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Rheinland-Pfalz: Tunesier (22) ermordet Ex-Freundin

Von DAVID DEIMER | In Worms, das ebenso wie „Kandel“ in Rheinland-Pfalz liegt, hat ein 22-jähriger „Schutzsuchender“ seine „Freundin“ (21), nach einem eskalierenden Streit ermordet. Die nächste symptomatisch-grauenhafte Einzeltat „eines Mannes“ (lokale Mainstreammedien) geschah in der Nacht auf Mittwoch.

Der 22-jährige aus Tunesien stammender Wormser Neubürger hat sich am frühen Morgen der Polizei gestellt, Einsatzkräfte haben das Mädchen kurz darauf in ihrer Wohnung tot aufgefunden. Er bedauere die Tat.

Das Kommissariat K11 der Kriminaldirektion Mainz [1] hat die Ermittlungen aufgenommen. In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mainz werden „diese intensiv vorangetrieben, um die Umstände der Tat schnellstmöglich aufzuklären“ Das Stadtviertel im Wormser Norden, in dem sich der tödliche Beziehungsstreit zugetragen hat, gilt als „sozialer Brennpunkt“. Die Staatsanwaltschaft Mainz prüfe jedoch aktuell den „ausländerrechtlichen Status“ des islamischen Killers. Es stehe fest, dass der Ex-Freund nicht in der Tatwohnung in Worms gemeldet war, die das Opfer im Haus ihrer Eltern bewohnte. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mainz sei „beabsichtigt, den Tatverdächtigen am Donnerstag dem Haftrichter in Mainz vorzuführen“.

SPD-Oberbürgermeister ist entsetzt und warnt vor Rechtspopulisten!

Wie der Wormser ‚Nibelungenkurier‘ [2] berichtet, habe sich Oberbürgermeister Michael Kissel von der Willkommenspartei SPD in einer Finanzausschusssitzung „entsetzt über die Tat geäußert“. Gleichwohl sprach Kissel der rheinland-pfälzischen Kuschel-Justiz sein vollstes Vertrauen aus, die über den schlimmen Vorfall urteilen muss, wenn sämtliche Ermittlungen abgeschlossen sind. Wohl ähnlich wie im Fall „Mia – Kandel [3]“ mit großzügigem Täter-Bonus für den Mörder. Zudem bat das Stadtoberhaupt darum, das Geschehen mit dem gebotenen Augenmaß zu werten, „damit die Tat nicht von Rechtspopulisten für politische Themen missbraucht werde“. Die wenigen Mainstream-Medien berichten politisch-korrekt im Sinne des Merkel-Systems, wie tag24 [4]:

„Beziehungsstreit eskaliert: Mann tötet 21-jährige Freundin – Frau in Worms getötet“

PI-NEWS wird weiter über den weiteren schrecklichen Mord an einem Mädchen berichten.

Update: Wie heidelberg24.de [5] berichtet, hätte der Mörder zwei Tage vor der Tat abgeschoben werden sollen!

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Worms: OB Kissel hebt Urteil des Arbeitsgerichtes auf

geschrieben von PI am in Kampf gegen Rechts™,Linke | 97 Kommentare

Vier Angestellte der Ordnungsbehörde Worms haben in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe Meinungen geäußert, die nicht denen von Oberbürgermeister Michael Kissel (SPD) entsprechen und auch nicht den Fortbildungsinhalten zu „Interkultureller Kompetenz“, auf die er so stolz ist. Einer aus der privaten Gruppe sah seine Chance, Kämpfer gegen Rechts zu werden, und denunzierte die privaten Meinungen der anderen bei ihrem Arbeitgeber. Der kündigte deshalb fristlos.

Das Arbeitsgericht gab den Gekündigten daraufhin bei ihrer Klage gegen die angeführten „Gesinnungsgründe“ Recht und hob die Kündigung wieder auf. Wer nun aber denkt, dass ein SPD-Politiker wie Kissel sich an Gerichtsurteile gebunden fühlt, der irrt gewaltig. Kissel ignorierte das Urteil und ließ sie ihren Dienst nicht antreten, als sie zur Arbeit erschienen.

Das liegt daran, dass Kissel so seine eigenen Vorstellungen von Recht und Gesetz, Rechtsstaat und Demokratie und persönlicher Freiheit hat, die fast den unsrigen entsprechen, aber nur fast. Denn immer ist ein kleines „aber“ zu vernehmen, wenn Kissel davon hört und seine Partei-Büttel davon berichten lässt. [6]

Pavel Zolotarev, „Beauftragter für Migration und Vielfalt der SPD Worms“, bestätigt die Geltung von Demokratie und Meinungsfreiheit. Das heiße aber nicht, dass alles erlaubt und vor allem hinzunehmen sei. Die Privatsphäre müsse selbstverständlich mit Vehemenz geachtet und beschützt werden, ergänzt er, aber dies dürfe nicht in einer „Tyrannei der Intimität“ münden.

Auch ein gewisser Heiner Boegler vom „Bündnis gegen Naziaufmärsche“ unterstützte OB Kissel. Das Bündnis sei der Meinung, dass Privates privat sei, aber dass das Private auch politisch sei. Die Privatsphäre müsse zu Recht geschützt werden, ergänzt er, und sei für Schnüffeleien aller Art tabu, aber es dürfe in ihr nicht alles erlaubt sein.

Und Gerichtsurteile, also echte Gerichtsurteile? Na ja, die gelten zwar. Aber nicht, wenn Michael Kissel aka SPD „überlegt“ hat und zu anderen „Beurteilungen“ gelangt ist:

Michael Kissel betonte, dass das bisherige Vorgehen der Stadt keineswegs unbedacht, sondern „überlegt“ gewesen sei.

Denn nach seiner Beurteilung gehe es hier nicht um eine „private Verfehlung“. Der Austausch der Bilder und Posts habe zum Dienst der Angestellten „einen klaren Bezug“ gehabt.

Die Qualität der zutage getretenen „menschenverachtenden Äußerungen, etwa über „Flüchtlinge, Asylbewerber und ausländische Mitbürger sowie unverhohlene Hitler-Verehrung“, zeuge von einer rechtsextremen und latent rassistischen Grundhaltung und einem entsprechenden Menschenbild „mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Ausübung des Dienstes“.

So die Begründung für sein politisches Urteil, mit dem er das Urteil des Arbeitsgerichtes wieder aufhob. Welche Äußerungen da genau „Nazi“ waren, verrät er nicht, ist aber auch nicht nötig. Denn Urteile der SPD, und damit seine, stehen über dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, findet er. Und nähere Ausführungen erübrigen sich dann. Es gehe doch schließlich gegen Rechtsextremismus.

Kontakt:

Stadtverwaltung Worms
OB Michael Kissel
Marktplatz 2
67547 Worms
Telefon: 0 62 41 / 8 53 – 10 00
oberbuergermeister@worms.de [7]

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