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Taufen für Asyl: Verramscht evangelische Kirche ihren Glauben?

Von PLUTO | Billiger (Glaubens)-Jakob bei den Evangelischen Amts- und Freikirchen: sie seien auffällig leichtfertig, würden Flüchtlingen inflationär Taufzeugnisse ausstellen, die zum christlichen Glauben konvertieren wollen und sich dadurch Asylstatus erhoffen, klagen Gerichte. Ein Asylrichter sagt, dass in neun von zehn Fällen gelogen wird.

Wie die Welt berichtet [1] (leider nur hinter Bezahlschranke), hörte Andreas Müller, Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, nach rund 100 Verfahren meistens dieselbe Legende: Anschluss an eine christliche Untergrundkirche im Iran,  dann Flucht aus Angst vor Verfolgung und Gefängnis. Nach ihrer Taufe in Deutschland wollen sie treue Anhänger der evangelischen Amtskirche oder einer der Freikirchen sein, inclusive  aller Asylvorteile versteht sich.

Wenn Richter Müller dann akribisch nachhakt, wird`s häufig peinlich. Offensichtlich hat die begleitende Asylindustrie ihre Probanden nicht hinreichend gebrieft, denn deren magere Antworten lassen erkennen, dass der Heilige Geist trotz Anwalt und Dolmetscher noch nicht vollends über sie gekommen sein kann.

An Glaubwürdigkeit büßt grundsätzlich ein, wer – oh Wunder – keinen Reisepass vorweisen kann. Das war in rund 100 Verfahren des Verwaltungsrichters bei allen Antragsstellern der Fall. Wohl aus gutem Grund: Schließlich ist dies das einzige Dokument, mit dem abgelehnte Asylbewerber derzeit in den Iran zurückgeführt werden könnten, schreibt Welt.

Taufspruch gelb markiert

Dann fragt der Richter den Probanden nach dem Erweckungserlebnis, also nach dem Grund für die Hinwendung zum neuen Glauben, für die der Ex-Muslim laut Koran mit dem Tod bestraft werden sollte.   Keine Antwort. Auch beim Taufspruch in der evangelischen Freikirche muss Ali  (Name unvollständig) passen. Er blättert vergeblich in der persischen Bibel-Übersetzung. Fündig wird er nur in seiner Taschenbibel, in der der Taufspruch allerdings gelb markiert ist. „Das Wort wurde Mensch und lebte unter uns“ (Johannes 1,1).

Diesbezüglich hat die  evangelische Kirchengemeinde in einem Rheinberger Stadtteil, zu der Ali von der Flüchtlingsunterkunft aus „geschickt“ worden sei, wohl noch saubere Arbeit geleistet. Beim Taufdatum allerdings vertat sich der Pastor, als er die Taufe merkwürdigerweise vordatierte.

Inzwischen gehört Ali der „Freien Evangelischen Bibelgemeinde“ im ostwestfälischen Espelkamp an. An den Namen seiner Gemeinde kann sich Ali vor Gericht aber nicht erinnern, beim nachgefragten Inhalt der letzten besuchten Sonntagspredigt setzt es ganz bei ihm aus.

Auf die etwa 170 Espelkamper Christen kann sich das neue Gemeindemitglied trotzdem verlassen. Diese haben eine Petition beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Dem Iraner solle endlich der Flüchtlingsstatus zuerkannt und somit eine Abschiebung verhindert werden, fordern sie laut Welt.

Kirchenfunktionäre gegen akribische Richterfragen

Andere Kirchenfunktionäre fordern „religionssensible Befragung“ vor Gericht, weitere wettern gegen einen „Glaubens-TÜV“. Vorwürfe aus der Richterschaft, die Kirche taufe zu schnell und leichtfertig, seien ungerechtfertigt. Jeder Täufling habe zuvor einen dreimonatigen Glaubenskurs durchlaufen, sagt der Flüchtlingsbeauftragte der Lippischen Landeskirche, Superintendent Dieter Bökemeier. Möglicherweise liegt es an der relativ kurzen Dauer des Crash-Kurses, weshalb nur recht selten Muslime zum katholischen Glauben überlaufen. Dort dauern die Vorbereitungskurse nämlich bis zu einem Jahr.

Klartext redet der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Andreas Heusch. Er wirft den Kirchen vor, zu häufig aus asyltaktischen Gründen zu taufen. Die Welt rechnet vor: Derzeit sind beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht 8660 Asylverfahren anhängig. Fast jeder zehnte Kläger kommt aus dem Iran. Davon berufen sich etwa 70 Prozent auf einen Übertritt vom Islam zum Christentum. Die Erfolgsquote bei diesen Konvertiten liegt nach Auskunft des Gerichts gegenwärtig bei 15 bis 20 Prozent.

Muslimische Taktik der List

Auch Ali fällt durch den Rost, sein Asylantrag wird abgelehnt. Das Gericht glaubt seine Räuberpistole von Flucht und Verfolgung mit anschließender „identitätsstiftender Hinwendung“ zum Christentum nicht. „Sie haben das Gericht belogen“, sagt Richter Müller.

Ali kann sich insgeheim immer noch auf die muslimische Taktik der List – Taqiyya  – berufen. Danach sind Lüge, Wort- und Vertragsbruch und Betrug gegenüber Ungläubigen nicht verwerflich, keine Sünde, sondern zulässige bewundernswürdige List eines Muslims im Kampf gegen die Ungläubigen.

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