Von JOHANNES DANIELS | „Für die nächsten Monate ist das Wichtigste Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung“, erklärte Angela Merkel bei einer Sitzung des CDU/CSU-Fraktionsvorstandes in Berlin. Der Fall „Nasibullah S.“ verdeutlicht einmal mehr, was sie damit im Schilde führte.
Für den im Jahr 2015 über mindestens 12 sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereisten Afghanen (PI-NEWS berichtete ausführlich über den Fall [1]) wird derzeit von Merkel-Regime und Medien ein „großer Bahnhof“ vorbereitet. Der „zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene“ widerrechtliche „Asylbewerber“ ist gerade auf dem Rückweg nach Deutschland. Die Rückführungsaktion wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert, das bereits „die für eine Rückholung notwendigen Schritte eingeleitet” habe.
Das Bundesamt wollte „aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit des Nasibullah S.“ keine weiteren Details zu dem Vorgang nennen. Die Behörde bestätigte aber, dass es „bezüglich der Visumserteilung und Reiseorganisation sowohl mit der Verfahrensbevollmächtigten von Herrn S.“, der Asylrechtsanwältin und SPD-Bundestagsabgeordneten Sonja Steffen (54), dem Land Mecklenburg-Vorpommern als auch mit der deutschen Botschaft in Kabul in permanentem Kontakt stehe.
Der „Schutzbedürftige“ wurde am Mittwoch von Kabul in die pakistanische Hauptstadt Islamabad geflogen, wo er von der dortigen Deutschen Botschaft ein Blitz-Visum für die Weiterreise nach Deutschland erhalten sollte, wie aus Botschaftskreisen in Kabul bestätigt wurde.
Wegen einer Verspätung des Fluges [2] habe er aber die deutsche Botschaft in der pakistanischen Hauptstadt nicht mehr rechtzeitig erreichen können, hieß es. Sein Rückflug nach Deutschland sei daher nun leider von Freitag auf Sonntag verschoben worden. Ähnlich wie auf den deutschen Großflughäfen Frankfurt-Berlin-München-Bremen, herrscht offenbar auch an den Hindukusch-Airports reges Chaos.
Nasibullah S. war einer von jenen „69 Afghanen“, von deren Abschiebung Horst Seehofer jüngst mit seinem einschlägigen „Galgenhumor“ vor der Presse berichtet hatte: „Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag – von mir so nicht bestellt“! Durch den Suizid eines der multikriminellen Afghanen nach Ankunft verringerte sich das Resultat der „Massenabschiebung“ jedoch auf 68, nun auf 67.
Nasib’ullah = „Allahs glückliche Fügung“
Die „Rückführung“ Nasibullah wurde bereits am 18. Juli angeordnet. Das „Asylverfahren“ des Afghanen war zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht gänzlich abgeschlossen. Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl beantragt. Dies wurde jedoch im Februar 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Dagegen hatte der 20-Jährige Klage durch seine SPD-Anwältin eingereicht. Diese Klage war beim Verwaltungsgericht Greifswald noch anhängig, als er von Polizisten aus der Asylresidenz in Neubrandenburg abgeholt und abgeschoben wurde.
Das BAMF ging davon aus, dass die Klage nicht fristgerecht eingereicht worden sei – offenbar Folge einer beim BAMF verschlampten Adressänderung oder vermutlich mehrerer Identitäten des „Geflüchteten“. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Asylforderer vor dem überlasteten Verwaltungsgericht Greifswald am 11. Juli zunächst „angehört“ werden sollen. Nach Gerichtsinformationen wäre sein Asylantrag jedoch zu diesem Zeitpunkt aller Voraussicht nach abgelehnt worden.
Jetzt muss Nasibullah S. auf Staatskosten zurückgeflogen werden. Die Chancen für eine weitere Ablehnung des Illegalen standen bis zum „Behördenversehen“ des BAMF relativ gut. Durch die erlangte mediale Berühmtheit und vor allem die nun rechtmäßige „Rückführung“ mit offiziellem Botschafts-Visum dürfte die illegale Einreise von 2015 nun per Verwaltungsakt legalisiert werden. Genauso wie es die kriminelle Totengräberin der Bundesrepublik in einem ZDF-Interview bei Anne Will [3] explizit forderte: „Aus Illegalität Legalität machen“.
SPD-Asyladvokatin Sonja Steffen ist erleichtert: S. „wird derzeit vom Auswärtigen Amt betreut und befindet sich in Sicherheit”. Sie hoffe, dass „jetzt alles schnell über die Bühne geht”, so Steffen weiter. Zuletzt war Nasi von einem Bekannten zum anderen gezogen, weil er nach eigenen Angaben von den Taliban verfolgt wurde. Aus Sicherheitsgründen habe er auch seine Familie nicht besuchen können. Möglicherweise hält sich diese aber auch in Pakistan auf – dort ist der Vorname Nasib’ullah (= „Allahs glückliche Fügung“) besonders stark verbreitet, in Afghanistan eher weniger.
Bundesinnenminister Horst Seehofer, CSU, räumte den Fehler im Fall Nasibullah S. am Dienstag in Berlin demütig ein: „Es ist offensichtlich ein Behördenfehler passiert im BAMF.“
Die Tagesschau jubelt!
Einmal hin – einmal her – zurück nach Deutschland ist nicht schwer. Über die baldige Ankunft des Goldstücks auf Steuerzahlerkosten in mehrfacher fünfstelliger Höhe freut sich insbesondere die mit 8.000.000.000 Euro zwangsfinanzierte ARD [4]:
Erst jetzt kann es Nasibullah S. glauben. Er lacht und hält seine Flugtickets in der Hand. „Ich bin sehr, sehr glücklich“, sagt er immer wieder – Stunden, bevor sein Flugzeug in Kabul abhebt. Das Auswärtige Amt hat seine Rückreise nach Deutschland organisiert [..].
Nasibullah S. wird in den nächsten Tagen in Deutschland erwartet und kehrt dann in seine Unterkunft nach Neubrandenburg zurück. Dann wird auch sein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald fortgesetzt. Seine Anwältin Sonja Steffen sagte NDR und „Süddeutscher Zeitung“, sie sei froh, dass es gelungen ist, die Rückreise zu organisieren. Sie kritisiert erneut die unrechtmäßige Abschiebung. „Ein Vorgehen der Behörden, das mit vielen Fehlern verbunden gewesen ist.“ [..]
Extrem belastende Situation
Verängstigt sitzt er auf dem Balkon der Kabuler Hotels, in dem die abgeschobenen Flüchtlinge aus Deutschland ein paar Tage untergebracht werden. Unten vor dem Fenster quält sich der Verkehr durch das staubige Kabul. Nasibullah S. wagt sich kaum vor die Tür. „Ich habe große Angst, immer, wenn ich auf die Straße gehe. So wie jeder in Kabul. Denn die Stadt ist überall unsicher, ständig gibt es Explosionen, Selbstmordanschläge.“
„Ich will in Deutschland zur Ruhe kommen“
„Wir erwarten die Gerichtsverhandlung Anfang September“, so Sonja Steffen. Sie fordert für die Zukunft mehr Sorgfalt der Behörden: „Es geht um Menschen, und es geht um Schicksale. Da wird konkret deren Leben komplett verändert durch eine Abschiebung. Deswegen ist meine Forderung, dass vor jeder Abschiebung noch mal sehr sorgfältig gecheckt wird, ob die Abschiebung rechtmäßig ist.“ Nasibullah S. hat Angst, er könne nach seiner Rückkehr erneut nach Afghanistan abgeschoben werden. Er will darüber aber im Moment nicht nachdenken. „Mein Plan ist: Ich will studieren und arbeiten. In Deutschland zur Ruhe kommen.“
Ein Sieg des Rechtsstaates, wie in den Mainstreammedien auf „ganzer Linie“ gejubelt wird? Wohl eher ein Sieg der Behördeninkompetenz. Der plötzliche Eifer der deutschen Justiz und Rückführungs-Behörden überrascht zumindest: Von den 1.060 Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen, Diebstahl- und Raubdelikten in der Kölner Silvesternacht erfolgten bislang gerade einmal sechs Urteile – auf Bewährung. Ähnliches gilt für die strafrechtliche Aufarbeitung des verheerenden Linksterrors durch die AntiFa, gefördert durch SPD-Ralf Stegner [5] und „Vizekanzler“ Olaf Scholz.
Eher eine Niederlage des Rechtsstaates, denn in unserem Rechtssystem gilt immer noch das „Verhältnismäßigkeitsprinzip“, sogar hinsichtlich den vielfachen Talenten, auf die unser Land nicht verzichten kann: Statt einer Anhörung an einem deutschen Verwaltungsgericht hätte in diesem Fall auch eine schriftlich testierte Auskunftserteilung direkt an der deutschen Botschaft in Pakistan oder im Konsulat in Afghanistan eingeholt werden können und danach über eine evtuelle Rückholung entschieden werden können. Aber das Greifswalder Gericht wollte – ähnlich wie das VWG Gelsenkirchen im Falle des Bin-Laden-Bodyguards Sami Al-Mujtaba – ein Exempel statuieren. Und es funktioniert: Bereits im Dezember wurde der Afghane Haschmat’ullah glücklich „rückgeführt“, PI-NEWS berichtete [6] mehrfach. Die Kosten trägt ja ohnehin der verhasste Steuerzahler.
Eine Million Afghanen zurück aus dem Iran – Trump ist schuld
Seit Anfang 2017 sind bereits 1.000.000 Afghanen aus dem Iran nach Afghanistan zurückgekehrt, das berichtet ausgerechnet die ZEIT [7] in ihrer aktuellen Ausgabe. Bis Anfang August 2018 sind bereits 442.000 afghanische Wirtschaftsflüchtlinge freiwillig aus dem Iran zurück nach Afghanistan gegangen, weil sich dort die wirtschaftlichen Voraussetzungen zunehmend verschlechtern. Im gesamten Vorjahr waren es nach der Erhebung der „Internationalen Organisation für Migration“ (IOM) noch 466.000 Rückkehrer.
Die Zahlen beziehen sich nur auf jene Afghanen, die nicht beim UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR offiziell als Flüchtlinge im Iran registriert sind – also Menschen, die ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Iran gelebt und gearbeitet hatten. Laut iranischer Regierung befinden sich rund 1,5 bis zwei Millionen illegal eingereiste Afghanen im Iran, etwa eine Million sei beim UNHCR als „Flüchtlinge“ registriert. Das IOM führte den Anstieg der Heimkehrerzahlen vor allem auf die Wirtschaftskrise im Iran zurück. Der iranische Rial hat seit Jahresbeginn fast zwei Drittel seines Wertes gegenüber dem Dollar verloren – und schuld ist Donald Trump!
Welches Wirtschaftswunderland werden diese 1.000.000 Afghanen wohl als nächstes anpeilen? Jetsetter Nasibullah zeigt, wie’s geht.
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