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Rendsburg: Strafen für Verweigerung des Moscheebesuchs

Er sollte angeblich im Rahmen des Erdkundeunterrichts (Projekt „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“) stattfinden, der Besuch einer Rendsburger Moschee.

Vermutlich wurde den Schülern des Gymnasiums dort aber eher nicht erklärt, in welchen Erdschichten Erdöl und Erdgas gelagert sind oder wie Probebohrungen aussehen. Und sicher auch nicht, wie die Produktivität der Arbeit wegen der Unterbrechungen durchs Beten oder Fasten im Islam beeinträchtigt wird.

Es dürfte der übliche minimale Quatsch gewesen sein: Ausrichtung der Gebetsnische nach Mekka, rituelle Waschung, warum Männer und Frauen getrennt beten (Männer sind im Islam rund um die Uhr scharf, lassen sich also auch von Allah ablenken, wenn eine Frau in der Nähe sitzt)  und  so  weiter. Islam-Propaganda mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit, aber das wollte das Gericht nicht wissen.

Es galt die blinde Fixierung auf einen als bunt gesetzten Fetisch der deutschen Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Das Gericht folgte damit der mittlerweile pensionierten Schulleiterin, die jeden Kompromiss im Vorfeld des Besuches abgelehnt hatte.

Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung [1] berichtet über das Urteil:

Die Eltern eines Schülers in Rendsburg müssen 50 Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihrem Sohn 2016 einen Moscheebesuch im Rahmen des Schulunterrichts untersagten: Der Rendsburger Gymnasiast weigerte sich, mit seiner Klasse die örtliche Moschee im Rahmen des Geografieunterrichts zu besuchen. Die Eltern sollten daraufhin Strafe zahlen?– Vater und Mutter je 150?Euro. Gegen den Bußgeldbescheid klagten sie. Am Mittwoch wurde der Fall erneut vor dem Amtsgericht Meldorf verhandelt.

Richterin Melanie Buhk wertete es als strafmildernd, dass die Eltern – beide überzeugte Atheisten – 2016 von sich aus um Ersatzunterricht in der Schule angefragt hatten. Doch die inzwischen pensionierte 62-jährige Schulleiterin lehnte die Teilnahme an einer Schulstunde in der Parallelklasse ab. Weiterer Pluspunkt aus Sicht der Richterin: Der damals 13-Jährige hatte zuvor noch nie unentschuldigt gefehlt. Das neue Urteil: Nicht 150?Euro pro Kopf, sondern nur 25?Euro sollen die Eltern zahlen. 

Das Urteil kam so zustande: Die Richterin, so die SHZ, sah in dem Moscheebesuch nur „allgemeinen Unterricht“ mit lediglich „religiösen Bezügen“. Dies durfte aber nicht genauer hinterfragt werden. Welche inhaltlichen Schwerpunkte in der Moscheeunterweisung stattfanden, durften die Schüler nicht aussagen, sie wurden als Zeugen nicht zugelassen. Auch die Schleswig-Holsteinische Zeitung fragte nicht bei Lehrern oder beim Imam nach, welchen Inhalt er denn vermittelte. Sie will es nicht wissen und weiß, warum.

Es ist geradezu bizarr, was das Gericht stattdessen den Eltern und ihrem Kinde zugute hielt: Der Schüler habe bislang nicht unentschuldigt gefehlt und die Eltern hätten von sich aus nach einem Ersatzunterricht gefragt. Was hat das mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zu tun? Dieses besteht unabhängig vom entschuldigten Fehlen, von gemachten Hausaufgaben oder dem Unterricht an einer Schule.

Der Anwalt machte denn auch geltend, dass niemand zum Betreten eines Sakralbaues gezwungen werden dürfe. Und man möchte ergänzen, dass bereits das Ausziehen der Schuhe (zu Ehren Allahs) durchaus als sakraler Akt gewertet werden kann. Und überhaupt nicht berührt wurden die verschiedenen Perversitäten, die dieser Glaube nicht nur bei der hier in Frage stehenden Variante der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ aufweist, die jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.

Eine Glaubensgemeinschaft, die sich nicht deutlich vom Primat ihrer Scharia vor dem demokratischen Staat distanziert, die die Menschenrechte stattdessen unter den Vorbehalt des „göttlichen Rechtes“ stellt (das für den Glaubensautritt zum Beispiel die Todesstrafe fordert), solch eine Glaubensgemeinschaft, der Islam, verdient keinen Respekt, keine Unterstützung und keinen Besuch seiner „Gebetshäuser“.

Ob die Eltern weiter klagen werden, ist bislang nicht bekannt. Sie werden dabei die fortgesetzte Belastung ihres Kindes vor Augen haben, das durch eine unpädagogische Schulleiterin gegen die Klasse ausgespielt wurde und sicher unter der ganzen Angelegenheit gelitten hat und weiter leidet.

(Spürnase: jca)

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