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SZ denunziert Comic-Zeichner bei Auftraggeber als „AfD-nahe“

Von L.S.GABRIEL | Schon seit Längerem wirbt die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) mit den Zeichnungen eines Münchner Künstlers für die Sicherheit im Verkehrsbetrieb. Star der Comic-Serie ist das auch auf dem Wappen der Stadt präsente „Münchner Kindl“, das in den Werbungen putzig gezeichnet einen kleinen Helden verkörpert.

Seit einigen Jahren ist es in Deutschland üblich, dass Menschen oder Betriebe, die der AfD nahe stehen oder auch nur von Berufs wegen mit ihr zu tun haben, mit dem Ziel der Ächtung, denunziert werden. Ganz vorne mit dabei bei der Hexenverfolgung sind, schon um der effektiven Verbreitung willen, die Redaktionsaktivisten der linken Haltungspresse. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) gehört dabei zur Speerspitze dieser Hetzjagd und hat nun in dem Münchner Illustrator einen neuen „Feind“ ausgemacht, dem man offenbar die Existenzgrundlage entziehen will.

MVG „politisch, rechtlich und ethisch“ fragwürdig

In einem Artikel vom 28. Januar [1] titelt die SZ „Münchner Kindl mit pikanter Herkunft“. Im Beitrag wird drohend formuliert: „Der MVG dürften sich nun einige politische, rechtliche und ethische Fragen stellen“, denn die MVG habe einen Zeichner unter ihren Dienstleistern, der mit der AfD und mit Björn Höcke, der rassistisch sei und ganz rechts außen stehe, sympathisiere.

Wahr ist, der Künstler hat für den Wahlkampf für die AfD-Thüringen eine Auftragsarbeit [2] erledigt. Der Text wurde von der AfD vorgegeben, der Zeichner steuerte die Comics bei.

Im Artikel heißt es u.a.:

Die MVG ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke, die wiederum im Besitz der Stadt München sind. Für dieses Unternehmen zeichnet jemand das Münchner Kindl, das Symbol der Stadt schlechthin, der Björn Höcke unterstützt. Wie passt das zusammen?

Der zumindest namentlich (noch?) nicht genannte „Angeklagte“ sieht nichts Verwerfliches darin, für eine demokratische, nicht verbotene Partei eine für ihn alltägliche Arbeit zu erledigen. Der kluge Mann hat allerdings damals schon geahnt, dass ihn dieser Cartoon für die AfD in Teufels Küche und dort in den Kochtopf der linken Existenzvernichter bringen könnte und hatte sein Werk vorausschauend nicht signiert. Aber wem daran gelegen ist im Kampf gegen Rechts und um die Meinungshoheit auch „zivile Opfer“ zu erledigen, der findet wonach er sucht. Alle Vorsicht hat ihm also nichts genützt, jetzt sind die Jagdhörner der linken Hass- und Hetz-Gemeinde geblasen.

Vor der oberstgerichtlichen SZ-Redaktion soll der Delinquent „gestanden“ haben, seit Jahren AfD-Mitglied zu sein und auch auf einem hinteren Listenplatz für den Münchner Stadtrat kandidiert zu haben. Wer das Prozedere kennt, der weiß, dass diese Listen mit einer bestimmten Anzahl von Mandataren gefüllt werden. Den auf den hinteren Plätzen Stehenden ist in der Regel klar, dass sie ohnehin kein Mandat erhalten würden. So auch hier. Aber es dient immerhin zur Untermauerung der „bösen, rechten“ Gesinnung des Künstlers.

Die SZ nur scheinbar in einem Gesinnungsdilemma

Der mit Schaum vorm Mund ausgeübte Druck auf die MVG wird in einem Nachsatz mit lang vergessener journalistischer Ethik zart ummantelt. Es wird auch die Gegenfrage gestellt, mit der man sich aber gleich selbst ins Knie schließt:

Will man weiter einen Mann das Münchner Kindl zeichnen lassen, der mit den Ansichten eines Björn Höcke sympathisiert? Umgekehrt: Soll und darf man ihm künftige Aufträge verwehren, obwohl die AfD nicht verboten, im Bundestag und allen Landtagen vertreten ist?

Eben! Deshalb stellt sich diese Frage im Grunde eigentlich überhaupt nicht! Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden. Das soll aber hier ganz offensichtlich forciert werden.

Zu Wort kommt auch Rainer Schneider, der Co-Leiter des Münchner Comicfestivals, das der Angeprangerte sogar einmal geleitet hat. Schneider finde die Unterstützung der AfD „ganz schrecklich“ und er sei froh, dass der an sich als guter Zeichner bekannte Mann nicht mehr mit dem Festival in Verbindung stehe. Man solle ihm aber durch Ausgrenzung nun nicht die Möglichkeit geben „sich als Märtyrer zu inszenieren“, so Schneider. Immerhin erinnert der Mann sich in seinen Ausführungen dann noch an das Grundgesetz.

MVG erst durch SZ in Kenntnis gesetzt und will „prüfen“

Mit sichtlichem eigenem Schulterklopfen berichtet das Blatt darüber, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft erst durch die SZ darauf Aufmerksam gemacht wurde, was für ein Mensch da im Dienste des Betriebes stehe. Dabei hat die MVG gar keinen direkten Kontakt zu dem Illustrator, sondern nur zu jener Agentur, die ihn beschäftigt und ihm Aufträge zukommen lässt.

Die MVG will nun „den genauen Sachverhalt zunächst prüfen und anschließend, wenn erforderlich, Entscheidungen treffen“, schließlich stehe man für „Vielfalt, Offenheit und Toleranz in alle Richtungen“, dies beinhaltet allerdings nicht die „äußersten politischen Ränder“, reagiert das Unternehmen, das Teil des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) ist, dessen Gesellschafter u.a. der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München sind. Die MVG wird also vom Steuerzahler und damit auch von den AfD-Wählern getragen.

Fast schon realsatirisch bei der Sache ist, dass der AfD-Comic, für den sich der Zeichner nun rechtfertigen soll, sich der Themen Denunziation, Meinungsfreiheit, gleichgeschaltete, politisch motivierte Presse und des deutschen Parteienkartells annahm.

Ganze Arbeit geleistet

Mit diesem Artikel hat die SZ nun wohl gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen und der Agentur, die Aufträge an den Zeichner vergibt aber vor allem dem Künstler selbst geschadet. Bisher erhielt er auch Aufträge für Firmen wie ADAC, BMW oder von großen Einkaufsketten. Da zu erwarten ist, dass die Linkspresse und dank der Denunziation durch die SZ, nun auch Antifa und anderes lichtscheues Gesindel enormen Druck ausüben werden ist es fraglich, wie lange der zum Abschuss Freigegebene noch von seiner redlichen Arbeit leben wird können.

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