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Ude zur Migrantengewalt: „Sind nur Einzelfälle“

UdeVöllig abgehoben von der Realität doziert der Münchner Oberbürgermeister Ude beim Dreikönigstreffen der SPD über Sicherheit und Demokratie. Er, der sich über demokratische Entscheidungen traditionell [1] großzügig hinwegsetzt, träumt jetzt von „demokratischen Verhältnissen wie in China“.

In München, von Leibwächtern umgeben und ein U-Bahn-freies Leben führend, fühlt er sich geborgen wie in Abrahams Schoß [2]. Das macht uns froh.

Ude offenbart uns, dass München die sicherste Stadt in ganz Deutschland sei und der hessische Ministerpräsident als Ortsfremder für Kritik nicht kompetent sei, sondern sich lieber um sein eigenes Land kümmern solle. Als Kronzeugen für Münchens Sicherheit wird dann Österreichs SPÖ-Kanzler Gusenbauer vorgeführt, der in seiner Dienst-Limousine in Udes Hoheitsgebiet München gar keine Angst hat. Der Münchner OB sollte sich in einer freien Minute mal mit den „Einzelfällen“ befassen, von denen es allein in seiner sicheren U-Bahn vier in den letzten zwei Wochen gab. Auf PI zum Beispiel könnte er in der Kategorie „Migrantengewalt“ [3] etliche besichtigen. Ude aber wartet lieber mit den üblichen gutmenschlichen Rezepten auf und will die Jugendkriminalität mit Kinderkrippen und Ganztagsschulen bekämpfen.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat die passende Antwort [4] parat:

Gauweiler: Die Promis von Politik und Gesellschaft beobachten die abstoßende Brutalität in unseren U- und S-Bahnen wie aus einer VIP-Loge, aber mit immer mehr Leibwächtern. Dabei ist jede Kellnerin, die nachts mit der S-Bahn nach Hause fährt, im Durchschnitt mehr gefährdet als ein deutscher Minister.

Da hat er recht.

(Spürnase: Erik)

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Anne Will: pc-Sendung zum Thema Jugendgewalt

geschrieben von PI am in Altmedien,Gutmenschen,Linksfaschismus,Migrantengewalt,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

Anne Will [5]In vollendeter political correctness wird Anne Will uns heute Abend (21.45 Uhr, ARD) [6] mal wieder ein Paradebeispiel liefern, was es heißt, über Jugendkriminalität zu berichten. Wir sind uns sicher, dass natürlich nicht Migrantengewalt im Vordergrund der Sendung stehen wird. Und wir sind uns auch sicher, dass uns wieder treu doof versichert wird, dass es ja gar nicht sooo schlimm ist, und das Ali und Aykut einfach nur zu wenig Geld für ein neues Handy bekommen haben…

Woher wir das von vornherein wissen? Naja, wir haben den Text zur Sendung und die Gästeliste [5] gelesen:

Das Thema diskutieren Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier, Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein, der Schaupieler und Gefängnisarzt Joe Bausch, der Kriminologe Christian Pfeiffer und Petra Peterich, die straffällig gewordene Jugendliche bei sich zuhause aufnimmt.

Fehlen darf natürlich auch nicht der obligatorische Vorzeigemigrant, Gang-Aussteiger Fadi Saad [7]:

Fadi Saad ist Quartiersmanager in Neukölln. Einige Schulen in dem Berliner Bezirk haben seit kurzem sogar Wachleute engagiert, um für Sicherheit zu sorgen. Saad bringt seinen 15-jährigen „Schützling“ Kadir Ücker mit.

Noch Fragen?

» Kontakt zur Redaktion [8]

(Spürnase: Thomas Voß)

Update: Das Video zur Sendung

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Migrantengewalt quer durchs Land

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

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Wie hoch der kulturelle Aufwertungsgrad dieses Landes durch Massenzuwanderung aus dem islamischen „Kultur“kreis inzwischen geworden ist, kann quer durch die alten Bundesländer besichtigt werden. Und siehe da, in „volksverhetzender“ Weise berichtet die Presse heute mal offen über die Herkunft der Täter.

Den vierten Fall übler Gewalt [9] innerhalb von zwei Wochen gegen andere Fahrgäste gab es in der offenbar besonders bereicherten Münchner U-Bahn. Die Täter: Ein Iraker und zwei Palästinenser. Sowohl SpOn als auch Süddeutsche teilen das nach ihren lächerlichen Vertuschungsversuchen [10] vom letzten Wochende diesmal gleich [11] mit.

In Frankfurt bekam ein Lokführer die kulturelle Bereicherung zu spüren. Er wurde von sieben jungen Männern, allesamt Araber und Türken mit deutschem Pass, zusammengeschlagen [12]. Dem gutmenschlichen Selbstverständnis folgend, unter dem wir alle leiden und durch das uns solche Zustände beschert wurden, liegt das Opfer im Krankenhaus und die Täter sind frei. Sie dürfen erneut nach Opfern Ausschau halten.

Und während die Opfer im Krankenhaus liegen, hat Ayyub Axel Köhler, Konvertit und Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, anstatt die Ursachen zu bekämpfen, nichts Besseres zu tun, als Roland Koch „gefährliche Hetze gegen Ausländer [13]“ vorzuwerfen. Dadurch – nicht etwa durch die Gewalttaten der Migranten und die Untätigkeit der Politiker – werde der „Rechtsradikalismus stärker“.

Koch hatte sich am Donnerstag in einem in der „Bild“-Zeitung veröffentlichten Thesenpapier gegen das „Schlachten in der Wohnküche oder in unserem Land ungewohnte Vorstellungen zur Müllentsorgung“ ausgesprochen. Zuvor hatte er beklagt, dass es in Deutschland „zu viele junge kriminelle Ausländer“ gebe.

Rückendeckung durch deutschfeindliche Linke und Grüne ist den Muslimen dabei sicher. So fordert Sebastian Edathy (SPD), ein Einschreiten von Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen die „ausländerfeindlich gefärbten Koch-Kampagne“.

Derweil liegen die Opfer noch immer im Krankenhaus …

(Spürnasen: Waldnachtschatten, Reziprok, Schneider, Markus M., Michael, Ralf H., Lothar W., Vencedor, Martin, Penck, Ghostwriter und Residentalien)

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Roman Reusch: Migration und Kriminalität

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Reusch Luft [14]Selten hat ein Vortrag eines deutschen Staatsanwalts so ein großes Medienecho [15] hervorgerufen wie der von Oberstaatsanwalt Roman Reusch (Foto l. mit Dr. Stefan Luft [16]) – gehalten Anfang Dezember 2007 [14]vor der Hanns-Seidel-Stiftung im bayrischen Kloster Banz [17]. Dabei werden sich viele den sehr fundierten Bericht zur Problematik „Migration und Kriminalität“ womöglich noch gar nicht in voller Länge durchgelesen haben. PI veröffentlicht ihn daher nachfolgend noch einmal im Wortlaut:

Migration und Kriminalität – Rechtstatsächliche und kriminologische Aspekte und Lösungsansätze für eine erfolgreiche Integration

I. Historisches:
Zu Beginn der derzeit noch andauernden Einwanderung nach Deutschland in den 50iger und 60iger Jahren scheinen hieraus nennenswerte Probleme für die öffentliche Sicherheit nicht entstanden zu sein. Vielmehr scheint es sich bei der Masse der damals noch Gastarbeiter genannten Zuwanderer um „kreuzbrave“ Menschen gehandelt zu haben.

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin gab es seit alters eine Spezialabteilung mit Zuständigkeit für allgemeine Strafsachen von Ausländern. Es schien unseren Altvordern wohl sachgerecht zu sein, für derlei Fälle eine Spezialabteilung vorzuhalten, da wegen der geringen Zahl der von Ausländern zu verantwortenden Straftaten ohne eine Spezialisierung das erforderliche ausländerrechtliche Wissen sich bei den jeweiligen Sachbearbeitern nur schwer hätte herausbilden können. Bei diesem aus heutiger Sicht geradezu paradiesischen Zustand blieb es aber nicht. Mit der Verweildauer der Zuwanderer und vor allem mit ihrer Zahl stieg auch die von ihnen ausgehende Kriminalitätsbelastung.

Anfang bis Mitte der 80iger Jahre entstand in den Innenstadtbezirken West-Berlins mit hohem Ausländeranteil die Unsitte des sogenannten „Jacken-Abziehens“, d.h. es wurde unter Jugendlichen geradezu modern, anderen Jugendlichen von diesen getragene modische Kleidungsstücke zu rauben. Die Täter waren – so berichten es damals schon tätige Kollegen – im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regelfall Deutsche.

Im Jahre 1988 wurde die bis dato bestehende Sonderzuständigkeit für allgemeine Straftaten von Ausländern sang- und klanglos abgeschafft, die einen sagen, aus ideologischen Gründen, die anderen, weil die Fallzahlen für eine einzige Abteilung zu hoch geworden waren. Zumindest in der Wahrnehmung der in der Strafverfolgung tätigen Personen nahm die Anzahl ausländischer Beschuldigter bzw. von Beschuldigten mit ausländischen Namen immer stärker zu.

Anfang der 90iger Jahre erschienen im „der kriminalist“, der Fachzeitschrift des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Beiträge der damaligen Leiter der kriminalpolizeilichen Fachkommissariate für Jugendgewalt in München und Frankfurt/Main. Nach deren übereinstimmenden Angaben waren rund 70% der Tatverdächtigen in diesem Bereich Ausländer, 30% Deutsche. Hingegen waren 70% der registrierten Opfer Deutsche und nur 30% Ausländer. Diese Berichte nahm ich zum Anlass, mein eigenes Dezernat – ich bearbeitete seinerzeit Tötungsdelikte – hinsichtlich der Staatsangehörigkeiten der Täter durchzusehen. Ich kam zu dem Ergebnis, dass 35% der von mir angeklagten Personen ausländische Staatsangehörige waren.

In den Folgejahren drängten Ausländer bzw. Personen nichtdeutscher Herkunft in vielen Deliktsbereichen immer weiter nach vorne und dominierten sie schließlich, insbesondere im Rauschgift- und im Gewaltbereich.

Im Frühjahr 2003 kam es in Berliner Lokalmedien zu einer Pressekampagne, die sich an der kriminellen Laufbahn zweier junger Männer entzündete. Bei einem von beiden handelte es sich um einen Palästinenser, bei dem anderen um einen Halb-Iraner. In der Presse wurde der Vorwurf erhoben, beide könnten massenhaft Straftaten begehen, ohne dass die Justiz ernsthaft gegen sie vorgehe. Diese Kampagne führte dazu, dass die seinerzeitige Berliner Justizsenatorin öffentlich darüber nachdachte, die Staatsanwaltschaft Berlin anzuweisen, Sonderdezernate für junge Intensivtäter einzurichten. So geschah es dann auch und auf diese Weise kam ich zu dem Auftrag, zum 1. Juni 2003 mit meiner damals für allgemeine Strafsachen zuständigen Abteilung mit der Intensivtäterverfolgung zu beginnen. (Intensivtäter werden gemäß der Gemeinsamen Richtlinie der Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz wie folgt definiert: „Intensivtäter sind Straftäter, die verdächtig sind A. den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z.B. Raub-, Rohheits- und/oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben oder B. innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.“)

II. Befunde:

1. Die Täter:
Mit Stand vom 4. Dezember 2007 sind 495 Personen als Intensivtäter (IT = Intensivtäter) eingetragen. Hiervon sind lediglich 12 weiblichen Geschlechts. Ihre Altersklassen ergeben sich aus dem nachfolgenden Diagramm.

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Die Verteilung der eingetragenen Intensivtäter auf die einzelnen Berliner Bezirke ergibt sich aus nachfolgendem Schaubild.

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Es fällt auf den ersten Blick die Konzentration auf die westlichen Innenstadtbezirke Neukölln, Wedding, Kreuzberg und Tiergarten auf, wobei das Gros der in Neukölln beheimateten Täter aus Neukölln-Nord stammt, einem alten Berliner Arbeiterbezirk, und nicht etwa aus dem Süden Neuköllns, der eine überwiegend bürgerliche Siedlungsstruktur aufweist. Ebenso fällt auf, dass sogenannte bevorzugte Wohngegenden wie z.B. Zehlendorf oder Mitte nur vereinzelt mit Intensivtätern zu tun haben.

Die Verteilung der anzutreffenden Nationalitäten ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm:

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Es sind somit nur wenige Nationalitäten „führend“: Nach den deutschen Staatsangehörigen folgen die Türken sowie Personen unbekannter bzw. ungeklärter Staatsangehörigkeit, bei denen es sich überwiegend um libanesische Kurden bzw. um Palästinenser handelt, Libanesen und Staatsangehörige jugoslawischer Nachfolgestaaten. Alle anderen Nationalitäten stellen Einzelfälle dar.

Ein ganz anderes Bild ergibt sich jedoch bei Zugrundelegung der ethnischen Herkunft, wobei, den üblichen Gepflogenheiten folgend, von nichtdeutscher Herkunft bereits dann ausgegangen wird, wenn ein Elternteil aus dem Ausland stammt.

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Die Masse der Intensivtäter wird demnach von orientalischen (verwendet wird hier die kulturelle Definition nach Wikipedia) Migranten gestellt. Bei den ethnischen Deutschen sind wiederum die aus dem ehemaligen Ost-Berlin bzw. der ehemaligen DDR stammenden Intensivtäter stark überrepräsentiert.

Aber auch innerhalb der Gruppe der Migranten finden sich bemerkenswerte Unterschiede:

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Nicht etwa die Türken als kopfstärkste Migrantengruppe stellen die relativ meisten Täter, sondern die Araber, die an der Berliner Bevölkerung nur einen verschwindend geringen Anteil haben. Diese wiederum setzen sich überwiegend aus den bereits erwähnten Palästinensern sowie Angehörigen hochkrimineller Großfamilien mit türkisch-kurdisch-libanesischen Wurzeln zusammen, die arabische Muttersprachler sind und in Berlin weite Bereiche des organisierten Verbrechens beherrschen. (Wer an näheren Informationen zu dieser Personengruppe interessiert ist, dem sei der Beitrag von Henninger, „Importierte Kriminalität“, empfohlen, veröffentlicht hier [18]) Ausgerechnet bei der kriminell aktivsten Gruppe der Migranten, nämlich den Arabern, ist auch der Einbürgerungsanteil mit knapp 44% am höchsten. Zum Vergleich liegt er bei den Türken bei knapp 35%.

Insgesamt haben knapp 80 % aller eingetragenen Intensivtäter einen Migrationshintergrund. Der Anteil der ethnischen Deutschen liegt nach Abzug der Russland- Deutschen bei rund 17%, bei Zuzählung derselben bei rund 20%.

Der Annahme, dass es ohne die Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte kein nennenswertes Intensivtäterproblem gäbe, könnte somit schwerlich widersprochen werden.

Legt man die Diagramme betreffend die bezirkliche Verteilung und die Herkunft der Täter quasi übereinander, so erhält man schlaglichtartig einen Blick auf die sozialen Gegebenheiten, die das Intensivtäterphänomen in seiner Berliner Ausprägung förmlich hervorbringen und die gemeinhin mit sozialer Entmischung, Bildung ethnischer Kolonien, Bildungsnotstand und Perspektivlosigkeit umschrieben werden. (Zur sozialen Lage der westlichen Innenstadtbezirke Berlins vgl. Luft, Abschied von Multikulti, Resch-
Verlag, 1. Aufl. 2006, S. 156ff.)

Die Täter stammen – jedenfalls aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive – von wenigen Ausnahmen abgesehen aus sozial randständigen Familien, insbesondere solchen mit bildungsfernem Hintergrund. Gleichwohl finden sich je nach ethnischer Herkunft erhebliche Unterschiede. So stammen die ethnischen Deutschen regelmäßig aus Familienverhältnissen, welche üblicherweise als kriminalitätsfördernd beschrieben werden. Alkoholmissbrauch, fehlende Zuwendung für die Kinder, Gewalt innerhalb der Familie etc. bestimmen das Bild und damit die Kindheit und Jugend der dort aufgewachsenen Täter. Hiervon unterscheiden sich die Familienverhältnisse der orientalisch stämmigen Täter meist deutlich. Hier findet man vorwiegend Familien vor, die sich selbst keineswegs als irgendwie auffällig empfinden oder gar beschreiben würden, sondern die sich mehr oder minder nahtlos in die übrigen Migrantenfamilien ihres Wohngebietes einordnen und die – gemessen an den eigenen Maßstäben – meist auch über halbwegs intakte familiäre Strukturen verfügen. Übereinstimmendes Merkmal zwischen den verschiedenen orientalischen Ethnien dürfte die Gewaltanwendung des männlichen Familienoberhauptes gegenüber seiner Familie sein. Körperliche Züchtigungen, auch heftige Schläge, sind, wie die jungen Migranten immer wieder berichten, gängige Erziehungspraxis. Dem devianten Verhalten ihrer Söhne stehen diese Familien teils unwissend, teils verharmlosend, aber auch hilflos gegenüber. Die heimatliche Tradition verbietet es geradezu, Hilfen von außerhalb, noch dazu eine solche des fremden Staates, zuzulassen oder gar zu erbitten. Bei den bereits beschriebenen türkischkurdisch-libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden, dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung stattfindet. Aus Berichten von Mitarbeitern der Jugenduntersuchungshaftanstalt Kieferngrund wissen wir, dass Jugendliche aus solchen Familien schildern, wie sie von Kindesbeinen an von ihren Müttern bereits zum Stehlen angehalten wurden und z.B. erst nach Hause zurückkehren durften, wenn eine bestimmte Mindestbeutesumme erreicht war. In diesen Familien gilt seit je her – wie vor einiger Zeit die Geschäftsführerin des Arabischen Frauenvereins „Al-Dar“, Frau Abul-Ella, auf einer Diskussionsveranstaltung erläuterte – der Leitsatz: „Knast ist für Männer“. Bei diesen Familien wird somit als völlig normale Gegebenheit vorausgesetzt, dass ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen haben, dies ist Teil des „Geschäftskonzepts“. Jugendliche aus solchen Familien dazu anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommt dem Versuch gleich, Wasser mit einem Sieb aufzufangen. Sie erleben schließlich, dass ihr Vater, die älteren Brüder, Cousins, Onkel etc. ebenfalls kaum lesen und schreiben können und trotzdem „dicke Autos“ fahren.

Generell wachsen die meisten der bei uns geführten Täter in einem Umfeld auf, indem – jedenfalls für junge Männer – die Begehung auch schwerster Straftaten zur völligen Normalität gehört (Es gibt Jugendrichter, die deshalb auch schon vom Straßenraub als einem „jugendtypischen“ Delikt sprechen), weshalb die meisten auch schon in strafunmündigem Alter delinquent werden. Sie wissen zwar, dass ihr Handeln grundsätzlich verboten ist, dies schert sie jedoch wenig. Sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen und wann und so oft sie es wollen. Ihre Taten dienen in erster Linie der Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils, den sie sich bei ihrem Bildungs- und Ausbildungsstand durch Arbeit nie leisten könnten. Außerdem erlangen sie durch ihr „Gangstertum“ in ihrem Umfeld ein durch Arbeit ebenfalls nicht erlangbares Sozialprestige. Sie mieten sich hochwertige Autos, wofür sie in bar zahlen, und fahren an Schulen und anderen Jugendtreffpunkten vor, um mit ihrem Lebensstil anzugeben. Bei Begehung der Taten legen sie auch stets Wert darauf, ihre Opfer zu demütigen und zu erniedrigen, woraus sie für sich selbst ein weiteres Mal Bestätigung ziehen. Auch in ihrem Tagesablauf führen sie sich fast schon als Protagonisten der Spaßgesellschaft auf: Sie beginnen den Tag mit Ausschlafen, da sie im allgemeinen den Schulbesuch seit längerer Zeit aufgegeben haben, lassen sich von den weiblichen Angehörigen ihrer Familie bedienen und machen den Rest des Tages „´nen dicken Otto“, haben also jede Menge Spaß.

Dies macht die Größe der Aufgabe deutlich, die sich allen stellt, die von Berufs wegen mit dieser Form jugendlicher Devianz befasst sind.

2. Die Taten und die Opfer:
Bevorzugtes Delikt „unserer“ Täter ist der Raub in öffentlichen Räumen, also auf der Straße, in Verkehrsmitteln, auf Spielplätzen etc., da dort am leichtesten willkürlich ausgesuchte Opfer zu finden sind. Daneben werden aber auch handfeste bewaffnete Raubüberfälle auf Geschäfte aller Art, Lokale etc. sowie Einbrüche begangen.

Örtlich am meisten heimgesucht werden die Wohnbezirke der Täter selbst, hier kennen sie sich aus, haben jederzeit halbwegs sichere Rückzugsräume, genießen „Respekt“, d.h., man fürchtet sie. Einzig entlang von U- und S-Bahn-Linien werden auch einmal „gutbürgerliche“ Gegenden aufgesucht, was dazu führt, dass auch Kinder des liberalen Bildungsbürgertums einmal eine für sie zweifellos verzichtbare Bekanntschaft mit „Ghettokids“ machen dürfen.

Opfer sind ganz überwiegend Nichterwachsene. Nach den Feststellungen der zuständigen Dienststelle des Berliner Landeskriminalamtes haben in Berlin Jugendliche ein 40fach höheres Risiko als über 60-jährige, Opfer einer Gewalttat zu werden. Für dieses Risiko zeichnen u.a. die von uns bearbeiteten Täter verantwortlich. Erwachsene werden nur vereinzelt und meist auch nur dann Opfer, wenn sie konstitutionell in ihrer Abwehrfähigkeit herabgesetzt sind, wie z.B. alte Menschen oder aber auch Betrunkene. Mädchen und junge Frauen, die diesen Tätern im wahrsten Sinne des Wortes in die Hände fallen, müssen immer auch damit rechnen, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, meist einhergehend mit wüsten Beschimpfungen wie „deutsche Schlampe, deutsche Hure etc.“. Gerade solche Taten sind häufig von einer Anmaßung und Menschenverachtung seitens der Täter geprägt, die ihre Wurzeln meist im national-religiösen Überlegenheitswahn muslimischer Jungkrimineller haben, welcher sich gerade gegenüber „ungläubigen“ Frauen und Mädchen in besonders abstoßender Weise äußert. Die diesen Taten zugrundeliegende Einstellung kommt auch darin besonders deutlich zum Ausdruck, dass der größte Vorwurf, der einem muslimischen Mädchen gemacht werden kann, der ist, sie benehme sich wie eine Deutsche. Generell ist zu konstatieren, daß in jüngerer Zeit ausgesprochen deutschfeindliche – wie übrigens auch antijüdische – Übergriffe zunehmen.

In der ethnischen Zusammensetzung der Opfer bildet sich diese Entwicklung allerdings nicht so deutlich ab. Zwar sind nach wie vor ethnisch deutsche Nichterwachsene die bevorzugten Opfer, die demographische Entwicklung hat aber auch hier Konsequenzen, indem in den „Kiezen“, in denen die Taten vor allem begangen werden, nur noch wenige Deutsche leben. Deshalb greifen vor allem arabische Täter gerne auch auf türkische Opfer zurück, die ihnen dadurch unangenehm auffallen, dass sie z.B. regelmäßig die Schule besuchen, eine Ausbildung machen etc.

3. Die Effektivität staatlicher Gegenmaßnahmen
Nach nunmehr viereinhalbjähriger Tätigkeit der Intensivtäterabteilung ist resümierend festzustellen, dass die Lage in dem hier bearbeiteten Kriminalitätsspektrum sich zwischenzeitlich als weitaus ernster herausgestellt hat, als dies noch im Jahre 2003 angenommen wurde. Wurde zu diesem Zeitpunkt in Übereinstimmung mit der Kriminalpolizei davon ausgegangen, dass zwischen 200 und 300 Personen als mögliche Intensivtäter in Betracht kommen könnten, so hat sich diese Schätzung als deutlich zu niedrig herausgestellt. Nach den inzwischen erlangten Erkenntnissen ist vielmehr davon auszugehen, dass es mehrere 1000 Personen gibt, die aufgrund
ihrer Bedenkenlosigkeit und sonstigen Grundeinstellung jederzeit bereit wären, ihnen sich anbietenden Führungsfiguren zu folgen und serienweise auch schwerste Straftaten zu begehen.

Einer der Hauptursachen hierfür dürfte darin zu suchen sein, dass die zahlenmäßig größte Tätergruppe, nämlich junge männliche Kriminelle orientalischer Herkunft, in einer Sozialisation heranwachsen, in welcher – außerhalb der Familie – das Bestehen eines gänzlich gesetzlosen Lebenskonzeptes zur weitverbreiteten Normalität gehört. Die Angehörigen dieser Tätergruppe zeichnen sich denn auch insbesondere durch völlig fehlende Unrechtseinsicht und weitgehende Resistenz gegen polizeiliche und justizielle Maßnahmen aus. War dies früher nur ein sich aufdrängender Eindruck, so ist nunmehr in zahlreichen Fällen durch Erstellung der Lebensläufe bewiesen, dass weder polizeiliche Vorladungen und Vernehmungen noch gerichtliche Hauptverhandlungen für sich genommen auch nur den geringsten Eindruck auf diese Täter zu machen scheinen. Selbst kurzzeitige Freiheitsentziehungen wie vorläufige Festnahmen und Arreste gehen scheinbar spurlos an ihnen vorbei. Nicht einmal der Erlass von Haftbefehlen mit sofortiger Haftverschonung oder die drohende Verurteilung zu einer Jugendstrafe mit Bewährung respektive Vorbewährung kann die übergroße Mehrheit von ihnen von weiterer serienmäßiger Begehung schwerer Straftaten abhalten. Selbst in einer solchen Lage lassen sie die Hauptverhandlungen in gelangweilt-belästigter Attitüde über sich ergehen und sind von ihren Verteidigern nur unter großen Mühen zu einigen Floskeln des Bedauerns und vorgetragener Einsicht zu bewegen. Es gibt nur eine einzige Maßnahme, die sie wirklich beeindrucken könnte, nämlich die Haft. So entspricht es polizeilichen Erfahrungen, dass Täter, die bereits einige Monate Untersuchungshaft hinter sich haben, in ihrem Auftreten und Verhalten deutlich vorsichtiger geworden sind. Dem entsprechen die hiesigen Erfahrungen mit diesem Täterkreis, die darauf hindeuten, dass die Wirkung vollzogener Untersuchungshaft meist mehrere Monate anhält und ggf. auftretende Rückfälligkeit sich meist in eher leichteren und deutlich weniger Taten niederschlägt.

Damit stellt die Tätergruppe junger Männer orientalischen Ursprungs die Anwender des JGG (Jugendgerichtsgesetzes) vor das Dilemma, dass dessen abgestuftes Sanktionenkonzept bei dieser Zielgruppe schlicht nicht wirkt; will man bei ihnen erzieherische Wirkungen erzielen, muss man sie hierfür erst durch Vollzug mehrmonatiger Haft bereit machen. Dies bedeutet aber weiter, dass eine spürbare, insbesondere sich statistisch auswirkende Verringerung der Fallzahlen in den von den hier bearbeiteten Tätern bevorzugten Deliktsfeldern erst dann erzielbar erschiene, wenn es möglich wäre, die Täter schon nach Begehung ihrer ersten schweren Tat in Untersuchungshaft zu nehmen. Diese Möglichkeit wird vom geltenden Recht jedoch derzeit nicht geboten.

Etwa Ende des Jahres 2005 begann die Mitarbeiter der Abteilung das Gefühl zu beschleichen, einem Fass (oder besser wohl: Sumpf) ohne Boden gegenüberzustehen. Zugleich hatte die Arbeitsbelastung, vor allem durch Sitzungsdienste und Hafttermine aller Art, einen Umfang angenommen, welcher es geboten erschienen ließ, sich Klarheit über das Täterpotential zu verschaffen. Das zuständige Referat der Generalstaatsanwaltschaft wurde daher gebeten, eine Liste mit allen Tätern zu erstellen, die wenigstens fünf Eintragungen wegen „einschlägiger“ Gewalttaten (§§ 223ff., 249ff StGB) in AStA (Registratursystem der StA Berlin) hatten, wobei Doppelvergaben, also interne Abgaben, herausgefiltert werden sollten.

Im Mai 2006 wurde die gewünschte Liste vorgelegt. Daraus ergab sich, dass es insgesamt 3608 Personen gab, die die genannten Voraussetzungen erfüllten, darunter 613 Personen, die zehn und mehr und 144 Personen, die fünfzehn und mehr solcher Verfahren aufwiesen.

Diese Zahlen hatten im Sommer des Jahres 2006 zu einer grundsätzlichen Begrenzung der Zuständigkeit der Abteilung auf solche Täter geführt, die mindestens zehn Gewalttaten begangen hatten, während bis dahin keine feste Untergrenze gegolten hatte. In früheren Zeiten nannte man ein solches Vorgehen „Frontbegradigung“.

Der diesjährige Suchlauf führte am 14. Juni zu dem Ergebnis, dass nunmehr 4330 Täter mit fünf und mehr, 847 Täter mit zehn und mehr und 239 Täter mit fünfzehn und mehr Taten registriert waren. Dies entspricht Zunahmen um ca. 20% bei den „Fünfern“, 38% bei den „Zehnern“ und gar 66% bei den „Fünfzehnern“.

Nur ein Quartal später wurde der Suchlauf wiederholt und zeigte auf, wie dramatisch sich die Kriminalitätsentwicklung im Gewaltbereich insbesondere bei den sehr jungen Tätern tatsächlich gestaltet: Am 14. Juni 2007 waren es noch 2191 Nichterwachsene, darunter 31 Kinder, am 28. September 2007 waren es bereits 2363, darunter 46 Kinder. Innerhalb von gerade mal drei Monaten stieg die Zahl der jungen Täter mit wenigstens fünf in AStA verzeichneten Gewalttaten somit um 172.

Alle Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden haben es somit nicht vermocht, dem rasanten Anstieg der Täterzahlen spürbar entgegenzuwirken.

Auch außerhalb des Bereichs von Polizei und Justiz, insbesondere bei Schul-, Sozial- und Jugendbehörden, treffen die Ergebnisse der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte auf eine staatliche Maschinerie, die seit langem auf Hochtouren mit Drehzahlen weit im „roten Bereich“ läuft. Geschaffen für eine Welt, in der Jugenddelinquenz eher als Ausnahme auftritt, leidet sie an einem schwerwiegenden Problem, nämlich dem Mengenproblem. Es gibt zu viel Auffällige und viel zu Wenige, die intervenieren könnten und erst recht zu wenig Möglichkeiten, das Nötige zu tun.

Am Mengenproblem gälte es daher anzusetzen.

III. Schlussfolgerungen:
Nachdem mittlerweile Täter mit Migrationshintergrund bzw. Ausländer den Löwenanteil der sog. gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere der Straßen- und Drogenkriminalität, stellen, bedarf es daher speziell auf diesen Personenkreis abgestimmter Maßnahmen, wenn man ein weiteres Ausufern der von ihm getragenen Kriminalitätsspektren verhindern oder gar ein Zurückdrängen erreichen will. Dies wäre aber zugleich die Grundvoraussetzung für die Integration des gegenwärtig problematischen Teils der Zugewanderten in die im Werden begriffene neue deutsche Gesellschaft, was weiterhin scheitern wird, wenn dieser fortfährt, das Gros der Jungkriminellen hervorzubringen.

1. Bekämpfung der Symptome:
Zunächst muss es darum gehen, die öffentliche Sicherheit in den unsicher gewordenen Gebieten wieder herzustellen und sie im übrigen zu bewahren. Integrationsfördernde Maßnahmen welcher Art auch immer werden ihr Ziel verfehlen, wenn die Bewohner bestimmter Stadtteile nicht angstfrei ihrem Alltagsleben nachgehen können. Benötigt wird daher die Möglichkeit, die Begehung schwerer Taten zuverlässig auf das nie verhinderbare Mindestmaß zurückzudrängen. Hierzu bedarf es einschneidender Maßnahmen.

a) polizeiliche Mittel
Hilfreich und vor allem sofort wirksam wäre bereits der Einsatz von mehr „Grün“ auf der Straße. Die öffentlichen Räume in den betroffenen Gebieten müssen der Herrschaft krimineller Jugendlicher deutlich sichtbar für alle wieder entrissen werden. Hierzu ist der Einsatz verdeckt operierender Kräfte nicht ausreichend. Schulen, an denen es zu einer Häufung von Gewalttaten durch zumeist schulfremde Personen kommt, müssen zur Not unter Polizeischutz gestellt werden etc. Wer hier finanzielle Engpässe als Entschuldigung für das Unterlassen des Erforderlichen heranzieht, lässt außer Acht, dass ein „weiter so“ schon aus volkswirtschaftlicher Sicht, nämlich bei Berücksichtigung der von den Kriminellen angerichteten Schäden, zu weitaus höheren Kosten führen wird als die nötige Polizeipräsenz je kosten könnte. Darüber hinaus kämen die sozialen Folgen uns alle ausgesprochen teuer zu stehen.

b) strafrechtliche Instrumente
Angesichts der entstandenen Lage weiter darauf zu setzen, die immer stärker werdende Neigung zu Gewalttaten insbesondere junger Männer orientalischer Herkunft werde sich wieder von alleine geben, sich gewissermaßen „auswachsen“, wäre mehr als realitätsfern. Auch sollte niemand erwarten, dass „hungrige“ junge Männer, die seit Kindertagen an ein delinquentes Leben gewöhnt sind und die schon auf Grund ihrer nicht vorhandenen Qualifikationen in der Legalität niemals das von ihnen erstrebte Lebensniveau erreichen könnten, freiwillig bereit wären, dieses ihnen zudem verachtenswert erscheinende legale Leben zu führen. Vielmehr bilden sie ein ideales Reservoir für die Fußtruppen des organisierten Verbrechens. Diese Mechanismen aufzubrechen ist erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte möglich. Hierzu muss das Haftrecht in der Art geändert werden, dass bereits die Begehung einer solchen Tat – insbesondere eines Verbrechens (Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 Abs. 1 StGB) – als Haftgrund ausreicht, und zwar auch – und gerade – bei nichterwachsenen Tätern (Wegen der rechtstechnischer Einzelheiten vgl. Verf. in: der Kriminalist 05/06, S. 205ff., (210)). Ein solches Haftrecht gäbe Polizei und Justiz endlich die Möglichkeit, in der erforderlichen Schnelligkeit und Deutlichkeit zu reagieren, was eine Verfestigung delinquenter Verhaltensmuster bei den Tätern im Regelfall erst gar nicht zuließe, abschreckend auf das Umfeld weiterer tatbereiter Personen wirken und als Konsequenz das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Raum zunehmend verbreiten würde. Den Tätern würde hierdurch schließlich die Möglichkeit genommen, sich scheinbar risikolos auf ein Leben außerhalb der Legalität einzustellen und demzufolge auch den Themenfeldern Schule und Arbeit mit Gleichgültigkeit bis Ablehnung gegenüberzustehen.

Polizei und Strafjustiz alleine würden aber wohl auch mit den vorstehend skizzierten Möglichkeiten nur eine Beruhigung der Täter und dadurch mittelbar auch der Lage erreichen können, der Druck könnte und müsste flankierend durch weitere Maßnahmen verstärkt werden, wollte man ernstlich einen Durchbruch erzielen.

c) öffentlich-rechtliche Instrumente
Es muss erreicht werden, dass besonders auffällige ausländische Kriminelle außer Landes geschafft oder sonst „aus dem Verkehr“ gezogen werden können, damit sie – insbesondere für nachwachsende Kinder und Jugendliche – kein Beispiel mehr geben und andere zur Nachahmung animieren können. Als abschreckendes Beispiel würden sie hingegen präventiv wirken. (Nach meinen Informationen wurde dies am Beispiel des berühmten „Mehmet“ aus München überdeutlich.)

Hier gibt es derzeit erhebliche Defizite.

aa) Verfahrensrechtliches
Zur Abkürzung des überaus komplizierten und langwierigen Ausweisungsverfahrens sollte die Ausweisung in den Katalog der „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ des StGB (§§ 61ff.) aufgenommen werden. Niemand kann schließlich besser beurteilen, ob ein Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, als der Strafrichter, der ihn soeben verurteilt hat. Mit der Rechtskraft des Strafurteils hätte man so zugleich eine bestandskräftige Ausweisung, wodurch schon eine bedeutende Abkürzung des Verfahrens erreicht wäre. (Ganz nebenbei hätte man hierdurch auch einen spürbaren Beitrag zur Entlastung der Justiz geleistet, da der Verwaltungsrechtsweg gegen die verhängte Ausweisung erspart würde.)

bb) Abschiebungshindernisse
Die Abschiebbarkeit der ausländischen IT stellt sich gegenwärtig (Quelle: LABO Berlin, Stand: 05.12.2007) wie folgt dar:

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Mehr als 72% aller noch nicht eingebürgerten IT können somit nicht abgeschoben werden.

Der Löwenanteil von ihnen genießt innerstaatlichen gesetzlichen Ausweisungsschutz, der aus den Regelungen der §§ 53ff. AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) folgt. Das Gesetz unterscheidet zwischen der zwingenden Ausweisung (§ 53), der im Regelfall (§54) und der nach Ermessen (§ 55). Für eine zwingende Ausweisung verlangt das Gesetz grundsätzlich eine Verurteilung zu mindestens drei Jahren (Gegenwärtig macht das Gesetz hier keinen Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Jugendstrafe, obwohl die verhängten Strafen im Jugendbereich für vergleichbare Taten deutlich niedriger sind als im Erwachsenenbereich. Damit soll wohl auf das jugendliche Alter der Täter Rücksicht genommen werden. Dies ist für eine der Gefahrenabwehr dienende Vorschrift ein merkwürdiger Gedanke; schließlich macht es für die Opfer keinen Unterschied, ob sie von einem Erwachsenen oder einem Nichterwachsenen beraubt, zusammengeschlagen, vergewaltigt etc. werden.) und für die Regelausweisung eine solche von zwei Jahren ohne Bewährung (Lediglich bei einigen wenigen Straftatbeständen löst sich der Gesetzgeber im Katalog der Regelausweisungstatbestände von der Kopplung an eine strafrechtliche Verurteilung. Dies betrifft neben den terroristischen Aspekten (Aufruf zur Gewaltanwendung, Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland usw.) auch den Btm-Handel.); alles andere fällt unter die Ermessensausweisung. Diese Grundregeln werden für sogenannte privilegierte Ausländer, wie z.B. im Inland geborene oder aufgewachsene Minderjährige mit rechtmäßigem Aufenthalt durch § 56 weiter eingeschränkt mit der vorstehend dargestellten Konsequenz.

Es wären deshalb die Ausweisungstatbestände zu ver- bzw. die Ausweisungsschutztatbestände zu entschärfen, indem die erforderliche Verurteilung in § 53 Nr. 1 AufenthG auf ein Jahr Freiheitsstrafe (im weiteren FHS) oder zu Jugendstrafe (im weiteren JS) wegen eines Verbrechens (!) reduziert wird und diejenige in § 54 Nr. 1 AufenthG auf unbedingte FHS von einem Jahr oder JS schlechthin. Die Ausnahmeregelung vom besonderen Ausweisungsschutz des § 56 Abs.1 S.1 AufenthG in Abs. 2 S. 3 dieser Vorschrift wäre auch auf Minderjährige zu erstrecken. Dementsprechend ist die Vorschrift des § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG (= Ausnahme vom Abschiebungsverbot) dahingehend anzupassen, dass FHS von einem Jahr (wegen einer Vorsatztat) und JS genügt.

Seit einer Entscheidung des BVerwG vom 03.08.2004 (BVerwGE 121, 315-324) entfaltet Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, in dem Fragen der Arbeitserlaubnis etc. geregelt wurden (im weiteren Art. 7 ARB 1/80), insofern Ausweisungsschutz, als unter die Regelungen dieses Beschlusses fallende türkische Staatsangehörige nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden können. Mithin entfallen bei diesen Personen die zwingende und die Regelausweisung. Der Status als von Art. 7 ARB 1/80 geschützter Person scheint sinnigerweise auch de facto vererbbar zu sein, was nicht nur dazu geführt hat, dass „Mehmet“ wieder zurück nach Deutschland durfte, sondern auch dazu, dass fast 17% der ausländischen IT darunter fallen oder dies wenigstens in Betracht kommt, weshalb sie nicht ausgewiesen werden können.

Dieser Zustand ist nun kein gottgegebener, sondern beruht letztlich auf der Rechtsprechung des EuGH (Selbst eine (längere) Straf-, geschweige denn Untersuchungshaft vernichtet das einmal erworbene Recht nach Art. 7 ARB 1/80 für Kinder türkischer Arbeitnehmer nicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene nach der Haftentlassung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes wieder eine Erwerbstätigkeit findet, es genügt lediglich das Lippenbekenntnis, irgend wann einmal arbeiten zu wollen [EuGH Urteil vom 07.07.2005 – C 373/03 – ). Das einmal erworbene Aufenthaltsrecht geht auch nicht dadurch verloren, wenn der Begünstigte ein von seinen Eltern völlig unabhängiges Leben führt und mithin von einer Eltern-Kind-Beziehung keine Rede sein kann [EuGH Urteil vom 18.07.2007 – C 325/05 – für einen 21-jährigen türkischen Staatsangehörigen].), die das BVerwG übernommen hat. Es wäre daher die Rechtsquelle zu ändern, wollte man zur früheren, deutlich vernünftigeren Rechtslage zurückkehren. Hierzu müsste also z.B. eine EU-Richtlinie geschaffen oder besser noch zwischen der EU und der Türkei ein Vertrag geschlossen werden, in dem Ausweisungstatbestände geregelt werden. Dies bedürfte einer Initiative mindestens einer der beteiligten Regierungen, z.B. der Bundesregierung. Gehört habe ich jedenfalls noch nichts davon, dass derlei auch nur beabsichtigt wäre.

Schließlich stellt auch die Passlosigkeit, häufig verbunden mit Verbergen der wahren Identität, ein beträchtliches Abschiebungshindernis dar.

Erfahrungen bayerischer Ausländerbehörden, die, gestützt auf die Vorschrift des § 54a AufenthG – libanesische Rauschgifthändler aus Großstädten wie München in winzige Orte des Bayerischen Waldes „verbannt“ haben, was dazu führte, dass davon Betroffene beim Schwammerlsuchen ihre verloren geglaubten Papiere wiederfanden und sich zur Ausreise bereit erklärten, zeigen, dass durch Entfaltung
entsprechenden Drucks auch hier Erfolge möglich sind. Nun ist allerdings den Bewohnern des Bayerischen Waldes oder vergleichbarer Gebiete nicht zuzumuten, die tausenden und abertausenden ausländischen Kriminellen Deutschlands ohne bekannte Papiere aufzunehmen, zumal die abschreckende Wirkung hierdurch deutlich leiden dürfte; es sind also andere Wege zu beschreiten.

Zur besseren Durchsetzbarkeit einer bestandskräftig verhängten Ausweisung müsste daher in den Fällen, in denen die Abschiebung an der mangelnden Mitwirkung des Ausländers scheitert, z.B. am fehlenden Passantrag, die Möglichkeit der Erzwingungshaft bestehen. Es ist schließlich nicht einzusehen, weshalb in anderen Fällen, in denen Bürger ihren Rechtspflichten nicht nachkommen, dies auch durch Anordnung von Haft durchgesetzt werden kann und ausgerechnet die aufgrund Straffälligkeit ausgesprochene Ausweisung nicht.

Ferner müsste für diejenigen generell nicht abschiebbaren Ausländer schlussendlich – soweit sie gefährlich sind – über Sicherungshaft nachgedacht werden, die im Falle freiwilliger und kontrollierter Ausreise aufzuheben wäre.

cc) Verhinderung der Einbürgerung Krimineller
Es gilt ferner zu verhindern, dass immer mehr ausländische Kriminelle schon deshalb vor Ausweisung sicher sind, weil sie deutsche Staatsangehörige werden. Hierbei handelt es sich, wie die bereits genannten Einbürgerungsquoten von IT nichtdeutscher Herkunft zeigen, keineswegs um ein Randproblem.

Hierzu sind zunächst die kriminalitätsbezogenen Ausschlussgründe für die Einbürgerung deutlich zu verschärfen.

Zwar bestimmt § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz), dass der Einbürgerungsbewerber nicht wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft worden sein darf. Allerdings erklärt das Gesetz das von ihm aufgestellte Erfordernis der bisherigen Unbestraftheit schon drei Paragraphen weiter, nämlich im § 12a StAG, für null und nichtig, indem es zahlreiche geringere Bestrafungen ausdrücklich davon ausnimmt, womit letztlich der Ausschlussgrund des § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG leerläuft. Statt auf verhängte Strafmaße abzustellen, sollte die potentielle Gefährlichkeit des Einbürgerungsbewerbers geprüft werden dürfen und müssen, indem z.B. die Art der begangenen Tat(en) gewürdigt wird, also z.B. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Tat aus dem Bagatellbereich (= Höchststrafe 1 Jahr) etc., wobei allerdings eine Verurteilung zu einer FHS von einem Jahr oder JS wegen einer Vorsatztat in jedem Fall einen Ausschlussgrund darstellen sollte.

Probleme scheint es auch bei der sog. Minderjährigeneinbürgerung zu geben, also der Einbürgerung von Kindern als Folge der Einbürgerung ihrer Eltern. Nach der Erfahrung von Mitarbeitern der Ausländerbehörde Berlin ist es für kriminelle minderjährige Ausländer häufig einfacher, eingebürgert zu werden als eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Auch in meiner Abteilung musste ein solcher Fall registriert werden.

Von interessierter Seite wird auch die Adoption genutzt, um junge Kriminelle zu deutschen Staatsbürgern zu machen. Ermöglicht wird dies durch die Regelung des § 6 StAG, die Minderjährigen bei Annahme als Kind durch einen Deutschen ohne weitere Prüfung die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht. Dies gälte es durch Einführung einer Ausnahmeregelung bei Straffälligkeit des Adoptierten zu ändern.

Eminent wichtig wäre es auch, den familiären Hintergrund des Einbürgerungsbewerbers berücksichtigen zu dürfen. So ist der von uns festgestellte hohe Einbürgerungsgrad ausgerechnet der Angehörigen hochkrimineller Familien mit arabischem Hintergrund das Ergebnis einer von diesen Familien gefahrenen regelrechten Einbürgerungsstrategie. Deren Frauen, die in strafrechtlicher Hinsicht kaum jemals auffallen, gelang es zumindest vor der Einführung des Erfordernisses von Deutschkenntnissen häufig problemlos, eingebürgert zu werden, womit dann ihre Angehörigen, insbesondere kriminelle Ehemänner und Söhne, wegen Art. 6 GG nicht nur einen erhöhten Ausweisungsschutz erlangten, sondern wodurch ihre weiteren Nachkommen natürlich ebenfalls Deutsche wurden und werden.

Dies gälte es zu vermeiden, indem ein entsprechend formulierter Ausschlussgrund in den § 10 StAG eingefügt wird.

Einklagbare Einbürgerungsansprüche sind schließlich generell ein Freifahrtschein für Kriminelle in den gesicherten Aufenthaltsstatus, weil häufig zwar Erkenntnisse zu der betreffenden Person vorliegen, die vernünftigerweise klar gegen eine Einbürgerung sprechen würden, sich aber nicht gerichtsfest belegen lassen. Wer an dieser Stelle sofort die Unschuldsvermutung ins Feld führt, übersieht, dass die Versagung der Einbürgerung keine staatlich verhängte Strafe darstellt. Auch ist die Einbürgerung weder ein Menschen- noch ein Grundrecht, sondern der Akt der Einbürgerung wird – soweit mir bekannt ist, weltweit – traditionell nur denen zuteil, die willkommen sind. Sie sollte deshalb auch künftig wieder denjenigen vorbehalten bleiben, die wir guten Gewissens und aus voller Überzeugung unsere Mitbürger nennen wollen. Diejenigen, die uns nicht willkommen sind, müssen wir auch ablehnen können.

Aus demselben Grund müsste die Vorschrift des § 4 Abs. 3 StAG, die unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt auch den Kindern hier lebender Ausländer verleiht, dringend wieder gestrichen werden, sie ermöglicht Einbürgerung ohne Ansehen der Person, also – quasi blind – u.U. auch den Kindern krimineller Sippen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihrerseits kriminell werden!

Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich der zahllosen bereits eingebürgerten Kriminellen. Hier sollte nach dem Vorbild des § 25 StAG ein automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten, sobald der Betreffende innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung einen Ausweisungstatbestand nach §§ 53f. AufenthG erfüllt.

Zu Strafhaft verurteilten Doppelstaatlern sollte schließlich der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Angebot der anschließenden Ausweisung und großzügigem Gebrauch von § 456a StPO (= Absehen von der Vollstreckung bei Ausweisung und Auslieferung) schmackhaft gemacht werden.

2. Bekämpfung der Ursachen
Geht man von der These aus, dass die wichtigsten kriminogenen Verhältnisse in Ghettobildung, mangelnder Integration bei fehlender Mehrheitsgesellschaft, abweichenden Wertevorstellungen, gänzlich unzureichender Sprachkenntnis sowohl im Deutschen als auch in der Muttersprache, unzureichender Alphabetisierung und daraus folgender weitgehender Chancen- und Perspektivlosigkeit zu suchen sind, wird klar, dass die weitere Ausbildung der vorgenannten Erscheinungen verhindert und jene – falls irgend möglich – weitestgehend zurückgedrängt werden müssen, zumal sie auch künftige Integration mindestens erheblich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.

Es führt schließlich kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass die entstandenen kriminalitätsfördernden Verhältnisse auch mit der schieren Zahl von Ausländern bzw. Migranten in den hochbelasteten Quartieren zu tun haben sowie mit der „Qualität“ derselben, insbesondere ihrer sozialen Herkunft, ihrer Integrationsfähigkeit und –willigkeit etc. Hieraus folgt zwingend auch die Lösung, nämlich Reduzierung der Zahl der nicht integrierbaren Ausländer auf ein verkraftbares Maß.

Schon die Umsetzung der oben zu 1. vorgeschlagenen symptomatischen Maßnahmen würde hier eine gewisse nicht gering zu erachtende Erleichterung bringen.
Darüber hinaus ist in allererster Linie darauf hinzuwirken, dass die Zahl sozial randständiger Ausländer aus den bereits stark überrepräsentierten Ethnien sich wenigstens nicht noch ständig erhöht. Hierfür hauptverantwortlich war zumindest der trotz Anwerbestopp schon vor mehr als drei Jahrzehnten seitdem weitergeführte Familien- und Ehegattennachzug (§§ 27ff. AufenthG), der – nebenbei bemerkt – auch conditio sine qua non für die bei hier lebenden orientalischen Familien häufig anzunehmenden Zwangsehen ist. Dieser Nachzug ist daher für überrepräsentierte Nationalitäten bzw. Ethnien auf Ausnahmefälle zu beschränken. Dem Ziel der Beschränkung dient die jüngst beschlossene Änderung des § 30 AufenthG, wodurch u.a. das Erfordernis einfacher Sprachkenntnisse bei dem nachziehwilligen Ehegatten eingeführt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob sich hierdurch eine Entlastung ergeben wird.

Eine grundlegende Änderung würde aber wohl nur durch ein Umsteuern in dem Sinne bewirkt werden können, dass das gesetzgeberische Ziel der Integration der Zugewanderten durch Einführung des Prüfsteins der Integrationswilligkeit- und fähigkeit durchgesetzt würde.

Ein Ausländer dürfte somit erst dann die Niederlassungserlaubnis, also den zum unbefristeten Aufenthalt berechtigenden Titel (§ 9 AufenthG) erhalten, wenn er die Gewähr böte, sich zumindest künftig erfolgreich zu integrieren. Bei allen anderen wäre nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis auf eine Beendigung ihres Aufenthalts hinzuwirken. (Ist es wirklich ein revolutionärer Gedanke, dass ein befristeter Aufenthalt endlich ist?)

Zum Zwecke der Ertüchtigung möglichst vieler Migranten zum Leben in einer modernen Gesellschaft wäre der mit dem AufenthG zaghaft begonnene Weg der Integrationsförderung (vgl. §§ 43ff. AufenthG) konsequent fortzusetzen. Ziel muss es sein, alle hier lebenden Ausländer, die einen dauerhaften Aufenthalt anstreben, zu Integrationskursen zu verpflichten – und zwar auf eigene Kosten -, sofern sie dessen bedürfen; im Falle für die Beschulung ungenügender Deutschkenntnisse von Kindern sind die Eltern auf ihre Kosten zur Nachschulung zu verpflichten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen wäre der Aufenthaltstitel zu widerrufen. So wäre auch zu verfahren in allen Fällen, in denen sich die mangelnde Integrationswilligkeit bzw. –fähigkeit hier lebender Ausländer durch deren Verhalten herausstellt. So erscheint z.B. der weitere Aufenthalt einer Familie, die eines ihrer Mitglieder zur Wahrung der Familienehre ermorden lässt, nicht hinnehmbar. (Diese Auffassung hat auch der Berliner Innensenator nach dem Fall Sürücü öffentlich vertreten, wobei ihm sicherlich klar war, dass die gegenwärtige Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung nicht zulässt. Von einer Berliner Bundesratsinitiative zur Herstellung einer dies ermöglichenden Rechtslage hat man indes noch nichts gehört.) Auch der Aufenthalt von Familien, von deren drei Söhnen zwei bereits kriminell auffällig geworden sind und der dritte nur deshalb nicht, weil er erst sechs Jahre alt ist, erscheint unter Integrationsgesichtspunkten als nicht sonderlich aussichtsreich und wäre zu beenden.

Noch vor kurzer Zeit wären solche Vorschläge als „Zwangsgermanisierung“ verunglimpft worden. Die Ereignisse in Holland, Frankreich und nicht zuletzt in London haben jedoch gezeigt, dass das Unterlassen einer sei es auch erzwungenen Integration sogar geeignet ist, den Weg zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu bereiten. Mindestens ist aber zu erwarten, dass bei ungehindertem Fortschreiten der gegenwärtigen Entwicklung innerhalb weniger Jahre immer größer werdende Bereiche Berlins und anderer Ballungsräume zu „no-go-areas“ verkommen würden. Es besteht somit keine Alternative.

IV. Realisierung?
Juristenkollegen, die sich, ohne zu kollabieren, bis hierhin durchgekämpft haben, werden spätestens jetzt mit letzter Kraft hervorstoßen, dass die Vorschläge ja alle verfassungswidrig sind.
Ich weiß, ich weiß, da gäbe es gegenwärtig in Karlsruhe sicher das eine oder andere Problem. Allerdings ist zur Frage der Verfassungswidrigkeit darauf hinzuweisen, dass es keineswegs die Verfassung ist, die z.B. postuliert, dass ein im Ausland lebender Ausländer, der im Ausland einen im Inland lebenden Ausländer heiratet, hierdurch u.U. ein Aufenthaltsrecht im Inland erwirbt. Es sind vielmehr die Verfassungsrichter, die derlei Aussagen treffen und sich zur Begründung ihrer Auffassung auf die Grundrechte berufen („Art 6 Abs. 1 (GG) umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung und das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben im tatsächlichen Sinne und begründet insoweit eine aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung von Art 6, die durch Nachzugsregelungen und Warteregelungen berührt wird“, BVerfGE 76, 1-83). Sie sind es schließlich, die die alleinige Deutungshoheit über die Verfassung haben.

Nun ist es jedoch für Juristen keine neue Erkenntnis, dass Gerichte – auch höchste Gerichte – hin und wieder ihre Rechtsprechung ändern. Das BVerfG macht hier keine Ausnahme; was gestern von Verfassungswegen nicht zu beanstanden war, kann heute ohne weiteres dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit unterfallen und umgekehrt, ohne dass die Verfassung auch nur im Geringsten geändert worden wäre. Geändert haben sich die Auffassungen der entscheidenden Personen bzw. – in solchen Fällen häufiger – es wurden die Personen ausgetauscht. Es ist also keineswegs gesagt, dass die hier unterbreiteten Vorschläge nicht morgen der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten könnten.

Hierzu könnte es hilfreich sein, Verfassungsrichter zum Zwecke der Weiterbildung z.B. eine Nacht mit Kräften der OGJ (Operative Gruppe Jugendgewalt, spezialisierte Einsatzkräfte der Berliner Polizei) im „Kiez“ verbringen zu lassen; die hierbei gemachten Erfahrungen und gewonnenen Einsichten könnten bereits geeignet sein, die eine oder andere Frage in neuem Licht zu betrachten.

Entscheidend für die Realisierung ist freilich der politische Wille. Ein dahingehender ist derzeit nicht in Sicht. Auch dies kann sich aber ändern, z.B. dadurch, daß die Größe des Problems in immer weiteren Kreisen der Öffentlichkeit bekannt wird und sich auf diese Weise Druck aufbaut, dem sich die Politik schließlich nicht mehr entziehen kann. Es bleibt zu hoffen, dass dies geschieht, bevor das Problem in vornehmen Villenvororten – den bevorzugten Wohnorten unserer Entscheider in Staat und Gesellschaft – spürbar geworden ist, denn dann hätten wir in den „Kiezen“ bereits Bürgerkrieg.

» Der Vortrag von Roman Reusch im pdf-Format [19]

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CDU-Spitze stärkt Koch den Rücken

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

cdu_200.jpgNahezu geschlossen hat sich die CDU-Spitze um Kanzlerin Merkel in der Angelegenheit „Jugend-„, speziell „Migrantengewalt“ hinter Hessens Ministerpräsidenten Koch [20] gestellt. Gefordert wird ein schärferes Jugendstrafrecht mit „Warnschuss-Arrest“ , maximal 15 statt 10 Jahre Jugendstrafe bei schwersten Verbrechen und eine zwingende Abschiebung von gewalttätigen Ausländern, wenn Haftstrafen von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verhängt wurden.

Erleichtert kann man zur Kenntnis nehmen, dass grüne Positionen wie die von Armin Laschet [21] in der CDU (noch) nicht die Zustimmund der Parteiführung finden.

Charakter wird sogar dort gezeigt, wo man das nicht automatisch vermutet, in der SPD.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kritisierte im «Focus» auch die Justiz. Mitverantwortlich für die Gewaltmisere bei Migranten seien zu lasche Richter, die junge kriminelle Ausländer als «Opfer spätkapitalistischer Produktionsweise» betrachteten. Diesen Alles- Verstehern und Verzeihern, gehe es nur um die Psyche des Täters, die Psyche des Opfers sei etlichen Richtern «scheißegal».

Huch?! Das sind ja Ansichten, die denen von Staatsanwalt Reusch [22] ganz und gar nicht unähnlich sind. Damit befindet Körting sich ebenfalls nicht „auf Linie“ [23]. Mal sehen, wann er eins auf die Dienstmütze bekommt.

(Spürnasen: Politikstube [24], Wormatia, Redlabour und Robert R.)

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„Eigenes Urteilsvermögen einsetzen“

geschrieben von PI am in Gutmenschen,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Ein ewig nörgelnder, uninteressanter Splitterblog wollte uns gleich wegen Volksverhetzung anzeigen, weil wir aufgrund des Tathergangs trotz politisch korrekter Berichterstattung von Polizei und Medien in diesem Fall [10] gleich von Migrantengewalt ausgegangen waren. Und nun das [25]: Die inzwischen festgenommenen Schläger sind alle türkische Staatsbürger. Eine herbe Schlappe für die Moralapostel der gutmenschlichen Migranten-Schutzfraktion. Wir empfehlen zukünftig die Umsetzung von Claudia Roths Forderung [26]: Eigenes Urteilsvermögen einsetzen!

»Münchner Polizei fasst drei U-Bahn-Schläger [27]

(Spürnasen: Gerald und Bernd L.)

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Aktuelle Wiedenroth-Karikaturen

geschrieben von PI am in Cartoons,Islam ist Frieden™ | Kommentare sind deaktiviert

[28]

» Zypries sorgt sich um die Menschenrechte gewalttätiger rassistischer Migranten: [29]

[30]

» Kopftritte in München: Korrektjournalismus fälscht Migrantenrassismus zu Raucherstreit um: [31]

[32]

» Eingeritzte Hakenkreuze: Strengere Vorauswahl bei den Skandal-Darstellern: [33]

[34]

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Hessenwahl: Laschet fällt Koch in den Rücken

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Gutmenschen,Islam ist Frieden™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Armin LaschetWenige Wochen vor der Landtagswahl in Hessen fällt dem (offiziell der CDU angehörenden) Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet [35] (Foto), nichts Wichtigeres ein, als seinem Parteikollegen Koch gutmenschlich-brutal mit links-grünen Standpunkten in den Rücken zu fallen. Im Spiegel gibt er ein Interview [36], dass selbst Claudia Roth nicht toppen könnte.

Laschet: Jugendgewalt ist natürlich keine ethnische Frage. Ein ausländischer Jugendlicher ist nicht per se gewalttätiger als ein deutscher Jugendlicher. Es hängt davon ab, wie perspektivlos einer ist und welche Bildungschancen er hat. Kinder mit Zuwanderungsgeschichte haben schlechtere Chancen als deutsche Jugendliche, daraus resultiert eine höhere Kriminalitätsrate. Deshalb muss man immer fragen: Was läuft schief in der Schule und im Umfeld? Was kann man ändern?

„Was kann man ändern?“ Das heißt natürlich: Was haben wir falsch gemacht, was können wir ändern, damit sie uns liebhaben?

SPIEGEL ONLINE: In der Öffentlichkeit wird weniger über Prävention als über härtere Strafen diskutiert.

Laschet
: Es ist immer das gleiche Muster: Irgendwo passiert etwas, und sofort bricht eine wilde Diskussion los. Alle Parteien überbieten sich mit schnellen Lösungen.

Zunächst einmal wäre es wohl richtig, wenn Politiker sich Gedanken machen würden, wenn „etwas passiert“, zumal, wenn es gehäuft und in zunehmender Zahl geschieht. Schließlich gehört zu jedem Täter ein Opfer, ein getretenes, geschlagenes, körperlich und seelisch traumatisiertes. Nur überbieten sich die meisten in Vorschlägen, was man mit den armen Tätern nicht tun sollte. Und merkwürdigerweise interessieren die Opfer nicht, Thema sind immer nur die Täter – ihre Motive, ihre „Karriere“, unsere „Schuld“. Und sollte wirklich einmal jemand darüber nachdenken, wie die Bürger vor solchen Menschen zukünftig besser geschützt werden könnten, we jüngst Roland Koch, fällt die Gutmenschenmeute aller Parteien unverzüglich geschlossen über ihn her.

Der Zwischenfall in der Münchner U-Bahn ist obendrein nicht einmal typisch. Türkische Jugendliche haben normalerweise viel größeren Respekt vor älteren Menschen als deutsche Jugendliche.

Das sagt Serkan A. [37] schließlich auch selbst. Dann muss es ja stimmen.

Den gequirlten Gutmenschenmist, den Laschet vorschlägt, damit „Jugendliche“ zivilisierter werden, ersparen wir unseren Lesern. Es helfen nicht (das ist klar) Erziehungscamps nach amerikanischem Muster, härtere Strafen und Abschiebung. Über Konzepte müsse man in Ruhe nachdenken – Pech für zukünftige Opfer.

SPIEGEL ONLINE: Die „Bild“-Zeitung macht heute auf mit der Schlagzeile „Die Wahrheit über kriminelle Ausländer“. Darunter steht die Behauptung „Sie werden schon in ihren Familien zu Kriminellen erzogen“.

Hier hat der Spiegel in seinem Bestreben nach Koch-Bashing doch glatt vergessen, was er selbst vor zwei Tagen geschrieben [38] hat:

Vor allem in schlecht integrierten und bildungsfernen Migrantenfamilien gäbe es viel häufiger Gewalt als in deutschen Familien, Kinder bekommen mit, wie der Vater die Mutter prügelt oder werden selbst misshandelt. In 27 Prozent der Einwandererfamilien gäbe es Gewalt unter den Eltern, in deutschen Familien nur bei sechs Prozent.

Laschet aber weiß, dass das nicht stimmt.

Laschet: Wer Menschen pauschal und nicht individuell beurteilt, hat immer unrecht. Wer weiß, wie sehr gerade viele Zuwandererfamilien ihre Kinder wertegebunden erziehen, kann solche Pauschalaussagen nur als Beleidigung auffassen.

Von welchen „Werten“ spricht der Mann? Ehre, Jungfräulichkeit, männliche Dominanz und Zwangsverschleierung? Wenn es stimmt, dass prügelnde Eltern auch prügelnde Kinder haben, wie die Gewalttäterversteher uns seit Jahrzehnten einpauken, gilt das dann nicht für Zuwanderer? Sind da dann plötzlich andere schuld?

Kontakt:

» Ministerium für Generationen, Familie,
Frauen und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8618-50
Fax 0211 86185-4444
info@mgffi.nrw.de [39]

(Spürnase: Freiheit)

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Reusch: „Dauer-kriminelle Ausländer ausweisen“

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Roman ReuschRoman Reusch (Foto), Oberstaatsanwalt, ist ein Mann der klaren Worte (PI berichtete mehrfach) [15]. Bereits in einem Interview mit dem Spiegel im Mai vergangenen Jahres [40] hat er den viel zu verständnisvollen Umgang mit jugendlichen Gewalttätern bemängelt und für harte Strafen statt Kuschelpädagogik plädiert – was ihm sogleich ein Disziplinarverfahren von Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue [41] einbrachte. In einem Vortrag für die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung legte Reusch Anfang Dezember nochmal nach.

Die BILD [42] dokumentiert heute Auszüge der Rede:

Die Täter

„Nicht etwa die Türken als kopfstärkste Migrantengruppe stellen die relativ meisten Täter, sondern die Araber, die an der Berliner Bevölkerung nur einen verschwindend geringen Anteil haben.

Diese wiederum setzen sich überwiegend aus (…) Palästinensern sowie Angehörigen hochkrimineller Großfamilien mit türkisch-kurdisch-libanesischen Wurzeln zusammen, die arabische Muttersprachler sind und in Berlin weite Bereiche des organisierten Verbrechens beherrschen.“

„(…) Bei den bereits beschriebenen türkisch-kurdisch-libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden, dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung stattfindet.

Aus Berichten von Mitarbeitern der Jugenduntersuchungshaftanstalt Kieferngrund wissen wir, dass Jugendliche aus solchen Familien schildern, wie sie von Kindesbeinen an von ihren Müttern bereits zum Stehlen angehalten wurden und z. B. erst nach Hause zurückkehren durften, wenn eine bestimmte Mindestbeutesumme erreicht war.“

„(…) Bei diesen Familien wird somit als völlig normale Gegebenheit vorausgesetzt, dass ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen haben, dies ist Teil des ‚Geschäftskonzepts‘.

Jugendliche aus solchen Familien dazu anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommt dem Versuch gleich, Wasser mit einem Sieb aufzufangen.

Sie erleben schließlich, dass ihr Vater, die älteren Brüder, Cousins, Onkel etc. ebenfalls kaum lesen und schreiben können und trotzdem ‚dicke Autos‘ fahren.

Sie wissen zwar, dass ihr Handeln grundsätzlich verboten ist, dies schert sie jedoch wenig.

Sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen und wann und so oft sie es wollen.

Ihre Taten dienen in erster Linie der Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils, den sie sich bei ihrem Bildungs- und Ausbildungsstand durch Arbeit nie leisten könnten. Sie mieten sich hochwertige Autos, wofür sie in bar zahlen, und fahren an Schulen und anderen Jugendtreffpunkten vor, um mit ihrem Lebensstil anzugeben.

Sie beginnen den Tag mit Ausschlafen, da sie im allgemeinen den Schulbesuch seit längerer Zeit aufgegeben haben, lassen sich von den weiblichen Angehörigen ihrer Familie bedienen und machen den Rest des Tages ’nen ,dicken Otto‘, haben also jede Menge Spaß.“

Die Taten und die Opfer

„Bevorzugtes Delikt ‚unserer‘ Täter ist der Raub in öffentlichen Räumen, also auf der Straße, in Verkehrsmitteln, auf Spielplätzen etc., da dort am leichtesten willkürlich ausgesuchte Opfer zu finden sind. Daneben werden aber auch handfeste bewaffnete Raubüberfälle auf Geschäfte aller Art, Lokale etc. sowie Einbrüche begangen.“

„(…) Örtlich am meisten heimgesucht werden die Wohnbezirke der Täter selbst, hier kennen sie sich aus, haben jederzeit halbwegs sichere Rückzugsräume, genießen ‚Respekt‘, d. h., man fürchtet sie. Einzig entlang von U- und S-Bahn-Linien werden auch einmal ‚gutbürgerliche‘ Gegenden aufgesucht. Opfer sind ganz überwiegend Nichterwachsene. Erwachsene werden nur vereinzelt und meist auch nur dann Opfer, wenn sie konstitutionell in ihrer Abwehrfähigkeit herabgesetzt sind, wie z. B. alte Menschen oder aber auch Betrunkene. Mädchen und junge Frauen, die diesen Tätern im wahrsten Sinne des Wortes in die Hände fallen, müssen immer auch damit rechnen, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, meist einhergehend mit wüsten Beschimpfungen wie ‚deutsche Schlampe, deutsche Hure‘ etc.

Generell ist zu konstatieren, dass in jüngerer Zeit ausgesprochen deutschfeindliche – wie übrigens auch antijüdische – Übergriffe zunehmen.“

» Hans Seidel-Stiftung: Migration ohne Integration? Möglichkeiten zur Wende in der Integrationspolitik [14]
» Hier [19] der komplette Vortrag von Roman Reusch vor der Hans Seidel-Stiftung (pdf-Datei)

(Spürnasen: Watch, Albert R., Robert K. und Rüdiger W.)

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„Diese menschenverachtende Aggression ist neu“

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Für alle, die immer noch nicht das Ausmaß der Probleme gewaltbereiter Migranten aus dem islamischen „Kultur“kreis begriffen haben, hat RTL diesen Bericht [43] zusammengestellt. Und so sind brutale Taten wie hier [44] in Essen nicht auf rechtsradikale Glatzköpfe in den neuen Bundesländern beschränkt, sondern längst Alltag in Deutschland.

Essen (ots) – E-Stadtkern: Am letzten Samstagmittag (29.12.2007, gegen 12:30 Uhr), ging ein 19-Jähriger den U-Bahn-Abgang Altendorfer Straße / Berliner Platz (unmittelbar vor dem Gebäude der Agentur für Arbeit) die Treppen hinab. Ihm entgegen kam eine Gruppe von mindestens sieben ausländischen Jugendlichen (dem Anschein nach vermutlich Libanesen) die Treppe hinauf. Unabsichtlich rempelte er einen der Jugendlichen leicht mit der Schulter an, entschuldigte sich aber sofort, so das spätere Opfer. Ohne ein Wort zu sprechen holte der Angerempelte aus und stieß eine Art Schlagring mit Klingenaufsatz dem 19-Jährigen in den Unterleib. Stark blutend musste der junge Mann später ins Krankenhaus gebracht werden. Die Gruppe um den Täter ging laut grölend in Richtung Mittelstraße weiter, ohne sich um ihr Opfer zu kümmern.

Für einen Aufstand der Anständigen sorgen solche Vorfälle nicht. Statt dessen wird ein Mantel des Verschweigens wo immer machbar über derartige Gewalttaten mit „falschem“ Täter-Profil gebreitet. Während bei rechtsextremer oder gefühlter rechtsextremer Gewalt sofort der nationale Notstand ausgerufen wird und in Karlsruhe die Hubschrauber starten, übt man sich bei Migrantengewalt im Beschwichtigen und Verstehen. Man stelle sich nur vor, Gleiches hätte sich in Leipzig ereignet – mit einem libanesischen Opfer und rechtsradikalen deutschen Tätern …

Hier sind Videos aus den Überwachungskameras über den Angriff von drei wohl türkischstämmigen Männern auf Fahrgäste, die sich über deren laute Musik beschwert [10] hatten:

Ein bereichertes Silvester erlebten Polizisten in Berlin [45]:

In der Silvesternacht ist die Polizei mehrfach angegriffen worden. So wurden Beamte in der Biesenthaler Straße in Wedding von rund 50 feiernden Arabern attackiert. Die Polizisten waren zu einer Wohnung gerufen worden, weil die Feiernden dort Passanten mit Knallkörpern beworfen hatten. (…) Kurz nach Mitternacht wurden dann aus einer Wohnung in der Kreuzberger Großbeerenstraße Polizisten von Arabern mit Raketen beschossen. Zudem warfen die Täter Bodenfliesen auf die Beamten.

„Das müssen wir aushalten.“ (Marieluise Beck, Grüne)

(Spürnasen: Cuno K., Steffen P., Black Jack, Fenris und Dieter I.)

» „Entwicklung der Gewaltkriminalität junger. Menschen mit einem Schwerpunkt auf städtischen Ballungsräumen“ (Bericht der Innenministerkonferenz, Herbstsitzung 2007, Pdf-Datei [46]), geschickt von D.N.Reb

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„Wie so ein türkischer Honig schmeckt“

geschrieben von PI am in Migrantengewalt,Terrorismus,Österreich | Kommentare sind deaktiviert

pi_migr2_200.jpgIn Österreich drohen türkische Migranten, dem Land wegen angeblicher Unterstützung der kurdischen PKK schweren wirtschaftlichen Schaden durch Internetterrorismus zuzufügen. Auf einer bereits gehackten Seite eines Sportvereins behaupten die Eindringlinge, schon Zugang zu Daten von Banken und Finanzämtern zu haben.

Der österreichische Rundfunk (ORF) [47] berichtet:

Die Gruppierung unter dem Pseudonym „Ayyildiz Team – Soldaten des Cyber World“ haben die Homepage des Fußballklubs VfB Hohenems gehackt. Die Hacker drohen damit, österreichische Webseiten zu übernehmen und damit Schaden in Milliardenhöhe zu verursachen. Schon jetzt seien zehntausende Server in ihrer Hand und diese seien mit speziellen Trojanern verseucht. Unter anderem seien Server von Banken und Finanzämtern betroffen.

„Du bist ein Terroristisches Land“

Wörtlich steht auf der gehackten Homepage unter anderem „Österreich wir werden euch jetzt einmal zeigen wie so ein türkischer Honig schmeckt … Österreich Es Reicht Es Reicht die Unterstützung die du den Terroristen gegeben hast. Du bist ein Terroristisches Land und unterstützt die Terroristen und wir werden euch dies zurückzahlen indem wir euch Milliarden von Euro Schaden zufügen indem wir von der Cyber World aus angreifen … Zurzeit sind Zentausende Server in unserer Hand. Es sind spezielle Trojaner und Programme in die Server eingebaut mit denen wir den Pc Nutzern in ganz Österreich Schaden zufügen werden die nicht mehr Rückgängig gemacht werden kann.“

Vorwurf: Unterstützung der PKK

Die Hacker werfen dem Staat Österreich vor, die kurdische Arbeiterpartei PKK zu unterstützen. Bei einem Angriff der PKK auf einen Atatürk-Kultur-Verein habe die österreichische Polizei nur zugeschaut.

Auch wenn die Drohung auf der gehackten Internetseite eines Sportvereins nicht gerade einen professionellen Eindruck macht, muss die Gefahr solcher Angriffe hoch eingeschätzt werden. Der mögliche Schaden von Cyberterrorismus könnte bei entsprechender Durchführung eine entwickelte Gesellschaft an den Rand des Zusammenbruchs bringen.

Der Fall zeigt, wie die Ausschreitungen türkischer Nationalisten in den vergangenen Wochen in Deutschland (Foto: türkische Nationalisten demonstrieren in Köln gegen Kurden), Österreich und Belgien, dass zusammen mit der bunten Multikultiwelt auch die heimischen Konflikte der Zuwanderer in die Gastländer mitgebracht wurden, in den Parallelgesellschaften weiter gären, und jederzeit blutig ausbrechen können. Auslöser sind dann oft Ereignisse in den Heimatländer, auf die die betroffenen Gastgesellschaften keinerlei Einfluss haben.

Dass die Türken mit dem Vorwurf der Unterstützung der kurdischen Terrororganisation möglicherweise nicht einmal ganz falsch liegen, berichtet PI-Leser Bernhard aus Österreich:

Hintergrund: die regierende SPÖ ist seit
Jahrzehnten traditionell Unterstützer der PKK, bevor diese Organisation offiziell als Terrororganisation eingestuft wurde, waren die Abordnungen der PKK gerne gesehene Gäste bei 1. Mai Aufmarsch der Wiener SPÖ. Was derzeit läuft ist nicht wirklich klar, aber es kursieren Gerüchte, die PKK werde weiter (finanziell?) unterstützt. Das scheint nun den Türken sauer aufzustoßen.

(Spürnasen: Bernhard, Aschebesche)

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