere darin zeigte, dass bereits kurze Zeit nach dem Einfordern der Personalienfeststellung mehrere Teilnehmer – wohl Moslems – sich zusammenstellen und mit anwesenden Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, lauthals „Nazis raus“ skandierten und sich in Bewegung setzten.“

Das waren vielmehr triumphierende Reaktionen des linken und moslemischen Publikums, da sie merkten, dass wir von der Einsatzleitung im Stich gelassen wurden.

22 Polizeibeamte der „Gefahrensituation“ nicht gewachsen

Mittlerweile standen 22 gestandene Polizeibeamte in einer Reihe vor dem Publikum der Kundgebung. Plus die Polizisten, die sich ringsherum befanden. Es lag überhaupt keine „Gefahrensituation“ vor, die man hätte vermeiden müssen. Die vielen Polizisten hätten alles jederzeit völlig problemlos kontrollieren können. Wenn eine Gefahrensituation vorgelegen hätte, dann hätten sie ihre Helme auch nicht locker unterm Arm gehalten, sondern sie hätten sie aufgesetzt. Die Lage war aber völlig entspannt.

Ich hielt es dem Einsatzleiter H. immer wieder vor, dass es lächerlich ist, hier von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen.

Weiter mit Teil 5:

Mittlerweile haben über 100.000 Zuschauer [35] den Livestream aus Kassel auf dem YouTube-Kanal von „EWO Live“ angesehen. Zur weiteren angeblichen „Begründung“ der Nicht-Aufnahme der Personalien führt die Staatsanwaltschaft nun auch noch eine andere Situation bei der Kundgebung an:

„Bereits zuvor hatte sich anlässlich einer anderen Beleidigung „Du Hund, komm her“ zum Nachteil von Herrn Stürzenberger etwa 30 Minuten später durch dieselbe Person mit angedeutetem Schlag in Richtung von Herrn Stürzenberger gezeigt, dass nicht zu erwarten ist, dass eine Personalienfeststellung widerstandslos hingenommen wird. Die die Beleidigungen aussprechende Person widersetzte sich der Maßnahme und leistete Widerstand gegen die Beamten, was zu einer zusätzlichen Bindung von Einsatzkräften führte. Gegen diese Person wurden noch am 31.10.2020 gesonderte Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.“

Die Situation mit der angesprochenen Beleidigung ist in dem Video zu sehen.

Eine halbe Stunde nach der Beleidigung war die Person in einer Pause zu mir gekommen und wollte mir irgendetwas erzählen, was er aber nicht auf den Punkt brachte. Ich wusste gar nicht, was er wollte. Mit seinem plötzlichen in die Hände klatschen direkt vor mir wollte er mich wohl erschrecken und deutete möglicherweise auch einen Schlag ins Gesicht an. Als ihn die Polizei mitnahm, wehrte er sich offensichtlich, so dass ihn mehrere Beamte am Boden fixierten. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft:

„Ausgehend von diesen exemplarisch geschilderten Geschehnissen war die Annahme einer Gewaltbereitschaft einzelner Gegendemonstranten berechtigt. Polizeihauptkommissar H. gibt an, Herrn Stürzenberger auf die Gefährlichkeit die Situation hingewiesen zu haben. Eine Identitätsfeststellung habe bei günstiger Gelegenheit, gegebenenfalls in der Ablaufphase durchgeführt werden sollen, was dann aber nicht mehr gelang.“

Man kann aber nicht von dem Verhalten dieser einzelnen Person, die sich gegen den Zugriff der Polizisten wehrte, auf alle anderen schließen. So machte der junge Moslem, der mich als „Bastard“ beleidigte, in der Situation mit dem Einsatzleiter einen völlig ruhigen und verständigen Eindruck.

Wenn man der Logik der Einstellungsbegründung folgt, dann dürften bei keiner Kundgebung, bei der sich ein einzelner Polizeimaßnahmen widersetzt, Personalien von anderen Beleidigern aufgenommen werden. Damit würde der komplette weitere Kundgebungsverlauf im rechtsfreien Raum stattfinden. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Zusammenfassend ist demnach festzustellen, dass in einzelnen Fällen, in denen Herr Stürzenberger ausdrücklich während der Kundgebung gegen einzelne Personen mündlich Strafantrag stellte, die Personalien nicht sofort durch die Polizei festgestellt wurden. Es handelt sich dabei aber um Situationen, in denen die Wahrnehmung der Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr sich gegenüberstanden, wobei die Polizei der Gefahrenabwehr und mithin der Sicherung der Kundgebung, d.h. der Gewährleistung und Aufrechterhaltung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, den Vorrang gab.“

Wenn man sich die völlig entspannten Situationen ansieht, die in diesem Video allesamt dokumentiert sind, bekommt man bei dem Wort „Gefahrenabwehr“ geradezu einen Heiterkeitsanfall. Weiter:

„Die insoweit durch die Polizei im Einzelfall getroffene Abwägung zugunsten der Gefahrenabwehr erscheint auch aus hiesiger Sicht in einer Gesamtschau vertretbar und angemessen, da es sich bei den in der Strafanzeige gegen die Einsatzleitung der Polizei von Herrn Stürzenberger angesprochenen Straftaten – Beleidigungen durch ausgestreckten Mittelfinger, Bezeichnung als Arschloch und Bastard – um keine Offizialdelikte, sondern um niedrigschwellige Straftaten handelt, die ein sofortiges polizeiliches Einschreiten nicht zwingend erforderlich machten.“

„Nicht zwingend erforderlich“? Normalerweise ist es die Aufgabe eines Polizeibeamten nach § 163 Strafprozessordnung, jede Straftat zu verfolgen. Wozu waren eigentlich knapp 30 Polizeibeamte bei unserer Kundgebung präsent? Ihre Aufgabe ist es, Recht und Gesetz durchzusetzen. Durch das Verhalten der beiden Einsatzleiter am 31. Oktober 2020 war der Opernplatz in Kassel in weiten Bereichen rechtsfreier Raum. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft:

„Lediglich ergänzend soll insoweit angemerkt werden, dass die Polizei durchaus bei Straftaten während der Kundgebung differenzierte und dementsprechend auch unmittelbar Maßnahmen der Strafverfolgung ergriff. Denn bei dem angesprochenen Körperverletzungsgeschehen schritt die Polizei nicht nur umgehend ein, sondern leitete gegen die Verdächtigen nach Personalienfeststellung auch ein Ermittlungsverfahren ein. Entsprechendes gilt – wie bereits angesprochen – für die Verfolgung der Beleidigung, die in eine Widerstandshandlung einmündete.“

Gerade diese Beispiele zeigen ja, dass es problemlos möglich war, Personalien aufzunehmen. Weiter:

„Überdies wurde auch nicht auf eine Verfolgung verzichtet, sondern im Nachgang zur Kundgebung – noch vor Stellung formaler Strafanträge – mehrere Strafanzeigen, unter anderem auch wegen den in der Anzeige angesprochenen Beleidigungen und weiteren Beleidigungsvorwürfen, eingeleitet. Dies wurde Herr Stürzenberger durch das Polizeipräsidium Nordhessen am 20. 11.2020 mitgeteilt, der daraufhin die für eine weitere Verfolgung notwendigen Strafanträge in der erforderlichen Form stellte, da insoweit die vorherige mündliche Antragstellung nicht ausreichte.“

Es kam nur Bewegung in die Sache, weil ich am 4. November Strafantrag gegen die beiden Einsatzleiter gestellt hatte. Zwei Wochen danach bekam ich die schriftliche Mitteilung vom Polizeipräsidium Nordhessen, dass jetzt insgesamt zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, die meisten gegen „Unbekannt“. Einige Beschuldigte waren der Polizei namentlich bekannt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich beide Einsatzleiter vor Ort sieben Stunden lang weigerten, die Strafverfolgung einzuleiten, obwohl es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Vorgänge in Kassel eine Schande für den deutschen Rechtsstaat

Es ist regelrecht eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, was sich die beiden Einsatzleiter D. und H. am 31. Oktober 2020 in Kassel leisteten.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel kommt zu dem Schluss:

„Da mithin keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Strafvereitelung im Amt vorliegen, war das Verfahren einzustellen. Eine Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB oder eine Billigung von Straftaten gemäß §
140 StGB ist ebenfalls nicht gegeben. Letztgenannter Tatbestand kommt von vornherein nur bei bestimmten Vortaten in Betracht, für die aber keinerlei Anhaltspunkte bestehen.“

Selbstverständlich lege ich gegen diese Einstellung eine ausführlich begründete Beschwerde ein. Es geht hier um etwas ganz Grundsätzliches: Polizei-Einsatzleiter dürfen bei Kundgebungen nicht willkürlich handeln, sondern nach Recht und Gesetz. Sonst ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Jetzt sogar noch Strafanzeige wegen „Nötigung“ der Einsatzleiter

Als Höhepunkt dieser Posse habe ich aus Kassel unterdessen jetzt selber eine Strafanzeige wegen „Verdacht auf versuchte Nötigung“ der Einsatzleiter bekommen. Wenn ich einen verantwortlichen Polizeibeamten also auffordere, seinen Aufgaben nachzukommen, sei das „Nötigung“. Über diesen unfassbaren Vorgang haben wir bereits ein ausführliches Video veröffentlicht [36].

Auch über den Fortgang dieses Falles werden wir ausführlich berichten.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [12].

Like

Groko-Milliardenprogramm „gegen Rechts“ vor dem Aus?

geschrieben von Tal Silberstein am in Kampf gegen Rechts™,Linke,Linksfaschismus,Rote SA | 48 Kommentare

Laut Kabinettsbeschluss vom Oktober 2020 wollte die Bundesregierung bis 2024 eine Milliarde Euro für den „Kampf gegen Rechts“ ausgeben (PI-NEWS berichtete) [37]. Doch nun kippte die Unionsfraktion den umstrittenen Entwurf, da die SPD sich einer Verpflichtung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung für teilnehmende Gruppen verweigerte.

Es scheint eine Selbstverständlichkeit, die die Union da forderte: „Zivilgesellschaftliche“ Gruppen, die Mittel aus dem „Demokratiefördergesetz“ erhalten, sollten sich in einer schriftlichen Erklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) bekennen, forderte die Unionsfraktion im Bundestag. Doch dies schien der SPD nicht möglich.

„Wir halten an dem vereinbarten Vorhaben fest und fordern die Unionsseite auf, den Fuß von der Bremse zu nehmen“, so die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion im Bundestag, Susann Rüthrich.

„Aber warum eigentlich?“, fragte die Neue Zürcher Zeitung [38]. „Warum sollte jemand, der – sehr viel – Steuergeld haben will, ein solches Bekenntnis nicht unterschreiben wollen? Was hält Organisationen davon ab, sich selbst als Demokraten zu bezeichnen? Und warum ist es der Bundesregierung eigentlich kein Anliegen, selbst sicherzustellen, dass keine Antidemokraten gefördert werden?“

Viele linke NGOs hätten im vermeintlichen „Kampf gegen rechts“ keinerlei „Berührungsängste mit Radikalen, die bereit sind, ihre Ziele zur Not auch mit Gewalt durchzusetzen“, stellt die NZZ fest. Die SPD zeige sich wohl auch deshalb nicht gesprächsbereit, „weil es sich bei dem Gesetzesvorhaben um ein Prestigeprojekt der Genossen handelt, auch für den kommenden Wahlkampf. Doch wieso sollten Vertreter der bürgerlichen Parteien ein Vorhaben mittragen, das am Ende vornehmlich linken bis sehr linken Organisationen zugutekommt, die möglicherweise selbst Extremisten unterstützen?“

[39]Laut Unionsinnenexperte Matthias Middelberg sei das Gesetz ohne Extremismusklausel nicht zustimmungsfähig [40]. Middelberg sagte der WELT [41], dass schon zahlreiche Fördertöpfe zur Extremismusprävention bereitstünden. Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ habe beispielsweise für das laufende Jahr 150 Millionen Euro zur Verfügung. „Extremismusbekämpfern, die sich selbst nicht von Extremismus und Gewalt lossagen möchten, bliebe immer noch diese projektbezogene Förderung durch den Bund“, so die WELT.

Laut Webseite fördert „Demokratie Leben [42]“ über 500 Projekte in ganz Deutschland, unter anderem „Miteinander e.V. – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit“ in Magdeburg, das laut „Vice“ [43] ein Jahresbudget von 1,6 Millionen Euro „fast ausschließlich vom Land und dem Bund“ bezieht.

Laut Linksextremismusexperten Christian Jung, Autor von „Der Links-Staat [44]“ und „Staats-Antifa [45]“ , steht der „Miteinander“-Mitarbeiter, Arbeitsstelle Rechtsextremismus, David Begrich der linksextremen Antifa nahe. Begrich schreibt für „analyse+kritik“, das aus dem Kommunistischen Bund hervorgegangen ist. Im a+k Sonderheft „Was tun gegen die AfD? [46]“ sind unter anderem Begrich und „AntifaNT“ aus München als Autoren aufgeführt. Begrich tritt gemeinsam mit der „Interventionistischen Linken [47]“ auf, ein bundesweit agierendes informelles linksextremes Netzwerk, das laut Verfassungsschutz Bayern [48] eine hervorgehobene Rolle bei den Protesten gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg spielte, bei dem 709 Polizisten [49] verletzt wurden.

„Die Tatsache, dass die SPD lieber ihr heiß begehrtes ‚Demokratiefördergesetz‘ scheitern sieht als eine Verpflichtung zur Demokratie darin zu verankern, zeigt, mit wem wir es hier zu tun haben“, sagt das AfD-Innenausschussmitglied Beatrix von Storch. Und weiter: „Die oft linksextremen Gruppen, die bereits jetzt 150 Millionen aus dem Programm ‚Demokratie leben‘ erhalten, müssen dringend auch ein Bekenntnis zur FDGO ablegen – und wenn sie sich weigern, dann müssen wir erfahren, warum.“

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages [50] (WD) nennt solche Förderungen „problematisch“ und sieht einen „Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht“. Der WD warnt davor, dass sich die wehrhafte Demokratie gegen sich selbst wendet:

Problematisch erscheint insoweit die Förderung von Aktionen gegen sog. populistische Parteien, deren Verfassungswidrigkeit i.S.d. Art. 21 Abs. 2 GG nicht ernsthaft erwogen wird. Dem Staat bleibt es zwar unbenommen, die Verbreitung von Wertvorstellungen zu fördern, auf denen die freiheitliche demokratische Grundordnung beruht […]. Derartige Aktionen dürfen sich aber nicht gezielt gegen bestimmte Parteien richten, wenn diese nicht für verfassungswidrig erachtet werden. Dies wäre ein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Zu beachten ist, dass das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit selbst ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung ist und insoweit die Gefahr besteht, dass sich die wehrhafte Demokratie ‚gegen sich selbst‘ wendet.

Like

Correctiv bewirbt Workshop „Hacken für Anfänger“

geschrieben von Tal Silberstein am in Kampf gegen Rechts™,Linke | 42 Kommentare

Die Facebook-Faktenchecker von Correctiv veranstalten einen Workshop „Hacken für Anfänger [51]„, in dem konkrete Anleitungen zu Straftaten angeboten werden. Correctiv wird u.a. mit Steuergeldern der Bundesregierung und Landesregierung NRW finanziert.

Im Wahljahr 2021 häufen sich die Enthüllungen und Leaks über Politiker, in jüngster Zeit auffallend oft gegen die CDU/CSU im „Maskenskandal“. Unter »Aktuelles« auf der Webseite von Correctiv geht es in drei von vier aktuellen Artikeln um Leaks und Enthüllungen im Wahlkampf.

Die SZ-Journalisten Bastian Obermayer und Frederik Obermaier machten ihre Karrieren mit – möglicherweise illegal gehackten – Steuerdaten in inszenierten Skandalen namens Panama Papers, Paradise Papers, LuxLeaks und SwissLeaks, bevor sie mit einem manipulativ geschnittenen Video 2019 die österreichische Regierung [52] – in einer sehr ähnlichen Aktion wie in Mazedonien 2015 – stürzten.

Bei den FinCen Leaks [53] im September 2020 enthüllte Obermaier gehackte Unterlagen aus dem US-Finanzministerium, die angebliche Geldwäsche durch die Deutsche Bank und Commerzbank belegen sollten. Die Börsenkurse der beiden größten deutschen Banken stürzten an einem Tag um ca. fünf Prozent ab, der »Skandal« verschwand aber so schnell wieder aus den Medien, dass man sich fragen muss, ob die Geschichte nicht eher eine raffiniert eingefädelte Marktmanipulation durch gewisse Hedgefonds gewesen sein könnte.

Inzwischen stellt sich immer mehr die Frage, inwieweit Correctiv und Soros-nahe Journalisten sich im Kampf gegen AfD, Union, Banken und Wirtschaft mittlerweile auf illegal gehackten Daten verlassen. Obermayer und Obermaier sind Mitglieder des  „International Consortium of Investigative Journalists“ (ICIJ), das laut Süddeutscher Zeitung [54] zu einem Drittel von den Open Society Foundations des linken Aktivisten George Soros finanziert wird.  Das ICIJ wurde 1997 vom Soros-nahen Center for Public Integrity gegründet [55].

Noch vor zehn Jahren war die Verwendung von illegal gehackten Daten journalistisch nicht zulässig. So wurde einem Bericht des Center for Public Integrity über Thunfischfang  2011 die Nominierung für den Pulitzer Preis aberkannt [56], als bekannt wurde, dass er auf illegal gehackten Daten beruhte.

Inzwischen bauen ganze Journalistenkarrieren auf illegal gehackten Daten aus nebulösen »Recherchezentren« der »Zivilgesellschaft« mit eigener politischen Agenda wie Correctiv, ICIJ, Bellingcat oder The Insider auf.

Und nun bieten Correctiv und Reporterfabrik ganz unverblümt einen Workshop Hacken für Anfänger [57] an. Darin geht es u.a. um Themen wie »Wie ich durch ungeschützte Schlüssellöcher komme«, »Wie ich durch Datenleaks an Passwörter komme«, »Wie ich über Mails in Unternehmen komme«, »Wie man eine Malware baut« und »Wie man Websites hackt«. Veranstaltet wird der Workshop vom Datensicherheitsexperten Marco di Filippo, die Teilnahme kostet 25 Euro.

In der Ankündigung wird zwar behauptet, »Dieser Workshop soll nicht dazu anregen, die Computer anderer Leute unsicher zu machen, sondern ganz im Gegenteil soll er helfen, die Schwachstellen des leichtfertigen Umgang mit den eigenen Daten aufzuzeigen«, aber die Präsentation der einzelnen Teillehrgänge liest sich de facto wie eine Anleitung zum illegalen Handeln.

„Das Vermitteln von Fertigkeiten an sich ist juristisch nicht kritisch“, so Internet-Anwalt Dr. Christian Stahl [58] gegenüber PI-NEWS. „Man denke an einen Kampfsportkurs, bei dem man lernt, einen Angreifer schnell kampfunfähig zu machen – das kann man zur Selbstverteidigung genauso einsetzen wie für einen Raubüberfall. Allerdings muss man schon konstatieren, dass im Unterschied eben zum Kampfsport die Bandbreite legaler Einsatzmöglichkeiten der angebotenen Techniken marginal ist – denn Sicherheitsexperten gibt es extrem wenige, und es gibt auch keinen Grund, der breiten Masse die genannten Techniken beizubringen.“

Der Workshop von Correctiv und Reporterfabrik bewegt sich bedenklich nahe an §202c StGb „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“, der es unter Strafe stellt, eine Hacking-Straftat vorzubereiten, indem man „Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten ermöglichen … einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht.“

Correctiv wurde von der Brost-Stiftung begründet, die der WAZ-Gruppe und der SPD nahesteht. Zu den Sponsoren 2020 gehören das »Luminate Netzwerk« des persischen PayPal-Gründers Pierre Omidyar (455.977,57 Euro), die Schöpflin Stiftung (255.394 Euro), die  Staatskanzlei des Landes NRW (120.000 Euro), die Rudolf Augstein Stiftung (70.000 Euro) die Adessium Stiftung (70.000 Euro), die RAG-Stiftung (Kohleverband/Evonik) (60.000 Euro), Google Germany GmbH (60.000 Euro) die Bundeszentrale für politische Bildung (50.000 Euro), die Stiftung Mercator (49.000 Euro), die Open Society Foundations (45.879,98 Euro) und die Deutsche Telekom (20.000 Euro). Das Auswärtige Amt förderte außerdem das Projekt »Salon Türkiye« mit 44.000 Euro.

Wir raten allen Lesern und Aktivisten, sich intensiv um ihre Datensicherheit zu kümmern. Vielleicht lohnt sich ja der Correctiv-Workshop.

Like

Kassel: Strafanzeige wegen „versuchter Nötigung“ des Polizei-Einsatzleiters

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Linke,Polizei,Video | 59 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 31. Oktober des vergangenen Jahres in Kassel weigerten sich der Polizei-Einsatzleiter und später auch sein Stellvertreter, die Personalien von Beleidigern aus dem Publikum aufzunehmen. Nachdem ich in drei Fällen Strafantrag gestellt hatte, ermahnte ich beide Beamte während der Kundgebung mehrfach, ihre Arbeit zu machen. Es ist nicht zu glauben, aber jetzt gibt es deswegen eine Anzeige gegen mich: „Verdacht auf versuchte Nötigung“. Wenn es nicht auf Video aufgenommen wäre, könnte man es fast nicht glauben, was in Kassel alles ablief.

Der Zirkus begann, als ich von zwei linken Gegendemonstranten zutiefst mit „Arschloch“ und dem Mittelfinger beleidigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt stand ein halbes Dutzend Polizeibeamte vor den zumeist sehr jungen linken Antifa-Aktivisten. Es gab überhaupt keinen Grund, nicht zu den beiden Beleidigern zu gehen und ihre Personalien aufzunehmen, wie es die Pflicht der Polizisten gewesen wäre. Aber nichts geschah. Die Beamten blieben stoisch stehen und zeigten keinerlei Reaktion. Es war wie eine abgesprochene Blockadehaltung. Keiner der Polizisten konnte oder wollte mir verraten, wer hier zuständig ist.

Bei über 300 Kundgebungen seit 2011 sind wir es überall in ganz Deutschland gewohnt, dass die Polizei ihrer Aufgabe nachkommt, die Personalien von Straftätern aufzunehmen. Schließlich ist es die Pflicht eines jeden Polizeibeamten gemäß der Strafprozeßordnung § 163 [33] „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“, dass alle Straftaten zu erforschen sind und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen getroffen werden müssen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Die einzige Ausnahme in diesen zehn Jahren unserer Aufklärungsarbeit war bis zu diesem Zeitpunkt die Kundgebung in Gelsenkirchen am 21. Juni 2019 gewesen, als der Polizei-Einsatzleiter dort lieber ein Foto des Beleidigers machen wollte, statt seine Personalien aufzunehmen, um dann anschließend eine Anzeige „gegen Unbekannt“ zu stellen.

Die „Sicherheitslage“ ermögliche es nicht, Personalien von Beleidigern aufzunehmen

In Kassel war der Einsatzleiter zu diesem Zeitpunkt erst einmal überhaupt nicht lokalisierbar. Die mittlerweile zehn Polizeibeamten, die in schwarzer Einsatzmontur direkt vor den linken Gegendemonstranten standen, verweigerten zunächst jegliche Auskunft. Wie im Video oben zu sehen ist, musste ich die Polizisten persönlich direkt von vorne ansprechen, bis dann endlich einer die Schweigespirale beendete und mir zeigte, wo sich der Einsatzleiter aufhielt: Er stand die ganze Zeit wie unbeteiligt am oberen Rand der Kundgebung herum. Minutenlang versuchte ich dann diesem Einsatzleiter klarzumachen, dass es ein völlig normaler Vorgang ist, die Personalien der beiden Beleidiger aufzunehmen, damit ein Strafverfahren eingeleitet wird. Er hatte aber ganz offensichtlich überhaupt kein Interesse daran, dies durchzuführen. Polizeihauptkommissar D. versuchte mir allen Ernstes weiszumachen, dass es „die Sicherheitslage nicht ermöglichen“ würde, die Personalien der beiden Beleidiger aufzunehmen.

Es geht hier um etwas ganz Grundsätzliches: Die Durchsetzung des demokratischen Rechtsstaates. Wenn die Polizei vor Straftätern einknickt und die Strafverfolgung mit absurden Ausreden verweigert, fühlen sich diese Straftäter natürlich ermutigt, ihre Taten, in diesem Fall massive Beleidigungen von Andersdenkenden, zu wiederholen. Bei dieser Kundgebung in Kassel entstand nun der Eindruck, dass linke und linksextreme Personen quasi unter polizeilicher Protektion stehen und ungestraft beleidigen dürfen. Zehn gestandene Polizisten in Reih und Glied vor einer kleinen Gruppe junger Antifa-Demonstranten. Hier gab es in keinster Weise eine Gefahrensituation. Ich machte aber den einzelnen Polizisten keinen Vorwurf, denn sie führen schließlich nur die Befehle von oben aus.

So langsam bekamen wir das Gefühl, dass wir ganz bewusst verschaukelt werden. Auf dem Opernplatz in Kassel ergab sich die absurde Situation, dass der Polizei-Einsatzleiter Aktivisten der Antifa-Szene protegierte, aus der häufig polizeifeindliche Slogans skandiert werden. Aber bei unserer Kundgebung waren nur junge harmlose Nachwuchs-Aktivisten dieser Antifa vertreten, die keinerlei Gefahr darstellten. Dieser von mir geäußerte Satz wird mir in der Anzeige vorgeworfen:

„Haben wir hier Hampelmänner, oder haben wir hier gestandene Polizisten mit einer Ausbildung, die sich hier zur Wehr setzen können gegen einen Antifa-Kindergarten?“

Damit hätte ich „die anwesenden Polizeibeamten bewusst und gewollt in der Öffentlichkeit der Lächerlichkeit preisgeben“ wollen, „um Druck auf sie aufzubauen“. Nein, es war vielmehr der Einsatzleiter, der mit seiner absurden Sichtweise, die Sicherheitslage würde es nicht ermöglichen, Personalien aufzunehmen, seine Polizisten-Kollegen selber der Lächerlichkeit preisgab. Als ob diese zehn Polizisten nicht in der Lage gewesen wären, die Situation zu kontrollieren. Ihn wollte ich überzeugen, dass er schlicht und ergreifend seine Arbeit machen soll, für die er von den Steuerzahlern schließlich sein Gehalt bezieht. Durch seine abstruse Blockadehaltung gab dieser Einsatzleiter auch noch den Rechtsstaat der Lächerlichkeit preis.

Knapp zwei Stunden später gab es erneut eine heftige Beleidigung, diesmal von einem Moslem. Der Einsatzleiter war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr da, aber sein Stellvertreter verhielt sich ähnlich. Er ging lediglich zu dem Beleidiger und wies ihn darauf hin, dass er seine Maske richtig aufsetzen solle. Die Beleidigung war ihm ganz offensichtlich völlig egal.

Wie im Video deutlich zu sehen ist, stand der junge Moslem einzeln am Absperrband. Der stellvertretende Einsatzleiter war völlig entspannt neben ihm. Es steht völlig außer Frage, dass es überhaupt kein Problem dargestellt hätte, die Personalien des Beleidigers aufzunehmen. Der Polizeibeamte schien es ganz offensichtlich nicht zu WOLLEN. Er hatte entweder aus seiner persönlichen Sicht keine Lust dazu oder er hatte Anweisungen von oben. Von dem Einsatzleiter oder vielleicht von noch weiter oben, wer weiß. Im Video oben ist auch zu sehen, dass sich der stellvertretende Einsatzleiter in aller Ruhe mit dem Moslem unterhielt.

Wegen „Gefahrenabwehr“ keine Strafverfolgung

Dieser stellvertretende Einsatzleiter sagte, dass er seinen Job mache und ich meinen machen solle. Ihm sei es egal, ob ich mich darauf verlasse, dass jetzt die Personalien aufgenommen werden. Er weigerte sich schlichtweg. Dieser Polizist glaubte offensichtlich, dass er mich problemlos hinters Licht führen kann. Wenn aber die Polizei in solchen Situationen nicht durchgreift, fühlen sich Straftäter ermutigt. Sie werden ja nicht bestraft, also können sie das Beleidigen jederzeit wiederholen. Die geäußerte Beleidigung „Bastard“, die wir bei fast jeder Kundgebung zu hören bekommen, ist kein Kavaliersdelikt. Der stellvertretende Einsatzleiter ignorierte aber beharrlich meinen Strafantrag und stand geradezu gelangweilt neben dem Moslem, der mich massiv beleidigt hatte. Was er dann zu mir sagte, muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

„Im Rahmen einer Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab.“

Das bedeutete quasi die Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor einer angeblichen Gefahr, die seiner Meinung wohl von einigen wenigen Personen ausgehe. Der Opernplatz in Kassel ähnelte in diesem Moment einer Scharia-Zone, in der deutsche Gesetze nicht mehr gelten. Man konnte schon fast den Eindruck bekommen, sich in einer Folge der versteckten Kamera zu befinden. Aber dieses absurde Geschehen war tatsächlich die Realität. In den sieben Stunden dieser Kundgebung wurde kein einziger Strafantrag angenommen, keine Personalie eines Beleidigers festgehalten.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der stellvertretende Einsatzleiter exakt 22 gestandene Polizeibeamte neben sich, die in einer Reihe vor dem Publikum standen. Plus die außen herumstehenden Polizisten waren es 29. Plus Reserve. Es lag überhaupt keine „Gefahrensituation“ vor, die man hätte vermeiden müssen. Die vielen Polizisten hätten jederzeit alles problemlos im Griff gehabt. Es ist regelrecht eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, was sich der Einsatzleiter und sein Stellvertreter am 31. Oktober 2020 in Kassel leisteten.

Was ich vor Ort erleben musste und was in diesem Video (oben) dokumentiert ist, lässt für mich nur den Schluss zu, dass wir ganz bewusst verschaukelt wurden. Es bestand überhaupt kein Interesse, Strafanzeigen aufzunehmen. Ob das angeordnet war oder eine Entscheidung der beiden Beamten vor Ort war, wird sich noch herausstellen. Deswegen habe ich wenige Tage nach der Kundgebung gegen den Einsatzleiter und seinen Stellvertreter Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt [59] § 258a StGB und Billigung von Straftaten [60] § 140 StGB gestellt.

Und jetzt bekomme ich, quasi als Retourkutsche, eine Strafanzeige wegen des „Verdachts der versuchten Nötigung“. Wörtlich:

„Herr Stürzenberger forderte Polizei-Hauptkommissar D. in seiner Kundgebung öffentlich und durch seine Lautsprecherunterstützung lautstark dazu auf, strafprozessuale Maßnahmen gegen einzelne Personen einer Gegenkundgebung einzuleiten. Als dies nicht wie von ihm gefordert eintrat, kündigte er als empfindliches Übel Dienst- und strafrechtliche Konsequenzen an.

Herrn Stürzenberger wurde daraufhin durch Polizei-Hauptkommissar D. die Gründe für seine Entscheidung, nämlich entgegen seiner Anweisungen die Personalien in der Situation vor Ort nicht aufzunehmen, begründet.

Dies schreibt Herr Stürzenberger selbst in einem Artikel [31], den er auf www.pi-news.de am 02.11.2020 veröffentlichte. Vor Ort ließ sich Herr Stürzenberger aber nicht von den fachlichen Argumenten von Polizei-Hauptkommissar D. überzeugen und drohte im weiteren Verlauf der Kundgebung immer wieder mit dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen in Richtung der anwesenden Polizeibeamten und Polizei-Hauptkommissar D., indem er über Mikrofon verstärkt die Frage stellte: ,,Haben wir hier Hampelmänner, oder haben wir hier gestandene Polizisten?“ Womit er die anwesenden Polizeibeamten bewusst und gewollt in der Öffentlichkeit der Lächerlichkeit preisgeben wollte, um Druck auf sie aufzubauen.“

Besonders amüsant ist der Satz, dass ich mich nicht von den „fachlichen Argumenten“ des Polizei-Hauptkommissars D. „überzeugen“ ließ. Dieses Vorgehen erinnert mich an den Titel des Films „Das Imperium schlägt zurück“. Der Ausgang von Star Wars ist aber durchaus ermutigend für kleine Rebellen. Und wenn wir noch einen funktionierenden Rechtsstaat haben, dann wird das alles korrekt anhand der Sachlage aufgearbeitet. In diesem Video (oben) ist das Geschehen an diesem Tag umfassend dargestellt.

Über den Fortgang des Verfahrens werde ich laufend berichten. Momentan bittet mein Anwalt um Akteneinsicht, damit wir einen Überblick über die Details dieser Vorgänge bekommen. Vor allem interessiert mich, wer mich hier im Einzelnen anzeigte.

Das Jahr 2021 verspricht spannend und ereignisreich zu werden. Zum Schluss noch ein Hinweis: Bitte diesen neuen YouTube-Kanal abonnieren [61] und die Glocke aktivieren. Herzlichen Dank!


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [12].

Like

Gelsenkirchen: Abdel-Samad-Zitate führen zu Gerichtsverfahren

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Justiz,Video | 30 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Seit drei Jahren präsentieren wir von der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) bei 84 Kundgebungen in ganz Deutschland Aussagen des bekannten Islamkritikers Hamed Abdel-Samad. Hierzu zeigen wir auch ein großes A0-Plakat mit seinen Bewertungen des Politischen Islams. Er ist häufiger Gast in TV-Talksendungen, auch bei ARD und ZDF. Große Mainstream-Zeitungen führen Interviews mit ihm und er war auch Mitglied der Islamkonferenz. Was er sagen darf, darf aber ich als sozusagen „zum Abschuss freigegebener Hetzer“ noch lange nicht.

Die Kundgebung in Gelsenkirchen vom 21. Juni 2019 bleibt wegen vieler skandalöser Vorfälle in nachhaltiger Erinnerung. Beispielsweise durch die Weigerung des Polizei-Einsatzleiters, Personalien von moslemischen Beleidigern aufzunehmen. Oder die Würfe von Gegenständen wie einer halbgefüllten 1,5 Liter-Plastikflasche gegen meinen Kopf sowie diverser Eier und Dosen als Protest gegen die faktische Aufklärung über den Politischen Islam. Und die massenweisen Beleidigungen durch aufgebrachte Moslems, die mit unserer sachlich fundierten Kritik nicht klarkamen.

Dazu eine völlig abwegige Anzeige des linken Dauer-Gegendemonstranten, Fließband-Anzeigers und Permanent-Diffamierers Andreas S. aus München, der in seiner gestörten Wahrnehmung glaubte, mir eine völlig absurde Holocaust-Leugnung unterschieben zu können.

Dabei hatte ich lediglich Fragen von Moslems aus dem Publikum beantwortet, was „die Deutschen“ damals mit den Juden gemacht hätten. Ich stellte richtig, dass es eben nicht DIE DEUTSCHEN, sondern die National-Sozialisten waren, die den Holocaust damals durchführten. Die deutsche Bevölkerung hatte von der industriellen Massenvergasung von Millionen Menschen in KZ-Vernichtungslagern, die die Nazis aus gutem Grund weit entfernt in Polen und Russland errichteten, nichts gewusst. Es handelte sich um eine geheime Reichsverschluss-Sache, über die rein gar nichts an die Öffentlichkeit drang.

Die Nazis hatten in den Jahren 1940 und 41 mit ihrem Euthanasie-Programm T4 [62], bei dem sie Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen als „lebensunwertes Leben“ umbrachten, die Erfahrung gemacht, dass es Widerstand von prominenten Kirchenvertretern und auch aus der Bevölkerung gab. Schließlich war auch damals der christlich geprägte nächstenliebende moralische Kompass weit verbreitet. Deswegen stellten die Nazis T4 im August 1941 ein und wussten daher auch, dass der Holocaust, der grausame Massenmord an Millionen Menschen, inklusive Kindern und Frauen, niemals bekannt werden darf.

Strafanzeige aus linkem Selbsthass auf das eigene Volk

Aber Andreas S. hat dazu eine andere Meinung. Er glaubt, dass die Deutschen umfassend über den Holocaust Bescheid wussten. Er hat offensichtlich diesen typisch linken Selbsthass auf das eigene Volk verinnerlicht, was ihn auch an extrem linken Demonstrationen teilnehmen lässt, bei denen der „Volkstod“ propagiert wird, wie hier in München:

Das ist die Geisteshaltung, die manche Linksextremisten auch Transparente mit „Bomber Harris do it again“ in Anspielung auf die Bombardierung Dresdens hochhalten lässt. Gerne kombiniert mit dem süffisanten Slogan „Alles Gute kommt von oben“. In einer Mischung aus Geisteskrankheit und Sadismus skandieren sie dazu „Superstar Harris“. Die entsprechenden Transparente sind in dem Video (oben) zu sehen.

Andreas S. legte eine Beschwerde gegen die Einstellung ein und unterstellte mir fälschlicherweise, ich hätte den Holocaust „dem polnischen und russischen Volk untergeschoben“, was „alle Grenzen der menschlichen Würde übersteige“. Was für ein Blödsinn, denn ich hatte vielmehr richtigerweise festgestellt, dass die Nazis ihre Vernichtungslager in den von ihnen besetzten Teilen Polens und Russlands errichtet hatten. Spätestens an diesem Punkt hätte die Staatsanwaltschaft Essen merken müssen, dass hier beim Anzeigensteller eine gewisse Unfähigkeit zur sachlichen Beurteilung vorliegt.

Andreas S. wollte von der Staatsanwaltschaft unbedingt, dass sie Anklage gegen mich wegen angeblicher „Volksverhetzung“ erhebt. Hierzu sollte das gesamte Video der Kundgebung in Gelsenkirchen durchgesehen werden. So nach dem Motto, man werde dann schon irgendetwas finden, was man mir anlasten könne. Dazu gab er folgende Hinweise (Text mit Rechtschreibfehlern im Original):

bitet schauen sie sich auch och in einem Dritten Punkt das Video an was er zu dem „rechtspopulistischen in Christchurch gemacht wurde ,wie er hier versuicht die Fakten zu verdrehen udn auch och zu recht fertigen .

Spätestens an dieser Stelle hätte sich der Staatsanwalt die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit des Anzeigenerstatters stellen müssen. Ich hatte bei der Kundgebung die immer wiederkehrende Frage von Moslems „Was ist mit Christchurch“ beantwortet, dass dies ein genauso zu verurteilender brutaler Massenmord an Unschuldigen wie jeder islamische Terroranschlag ist. Das Motiv des Australiers war aber nicht in der christlichen Religion begründet, was schlichtweg nicht geht, sondern er wollte aus seiner Sicht Rache für die vielen islamischen Terroranschläge ausüben. Dazu stand auf seinen Waffen u.a. auch „Das ist für Berlin“.

Dann kam noch folgender diffuser Hinweis von Andreas S. für die Staatsanwaltschaft:

bitte schgauen Sie sich einmal das wie Herr Stürzenberger mit dem thema Waluheit z B Gewaltdelikten gegen Muslime Ausländer und Flüchtlinge in Deutschland ungeht und welche Untertonsprache er dabei führt.
und wie er sich dann wieder versucht hat zu drehen,wie er von seinem Gegenpart gestellt wurde.

Dieses unzusammenhängende und abstruse Gestammel führte dann aber nicht etwa dazu, diese sinnfreie Beschwerde einzustellen, sondern man folgte ihr. Allen Ernstes. Ein Staatsanwalt setzte sich tatsächlich hin und sah sich die sieben Stunden der BPE-Kundgebung in Gelsenkirchen mit der Lupe durch. Um dann fünf isolierte kurze Passagen herauszupicken, von denen der juristische Staatsdiener glaubte, sie würden angeblich den Tatbestand der „Volksverhetzung“ und der „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften“ erfüllen.

Das stimmt natürlich nicht, denn ich kritisierte ausschließlich den Politischen Islam, der auch das Motto der Kundgebung war. Dieser Politische Islam ist mittlerweile ja sogar im Mainstream als große Gefahr identifiziert worden, beispielsweise von der französischen und österreichischen Regierung und auch von Teilen der etablierten Parteienlandschaft in Deutschland, insbesondere der CSU. Außerdem differenzierte ich bei der Kundgebung in Gelsenkirchen ständig zwischen der Ideologie und den Menschen, den Moslems.

Besonders aufschlussreich für diese gegenstandslose Anklage ist, dass eine der fünf Passagen ausschließlich Aussagen des weltbekannten Islamkritikers Hamed Abdel-Samad enthält, die ich seit Jahren zitiere. Im Video oben ist die betreffende Passage aus dem Livestream der Kundgebung zu sehen.

Hamed Abdel-Samad kritisiert seit über einem Jahrzehnt faktisch begründet nur die gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams. Er schätzt aber auch die spirituellen, sozialen und wirklich religiösen Elemente, da er sich selbst zumindest noch als „Kultur-Moslem“ bezeichnet und sein Vater Imam war. Hamed Abdel-Samad ist ein wirklicher Menschenfreund, und gerade deswegen will er die Elemente des Politischen Islams, die seit 1400 Jahren in der ganzen Welt immenses Leid verursachen, für die heutige Zeit für ungültig erklärt wissen. Seine Aufklärungsarbeit sendet er auch per Facebook [63] und YouTube [64] in den arabisch-sprechenden Raum und hat dort Millionen Zuschauer.

Hamed Abdel-Samad will dazu beitragen, dass es eine weltweite Modernisierungsbewegung in islamischen Ländern gibt, damit die vielen Anleitungen aus dem Koran und den Hadithen, die das friedliche Zusammenleben der Menschen unmöglich machen, in unserem 21. Jahrhundert für unwirksam erklärt werden. Das wäre die größte humanitäre Leistung, die man derzeit überhaupt erbringen kann. Aber das werden linksideologisch blockierte Sturköpfe wie ein Andreas S. wohl nie verstehen. Hier übrigens im angeregten Gespräch beim Leopold-Corso am 8.9.2018 in München mit Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter, der mich beim anschließenden Interviewversuch am Stand der Grünen als „Nazi“ beleidigte:

[65]

In Zeitungen dokumentierte Aussagen von Hamed Abdel-Samad zum Islam

Der Chefredakteur der Neuen Züricher Zeitung, Eric Gujer, führte im März 2017 ein Interview mit Hamed Abdel-Samad, das im Artikel „Gott will Blut sehen“ [66] am 22.3.2017 veröffentlicht wurde. Darin sind die Aussagen enthalten, die wir von der BPE bei Kundgebungen zitieren:

Gewalt gehört zum Islam, sie ist im Koran angelegt und wurde von Mohammed vorgelebt. Das sagt der Islamwissenschafter Hamed Abdel-Samad:

„Es ist kein Missbrauch der Religion, sondern ein Gebrauch. Denn die Religion schreit förmlich danach, gebraucht zu werden für Gewalt, weil es ein Bestandteil der Religion ist. 25 Tötungsbefehle gibt es im Koran, direkte Tötungsbefehle, wo Gott den Tod sehen will. Gott will Blut sehen. Mohammed war ein Krieger, lebte von Kriegsbeute.

Die Aufteilung der Welt in Gläubige und Ungläubige, die Verdammung von Ungläubigen, das ist im Koran, das ist die islamische Geschichte seit dem Beginn. Der Islam geht davon aus, dass die Muslime eine erhobene Gruppe sind, die über der Menschheit steht. Es steht so im Koran. Es steht: Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschheit je hervorgebracht wurde.

Hier beginnt das Faschistoide: dass man diese Ungläubigen verflucht, dämonisiert und ihre Existenzberechtigung in Frage stellt. Wenn Ungläubige als schmutzig oder als Schweine oder Affen gelten, wie es im Koran steht, dann fällt es einem Gläubigen schwer, mit diesen Ungläubigen einen normalen Umgang zu haben.

Der Islamismus ist nur eine konsequente Umsetzung dessen, was im Koran steht. Die Haltung gegenüber Ungläubigen, die Haltung gegenüber Gewalt – das ist eine Umsetzung des politischen Auftrags des Islams. Der Islam ist mit diesem politischen Auftrag geboren. Es gibt einen Geburtsfehler des Islams, nämlich die Vermischung von Glaube, Politik, Wirtschaft und Gesetzgebung, und zwar seit der ersten Stunde.“

Diese Vermischung mit Politik und Gesetzgebung muss im Islam ein für allemal beendet werden. Gesetze werden heutzutage ausschließlich von Menschen in Parlamenten beschlossen, in demokratischen Abstimmungen durch vom Volk gewählte Politiker, die auch den Mehrheitswillen des Volkes umsetzen. Wenn sie dies nicht tun, können diese Politiker wieder abgewählt werden. So funktioniert Demokratie. 1400 Jahre alte Gesetze hingegen, die in der arabischen Stammesgesellschaft des 7. Jahrhunderts entstanden sind, dürfen heute keine Gültigkeit mehr besitzen.

Die nächste von mir zitierte Aussage von Hamed Abdel-Samad ist im Artikel der Zeitung „Der Standard“ mit dem Titel „Wir haben eine richtige Gewaltseuche im Herzen des Islam“ vom 25.10.2016 festgehalten [67]:

„Wir haben ein ernsthaftes Problem. Wir haben eine richtige Gewaltseuche im Herzen des Islam. Die Lösung kann nie sein, dass wir unsere humanistische, vernünftige Islamkritik verstummen lassen, damit die Islamisten nicht sauer werden oder das rechtsradikale Lager nicht wächst. Wir müssen diese Debatte in die Mitte der Gesellschaft holen und dort demokratisch und ehrlich zu Ende führen.“

Genau das führen wir von der Bürgerbewegung Pax Europa mit unseren deutschlandweiten Kundgebungen zur Aufklärung über den Politischen Islam durch: Diese existentiell wichtige Debatte in die Mitte der Gesellschaft holen. Im Artikel der Main Post [68] „Hamed Abdel-Samad – Der Koran ist menschengemacht“ vom 2.10.2016 befindet sich der nächste Beleg für ein von mir verwendetes Zitat von Hamed Abdel-Samad:

„Findet sich Mohamed im Konflikt mit Andersgläubigen, offenbart ihm sein Gott Koransuren, in denen der Krieg praktisch als Gottesdienst überhöht wird. (..) Später, als Mohamed nach Medina gezogen war und Juden und Christen von der arabischen Halbinsel vertreiben wollte, entstanden Suren, die zum totalen Krieg aufrufen. Diese letzten Suren des Koran fordern Gläubige auf, Ungläubige zu töten. Auf diese Suren berufen sich natürlich die Terroristen heute. (..) Die Muslime, die weiterhin auf eine Unantastbarkeit des Koran pochen und auf einer Unantastbarkeit des Propheten beharren, unterstützen doch dadurch die Fundamentalisten. Sie unterstützen dadurch Terroristen, die im Namen von Mohamed morden. Solange alles, was der Prophet gesagt hat, als heilig gilt und damit auch die Kriegssuren als heilig gelten – solange können die Terroristen des Islamischen Staates ihre Taten damit rechtfertigen.“

Es ist extrem wichtig, dass wir unterscheiden zwischen den fundamentalistisch eingestellten Moslems, die den Politischen Islam verteidigen, und den modern orientierten, die gegen den Politischen Islam sind. Die Aussagen von Hamed Abdel-Samad wurden ebenso im Artikel des Neuen Buxtehuder Wochenblatts „Koran kritisch beleuchtet“ [69] vom 19.10.2016 dokumentiert:

„Dabei werde deutlich, dass die später entstandenen Texte diejenigen seien, in denen die Botschaft von Krieg, Gewalt und Hass verkündet werde. „Der Koran erhebt hier Krieg zum Gottesdienst und Hass zu einer heiligen Mission“, kritisiert der Autor.

Im Artikel der Zeit „Der Islam ist keine Religion des Friedens“ [70] vom 7.12.2015 sind die letzten von uns verwendeten Zitat belegt:

„Ich will nur, dass wir uns eingestehen: Der Islam ist nicht gekommen, um Teil dieser Welt zu werden, sondern um über die Welt zu herrschen. Das ist in den Texten verankert und in der Geschichte des Islams auch als gelebte Wirklichkeit zu finden. Und weil der Koran als das direkte Wort Gottes gilt, kann er schlecht relativiert oder kontextualisiert werden. Heutige Salafisten und Islamisten verstehen Allahs Auftrag genauso, wie er auch damals gemeint war. Sie missbrauchen den Islam nicht, sie gebrauchen ihn nur. In keiner anderen Religion heute wird der Begriff Ungläubige so abwertend benutzt wie im Islam. In keiner anderen Religion ist allein die Tatsache, dass man ungläubig ist, ein Todesurteil.“

„Der islamische Fundamentalismus wächst und gedeiht seit Jahren auch in Europa, so als hätten wir nichts gelernt aus dem 11. September: Europa ließ den politischen Islam Strukturen aufbauen und dachte, damit fördern wir Toleranz. Ich bin sehr traurig über diesen vorhersehbaren Terror.“

„Weil es im Islam tatsächlich ein Gewaltpotenzial gibt, und dieses Potenzial wird täglich in allen Ecken der Welt ausgeschöpft.“

„Der Islam unterteilt bis heute die Welt in Gläubige und Ungläubige. Er legitimiert Gewalt gegen Ungläubige nicht nur, sondern fordert und fördert sie.“

Wenn die Staatsanwaltschaft Essen mich für das Zitieren dieser faktengestützten Aussagen eines ägyptischen Islamwissenschaftlers vor Gericht stellen will, dann müsste sie konsequenterweise auch Hamed Abdel-Samad vor Gericht stellen. Macht sie natürlich nicht. Aber bei mir versuchen sie es.

[71]

Wir von der Bürgerbewegung Pax Europa sehen unsere Aufgabe darin, die Bevölkerung über die Bedrohung durch den Politischen Islam aufzuklären. Dies sagte ich auch in Gelsenkirchen direkt nach der von der Staatsanwaltschaft beanstandeten Passage. Im Video (oben) sind diese Sequenzen zu sehen, mitsamt der spannenden Reaktionen vieler Moslems. Einer beispielsweise meinte, ich solle nach Hause gehen, mich selber f..en und bezeichnete mich als „Arschloch“. Dann forderte er seine Glaubensgenossen auf, die Kundgebung zu verlassen. Anschließend wurde ich mehrfach als „Bastard“, „Schwanz“ und „Hurensohn“ beleidigt, der sich „verpissen“ solle.

Trotz allem blieb ich weiter bei der sachlichen Kritik am Politischen Islam und differenzierte zu den Menschen. Es ging aber weiter mit Diffamierungen wie „dreckiger Bastard“ und der unfassbaren Aussage eines Moslems, Hitler habe die Juden umgebracht, weil sie „schlechte Menschen“ seien. Ich erklärte aber weiter faktisch begründet die Problematik des Politischen Islams und führte aus, dass dies von immer mehr Parteien in Europa erkannt wird. Auch nachdem im Publikum die Flagge der Grauen Wölfe mit den drei Halbmonden geschwenkt wurde und die Stimmung immer aggressiver wurde, setzte ich die Differenzierung zwischen der Ideologie und den Menschen fort.

Ich aber soll nun wegen der Kritik an diesem Politischen Islam vor Gericht gezerrt werden. Damit würden sich diese Juristen auch an den Geschwistern Scholl und ihrem Widerstand gegen eine totalitäre Ideologie versündigen, denn wir stehen durch die Wiedergründung der Weißen Rose in ihrer Tradition. Es wäre zudem das erste Gerichtsverfahren zum Politischen Islam in Deutschland.

Noch steht die Entscheidung des Amtsgerichtes Gelsenkirchen aus, ob die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Essen angenommen wird. Wir werden in unserem BPE-Report weiter über diese skandalösen Vorgänge und die denkwürdige Kundgebung in Gelsenkirchen berichten.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [12].

Like