- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Köln: Bewährung für türkischen Totschläger von Thomas K.

Am 31. August 2017 traf der 40-jährige zweifache Familienvater Thomas K. in der Fußgängerzone in Bergisch Gladbach bei Köln auf eine „Gruppe Jugendlicher“, mit denen er und seine beiden Freunde „in Streit“ gerieten, wie es damals hieß (PI-NEWS berichtete [1]). Thomas K. war davor mit Renovierungsarbeiten beschäftigt gewesen und trug noch die verschmutzte Arbeitskleidung. Der damals 18-jährige spätere Täter und seine Freunde hielten ihn für einen Obdachlosen, was dem Türkenmob wohl Grund genug für einen „Streit“ war.

Der angepöbelte Handwerker habe sich daraufhin auf einen kurzen Wortwechsel eingelassen und den Nachwuchsherrenmenschen im Weggehen einen „Hurensohn“ genannt. Daraufhin habe der junge Türke dem 40-Jährigen einen gezielten Schlag versetzt. Sein Kopf knallte so hart auf dem Boden auf, dass der Schädel brach. Der Familienvater erlag am Tag darauf seiner schweren Verletzung.

Die Staatsanwaltschaft hatte dafür zwei Jahre und drei Monate Jugendarrest gefordert. Aber am Kölner Landgericht stieß die schlagkräftige türkische Stütze der deutschen Gesellschaft bei Richterin Ulrike Grave-Herkenrath auf Verständnis und viel Hoffnung für die Zukunft, des jugendlichen Täters, der zwei Kindern den Vater nahm.

„Er fühlte sich beleidigt, wollte sich vor den anderen stark machen. Den obercoolen spielen“, so die Richterin, die die Tat als „klassischen Fall einer Körperverletzung mit Todesfolge“ sah. In 100ten Fällen eines Schlags und Sturzes geschehe ja auch nicht viel, so die seltsame Rechtfertigung.

„Perspektivlose, beeinflussbare Persönlichkeit“

Thomas K. hat also offenbar einfach Pech gehabt. Und so muss der Schläger auch nicht in den Knast. „Wir glauben, dass er eine Persönlichkeit ist, bei der in einer Jugendstrafanstalt eine schlechtere Entwicklung zu befürchten ist als im Rahmen einer engmaschig betreuten Bewährung“, so die Richterin [2]. Der arme Bub sei ja schließlich „perspektivlos, noch lange nicht erwachsen und beeinflussbar“.

Die heute neun und vierzehn Jahre alten Kinder des Toten haben den Prozess zum Teil im Gerichtssaal mitverfolgt. Darüber was in ihnen vorgeht, wenn sie erkennen, dass das Leben ihres Vaters in diesem Staat nicht einmal den Gegenwert von auch nur einem Tag Knast für den, der es ihm nahm hat, hat Ulrike Grave-Herkenrath wohl nicht so sehr nachgedacht, wie über die Zukunft des Täters.

Man kann davon ausgehen, dass man von diesem Talent, auf das Deutschland nicht verzichten kann, noch mindestens einmal hören wird und das sicher nicht, weil es einen Wirtschaftspreis gewinnt. Die „Perspektiven“ des Türken für ein produktives, nicht kriminelles Leben in Deutschland dürften nämlich nun nicht gerade gestiegen sein. Stattdessen hat er sich mit dieser Tat aber sicher im einschlägigen multikriminellen Milieu seines ihn „beeinflussenden“ Umfeldes erfolgreich beworben. (lsg)

Like

Durchgeknallter Richter verkürzt Strafe: Nafri ist „haftempfindlich“

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Justiz,Siedlungspolitik | 226 Kommentare
Zwei, die füreinander da sind: Adel S., 28, und Richter Rupert Geußer (kl. Foto l.), 55, vor dem Landgericht Zwickau.

Von JEFF WINSTON | Der deutsche Justizapparat taumelt im Willkommensfieber – „im Namen des Volkes“. Fraglich ist nur, um welches Volk es sich dabei eigentlich handelt. Nachdem gestern herauskam, dass Osama Bin Ladens ehemaliger Bodyguard ein stattliches staatliches „Gehalt“ von 14.000 € pro Jahr in Deutschland bezieht (PI-NEWS berichtete [3]), heute der nächste Hammer in Merkels Salafisten- und Nafri-Paradies, Deutschland:

Der illegale algerische Intensivtäter Adel S. (28), lebte ohne Erlaubnis in Deutschland und beging in sieben Monaten sechs Straftaten [4]. Trotz Bewährung raubte er Leute aus, brach in Wohnungen ein, entstellte einem Opfer mit einem Messer für immer das Gesicht. Am Dienstag bettelte der 28-Jährige im Landgericht Zwickau um eine mildere Strafe. Er bekam Gnade – mit dem unfassbaren Satz des Richters:

„Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“.

Im ersten Prozess saß Adel S. dem Zwickauer „Knallhart-Richter“ Stephan Zantke (56) [5]   am Amtsgericht gegenüber, der ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte. Adel S. ging in Berufung. Mit Erfolg: Nur noch zweieinhalb Jahre Haft – mit der „episch-historischen“ Begründung von Richter Rupert Geußer (55).

7 Straftaten in 6 Monaten – guter Durchschnitt

Die sogenannte „Haftempfindlichkeit“ begründete Geußer mit der „Sprachbarriere im Gefängnis“. Der gebürtige Algerier Adel S. spricht kaum ein Wort Deutsch, vor Gericht konnte er nur mit einem steuergeldfinanzierten Dolmetscher die Fragen des Richters beantworten. „Auch die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe, als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer zudem.

Der Richter verhörte den Intensivtäter auch nach seiner Vergangenheit. Nach eigener Aussage kam S. von Algerien nach Spanien, lebte sechs Jahre dort mit einer Freundin und seinem Kind. „In Spanien gab es nix, hatte keine Arbeit. Man sagte mir, hier in Deutschland gebe es Arbeit. Doch ich fand keine“, sagte der Angeklagte über seinen Dolmetscher aus. „Die Situation war nicht gut. Ich fing mit Crystal an. Danach landete ich im Gefängnis.“

Als er 2015 nach Deutschland kam, habe er zwei Monate lang Geld vom Staat bekommen, bevor er ins nach Plauen in Sachsen zu einer Freundin abtauchte. Dort habe er von seiner Schwester aus Dubai Geld geschickt bekommen, 6.000 Euro – auf einen anderen Namen.

Abgelehnter Asylantrag – wie fast immer

Ob sein Asylantrag angenommen wurde, konnte S. selbst nicht beantworten. „Sie wissen es sicher nicht, weil sie nicht erreichbar waren“, fügte Richter Geußer hinzu. Tatsächlich beantragte der Angeklagte am 18. Februar 2015 Asyl in Deutschland – und wurde abgelehnt! Seit 20. Februar 2017 hielt er sich laut den Behörden unerlaubt im Bundesgebiet auf.

Multikrimineller Brutalgast erhält Strafminderung wegen „Haftempfindlichkeit“

Ende 2015 wurde S. erstmals wegen Diebstahls in Deutschland auffällig. Strafe: 140 Euro Geldbuße. Doch S. klaute munter weiter, bevorzugt Mobiltelefone. Anfang 2016 erfolgte ein weiteres Urteil wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen, beides in mehreren Fällen. Strafe: Sieben Monate Knast auf Bewährung.

Danach ging er deutlich brutaler vor. Im Sommer 2016 schlug der Angeklagte einen weiteren Mann in einem Park nieder, bedrohte ihn mit einem Messer und versuchte, ihm die Geldbörse aus der Tasche zu reißen. Das Opfer konnte entkommen. Es folgten Wohnungseinbrüche, weitere Diebstähle. Anfang Februar zerschnitt der 28-Jährige mit einem Messer das Gesicht von Jihad A. (26), als dieser ihm nach einem gestohlenen Handy fragte. Die zehn Zentimeter lange Wunde musste genäht werden. Adel S. wurde wegen des Erschleichens von Leistungen, Wohnungseinbruchsdiebstahl, gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes verurteilt. Doch anstatt dreieinhalb Jahren Haft muss er nun nur zwei Jahre und sechs Monate absitzen. Ihm droht die Abschiebung.

„Haftempfindlich“? – eine Ausländerdomäne in Deutschland

Laut Gesetz kann bei der Strafzumessung die erhöhte Haftempfindlichkeit wegen zu erwartender schlechter Behandlung durch Mitgefangene berücksichtigt werden. Dies gilt zumeist bei Sexualstraftätern. Auch eine längere Untersuchungshaft kann unter Umständen als strafmildernd aufgrund der „Haftempfindlichkeit“ gelten, wenn sie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits sechs Monate angedauert hatte und der Angeklagte bislang unbestraft war. Somit sei es eine „besondere Haftempfindlichkeit“ eines zuvor noch nie inhaftierten Angeklagten zum Ausdruck gebracht. Es gibt im deutschen Strafprozessrecht durchaus Fälle, in denen eine Strafminderung wegen „besonderer Haftempfindlichkeit“ mehr oder weniger angebracht ist: bei Angeklagten etwa, die noch nie mit dem Gefängnis Bekanntschaft gemacht haben und auch weitere kriminelle Handlungen nicht erwarten lassen; bei Angeklagten hohen Alters oder angegriffener Gesundheit.

Vor dem Gesetz sind alle gleich – nur kriminelle Merkelgäste sind gleicher …

Im Fall von Adel S. wurde liebevoll die sogenannte „Ausländereigenschaft nach § 46 Abs. 2 StGB“ berücksichtigt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf die Ausländereigenschaft zwar nicht strafverschärfend eingesetzt werden, jedoch gerne strafmildernd.

„Die Ausländereigenschaft eines Angeklagten rechtfertigt für sich genommen keine Strafmilderung. Nur besondere Umstände, wie Sprachprobleme, abweichende Lebensbedingungen oder erschwerte familiäre Kontakte können strafmildernd berücksichtigt werden“, heißt es im BGH-Urteil.

Weil er kein Deutsch kann, in Deutschland keine Familie hat und mit der Kultur nicht vertraut ist, darf eine Strafempfindlichkeit aber strafmildernd wirken.

Adel „adelt“ jetzt die verbrecherische Migrationspolitik der feisten „Fremden-Führerin“ und der willfährige Justizapparat macht mit, wie bei allen Experimenten zu Lasten der deutschen Bevölkerung seit 1933.

Willkommen im Merkeldeutschland 2018 – im Land des historisch einzigartigen Experiments!

Like

Berlin: Görkem zertrümmert Joggerin das Gesicht – Bewährungsstrafe!

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | 141 Kommentare

Am 19. März 2017 befand der, wie es heißt damals 17-jährige Görkem A. offenbar, dass er Kohle und eventuell auch ein neues Handy brauchen könnte. Da fiel ihm im Mauerpark in Prenzlauer Berg gegen 21.35 Uhr eine 40-jährige Joggerin auf. Offenbar kurzentschlossen lauerte die türkische Nachwuchsfachkraft der Frau auf, schlug ihr laut Polizeibericht [6] von hinten einen Ziegelstein auf den Kopf und als sie zu Boden ging hieb er damit weiter auf das Gesicht seines Opfers ein. Am Ende raubte er ihre Jacke und ein Smartphone. Der 40-Jährigen gelang trotz ihrer schweren Verletzung die Flucht. Sie musste sich infolge mit einem zertrümmerten Kiefer und weiteren Brüchen in stationäre Spitalsbehandlung begeben und wurde operiert.

Die Polizei fahndete daraufhin mit einem Video des damals Tatverdächtigen (PI-NEWS berichtete [7]), der sich dann wohl dem Druck beugte und selbst stellte.

Nun ist das Urteil da: Der inzwischen 18-jährige Görkem wurde von einem Moabiter Jugendschöffengericht wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt und geht als freier „Jugendlicher“ heim, denn wie meist in der Buntesrepublik greift auch hier offenbar der Migrantenbonus – die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.

Zugute gehalten wurde der Bereicherung, dass er noch nicht vorbestraft gewesen sei und die brutale Tat gestanden habe, berichtet die Berliner Morgenpost [8]. Letzteres ist schlicht ein Witz, denn die Tat war ihm ja wohl auch eindeutig nachzuweisen.
So saß das junge Talent knapp acht Monate in Untersuchungshaft, weil der erste Prozesstermin verschoben werden musste und das soll jetzt aber auch reichen. Lobend erwähnt wurde, dass er nach Haftverschonung pünktlich zum Prozess erschienen sei. Und obwohl das Gericht die „außergewöhnliche Brutalität der Tat“ strafverschärfend hervorhob, wiegt offenbar eine gutmenschliche „günstige Sozialprognose“ des Jugendschöffengerichts und der Vertreter der Jugendgerichtshilfe mehr.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von mehr als drei Jahren gefordert.

Nun muss der „Bub“ [9] Sozialstunden leisten und das dabei erwirtschaftet Geld von prognostizierten rund 2.000 Euro an sein Opfer zahlen. Da weiß man wenigstens was ein zertrümmertes Gesicht und vermutlich lebenslanges Trauma kostet in Deutschland.
Sicher ist aber nicht einmal das, denn trotz des Kuschelurteils hat die Verteidigung die Chuzpe in Berufung zu gehen. (lsg)

Like

Warum die Justiz so gern mit Migranten kuschelt (3)

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 65 Kommentare

Von OLIVER FLESCH | Die ersten beiden PI-NEWS-Folgen haben viele fassungslos gemacht. Der Rest der „Top 10“ wird sie zornig machen: Erschütternd, wie „blind“ Justitia inzwischen wirklich ist, wenn’s um Migranten geht …

Fall 6: Wenn Muslime „das Gespräch suchen“ (sollten Sie sich ein schnelles Pferd besorgen, liebe Leser)

Diesen skandalösen Fall erzählt uns PI-NEWS-Leserin Gaby: 2012 wurde mein Mann auf unserem hermetisch abgeriegelten Grundstück von drei irakischen Neuansiedlern überfallen. Sie schlugen ihn zu Boden und traten ihm mit gezielten Tritten gegen den Kopf, wieder und wieder.

Ich musste es vom Wohnzimmerfenster aus mit ansehen und bin sicher, nur mein Schreien, Schreien, Schreien hinderte die Männer daran, meinen Mann totzutreten.

Nachdem der Fall immer wieder verschleppt wurde, konnte ein Täter ermittelt werden und es kam doch noch zu einer Verhandlung. Obwohl Zeugen bestätigten, dass die Männer über unseren hohen Zaun kletterten, schrieb die Richterin doch tatsächlich in ihrer Urteilsbegründung: „Er betrat das Grundstück und suchte das Gespräch“ (sic!).

Als das islamische Goldstück zu sieben Monaten auf Bewährung nebst Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen gefährlicher Körperverletzung (statt versuchtem Totschlag) verurteilt worden war, lief er grinsend und lachend aus dem Gerichtssaal.

Naiv, wie wir damals waren, wendeten wir uns an die Medien, weil wir glaubten, der Fall wäre von öffentlichem Interesse. Anfangs zeigten sich auch ein paar Lokalredakteure interessiert. Doch letztendlich winkten alle ab. Einer steckte uns: „Anweisung von oben – der Fall ist politisch zu brisant.

Ach, und dass mein Mann bis heute keinen Cent des Schmerzensgeldes sah, brauche ich nicht extra zu erwähnen, oder?

Fall 7: Wenn Papa „es gemacht hat“, aber Afri ist …

Einen ganzen Monat lang malträtierte ein Westafrikaner seine erst fünfjährige Stieftochter. 30 Tage hintereinander prügelte er das kleine Mädchen mit Hammer, Stock und Gürtel.

Berliner Polizisten, die bekanntlich schon viel gesehen haben, waren schockiert, als sie die Kleine im Februar 2015 aus der elterlichen Wohnung in Kreuzberg retteten. Ihr Körper war mit Hämatomen, Striemen und Abschürfungen übersät; ihr Blick: starr. Typisch für chronisch misshandelte Kinder.

Die Frage, wie es zu den Verletzungen kam, beantwortete das Mädchen kaum hörbar: „Papa hat das gemacht.“ Motiv für die Tat: Religiöse „Rituale“ aus der afrikanischen Heimat des Urmenschen. „Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt“, sagte der Richter. Das ist natürlich blanker Hohn. Und es ging dem Richter ja auch an der Robe vorbei, reichte allemal nicht für ein Urteil, das Mensch begreifen kann: Der Kinderschläger musste genau Null Tage in den Knast: Zwei Jahre auf Bewährung. Und die „Berliner Morgenpost“ barmte mit dieser Überschrift um Verständnis:

„37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung“

Die Herren Redakteure der Funke-Mediengruppe hatten „verstanden“ …

Fall 8: Wenn sich Muslime in einer Zwangslage befinden

Quizfrage: Hat jemand, der drei Mal auf seine hübsche deutsche, von ihm geschwängerte Freundin, einsticht, eine angehende Steuer-Fachgehilfin, vor ihrer Haustür auflauert, sie mit dem Messer ermordet, das ungeborene Baby natürlich gleich mit, eine besonders schwere Schuld auf sich geladen? Der normale Menschenverstand würde sagen: „Selbstverständlich, Euer Ehren!“

Doch „Euer Ehren“, das Landgericht Wiesbaden konnte 2014 bei diesem „Ehrenmord“ beim besten Willen keine „besondere Schwere“ der Schuld erkennen. Grund: Der 24-jährige Afghane, der auf Steuerzahlers Kosten auch noch hier studieren darf, habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“. Vier Jährchen. Bei „guter Führung“ zwei Drittel. Arschbacke, also …

Fall 9: Wenn Muslime bei uns „keinen Halt“ finden

Es passierte in Linden (Hannover): „I love you“, flüsterte Naji N. (27, aus Marokko) während er seinem blutenden Opfer über den Bauch streichelte. Es war erst 22, hochschwanger noch dazu, mit Zwillingen. Über zwei nicht enden wollende Stunden ging das Martyrium aus Misshandlung und Vergewaltigung.

Das sollte doch aber mal mindestens über zehn Jahre Knast wert sein? Da war sich die Staatsanwaltschaft sicher. Sowieso, aber auch, weil Naji N. kein Unbekannter vor deutschen Gerichten ist: Der Marokkaner hatte schon einmal eine Frau grün und blau geschlagen. Das Urteil seinerzeit: 19 Monate wegen Körperverletzung; auf Bewährung! (Danach Abschiebung? Ach was!)

Diese 19 Monate flossen in die Strafe des Nordafrikaners ein. Wir müssen sie also von den sieben Jahren abziehen, die er für die Vergewaltigung des schwangeren Mädchens bekam. Bleiben fünf Jahre. Das ist die Hälfte von dem, was die Staatsanwaltschaft forderte.

Wie es dazu kommen konnte? Nun, Naji N. erzählte dem Richter gleich mehrere Märchen aus 1000 und einer Schlacht: Schwerer Trinker sei er, und Kiffer, könne sich also schon mal an überhaupt nix erinnern; außerdem leide er an der guten alten posttraumatischen Belastungsstörung, jammerte er, klar, in Libyen, da war er nämlich in der Gewalt von so voll bösen IS-Terroristen (wie er sich befreien konnte, wird sein Geheimnis bleiben) und in seinem Schlusswort fiel im plötzlich ein: „Ich wurde selbst sexuell missbraucht.“

WOW! Wenn der Kerl jetzt noch gut schreiben könnte, dann hätten wir einen neuen Karl May.

All das hat den Richter augenscheinlich sehr beeindruckt. Und außerdem und überhaupt: „Er hatte eine schwierige Entwicklung, fand hier keinen Halt.“ Genau! Schuld sind also wir, die Deutschen, die dem armen, jungen Mann einfach keinen Halt gaben.

Fall 10: Wenn Migranten im Gerichtssaal Party feiern

Gruppenvergewaltigungen sind im Deutschland der Nachkriegszeit ein neues Phänomen, das uns die Menschen, die „wertvoller sind als Gold“ (SPD-Martin Chulz) beschert haben.

Hamburg im Februar 2016. Ein 14-jähriges Mädchen wird von ihrer Freundin zu einer Party eingeladen. Dort vergewaltigen sie ein Serbe (21) und seine Freunden mehrfach. Die „Freundin“ filmt und gibt dazu Regieanweisungen. Es werden Gegenstände in Vagina und Anus des Mädchens eingeführt. Das Opfer ist hilflos (1,9 Promille), übergibt sich mehrfach. Es wird schwerverletzt bei null Grad fast nackt, „wie Müll“ im Hinterhof liegen gelassen, wie der Vorsitzende Richter zusammenfasst.

Nachbarn hören am nächsten Morgen schwache Hilferufe und alarmieren die Polizei. Das Mädchen kommt mit starker Unterkühlung auf die Intensivstation.

Urteil: Nur vier Jahre Haft für den Haupttäter und – Bewährung für die restlichen Vergewaltiger. [10] Schließlich müsse man die ganz bestimmt echt ehrlich gemeinte Reue der Täter berücksichtigen; und natürlich ihre ach so günstige Sozialprognose.

Bei der Urteilsverkündung grölten, pfiffen, jubelten und klatschten die Freunde und Angehörigen der Täter – Party-Stimmung im Gerichtssaal.

Immerhin, es gibt Hoffnung: Der 5. Senat des BGH Leipzig hob das Urteil wegen schwerer Mängel in der Beweiswürdigung auf und verwies es an eine andere Kammer…

Was treibt Richter und Richterinnen? Warum kuscheln sie so gern mit Migranten und Muslimen?

So gut wie alle sind Gutmenschen, in Wahrheit Wirklichkeitsflüchtlinge, die selbst in Hitler einen guten Kern gefunden hätten: Schlimme Kindheit und Jugend. Vom Adoptiv-Vater verprügelt, von einer Ziege einen Hoden abgebissen, Mutter gestorben, auf der Kunsthochschule nicht angenommen, halb blind geschossen im Gas des 1. Weltkriegs. Dazu, kein Glück bei den Mädels!! Wie viel Leid kann so ein Mensch ertragen? Außerdem kam der Migrant aus Österreich nie so richtig in Deutschland an, hätte aber als Reichskanzler und Vorsitzender der NSDAP eine günstige Sozialprognose gehabt bei unseren Gutachtern und Richtern …

Kurz: Es kann nicht sein, was nicht sein darf, jeder Mensch ist gut, vor allem, wenn sie noch nicht so lange hier leben.

Die ganze Wahrheit: Sie haben Angst. Richter, Staatsanwälte, Schöffen, Anwälte, Zeugen – sie alle werden in Deutschland längst von Migranten bedroht. Motto: Milde Strafe oder Du wirst schon sehen …

GUT, dass es Im MAINSTREAM Blätter wie „Focus“ gibt! Mit letzter Tinte kämpfte er stets für die Opfer, etwa so: „Sind deutsche Gerichte zu sanft bei Straftätern, die aus religiösen Motiven handeln? Eine Studie sagt: Nein. Die Urteile fallen zumeist sogar strenger aus.“

Amen und Allahu akbar, Hubert Burda!!!

» Teil 1 [11]
» Teil 2 [12]

Like

Warum die deutsche Justiz so gern mit Migranten kuschelt (2)

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Justiz,Migrantengewalt | 88 Kommentare

Von OLIVER FLESCH | Schreiben bringt Spaß. Normalerweise. Dieser Artikel allerdings wird nicht nur Sie, lieber Leser, aufregen – auch wir bekamen beim Zusammentragen der Migranten-Justizskandale der letzten zwei Jahre Halsschlagadern dick wie Gartenschläuche …

Fall 1: Wenn „Haftempfindlichkeit“ vor hoher Strafe schützt …

Es geschah am helllichten Tag im März letzten Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Bootstedt, Schleswig Holstein: Jama B. (22) zerrt einen 4-jährigen (!!!) Jungen aus dem Irak in eine Toilettenkabine. Dort steckt er dem kleinen Jungen sein Geschlechtsteil in den Mund. Vor der Tür hält Komplize Sorbas S. Wache. Der Vater des Opfers erwischt den Täter noch mit heruntergelassener Hose auf frischer Tat …

Im September 2016 verurteilt das Landgericht Kiel Jama B. zu zwei Jahren und vier Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Der Schmieresteher wird freigesprochen.

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Was sich normalerweise strafverschärfend auswirkt. Doch was ist heute noch normal? Karin Witt, Sprecherin des Landgerichts Kiel abgebrüht (laut BILD): „Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt“: „Strafmildernd (!) hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“

Frage, Fräulein Witt: Woher zur Hölle wollen Sie nur fünf Monate nach der Tat wissen, was ein Vierjähriger „gut weggesteckt“ hat?! Das Einzige, was hier „weggesteckt“ wurde, ist der Schw… Die Richter/In soll immer noch im Amt sein, die zynische Gerichtssprecher/In auch …

Fall 2: Wenn Asylbewerber für Haftstrafen zu zart besaitet sind …

Das Mädchen, erst 15, wollte sich nicht dem Erstbesten hingeben. Das erste Mal sollte etwas Besonderes werden. Das wurde es auch. Aber nicht so, wie es sich das Mädchen erträumt hat …

August 2016, Neumühl, NRW. Ein Schwarzer aus Ghana will in einer Schule zwei Mädchen vergewaltigen. Eines kann fliehen, das andere wird sein Opfer. Der Täter wird auf frischer Tat gestellt. Ein Zeuge reißt den Vergewaltiger vom schreienden Mädchen… Man muss sich die Szene mal vorstellen! Oder vielleicht lieber nicht. Das dachte sich wohl auch das Landgericht Duisburg und verurteilt den Täter nur zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.

Strafmildernd auch hier: die „besondere Haftempfindlichkeit“ des afrikanischen Migranten.

Was ist eigentlich für Migranten im Knast so „empfindlich“? Dass dort heutzutage bis zu 90 Prozent andere Migranten sitzen? Gut, das kann ich verstehen, darauf würde ich als Weißer, Ungläubiger dazu, auch „empfindlich“ reagieren. Aber der Herr Vergewaltiger wäre doch unter Brüdern, vielleicht sogar Gesinnungsgenossen gewesen.

Fall 3: Wenn ein Moslem zu blöd ist, einem Mord als„niedere Tat“ zu erkennen …

„Strafrabatt für tschetschenischen Moslem, der seine Frau erstach – Das Skandal-Urteil von Cottbus“, titelte sogar BILD (und das will schon was heißen!) im Juni 2017.

19 Mal stach Rashid D [13]. (32) auf seine Frau ein. Warf sie aus dem Fenster. Schnitt der Mutter seiner fünf Kinder auf der Straße die Kehle durch. Motiv: Eifersucht.

Der Moslem war zwar geständig, aber auch nur, weil er der Meinung ist, der Islam habe ihm das Recht gegeben, seine Frau zu ermorden. Die Staatsanwaltschaft plädierte dennoch auf Mord. Aber nicht mit Richter Stollenbach!! Der offenbar Gottgleiche aus Cottbus machte aus Mord „Totschlag“, weil „zweifelhaft“ sei, dass der Angeklagte die niederen Motive seiner Tat gekannt habe…

Dabei urteilte der Bundesgerichtshof bereits 2006: Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes sind grundsätzlich den Rechtsvorstellungen der Werte-Gemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen.

Übrigens: Der Mord hätte verhindert werden können: Rashid D. sollte einem Monat vor der Tat abgeschoben werden. Doch die Polizei traf ihn in seiner Wohnung nicht an. Und kam erst wieder, als alles zu spät war. So ist Brandenburg heute. Als noch alles DDR war, Brandenburg die Hochburg der SED, wäre Mielke das nicht passiert, klar.

Fall 4: Wenn ein Migrant einen Menschen ersticht, ohne zu „wissen“, dass er ein Messer in der Hand hält …

Dieser Fall ist einmalig: Er dreht sich um einen Streit in einem Flüchtlingsheim, aber eben nicht, wie sonst immer, um Nutella, sondern um die Benutzung einer Waschmaschine.

Vor Gericht erzählt Hasan S. aus Eritrea eine schier unglaubliche Story: Das Opfer habe ihn in den Schwitzkasten genommen, worauf er ein Küchenmesser aus dem Hosenbund des Opfers zog und den Mann erstach. Natürlich ohne auch nur im Entferntesten zu ahnen, dass es ein Messer war, das er aus der Hose zog, mit dem er zustach. Kennt man ja, solche Situationen.

„Lebensfremd!“, meinte denn auch die Richterin und verurteilte Hasan S. im November 2015 zu fünf Jahren Haft. Drei Jahre weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert, aber immerhin. Doch dann bekommt der Fall eine Wendung, die sich selbst John Grisham nicht besser hätte ausdenken können: Der Bundesgerichtshof (!!) hebt das Urteil wegen „Nichtberücksichtigung von Notwehrmerkmalen“ auf. Hasan S. wird freigelassen. Welche „Notwehrmerkmale“? Ein S c h w i t z k s t e n ?! Mensch, hätte ich das bloß früher gewusst! Dann hätte ich den Sascha, der mich in der fünften Klasse auf dem Schulhof in den Schwitzkasten nahm (aus dem ich nicht mehr rauskam), ja auch erstechen können! (War mir nämlich sehr peinlich, da die halbe Schule zuschaute.)

Letztendlich bekam der miese Märchenerzähler aus Eritrea im Juli 2017 zwei Jahre und drei Monate wegen – Achtung! KÖRPERVERLETZUNG! Springers WELT regte das (natürlich!) nicht weiter auf, meldete lapidar: „Gericht entscheidet im zweiten Khaled-Prozess auf Notwehr“.

Nicht minder typisch: Nachdem der Täter ursprünglich (zunächst) nicht zu ermitteln war, wurde die Tat medial sofort als rassistisch geschlagzeilt. In Dresden, Lübeck und Mannheim demonstrieren auf Kommando Tausende gegen „Rechts“ und „Pegida“. Der GRÜNE Um-Volker Beck erstattete – offenbar im „Crystal Meth“-Rausch – prompt Strafanzeige gegen Unbekannt, weil die Polizei nicht sofort von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausging. Dabei meldete „Legida“ längst auf ihrer Webseite, das Verbrechen sei bereits am Vortag bekannt gegeben worden. Es gab angeblich einen Pressestopp, um „Unruhen“ zu vermeiden …

Nachdem weder zu verheucheln, noch zu vertuschen war, dass die Tat von Asylanten ausgelöst und begangen war, entschuldigte sich der GRÜNE Beck schmallippig, schwurbelten die Gutmenschen-Demonstranten für die reflexartige Vorverurteilung was Ähnliches? Irrtum, der letzte Satz war „Fake-News“!

Fall 5: Wenn der Horrorfilm Wirklichkeit wird

Ein Mann schlägt seine Frau mit Fäusten zusammen, rammt ihr mehrmals ein Messer ins Herz, schlägt ihr mit der Axt auf den Kopf. Dann schlingt er ein Seil um ihren Hals [14], hängt sie an die Anhängerkupplung seines PKW, um sie zu Tode zu schleifen. Nein, kein Hollywood-Horror. November 2016 in Hameln/Niedersachsen: Nurettin B, ein Kurde. Allah sei Dank löste sich das Seil nach 200 Metern. Das Opfer, die Frau, überlebt schwer verletzt, muss allerdings zweimal wiederbelebt werden.

Motiv: Unterhaltsstreitigkeiten. Die Staatsanwaltschaft fordert, natürlich, lebenslänglich. NIX DA! So der „Richter“, schließlich sei ja die „Ratte von Hameln“ geständig gewesen (tolle Reue, bei um die „100“ Zeugen). Außerdem, wird der Richter im Gerichtssaal auch noch zum „Verteidiger“ des Beinahe-Mörders: Er habe dem „Opfer ein Schmerzensgeld zur Verfügung gestellt“.

Na dann ist‘s ja gut, alles vergeben und vergessen, lieber Gott. Allah wird Dir alles erklären…

Morgen lesen Sie: Der Fall des Pakistanis, der nur acht Monate auf Bewährung bekam, obwohl er ein kleines Mädchen missbrauchte, dessen Vater darauf von der Polizei erschossen wurde … Und vier weitere verstörende „Migrations-Urteile“ – von der Maas bis an die Merkel: Morgen auf PI-NEWS!

» Teil 1: Warum die deutsche Justiz so gern mit Muslimen kuschelt [11]

Like

Warum die deutsche Justiz so gern mit Muslimen kuschelt (1)

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands,Justiz,Siedlungspolitik | 168 Kommentare

Von OLIVER FLESCH | Das deutsch-islamische Justizdrama, das wir in unseren Gerichtssälen fast täglich erleben, kroch vor genau zehn Jahren erstmals in die breite Öffentlichkeit. „Mekka Deutschland – Die stille Islamisierung“ schrieb Stefan Aust, der letzte wirkliche SPIEGEL-Chefredakteur, im März 2007 auf den Titel …

Nach der Aust-Ära gab es für die dann nur noch linken Unterwerfungs-Ultras keine Islamisierung mehr in Deutschland. Die gab’s nur noch in den „fremdenfeindlichen“ Köpfen der Ossis, später Pegida, Packs also. Aber das ist eine andere Geschichte…

Für die Islamisierung, die auch schon seinerzeit nicht „still“ daherkam, fand der Aust-SPIEGEL noch dutzende Belege, der skandalöseste: Der Frankfurter Justizskandal um eine verprügelte muslimische Frau. Eine 26-jährige Deutsche, marokkanischer Herkunft wurde von ihrem marokkanischen Ehemann trotz behördlicher Kontaktsperre bedroht. Während ihrer Ehe hatte er sie mehrfach verprügelt und gedroht, sie umzubringen falls sie ihn verlässt.

Korankonforme Rechtsprechung

Grund genug also für eine Scheidung noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres. Sollte man meinen. Doch Familienrichter/In Christa D. (eine Frau!!) sah keine „unzumutbare Härte“, die eine sofortige Auflösung der Ehe rechtfertigte. Die Deutsch-Marokkanerin hätte vielmehr damit „rechnen“ müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös verbrieftes „Züchtigungsrecht“ auch ausübe.

Diesen Irrsinn konnte Richter/In Christa sogar „belegen“. Und zwar anhand des neuen deutschen Gesetzbuchs namens „Koran“: In einer dienstlichen Erklärung schrieb sie:

„In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau.“

Allahu akbar! Doch dann passierte etwas Großartiges. Plötzlich war sich ganz Deutschland einig – von links über die Mitte bis nach rechts –, dass es sich bei der Entscheidung der Richterin um einen Justizskandal handelt.

Im Namen des Volkes?

„Ein unerhörter Fall!“; titelte die seinerzeit noch nicht linke BILD … „Im Namen des Volkes: Prügeln erlaubt“, zynelte die ansonsten auf ewig linke TAZ… Frauenrechtlerin Alice Schwarzer sprach von einer „Aufweichung unseres Rechtssystems“… Der heutige NRW-Ministerpräsident und CDU-Büttenredner Armin Laschet tobte vom „vorläufig letztem Glied einer Kette erschreckender Urteile deutscher Gerichte“… „In denen zum Beispiel sogenannte Ehrenmorde nur als Totschlag und nicht als Mord gewertet wurden“, ergänzte der „Spiegel“ … Bayerns damaliger Innenminister Günther Beckstein (CSU) fand das Urteil sogar „unerträglich“… Selbst dem GRÜNEN, früheren RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele fiel plötzlich ein, dass eine deutsche Richterin deutschem Recht verpflichtet sei … Am härtesten formulierte es ausgerechnet Lale Akgün, damals SPD-Islambeauftragte: „Schlimmer als das Hinterhof-Urteil eines islamistischen Imam“.

Fazit des damaligen „Spiegels“:

„Die dritte Gewalt tut sich schwer mit den Problemen der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Allzu viele Urteile spielten bereits Islam-Fundamentalisten in die Hände.“

Hach, was waren das für herrliche Zeiten! Da kann man wehmütig werden. Heute gilt vor deutschen Gerichten längst die „Lex Islam“. Der Aufschrei aus Politik und Mainstream ist verstummt. Man hat sich dran gewöhnt.

Nur die, die schon etwas länger hier leben, immer noch nicht – die „Dunkeldeutschen“(Gauck), das „Pack“(SPD-Gabriel), die „Nazis“ (SPD-Stegner). Das deutsche Volk (Ex-Bundesrichter di Fabio, Bestseller-Autoren wie Sarrazin oder Pirincci).

Merkels Zentralkomitee von Innen- de Misere (CDU) bis Justizminister Maas-Männlein (SPD) oder CSU-Ministerpräsident Drehhofer haben sich längst dran gewöhnt. GRÜNE Tanten und Tunten und Lenin-LINKE fordern unverhohlen längst ungeniert die Umvolkung: Alles ist Allah!!

Nur in den sozialen Netzwerken platzt er täglich heraus, der heilige Zorn der letzten Deutschen. Über Fälle wie diese…

Morgen Teil 2 auf PI-NEWS

Like

Onur U.: „Ich habe ihn nicht geschlagen und nicht getreten. Ich habe ihn nicht einmal gesehen.“

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Islam ist Frieden™,Justiz,Political Correctness | 145 Kommentare

Beim heutigen Prozess vor dem Landgericht Berlin gegen die sechs türkischen Schläger, die im Oktober des vergangenen Jahres den 20-jährigen Jonny K. brutal zu Tode traten, hat der Hauptverdächtige Onur U. (Foto) wie nicht anders zu erwarten alle Vorwürfe bestritten [15]. „Ich habe ihn (das Opfer Jonny K., Anm. d. Red.) nicht geschlagen und nicht getreten. Ich habe ihn nicht einmal gesehen.“ Ferner wollten die Mitangeklagten alles auf ihn schieben, hieß es in der persönlichen Erklärung von Onur U., die sein Anwalt Axel Weimann verlas. Kein Wort von Reue oder Mitgefühl gegenüber der im Gerichtssaal anwesenden Schwester von Jonny K., Tina K. Trotzdem wird es so kommen, wie Kewil heute morgen schon prognostiziert hat [16]: Bewährung ist fast schon garantiert!

Like

Bremerhaven: Bewährung für Türkentodesraser

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | 140 Kommentare

[17]Am 28. Juni 2012 raste ein 23-jähriger Türke mit Tempo 120 in der Bremerhavener Stresemannstraße in einen Ampelmast. Das Auto geriet in Brand, der Fahrer mit langem Strafregister flüchtete vom Unfallort und ließ seine lebensgefährlich verletzte Freundin allein zurück. Ganz abgesehen von der grob fahrlässigen Fahrweise handelt es sich hier wohl um Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung, sollte man meinen. Ein verständnisvoller Richter aber sah das nun ganz anders.

(Von L.S.Gabriel)

Wie die Kreiszeitung Wesermarsch [18]berichtet, sei der Raser alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Er wäre schon beim Aufbrechen eines gestohlenen Tresors erwischt worden und gegen ihn seien mehrere Anklagen wegen Körperverletzung anhängig. Ein besonders schwerwiegender Fall sei jener im vergangenen Jahr gewesen, als der 1,93 Meter große und 118 Kilo schwere Angeklagte in einer Diskothek wegen eines unbeabsichtigten Remplers einen Bundeswehrsoldaten auf der Tanzfläche niedergeprügelt hatte. Anschließend hätten er und sein Freund dem Opfer ins Gesicht und gegen den Kopf getreten. Der Soldat erlitt dabei massive Verletzungen, musste mehrfach operiert werden und leide seither an starken Kopfschmerzen.

Hier handelt es sich also offenbar um einen richtigen Hoffnungsträger unserer multikulturell bereicherten Gesellschaft. Umso empörender ist es, dass dieser „Goldjunge“ nun auch noch einen offenbar der linken Kuschelpädagogik verfallenen, toleranzbetrunkenen Richter fand.

Die Nordseezeitung [19]berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass der Türke von der Großen Strafkammer des Landgerichts nach dreieinhalb Stunden Beratung zu einer „Strafe“ von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Dass Charlene Nawrath, seine junge, hübsche Freundin (kleines Foto oben), dabei ihr Leben verlor, fällt dabei nur dadurch ins Gewicht, dass sie laut Richter Kellermann zum Teil selber schuld gewesen wäre, denn sie sei nicht angeschnallt gewesen und sei dieses Risiko eingegangen, obwohl sie die Fahrweise des Angeklagten gekannt und auch gewusst habe, dass er betrunken gewesen wäre.

Auch vom Vorwurf der Unfallflucht und der unterlassenen Hilfeleistung blieb nichts übrig, denn obwohl Zeugen behauptet hatten, den Angeklagten  zurück zum Unfallort gebracht zu haben, befand der Vorsitzende die Aussagen als zu wenig eindeutig. Das Gericht habe dem Angeklagten geglaubt, dass er in einer Art Schocksituation den Unfallort verlassen habe und auch mehr oder weniger freiwillig wieder dorthin zurückgekehrt sei. „Das war keine Flucht.“

Auch sei das Gericht zu dem Eindruck gekommen, dass der Angeklagte vom Tod seiner Freundin betroffen sei. Dass er im Gerichtssaal wegen ihrer schweren Verletzungen nicht einmal mit der Wimper gezuckt habe, liege wohl an der Anwesenheit seiner Kumpel unter den Zuschauern, vor denen er keine Gefühle zeigen wolle. Da habe ihm sein „türkisches Machotum“ im Wege gestanden, so Kellermann und fügt dann  auch noch hinzu: „Das sollte ich vielleicht nicht sagen, weil es politisch nicht korrekt ist. Es ist aber so.“ Immerhin habe nicht nur die Mutter ihre Tochter, sondern auch der Angeklagte „seine Liebste“ verloren.

Wir fassen also zusammen:

Ein testosterongesteuerter türkischer Serienverbrecher fährt sturzbetrunken mit 120 Sachen durch eine deutsche Stadt, gefährdet dabei sich, seine Beifahrerin und auch das Leben aller Passanten auf seinem Weg zur Hölle. Er verliert die Kontrolle über das Auto, steigt aus, lässt seine schwer verletzte Freundin sterbend zurück. Möglicherweise hätte die junge Frau überlebt, wenn man ihr sofort geholfen hätte. Dieser Beweisführung hat sich aber offenbar das Gericht nicht verpflichtet gesehen. Stattdessen hatte es ganz viel Verständnis für die Schwierigkeiten des kriminellen Subjekts seinen Gefühlen Ausdruck zu verleihen und sieht die Schuld am Tod des Opfers nur insofern in der Tatsache, dass der Raser auch noch betrunken war, als die getötete Charlene dieses Risiko bewusst eingegangen wäre und nicht zu vergessen, nicht angeschallt gewesen war.

Hier wurde wieder einmal eindrucksvoll bewiesen: bei Gericht bekommt man bestenfalls ein Urteil – aber ganz bestimmt nicht Recht. Zumindest nicht wenn der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann heißt und der Täter einen türkischen Migrationshintergrund hat.

Like

Multikulturelle Richtermilde: Religionsbonus längst Alltag

geschrieben von PI am in Justiz | Kommentare sind deaktiviert

Ganz Deutschland fällt über Familienrichterin Christa Datz-Winter [20] her, die zur Begründung ihrer in den moslemischen „Kultur“bereich hineinreichenden Entscheidung gewissenhaft den Koran heranzieht. Die Aufregung ist zwar berechtigt, aber ähnliche Entscheidungen sind in Deutschland längst Alltag.

Günther Lachmann hat schon vor zwei Tagen darauf hingewiesen [21], heute legt [22] die Welt noch einmal nach.

Politiker, Frauenrechtlerinnen und Juristen nannten den Fall daraufhin „unfassbar“, „empörend“ und „bezeichnend für die Neurose der Deutschen, tolerant sein zu müssen“. In der Tat zeigen einige deutsche Richter eine bemerkenswerte Toleranz für muslimische Traditionen. In mehreren Fällen von Misshandlung, Vergewaltigung und Tötung gewährten sie gar mit Bezug darauf eine Art Strafbonus.

999 hatten drei PKK-Mitglieder die 18-jährige Ayse im Uferschlamm der Weser erstickt, ihren 23-jährigen Freund Serif erschlagen und überfahren. Die beiden Kurden hatten gegen den Willen der Eltern zusammengelebt. Das Landgericht Bremen urteilte zwei Jahre später: Den Angeklagten seien „aufgrund ihrer stark verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellung“ keine niederen Beweggründe zu unterstellen – daher sei die Tat kein Mord, sondern nur Totschlag.
Mit derselben Begründung gab es 2002 Strafmilderung vor dem Essener Landgericht für den Libanesen Ahmed M., der seine Frau vergewaltigte, würgte und prügelte; 2003 vor dem Frankfurter Landgericht für einen 22-jährigen Schafhirten aus Anatolien, der seine Ehefrau mit 48 Messerstichen tötete; 2005 vor dem Wuppertaler Landgericht für den Kurden Ziya D., der seine Frau Hatice in einem Anfall von Eifersucht niederschoss. Im letzten Urteil hieß es, „die kulturbedingte niedrigere Hemmschwelle Frauen gegenüber“ gelte es zu berücksichtigen. All jene Urteile wurden angefochten und in höheren Instanzen korrigiert. Dennoch sind es Beispiele falsch verstandener Toleranz.

Längst hat man sich zähneknirschend und mit geballter Faust daran gewöhnen müssen. Warum also schlägt dieser Fall so hohe Wellen? Etwa, weil Christa D. den Bezug zum Koran hergestellt hat, obwohl man uns doch tagaus tagein weismacht, dass der Islam friedlich ist und mit Gewalt nichts zu tun hat? Ist die Empörung deshalb so groß, weil sie ein Tabu gebrochen hat, indem sie aufzeigte, dass der Koran nicht nur nicht friedlich ist, sondern sogar Gewalt ausdrücklich vorschreibt? Wir wissen es nicht, aber vielleicht werden wir der Richterin sogar eines Tages dankbar dafür sein, dass durch ihre Begründung die Öffentlichkeit auf die schleichende Einführung der Scharia aufmerksam gemacht wurde.

(Spürnasen: Garlef Sch., Hojojutsu und Ludwig)

Like