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Nigrischer Kindsmörder: „Ich will kein Urteil von diesem Gericht“

Mourtala Madou schnitt am 12. April vergangenen Jahres seiner 21 Monate alten Tochter in der Hamburger U-Bahnstation Jungfernstieg den Kopf ab und erstach Sandra P., die Mutter des Kleinkindes (PI-NEWS berichtete mehrfach [1]). Der 35-jährigen abgelehnte „Schutzsuchende“ aus Niger hatte seiner Exfreundin davor schon mehrfach gedroht, sie und das Mädchen umzubringen. Einen Tag vor der Tat hatte der moslemische Herrenmensch vom Familiengericht erfahren, dass er keine Chance hätte das Sorgerecht für die kleine Mariam zu bekommen.

Im nun aktuell stattfindenden Prozess am Landgericht Hamburg forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe wegen Doppelmordes und auch die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der Täter habe aus niederen Beweggründen und heimtückisch gehandelt, nur um Sandra P. zu „bestrafen“.

Das bestreitet naturgemäß der Anwalt des islamischen Monsters und sieht keine ein Mordurteil kennzeichnenden „niederen Beweggründe“, sondern nur ein „Motivbündel“. Madou habe sich „traurig, hilflos und verletzt“ gefühlt und das seien „keine sittlich auf tiefster Stufe stehenden Beweggründe“, so Verteidiger Tim Burkert.

Besonders perfide aber ist die Argumentation, auch das Mordmerkmal der Heimtücke liege nicht vor, da Sandra P. gar nicht „arglos“ in Bezug auf die Tat gewesen sei, schließlich habe Madou ja angedroht ihr Kind zu töten. Es sei laut Anwalt nur „Totschlag im Affekt“.

Das afrikanische Goldstück jammert indes, man wolle ihn nur erniedrigen und jemand habe versucht ihn zu erwürgen. Vermutlich gibt es wohl Mitgefangene, die als gerechte Strafe für das Köpfen eines Kleinkindes den Tod sehen. Über seinen Dolmetscher lässt der seit 2013 in Deutschland vom Steuerzahler alimentierte Gewalttäter übersetzen: „Ich will kein Urteil von diesem Gericht [2].“ Plötzlich will er auch wieder viel lieber zurück in seine Heimat, wo er angeblich ja verfolgt wurde.

Mourtala Madou [3] ist einer der vom gesetzwidrigen Kirchenasyl geschützten Illegalen aus der sogenannten Lampedusa-Gruppe [4], die für ihr Recht bei uns versorgt zu werden demonstrierte [5] und Deutschland die Schuld [6] für die Zustände in ihrer Heimat gab.

Madou hat zwar ganz im Sinne seiner durch den Tod von Mutter und Kind wieder hergestellten „islamischen Ehre“ die bestialische Tat gestanden aber dafür von einem deutschen Gericht verurteilt zu werden ist ihm dann so gar nicht recht. Ein Gutachter hat ihm einerseits volle Schuldfähigkeit zur Zeit der Tat bescheinigt, ihm aber auch gleichzeitig eine Hintertür geöffnet und eine in der U-Haft entwickelte „Psychose“ attestiert.

Für den 15. Februar wird das Urteil erwartet. PI-NEWS wird berichten. (lsg)

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Jungfernstieg-Kopfabschneider betet für abgestochene Tochter

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD) | 125 Kommentare

Seit Donnerstag muss sich vor dem Landgericht Hamburg der geständige Doppelmörder Mourtala Madou verantworten, er hatte im April des Jahres seine Frau und die gemeinsame Tochter am Jungfernstieg grausam abgeschlachtet. Der NDR berichtete [7] am Donnerstag über den Prozess.

Nicht der Erwähnung wert findet es da der Sender, dass der Nigrer seit 2013 als illegal Eingereister der „Lampedusa-Gruppe“ Kirchenasyl erhalten hatte und dadurch überhaupt erst hier bleiben konnte. Dass ihm dadurch die Hoffnung auf eine weitere Bleibe im All-inclusive-Paradies Germoney genährt wurde und er deswegen hoffte, durch sein Kind die gefährdete Eintrittskarte zur Vollversorgung zu behalten.

Der NDR wäre nicht der NDR, würde er nicht im Stile einer Soap-Opera aus dem ARD-Nachmittagsprogramm versuchen, auch die guten Seiten des Scheusals aufzuzeigen. Es wird das Bild eines enttäuschten Vaters gezeichnet, dem man das Recht abspricht, sich um das Wohl der Tochter kümmern zu dürfen:

Hintergrund soll Sorgerechtsstreit sein

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll Wut auf die Mutter des Mädchens das Mordmotiv sein. Der Mann aus dem Niger hatte am Vortag der Tat erfahren, dass er nicht – wie erhofft – das gemeinsame Sorgerecht für das Mädchen bekommen sollte. Seine befristete Aufenthaltsgenehmigung war ihm nach Bestätigung der Vaterschaft erteilt worden. Das Familiengericht hatte aber bei einer Verhandlung einen Tag vor der Tat deutlich gemacht, dass es seinem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht nicht stattgeben werde.

Kein Wort davon, dass und wie ihm das Wohl der Tochter egal war, als er um seinen Aufenthaltsstatus fürchten musste. Er hatte dieser aus Wut über eine drohende Abschiebung den Kopf abgeschnitten („He cut off the head of the baby“, Video im PI-NEWS-Beitrag [8]). „Die Tat war sehr entsetzlich in der Art und Weise der Ausführung“, nannte es seinerzeit Polizeisprecher Timo Zill in der Morgenpost. [9]

Der NDR denkt dagegen positiv und unterstreicht die Frömmigkeit des Angeklagten, der ja schließlich schwarz ist und auch ein „Flüchtling“. Es sei eine Sünde, was er getan habe, erklärt der Nigrer dem staunenden Publikum. Und: „Er bete für seine Tochter“. Die von ihm abgestochene Ehefrau schließt er ins Gebet nicht mit ein. Dafür bricht er weinend zusammen, als der Notruf einer Passantin im Gerichtssaal vorgespielt wird. Hach. So viel Gefühl. Der Arme.

Ein Psychiater wird den gesamten Prozess verfolgen und darüber wachen, ob der Angeklagte nicht etwa schuldunfähig ist. Denn laut Gerichtssprecher stand er bei der Tat nicht unter Einfluss von Drogen oder Alkohol. Allerdings stand Mourtala Madou in der Zeit massiv unter dem Einfluss des Islam. Doch das schreibt der NDR lieber nicht.

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Hanseatische Toleranz gegenüber muslimischer Intoleranz

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Bunte Republik,Islam-Kollaboration | 193 Kommentare

Von ALSTER | Inzwischen gibt es in Hamburg immer öfter Opfer der hanseatischen Toleranz zu beklagen. Die jüngste islamische Untat beging Mourtala Madou [10]., der nach islamischen Recht seine kleine Tochter und ihre Mutter wie sein Eigentum behandelte und bestialisch messerte (PI-NEWS berichtete [11]). Die hanseatische Toleranz [12] sorgt dafür, dass illegale „Lampedusaflüchtlinge [5]“ wie Mourtala Madou nicht abgeschoben [13] wurden.

Mourtala Madou gehörte 2013 der sogenannten Lampedusa-Gruppe [4] (300) an, die auf St. Pauli Kirchenasyl bekam. „Hamburg ist dabei, seinen über Generationen gesammelten Kredit einer weltoffenen, liberalen und toleranten Stadt innerhalb von Monaten zu verspielen“, sagte damals der St.-Pauli-Pastor Sieghard Wilm, der sich deutlich gegen eine erkennungsdienstliche Prüfung der Flüchtlinge ausgesprochen hatte und auch um IS-Barbarbaren trauert [14]. Die Lampedusa-Gruppe unterhält noch immer ein Zelt am Steindamm. Wilm befürchtet nun [15], dass die Wahnsinnstat vom Jungfernstieg sich nun auf den Ruf aller Lampedusa-Flüchtlinge auswirken könnte.

Hamburgs Islam-Staatsvetrag

Zeitgleich mit ihren Brüdern im Geiste beim „Antifa-Kongress [16]“ in der Roten Flora zog der Rat der islamischen Moscheegemeinschaften auf seiner Schura-Tagung eine vorläufige Bilanz zu fünf Jahren Staatsvertrag [17] mit dem Hamburger Senat. Ganz klar war, der Islam gehöre zu Hamburg, da ja etwa 140 000 Muslime in der Stadt lebten. Für den anwesenden Chef der Senatskanzlei, Christoph Krupp, ist seit Vertragsabschluss 2012 [18] im Sicherheitsbereich, der Deradikalisierung (hier kam er ein wenig ins Stottern) und der Flüchtlingshilfe alles deutlich besser geworden. Er äußerte aber doch den Wunsch, dass viele islamische Gemeinden „hanseatischer“ werden müssten, in dem Sinn, dass sie mehr Toleranz zeigen sollten.

Hamburg war sehr „hanseatisch“ tolerant. Mit dem „Staats“vertrag mit islamischen Verbänden hat der Stadtstaat sein Einverständnis zur Islamisierung einzelner Teilbereiche der Gesellschaft verbrieft. Hamburg verschenkte an Verfassungsfeinde das Recht, an islamischen Feiertagen der Arbeit fernzubleiben, eine Stellungnahme zur Berufung von Lehrpersonal an Hochschulen abzugeben, Halal-Speisen in öffentlichen Kantinen zu erhalten, und (besonders prekär) islamischen Religionsunterricht für alle Hamburger Kinder zu erteilen, sowie Mitglieder in die Rundfunkräte zu entsenden und Moscheen zu bauen.

Verfassungsfeinde

Die Islamische Republik Iran entsendet den jeweiligen Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH), Mitglied im Trägerverband Schura, und erklärt in ihrer Verfassung:

Die Inhalte der Verfassung der Islamischen Republik Iran sind nicht mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.

IZH-Mitglieder nehmen am antisemitischen Al-Quds-Tag teil, bei dem Muslime jedes Jahr in Berlin für die „Befreiung Palästinas“ demonstrieren.

2017 geriet die Organisation DITIB, die von der türkischen Religionsbehörde DIYANET kontrolliert wird, in Deutschland über 900 Moscheen unterhält und in mehreren Fällen der Spionage überführt wurde, wegen islamischer Hetze in die Schlagzeilen. Der Vorsitzende der zu DITIB gehörenden Wilhelmsburger Muradiye-Moschee hatte in sozialen Medien erklärt, Muslime seien nicht an das Grundgesetz, sondern nur an den Koran gebunden. Auch wollte er Türken und Kurden, die nicht nach dem Islam lebten, ins Gesicht spucken und kündigte an, Deutschland auf Befehl Erdogans zu zerstören.

Im Dezember 2016 wurden in einer Broschüre Karikaturen durch Mitglieder der DITIB-Jugendorganisation verbreitet, die einen Muslim zeigen, der dem Weihnachtsmann einen Faustschlag versetzt [19] und Warnungen vor den „Festen der Ungläubigen“ enthielten. Die Hamburger DITIB erhielt 2015 und 2016 insgesamt 254.187 Euro vom Bundesministerium für Soziales, Frauen und Jungend,  für 2017 gab es 128.600 Euro Fördergelder.

Als Gegenleistung für den Dhimmi-Schutzvertrag fordert die Stadt Hamburg lediglich ein entschiedenes Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. Damit haben die Islamvertreter der Schura allerdings gewaltige Schwierigkeiten, denn für sie besteht keine Unvereinbarkeit der Scharia mit dem Grundgesetz. Das haben sie in ihrem Grundsatzpapier [20] freimütig im Abschnitt „Grundgesetz und Islam“ erklärt:

[..] Als Bürger dieser Gesellschaft, in Anbetracht der Grundsätze der Menschenrechte und Demokratie wie auch der Dynamik des islamischen Rechts und der kollektiven Vernunft, besteht für uns keine Unvereinbarkeit zwischen Grundgesetz und Scharia.

Außerdem reiht sich dort eine Lüge an die andere, etwa mit dem an die Kinder Israels gerichteten Vers: „Gott verpflichtet uns zur Erhaltung des Lebens und verbietet uns das Töten. So heißt es im Qur´an: „Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne dass es einen Mord begangen oder auf der Erde Unheil gestiftet hat, so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte. Und wer es am Leben erhält, so ist es, als ob er alle Menschen am Leben erhält.“ (5, 32), wobei der darauf folgende Totschlagvers  verschwiegen wird.

Zuletzt betätigte sich der Schura-Chef Mustafa Yoldas als Kriegstreiber aber der rot/grüne Senat hält an der „wertvollen“ Zusammenarbeit [21] mit der Schura fest.

Es heißt, dass „Lampedusaflüchtling“ Mourtala Madou sich bereits seit dem Jahr 2013 verstärkt dem Islam zugewandt habe, er teilte Videos des bekannten Salafistenpredigers Pierre Vogel und fotografierte sich selbst im Gebetsgewand. Außerdem hatte er den grausamen Mord an seiner Ex-Freundin und seiner kleiner Tochter angekündigt [22].  Im Video sagt der Zeuge, dass das Kleinkind geköpft wurde (min. 1.10):

Auch die Schura unterstützte ihre Lampedusa-Brüder [23] im Glauben und  forderte den Hamburger Senat auf, für ein gesichertes Bleiberecht zu sorgen. Die „Flüchtlinge“ wurden in Moscheen (Centrum-Moschee, Rahma-Moschee, Moschee in Glinde) untergebracht und verpflegt. Bei den Freitagsgebeten wurden dafür in verschiedenen Mitglieds-Moscheen Spenden gesammelt.

So schließt sich der Kreis im toleranten hanseatischen Hamburg, wo man sehnsüchtig auf eine hanseatische Toleranz der Muslime wartet. Denn „Der Islam gehört zu Hamburg“, so CDU-Oppositionschef André Trepoll [24], der 2020 die Bürgerschaftswahl gewinnen möchte.

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Hamburg: „Vater“ tötet Tochter und Ex-Frau bei Messerattacke!

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Bunte Republik,Einzelfall™,Siedlungspolitik | 259 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Ein „Vater“ (33) hat am späten Donnerstag Vormittag [25] am Hamburger Jungfernstieg auf seine 3-jährige Tochter und seine Ex-Frau eingestochen. Das Kind verstarb sofort aufgrund der erlittenen schwersten Verletzungen. Auch die Frau überlebte nach den ersten Reanimationsversuchen der Einsatzkräfte am Bahnsteig der S3 die tödliche Attacke nicht. Sie erlag auf einer Hamburger Intensivstation ihren schweren Verletzungen.

Polizei: Messer-Rabenvater kam aus dem Niger zu uns

Der „mutmaßliche Täter“ wurde zunächst festgenommen, er soll selbst die Notrufnummer auf seinem Smartphone gewählt haben – was sicherlich in Folge strafmildernd als Fast-Rücktritt von der Tat [26] bewertet werden wird. Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich bei dem 33-jährigen Merkel-Ork um den Ex-Mann der Frau, der laut Polizeiangaben aus dem Niger stammt.

Polizei und Feuerwehr sind rund um den Bereich Jungfernstieg im Großeinsatz – dieser wurde weiträumig abgesperrt. Ein Rettungshubschrauber landete am Jungfernstieg (Kosten 3.000 € pro Einsatzstunde zuungunsten des Steuerzahlers). Die S-Bahnlinien S1 und S3 werden derzeit über den Dammtor-Bahnhof umgeleitet. Der Bahnhof Jungfernstieg liegt direkt in der Innenstadt, in der Nähe befinden sich Einkaufsstraßen, die bei Touristen beliebte Binnenalster und das Rathaus.

Polizeisprecher Timo Zill vor Ort: „Der Mann stach gezielt und massiv auf das Kind die Frau ein.“ Die Mordkommission und die Staatsanwaltschaft Hamburg haben die weiteren Ermittlungen übernommen.

Geschockt verfolgten Passanten das Geschehen am Bahnhof Jungfernstieg. Ein Kriseninterventionsteam wurde hinzugerufen. Zum genauen Alter des Kindes konnte ein Polizeisprecher zunächst keine Angaben machen. Auch zum Motiv der Tat gab es bislang keine Angaben, diese liegen auch mehr oder weniger auf der Hand. Die Polizei geht von einer „Beziehungstat“ aus.

Noch unklar ist zudem, was ein „Geflüchteter“ aus Niger bei uns zu suchen hat. Dort sind übrigens 94% der Bevölkerung Moslems [27], was ebenfalls wichtig für das Tatmotiv ist. Denn ein Moslem betrachtet seine Ehefrau als seinen Besitz. Wenn sie ihn verlässt oder – noch schlimmer – mit einem anderen Mann eine Beziehung eingeht, schwebt sie in akuter Lebensgefahr, denn ein solches Verhalten duldet der extrem frauenfeindliche und patriarchale Islam nicht.

Masseneinwanderung aus islamischen Ländern ist bekanntlich auch Messereinwanderung.

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