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Harder-Kühnel: Kinderkopftuch ist politischer Kindesmissbrauch

Von JOHANNES DANIELS | „Das Kinderkopftuch hat in unserm Land nichts verloren – es ist ein Symbol des politischen Kindesmissbrauchs, es bereitet unterdrückte Mädchen auf ihre spätere Rolle als unterdrückte Frauen vor“. Klare Worte der AfD-Bundestagsabgeordneten und familienpolitischen Sprecherin Mariana Harder-Kühnel am Freitag im Bundestag.

Das immer häufiger aufgezwungene „Kinderkopftuch“ sei eine körperliche und psychische Disziplinierung in einem prägenden Alter der jungen Mädchen und stehe für eine zunehmende Ausbreitung der islamischen Parallelgesellschaften im migrationsoffenen Deutschland. „Diese Schwäche wird vom politischen Islam ausgenützt – das ist die Definition des politischen Wahnsinns“, so die hessische Bundestagsabgeordnete und international versierte Rechtsanwältin. Gerne werde von toleranten Gutmenschen dabei die „Religionsfreiheit“ als Scheinargument vorgeschoben.

Islamische Theologen und Religionswissenschaftler erklärten hingegen seit Jahren, dass es sich beim Tragen des Kopftuchs vor der Pubertät keinesfalls um ein religiöses Gebot handelt. Bis vor wenigen Jahrzehnten war selbst in moderat islamisch geprägten Gesellschaften das Tragen des Kopftuchs bei Mädchen vor der Pubertät kaum verbreitet – erst durch das Erstarken des in erster Linie politisch geprägten Islams fand das Kinderkopftuch in jüngerer Zeit weite Verbreitung, insbesondere mitten in Deutschland.

Das Kinderkopftuch-Verbot ist verfassungsgemäß

Auch Rechtsgutachten, die von „Terre des Femmes“ sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) in Auftrag gegeben worden sind, bestätigen, dass ein Kinderkopftuchverbot durchaus verfassungsgemäß wäre. Das Kinderkopftuch fördere nach Mariana Harder-Kühnel die gesellschaftliche Desintegration junger Mädchen, gewöhnt sie frühzeitig an eine Unterordnung als Frauen und schränkt ihre Persönlichkeitsentwicklung massiv ein.

Öffentliche Kindertagesstätten und Schulen haben den verfassungsrechtlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit zu fördern und sie sozial in das auf Gleichberechtigung aller Menschen angelegte Gemeinwesen zu integrieren. Das Kinderkopftuch erschwere dabei vielen Mädchen eine solche Entwicklung. Deshalb sollte es an öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen verboten werden, so Rechtsanwältin Harder-Kühnel.

Das Kopftuch gehört zu deutschen Kitas? Definitiv nein!

In zahlreichen Gebieten mit hohem Migrantenanteil ist das Kinderkopftuch in Kindertagesstätten und Schulen bereits weit verbreitet. Dadurch laste ein erheblicher sozialer Druck auf denjenigen Mädchen aus islamischen Familien, die kein Kopftuch tragen und auf den Eltern, die ihre Töchter kein Kopftuch tragen lassen wollen. Sie werden nicht selten von gleichaltrigen Glaubensgenossen und deren Eltern erfahrungsgemäß gemobbt und bedroht. Aber auch den Mädchen, die zum Tragen des Kopftuches angehalten werden, drohe Schaden.

Das Kinderkopftuch stellt ein schwerwiegendes Hindernis für die Integration in die Mehrheitsgesellschaft dar. Es führe nach Harder-Kühnel zu einer Gruppenbildung zwischen Mädchen, die ein Kopftuch tragen und solchen, die keines tragen. Darüber hinaus gewöhnt das Kinderkopftuch die Mädchen frühzeitig an eine gesellschaftliche Unterordnung als Frau und behindert damit ihre individuelle Entwicklung, die Ausbildung von Selbstachtung und die spätere Fähigkeit zu einem selbstbestimmten Leben im Rahmen unserer bürgerlichen freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung.

Harter Tobak für die linksgrünen „kinder-liebenden [1]“ Verächter einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung und aktiven Befürworter der kriminellen Parallelgesellschaften, die mit vielen unflätigen Zwischenrufen diese wichtige Debatte im Bundestag auf ihre gewohnt ungehobelte Art und Weise niederkrakeelten und störten.

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Das Harder-Kühnel-Dilemma des Parteienkartells

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Altparteien,Deutschland | 167 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | Es war eine kluge Entscheidung der AfD-Fraktion im Bundestag, die hessische Bundestagsabgeordnete Mariana Harder-Kühnel für das Amt der Bundestagsvizepräsidentin zu benennen. Vor allem war es die richtige Antwort auf die vom Parteienkartell im Berliner Reichstagsgebäude inszenierte Totalblockade von Albrecht Glaser, also des ursprünglich nominierten AfD-Kandidaten für diese öffentlichkeitswirksame Position. Denn konnte Glasers Ablehnung [2] wegen angeblicher militanter „Islamfeindlichkeit“ noch auf massive mediale Unterstützung rechnen, stellt sich die Situation im Fall der 44-Jährigen schon ganz anders dar.

Harder-Kühnel ist Juristin mit zwei Staatsexamen, nach mehreren beruflichen Stationen selbständige Rechtsanwältin in einer Kanzlei ihres Heimatorts Gelnhausen zwischen Frankfurt und Fulda sowie Mutter von drei Kindern. Damit hat sie ein ganz anderes Format als die beiden schon amtierenden Bundestagsvizepräsidentinnen der Grünen und der Linkspartei, Claudia Roth und Petra Pau. Roth ist berufs- und kinderlos, Pau war linientreues SED-Mitglied, ebenfalls kinderlos, aber immerhin in der DDR ausgebildete Lehrerin für Deutsch und Kunsterziehung. Die männlichen Bundestagsvizepräsidenten von CSU, SPD und FDP sind, sind ebenso wie Harder-Kühnel, allesamt Volljuristen.

Da gemäß parlamentarischer Tradition jeder Fraktion ein Posten im Präsidium des Deutschen Bundestages zusteht, sollte es eigentlich überhaupt keine Frage sein, Mariana Harder-Kühnel mit dieser Funktion zu betrauen. Doch hat die hessische Spitzenkandidatin der AfD bei der Bundestagswahl 2017 einen großen Nachteil: Sie ist aus Sicht aller anderen in Berlin vertretenen Fraktionen in der falschen, zudem in einer innig verhassten Partei. Was also macht das Parteienkartell, um eine Kandidatin zu verhindern, die alle Voraussetzungen für das hohe Amt mitbringt, zudem noch eine verheiratete Katholikin mit drei Kindern ist?

Die etablierten parlamentarischen Kräfte suchen Rettung vor der AfD-Kandidatin, indem sie sich auf den formalen Standpunkt zurückziehen, dass eine Vizepräsidentschaft die Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten benötigt. Deshalb braucht die AfD-Fraktion (92 Abgeordnete) mindestens 355 Stimmen, um diese Mehrheit zu bekommen. Im ersten Wahlgang am 29. November erhielt Harder-Kühnel aber nur 223 von 654 abgegebenen Stimmen.

Die SPD (152 Abgeordnete) hatte stramm „antifaschistisch“ angekündigt, geschlossen gegen die AfD-Kandidatin zu stimmen; die CSU hatte es ihren Abgeordneten freigestellt, Harder-Kühnel zu wählen – oder auch nicht. Von der Linkspartei (69 Abgeordnete) und den Grünen (67 Abgeordnete) dürfte die AfD-Kandidatin, wenn überhaupt, bestenfalls Einzelstimmen bekommen haben. Das wird sich auch in der kommenden Abstimmung – die voraussichtlich am Donnerstag, dem 13.12., sein wird – kaum ändern.

Folglich kann es nur zu einer Wahl von Harder-Kühnel kommen, wenn CDU/CSU (246 Abgeordnete) und FDP (80 Abgeordnete) so viel demokratischen Restanstand zeigen, um auch der drittstärksten Fraktion den ihr zustehenden Platz im Präsidium zuzubilligen. Das wird allerdings nur gelingen, wenn CDU/CSU und FDP in dieser Angelegenheit genau das praktizieren, was sie täglich in Anspruch nehmen und nur in ganz wenigen Ausnahmefällen nicht anwenden – nämlich Fraktionszwang. Geschieht das nicht, ist es äußert fraglich, ob Harder-Kühnel im zweiten oder dritten Wahlgang die erforderliche Stimmenzahl erhalten wird.

Die beiden „bürgerlichen“ Fraktionen stehen damit vor einem Dilemma, das allerdings auch das Dilemma des gesamten Bundestages ist: Wird die AfD-Kandidatin gewählt, dann hat die verfemte Partei eine attraktive und öffentlichkeitswirksame jüngere Frau im Präsidium des Bundestages. Wird sie aber, wie Glaser, blockiert, dann hat die AfD nicht nur eine politische „Märtyrerin“, die bis zur nächsten Wahl der lebende Beweis für den antidemokratischen Charakter des Parteienkartells bleiben wird. Es wäre auch die endgültige Bestätigung dafür, dass die AfD und ihre Millionen Wähler im Bundestag offen diskriminiert werden.

Die Fraktionsmitglieder von CDU/CSU und FDP müssen nun abwägen, welcher Schaden aus ihrer Sicht größer sein dürfte. Es spricht alles dafür, dass die Verhinderung einer menschlich und beruflich so qualifizierten Kandidatin wie Frau Harder-Kühnel der weitaus größere Schaden für den Deutschen Bundestag wäre, nämlich seine Schande.


Wolfgang Hübner. [3]
Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [4] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [5] erreichbar.

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