Von JOHANNES DANIELS | Steckt nicht doch pure Absicht dahinter? Bereits zum zweiten Mal im Fall des 9/11 [1]-Terrorhelfers Mounir el-Motassadeq machen sich deutsche Behörden wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ nach § 129a (5) StGB* strafbar – der Behörden-Wahnsinn hat verbrecherisches System.
In Deutschland stinkt der faule Fisch fast unerträglich vom Kopf her, nicht umsonst ist der bekennende Islam-Terror-Sympathisant im „Schloss Bellevue“ nebenamtlich als aktiver Feine-Sahne-Fischfilet-Promoter [2] tätig.
Als der abschiebepflichtige Massenmord-Mittäter Mounir el-Mottassadeq am Morgen des 15. Oktober 2018 die Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel verließ, war alles bis ins kleinste Detail vorbereitet: Vermummte SEK-Polizisten brachten den Marokkaner in Handschellen „per Luft-Taxi-Helikopter“ zum Helmut-Schmidt-Airport. Von dort ging es weiter nach Frankfurt.
Abends dann startete der 44-Jährige, begleitet von zwei Bundespolizisten, First Class mit dem „Royal Air Maroc“-Flug AT811 nach Casablanca. Nur wenige Flugpassagiere ahnten damals, dass ein Mann mit ihnen flog, der bereits den Tod von 3.066 Menschen – ausgerechnet mittels Flugzeugen – auf dem „Gewissen“ hatte.
Wohltat für den Straftäter – Straftat der Strafbehörde
Am Tag der Abschiebung hatte die Hamburger JVA-Verwaltung [3] dem Terror-Beihelfer jedoch auch exakt abgezählt 7.000 Euro in bar (!) „von seinem Konto“ ausgehändigt – eine Straftat der Justizbehörden, aber sicher eine Wohltat für den Straftäter, denn 7.000 Euro entsprechen einem kompletten Jahresverdienst in Marokko. Die Deutsche Bundesbank hatte dann wenige Tage nach der Abschiebung Mounir el-Motassadeqs Anzeige erstattet, da war er bereits über alle Berge des marokkanischen Rif-Gebirges.
Die Auszahlung verstößt in vollem Umfang gegen das Außenwirtschaftsgesetz, die Hamburger Staatsanwaltschaft hat daher jetzt Ermittlungen aufgenommen. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte die Vorwürfe gegen die rot-grünen Hamburger Justizbehörden am Mittwoch. Motassadeq gehöre zu Personen mit Verbindung zum Terrornetzwerk Al-Qaida, deren sämtliche Gelder durch die EU-Verordnung Nr. 881 eingefroren seien, rein theoretisch zumindest.
„Hamburger Zelle“
Motassadeq war Mitglied der sogenannten „Hamburger Zelle“ um die muslimischen Todespiloten Mohammed Atta & Co., die am 11. September 2001 zwei Flugzeuge in das World Trade Center in New York gesteuert hatten, sowie zwei weitere Flugzeuge im Großraum Washington zum Absturz brachten. Der Hamburger Zelle gehörten noch zwei weitere der insgesamt vier Terrorpiloten und neben Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er wurde wenige Wochen vor dem Ende seiner regulären Haftzeit abgeschoben.
Von Hamburg aus, so das spätere Urteil, hatte der „Sozialhilfeempfänger“ Mottassadeq die Todespiloten durch Geldüberweisungen, unter anderem aus dem großzügigen deutschen Sozialsystem, unterstützt. Über Jahre hatte Mottassadeq die Richter an der Elbe beschäftigt (PI-NEWS berichtete ausführlich [4]) – in einem „Marathon-Prozess“ verurteilte ihn das Oberlandesgericht 2006 nach schier endlosen Windungen zu 15 Jahren Haft: Zunächst wurde Mottassadeq 2003 wegen Beihilfe zum 3.066-fachem Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung [5] zu der Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt.
2004 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben und wegen mangelhafter Beweiswürdigung zur Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen. 2004 wurde Motassadeq, wie zuvor schon Abdelghani Mzoudi, der wegen ähnlicher Anschuldigungen angeklagt war, unter Auflagen freigelassen. 2007 wurde Motassadeq nach erneuter Verhandlung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er blieb aber mit der Auflage, sich einmal täglich bei der Polizei zu melden, vorerst von einer Haft verschont, nach weiteren Winkeladvokaten-Schachzügen landete er schließlich in Santa Fu. Seine steuerfinanzierten Anwälte klagten auch selbstverständlich gegen die Abschiebung des Massenmörders, denn Deutschland braucht jedes Terror-Talent!
Terror-Handgeld von den rot-grünen Justizbehörden
Als die Haftzeit 2018 vorzeitig beendet wurde, planten die Behörden dann minutiös die Abschiebung für den Tag der Freilassung. Vorrangig zahlten die JVA-Mitarbeiter Mottassadeq an diesem Tag sein sogenanntes „Häftlingskonto“ aus, darauf können Häftlinge ihr „Taschengeld“ und ihren Lohn für die kontemplative Gefängnisarbeit ansparen. Die Auszahlung war in diesem Fall allerdings strafbar.
Für Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Pädo90/Die Grünen) ist der Fall mehr als nur peinlich. Offenbar ist niemand im Gefängnis Fuhlsbüttel auf die Idee gekommen, im Fall von Mottassadeq noch einmal zu prüfen, ob man dem prominenten Gast und weltweit bekannten Terrorhelfer überhaupt Geld auszahlen darf. Etwaige Dienstanweisungen drangen nicht an die Waterkant vor. Das strenge Gesetz sieht für Verstöße gegen geltende Sanktionen nach § 18 ein Strafmaß von bis fünf Jahren vor. Im Fall von Mottassadeq beziehen sich die Staatsanwälte auf die EU-Verordnung 881 aus dem Jahr 2002, die alle Finanzmittel der gelisteten 9/11-Terror-Verdächtigen einfror. Mottassadeq wurde in dem Dokument unter der Ziffer 18 von Anfang an mit seiner letzten Wohnadresse in der Goeschenstraße in Hamburg gelistet.
Weitere Konsequenzen für die grüne Hamburger Terrorzelle
Erste US-Anwälte planen nun Strafanzeigen gegen die Bundesrepublik wegen des Verdachts auf Förderung der Terrorgruppe al-Kaida, nicht ganz zu „UN-Recht“. Da Mottassadeq auch auf Verbrechens-Listen der UN aufgeführt ist, würde die Auszahlung des Häftlingskontos den Tatbestand der illegalen Terror-Finanzierung durch den Deutschen Staat durchaus erfüllen. Insbesondere die Angehörigen der 3.000 „9/11-Opfer“ dürften an einem solchen Verfahren gegen die Bundesrepublik durchaus interessiert sein.
Totales Staatsversagen: Massenmord-Beihelfer bekommen 7.000 Euro Handgeld für ihre „weiteren Aktivitäten“, das BAMF wendet 60 Millionen Euro auf um 18 Millionen Euro einzutreiben, unschuldige „Möpse“ [6] werden den Besitzern weggepfändet und auf Ebay versteigert, um säumige Steuerschulden einzutreiben. Und da sollte die AfD ein „Prüffall“ [7] sein? Willkommen auf dem Narrenschiff Deutschland, das sich sogar durch seinen „Bundespräsidenten“ zur aktiven Terrorhilfe- und finanzierung [8] bekennt.
*§ 129a (5) StGB – Unterstützung terroristischer Vereinigungen – zusammengefasst:
„Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord oder Totschlag oder Völkermord zu begehen, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
Like