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Eltern der ermordeten Maria Ladenburger erhalten Zeitungspreis

Von JUPITER | Die deutschen Zeitungen vergeben jährlich einen Preis für ein „herausragendes bürgerschaftliches Engagement [1]“. Am Mittwoch geht die mit 20.000 Euro dotierte Auszeichnung in Berlin an Clemens und Friedericke Ladenburger. Es sind die Eltern der am 16.10.2016 durch den einen afghanischen“Flüchtling“ Hussein Khavari [2]vergewaltigten und ermordeten 19-jährigen Freiburger Medizinstudentin Maria Ladenburger [3]. Diese üben Kritik an der „Instrumentalisierung“ ihrer Tochter, lassen sich aber offensichtlich selbst instrumentalisieren.

Das erste Interview des Ehepaares in der Hannoverschen Allgemeinen [4] seit Verurteilung des Täters löst Irritationen aus. Und der Zeitungspreis lässt erahnen, wie sehr sich die deutschen Zeitungen inzwischen von ihren Lesern entfernt haben.

Die Ladenburgers arbeiten als Juristen in Brüssel, er als hoher Beamter bei der Europäischen Kommission, sie bei der Kommission der katholischen Bischofskonferenz der EU. Die HAZ gibt den Ton vor: obwohl ihre Tochter in der Oktobernacht in Freiburg von Hussein Khavari, einem kriminell vorbelasteten Schein-Flüchtling mit falscher Altersangabe, brutalstmöglich vergewaltigt und anschließend grausam in der flachen Dreisam ertränkt [5] wurde, stemmten sich die Eltern der anschließenden „Hetze und dem Fremdenhass“ entgegen, schreibt die HAZ. Von der AfD angefeindet, seien sie trotz allem besonnen geblieben. Schmerzlich sei bei den Eltern Ladenburg vor allem haften geblieben, dass das Schicksal ihrer Tochter „instrumentalisiert“ worden sei.

Moralische Übermenschen oder Sektenmitglieder?

Wer das Interview gelesen hat, fragt sich am Ende, ob er es hier mit moralischen Supermenschen oder mit Anhängern einer Sekte zu tun hat. Sind es anbetungswürdige Übereltern oder Scharlatane, die mit ungeheurer Rationalität und Reflektion den grausamen Tod ihrer Tochter abarbeiten. Er fragt sich, ob er zu den vielleicht fünf, maximal zehn Prozent Eltern gehört oder gehören möchte, die wie die Ladenburgers abgeklärt und gottgleich auf Schmerz und Trauer reagieren; oder ob er zum mutmaßlichen Rest von Eltern gehört, denen Wut, Abscheu, Rache und Vergeltung innewohnen würde, wenn sie sich ähnliches Leid an ihren Liebsten vergegenwärtigten. Und die sich fragen, wer im Rechtsstaat hierfür und für die Sicherheit ihrer Kinder Verantwortung trägt.

Solche Empfindungen sind den Eltern Ladenburger anscheinend allzu menschlich und damit vom Teufel.  Hass und Rache sei ihnen fremd, vielleicht sei mal Bitterkeit, Wut, Niedergeschlagenheit aufgekommen, sagen sie.

Sie wollten dem Täter nicht Auge in Auge gegenüberstehen, denn sie sind sich sicher: ihre Tochter  hätte das nicht haben wollen. Deshalb blieben sie dem Prozess fern und ließen sich durch ihren Nebenklagevertreter informieren.

Sie gründeten mit Urteilsspruch [6] (Khavari bekommt lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung) eine Stiftung  und brachten 100.000 Euro privates Vermögen ein. Ziel ist die Vergabe von Stipendien von Studierenden in prekären Situationen. Sie bestimmten, dass Geldmittel „ausdrücklich auch für Geflüchtete“ bereitsteht.

„Gott will das Böse nicht“

Der Glaube als Christen gibt ihnen Halt, sie zweifeln trotz allem nicht an Gott. „Gott wollte das nicht, was Maria angetan wurde. Gott will das Böse nicht“, sagt Clemens Ladenburger. Seine Frau ergänzt: „Und das (Böse) kann er dann auch nicht immer verhindern. Er hat nicht eingegriffen. Warum nicht? Ich weiß das nicht zu sagen.“ Clemens Ladenburger: „Gott kann nicht alles Böse von uns fernhalten. Aber er ist im Leid gegenwärtig, und er teilt unser leid. Das haben wir seit Marias Tod sehr wohl erfahren: Unser Gott steht uns zur Seite. Genau, wie er Maria zur Seite steht.“

Keine Kritik am Rechtsstaat…

Wenn also Gott keine Schuld am grausamen Schicksal ihrer Tochter trägt, gibt es dann wenigstens Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates? Auch hier reagieren die Ladenburgers beherrscht und ausweichend: Der Fall ihrer Tochter habe „eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die den politischen und gesellschaftlichen Akteuren zuvor nicht so deutlich waren, die aber offen diskutiert werden müssten“. Dazu gehörten Fragen nach den „Zusammenhängen von Migration und innerer Sicherheit, nach den Kontrollen in Asylverfahren und nach den großen Herausforderungen der Integration“. Dies müsse „sachlich geschehen und mit Respekt vor der Einstellung und der Herkunft des anderen“.

…aber an der „Instrumentalisierung“

Schmerzen empfanden die Ladenburgers eigenen Worten zufolge, als sie miterleben mussten, „wie das Schicksal ihrer Tochter instrumentalisiert, wie mit ihrem Namen Hass geschürt“ worden sei. Gleichwohl hätten sie den Impuls unterdrückt, öffentlich Einspruch zu erheben.  Ihre Antwort sei die Stiftung gewesen. Damit hätten sie ein Zeichen setzen wollen, „dass wir als Gesellschaft Taten des Hasses und kaltblütiger Menschenverachtung nicht mit Hetze und noch mehr Hass beantworten dürfen“.

Die Frage, ob sie nicht selbst ihre Tochter instrumentalisieren und durch den Preis instrumentalisiert werden, stellt sich den selbstgerechten Ladenburgers wahrscheinlich nicht. Sie stehen schließlich auf der Seite des Guten, zeigen Haltung und die richtige zeitgeistige Gesinnung, und man darf annehmen, dass es ihnen ihre gesellschaftliche und berufliche Stellung nicht erlaubt, sich aus dem Zwangskorsett von Sachlichkeit und Gutmenschentum zu befreien.

Chefredakteure an Lesern vorbei

Spekulativ bleibt, was die 254 Chefredakteure der BDZV-Mitgliedsverlage veranlasst hat, die Freiburger Sondereltern als Preisträger zu ehren. Gewürdigt werden sollen „Personen, die auch jenseits ihrer eigentlichen Profession Herausragendes für die Gesellschaft leisten“. Eine Stiftung für Studierende zu gründen, ist sicher großherzig, aber noch nicht besonders bedeutend. Den Zeitungsverlegern geht es offensichtlich auch nicht um eine herausragende persönliche Leistung, sondern um die politische Botschaft.

Sie wollen ein politisches Signal setzen: Für die Akzeptanz der massenhaften Zuwanderung samt  ihren negativen Folgen, für den Erhalt des verursachenden Berliner Machtapparates, gegen Stimmen der Empörung bei Mord und Totschlag, denen „Instrumentalisierung“,  Hetze und Hass  unterstellt wird. Dafür stehen die Ladenburgers symbolhaft. Auch sie werden instrumentalisiert. Mit ihrer Preisvergabe handeln die Zeitungsverleger und Chefredakteure gleichzeitig gegen die Interessen mutmaßlich der meisten Leser. Viele deutsche Zeitungsverlage befinden sich derzeit auflagenmäßig im freien Fall, weil sie ihre Leser ignorieren und dieses mit der Preisvergabe erneut unterstrichen haben.

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14 Kerzen von Herzen in Stralsund – Staatsschutz ermittelt!

geschrieben von PI am in Aktivismus,Identitäre Bewegung,Lügenpresse,Widerstand | 131 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Ein menschen- und merkelverachtender Anschlag mit womöglich „extremistischem Tathintergrund“ erschüttert seit Samstagmorgen die deutschen Mainstreammedien – von Spiegel-online über WeLT bis hin zu taz & FAZ:

Nein, es geht hier NICHT um den Massenmord-geeigneten 110-Kilo-AntiFa-Bombenfund [7] in Thüringen, der von den Mittätern und Unterstützern aus LINKSSTAATLICHER Regierung, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz gefördert und hinlänglich vertuscht wurde.

Es geht auch NICHT um den Koma-Mordanschlag der Hamburger AntiFa [8] auf einen friedlichen Teilnehmer der „Merkel-muss-weg“-Kundgebung diesen Montagabend, der von der LINKEN Vizepräsidentin der Hanse-Bürgerschaft, Christiane Schneider, in ihren asozialen Medien-Accounts per Tweets frenetisch gefeiert wurde.

Es geht auch nicht um die vielfachen Angriffe auf das Privatleben eines AfD-Fraktionsvorsitzenden, die das Kölner Landgericht vor zwei Tagen [9] zur „Kunst“ verklärte.

Der abscheuliche Anschlag, der die linksdrehenden „Massenmedien“ der Republik derzeit durch Euro und Bein erschaudern lässt, eröffnet eine neue Dimension der politischen Gewalt und eine neue Qualität unfassbarer Gewalt von Rechts! Denn Stralsund ist überall.

14 „KANDELs in the Wind“ vor Merkels Wahlbüro – Kanzlerin unter Schock

Was war passiert? Unbekannte „Rechtsextremisten [10]“ haben Grabkerzen und rote Rosen vor dem Wahlkreisbüro von Dr. Angela Merkel in Stralsund aufgestellt. Darüber hinaus entdeckte die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern „in der Nacht zu Freitag eigenen Angaben zufolge Bilder von jungen Frauen, auf die die Namen Maria [3], Keira [11], Mia [12] und Mireille [13] geschrieben waren“. Diese Mädchen haben sich in den letzten Wochen erdreistet, Opfer von Messermorden zu werden. In manchen der Fälle wurden sogar junge Männer mit Migrationshintergrund verdächtigt, mit dem Ableben „zuungunsten der Opfer“ in Tatzusammenhang zu stehen.

Auf dem Gehweg sei zudem mit Kreide ‚Der Islam gehört zu Deutschland?‘ „gekritzelt“ worden.

Die Polizei „fotografierte die Anordnung“ und entfernte die erniedrigenden Gegenstände. Die Kriminalpolizei nahm Ermittlungen auf: Offenbar haben die mutmaßlichen Täter widerrechtlich „eine Gedenkstätte für durch Gewalttaten getötete Jugendliche“ aufgestellt. Gemäß dem ersten Bericht der WeLT [14] wurde daher nun auch mit höchster Dringlichkeit der Staatsschutz eingeschaltet. Die Kanzlerin wurde an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort Brüssel von Sicherheitskräften in Sicherheit gebracht, ihr geht es mittlerweile „den Umständen entsprechend“.

Kerzen von Herzen für Opfer des Merkel-Regimes

Wenige Stunden vor der „islamkritischen Protestaktion“ hatte das Freiburger Landgericht einen schutzsuchenden Geflüchteten aus Afghanistan für den bestialischen Mord an der Studentin „Maria Ladenburger“ zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 15-jährige „Mia Valentin“ aus Kandel [15] war im Dezember „erstochen“ (bestialisch abgeschlachtet) worden, tatverdächtig ist ihr Exfreund, ein schutzsuchender Geflüchteter aus Afghanistan. Die 14-jährige „Keira Gross“ war Anfang März in Berlin bestialisch getötet worden, ein 15 Jahre alter „deutscher“ Mitschüler gestand die Tat – der Vorname Edgar ist auch in kaukasischen Kulturkreisen wie in Armenien sehr beliebt. Anfang März wurde die 17-jährige „Mireille“ in Schleswig-Holstein ebenfalls bestialisch erstochen, tatverdächtig ist ihr Freund, ein 18 Jahre alter schutzsuchender Geflüchteter aus Afghanistan.

Die im Raum stehenden Tatbestands-Vorwürfe der Staatsanwalt gegen die rechtsextremen Täter des schändlichen und feigen Anschlags wiegen schwer: Aufgrund des „offenen Feuers“ bei vier Kerzen hätte es einer „ordnungsbehördlichen Genehmigung“ bedurft. Diese wurde nicht beantragt. Neben dem Staatsschutz wurden daher auch feuerpolizeiliche und brandschutzrelevante Ermittlungen eingeleitet.

Eine Sonderkommission der Staatsanwaltschaft Stralsund prüft nun – kein Witz – die chemische Konsistenz des „Gekritzels“. Falls der „tag“ ‚Der Islam gehört zu Deutschland?‘ nicht mit Kreide geschrieben worden sei, läge somit der vollendete Tatbestand einer mutmaßlichen Sachbeschädigung vor.

Das „linksliberale“ Internetportal t-online kann derweil bereits mit einem klaren Täterprofil aufwarten [10]:

„Islamfeindlicher Protest  – Rechte haben vor dem Wahlkreisbüro von Bundeskanzlerin Angela Merkel Grabkerzen aufgestellt. Zusätzlich hinterließen sie eine islamfeindliche Parole. 

Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung haben offenbar mehrere Grabkerzen vor dem Wahlkreisbüro von Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgestellt. (…)

Seit Ende 2012 tritt die islamfeindliche, rassistische und demokratiefeindliche Identitäre Bewegung in Deutschland auf. Ein Teil der Bewegung wurde 2014 erstmals vom Brandenburger Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuft. Seit Anfang 2016 beobachten auch die Verfassungsschützer des Bundes die Rechtsextremen. „Wir sehen bei der ‚Identitären Bewegung‘ Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“, sagte der damalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen.“

Der unfassbare Frevel gegen die deutsche Kanzlerin und deren hehre Islamverbundenheit durch mutmaßliche Aktivsten aus dem Bürgerlichen Lager, der heimatverbundenen Identitären Bewegung [16] sowie der ultra-rechtsextremen #120db-Bewegung wird im LINKSSTAAT Deutschland nicht ohne strafrechtliche Folgen bleiben:

Der Engländer Kevin Crehan, 35, belegte im Juli 2016 die Türklinke der berüchtigten Jamia-Moschee in Totterdown mit einem „Bacon Sandwich [17]“. Er wurde von einem politisch korrekten Gericht Ihrer Majestät zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Er starb 2017 in der Justizvollzugsanstalt Bristol unter nie geklärten Umständen.

Stralsund ist überall … Hoffentlich!

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Pirinçci: Der Mann, der vom Himmel fiel

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Justiz,Lügenpresse,Migrantengewalt | 159 Kommentare

Jetzt jubeln sie alle – die Mainstream-Medien. Über die verhängte Höchststrafe von Lebenslänglich unter Vorbehalt der anschließenden Sicherungsverwahrung, die über Hussein Khavari verhängt wurde. Wie allseits bekannt, hatte der „geflüchtete“ Afghane die 19-jährige Studentin Maria Ladenburger im Oktober 2016 in Freiburg nachts vom Fahrrad gerissen, bestialisch vergewaltigt und zum Sterben in einen Fluß gelegt, wo sie ertrank. Diesmal sind medial und von der Politik unisono keine Erbarmungsrufe und Rechtfertigungsarien zugunsten des Mörders zu hören, die seine abscheuliche Tat auf eine unglückliche Kindheit, kaputte Sozialisation durch Armut und Krieg und überhaupt auf die psychologische Masche à la Sowas-kommt-von-sowas zurückführen wollen.

Das ist umso erstaunlicher als der Fall anfangs von keinem Leitmedium aufgegriffen und lediglich von der Lokalpresse als Randnotiz verbucht wurde und erst mittels der „stillen Post“ des Internets seine ungeheuerliche Dimension entfaltete. Die öffentlich-rechtlichen Sender weigerten sich sogar, ihn bekannt zu machen, mit dem scheinheiligen Argument, diese Orgie des Grauens sei „nur von lokalem Interesse“.

Warum es sich damals so verhielt, war klar wie die klarste Kloßbrühe. Die Bevölkerung merkte allmählich, welche Art Menschschlag sich unter der Dauerinvasion von Moslems und Afros zum nicht geringen Teil befand, und da wäre das Gruselett von der Schönen und dem Mörderbiest sehr ungelegen gekommen. Denn alles durfte eintreten, aber bloß nicht das Abreißen des Stroms von Unkultivierten, Unproduktiven, Analphabeten, Frauenverächtern, religiösen Irren und Gewalttätern ins gelobte Land: Eine Zwangspsychose des grün-links versifften deutschen Medienschaffenden und Politiker, die nicht einmal die brutale Realität zu heilen vermag. Hier muß ich allerdings auf Anraten meines Anwalts hinzufügen, daß nicht alle sogenannten Flüchtlinge so sind.

Später, als weitere Vergewaltigungen, Verstümmelungen und Morde durch „Zugewanderte“ ein Teil des deutschen Alltags wurden und man den medialen Deckel nicht mehr auf dem brodelnden Topf halten konnte, änderten die Medien im Fall Khavari ihre Strategie. Man löste ihn aus dem Themenkreis der Flüchtlinge, Überfremdung und islamischen (Un-)Werte einfach heraus und machte aus ihm einen Splatter-Thriller im Stile von „Das Schweigen der Lämmer“. Und das Geschehene bot dazu auch reichlich Stoff wie der abschließende Artikel im STERN von 22. März [18] sehr schön demonstriert:

 „Die Tat zeichnet sie nochmals nach in vielen schwer erträglichen Details: Die Bisse in Marias Wange, Brust und Unterleib. Das kraftvolle, entschlossene Würgen mit Schal und Hand, die mehrfache Vergewaltigung der bewusstlosen Frau, die deutlich sichtbar noch atmete, deren Brustkorb sich hob und senkte, deren Verletzungen nicht tödlich waren. Maria hätte wohl überlebt und wäre zu retten gewesen, wenn K. sie nicht zum Ertrinken durch ein Dornengebüsch ins Wasser geschleift hätte.“

Nun brauchte man auf die gedankliche Folgerichtigkeit des gesunden Menschenverstandes, daß Maria noch am Leben wäre, wenn die Regierung gleich am Anfang die Grenzen dichtgemacht hätte, keine Zeile mehr zu verschwenden. Denn K. war ja ein psychopathischer Mörder, ein Serienkiller wie er überall auf der Welt hin und wieder anzutreffen ist. Nach dieser sonderbaren Logik wäre Maria Ladenburger also auch ermordet worden, wenn K. nicht nach Deutschland eingereist wäre. Und wie Bestätigung dieses Schwachsinns zitiert der besagte STERN-Artikel mehrfach die Richterin, die jede Menge Kabarettreifes von sich gibt. Gleich der Titel des Artikels lautet:

„Richterin stellt klar: Hussein K. ist in erster Linie Mörder, nicht Flüchtling“

Häh, wieso ist der Typ jetzt kein Flüchtling mehr? Hat man ihm im Knast die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen? Und wieso kann man nicht Mörder und Flüchtling gleichzeitig sein. Man kann ja auch Bäcker und Gitarrist in einer Band gleichzeitig sein. Oder soll man es so verstehen, daß ein sogenannter Flüchtling niemals ein Mörder sein kann, praktisch seine heilige Aura des Flüchtlings augenblicklich verliert und zu einem gewöhnlichen Unhold wird, wenn er mörderische Scheiße baut? Klingt genauso logisch wie wenn ich mit besoffenem Kopf jemand totfahre, es ja auch nix mit Alkohol zu tun hat, sondern mit meinem besoffenen Kopf. Weiter gedacht bedeutet diese Aussage: Unter den Millionen sogenannter Flüchtlinge befindet sich kein einziger Mörder, Vergewaltiger und Gewalttäter. Und sollte ein sogenannter Flüchtling einen Mord begehen, so ist es sein Privatvergnügen. Ist es so gemeint? Offenkundig, denn die Richterin wird in ihrem Schlußurteil zum neuen Shootingstar unter den Philosophen. Da schnallt sogar David Precht ab:

„Die Tat ist nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen. Von Ihnen, Herr K.“

Etwas Scheiße ist es ja schon, daß die gute Frau unsern Hussein sogar das Mann-Sein abspricht, obwohl er durch seine „Performance“ gerade das so famos unter Beweis gestellt hat. Aber nehmen wir den Richter-Gedanken auf und verfolgen ihn weiter. Die Tat ist nicht nur von einem Menschen begangen worden, sondern von einem Lebewesen vom Planet Erde, einem Staubkorn im Universum und von einem leisen Furz in den Billionen Jahren der Ewigkeit. Dabei merken die verblödeten Journalisten gar nicht, wie geschickt die Richterin ihnen und der Alle-hereinspaziert!-Agenda der noch blöderen Regierung auf die Sprünge helfen möchte. Sie sagt, Hussein ist kein Ausländer, Flüchtling, unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, nicht einmal ein Mann. Vielmehr ist er ein Mensch – so wie du und ich sozusagen. Kapiert? Die Begriffe Mensch und Menschenwürde gehören zu der windelweichen Kackknetmasse, die in deutschen Gerichtssälen stets zur Anwendung kommt, wenn es gilt, dem straffällig gewordenen, sich hier meist illegal aufhaltenden Ausländer von seinem rechtlichen Status zu befreien und ihn wie im Guten als auch im Schlechten in die große „Menschenfamilie“ einzugliedern. Deshalb werde ich auch regelmäßig zu hohen Strafen verurteilt, weil ich durch meine Schriften angeblich die Menschenwürde verletze, was immer diese auch sein mögen. Dieses Menschendingens ist derart effektiv, daß sogar bei einem bestialischen Mord an einem blutjungen Leben sämtliche Begünstigungen, die dazu führen, fürs Protokoll nachträglich neutralisiert werden und am Ende nur noch ein irgendwie aus der Art geschlagenes Menschenkind übrigbleibt. Und von solchen Kindern haben wir Deutschen doch auch genug, oder etwa nicht? Also Jacke wie Hose.

Eines aber hat die Richterin bei ihrer Aufzählung, was dieses Stück Scheiße nicht ist, vorsichtshalber nicht erwähnt: Moslem. Im Gegenteil, in keinem Gutachten, keinem staatsanwaltlichen Vorwurf und erst recht nicht im richterlichen Urteil kommt der Verdacht auf, daß das Ganze ein wenig auch mit einer gewissen religiösen Sozialisation zu tun haben könnte, bei der die Frau weniger wert ist als ein Tier. Stattdessen das:

„Denn der Mord an Maria sei begründet im Charakter des Angeklagten und seiner Unfähigkeit, sich in das Leid eines anderen, insbesondere Frauen, hineinzuversetzen.“

Genau wie bei Hannibal Lecter, der war ja auch kein Moslem gewesen. Exakt mit dieser windelweichen Lüge wird in ein paar Jahren auch der Umstand begründet werden, warum unsere Heimat sowohl wirtschaftlich als auch ganz real in Flammen steht. Unsere Auslöschung hatte gar nix mit dem besinnungslosen Hereinholen von Fremden zu tun, sondern mit diesen komischen Kreaturen. Wie hießen die nochmal? Ach ja, Menschen. So wie du und ich.


(Im Original erschienen auf der-kleine-akif.de [19])

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Freiburg: Marias Mörder Hussein K. zu Höchststrafe verurteilt

geschrieben von dago15 am in Islamisierung Deutschlands,Justiz,Migrantengewalt | 176 Kommentare

Es war der erste Sexualmord nach der unkontrollierten Grenzöffnung durch einen „Flüchtling“ an einem deutschen Mädchen. Jetzt hat das Freiburger Landgericht nach 25 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen: Hussein K. muss für den brutalen Sexualmord an der 19-jährigen Studentin Maria Ladenburger aus Freiburg lebenslang hinter Gitter. Das Gericht ordnete den Vorbehalt anschließender Sicherheitsverwahrung an.

Jetzt mit Update am Ende des Artikels.

Das Gericht wendete Erwachsenenstrafrecht an. Damit folgte das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die unter Bezug auf Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung gefordert hatten.

Der mutmaßlich afghanisch stämmige Mörder war im November 2015 illegal als minderjähriger Flüchtling eingereist [20] und genoss von Beginn an die volle Rundumversorgung der deutschen Sozialbehörden. Bis heute kennt niemand sein genaues Alter. Hussein K. gab sich zunächst als 17-Jähriger aus, dann als 19-Jähriger. Für zwei Millionen Euro veranlasste das Gericht eine aufwendige Altersbestimmung, die ihn auf ein Alter zwischen 22 bis 26 Jahre schätzte.

Was zum damaligen Zeitpunkt niemand wusste, war, dass Hussein K. in Griechenland im Mai 2013 eine Frau töten wollte, aber im Zuge einer Amnestie im Oktober 2015 freikam und weiter nach Deutschlands „flüchtete“. Hier bekam er ein eigenes Zimmer in einer Villa und 400 Euro Taschengeld monatlich, das er hauptsächlich für Alkohol und Drogen verpulverte. Schule und Arbeit lehnte er ab.

Am 16. Oktober 2016 stieß er nachts am Uferweg der Dreisam die 19-jährige Maria Ladenburger vom Rad, vergewaltigte sie brutal und ließ sie dann im Fluss ertrinken.

Der Sexualmord erregte deutschlandweit Empörung, auch weil sich anfangs das öffentlich-rechtliche Fernsehen (ARD) weigerte, über den Mord zu berichten. Es galt, die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin nicht zu beschädigen. Die bekannte Gerichtsreporterin Giesela Friedrichsen schrieb, dass „der Freiburger Mordprozess wie unter dem Brennglas die Folgen der unkontrollierten Zuwanderung von tatsächlichen oder angeblichen Flüchtlingen zeigt. Von einer Willkommenskultur, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnet.“ Dazu gehörte, dass der Freiburger Jugendhilfeträger 5000 Euro pro Monat für die „Betreuung“ von Hussein K. bekam und davon 2.800 monatlich Euro an die Pflegeltern abgab, eine afghanische Arztfamilie.

Die getöteten Maria Ladenburger aus Freiburg und Mia V. aus Kandel sind inzwischen zum Synonym für die fast unzähligen Vergewaltigungen und die Häufung von Morden von Mädchen und Frauen durch „Flüchtlinge“ geworden. (hg)

Update 13 Uhr: Nur zwei Stunden nach der Urteilsverkündung hat Hussein K. seinen Verteidiger beauftragt, Revision gegen das Urteil [21]einzulegen. Er war vom Freiburger Landgericht am Donnerstag vormittag zur Höchststrafe verurteilt worden und hätte eine Woche Zeit gehabt, Revision zu beantragen.

Viele hatten das hohe Urteil erhofft, mancher erwartet. Nach der Urteilsverkündung klatschen die Zuschauer Beifall. Er gehe davon aus, sagte sein Pflichtverteidiger Sebastian Glathe, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei, meldet die Welt. . Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen. Dazu diene die Revision.

Am vorletzten Tag des mehr als ein halbes Jahr dauernden Prozesses hatte er sich entschuldigt mit den Worten, es tue ihm leid. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte ihm hingegen eine hohe Gewaltbereitschaft ohne Anzeichen für Reue und Mitgefühl. Hussein K. selber zeigte während der rund eineinhalbstündigen Urteilsbegründung keine Regung, blickte stets auf den Boden. Die Eltern des Opfers waren während der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Es ist die höchste Strafe, die ein Gericht wegen Mordes verhängen kann. Eine vorzeitige Entlassung scheidet aus. Nach frühestens 15 Jahren wird geprüft, ob Hussein K. weiterhin in Sicherheitsverwahrung inhaftiert wird. Von ihm darf dann keine Gefährlichkeit mehr ausgehen. Das wird gutachterlich überprüft.

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Altersfeststellung von Marias Mörder kostete zwei Millionen Euro

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn,Einzelfall™,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Migrantengewalt | 162 Kommentare

Von LUPO | Der Fall des afghanischen Mörder-Flüchtlings Hussein K. [22] in Freiburg zeigt, wie die deutsche Gesellschaft in der Flüchtlingspolitik belogen und betrogen wird. Von den Tätern selbst. Und wie gutgläubige Behörden und ihre staatlichen Finanziers sich von schamlosen Profiteuren einer außer Rand und Band geratenen Asylindustrie ausnehmen lassen. Im vollen Bewusstsein der politisch Verantwortlichen.

Die bekannte Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen hat für die „Welt am Sonntag“ ungeschminkt das Gerichtsverfahren gegen Hussein K. protokolliert. Der bundesdeutsche Leser kennt inzwischen die Eckpunkte des brutalen Mordes an der 19-jährigen Studentin Maria Ladenburger in der Nacht des 16. Oktober 2016 am Ufer der Dreisam (PI-NEWS berichtete mehrfach [23]) vor den Toren Freiburgs im Breisgau, das sich inzwischen durch die Migrantenflut von der „Sehnsuchtsstadt“ zu einer Kriminalitätshochburg in Baden-Württembergs entwickelt hat.

Der Mörder hatte Maria vom Rad gestoßen, gewürgt, sie auf widerwärtige Weise stundenlang vergewaltigt und dann in dem flachen Fluss ertrinken lassen. „Fast alles ist fraglich in diesem Mordprozess vor der Jugendkammer des Freiburger Landgerichts“, schreibt die erfahrene Gerichtsreporterin, sein Geburtsdatum, seine Herkunft, sein Geständnis. Manches stimme vielleicht, vieles sei gelogen oder bleibe im Dunkeln.

Das Alter von Hussein K. zum Beispiel. Er will erst 17, dann 19 Jahre alt gewesen sein. Das Gericht scheute weder Kosten noch Mühen, Lügen und Wahrheit sich annähern zu lassen. Zwei Millionen Euro (!) sollen allein die Untersuchungen zur Feststellung von K.’s ungefährem Alter gekostet haben. Denn Baden-Württemberg lehnt wegen der Menschenwürde der Asylsuchenden probate Mittel zur Altersfeststellungen wie zum Beispiel das Röntgen von Handwurzelknochen generell ab. Dafür wurden die Jahresringe eines bei K. gezogenen Zahns, den K. aufbewahrt hatte, in einem höchst aufwendigen Verfahren analysiert. Demnach ist er zwischen 22 und 26 Jahre alt.

Die Leute vom Freiburger Jugendamt, die Hussein K. als Minderjährigen nach seiner „Flucht“ „in Obhut“ genommen hatten, unterließen als professionelle Gutmenschen alle kritischen Fragen, die ihnen ihr Weltbild vom guten traumatisierten „Flüchtling“ zerstört hätten. Hussein K. habe zu nichts Lust gehabt, deshalb ging er typischerweise noch „als Teenager“ durch. Dabei hatte er zuvor in Griechenland eine Frau vergewaltigt und sie eine Klippe hinabgestoßen. Die Frau überlebte, Hussein K. wurde nach zwei Jahren Knast auf dem Amnestiewege freigelassen und entkam Ende 2015 nach Deutschland. Das Jugendamt, das sich als sehr erfahren im Umgang mit „jungen Flüchtlingen“ wähnt, nahm ihm die lügenhaften Selbstauskünfte ab wie warme Wahrheitssemmeln.

Der Mörder hat angegeben, dass sein Vater von den Taliban getötet worden sei. Glatt gelogen, denn das Freiburger Gericht telefonierte kürzlich mit dem Mann.

Ist er Iraner, Afghane? Das ist bis heute unklar. Klar ist hingegen, welche unglaublichen Summen für die Betreuung des „traumatisierten Flüchtlingsjungen“ flossen. Ein Sozialbetrieb handelte mit dem Kreisjugendamt für die Betreuung von Hussein K. eine monatliche Summe von 5.000 Euro aus. Davon zahlte der private Jugendhilfeträger an eine afghanische Pflegefamilie 2.800 Euro, die den Mörder in spe in ihrer Freiburger Villa unterbrachte und mit 400 Euro Taschengeld im Monat pamperte. Für einen zweiten minderjährigen Flüchtling kamen nochmals 2.800 Euro dazu. Da lohnte es sich schon mal, gelegentlich und oberflächlich bei den „Schützlingen“ nach dem Rechten zu sehen.

Hussein K. machte sich einen schönen Lenz. Zum Schulunterricht taucht er nur ab und zu auf. Ein Praktikum in einem KfZ-Betrieb lehnte er wegen „niederer Tätigkeiten“ ab, denn er sollte Autoteppiche säubern. Für eine Tischlerausbildung erschien ihm die Vergütung zu gering. Stattdessen trank er Alkohol und nahm Drogen. Das üppige Taschengeld machte es möglich. Und zum Kick eine Vergewaltigung mit anschließendem Mord. Was will man mehr in Deutschland?

Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern Lebenslang und Sicherheitsverwahrung. Am Donnerstag wird das Urteil gefällt. Man darf gespannt sein, ob sich das Freiburger Landgericht in der grün orientierten Kriminalitätshochburg „im Namen des Volkes“ über den Tisch ziehen lässt.

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Schon wieder Jugendstrafrecht für Hussein K.

geschrieben von PI am in Justiz,Mord,Rapefugees,Vergewaltigung,Werteverfall | 131 Kommentare

[24]Merkel lässt hunderttausende völlig fremde Männer ohne Papiere in unser Land einmarschieren. Diese Vorzugsbehandlung zieht weitere Vorzugsbehandlungen nach sich. Bei der Unterbringung und Betüddelung werden diejenigen Männer bevorzugt behandelt, die sich als Minderjährige ausgeben. So lebte der angebliche Minderjährige Hussein Khavari (Foto) bis zu seiner Verhaftung in einer Pflegefamilie. Auch die Justiz rollt diesem hochkriminellen Asylbetrüger einen roten Teppich aus.

Der mutmaßliche Sexualmörder Khavari wird wie ein rohes Ei behandelt, sitzt nicht in Untersuchungshaft, sondern in einem Psycho-Hospital [25]. Damit nicht genug. Er darf sich auf eine Gerichtsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit freuen. Und auf eine milde Jugendstrafe, bei der der Erziehungscharakter im Vordergrund steht. Verhandelt wird der Sexualmord an Maria Ladenburger (19) nämlich vor einem Jugendgericht.

Die Welt [26] berichtet:

Der Flüchtling gab an, 17 Jahre alt zu sein. Zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten gehen jedoch davon aus, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war. Weil Zweifel jedoch nicht ausgeräumt werden könnten, werde nach Jugendstrafrecht angeklagt, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Drei Jahre zuvor haben sich ähnliche Szenen in Griechenland abgespielt. Dort bekam Khavari, nachdem er eine Studentin durch einen Klippenwurf fast getötet hat, eine Jugendstrafe, die ihm nachträglich auch noch durch eine Generalamnestie erlassen wurde (s. Khavari-Chronologie unten).

An einem eines Rechtsstaats würdigen Verfahren und Strafvollzug kommen auch in Deutschland allergrößte Zweifel auf. Programme zur Altersbestimmung kommen bei Khavaris Facebook-Bildern auf ein Alter von 22 bis 31 Jahren.

Der gefährliche Afghane wird aller Voraussicht nach auf ein Jugendgefängnis wie die JVA Adelsheim losgelassen. Schon heute müssen die JVA-Bediensteten dort Traumatherapien [27] machen, weil sie eine Klientel hereingesetzt bekommen, die alles andere als resozialisierungsfähig ist.

Aber was soll’s? Die Zivilisation ist in  Freiburg [28] ohnehin dem Untergang geweiht.


Khavari-Chronologie

01.01.1996 [29]: Hussein Khavaris Geburtstdatum im afghanischen Pass

12.11.1999 [30]: Geburtsdatum, das Khavari den deutschen Behörden nennt

2013: griechisches Altersgutachten [31] stuft Khavari zwischen 16 und 17 Jahre ein

26.05.2013 [30]: Überfall auf die griechische Studentin in Korfu

01.01.2014: Erreichen der Volljährigkeit laut afghanischem Pass

12.02.2014 [32]: Verurteilung wegen Diebstahls und versuchten Totschlags zu zehn Jahren Haft. Unterbringung in einem Gefängnis für Minderjährige [33] auf dem Festland in der Hafenstadt Volos [32]. Rechtsanwältin: Maria-Eleni Nikopoulou [30]. K. erzählt ihr, er stamme aus dem Iran und sei über Athen nach Korfu gekommen. Aus dem Urteil [34]: Er sei ziellos mit einer Flasche Wein durch die Gassen von Korfu-Stadt gelaufen, ehe er gegen zwei Uhr auf die 20-jährige Geschichtsstudentin Spiridoula C. traf. Er habe sie nicht über die Klippe stürzen wollen, beteuerte er, “nur zur Seite schubsen, um an ihr vorbeizukomme”. Danach sei er im Meer baden gegangen. Berufung: [34] Weil K. angab, dass er bei der Tat erst 17 Jahre alt gewesen sei, und weil ein DNA-Test kein eindeutiges Ergebnis brachte, mussten die Richter ihn nach Jugendstrafrecht verurteilen – zehn Jahre sind demnach schon fast das Höchstmaß. Die Anwältin von K. ging gegen das Urteil in Berufung, die Verhandlung darüber steht bis heute aus.

April 2015: Griechenland beschließt Amnestie-Gesetz 4322 [30] und lässt jugendliche Straftäter frei, die mit bis zu zehn Jahren Haft verurteilt waren (gleichzeitig stiegen bei uns die Asylzahlen an!)

31.10.2015 [32]: Freilassung von Hussein Khavari auf Bewährung unter der Auflage, sich zwei mal pro Monat [35] bei der Polizei bzw. einem Bewährungshelfer zu melden. Als Adresse hatte Hussein K. G. die Acharnon Straße in Athen angegeben.

November 2015 [32]: letztmalige Meldung Khavaris bei der griechischen Polizei. Bei der Polizei [36] erschien er nur ein einziges Mal. Die fahndete seither nach K., ohne von seiner Flucht nach Deutschland zu ahnen. In Griechenland käme er sofort wieder ins Gefängnis.

12.11.2015 [32]: Stellung eines Asylantrags in Deutschland, Inobhutnahme durch das Jugendamt Freiburg, keine Papiere, Altersangabe bei den fahrlässigen deutschen Behörden: 15 Jahre (Badische Zeitung). Spiegel: Er gab zu diesem Zeitpunkt an, er sei am 12. November 1999 [30] in Ghazni im Zentrum Afghanistan geboren worden. Stern: [34] Im November 2015 kam K. in Deutschland an. Hier behauptete er erneut, er sei minderjährig, was eindeutig seiner Aussage vor dem griechischen Gericht im Februar 2014 widerspricht. Laut Urteil sagte er damals: “Vor zehn bis zwölf Tagen habe ich mein 18. Lebensjahr vollendet.” Demnach wäre er 1996 geboren und heute 20 Jahre alt.

Dezember 2015: griechisches Justizministerium in Athen widerruft Khavaris Amnestie/Bewährung

31.12.2015 [35]: Einleitung der Fahndung nach Khavari in Griechenland

Februar 2016 [30]: Khavari stellt Asylantrag. Aufnahme in eine Pflegefamilie

16.10.2016: Vergewaltigung und Ermordung der Studentin Maria Ladenburger (19)

02.12.2016 Verhaftung [37]

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Marias Mörder ist kein „MUFL“

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Justiz | 215 Kommentare

Auch wenn es uns klar war, die Justiz braucht Beweise. Hussein K. (Foto) [38], der angeblich „minderjährige unbegleitete Flüchtling“ (MUFL), Vergewaltiger und Mörder der Freiburger Studentin Maria K. (19) [39] war zum Tatzeitpunkt nicht wie angegeben erst 17, sondern mindestens 22 Jahre alt. Zu diesem Schluss kommt ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Altersgutachten [40]. Dieser Unterschied ist nicht nur in Bezug darauf, dass er einmal mehr beweist, wie unsere Behörden sich veralbern lassen relevant, sondern viel mehr für das Strafmaß im Falle einer Verurteilung. Mit 22 Jahren oder mehr kann der Afghane nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt auch zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden. Nach dem Jugendstrafrecht würden ihm höchstens zehn Jahre blühen. Allerdings hat weder das eine noch das andere Vorgehen Auswirkung  auf ein Asylverfahren.

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Maria-Mord: De Maizière gibt Griechen schuld

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 215 Kommentare

ein-sehr-aergerlicher-vorgang [41]Jetzt ist es amtlich: Die Griechen sind schuld. Sie sind dafür verantwortlich, dass Maria L. († 19) tot ist. Und so lautet die offizielle Meinung [42]: Im Fall der getöteten Freiburger Studentin hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Verantwortlichen in Griechenland Versagen vorgeworfen. „Das ist ein sehr ärgerlicher Vorgang“, sagte de Maizière Donnerstagmittag vor der Presse in Berlin.

Merke: Das ist kein trauriger Vorgang, kein tragischer Vorgang, kein unglücklicher Vorgang. Das ist ein „ärgerlicher“ Vorgang.

Wir haben einen verärgerten Minister:

„Das ist ein bitterer Fall“, sagte de Maizière sichtlich verärgert.

Bitter und ärgerlich, weil die brutal-bunte Tat von Freiburg die befleckte Mutter der Rapefugees weitere Wählerstimmen kostet.

Anstatt endlich den größten Fehler einzugestehen, den eine deutsche Regierung jemals gemacht hat, lautet das Resümée:

Weil die Griechen die Flucht von Hussein K. nicht ordnungsgemäß gemeldet haben, konnte der kriminelle Afghane hierzulande nicht als Straftäter identifiziert werden.

Jeden Drittstaatler, der ohne gültiges Reisedokument über die Grenzen der umliegenden Staaten nach Deutschland einreiste, hätte de Mazière als Straftäter identifizieren können. Hat er aber nicht.

Stattdessen untersagte er der Bundespolizei auf Merkels Geheiß hin, Einreisekontrollen durchzuführen. Niemand von Merkels gerufenen Gästen sollte zurückgewiesen werden. Khavari ist sicherlich nicht der einzige Kriminelle, den Mutti & de Maizière per staatlicher Inobhutnahme adoptierten.

Man könnte fast meinen, der Tod Marias käme de Mazière gar nicht ungelegen:

Es sei höchste Zeit, europäische Datentöpfe miteinander zu verknüpfen. „Wir haben zur Zeit keinen Zugriff auf nationale Fahndungen in Griechenland und anderswo.“

Nur mal eine Frage: Was bitteschön hätte sich geändert, wenn die Griechen bei Oberbefehlshaberin Merkel „ordnungsgemäß Meldung“ erstattet hätten?

Hätten wir dann eine total betroffene Merkel bei Anne Will gesehen, die gesagt [43] hätte:

„Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen mal die Grenzen schließen, dann ist das nicht mein Land.“

Oder: [44]

„Und jetzt will ich vielleicht noch mal deutlich machen, es liegt ja in meiner Macht, es liegt überhaupt in der Macht eines Menschen aus Deutschland, wie viele zu uns kommen – und vor allem wer.“

Stattdessen haben wir das personifizierte Staatsversagen gesehen. Das hat sich unauslöschlich eingebrannt.

Khavari ist ein Mörder, den Merkel und de Mazière illegal ins Land ließen. Kein Mensch weiß, wie viele Opfer den Weg des Hussein Khavari säumen. Er kann schon unzählige Frauen in Afghanistan, Iran und Türkei durch Klippen- und Flusswürfe aus dem Weg geräumt haben. Vielleicht hat er seine eigene Mutter auf dem Gewissen, seine Schwestern vergewaltigt und weggeschmissen?

Wir wissen nichts über die Männer, die Merkel und de Mazière ins Land ließen. Aber wir wissen genug über de Mazière und Merkel.

Einzige Lösung: Ordnungsgemäß zurücktreten! Beide!

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Freiburg: Hussein K. wird weiter gepampert

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 120 Kommentare

hurensohn [45]Ein aufmerksamer PI-Leser hat festgestellt, dass der afghanische Sexualmörder Hussein Khavari, der die Studentin Maria L. († 19) auf dem Gewissen hat, fast alle seine Facebook-Fotos in gespiegelter Form gepostet hat. Von daher ist das Rätsel um das Kerzen-Tattoo [46] wohl gelöst. Ein großes Rätsel bleibt allerdings Khavaris Alter. Der Sexualmörder wird derweil weiter gepampert und befindet sich jetzt in einer psychotherapeutischen Gefängniseinrichtung.

hurensohn1 [47]

Weitere Umstände sprechen für eine kriminelle Vorgeschichte des Freiburger MUFL [48] in Griechenland. Die FAZ [49]berichtet, dass eine griechische Anwältin das rundum gepamperte Pflegekind eindeutig identifizieren konnte:

Der dringend tatverdächtige Hussein K. ist offenbar tatsächlich im Jahr 2014 von einem griechischen Gericht zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und danach als vorbestrafter Täter unerkannt nach Deutschland eingereist und in das deutsche Jugendhilfesystem aufgenommen worden. Das bestätigte seine griechische Anwältin Maria-Eleni Nikopoulou gegenüber der Zeitung „Bild“ und der „Deutschen Presse Agentur“. Offenbar ließen ihn die griechischen Behörden aber nach anderthalb Jahren frei, er sollte sich regelmäßig bei der Polizei melden. Hussein K. tat das nicht, stattdessen reiste er im November 2015 wahrscheinlich über Weil am Rhein nach Deutschland ein und wurde in Freiburg aufgenommen, zunächst von der Stadt Freiburg, dann vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Auf die vorläufige Inobhutnahme durch die Stadt Freiburg folgte die dauerhafte Aufnahme in die Jugendhilfe durch das Jugendamt des Landkreises. Das Jugendamt nahm ihn als „unbegleiteten minderjährigen Ausländer“ (UMA) auf und vermittelte ihn an eine ebenfalls aus Afghanistan stammende Pflegefamilie in einem Freiburger Stadtteil.

Nebenbei erfährt man einige Details aus der MUFL-Industrie:

Die Aufgabe, die Identität eines jugendlichen Flüchtlings zu klären, sei „ausschließlich“ Angelegenheit der Polizei, die Jugendämter hätten hierzu „keine rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten“. Die Jugendämter hätten einen Schutz- und keinen Ausforschungsauftrag.

So kann es dazu kommen, dass erwachsene Männer in Kinderheime [50] aufgenommen werden, wo sie dann von leichter Beute umgeben sind.

Minderjährige Ausländer stellen auf Anraten von sozialen Diensten häufig gar keinen Asylantrag, sondern sie begehren nach Auskunft des „Bundesamtes für Migration“ (Bamf) um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, was für sie erfolgreich ist, wenn für ihr Herkunftsland ein Abschiebeverbot erlassen wurde. Hussein K. stellte aber im November 2015 einen Asylantrag.

Dass dies möglich war, hat Hussein Khavari der Rapefugee-Schirmherrin Angela Merkel zu verdanken, die entgegen Artikel 16a(2) GG im September 2015 das illegale Einmarschieren und Asylantragstellen einführte. Unter Schengen-Bedingungen hätte der Gewalttäter an der Grenze abgewiesen bzw. nach Griechenland zurücküberstellt werden müssen. Dort wurde seit 31. Dezember 2015 mit einem Haftbefehl nach ihm gesucht. Ohne Merkel säße der Sexualmörder heute in einem griechischen Knast. Und Maria Ladenburger würde leben.

hussein-khavari-haftkrankenhaus [51]

Das illegale Pflegekind kostet derzeit weit mehr als 150 Euro am Tag, die die afghanische Familie für ihn in Freiburg einstrich. Er wird nun 24 Stunden am Tag betüddelt, wie man in der Welt [29] lesen kann:

(…) inzwischen im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg, wo Gefangene speziell betreut und medizinisch versorgt werden. Er wird demnach wegen möglicher Suizidgefahr rund um die Uhr bewacht.

Suizidgefahr, klar. So beschreiben seine Kumpels [52] den Killer:

„Hussein war nie zu Hause. Er war lieber unterwegs, hat mit uns getrunken – am liebsten Wodka. Manchmal gab es auch einen Joint. Wir haben viel gelacht und Frauen angemacht.“ Doch Hussein K. sei dann oft aus der Rolle gefallen: „Wir alle gucken schönen Frauen hinterher, sprechen sie an. Aber Hussein hat so Geräusche gemacht wie ein Tier. Er hat die Frauen richtig belagert und seine Show abgezogen.“

In Griechenland hatte Khavari offenbar noch einen Pass, den er für Deutschland nicht brauchte, weil hier auf Geheiß der Kanzlerin jeder Dahergelaufene ohne Identitätsnachweis hereinspazieren darf:

Laut [29] seinem in Griechenland vorgelegten Pass soll er jedoch schon älter sein, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Den Daten der griechischen Behörden nach wurde er demnach am 1. Januar 1996 geboren. Das heißt, er wäre nun schon 20 Jahre alt.

Merkels Busenfreund und Bundesinnenminister de Mazière macht sich in Sachen Khavari vollends zur Lachnummer:

Das Innenministerium hatte am Mittwochnachmittag mitgeteilt, Hussein K. sei „vollständig erkennungsdienstlich behandelt“ worden, beim Prüfvorgang habe es keinen Treffer gegeben. Der Asylbewerber sei „weder bei Interpol noch im Schengener Informationssystem zur Fahndung ausgeschrieben“ gewesen.

Deutsche Behörden stellen sich auch weiterhin dumm, wie die Badische Zeitung [32] zu berichten weiß:

Der damals Verurteilte habe „denselben Namen wie der Festgenommene im Freiburger Fall“, heißt es auf der griechischen Internetseite des Nachrichtenportals Protagon. Übereinstimmung gibt es zudem bei Tattoos an Oberkörper und Arm. Das reiche aber nicht aus, sagt der Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft Ralf Langenbach: „Erst wenn man einen Fingerabdruck oder DNA hat, ist man auf der sicheren Seite.“

Die Polizei Korfu [53] hat Fingerabdrücke genommen, aber keine DNA. Euronews [54] behauptet, es gebe in Griechenland doch DNA von Khavari und diese stimme mit der Freiburger DNA-Probe überein. Allerdings gibt es keine Fingerabdrücke von Khavari in der EU-Asylbewerberdatenbank Eurodac. Der Asyl-Irrsinn hat Methode.

Der Tatverdächtige im Freiburger Mordfall Maria L. hatte bei seiner Einreise nach Deutschland im November 2015 angegeben, 15 Jahre alt zu sein. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, man habe den Angaben des Asylbewerbers vertrauen müssen, „insbesondere wenn keine Personaldokumente mitgeführt und dementsprechend auch nicht vorgelegt wurden.“

Umgekehrt muss der deutsche Steuerzahler spätestens seit dem Bekanntwerden dieses Datenmülls deutschen Behörden nicht mehr vertrauen.

Unbestätigte Medienberichte am Dienstag besagten, dass der Tatverdächtige im Fall Maria L. in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg verlegt wurde, da er die Absicht geäußert habe, sich etwas anzutun.

Khavari weiß in jeder Lebenslage das Beste für sich herauszuholen. Glücklicherweise ist er in einem Land gelandet, das stets nach seiner Pfeiffe tanzt.


Zeitlicher Ablauf

01.01.1996 [29]: Hussein Khavaris angebliches Geburtstdatum im afghanischen Pass

12.11.1999 [30]: Geburtsdatum, dass Khavari den deutschen Behörden nennt

2013: griechisches Altersgutachten [31] stuft Khavari zwischen 16 und 17 Jahre ein

26.05.2013 [30]: Überfall auf die griechische Studentin in Korfu

Badische Zeitung [31] zu dem Inhalt des Videos:

Laut griechischer Medien überlebte das damals 20 Jahre alte Opfer, weil sie als Bergsteigerin wusste, wie man beim Fallen den Kopf schützt. Hussein K. war der griechischen Geschichtsstudentin, die auf dem Heimweg aus einer Bar war, nachts begegnet: „Er stand plötzlich vor mir. Ich gab ihm meine Handtasche. Als die Scheinwerfer eines Autos auftauchten, zog er mich zurück“, zitiert „Bild“ die Studentin. Der griechische TV Sender Alpha zitierte 2014 das damalige Opfer im Rahmen seiner Prozessberichterstattung weiter mit den Worten: „Dann hat er mich an der Hüfte und den Beinen gepackt, hochgehoben und runtergeschmissen.“ Die Frau stürzte etwa acht Meter in die Tiefe und überlebte schwer verletzt.

Stern: [34]

Auf einmal sei K. vor ihr aufgetaucht, sie habe Angst bekommen. „Er griff nach mir“, erzählte die Studentin, „er schlug auf mich ein und warf mich zu Boden. Er zog an meiner Tasche. Als ich nach der Tasche griff, schlug er mir ins Gesicht. Ich begann zu schreien. Ich suchte Halt an dem Geländer, er riss mich aber los und schubste mich darüber.“ Offenbar überlebte Spiridoula C. den Sturz nur, weil sie vom Gebüsch an der Felswand abgefedert wurde, und weil sie auf einem kleinen Streifen Sand landete. Außerdem prallte sie nicht mit dem Kopf auf – das rettete ihr das Leben. 17 Tage lag sie im Krankenhaus, sie musste sich drei Operationen unterziehen. In Korfu erinnern sich die Menschen noch heute an die Tat.

01.01.2014: Erreichen der Volljährigkeit laut afghanischem Pass

12.02.2014 [32]: Verurteilung wegen Diebstahls und versuchten Totschlags zu zehn Jahren Haft. Unterbringung in einem Gefängnis für Minderjährige [33] auf dem Festland in der Hafenstadt Volos [32]. Rechtsanwältin Maria-Eleni Nikopoulou [30]: Hussein K.s griechische Anwältin meint, ihren Klienten auf Fotos aus sozialen Netzwerken erkannt zu haben, die ihr von deutschen Medien zugeschickt wurden. K. sei damals eher „neutral“ und „unemotional“ aufgetreten, angesichts der ihm vorgeworfenen Straftaten. Ihrem Ansinnen, dem Opfer aus dem Gefängnis heraus einen Brief mit Bitte um Vergebung zu schreiben, sei K. nicht nachgekommen. Damals habe K. erzählt, er stamme aus dem Iran und sei über Athen nach Korfu gekommen. Aus dem Urteil [34]: Er sei ziellos mit einer Flasche Wein durch die Gassen von Korfu-Stadt gelaufen, ehe er gegen zwei Uhr auf die 20-jährige Geschichtsstudentin Spiridoula C. traf. Er habe sie nicht über die Klippe stürzen wollen, beteuerte er, „nur zur Seite schubsen, um an ihr vorbeizukomme“. Danach sei er im Meer baden gegangen. Berufung: [34] Weil K. angab, dass er bei der Tat erst 17 Jahre alt gewesen sei, und weil ein DNA-Test kein eindeutiges Ergebnis brachte, mussten die Richter ihn nach Jugendstrafrecht verurteilen – zehn Jahre sind demnach schon fast das Höchstmaß. Die Anwältin von K. ging gegen das Urteil in Berufung, die Verhandlung darüber steht bis heute aus.

April 2015: Griechenland beschließt Amnestie-Gesetz 4322 [30] und lässt jugendliche Straftäter frei, die mit bis zu zehn Jahren Haft verurteilt waren (gleichzeitig stiegen bei uns die Asylzahlen an!)

31.10.2015 [32]: Freilassung von Hussein Khavari auf Bewährung unter der Auflage, sich zwei mal pro Monat [35] bei der Polizei bzw. einem Bewährungshelfer zu melden. Als Adresse hatte Hussein K. G. die Acharnon Straße in Athen angegeben.

November 2015 [32]: letztmalige Meldung Khavaris bei der griechischen Polizei. Bei der Polizei [55] erschien er nur ein einziges Mal. Die fahndete seither nach K., ohne von seiner Flucht nach Deutschland zu ahnen. In Griechenland käme er sofort wieder ins Gefängnis.

12.11.2015 [32]: Stellung eines Asylantrags in Deutschland, Inobhutnahme durch das Jugendamt Freiburg, keine Papiere, Altersangabe bei den fahrlässigen deutschen Behörden: 15 Jahre (Badische Zeitung). Spiegel: Er gab zu diesem Zeitpunkt an, er sei am 12. November 1999 [30] in Ghazni im Zentrum Afghanistan geboren worden. Stern: [34] Im November 2015 kam K. in Deutschland an. Hier behauptete er erneut, er sei minderjährig, was eindeutig seiner Aussage vor dem griechischen Gericht im Februar 2014 widerspricht. Laut Urteil sagte er damals: „Vor zehn bis zwölf Tagen habe ich mein 18. Lebensjahr vollendet.“ Demnach wäre er 1996 geboren und heute 20 Jahre alt.

Dezember 2015: griechisches Justizministerium in Athen widerruft Khavaris Amnestie/Bewährung

31.12.2015 [35]: Einleitung der Fahndung nach Khavari in Griechenland

Februar 2016 [30]: Khavari stellt Asylantrag. Aufnahme in eine Pflegefamilie

16.10.2016: Vergewaltigung und Ermordung von Maria L., Altersangabe bei den fahrlässigen deutschen Behörden: 16 Jahre (in den meisten Zeitungen ist jedoch von einem 17-Jährigen die Rede). Badische Zeitung: [56] Laut einer Pressesprecherin der Stadt Freiburg sei Hussein K. am 12. November 2015 verläufig durch das Jugendamt Freiburg in Obhut genommen worden. Zur Tatzeit, der Tötung der Freiburger Medizinstudentin Maria L. am 16. Oktober, soll Hussein K. 16 Jahre alt gewesen sein. Badische Zeitung: [57] Zur Tatzeit soll er demnach 16 gewesen sein, inzwischen gilt er als 17-jährig. Junge Flüchtlinge, die bei der Einreise ohne Familie behaupten, minderjährig zu sein, werden zunächst stets vom Jugendamt in Obhut genommen. Mitarbeiter stufen nach intensiven Gesprächen das Alter ein, dabei zähle allein der „psychosoziale Gesamteindruck“, sagt Freiburgs Bürgermeisterin Gerda Stuchlik. Von früher angewandten Methoden zur Überprüfung der Skelettreife durch Röntgen der Hand oder eine Schlüsselbeinuntersuchung per Computertomografie (CT) oder strahlenfreier Magnetresonanztomografie (MRT) ist man in Freiburg wie vielerorts abgekommen. Die Bundesärztekammer lehnt diese Methoden ab, Gerichte entschieden unterschiedlich. Als menschenunwürdig betrachtet wird eine Begutachtung der Geschlechtsteile, dennoch sollen sie vereinzelt noch angewandt werden, bestätigt der Bundesfachverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. In Freiburg wurden 2016 von 577 eingereisten unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) 106 als volljährig eingestuft. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt es deutschlandweit keine einheitliche Handhabung. Es rät dazu, mehrere Methoden anzuwenden – außer den genannten eine körperliche Untersuchung und eine Zahndiagnose; zudem sollten Medikationen und Vorerkrankungen berücksichtigt werden. Bleibe die Volljährigkeit dennoch fraglich, entscheide man sich für die Minderjährigkeit.

(Spürnase: Kafir von Koeln)

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Trägt der Maria-Mörder ein Hakenkreuz-Tattoo?

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 204 Kommentare

hussein-10 [58]Aufmerksamen PI-Lesern entgeht nichts. Während unsere Behörden vermutlich noch im Nebel stochern, wurde PI auf Bildmaterial [59] in griechischen Zeitungsartikeln aufmerksam gemacht. Es geht um den afghanischen Sexualmörder Hussein Khavari, der die Studentin Maria L. († 19) auf dem Gewissen hat. Es ist noch nicht hundertprozentig sicher, ob der Klippentäter von Korfu und Hussein Khavari identisch sind. Der Stern hatte von [60] einem Kerzen-Tattoo berichtet. Der Klippentäter hat das Tattoo auf der rechten Oberkörperseite, Hussein Khavari auf der linken [61], wie man an den Bildern oben erkennen kann.

Weitere Bilder aus griechischen Medien. Der besagten jungen Frau, einer Geschichtsstudentin, wurde übel mitgespielt. Der Afghane hatte sie bereits ausgeraubt, als er sie mit Gewalt von dieser Klippe bzw. Mauer [62] stieß:

klippentaeter [63]

Verhaftung des Afghanen: [64]

klippentaeter2 [65]

klippentaeter3 [66]

(Spürnase Lady Bess)

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Buxtehude: Vergewaltiger gefasst – Freiburg: Mörder von Maria L. saß im griechischen Knast

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Rapefugees | 283 Kommentare

stiefel [67]Zwei Neuigkeiten in Sachen „Rapefugees“. Der südländische Täter, der am 7. Dezember gegen 14.45 Uhr an der Wohnungstür einer 73-Jährigen klingelte und sich gewaltsam Einlass verschaffte, um die Seniorin zu vergewaltigen, ist gefasst und in Untersuchungshaft genommen. Das Opfer hatte ihn als ca. 30 bis 40 Jahre alten Mann mit dunklen Haaren und einem schwarzen Vollbart beschrieben, der nur gebrochen Deutsch gesprochen haben soll und augenscheinlich südländischer Herkunft sei. Gefahndet wurde nach ihm auch mit Hilfe der Beschreibung seines Schuhwerks (Foto).

Bei dem Täter handelt es sich um einen geschenkten Menschen (39), der sich illegal und wohnsitzlos [68] in Deutschland aufhält. Ab jetzt fällt er dem deutschen Steuerzahler zur Last und muss den Winter nicht auf der Straße verbringen. Woher der Illegale stammt, ist noch ein buntes Geheimnis.

Das Vorleben des Hussein Khavari

Nun zum Fall des inhaftierten aghanischen Sexualmörders Hussein Khavari, der in der Nacht zum 16. Oktober die Studentin Maria L. († 19) tötete. Der bereits mit deutlichem Bartwuchs ausgestattete angebliche Minderjährige wurde vom Freiburger Jugendamt betreut. Die Polizei [69] hatte ihn wegen seiner auffälligen Frisur auf Bildern der Überwachungskamera der Straßenbahnlinie S1 entdeckt und ihn auf 20 bis 25 Jahre geschätzt. Eine optische Altersanalyse ergibt ein Alter zwischen 27 und 31 Jahren:

huessein-3 [70]

Auf keinen Fall ist der Täter zwei Jahre jünger als Maria L. († 19), die vom Programm auf 20 Jahre geschätzt wird:

hussein-1 [73]

Der Tagessatz, der aus deutschen Steuergeldern in diesen Verbrecher gesteckt wurde, beträgt nach Angaben der FAZ [74] zwischen 130 und 150 Euro:

Nach Auskunft seiner Lehrer war der junge Flüchtling kein schlechter Schüler. Unklar ist noch, womit er sich in seiner Freizeit beschäftigt hat. Angeblich soll er sich nachts mit afghanischen Jugendcliquen im Freiburger Colombi-Park herumgetrieben haben; die eigentlich sehr schöne Parkanlage in der Innenstadt ist seit Jahren das Revier von Drogenabhängigen, alkoholisierten Jugendlichen, Gewalttätern und Obdachlosen. Hussein soll wenig zu Hause bei seinen Pflegeeltern und oft betrunken und bekifft gewesen sein. „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMA) werden meistens in Wohngruppen untergebracht, die wiederum von Jugendhilfeträgern unterhalten werden. Für Hussein war das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zuständig, der Landkreis betreut derzeit 181 UMA; zehn sind bei Familien im Landkreis untergebracht, nur drei bei Familien in der Stadt. Hussein nahm ein afghanischer Akademiker auf, der mit seiner Frau im Osten Freiburgs wohnt, nicht weit von Marias Studentenwohnheim. (…)

Mit der Unterbringung in einer Familie hatte Hussein großes Glück – bei schwer durch Krieg oder die Flucht traumatisierten Migranten gilt ein familiäres Umfeld als beste Voraussetzung für eine gelungene Integration. In vielen Pflegefamilien, die syrische, afghanische oder auch afrikanische Flüchtlinge aufgenommen haben, gehören Auseinandersetzungen über das archaische Frauenbild zum Alltag. Psychologen halten dennoch nichts davon, derartige Gewalttaten mit der kulturellen Herkunft zu erklären. Sie nehmen an, dass pubertierende Flüchtlinge sich schnell an das Frauenbild und die Vorstellungen von Sexualität im Gastland anpassen, weil sie Erfolg und Anerkennung haben wollen.

Über die Verhältnisse in Husseins Pflegefamilie ist noch wenig bekannt. Bei minderjährigen Flüchtlingen muss mindestens ein Elternteil der aufnehmenden Familie eine pädagogische oder ärztliche Qualifikation haben; in diesem Fall hatten sogar beide Elternteile diese. Sexualstraftäter leiden oftmals an einer schweren Psychose. Wahnhafte Gedanken, Halluzinationen, Denkstörungen, Selbstvernachlässigung oder ein emotionaler Rückzug können Vorboten eines derart schweren Gewaltverbrechens sein, sagen Psychologen. Bei den weiteren Ermittlungen und in der Gerichtsverhandlung wird noch zu klären sein, ob die Pflegeeltern in den Wochen und Tagen vor der Tat etwas bemerkt haben.

Die Familien bekommen einen Tagessatz zwischen 130 und 150 Euro für die Unterbringung, es gibt regelmäßig Gespräche mit den Mitarbeitern des Jugendamtes und der betreuenden Jugendhilfeeinrichtung über die Entwicklung des Jugendlichen. Husseins Akten hat das Landratsamt, sie werden in dem Strafverfahren sicher eine Rolle spielen.

Das Landratsamt, das nach dem Tod des Kleinkinds Alessio im vergangenen Jahr erheblich in der Kritik stand, wird sich auch im Fall Hussein die Frage gefallen lassen müssen, ob der Flüchtling stark genug kontrolliert und ausreichend intensiv betreut worden ist. Im Landratsamt sind mittlerweile 13 Mitarbeiter nur mit der Kontrolle und Betreuung der UMA befasst.

Wen man da auf Steuerzahlerkosten rundum gepampert hat, tritt nun langsam aber sicher zutage. Hussein Khavari ist offenbar kein unbeschriebenes Blatt. Der STERN hat recherchiert [60] und sein Vorleben heute in einer Exklusiv-Story gebracht:

Bei dem mutmaßlichen Mörder der getöteten Studentin aus Freiburg soll es sich nach stern-Recherchen um einen vorbestraften Gewalttäter handeln. Der unter dem Namen Hussein K. bekannt gewordene Verdächtige soll in einer Mainacht 2013 auf der griechischen Insel Korfu eine 20-jährige Studentin überfallen und eine Steilküste hinabgeworfen haben. Das Opfer überlebte den Angriff wie durch ein Wunder, verletzte sich aber schwer.

Eine ausgewiesene Fachkraft zum Beseitigen von Studentinnen also. Das sollte uns ab sofort mehr als lapidare 150 Euro pro Tag wert sein. Ein Aufenthalt im grünen baden-württembergischen Jugendknast kostet locker das Dreifache.

Griechische Medien berichteten in der Folge über die Festnahme des Täters und die Ermittlungen aufgrund versuchten Mordes und Raubes. Damals kamen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Flüchtlings auf. So schien es den Ermittlern unwahrscheinlich, dass er zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war. Sie konnten dies aber nicht widerlegen.

Immerhin haben sie ihn erst einmal eingeknastet in Griechenland:

Der Flüchtling ließ damals über seine Anwältin bekannt machen, dass er die Tat bereue. In einem Gerichtsprozess im Februar 2014 soll er zu zehn Jahren Haft verurteilt worden sein. Warum ihn die griechische Justiz frühzeitig aus dem Gefängnis entließ, ob sie ihn abschob, ist bislang unklar.

Lange kann er nicht im Knast gesessen haben, wenn er bereits 2015 hier aufschlug. Vermutlich wurde er in einen der Tausenden Busse verfrachtet und dann ab nach Germoney. Wer weiß, wie viele Kriminelle Griechenland auf diese Weise schon los geworden ist? Eine so günstige Gelegenheit wie Merkels heiße Selfie-Phase kommt vielleicht nie wieder.

Jedenfalls erreichte der Mann im November 2015 Deutschland und wurde unter dem Namen Hussein K. als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling registriert. Damals gab er an, dass er 16 Jahre alt sei.

Freiwillige Selbstauskunft der besonderen Art. Dieser Datenmüll löst regelmäßig ein Höchstmaß an Aktivitäten aus. Die Jugendamts-Ammen schwärmen aus und nehmen den Traumatisierten in ihre Obhut. Er sitzt umgehend im gemachten Nest einer steuerfinanzierten Wohlfühl-WG, genannt Clearing-Haus. Eine Menge Experten verdienen bares Geld mit diesem Goldjuwel. Ab da wird rund um die Uhr sozialpädagogisch geschnattert und geflattert, was man dem geschenkten Findelkind Gutes angedeihen lassen könne. Dass sich der Knabe vom Taschengeld Rasierzeug kauft, ignoriert man gerne, weil man sich schließlich nicht selbst das Wasser abgraben will.

Die Freiburger Polizei wollte sich auf Anfrage des stern nicht zu den Recherchen äußern. Hussein K. schweigt. Auch sein Anwalt hat sich bisher nicht öffentlich zu Wort gemeldet.
Dem stern beschrieben zwei Flüchtlinge aus dem Nahen Osten die bislang unbekannte Vorgeschichte von Hussein K. Sie hätten unabhängig voneinander auf Korfu Kontakt zu ihm gehabt. Weitere Recherchen stützten die Angaben der Männer. So zeigen Fotos, die der Redaktion vorliegen, den Täter von Korfu. Auf dessen rechter Brust ist ein Tattoo in Kerzenform sichtbar. Dasselbe Tattoo taucht auf einem Foto des mutmaßlichen Mörders von Maria L. auf.

Es könnte sich um dieses Foto [75] im Zuhälter-Style handeln:

hussein2 [61]
Hussein Khavaris Fall hat das System Merkel entlarvt. Man fördert nicht nur die Einreise Illegaler. Man fördert auch den fortgesetzten Betrug. Es musste erst eine junge Frau vergewaltigt werden und sterben, bevor diese Massenabzocke aufgeflogen ist.

» MMnews: Merkel – Anzeige wegen Beihilfe zum Mord [76]

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