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Grüne „Hamburger Zelle“: 7000 € für 9/11-Mittäter Motassadeq

Von JOHANNES DANIELS | Steckt nicht doch pure Absicht dahinter? Bereits zum zweiten Mal im Fall des 9/11 [1]-Terrorhelfers Mounir el-Motassadeq machen sich deutsche Behörden wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ nach § 129a (5) StGB* strafbar – der Behörden-Wahnsinn hat verbrecherisches System.

In Deutschland stinkt der faule Fisch fast unerträglich vom Kopf her, nicht umsonst ist der bekennende Islam-Terror-Sympathisant im „Schloss Bellevue“ nebenamtlich als aktiver Feine-Sahne-Fischfilet-Promoter [2] tätig.

Als der abschiebepflichtige Massenmord-Mittäter Mounir el-Mottassadeq am Morgen des 15. Oktober 2018 die Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel verließ, war alles bis ins kleinste Detail vorbereitet: Vermummte SEK-Polizisten brachten den Marokkaner in Handschellen „per Luft-Taxi-Helikopter“ zum Helmut-Schmidt-Airport. Von dort ging es weiter nach Frankfurt.

Abends dann startete der 44-Jährige, begleitet von zwei Bundespolizisten, First Class mit dem „Royal Air Maroc“-Flug AT811 nach Casablanca. Nur wenige Flugpassagiere ahnten damals, dass ein Mann mit ihnen flog, der bereits den Tod von 3.066 Menschen – ausgerechnet mittels Flugzeugen – auf dem „Gewissen“ hatte.

Wohltat für den Straftäter – Straftat der Strafbehörde

Am Tag der Abschiebung hatte die Hamburger JVA-Verwaltung [3] dem Terror-Beihelfer jedoch auch exakt abgezählt 7.000 Euro in bar (!) „von seinem Konto“ ausgehändigt – eine Straftat der Justizbehörden, aber sicher eine Wohltat für den Straftäter, denn 7.000 Euro entsprechen einem kompletten Jahresverdienst in Marokko. Die Deutsche Bundesbank hatte dann wenige Tage nach der Abschiebung Mounir el-Motassadeqs Anzeige erstattet, da war er bereits über alle Berge des marokkanischen Rif-Gebirges.

Die Auszahlung verstößt in vollem Umfang gegen das Außenwirtschaftsgesetz, die Hamburger Staatsanwaltschaft hat daher jetzt Ermittlungen aufgenommen. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte die Vorwürfe gegen die rot-grünen Hamburger Justizbehörden am Mittwoch. Motassadeq gehöre zu Personen mit Verbindung zum Terrornetzwerk Al-Qaida, deren sämtliche Gelder durch die EU-Verordnung Nr. 881 eingefroren seien, rein theoretisch zumindest.

„Hamburger Zelle“

Motassadeq war Mitglied der sogenannten „Hamburger Zelle“ um die muslimischen Todespiloten Mohammed Atta & Co., die am 11. September 2001 zwei Flugzeuge in das World Trade Center in New York gesteuert hatten, sowie zwei weitere Flugzeuge im Großraum Washington zum Absturz brachten. Der Hamburger Zelle gehörten noch zwei weitere der insgesamt vier Terrorpiloten und neben Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er wurde wenige Wochen vor dem Ende seiner regulären Haftzeit abgeschoben.

Von Hamburg aus, so das spätere Urteil, hatte der „Sozialhilfeempfänger“ Mottassadeq die Todespiloten durch Geldüberweisungen, unter anderem aus dem großzügigen deutschen Sozialsystem, unterstützt. Über Jahre hatte Mottassadeq die Richter an der Elbe beschäftigt (PI-NEWS berichtete ausführlich [4]) – in einem „Marathon-Prozess“ verurteilte ihn das Oberlandesgericht 2006 nach schier endlosen Windungen zu 15 Jahren Haft: Zunächst wurde Mottassadeq 2003 wegen Beihilfe zum 3.066-fachem Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung [5] zu der Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt.

2004 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben und wegen mangelhafter Beweiswürdigung zur Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen. 2004 wurde Motassadeq, wie zuvor schon Abdelghani Mzoudi, der wegen ähnlicher Anschuldigungen angeklagt war, unter Auflagen freigelassen. 2007 wurde Motassadeq nach erneuter Verhandlung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er blieb aber mit der Auflage, sich einmal täglich bei der Polizei zu melden, vorerst von einer Haft verschont, nach weiteren Winkeladvokaten-Schachzügen landete er schließlich in Santa Fu. Seine steuerfinanzierten Anwälte klagten auch selbstverständlich gegen die Abschiebung des Massenmörders, denn Deutschland braucht jedes Terror-Talent!

Terror-Handgeld von den rot-grünen Justizbehörden

Als die Haftzeit 2018 vorzeitig beendet wurde, planten die Behörden dann minutiös die Abschiebung für den Tag der Freilassung. Vorrangig zahlten die JVA-Mitarbeiter Mottassadeq an diesem Tag sein sogenanntes „Häftlingskonto“ aus, darauf können Häftlinge ihr „Taschengeld“ und ihren Lohn für die kontemplative Gefängnisarbeit ansparen. Die Auszahlung war in diesem Fall allerdings strafbar.

Für Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Pädo90/Die Grünen) ist der Fall mehr als nur peinlich. Offenbar ist niemand im Gefängnis Fuhlsbüttel auf die Idee gekommen, im Fall von Mottassadeq noch einmal zu prüfen, ob man dem prominenten Gast und weltweit bekannten Terrorhelfer überhaupt Geld auszahlen darf. Etwaige Dienstanweisungen drangen nicht an die Waterkant vor.  Das strenge Gesetz sieht für Verstöße gegen geltende Sanktionen nach § 18 ein Strafmaß von bis fünf Jahren vor. Im Fall von Mottassadeq beziehen sich die Staatsanwälte auf die EU-Verordnung 881 aus dem Jahr 2002, die alle Finanzmittel der gelisteten 9/11-Terror-Verdächtigen einfror. Mottassadeq wurde in dem Dokument unter der Ziffer 18 von Anfang an mit seiner letzten Wohnadresse in der Goeschenstraße in Hamburg gelistet.

Weitere Konsequenzen für die grüne Hamburger Terrorzelle

Erste US-Anwälte planen nun Strafanzeigen gegen die Bundesrepublik wegen des Verdachts auf Förderung der Terrorgruppe al-Kaida, nicht ganz zu „UN-Recht“. Da Mottassadeq auch auf Verbrechens-Listen der UN aufgeführt ist, würde die Auszahlung des Häftlingskontos den Tatbestand der illegalen Terror-Finanzierung durch den Deutschen Staat durchaus erfüllen. Insbesondere die Angehörigen der 3.000 „9/11-Opfer“ dürften an einem solchen Verfahren gegen die Bundesrepublik durchaus interessiert sein.

Totales Staatsversagen: Massenmord-Beihelfer bekommen 7.000 Euro Handgeld für ihre „weiteren Aktivitäten“, das BAMF wendet 60 Millionen Euro auf um 18 Millionen Euro einzutreiben, unschuldige „Möpse“ [6] werden den Besitzern weggepfändet und auf Ebay versteigert, um säumige Steuerschulden einzutreiben. Und da sollte die AfD ein „Prüffall“ [7] sein? Willkommen auf dem Narrenschiff Deutschland, das sich sogar durch seinen „Bundespräsidenten“ zur aktiven Terrorhilfe- und finanzierung [8] bekennt.


*§ 129a (5) StGB – Unterstützung terroristischer Vereinigungen – zusammengefasst:

„Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord oder Totschlag oder Völkermord zu begehen, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

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Abschiebe-Versagen auch bei 9/11-Massenmörder Mounir al-Motassadeq?

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Siedlungspolitik | 93 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Am kommenden Montag sollte Mounir al-Motassadeq (44), aus der Hamburger JVA freigelassen und sofort in sein Heimatland Marokko ausgeflogen werden. Jetzt droht die Abschiebung allerdings zu platzen.

Der verurteilte Massenmörder Al-Motassadeq gehörte zum engen Kreis der „Hamburger Terrorzelle“ um Mohammed Atta, der mit einem American-Airlines-Linienflugzeug ins New Yorker World Trade Center flog.

Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte 2007 das ursprüngliche Urteil wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und setzte das Strafmaß auf 15 Jahre Haft fest. Zuvor war Al-Motassadeq aufgrund einer „Haftverschonung“ [9] der hanseatischen Justiz auf freiem Fuß mit Meldeauflagen. Das deutsche Sozialsystem war schätzungsweise stärker als sein Fluchtverlangen zu seiner Familie im mondänen Marrakesh-Mamounia!

Am nächsten Montag soll Motassadeq ausgerechnet in einem Linienflugzeug First Class abgeschoben werden – neben ganz normalen First-Class-Passagieren auf Kosten des Steuerzahlers. Doch bis zum heutigen Donnerstagmittag lagen aus Marokko noch keine „Pass-Ersatzpapiere“ vor. Obwohl die Regierung in Rabat vor Wochen ihre grundsätzliche Einwilligung zur Rückführung Motassadeqs signalisert hatte.

Mittlerweile habe sich auch Horst Schwindelhofers Bundesinnenministerium in den Fall eingeschaltet [10], wie BILD jetzt berichtet:

Eine Erklärung, warum Marokko die Ausstellung der Papiere verzögert, gibt es nicht. Die Hamburger Ausländerbehörde sucht deshalb bereits nach Ausweich-Terminen für eine spätere Abschiebung Motassadeqs. PIKANT: Eigentlich war geplant, Motassadeq per Charterflieger nach Marrakesch zu bringen. Das haben die marokkanischen Behörden aber abgelehnt. Sie bestehen auf einen Linienflug!

Aber auch der zuständige Pilot hätte das Recht, die Beförderung eines derart gefährlichen Terroristen abzulehnen: „Mal abgesehen davon, wie sich Flug-Passagiere fühlen, wenn eine Reihe vor ihnen ein Mann sitzt, der geholfen hat, dass Flugzeuge ins World Trade Center mit 3.000 Toten gelenkt wurden“, führt BILD weiter aus. Fasten your Seat-Belts!

Bei 9/11-Mittäter Sami Al-Mujtaba läuft es nicht ganz so rund …

Auch bei der Rückführung eines weiteren 9/11-Terrorhelfers – dem deutschlandweit bekannten Bin-Laden-Leibwächter Sami Al-Mujtaba [11] läuft es derzeit eher suboptimal – der Bochumer Hassprediger soll jedoch in die andere Flugrichtung verbracht werden. Eine bunte Allianz aus Merkel-Regime-Politikern, „Obersten Verwaltungsrichter*Innen“, Staatsanwälten und Gutmenschen sehnt den Bochumer Mordgesellen lieber gestern als heute wieder ins deutsche Sozialsystem zurück, das den Bin-Laden-Vertrauten bereits mit mehreren 100.000 Euro apanagierte, PI-NEWS berichtete [12] mehrfach. In Tunesien ist Sami A-Mujtaba nun wieder auf freiem Fuß – allen Unkenrufen der bösen Guties hingegen ungefoltert und bester Laune. Er müsse sich allerdings selbst um seine Ausreisepapiere [13] zusammen mit seinem kriminellen Anwalt Seif Eddine Makhlouf kümmern. Es gebe einen innenbehördlichen Vermerk der tunesischen Stellen, nach dem seine Erlaubnis zur Ausreise individuell geprüft werden müsse, aber keine generelle Ausreisesperre enthalte. Es sei ihm oder seinem Anwalt zuzumuten, sich selbst um einen tunesischen Reisepass zu kümmern. Sami Al-Mujtabas Anwalt besteht aber darauf, dass dies die deutschen Behörden aus Gelsenkirchen für ihn in Tunis bewerkstelligen.

[14]
Sami Al-Mujtaba und sein Anwalt Seif Eddine Makhlouf bestens gelaunt nach dessen Freilassung in Tunesien – Bild unten rechts. Von „Folter“ (Grün*Innen, Linke, Irre, Gutmenschen, UNHCR) keine Spur. In Tunesien wird seit 1990 weder hingerichtet noch gefoltert. Tunesien gilt zudem als sicheres Reiseland.

Die Bochumer 9/11-Terror-Zelle um Sami Al-Mujtaba

Sami Al-Mujtaba lebte in Bochum. Er kam 1997 als „21-jähriger Student“ nach Deutschland [15].  1999 bis 2000 tauchte er laut Gerichtsgutachten in ein afghanisches Terrortrainingscamp ab und stieg in Osama bin Ladens Führungskader auf. Sami Al-Mujtaba bestreitet dies in Taqiyya-Manier, ebenso wie Kontakte zu weiteren Drahtziehern des 11. September-Massenmordes.

Allerdings koordinierte er nach seiner Rückkehr aus Afghanistan die Bochumer Terrorzelle in seiner Nachbarschaft:  Der Libanese Ziad Samir Jarrah, der in einem Bochumer Studentenwohnheim [16] lebte und bei Prediger Al-Mujtaba in die Terror-Lehre ging, war der weitere Pilot einer Maschine, die in Pennsylvania mit insgesamt 44 Toten abgestürzt ist. Der junge Mann, der mit seiner Frau in Bochum-Querenburg lebte, steuerte bei den Anschlägen vom 11. September 2001 das Flugzeug der United Airlines – Flugnummer 93 – in einen Acker bei Shanksville. Wo die Maschine genau einschlagen sollte, ist bis heute ungeklärt. Als Terrorziel wurden wahlweise das Weiße Haus oder das Capitol genannt. Die ZEIT und Bochum sind zumindest stolz wie Oskar auf den berühmten „Sohn der Stadt“ – hier die bewegende Terror-Love-Story [17] aus Bochum im Original – schauderlich!

Wir können auf kein einziges Talent verzichten.

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