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Die Angst vor dem Islam regiert die Niederlande

Geert WildersNehmen wir mal an, dass im November des letzten Jahres bekannt geworden wäre, dass ich einen Film machen werde, um den faschistoiden Charakter der Bibel aufzuzeigen. Nehmen wir mal an, dass ich einige Monate zuvor in einem Artikel dafür plädiert hätte, die Bibel zu verbieten und dazu auch eine Abstimmung in der zweiten Kammer (das NL Parlament) gefordert hätte.

(Übersetzung eines Artikels von Geert Wilders in „De Volkskrant“ [1])

Hätte Ministerpräsident Balkenende dann in seiner Pressekonferenz am Freitag über eine ernstzunehmende Krise mit internationalen Effekten gesprochen? Wäre eine außerordentliche Versammlung von Ministern im Beisein des Terrorbekämpfers Joustra im Catshuis (Amtssitz des NL Ministerpräsidenten) einberufen worden? Hätten die Chefredakteure der verschiedenen Nachrichten- und Aktualitätensendungen innerhalb der öffentlichen Medien überlegt, wie man mit dem Film umgehen sollte?

Hätten Justiz-, Innen- und Außenministerium mir dann erzählt, dass die Folgen für die in- und ausländische Sicherheit und meine Sicherheit erheblich sein könnten. Hätte der nationale Koordinator für Terrorbekämpfung mir am Donnerstag erzählt, dass ich nach dem Erscheinen des Films ins Ausland verschwinden müsste?

Hätte der Vatikan, der Nuntius oder eine Anzahl von Erzbischöfen in katholischen Gebieten sich genau so geäußert wie die Muftis von Syrien und Jerusalem – nämlich, dass ich verantwortlich wäre für das ganze Blutvergießen, das nach dem Erscheinen des Films stattfinden würde? Hätten die Polizeipräsidenten einen Brief bekommen in dem gefordert wird, dass die Polizei nach der Ausstrahlung des Films jede Anzeige von jedem Bürger gegen mich immer aufnehmen sollte, auch wenn keine Rede sein kann von strafbarem Verhalten? Und dass man auch an christliche Polizeibeamte denken sollte, da sie vielleicht beleidigt sein könnten?

Hätten ultralinke Gruppierungen mit Plakaten, die meinen Kopf mit „Extremist“ untertitelt zeigen in mehreren niederländischen Städten demonstriert? Hätte der Dhimmi (Nichtmohammedaner in einem mohammedanischen Land) Doeke Terpstra mich das „zu stoppende Übel“ genannt und einen Eingetragenen Verein dazu gegründet? Und hätten politisch korrekte Typen diese Erklärung unterschrieben und in der Zeitung als Annonce aufgegeben, zum reduzierten Tarif.
Hätten Bürgermeister im ganzen Land Versammlungen mit katholischen und protestantischen Pfarrern einberufen und diese gebeten sich nicht provozieren zu lassen? Hätte ich in den vergangenen Wochen noch ein paar Dutzend zusätzliche Todesdrohungen bekommen? Hätten dutzende von Leuten Anzeige gegen mich erstattet und hätte die Justiz die Entscheidung mich anzuklagen mit Absicht abgewartet bis nach dem Erscheinen des Films?

Hätten niederländische Botschaften in Ländern wo viele Christen wohnen, so wie Deutschland und Belgien, die dort ansässigen Niederländer angeschrieben und ihre Evakuationspläne aus der Schublade geholt? Hätten niederländische Unternehmer Angst gehabt, dass der Export ihrer Produkte in Länder mit vielen Christen wegen dem Film in Gefahr geraten könnte?

Hätte ein christlicher Verein und ein GrünLinks-Abgeordneter einen „Gegenfilm“ produziert? Würde ein niederländischer, christlicher Schriftsteller eine „Wachhundorganisation“ ins Leben rufen, die sich zum Ziel gesetzt hat, gegen jeden, der sich in ihren Augen beleidigend zum Christentum äußert, mit juristischen Mitteln vorzugehen? Hätte ein christlicher, italienischer Abgeordneter gedroht, seine Regierung aufzufordern die Beziehungen zu den Niederlanden neu zu überdenken?

Natürlich nicht!

Da es jedoch in meinem Film nicht um die Bibel, sondern um den Koran geht, herrscht bei Regierung, Medien, Moslems und anderen schon wochenlang ein Zustand der hysterischen Panik. Wie ist das zu erklären?

Zum ersten ist der Islam eine intolerante Ideologie, die keine Kritik verträgt. Egal, ob es um die Bilder der Sooreh Hera geht oder um die Satanischen Verse von Salman Rushdie oder um den Film „Submission“ von Ayaan Hirsi Ali und Theo van Gogh, um die dänischen Cartoons, um einen Witz von Rudi Carrell, um die Opera Aisha und die Frauen der Medina oder um den von mir angekündigten Film – immer und immer wieder sind heftigste Reaktionen aus der mohammedanischen Welt die Folge. Für so Sachen wie Selbstreflektion und Selbstkritik gibt es innerhalb des Islams keinen Raum. Auch für Eigenverantwortung und Selbstbeherrschung scheint kein Platz zu sein.

So behauptet der Großmufti von Syrien, dass, wenn es nach der Ausstrahlung meines Filmes zu Protestaktionen und Randale kommt, ich dafür verantwortlich wäre. Das ist nicht nur ein Paradebeispiel einer typisch islamischen Eigenart, immer erst mit dem Finger auf andere zu zeigen und nie erst vor der eigenen Haustür zu kehren, sondern es steht auch in krassem Widerspruch zum westlichen Rechtsverständnis. Es ist das Gut- und Schönreden von Gewalt und zwar von vorne herein. Es ist die Welt auf den Kopf gestellt.

Zum zweiten ist die Rede von Angst. Die Panikszenarien, Gespräche mit Imamen, Anweisungen an Polizisten zur Annahme von Anzeigen und mir – zwischen den Zeilen – mit strafrechtlichen Konsequenzen zu drohen, das alles, jedes für sich, zeigt den Zustand der Panik, in dem sich die niederländische Regierung zur Zeit befindet. Angst zeigt sich einmal mehr als schlechter Ratgeber.

Nicht das Kabinett Balkenende IV, sondern die Angst vor dem Islam regiert in den Niederlanden. Wir dürfen nie als Dhimmis schweigend zusehen, während unsere Freiheit und unsere Zivilisation durch die Islamisierung unserer Kultur immer weiter zerstört wird. Und dass ein noch nicht mal gezeigter Film von ungefähr zehn Minuten nach Meinung einiger zu Boykotts, Randale und anderen schlimmen Sachen führen könnte, das sagt alles über das Wesen des Islams und nichts über mich.

Der Ministerrat bestätigt mit seiner panikartigen Reaktion, dass der Islam nicht mit dem Christentum vergleichbar, sondern eine einmalige Ideologie ist. Und diese Ideologie fragt nach einer aparten, einmaligen Herangehensweise.

Der Koranfilm hat seinen Nutzen damit schon bewiesen.

Geert Wilders
Vorsitzender der 2. Kammerfraktion der PVV.

Weiterführende Links:

» Homepage von Geert Wilders [2]
» Email an Geert Wilders: g.wilders@tweedekamer.nl [3]
» PI: Trailer zum Geert Wilders-Film “Forbidden” [4]
» PI: Holland in Not. Deutschland auch. [5]

(Danke an die vielen Übersetzer)

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Necla Kelek entzaubert den Mythos der Aleviten

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Menschenrechte,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

alevitenkinder_200.jpgZugegeben, als zum Ende eines demonstrationsreichen Jahres 2007 am 30. Dezember auch noch 20.000 Aleviten in Köln (Foto: demonstrierende Alevitenkinder) gegen einen Tatortkrimi protestierten, waren auch wir zunächst etwas ratlos. Immerhin eilt der großen Gruppe alevitischer Türken der Ruf voraus, bereits seit Jahrhunderten die Form von aufgeklärten Islam zu praktizieren, den wir von anderen Muslimen ständig einfordern.

Neben dieser Behauptung, die in deutschen Medien tapfer verteidigt wird, fanden sich nur wenige Informationsquellen, wie es in der abgeschotteten Gemeinschaft zugeht. So konnten wir nicht mehr tun, als uns das Geschehen aus der Nähe zu betrachten, und wahrheitsgemäß zu berichten [6]. Dass es uns nicht gelang, die Beobachtungen in Einklang mit dem vorgegebenen Mythos vom integrierten Aleviten zu bringen, brachte uns einige Kritik ein. Ausgerechnet von der linken taz erhalten wir jetzt unerwartet Schützenhilfe. Denn dort berichtet Necla Kelek [7] von der Realität der Aleviten und bestätigt damit unsere schlimmsten Ahnungen:

Bei dem Protest geht es um zwei Dinge, die gar nicht Thema des Films waren. Zum einen versucht die alevitische Gemeinde seit langem Anerkennung, vor allem Gleichberechtigung gegenüber den anderen muslimischen Richtungen, den Schiiten und Sunniten, zu erlangen. Und zum anderen wollen die Aleviten – ganz nach dem Motto „Wehret den Anfängen“ – verhindern, dass die Binnenverhältnisse ihrer Gemeinschaft, das Verhältnis der Aleviten zu ihren Frauen, die Verhältnisse in ihren Familien an die Öffentlichkeit geraten. Denn die ist nicht anders als bei den Sunniten oder Schiiten.

Die Aleviten sind nicht im Koordinierungsrat der Muslime (KRM) vertreten, weil die anderen Verbände sie, bis jetzt, nicht als Muslime akzeptieren und die Aleviten sich bewusst als eigenständige Glaubensrichtung verstehen und sich von ihnen distanzieren. So ist es ihnen – im Gegensatz zu den anderen Islamvereinen – gelungen, in einigen Bundesländern als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden. Die Aleviten fühlen sich und werden in der Türkei immer schon „kollektiv marginalisiert“, das heißt, sie werden ignoriert, verfolgt und ausgegrenzt. Sie unterscheiden sich von anderen Muslimen durch einen anderen Umgang mit Koran und Bibel, verehren den „präexistenten“ Ali, folgen anderen Gebetsriten, ihre Frauen tragen kein Kopftuch. Vielen gelten sie deshalb als Musterbeispiel des modernen Islams und der Integration. Den anderen muslimischen Richtungen gelten die Aleviten nicht als „richtige“ Muslime, weil sie nicht die „fünf Säulen“ des sunnitischen wie schiitischen Islams akzeptieren und praktizieren.

Dass hinter der Aufregung über den „Tatort“ mehr stecken muss als die Empörung über einen Film, wird auch schon durch den Aufwand deutlich, mit dem die Aleviten sich selbst in die Öffentlichkeit gedrängt haben. Die Demonstration von 20.000 Leuten ist eine Botschaft an die Politik: Achtung, es gibt viele Aleviten, und die sind bereit, auf die Straße zu gehen, wenn über sie geredet wird. Sie wenden sich gegen das „Anschwärzen“, wie das türkische Massenblatt Hürriyet die Darstellung des „Tatorts“ nennt, und Verbandssprecher von der Linkspartei bis zur Türkisch-Islamische Union (Ditib) übten Solidarität wegen der angeblichen Ehrverletzung. Bisher waren die Aleviten gewohnt, als die guten oder als die anderen Muslime in Ruhe gelassen zu werden. Aber nun wird auch über sie in der Öffentlichkeit diskutiert. Und sie zeigen, dass sie, wie andere türkisch-muslimische Männer auch, ihre Ehre verteidigen, wenn es um ihre Töchter und Frauen geht. „Bis zum Tod“ war auf einem Transparent in Köln zu lesen. Sie wollen, dass Berichte über ihre Art zu leben weiterhin tabu bleiben. Dabei sollen die Fakten unter den Tisch fallen. Die Aleviten verhalten sich, als wollten sie durch den organisierten Aufschrei die Sache selbst übertönen. Tatsächlich stellen in der türkisch-muslimischen und besonders auch der alevitischen Community Gewalt und sexueller Missbrauch ein ernst zu nehmendes und umfassendes Problem dar.

Alle Untersuchungen, ob in Deutschland oder der Türkei, zeigen, dass in den muslimisch-patriarchalisch geprägten Gesellschaften – eben auch unter Aleviten – sexuelle Gewalt Alltag ist. Das Thema wird seit Jahren tabuisiert. Wer es anspricht, den trifft die Wut, und der wird mit allen Mitteln bekämpft und diffamiert. Der Sexualtherapeut Halis Cicek, selbst Alevit, hat erschütternde Berichte und Lebensgeschichten des sexuellen Leidens veröffentlicht. Das Buch heißt „Resmen irza Gecme“ (Die erlaubte Vergewaltigung), ist leider nur auf Türkisch erschienen und schildert die Probleme auch in den alevitischen Gemeinschaften über alevitische Männer. Darin beschreibt Cicek, dass psychisches Elend, sexuelle Probleme wie Impotenz, Depressionen, Sodomie, Pädophilie, Gewalttätigkeiten vieler durch den Zwang zur Heirat, mangelnde Aufklärung durch die patriarchalisch-religiösen Verhältnisse hervorgerufen und reproduziert werden. Der Vorwurf, Inzest und Inzucht seien unter den Aleviten verbreitet, hat neben der diffamierenden Seite ganz reale Ursachen, die nicht nur im religiösen Bereich zu suchen sind, sondern auch mit der besonderen Situation als Minderheit zu tun haben. Bei Aleviten heiraten überwiegend Cousins und Cousinen ersten Grades untereinander.

Grund dafür ist ihre islamische Tradition. Mohammed verheiratete seine Tochter Fatima mit seinem Neffen Ali, Cousin und Cousine ersten Grades. Sie gelten als Begründer des Alevitentums, und ihr Beispiel ist Vorbild. Alle alevitischen Geistlichen müssen aus dieser einen Familie entstammen. Und es gibt in der Tradition dieser Glaubensrichtung wie auch bei sunnitischen Kurden und Türken in Ostanatolien die Sitte der „Besik kertmesi“, der Babyhochzeit. Dabei werden Mädchen bei der Geburt oder kurz danach von den Eltern dem Sohn einer verwandten Familie als Braut versprochen. Die eigentliche Hochzeit wird dann bei Geschlechtsreife vollzogen. Wer das Versprechen nicht einhält, muss mit Zwang bis hin zu Mord und Blutrache rechnen.

Bei meinen Recherchen im Herbst 2007 in den hauptsächlich von alevitischen Kurden und Türken bewohnten Gebieten in Südostanatolien berichteten Frauenorganisationen, dass der „Zwang zur Heirat“ für alle gilt, dass aber besonders Kindesheirat und Verwandtenehe immer noch Praxis in den Dörfern und dass sexueller Missbrauch an der Tagesordnung ist, dass fast die Hälfte der Mädchen im Alter von 12 bis 16 Jahren verheiratet werden. Auch die Anzahl der Suizidfälle unter jungen Frauen ist erschreckend hoch.

Die Empörung der sich in Deutschland aufgeklärt und säkular gebenden Aleviten müsste diesen Missständen und den missbrauchten Frauen und Mädchen ihrer Glaubensgemeinschaft gelten. Das wäre die „offene und ehrliche Debatte“, die der Vorsitzende der alevitischen Gemeinde Ali Toprak immer fordert. Den anderen muslimischen und türkischen Verbänden ist die Aufregung nur recht, kann man sich wieder mal gemeinsam als Opfer fühlen und gegen die böse deutsche Gesellschaft wettern.

Man denkt in diesen Fragen gleich: Das Leben der Muslime, besonders ihr Verhältnis zu den Frauen, geht die Deutschen nichts an. Solidarität und gemeinsames Auftreten unter Muslimen und Türken steht wieder, vor allem seit der Wahlkampfdiskussion um die Jugendkriminalität, an erster Stelle der Tagesordnung. Man kämpft dafür, als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden, um gleichzeitig weiter unbeobachtet „sein religiöses Leben“ führen zu können. Deshalb wird man nicht gemeinsam gegen das Gewaltproblem von jugendlichen Migranten tätig, sondern man beklagt die Vorverurteilung der Migranten durch die Politik. Vor einer Woche hat der KRM zu einer Konferenz geladen, auf der sich die Muslimvertreter vor der Islamkonferenz gegen „Islamophobie“ und Ausländerfeindlichkeit positionieren wollen. Zu einem konstruktiven Bekenntnis zur deutschen Gesellschaft konnten sie sich nicht durchringen. Der kleinste gemeinsame Nenner scheint die Ablehnung, die Selbstbeschreibung als Opfer zu sein. Wo Bekenntnis zur Verfassung und Rechtstaat, selbstkritische Prüfung und Diskussion, Diskurs über den Islamismus und die eigenen Probleme gefragt wären, gibt man wieder mal den zu Unrecht unter Generalverdacht stehenden Ausländer. Tatsachen wie Zwangsheirat und Frauendiskriminierung werden als üble Nachrede diffamiert, Religionsfreiheit als Freibrief für unkontrolliertes Handeln verstanden und Kritik als „Islamophobie“ abgetan.

Vielen Dank an Necla Kelek und die taz für die klärenden Worte. Und ehrlich gesagt: Wenn das der „aufgeklärte Islam“ sein soll, in den Beschwichtigungsdogmatiker ihre Hoffnungen für integrierte Türken in Deutschland setzen … den könnt ihr euch auch an den Turban stecken. Das Problem liegt an der Wurzel. Die Lehren des Mohammed haben nichts Gutes bewirkt und werden nie Gutes bewirken. Eine Integration mit dem Islam in eine aufgeklärte Gesellschaft wird es nicht geben, egal welchen Hut er sich aufsetzt.

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Reusch von Linksregierung kaltgestellt

geschrieben von PI am in Deutschland,Freiheit,Grüne,Justiz,Linksfaschismus,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Bestrafe einen – erziehe hundert. [8] Gemäß dieser Losung Maos hat die linke-linksextreme Regierung Berlins nun gehandelt. Wer der linken Propagandafloskel von der „kulturellen Bereicherung“ durch den Multikulturalismus mittels solider Fakten [9] widerspricht, wie Staatsanwalt Reusch, gefährdet die Machtposition derer, die uns permanent die Realität verschweigen. Die hierfür Verantwortlichen offenbaren erwartungsgemäß eine antidemokratische Haltung, in der Informations- und Meinungsfreiheit nur noch in dem Rahmen stattzufinden hat, der ihren machtpolitischen und ideologischen Interessen dient.

Die Resultate des von den Linken und Grünen propagierten Multikulti (es gibt durchaus ein bereicherndes Multikulti, wo friedliches und Wohlstand förderndes Zusammenleben möglich ist), eskalieren zunehmend in Exzesse der Gewalt, der Intoleranz unter den Fremdethnien (siehe –Türken-Kurden-Konflikte, Araber-Türken-Konflikte), der Fremdenfeindlichkeit gegen Deutsche und der Frauenfeindlichkeit aufgrund islamisch-patriarchaler Wertvorstellungen, sowie der Überforderung der Sozialkassen. Angesichts dieser Fakten sind die Multikulti-Eliten auf die Desinformation der Bevölkerung angewiesen, um ihr Prestige und ihren Machtanspruch aufrecht erhalten zu können. Entsprechend handelt nun die Berliner Justizsenatorin von der Aue (SPD). Der Tagesspiegel schreibt:

Der umstrittene Oberstaatsanwalt Roman Reusch muss seinen Schreibtisch räumen. Dem Vernehmen nach soll der 53-Jährige, der seit fünf Jahren die Abteilung für jugendliche Intensivtäter leitet, eine Position in der Generalstaatsanwaltschaft erhalten. Reusch selbst soll sich damit abgefunden haben. Wie aus der Staatsanwaltschaft verlautet, wolle Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) die Abteilung künftig stärker kontrollieren, sie „am Gängelband“ führen. Zudem seien weitere personelle Änderungen geplant, die Reusch nicht mittragen wolle.

(…)Die Vereinigung der Staatsanwälte (VBS) hält die Versetzung von Reusch für sehr problematisch. Es sei zwar „das gute Recht eines Behördenleiters, jemanden zu versetzen“, sagte die VBS-Vorsitzende Vera Junker dem Tagesspiegel. Im Fall Reusch aber entstehe der Eindruck, „mit Mitteln des Beamtenrechts jemandem die politische Meinung zu untersagen. Solange jemand nicht gegen die Verfassung verstößt, sollte man mit ihm einen politischen Diskurs führen. Auch wenn man nicht einer Meinung ist. Und Reusch ist ein ausgewiesener Fachmann auf seinem Gebiet“, sagte Junker.

Die Linksgrünen in Berlin zeigen klar, dass sie allein bestimmen wollen, worüber die Bevölkerung informiert werden darf, und worüber nicht:

Er kenne zwar keine Klagen über die Arbeit von Reusch, sagte Klaus Lederer, Landeschef der Linken. „Wenn sich aber jemand jenseits der Verfassung und des geltenden Rechts in seinen Äußerungen bewegt, entsteht der Eindruck, dass das auch in der alltäglichen Arbeit passiert.“ Deshalb sei es „nachvollziehbar“, wenn Konsequenzen überlegt werden. Ähnlich argumentiert auch Volker Ratzmann, Fraktionschef der Grünen. „Reusch ist ein Hardliner und hat sich über die Grenzen hinaus positioniert.“ Wenn er Probleme mit dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts habe, dann „gehört er nicht auf die Position, die er innehat“, sagte Ratzmann.

So als wäre die bisherige Praxis des Umgangs mit jugendlichen Intensivtätern erfolgreich, als gäbe es nicht unzählige Opfer von Hassverbrechen, Diskriminierungen, von Raub und Körperverletzung, eines Klimas der Furcht aufgrund eines jederzeit über viele Bewohner Berlins hereinbrechenden Risikos Opfer eines Verbrechens zu werden. So deutlich die Misstände des linken Multikulti-Kultes sind, so nebulös und moralisch verbrämt lauten die gegen Reusch gerichteten Propagandafloskeln. „Grenzen“ seien überschritten worden, „jenseits der Verfassung und des geltenden Rechts“. Worthülsen, die anklagen und Repression begründen, und zugleich ablenken sollen vom Sachverhalt eigentlich nicht hinnehmbaren, zunehmendem menschlichen Leids. Dem die Politik des linken Multikulturalismus und der Kuschelpädagogik nicht nur nichts wirksam entgegen setzt, sondern sogar einen Nährboden bereitet hat. Indem kriminelle Jugendliche kaum noch für sie unangenehme Konsequenzen zu erwarten haben, während gleichzeitig Kriminalitätsopfer die Erfahrung machen, dass der Staat seine Pflicht sie zu schützen, nicht mehr ausreichend wahrnimmt.

Doch mit der disziplinarisch motivierten Versetzung von Staatsanwalt Reusch soll nicht nur Herr Reusch persönlich getroffen und zermürbt werden. Sondern sein Fall wirkt zweifellos als abschreckendes Exempel für andere „Insider“ rund um den Themenkomplex Multikulti und Kriminalität. Was mit Staatsanwalt Reusch möglich ist, kann bald auch andere treffen, so bald sie sich in Widerspruch zu den Massenmanipulationsinteressen linksgrüner Politik begeben. Hier zeigt die linksgrüne Politik erstaunliche Härte und rasches Handeln, das man bei Kriminellen dafür umso mehr vermisst. Hier glaubt man eindeutig an den Effekt der Abschreckung, welcher bei der Verhängung von Strafen bei Verbrechen so gerne bestritten wird.

Uns, der Bevölkerung, zeigt das Vorgehen und die Einstellung dieser linken PolitikerInnen, den dahinter stehenden, immer totalitärere Züge annehmenden Herrschaftsanspruch. Und wie sicher sich die linken Eliten mittlerweile fühlen, ohne für sich selbst Nachteile befürchten zu müssen, wenn sie ihre Interessen ganz nach Bedarf gradezu willkürlich durchsetzen. Immer deutlicher wird hier eine antidemokratische Tendenz bei der politischen Linken Deutschlands sichtbar, die über ihre Politik, ihre ideologischen Grundsätze, und die daraus folgenden Resultate, nicht mehr informieren und diskutieren lassen will. Eine Tendenz bei vielen Linken, die sich aufgrund ihrer ideologischen Festgefahrenheit und ihres Machtwillens, gemäß der inneren Logik eines selbst attestierten moralischen Überlegenheitsanspruches und hierauf gründenden Machtanspruches, wahrscheinlich noch deutlich verstärken wird.

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Roman Reusch steht vor Zwangsversetzung

geschrieben von PI am in Linksfaschismus,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

Ralf RotherDer Chef der Intensivtäterabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft, Roman Reusch, wird nach seinen mutigen Äußerungen [9] zum Umgang mit kriminellen Jugendlichen möglicherweise versetzt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Rolf Rother [10](Foto) sagte: „Natürlich reden wir intensiv mit ihm und überlegen, auch aus fürsorglichen Gründen, wie es mit ihm weitergeht.“

Die Welt [11] berichtet:

Davor hatte sich Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) von Reusch distanziert. „Ich muss mich deutlich von seinen Forderungen distanzieren. Weder der Senat, noch die Berliner Justiz kann sich damit identifizieren“, sagte von der Aue im Ausschuss. Zugleich rechtfertigte von der Aue sich dafür, die Einladung der Oppositionsfraktionen an Roman Reusch für den Rechtsausschuss nicht an ihn weiter geleitet zu haben. Normale Beamte gehörten nicht in den politischen Diskurs, für Auskünfte stünden die Leitenden Oberstaatsanwälte Ralf Rother und Andreas Behm zur Verfügung. Der Rechtsexperte der Linksfraktion, Klaus Lederer, kritisierte, dass „Reusch immer wieder Wege finde, mit seinen rechtspolitischen Theorien in die Öffentlichkeit zu gelangen“.

» Email an Ralf Rother: poststelle@gsta.verwalt-berlin.de [12]
» Email an Gisela von der Aue: poststelle@senjust.verwalt-berlin.de [13]

(Spürnase: Ralf S.)

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Alles Einzelfälle…

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Zuwanderung sollen wir gefälligst als Bereicherung begreifen, statt immer nur über Probleme zu klagen, riet vor einem Jahr [14] der damalige Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Berlins sozialdemokratischer Bildungssenator Jürgen Zöllner. Wir haben ein paar dieser aktuellen Chancen zusammengetragen und gehen davon aus, dass die Opfer nicht über ihre individuell empfundenen Probleme klagen werden. Sie sollten sich immer vor Augen führen, dass es sich nur um Einzelfälle handelt.

Ein nicht näher erwähnenswerter Kleinblog freut sich ganz schrecklich, dass im Falle dieses Rentners [15] endlich einmal Deutsche zugeschlagen haben sollen (PI berichtete [16]). Nun ja, wie deutsch diese Deutschen waren, ist durchaus nicht klar. N-tv beschrieb [17] vor vier Tagen die „Deutschen“ so:

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich vermutlich um Südländer.

Deutsche Südländer eben. Und selbst wenn es Deutsche ohne Zuwanderungshintergrund waren, beweist die Tatsache, dass man die deutsche Nationalität der Täter so hervorheben muss, doch nur, wie selten sie geworden ist.

In Bielefeld versuchte eine Gruppe junger Türken einem Busfahrer das Wort „Bereicherung“ zu verdeutlichen [18]:

B/Am 12.1., gegen 21.25 Uhr, hielt ein 35jähriger Bußfahrer (als Fahrer des Linienbusses 21) an der Haltstelle „Jahnplatz“. Dort stieg eine Gruppe Jugendlicher in den Bus ein. Der erste Jugendliche zeigt dem Bußfahrer sein Ticket, ein so genanntes „Fun-Ticket” vor, das jedoch auf eine Person begrenzt ist. Hierauf machte der Bußfahrer den Jungen aufmerksam und führte weiter an, dass die anderen Jugendlichen den Fahrpreis zu entrichten hätten. Sofort begannen die Jugendlichen, den Busfahrer mit den Worten: „Was willst du? Du Hurensohn!” zu beschimpfen. Als der 35jährige hierauf seine Fahrerkabine verließ, um die Jugendlichen aus dem Bus zu verweisen, schlugen diese unvermittelt mit Händen und Fäusten auf ihn ein. Während des Handgemenges stürzte der Busfahrer mit dem Oberarm gegen eine metallene Begrenzung der Fahrerkabine und verletzte sich. Anschließend flüchteten die Jugendlichen zu Fuß in Richtung Kesselbrink. Der Bußfahrer verletzte sich leicht. Er wollte selbstständig einen Arzt aufsuchen. Beschreibung: 3 bis 4 Jugendliche (oder Männer?). Sie sollen zwischen 18 und 20 Jahre alt sein. Es soll sich bei ihnen um Südländer vermutlich Türken handeln.

Wenn sie deutsche Pässe haben, werden geistig Minderbemittelte vor Freude ein Online-Feuerwerk entzünden.

In Berlin wurde ein Zuwanderer Zeuge der Bereicherung [19] durch andere Kulturen. Vielleicht überlebt er sogar diese einzigartige Chance.

Zwei Tage nach dem Vorfall war der 17-Jährige am Sonntag nicht mehr in Lebensgefahr. Der Jugendliche, der aus Russland stammt, werde auf der Intenstivstation einer Klinik behandelt, sagte eine Polizeisprecherin. Er hatte am Freitag gemeinsam mit einem Verwandten und Freunden das Hallenbad Schöneberg besucht und war dort mit einer anderen Gruppe Jugendlicher in Streit geraten. Beim Verlassen des Bades traf er in der Hauptstraße auf die vorherigen Kontrahenten, die in der Zwischenzeit offenbar Verstärkung geholt hatten. Mehrere Personen aus der etwa 20-köpfigen Gruppe griffen den 17-Jährigen an und schlugen und traten ihn. Anschließend flüchteten die Angreifer in einem Bus.

Erst zu diesem Zeitpunkt habe der Jugendliche bemerkt, dass er blutete, sagte die Polizeisprecherin. In einem Krankenhaus wurde eine Stichverletzung diagnostiziert. Die Täter wurden laut Polizei von Zeugen als türkisch- oder arabischstämmig beschrieben.

Migranten als Opfer der Zuwanderung. Auch als Retter vor den Auswüchsen der Bereicherung treten sie in Erscheinung, und wir werden nicht versäumen, darauf hinzuweisen [20]:

Dennis B. (19, Azubi), kommt aus der Disco, will nach Hause. Plötzlich umzingeln ihn drei Männer, laut Polizeibericht „vermutlich Araber“. Einer schreit: „Gib dein Handy raus!“ Als sich Dennis weigert, zieht einer von ihnen einen sogenannten „Totschläger“, drischt auf ihn ein. Dennis geht zu Boden, die Täter prügeln weiter. Nasenbeinbruch, blaues Auge, Schürfwunden. Dennis: „Ich hatte Glück. Hätte mich der Schläger an der Schläfe getroffen, ich wäre wohl nicht mehr aufgewacht.“

Dann lassen die Schläger von dem Jungen ab, bedrohen wenige Meter weiter Taxifahrer Ali Y. (34). Doch der Fahrer drückt den Alarmknopf. Sofort sind sieben Kollegen – alles türkische Taxifahrer – zur Stelle, vertreiben die miesen Schläger.

Am Ende des Beitrages stehen da wieder neue Beispiele von Migrantengewalt. Das sind aber nur Einzelfälle…

(Spürnasen: Wolfgang D., Niklas S., John Doe und Bernhard Sch.)

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Roman Reusch: Migration und Kriminalität

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Reusch Luft [21]Selten hat ein Vortrag eines deutschen Staatsanwalts so ein großes Medienecho [22] hervorgerufen wie der von Oberstaatsanwalt Roman Reusch (Foto l. mit Dr. Stefan Luft [23]) – gehalten Anfang Dezember 2007 [21]vor der Hanns-Seidel-Stiftung im bayrischen Kloster Banz [24]. Dabei werden sich viele den sehr fundierten Bericht zur Problematik „Migration und Kriminalität“ womöglich noch gar nicht in voller Länge durchgelesen haben. PI veröffentlicht ihn daher nachfolgend noch einmal im Wortlaut:

Migration und Kriminalität – Rechtstatsächliche und kriminologische Aspekte und Lösungsansätze für eine erfolgreiche Integration

I. Historisches:
Zu Beginn der derzeit noch andauernden Einwanderung nach Deutschland in den 50iger und 60iger Jahren scheinen hieraus nennenswerte Probleme für die öffentliche Sicherheit nicht entstanden zu sein. Vielmehr scheint es sich bei der Masse der damals noch Gastarbeiter genannten Zuwanderer um „kreuzbrave“ Menschen gehandelt zu haben.

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin gab es seit alters eine Spezialabteilung mit Zuständigkeit für allgemeine Strafsachen von Ausländern. Es schien unseren Altvordern wohl sachgerecht zu sein, für derlei Fälle eine Spezialabteilung vorzuhalten, da wegen der geringen Zahl der von Ausländern zu verantwortenden Straftaten ohne eine Spezialisierung das erforderliche ausländerrechtliche Wissen sich bei den jeweiligen Sachbearbeitern nur schwer hätte herausbilden können. Bei diesem aus heutiger Sicht geradezu paradiesischen Zustand blieb es aber nicht. Mit der Verweildauer der Zuwanderer und vor allem mit ihrer Zahl stieg auch die von ihnen ausgehende Kriminalitätsbelastung.

Anfang bis Mitte der 80iger Jahre entstand in den Innenstadtbezirken West-Berlins mit hohem Ausländeranteil die Unsitte des sogenannten „Jacken-Abziehens“, d.h. es wurde unter Jugendlichen geradezu modern, anderen Jugendlichen von diesen getragene modische Kleidungsstücke zu rauben. Die Täter waren – so berichten es damals schon tätige Kollegen – im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regelfall Deutsche.

Im Jahre 1988 wurde die bis dato bestehende Sonderzuständigkeit für allgemeine Straftaten von Ausländern sang- und klanglos abgeschafft, die einen sagen, aus ideologischen Gründen, die anderen, weil die Fallzahlen für eine einzige Abteilung zu hoch geworden waren. Zumindest in der Wahrnehmung der in der Strafverfolgung tätigen Personen nahm die Anzahl ausländischer Beschuldigter bzw. von Beschuldigten mit ausländischen Namen immer stärker zu.

Anfang der 90iger Jahre erschienen im „der kriminalist“, der Fachzeitschrift des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Beiträge der damaligen Leiter der kriminalpolizeilichen Fachkommissariate für Jugendgewalt in München und Frankfurt/Main. Nach deren übereinstimmenden Angaben waren rund 70% der Tatverdächtigen in diesem Bereich Ausländer, 30% Deutsche. Hingegen waren 70% der registrierten Opfer Deutsche und nur 30% Ausländer. Diese Berichte nahm ich zum Anlass, mein eigenes Dezernat – ich bearbeitete seinerzeit Tötungsdelikte – hinsichtlich der Staatsangehörigkeiten der Täter durchzusehen. Ich kam zu dem Ergebnis, dass 35% der von mir angeklagten Personen ausländische Staatsangehörige waren.

In den Folgejahren drängten Ausländer bzw. Personen nichtdeutscher Herkunft in vielen Deliktsbereichen immer weiter nach vorne und dominierten sie schließlich, insbesondere im Rauschgift- und im Gewaltbereich.

Im Frühjahr 2003 kam es in Berliner Lokalmedien zu einer Pressekampagne, die sich an der kriminellen Laufbahn zweier junger Männer entzündete. Bei einem von beiden handelte es sich um einen Palästinenser, bei dem anderen um einen Halb-Iraner. In der Presse wurde der Vorwurf erhoben, beide könnten massenhaft Straftaten begehen, ohne dass die Justiz ernsthaft gegen sie vorgehe. Diese Kampagne führte dazu, dass die seinerzeitige Berliner Justizsenatorin öffentlich darüber nachdachte, die Staatsanwaltschaft Berlin anzuweisen, Sonderdezernate für junge Intensivtäter einzurichten. So geschah es dann auch und auf diese Weise kam ich zu dem Auftrag, zum 1. Juni 2003 mit meiner damals für allgemeine Strafsachen zuständigen Abteilung mit der Intensivtäterverfolgung zu beginnen. (Intensivtäter werden gemäß der Gemeinsamen Richtlinie der Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz wie folgt definiert: „Intensivtäter sind Straftäter, die verdächtig sind A. den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z.B. Raub-, Rohheits- und/oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben oder B. innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.“)

II. Befunde:

1. Die Täter:
Mit Stand vom 4. Dezember 2007 sind 495 Personen als Intensivtäter (IT = Intensivtäter) eingetragen. Hiervon sind lediglich 12 weiblichen Geschlechts. Ihre Altersklassen ergeben sich aus dem nachfolgenden Diagramm.

altersklassen.jpg

Die Verteilung der eingetragenen Intensivtäter auf die einzelnen Berliner Bezirke ergibt sich aus nachfolgendem Schaubild.

verteilung.jpg

Es fällt auf den ersten Blick die Konzentration auf die westlichen Innenstadtbezirke Neukölln, Wedding, Kreuzberg und Tiergarten auf, wobei das Gros der in Neukölln beheimateten Täter aus Neukölln-Nord stammt, einem alten Berliner Arbeiterbezirk, und nicht etwa aus dem Süden Neuköllns, der eine überwiegend bürgerliche Siedlungsstruktur aufweist. Ebenso fällt auf, dass sogenannte bevorzugte Wohngegenden wie z.B. Zehlendorf oder Mitte nur vereinzelt mit Intensivtätern zu tun haben.

Die Verteilung der anzutreffenden Nationalitäten ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm:

nationalitaten.jpg

Es sind somit nur wenige Nationalitäten „führend“: Nach den deutschen Staatsangehörigen folgen die Türken sowie Personen unbekannter bzw. ungeklärter Staatsangehörigkeit, bei denen es sich überwiegend um libanesische Kurden bzw. um Palästinenser handelt, Libanesen und Staatsangehörige jugoslawischer Nachfolgestaaten. Alle anderen Nationalitäten stellen Einzelfälle dar.

Ein ganz anderes Bild ergibt sich jedoch bei Zugrundelegung der ethnischen Herkunft, wobei, den üblichen Gepflogenheiten folgend, von nichtdeutscher Herkunft bereits dann ausgegangen wird, wenn ein Elternteil aus dem Ausland stammt.

herkunft.jpg

Die Masse der Intensivtäter wird demnach von orientalischen (verwendet wird hier die kulturelle Definition nach Wikipedia) Migranten gestellt. Bei den ethnischen Deutschen sind wiederum die aus dem ehemaligen Ost-Berlin bzw. der ehemaligen DDR stammenden Intensivtäter stark überrepräsentiert.

Aber auch innerhalb der Gruppe der Migranten finden sich bemerkenswerte Unterschiede:

herkunft2.jpg

Nicht etwa die Türken als kopfstärkste Migrantengruppe stellen die relativ meisten Täter, sondern die Araber, die an der Berliner Bevölkerung nur einen verschwindend geringen Anteil haben. Diese wiederum setzen sich überwiegend aus den bereits erwähnten Palästinensern sowie Angehörigen hochkrimineller Großfamilien mit türkisch-kurdisch-libanesischen Wurzeln zusammen, die arabische Muttersprachler sind und in Berlin weite Bereiche des organisierten Verbrechens beherrschen. (Wer an näheren Informationen zu dieser Personengruppe interessiert ist, dem sei der Beitrag von Henninger, „Importierte Kriminalität“, empfohlen, veröffentlicht hier [25]) Ausgerechnet bei der kriminell aktivsten Gruppe der Migranten, nämlich den Arabern, ist auch der Einbürgerungsanteil mit knapp 44% am höchsten. Zum Vergleich liegt er bei den Türken bei knapp 35%.

Insgesamt haben knapp 80 % aller eingetragenen Intensivtäter einen Migrationshintergrund. Der Anteil der ethnischen Deutschen liegt nach Abzug der Russland- Deutschen bei rund 17%, bei Zuzählung derselben bei rund 20%.

Der Annahme, dass es ohne die Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte kein nennenswertes Intensivtäterproblem gäbe, könnte somit schwerlich widersprochen werden.

Legt man die Diagramme betreffend die bezirkliche Verteilung und die Herkunft der Täter quasi übereinander, so erhält man schlaglichtartig einen Blick auf die sozialen Gegebenheiten, die das Intensivtäterphänomen in seiner Berliner Ausprägung förmlich hervorbringen und die gemeinhin mit sozialer Entmischung, Bildung ethnischer Kolonien, Bildungsnotstand und Perspektivlosigkeit umschrieben werden. (Zur sozialen Lage der westlichen Innenstadtbezirke Berlins vgl. Luft, Abschied von Multikulti, Resch-
Verlag, 1. Aufl. 2006, S. 156ff.)

Die Täter stammen – jedenfalls aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive – von wenigen Ausnahmen abgesehen aus sozial randständigen Familien, insbesondere solchen mit bildungsfernem Hintergrund. Gleichwohl finden sich je nach ethnischer Herkunft erhebliche Unterschiede. So stammen die ethnischen Deutschen regelmäßig aus Familienverhältnissen, welche üblicherweise als kriminalitätsfördernd beschrieben werden. Alkoholmissbrauch, fehlende Zuwendung für die Kinder, Gewalt innerhalb der Familie etc. bestimmen das Bild und damit die Kindheit und Jugend der dort aufgewachsenen Täter. Hiervon unterscheiden sich die Familienverhältnisse der orientalisch stämmigen Täter meist deutlich. Hier findet man vorwiegend Familien vor, die sich selbst keineswegs als irgendwie auffällig empfinden oder gar beschreiben würden, sondern die sich mehr oder minder nahtlos in die übrigen Migrantenfamilien ihres Wohngebietes einordnen und die – gemessen an den eigenen Maßstäben – meist auch über halbwegs intakte familiäre Strukturen verfügen. Übereinstimmendes Merkmal zwischen den verschiedenen orientalischen Ethnien dürfte die Gewaltanwendung des männlichen Familienoberhauptes gegenüber seiner Familie sein. Körperliche Züchtigungen, auch heftige Schläge, sind, wie die jungen Migranten immer wieder berichten, gängige Erziehungspraxis. Dem devianten Verhalten ihrer Söhne stehen diese Familien teils unwissend, teils verharmlosend, aber auch hilflos gegenüber. Die heimatliche Tradition verbietet es geradezu, Hilfen von außerhalb, noch dazu eine solche des fremden Staates, zuzulassen oder gar zu erbitten. Bei den bereits beschriebenen türkischkurdisch-libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden, dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung stattfindet. Aus Berichten von Mitarbeitern der Jugenduntersuchungshaftanstalt Kieferngrund wissen wir, dass Jugendliche aus solchen Familien schildern, wie sie von Kindesbeinen an von ihren Müttern bereits zum Stehlen angehalten wurden und z.B. erst nach Hause zurückkehren durften, wenn eine bestimmte Mindestbeutesumme erreicht war. In diesen Familien gilt seit je her – wie vor einiger Zeit die Geschäftsführerin des Arabischen Frauenvereins „Al-Dar“, Frau Abul-Ella, auf einer Diskussionsveranstaltung erläuterte – der Leitsatz: „Knast ist für Männer“. Bei diesen Familien wird somit als völlig normale Gegebenheit vorausgesetzt, dass ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen haben, dies ist Teil des „Geschäftskonzepts“. Jugendliche aus solchen Familien dazu anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommt dem Versuch gleich, Wasser mit einem Sieb aufzufangen. Sie erleben schließlich, dass ihr Vater, die älteren Brüder, Cousins, Onkel etc. ebenfalls kaum lesen und schreiben können und trotzdem „dicke Autos“ fahren.

Generell wachsen die meisten der bei uns geführten Täter in einem Umfeld auf, indem – jedenfalls für junge Männer – die Begehung auch schwerster Straftaten zur völligen Normalität gehört (Es gibt Jugendrichter, die deshalb auch schon vom Straßenraub als einem „jugendtypischen“ Delikt sprechen), weshalb die meisten auch schon in strafunmündigem Alter delinquent werden. Sie wissen zwar, dass ihr Handeln grundsätzlich verboten ist, dies schert sie jedoch wenig. Sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen und wann und so oft sie es wollen. Ihre Taten dienen in erster Linie der Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils, den sie sich bei ihrem Bildungs- und Ausbildungsstand durch Arbeit nie leisten könnten. Außerdem erlangen sie durch ihr „Gangstertum“ in ihrem Umfeld ein durch Arbeit ebenfalls nicht erlangbares Sozialprestige. Sie mieten sich hochwertige Autos, wofür sie in bar zahlen, und fahren an Schulen und anderen Jugendtreffpunkten vor, um mit ihrem Lebensstil anzugeben. Bei Begehung der Taten legen sie auch stets Wert darauf, ihre Opfer zu demütigen und zu erniedrigen, woraus sie für sich selbst ein weiteres Mal Bestätigung ziehen. Auch in ihrem Tagesablauf führen sie sich fast schon als Protagonisten der Spaßgesellschaft auf: Sie beginnen den Tag mit Ausschlafen, da sie im allgemeinen den Schulbesuch seit längerer Zeit aufgegeben haben, lassen sich von den weiblichen Angehörigen ihrer Familie bedienen und machen den Rest des Tages „´nen dicken Otto“, haben also jede Menge Spaß.

Dies macht die Größe der Aufgabe deutlich, die sich allen stellt, die von Berufs wegen mit dieser Form jugendlicher Devianz befasst sind.

2. Die Taten und die Opfer:
Bevorzugtes Delikt „unserer“ Täter ist der Raub in öffentlichen Räumen, also auf der Straße, in Verkehrsmitteln, auf Spielplätzen etc., da dort am leichtesten willkürlich ausgesuchte Opfer zu finden sind. Daneben werden aber auch handfeste bewaffnete Raubüberfälle auf Geschäfte aller Art, Lokale etc. sowie Einbrüche begangen.

Örtlich am meisten heimgesucht werden die Wohnbezirke der Täter selbst, hier kennen sie sich aus, haben jederzeit halbwegs sichere Rückzugsräume, genießen „Respekt“, d.h., man fürchtet sie. Einzig entlang von U- und S-Bahn-Linien werden auch einmal „gutbürgerliche“ Gegenden aufgesucht, was dazu führt, dass auch Kinder des liberalen Bildungsbürgertums einmal eine für sie zweifellos verzichtbare Bekanntschaft mit „Ghettokids“ machen dürfen.

Opfer sind ganz überwiegend Nichterwachsene. Nach den Feststellungen der zuständigen Dienststelle des Berliner Landeskriminalamtes haben in Berlin Jugendliche ein 40fach höheres Risiko als über 60-jährige, Opfer einer Gewalttat zu werden. Für dieses Risiko zeichnen u.a. die von uns bearbeiteten Täter verantwortlich. Erwachsene werden nur vereinzelt und meist auch nur dann Opfer, wenn sie konstitutionell in ihrer Abwehrfähigkeit herabgesetzt sind, wie z.B. alte Menschen oder aber auch Betrunkene. Mädchen und junge Frauen, die diesen Tätern im wahrsten Sinne des Wortes in die Hände fallen, müssen immer auch damit rechnen, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, meist einhergehend mit wüsten Beschimpfungen wie „deutsche Schlampe, deutsche Hure etc.“. Gerade solche Taten sind häufig von einer Anmaßung und Menschenverachtung seitens der Täter geprägt, die ihre Wurzeln meist im national-religiösen Überlegenheitswahn muslimischer Jungkrimineller haben, welcher sich gerade gegenüber „ungläubigen“ Frauen und Mädchen in besonders abstoßender Weise äußert. Die diesen Taten zugrundeliegende Einstellung kommt auch darin besonders deutlich zum Ausdruck, dass der größte Vorwurf, der einem muslimischen Mädchen gemacht werden kann, der ist, sie benehme sich wie eine Deutsche. Generell ist zu konstatieren, daß in jüngerer Zeit ausgesprochen deutschfeindliche – wie übrigens auch antijüdische – Übergriffe zunehmen.

In der ethnischen Zusammensetzung der Opfer bildet sich diese Entwicklung allerdings nicht so deutlich ab. Zwar sind nach wie vor ethnisch deutsche Nichterwachsene die bevorzugten Opfer, die demographische Entwicklung hat aber auch hier Konsequenzen, indem in den „Kiezen“, in denen die Taten vor allem begangen werden, nur noch wenige Deutsche leben. Deshalb greifen vor allem arabische Täter gerne auch auf türkische Opfer zurück, die ihnen dadurch unangenehm auffallen, dass sie z.B. regelmäßig die Schule besuchen, eine Ausbildung machen etc.

3. Die Effektivität staatlicher Gegenmaßnahmen
Nach nunmehr viereinhalbjähriger Tätigkeit der Intensivtäterabteilung ist resümierend festzustellen, dass die Lage in dem hier bearbeiteten Kriminalitätsspektrum sich zwischenzeitlich als weitaus ernster herausgestellt hat, als dies noch im Jahre 2003 angenommen wurde. Wurde zu diesem Zeitpunkt in Übereinstimmung mit der Kriminalpolizei davon ausgegangen, dass zwischen 200 und 300 Personen als mögliche Intensivtäter in Betracht kommen könnten, so hat sich diese Schätzung als deutlich zu niedrig herausgestellt. Nach den inzwischen erlangten Erkenntnissen ist vielmehr davon auszugehen, dass es mehrere 1000 Personen gibt, die aufgrund
ihrer Bedenkenlosigkeit und sonstigen Grundeinstellung jederzeit bereit wären, ihnen sich anbietenden Führungsfiguren zu folgen und serienweise auch schwerste Straftaten zu begehen.

Einer der Hauptursachen hierfür dürfte darin zu suchen sein, dass die zahlenmäßig größte Tätergruppe, nämlich junge männliche Kriminelle orientalischer Herkunft, in einer Sozialisation heranwachsen, in welcher – außerhalb der Familie – das Bestehen eines gänzlich gesetzlosen Lebenskonzeptes zur weitverbreiteten Normalität gehört. Die Angehörigen dieser Tätergruppe zeichnen sich denn auch insbesondere durch völlig fehlende Unrechtseinsicht und weitgehende Resistenz gegen polizeiliche und justizielle Maßnahmen aus. War dies früher nur ein sich aufdrängender Eindruck, so ist nunmehr in zahlreichen Fällen durch Erstellung der Lebensläufe bewiesen, dass weder polizeiliche Vorladungen und Vernehmungen noch gerichtliche Hauptverhandlungen für sich genommen auch nur den geringsten Eindruck auf diese Täter zu machen scheinen. Selbst kurzzeitige Freiheitsentziehungen wie vorläufige Festnahmen und Arreste gehen scheinbar spurlos an ihnen vorbei. Nicht einmal der Erlass von Haftbefehlen mit sofortiger Haftverschonung oder die drohende Verurteilung zu einer Jugendstrafe mit Bewährung respektive Vorbewährung kann die übergroße Mehrheit von ihnen von weiterer serienmäßiger Begehung schwerer Straftaten abhalten. Selbst in einer solchen Lage lassen sie die Hauptverhandlungen in gelangweilt-belästigter Attitüde über sich ergehen und sind von ihren Verteidigern nur unter großen Mühen zu einigen Floskeln des Bedauerns und vorgetragener Einsicht zu bewegen. Es gibt nur eine einzige Maßnahme, die sie wirklich beeindrucken könnte, nämlich die Haft. So entspricht es polizeilichen Erfahrungen, dass Täter, die bereits einige Monate Untersuchungshaft hinter sich haben, in ihrem Auftreten und Verhalten deutlich vorsichtiger geworden sind. Dem entsprechen die hiesigen Erfahrungen mit diesem Täterkreis, die darauf hindeuten, dass die Wirkung vollzogener Untersuchungshaft meist mehrere Monate anhält und ggf. auftretende Rückfälligkeit sich meist in eher leichteren und deutlich weniger Taten niederschlägt.

Damit stellt die Tätergruppe junger Männer orientalischen Ursprungs die Anwender des JGG (Jugendgerichtsgesetzes) vor das Dilemma, dass dessen abgestuftes Sanktionenkonzept bei dieser Zielgruppe schlicht nicht wirkt; will man bei ihnen erzieherische Wirkungen erzielen, muss man sie hierfür erst durch Vollzug mehrmonatiger Haft bereit machen. Dies bedeutet aber weiter, dass eine spürbare, insbesondere sich statistisch auswirkende Verringerung der Fallzahlen in den von den hier bearbeiteten Tätern bevorzugten Deliktsfeldern erst dann erzielbar erschiene, wenn es möglich wäre, die Täter schon nach Begehung ihrer ersten schweren Tat in Untersuchungshaft zu nehmen. Diese Möglichkeit wird vom geltenden Recht jedoch derzeit nicht geboten.

Etwa Ende des Jahres 2005 begann die Mitarbeiter der Abteilung das Gefühl zu beschleichen, einem Fass (oder besser wohl: Sumpf) ohne Boden gegenüberzustehen. Zugleich hatte die Arbeitsbelastung, vor allem durch Sitzungsdienste und Hafttermine aller Art, einen Umfang angenommen, welcher es geboten erschienen ließ, sich Klarheit über das Täterpotential zu verschaffen. Das zuständige Referat der Generalstaatsanwaltschaft wurde daher gebeten, eine Liste mit allen Tätern zu erstellen, die wenigstens fünf Eintragungen wegen „einschlägiger“ Gewalttaten (§§ 223ff., 249ff StGB) in AStA (Registratursystem der StA Berlin) hatten, wobei Doppelvergaben, also interne Abgaben, herausgefiltert werden sollten.

Im Mai 2006 wurde die gewünschte Liste vorgelegt. Daraus ergab sich, dass es insgesamt 3608 Personen gab, die die genannten Voraussetzungen erfüllten, darunter 613 Personen, die zehn und mehr und 144 Personen, die fünfzehn und mehr solcher Verfahren aufwiesen.

Diese Zahlen hatten im Sommer des Jahres 2006 zu einer grundsätzlichen Begrenzung der Zuständigkeit der Abteilung auf solche Täter geführt, die mindestens zehn Gewalttaten begangen hatten, während bis dahin keine feste Untergrenze gegolten hatte. In früheren Zeiten nannte man ein solches Vorgehen „Frontbegradigung“.

Der diesjährige Suchlauf führte am 14. Juni zu dem Ergebnis, dass nunmehr 4330 Täter mit fünf und mehr, 847 Täter mit zehn und mehr und 239 Täter mit fünfzehn und mehr Taten registriert waren. Dies entspricht Zunahmen um ca. 20% bei den „Fünfern“, 38% bei den „Zehnern“ und gar 66% bei den „Fünfzehnern“.

Nur ein Quartal später wurde der Suchlauf wiederholt und zeigte auf, wie dramatisch sich die Kriminalitätsentwicklung im Gewaltbereich insbesondere bei den sehr jungen Tätern tatsächlich gestaltet: Am 14. Juni 2007 waren es noch 2191 Nichterwachsene, darunter 31 Kinder, am 28. September 2007 waren es bereits 2363, darunter 46 Kinder. Innerhalb von gerade mal drei Monaten stieg die Zahl der jungen Täter mit wenigstens fünf in AStA verzeichneten Gewalttaten somit um 172.

Alle Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden haben es somit nicht vermocht, dem rasanten Anstieg der Täterzahlen spürbar entgegenzuwirken.

Auch außerhalb des Bereichs von Polizei und Justiz, insbesondere bei Schul-, Sozial- und Jugendbehörden, treffen die Ergebnisse der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte auf eine staatliche Maschinerie, die seit langem auf Hochtouren mit Drehzahlen weit im „roten Bereich“ läuft. Geschaffen für eine Welt, in der Jugenddelinquenz eher als Ausnahme auftritt, leidet sie an einem schwerwiegenden Problem, nämlich dem Mengenproblem. Es gibt zu viel Auffällige und viel zu Wenige, die intervenieren könnten und erst recht zu wenig Möglichkeiten, das Nötige zu tun.

Am Mengenproblem gälte es daher anzusetzen.

III. Schlussfolgerungen:
Nachdem mittlerweile Täter mit Migrationshintergrund bzw. Ausländer den Löwenanteil der sog. gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere der Straßen- und Drogenkriminalität, stellen, bedarf es daher speziell auf diesen Personenkreis abgestimmter Maßnahmen, wenn man ein weiteres Ausufern der von ihm getragenen Kriminalitätsspektren verhindern oder gar ein Zurückdrängen erreichen will. Dies wäre aber zugleich die Grundvoraussetzung für die Integration des gegenwärtig problematischen Teils der Zugewanderten in die im Werden begriffene neue deutsche Gesellschaft, was weiterhin scheitern wird, wenn dieser fortfährt, das Gros der Jungkriminellen hervorzubringen.

1. Bekämpfung der Symptome:
Zunächst muss es darum gehen, die öffentliche Sicherheit in den unsicher gewordenen Gebieten wieder herzustellen und sie im übrigen zu bewahren. Integrationsfördernde Maßnahmen welcher Art auch immer werden ihr Ziel verfehlen, wenn die Bewohner bestimmter Stadtteile nicht angstfrei ihrem Alltagsleben nachgehen können. Benötigt wird daher die Möglichkeit, die Begehung schwerer Taten zuverlässig auf das nie verhinderbare Mindestmaß zurückzudrängen. Hierzu bedarf es einschneidender Maßnahmen.

a) polizeiliche Mittel
Hilfreich und vor allem sofort wirksam wäre bereits der Einsatz von mehr „Grün“ auf der Straße. Die öffentlichen Räume in den betroffenen Gebieten müssen der Herrschaft krimineller Jugendlicher deutlich sichtbar für alle wieder entrissen werden. Hierzu ist der Einsatz verdeckt operierender Kräfte nicht ausreichend. Schulen, an denen es zu einer Häufung von Gewalttaten durch zumeist schulfremde Personen kommt, müssen zur Not unter Polizeischutz gestellt werden etc. Wer hier finanzielle Engpässe als Entschuldigung für das Unterlassen des Erforderlichen heranzieht, lässt außer Acht, dass ein „weiter so“ schon aus volkswirtschaftlicher Sicht, nämlich bei Berücksichtigung der von den Kriminellen angerichteten Schäden, zu weitaus höheren Kosten führen wird als die nötige Polizeipräsenz je kosten könnte. Darüber hinaus kämen die sozialen Folgen uns alle ausgesprochen teuer zu stehen.

b) strafrechtliche Instrumente
Angesichts der entstandenen Lage weiter darauf zu setzen, die immer stärker werdende Neigung zu Gewalttaten insbesondere junger Männer orientalischer Herkunft werde sich wieder von alleine geben, sich gewissermaßen „auswachsen“, wäre mehr als realitätsfern. Auch sollte niemand erwarten, dass „hungrige“ junge Männer, die seit Kindertagen an ein delinquentes Leben gewöhnt sind und die schon auf Grund ihrer nicht vorhandenen Qualifikationen in der Legalität niemals das von ihnen erstrebte Lebensniveau erreichen könnten, freiwillig bereit wären, dieses ihnen zudem verachtenswert erscheinende legale Leben zu führen. Vielmehr bilden sie ein ideales Reservoir für die Fußtruppen des organisierten Verbrechens. Diese Mechanismen aufzubrechen ist erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte möglich. Hierzu muss das Haftrecht in der Art geändert werden, dass bereits die Begehung einer solchen Tat – insbesondere eines Verbrechens (Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 Abs. 1 StGB) – als Haftgrund ausreicht, und zwar auch – und gerade – bei nichterwachsenen Tätern (Wegen der rechtstechnischer Einzelheiten vgl. Verf. in: der Kriminalist 05/06, S. 205ff., (210)). Ein solches Haftrecht gäbe Polizei und Justiz endlich die Möglichkeit, in der erforderlichen Schnelligkeit und Deutlichkeit zu reagieren, was eine Verfestigung delinquenter Verhaltensmuster bei den Tätern im Regelfall erst gar nicht zuließe, abschreckend auf das Umfeld weiterer tatbereiter Personen wirken und als Konsequenz das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Raum zunehmend verbreiten würde. Den Tätern würde hierdurch schließlich die Möglichkeit genommen, sich scheinbar risikolos auf ein Leben außerhalb der Legalität einzustellen und demzufolge auch den Themenfeldern Schule und Arbeit mit Gleichgültigkeit bis Ablehnung gegenüberzustehen.

Polizei und Strafjustiz alleine würden aber wohl auch mit den vorstehend skizzierten Möglichkeiten nur eine Beruhigung der Täter und dadurch mittelbar auch der Lage erreichen können, der Druck könnte und müsste flankierend durch weitere Maßnahmen verstärkt werden, wollte man ernstlich einen Durchbruch erzielen.

c) öffentlich-rechtliche Instrumente
Es muss erreicht werden, dass besonders auffällige ausländische Kriminelle außer Landes geschafft oder sonst „aus dem Verkehr“ gezogen werden können, damit sie – insbesondere für nachwachsende Kinder und Jugendliche – kein Beispiel mehr geben und andere zur Nachahmung animieren können. Als abschreckendes Beispiel würden sie hingegen präventiv wirken. (Nach meinen Informationen wurde dies am Beispiel des berühmten „Mehmet“ aus München überdeutlich.)

Hier gibt es derzeit erhebliche Defizite.

aa) Verfahrensrechtliches
Zur Abkürzung des überaus komplizierten und langwierigen Ausweisungsverfahrens sollte die Ausweisung in den Katalog der „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ des StGB (§§ 61ff.) aufgenommen werden. Niemand kann schließlich besser beurteilen, ob ein Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, als der Strafrichter, der ihn soeben verurteilt hat. Mit der Rechtskraft des Strafurteils hätte man so zugleich eine bestandskräftige Ausweisung, wodurch schon eine bedeutende Abkürzung des Verfahrens erreicht wäre. (Ganz nebenbei hätte man hierdurch auch einen spürbaren Beitrag zur Entlastung der Justiz geleistet, da der Verwaltungsrechtsweg gegen die verhängte Ausweisung erspart würde.)

bb) Abschiebungshindernisse
Die Abschiebbarkeit der ausländischen IT stellt sich gegenwärtig (Quelle: LABO Berlin, Stand: 05.12.2007) wie folgt dar:

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Mehr als 72% aller noch nicht eingebürgerten IT können somit nicht abgeschoben werden.

Der Löwenanteil von ihnen genießt innerstaatlichen gesetzlichen Ausweisungsschutz, der aus den Regelungen der §§ 53ff. AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) folgt. Das Gesetz unterscheidet zwischen der zwingenden Ausweisung (§ 53), der im Regelfall (§54) und der nach Ermessen (§ 55). Für eine zwingende Ausweisung verlangt das Gesetz grundsätzlich eine Verurteilung zu mindestens drei Jahren (Gegenwärtig macht das Gesetz hier keinen Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Jugendstrafe, obwohl die verhängten Strafen im Jugendbereich für vergleichbare Taten deutlich niedriger sind als im Erwachsenenbereich. Damit soll wohl auf das jugendliche Alter der Täter Rücksicht genommen werden. Dies ist für eine der Gefahrenabwehr dienende Vorschrift ein merkwürdiger Gedanke; schließlich macht es für die Opfer keinen Unterschied, ob sie von einem Erwachsenen oder einem Nichterwachsenen beraubt, zusammengeschlagen, vergewaltigt etc. werden.) und für die Regelausweisung eine solche von zwei Jahren ohne Bewährung (Lediglich bei einigen wenigen Straftatbeständen löst sich der Gesetzgeber im Katalog der Regelausweisungstatbestände von der Kopplung an eine strafrechtliche Verurteilung. Dies betrifft neben den terroristischen Aspekten (Aufruf zur Gewaltanwendung, Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland usw.) auch den Btm-Handel.); alles andere fällt unter die Ermessensausweisung. Diese Grundregeln werden für sogenannte privilegierte Ausländer, wie z.B. im Inland geborene oder aufgewachsene Minderjährige mit rechtmäßigem Aufenthalt durch § 56 weiter eingeschränkt mit der vorstehend dargestellten Konsequenz.

Es wären deshalb die Ausweisungstatbestände zu ver- bzw. die Ausweisungsschutztatbestände zu entschärfen, indem die erforderliche Verurteilung in § 53 Nr. 1 AufenthG auf ein Jahr Freiheitsstrafe (im weiteren FHS) oder zu Jugendstrafe (im weiteren JS) wegen eines Verbrechens (!) reduziert wird und diejenige in § 54 Nr. 1 AufenthG auf unbedingte FHS von einem Jahr oder JS schlechthin. Die Ausnahmeregelung vom besonderen Ausweisungsschutz des § 56 Abs.1 S.1 AufenthG in Abs. 2 S. 3 dieser Vorschrift wäre auch auf Minderjährige zu erstrecken. Dementsprechend ist die Vorschrift des § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG (= Ausnahme vom Abschiebungsverbot) dahingehend anzupassen, dass FHS von einem Jahr (wegen einer Vorsatztat) und JS genügt.

Seit einer Entscheidung des BVerwG vom 03.08.2004 (BVerwGE 121, 315-324) entfaltet Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, in dem Fragen der Arbeitserlaubnis etc. geregelt wurden (im weiteren Art. 7 ARB 1/80), insofern Ausweisungsschutz, als unter die Regelungen dieses Beschlusses fallende türkische Staatsangehörige nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden können. Mithin entfallen bei diesen Personen die zwingende und die Regelausweisung. Der Status als von Art. 7 ARB 1/80 geschützter Person scheint sinnigerweise auch de facto vererbbar zu sein, was nicht nur dazu geführt hat, dass „Mehmet“ wieder zurück nach Deutschland durfte, sondern auch dazu, dass fast 17% der ausländischen IT darunter fallen oder dies wenigstens in Betracht kommt, weshalb sie nicht ausgewiesen werden können.

Dieser Zustand ist nun kein gottgegebener, sondern beruht letztlich auf der Rechtsprechung des EuGH (Selbst eine (längere) Straf-, geschweige denn Untersuchungshaft vernichtet das einmal erworbene Recht nach Art. 7 ARB 1/80 für Kinder türkischer Arbeitnehmer nicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene nach der Haftentlassung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes wieder eine Erwerbstätigkeit findet, es genügt lediglich das Lippenbekenntnis, irgend wann einmal arbeiten zu wollen [EuGH Urteil vom 07.07.2005 – C 373/03 – ). Das einmal erworbene Aufenthaltsrecht geht auch nicht dadurch verloren, wenn der Begünstigte ein von seinen Eltern völlig unabhängiges Leben führt und mithin von einer Eltern-Kind-Beziehung keine Rede sein kann [EuGH Urteil vom 18.07.2007 – C 325/05 – für einen 21-jährigen türkischen Staatsangehörigen].), die das BVerwG übernommen hat. Es wäre daher die Rechtsquelle zu ändern, wollte man zur früheren, deutlich vernünftigeren Rechtslage zurückkehren. Hierzu müsste also z.B. eine EU-Richtlinie geschaffen oder besser noch zwischen der EU und der Türkei ein Vertrag geschlossen werden, in dem Ausweisungstatbestände geregelt werden. Dies bedürfte einer Initiative mindestens einer der beteiligten Regierungen, z.B. der Bundesregierung. Gehört habe ich jedenfalls noch nichts davon, dass derlei auch nur beabsichtigt wäre.

Schließlich stellt auch die Passlosigkeit, häufig verbunden mit Verbergen der wahren Identität, ein beträchtliches Abschiebungshindernis dar.

Erfahrungen bayerischer Ausländerbehörden, die, gestützt auf die Vorschrift des § 54a AufenthG – libanesische Rauschgifthändler aus Großstädten wie München in winzige Orte des Bayerischen Waldes „verbannt“ haben, was dazu führte, dass davon Betroffene beim Schwammerlsuchen ihre verloren geglaubten Papiere wiederfanden und sich zur Ausreise bereit erklärten, zeigen, dass durch Entfaltung
entsprechenden Drucks auch hier Erfolge möglich sind. Nun ist allerdings den Bewohnern des Bayerischen Waldes oder vergleichbarer Gebiete nicht zuzumuten, die tausenden und abertausenden ausländischen Kriminellen Deutschlands ohne bekannte Papiere aufzunehmen, zumal die abschreckende Wirkung hierdurch deutlich leiden dürfte; es sind also andere Wege zu beschreiten.

Zur besseren Durchsetzbarkeit einer bestandskräftig verhängten Ausweisung müsste daher in den Fällen, in denen die Abschiebung an der mangelnden Mitwirkung des Ausländers scheitert, z.B. am fehlenden Passantrag, die Möglichkeit der Erzwingungshaft bestehen. Es ist schließlich nicht einzusehen, weshalb in anderen Fällen, in denen Bürger ihren Rechtspflichten nicht nachkommen, dies auch durch Anordnung von Haft durchgesetzt werden kann und ausgerechnet die aufgrund Straffälligkeit ausgesprochene Ausweisung nicht.

Ferner müsste für diejenigen generell nicht abschiebbaren Ausländer schlussendlich – soweit sie gefährlich sind – über Sicherungshaft nachgedacht werden, die im Falle freiwilliger und kontrollierter Ausreise aufzuheben wäre.

cc) Verhinderung der Einbürgerung Krimineller
Es gilt ferner zu verhindern, dass immer mehr ausländische Kriminelle schon deshalb vor Ausweisung sicher sind, weil sie deutsche Staatsangehörige werden. Hierbei handelt es sich, wie die bereits genannten Einbürgerungsquoten von IT nichtdeutscher Herkunft zeigen, keineswegs um ein Randproblem.

Hierzu sind zunächst die kriminalitätsbezogenen Ausschlussgründe für die Einbürgerung deutlich zu verschärfen.

Zwar bestimmt § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz), dass der Einbürgerungsbewerber nicht wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft worden sein darf. Allerdings erklärt das Gesetz das von ihm aufgestellte Erfordernis der bisherigen Unbestraftheit schon drei Paragraphen weiter, nämlich im § 12a StAG, für null und nichtig, indem es zahlreiche geringere Bestrafungen ausdrücklich davon ausnimmt, womit letztlich der Ausschlussgrund des § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG leerläuft. Statt auf verhängte Strafmaße abzustellen, sollte die potentielle Gefährlichkeit des Einbürgerungsbewerbers geprüft werden dürfen und müssen, indem z.B. die Art der begangenen Tat(en) gewürdigt wird, also z.B. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Tat aus dem Bagatellbereich (= Höchststrafe 1 Jahr) etc., wobei allerdings eine Verurteilung zu einer FHS von einem Jahr oder JS wegen einer Vorsatztat in jedem Fall einen Ausschlussgrund darstellen sollte.

Probleme scheint es auch bei der sog. Minderjährigeneinbürgerung zu geben, also der Einbürgerung von Kindern als Folge der Einbürgerung ihrer Eltern. Nach der Erfahrung von Mitarbeitern der Ausländerbehörde Berlin ist es für kriminelle minderjährige Ausländer häufig einfacher, eingebürgert zu werden als eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Auch in meiner Abteilung musste ein solcher Fall registriert werden.

Von interessierter Seite wird auch die Adoption genutzt, um junge Kriminelle zu deutschen Staatsbürgern zu machen. Ermöglicht wird dies durch die Regelung des § 6 StAG, die Minderjährigen bei Annahme als Kind durch einen Deutschen ohne weitere Prüfung die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht. Dies gälte es durch Einführung einer Ausnahmeregelung bei Straffälligkeit des Adoptierten zu ändern.

Eminent wichtig wäre es auch, den familiären Hintergrund des Einbürgerungsbewerbers berücksichtigen zu dürfen. So ist der von uns festgestellte hohe Einbürgerungsgrad ausgerechnet der Angehörigen hochkrimineller Familien mit arabischem Hintergrund das Ergebnis einer von diesen Familien gefahrenen regelrechten Einbürgerungsstrategie. Deren Frauen, die in strafrechtlicher Hinsicht kaum jemals auffallen, gelang es zumindest vor der Einführung des Erfordernisses von Deutschkenntnissen häufig problemlos, eingebürgert zu werden, womit dann ihre Angehörigen, insbesondere kriminelle Ehemänner und Söhne, wegen Art. 6 GG nicht nur einen erhöhten Ausweisungsschutz erlangten, sondern wodurch ihre weiteren Nachkommen natürlich ebenfalls Deutsche wurden und werden.

Dies gälte es zu vermeiden, indem ein entsprechend formulierter Ausschlussgrund in den § 10 StAG eingefügt wird.

Einklagbare Einbürgerungsansprüche sind schließlich generell ein Freifahrtschein für Kriminelle in den gesicherten Aufenthaltsstatus, weil häufig zwar Erkenntnisse zu der betreffenden Person vorliegen, die vernünftigerweise klar gegen eine Einbürgerung sprechen würden, sich aber nicht gerichtsfest belegen lassen. Wer an dieser Stelle sofort die Unschuldsvermutung ins Feld führt, übersieht, dass die Versagung der Einbürgerung keine staatlich verhängte Strafe darstellt. Auch ist die Einbürgerung weder ein Menschen- noch ein Grundrecht, sondern der Akt der Einbürgerung wird – soweit mir bekannt ist, weltweit – traditionell nur denen zuteil, die willkommen sind. Sie sollte deshalb auch künftig wieder denjenigen vorbehalten bleiben, die wir guten Gewissens und aus voller Überzeugung unsere Mitbürger nennen wollen. Diejenigen, die uns nicht willkommen sind, müssen wir auch ablehnen können.

Aus demselben Grund müsste die Vorschrift des § 4 Abs. 3 StAG, die unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt auch den Kindern hier lebender Ausländer verleiht, dringend wieder gestrichen werden, sie ermöglicht Einbürgerung ohne Ansehen der Person, also – quasi blind – u.U. auch den Kindern krimineller Sippen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihrerseits kriminell werden!

Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich der zahllosen bereits eingebürgerten Kriminellen. Hier sollte nach dem Vorbild des § 25 StAG ein automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten, sobald der Betreffende innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung einen Ausweisungstatbestand nach §§ 53f. AufenthG erfüllt.

Zu Strafhaft verurteilten Doppelstaatlern sollte schließlich der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Angebot der anschließenden Ausweisung und großzügigem Gebrauch von § 456a StPO (= Absehen von der Vollstreckung bei Ausweisung und Auslieferung) schmackhaft gemacht werden.

2. Bekämpfung der Ursachen
Geht man von der These aus, dass die wichtigsten kriminogenen Verhältnisse in Ghettobildung, mangelnder Integration bei fehlender Mehrheitsgesellschaft, abweichenden Wertevorstellungen, gänzlich unzureichender Sprachkenntnis sowohl im Deutschen als auch in der Muttersprache, unzureichender Alphabetisierung und daraus folgender weitgehender Chancen- und Perspektivlosigkeit zu suchen sind, wird klar, dass die weitere Ausbildung der vorgenannten Erscheinungen verhindert und jene – falls irgend möglich – weitestgehend zurückgedrängt werden müssen, zumal sie auch künftige Integration mindestens erheblich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.

Es führt schließlich kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass die entstandenen kriminalitätsfördernden Verhältnisse auch mit der schieren Zahl von Ausländern bzw. Migranten in den hochbelasteten Quartieren zu tun haben sowie mit der „Qualität“ derselben, insbesondere ihrer sozialen Herkunft, ihrer Integrationsfähigkeit und –willigkeit etc. Hieraus folgt zwingend auch die Lösung, nämlich Reduzierung der Zahl der nicht integrierbaren Ausländer auf ein verkraftbares Maß.

Schon die Umsetzung der oben zu 1. vorgeschlagenen symptomatischen Maßnahmen würde hier eine gewisse nicht gering zu erachtende Erleichterung bringen.
Darüber hinaus ist in allererster Linie darauf hinzuwirken, dass die Zahl sozial randständiger Ausländer aus den bereits stark überrepräsentierten Ethnien sich wenigstens nicht noch ständig erhöht. Hierfür hauptverantwortlich war zumindest der trotz Anwerbestopp schon vor mehr als drei Jahrzehnten seitdem weitergeführte Familien- und Ehegattennachzug (§§ 27ff. AufenthG), der – nebenbei bemerkt – auch conditio sine qua non für die bei hier lebenden orientalischen Familien häufig anzunehmenden Zwangsehen ist. Dieser Nachzug ist daher für überrepräsentierte Nationalitäten bzw. Ethnien auf Ausnahmefälle zu beschränken. Dem Ziel der Beschränkung dient die jüngst beschlossene Änderung des § 30 AufenthG, wodurch u.a. das Erfordernis einfacher Sprachkenntnisse bei dem nachziehwilligen Ehegatten eingeführt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob sich hierdurch eine Entlastung ergeben wird.

Eine grundlegende Änderung würde aber wohl nur durch ein Umsteuern in dem Sinne bewirkt werden können, dass das gesetzgeberische Ziel der Integration der Zugewanderten durch Einführung des Prüfsteins der Integrationswilligkeit- und fähigkeit durchgesetzt würde.

Ein Ausländer dürfte somit erst dann die Niederlassungserlaubnis, also den zum unbefristeten Aufenthalt berechtigenden Titel (§ 9 AufenthG) erhalten, wenn er die Gewähr böte, sich zumindest künftig erfolgreich zu integrieren. Bei allen anderen wäre nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis auf eine Beendigung ihres Aufenthalts hinzuwirken. (Ist es wirklich ein revolutionärer Gedanke, dass ein befristeter Aufenthalt endlich ist?)

Zum Zwecke der Ertüchtigung möglichst vieler Migranten zum Leben in einer modernen Gesellschaft wäre der mit dem AufenthG zaghaft begonnene Weg der Integrationsförderung (vgl. §§ 43ff. AufenthG) konsequent fortzusetzen. Ziel muss es sein, alle hier lebenden Ausländer, die einen dauerhaften Aufenthalt anstreben, zu Integrationskursen zu verpflichten – und zwar auf eigene Kosten -, sofern sie dessen bedürfen; im Falle für die Beschulung ungenügender Deutschkenntnisse von Kindern sind die Eltern auf ihre Kosten zur Nachschulung zu verpflichten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen wäre der Aufenthaltstitel zu widerrufen. So wäre auch zu verfahren in allen Fällen, in denen sich die mangelnde Integrationswilligkeit bzw. –fähigkeit hier lebender Ausländer durch deren Verhalten herausstellt. So erscheint z.B. der weitere Aufenthalt einer Familie, die eines ihrer Mitglieder zur Wahrung der Familienehre ermorden lässt, nicht hinnehmbar. (Diese Auffassung hat auch der Berliner Innensenator nach dem Fall Sürücü öffentlich vertreten, wobei ihm sicherlich klar war, dass die gegenwärtige Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung nicht zulässt. Von einer Berliner Bundesratsinitiative zur Herstellung einer dies ermöglichenden Rechtslage hat man indes noch nichts gehört.) Auch der Aufenthalt von Familien, von deren drei Söhnen zwei bereits kriminell auffällig geworden sind und der dritte nur deshalb nicht, weil er erst sechs Jahre alt ist, erscheint unter Integrationsgesichtspunkten als nicht sonderlich aussichtsreich und wäre zu beenden.

Noch vor kurzer Zeit wären solche Vorschläge als „Zwangsgermanisierung“ verunglimpft worden. Die Ereignisse in Holland, Frankreich und nicht zuletzt in London haben jedoch gezeigt, dass das Unterlassen einer sei es auch erzwungenen Integration sogar geeignet ist, den Weg zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu bereiten. Mindestens ist aber zu erwarten, dass bei ungehindertem Fortschreiten der gegenwärtigen Entwicklung innerhalb weniger Jahre immer größer werdende Bereiche Berlins und anderer Ballungsräume zu „no-go-areas“ verkommen würden. Es besteht somit keine Alternative.

IV. Realisierung?
Juristenkollegen, die sich, ohne zu kollabieren, bis hierhin durchgekämpft haben, werden spätestens jetzt mit letzter Kraft hervorstoßen, dass die Vorschläge ja alle verfassungswidrig sind.
Ich weiß, ich weiß, da gäbe es gegenwärtig in Karlsruhe sicher das eine oder andere Problem. Allerdings ist zur Frage der Verfassungswidrigkeit darauf hinzuweisen, dass es keineswegs die Verfassung ist, die z.B. postuliert, dass ein im Ausland lebender Ausländer, der im Ausland einen im Inland lebenden Ausländer heiratet, hierdurch u.U. ein Aufenthaltsrecht im Inland erwirbt. Es sind vielmehr die Verfassungsrichter, die derlei Aussagen treffen und sich zur Begründung ihrer Auffassung auf die Grundrechte berufen („Art 6 Abs. 1 (GG) umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung und das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben im tatsächlichen Sinne und begründet insoweit eine aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung von Art 6, die durch Nachzugsregelungen und Warteregelungen berührt wird“, BVerfGE 76, 1-83). Sie sind es schließlich, die die alleinige Deutungshoheit über die Verfassung haben.

Nun ist es jedoch für Juristen keine neue Erkenntnis, dass Gerichte – auch höchste Gerichte – hin und wieder ihre Rechtsprechung ändern. Das BVerfG macht hier keine Ausnahme; was gestern von Verfassungswegen nicht zu beanstanden war, kann heute ohne weiteres dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit unterfallen und umgekehrt, ohne dass die Verfassung auch nur im Geringsten geändert worden wäre. Geändert haben sich die Auffassungen der entscheidenden Personen bzw. – in solchen Fällen häufiger – es wurden die Personen ausgetauscht. Es ist also keineswegs gesagt, dass die hier unterbreiteten Vorschläge nicht morgen der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten könnten.

Hierzu könnte es hilfreich sein, Verfassungsrichter zum Zwecke der Weiterbildung z.B. eine Nacht mit Kräften der OGJ (Operative Gruppe Jugendgewalt, spezialisierte Einsatzkräfte der Berliner Polizei) im „Kiez“ verbringen zu lassen; die hierbei gemachten Erfahrungen und gewonnenen Einsichten könnten bereits geeignet sein, die eine oder andere Frage in neuem Licht zu betrachten.

Entscheidend für die Realisierung ist freilich der politische Wille. Ein dahingehender ist derzeit nicht in Sicht. Auch dies kann sich aber ändern, z.B. dadurch, daß die Größe des Problems in immer weiteren Kreisen der Öffentlichkeit bekannt wird und sich auf diese Weise Druck aufbaut, dem sich die Politik schließlich nicht mehr entziehen kann. Es bleibt zu hoffen, dass dies geschieht, bevor das Problem in vornehmen Villenvororten – den bevorzugten Wohnorten unserer Entscheider in Staat und Gesellschaft – spürbar geworden ist, denn dann hätten wir in den „Kiezen“ bereits Bürgerkrieg.

» Der Vortrag von Roman Reusch im pdf-Format [26]

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Email an Andreas Behm und Gisela von der Aue

geschrieben von PI am in Deutschland,Linksfaschismus,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Andreas BehmViele PI-Leser haben uns wegen des Maulkorberlasses für Roman Reusch [27] nach der Email-Adresse von Berlins Oberstaatsanwalt Andreas Behm [28] (Foto) gefragt. Doch das TV-Verbot für Reusch wird – wie Fakten und Fiktionen [29] zurecht vermutet – von ganz oben gekommen sein, also von der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue [30]. Hier deshalb beide Kontaktadressen:

» Email an Andreas Behm: poststelle@sta.verwalt-berlin.de [31]
» Email an Gisela von der Aue: poststelle@senjust.verwalt-berlin.de [13]

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CDU-Spitze stärkt Koch den Rücken

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

cdu_200.jpgNahezu geschlossen hat sich die CDU-Spitze um Kanzlerin Merkel in der Angelegenheit „Jugend-„, speziell „Migrantengewalt“ hinter Hessens Ministerpräsidenten Koch [32] gestellt. Gefordert wird ein schärferes Jugendstrafrecht mit „Warnschuss-Arrest“ , maximal 15 statt 10 Jahre Jugendstrafe bei schwersten Verbrechen und eine zwingende Abschiebung von gewalttätigen Ausländern, wenn Haftstrafen von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verhängt wurden.

Erleichtert kann man zur Kenntnis nehmen, dass grüne Positionen wie die von Armin Laschet [33] in der CDU (noch) nicht die Zustimmund der Parteiführung finden.

Charakter wird sogar dort gezeigt, wo man das nicht automatisch vermutet, in der SPD.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kritisierte im «Focus» auch die Justiz. Mitverantwortlich für die Gewaltmisere bei Migranten seien zu lasche Richter, die junge kriminelle Ausländer als «Opfer spätkapitalistischer Produktionsweise» betrachteten. Diesen Alles- Verstehern und Verzeihern, gehe es nur um die Psyche des Täters, die Psyche des Opfers sei etlichen Richtern «scheißegal».

Huch?! Das sind ja Ansichten, die denen von Staatsanwalt Reusch [34] ganz und gar nicht unähnlich sind. Damit befindet Körting sich ebenfalls nicht „auf Linie“ [27]. Mal sehen, wann er eins auf die Dienstmütze bekommt.

(Spürnasen: Politikstube [35], Wormatia, Redlabour und Robert R.)

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Reusch: „Dauer-kriminelle Ausländer ausweisen“

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Roman ReuschRoman Reusch (Foto), Oberstaatsanwalt, ist ein Mann der klaren Worte (PI berichtete mehrfach) [22]. Bereits in einem Interview mit dem Spiegel im Mai vergangenen Jahres [36] hat er den viel zu verständnisvollen Umgang mit jugendlichen Gewalttätern bemängelt und für harte Strafen statt Kuschelpädagogik plädiert – was ihm sogleich ein Disziplinarverfahren von Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue [37] einbrachte. In einem Vortrag für die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung legte Reusch Anfang Dezember nochmal nach.

Die BILD [38] dokumentiert heute Auszüge der Rede:

Die Täter

„Nicht etwa die Türken als kopfstärkste Migrantengruppe stellen die relativ meisten Täter, sondern die Araber, die an der Berliner Bevölkerung nur einen verschwindend geringen Anteil haben.

Diese wiederum setzen sich überwiegend aus (…) Palästinensern sowie Angehörigen hochkrimineller Großfamilien mit türkisch-kurdisch-libanesischen Wurzeln zusammen, die arabische Muttersprachler sind und in Berlin weite Bereiche des organisierten Verbrechens beherrschen.“

„(…) Bei den bereits beschriebenen türkisch-kurdisch-libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden, dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung stattfindet.

Aus Berichten von Mitarbeitern der Jugenduntersuchungshaftanstalt Kieferngrund wissen wir, dass Jugendliche aus solchen Familien schildern, wie sie von Kindesbeinen an von ihren Müttern bereits zum Stehlen angehalten wurden und z. B. erst nach Hause zurückkehren durften, wenn eine bestimmte Mindestbeutesumme erreicht war.“

„(…) Bei diesen Familien wird somit als völlig normale Gegebenheit vorausgesetzt, dass ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen haben, dies ist Teil des ‚Geschäftskonzepts‘.

Jugendliche aus solchen Familien dazu anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommt dem Versuch gleich, Wasser mit einem Sieb aufzufangen.

Sie erleben schließlich, dass ihr Vater, die älteren Brüder, Cousins, Onkel etc. ebenfalls kaum lesen und schreiben können und trotzdem ‚dicke Autos‘ fahren.

Sie wissen zwar, dass ihr Handeln grundsätzlich verboten ist, dies schert sie jedoch wenig.

Sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen und wann und so oft sie es wollen.

Ihre Taten dienen in erster Linie der Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils, den sie sich bei ihrem Bildungs- und Ausbildungsstand durch Arbeit nie leisten könnten. Sie mieten sich hochwertige Autos, wofür sie in bar zahlen, und fahren an Schulen und anderen Jugendtreffpunkten vor, um mit ihrem Lebensstil anzugeben.

Sie beginnen den Tag mit Ausschlafen, da sie im allgemeinen den Schulbesuch seit längerer Zeit aufgegeben haben, lassen sich von den weiblichen Angehörigen ihrer Familie bedienen und machen den Rest des Tages ’nen ,dicken Otto‘, haben also jede Menge Spaß.“

Die Taten und die Opfer

„Bevorzugtes Delikt ‚unserer‘ Täter ist der Raub in öffentlichen Räumen, also auf der Straße, in Verkehrsmitteln, auf Spielplätzen etc., da dort am leichtesten willkürlich ausgesuchte Opfer zu finden sind. Daneben werden aber auch handfeste bewaffnete Raubüberfälle auf Geschäfte aller Art, Lokale etc. sowie Einbrüche begangen.“

„(…) Örtlich am meisten heimgesucht werden die Wohnbezirke der Täter selbst, hier kennen sie sich aus, haben jederzeit halbwegs sichere Rückzugsräume, genießen ‚Respekt‘, d. h., man fürchtet sie. Einzig entlang von U- und S-Bahn-Linien werden auch einmal ‚gutbürgerliche‘ Gegenden aufgesucht. Opfer sind ganz überwiegend Nichterwachsene. Erwachsene werden nur vereinzelt und meist auch nur dann Opfer, wenn sie konstitutionell in ihrer Abwehrfähigkeit herabgesetzt sind, wie z. B. alte Menschen oder aber auch Betrunkene. Mädchen und junge Frauen, die diesen Tätern im wahrsten Sinne des Wortes in die Hände fallen, müssen immer auch damit rechnen, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, meist einhergehend mit wüsten Beschimpfungen wie ‚deutsche Schlampe, deutsche Hure‘ etc.

Generell ist zu konstatieren, dass in jüngerer Zeit ausgesprochen deutschfeindliche – wie übrigens auch antijüdische – Übergriffe zunehmen.“

» Hans Seidel-Stiftung: Migration ohne Integration? Möglichkeiten zur Wende in der Integrationspolitik [21]
» Hier [26] der komplette Vortrag von Roman Reusch vor der Hans Seidel-Stiftung (pdf-Datei)

(Spürnasen: Watch, Albert R., Robert K. und Rüdiger W.)

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Claudia Roth wieder zu haben

geschrieben von PI am in Grüne,Terrorismus,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

Ender Özisik (l.) mit Claudia RothEntsetzt, betroffen und auch ein Stück weit traurig machte uns die heutige Meldung der Hürriyet, wonach Claudia „Türkei ist für mich zweite Heimat“ [39] Roth vor kurzem von ihrem türkischen Freund Ender Özisik (Foto) verlassen wurde. Zu allem Überfluss gabs beim Silvester-Dinner in Bodrum noch eine Verbal-Attacke gegen die Grünen-Politikerin.

Die Hürriyet [40] berichtet:

Der Touristik-Unternehmer Murat Seremetli sagte in einem Restaurant in Bodrum zu Claudia Roth: „Jedesmal, wenn Sie in die Türkei kamen, eilten Sie sofort zu Ihren Freunden nach Ost-Anatolien. Was haben Sie heute hier zu suchen? Gehen Sie doch nach Diyarbakir und feiern Ihr Neujahr dort.“

Roth erwiderte: „Ich bin nicht hier um Politik zu betrieben, sondern um mich zu amüsieren. Ich liebe Bodrum und komme so oft es geht hier her, um meine Freunde zu besuchen.“

Nach einer heftigen Diskussion verließ Claudia Roth das Lokal, in dem auch ihre Freunde saßen, und fuhr mit einem Taxi zu ihrer Luxus-Villa in den Stadtbezirk „Gundogan Belgesi“ in Bodrum.

Zugleich wurde bekannt, dass Roth vor nicht langer Zeit von ihrem Türkischen Architekten Freund „Ender Özisik“ verlassen wurde.

Murat SeremetliMurat Seremetli (Foto links) erklärte später den Journalisten: „Claudia Roth springt bei jedem Türkei-Besuch zu ihren Freunden nach Ost-Anatolien und unterhält sich dort mit Personen, die die verbotene Terrororganisation PKK unterstützen. Als ich dann solch eine Person vor mir sah, konnte ich mich nicht zurückhalten und habe ihr meine Meinung gesagt. Darauf hin bin ich von ihren Freunden übelst beschimpft worden. Fast hätten sie mich aus dem Lokal geprügelt. Damit die Situation nicht eskaliert, bin ich nach Hause gefahren. Ich möchte mit solchen Menschen und jene, die solche Menschen unterstützen, nicht in einem Raum verweilen!“

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Koch: Stich ins Wespennest

geschrieben von am in Deutschland,Gutmenschen,Linksfaschismus,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

gang2_kurz.jpgNach Claudia Roth [41] sind nun auch die übrigen üblichen Verdächtigen wach geworden, und prügeln auf Hessens Ministerpräsident Roland Koch ein, der gefordert hatte [42], die Bevölkerung vor ausufernder Ausländerkriminalität besser zu schützen. Wie üblich haben die schlimmsten Integrationsversager wieder die größte Klappe.

Die Welt zitiert [43] den Chor der berufsbetroffenen Empörten:

Vizekanzler Steinmeier:

Die Richter hätten jede Menge scharfe Instrumente, um auf solche Verbrechen zu reagieren, betonte der stellvertretende SPD-Vorsitzende. Dies schließe Abschiebungen ein, sagte Steinmeier. Koch solle sich deshalb lieber um die Integration ausländischer Jugendlicher kümmern, statt die Menschen gegeneinander aufzubringen.

Steinmeier hat gut reden. Nicht jedem ist genug Charakterlosigkeit gegeben, um sich mit türkischen Faschisten gemein zu machen [44]. Und vielleicht kann Koch ja auch nicht singen?

Grünen-Chef Bütikofer:

Er sagte der „Passauer Neuen Presse“, Koch versuche, „sein landespolitisches Scheitern durch Ausschlachtung dieses schlimmen Vorfalls zu überspielen“.

Justizministerin Zypries (SPD):

Die von Koch kritisierte Zypries nannte es in der „Frankfurter Rundschau“ unseriös, den Eindruck zu erwecken, das Jugendstrafrecht sei nichts anderes als „Kuschelpädagogik“. Zudem sei es irreführend zu behaupten, man müsse Jugendliche schneller in Haft nehmen, um vor weiteren Straftaten abzuschrecken. „Jugendliche, die Haftstrafen verbüßt haben, weisen eine höhere Rückfallquote aus, als jene, die mit anderen Sanktionen bestraft wurden“.

Was nicht gerade für den Jugendstrafvollzug spricht, den Zypries zu verantworten hat. Koch hatte die Ministerin vor allem dafür kritisiert, Vorschläge des Bundesrates zu einer Verschärfung des Strafrechts regelmäßig zu blockieren.

Ludwig Stiegler (SPD):

„In seiner Not greift Roland Koch wieder gnadenlos in die alte Kiste der Ausländerfeindlichkeit“

Soweit wir wissen, sprach Koch ausdrücklich von kriminellen Ausländern. Was haben die vielen anständigen Ausländer mit denen zu schaffen, Herr Stiegler?

Der Berliner Innensenator Körting (SPD):

Fast die Hälfte der Gewalt durch Jugendgruppen gehe auf deutsche Täter zurück, sagte Körting der „Berliner Zeitung“. Er lehnte die von Koch geforderte Verschärfung des Jugendstrafrechts ab. Vielmehr müssten die Gesetze vernünftig angewendet werden. Die zentrale Frage sei zudem, welche Perspektive Deutschland einem 18-Jährigen biete, der „mit Ach und Krach seinen Hauptschulabschluss gemacht hat? Ich finde, es bietet keine“, sagte der Innensenator. „Es gibt eine Bereitschaft, Konflikte mit Gewalt auszutragen oder durch Raub und Erpressung am Wohlstand der Gesellschaft teilzuhaben“. Dies betreffe nicht nur Familien von Migranten.

Ein ausgewiesener Experte: In Körtings Zuständigkeitsbereich, Berlin, gehen rund 80% der Gewaltdelikte auf das Konto türkischer und libanesischer Bandenkrimineller.

Mehmet Kilic, Vorsitzender des Bundesausländerrates:

… bezeichnete die Aussagen Kochs laut „Frankfurter Rundschau“ dem Blatt zufolge als puren Populismus. Kriminalität sei kein ethnisches Problem. Mangelnde Bildung und Arbeitslosigkeit führten zu Kriminalität – ob bei Deutschen oder Ausländern.

Pech, dass es gerade den Migranten aus dem muslimischen Kulturkreis so besonders oft an Bildung mangelt.

Unterstützung für Koch gibt es dagegen von seinem Pressesprecher Dirk Metz:

„Mit dem dümmlichen Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit als üblichem rot-grünen Reflex löst man die Probleme, um die jedermann weiß, jedenfalls ganz sicher nicht“, sagte er in Wiesbaden. Die Gewaltkriminalität in Deutschland sei in den vergangenen zehn Jahren um 16 Prozent gestiegen. „Diese Entwicklung, an der junge ausländische Gewalttäter einen erschreckend hohen Anteil haben, lässt sich doch nicht leugnen und darf nicht zum Tabu erklärt werden.“

In einer Onlineabstimmung zum Artikel [43] stellen sich 78% der Weltleser hinter die Aussagen des hessischen Ministerpräsidenten. (Samstag, 18 Uhr). Wohlbemerkt, bevor PI seine Leser hiermit auf die Abstimmung aufmerksam macht.

Einen ausgewogenen Kommentar von Gospotin Gogol [45] mit Innenansichten der multikulturellen Wirklichkeit – ganz ohne „ausländerfeindliche“ Töne – empfehlen wir unseren Lesern in der ZEIT.

(Vielen Dank an die zahlreichen Spürnasen)

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