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Freiburg-Taharrush: Vier Stunden Qual! Vermutlich bis zu 15 polizeibekannte Täter!

Nach der brutalen Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in der Nacht auf den 14. Oktober in Freiburg wird nun bekannt, dass es wohl bis zu 15 importierte Bestien waren, die über das davor unter Drogen gesetzte Mädchen nach dem Besuch des „Hans-Bunte-Areal/Velvet-Clubs“, herfielen. Acht Verdächtige – davon sieben Syrer und einer mit einem deutschen Pass – wurden bisher festgenommen (PI-NEWS berichtete [1]).

Einem Bericht der BILD-Zeitung [2] zufolge solle es sich beim Haupttäter um den 21-jährigen Majd H. handeln. Der Syrer sei in einem Gebüsch als erster über die wehrlose junge Frau hergefallen und habe danach seine Freunde zur Rapefugee-Party geholt. Bis zu vier Stunden soll das Martyrium gedauert haben.

Die 18-Jährige habe bei der Polizei ausgesagt, dass sie sich nicht bewegen oder um Hilfe rufen konnte.

Majd H., der seit 2014 in Deutschland lebt, soll mit Drogen gedealt haben und bereits per Haftbefehl gesucht worden sein.

Auf Facebook fand sich ein Foto, das der „Schutzsuchende“ wohl vor etwa zwei Jahren veröffentlichte und ihn mit einem Maschinengewehr zeigt. Darunter ist zu lesen:

„Ich bin Kurde und mein Herz ist eisern. Ich komme aus der Stadt Qamischli“.

Inzwischen hat sich der Vater des Hauptverdächtigen gegenüber BILD geäußert. Sein Sohn sei nach der „Flucht“ immer wieder aggressiv gewesen. Er habe Ärger mit der Polizei, sei sogar schon verurteilt, weil er jemanden anderen verletzt habe. „Wenn mein Sohn die Frau vergewaltigt hat, werde ich dafür sorgen, dass er nicht in Deutschland bleibt“, sagte er.

Nach der Tat soll Majd zur elterlichen Wohnung gegangen sein, wo er auch geschlafen habe. Die Eltern hätten ihn dann gegenüber den Ermittlern als Täter identifiziert.

Auch alle anderen bisher Festgenommen seien wegen anderer Straftaten bereits polizeibekannt, so  eine Polizeisprecherin. Sieben der acht Verdächtigen sind ebenfalls VIP-Gäste der Kanzlerin aus Syrien.

Díe Ermittlungen der 13-köpfigen Sondergruppe „Club“, laufen noch. Um Zeugenhinweise aus der Tatnacht wird gebeten. Stellt sich nur die Frage, warum man erst jetzt, fast zwei Wochen nach der Tat, darum ersucht? (lsg)

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