- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Facebook löscht sachlichen Post von AfD-MdB Martin Sichert

Von EUGEN PRINZ | Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)“ zensiert die Aufklärung der Bürger und macht selbst vor gewählten Volksvertretern keinen Halt: Ein Post des Nürnberger Bundestagsabgeordneten und bayerischen Landesvorsitzenden der AfD wurde von Facebook gelöscht, da er angeblich gegen die „Gemeinschaftsstandards von Facebook“ verstößt.

In dem Post informierte Sichert über afghanische Sprichwörter, die aufzeigen, mit welchem Menschenbild die „Flüchtlinge“ aus diesem Land geprägt worden sind. Ferner wies er noch auf den sexuellen Missbrauch von kleinen Jungen hin. Alle Informationen wurden mit Links zu Quellen untermauert, die Bestandteil des Systems, also (*Ironie ein*) über jeden Zweifel erhaben sind. (*Ironie aus*)

Martin Sichert: „Letztendlich habe ich Aufklärung über das Rollenbild von Frauen in Afghanistan betrieben. Es ist beängstigend und zugleich beschämend, dass unser Staat die Aufklärung der Bürger verhindert, indem er sachliche Meinungen, öffentlich zugängliche Zitate und Links zu seriösen Quellen einfach so zensiert.“

Das NetzDG von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) trägt seinen Teil dazu bei, dass Meinungsfreiheit eingeschränkt, Aufklärung unmöglich gemacht und die Willensbildung der Bevölkerung behindert wird. Deutschland und seine Demokratie entwickeln sich mit großen Schritten rückwärts.

Um die entsprechenden, übrigens sehr aufschlußreichen Informationen, trotzdem öffentlich zugänglich zu machen und dem Leser die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild zu machen, hier ein Screenshot des gelöschten Facebook-Post von Martin Sichert:

Die in dem Post enthaltenen Links in chronologischer Reihenfolge:

Jeder kann nun selbst überprüfen, dass an diesen Aussagen nichts falsch oder hetzerisch ist. Es ist die reine, unverfälschte Wahrheit, belegt mit Quellenangaben. Und da soll noch mal einer sagen, das Grundgesetz würde in Deutschland noch in vollem Umfang gelten…

Like

Künast fordert Meinungsgerichtshöfe

geschrieben von PI am in Grüne,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Meinungsfreiheit,Menschenrechte | 252 Kommentare
Für Renate Künast (GRÜNE) ist der Repressalienstaat noch ausbaubar.

Seit dem 1. Januar gilt das von ZensurJustizminister Heiko Maas erdachte Zensur- oder Meinungszersetzungsgesetz [7] (politisch korrekt: Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Damit einher ging nicht nur schon in den ersten Stunden eine geradezu absurde Löschorgie [8], die mittlerweile sogar beim einen oder anderen bisher eifrigen Denunzianten einen Denkprozess [9] auslösen dürfte, so das geistige Vermögen es zulässt, sondern rief auch Quengel- und Schreikinder auf den Plan, denen das alles noch nicht weit genug geht. Eine davon ist die Grüne Renate Künast. Sie forderte schon vor Monaten, dass sowieso auch nicht strafbare Inhalte gelöscht werden [10] sollten. Nun will sie bundesweit eigene Gerichte, die sich nur noch mit der Verfolgung unliebsamer Meinungen befassen. „Entsprechend spezialisierte Gerichte könnten für eine schnellere und einheitliche Rechtsprechung sorgen“, so Künast [11].

Das Maassche Knebelgesetz verpflichtet soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Wer dabei nun genau entscheidet was „rechtswidrig“ ist steht nicht im Gesetz, ebenso wenig wurde bisher exakt definiert was man eigentlich nicht mehr äußern darf. Was nur dazu führen kann, dass jede dieser Entscheidungen eine subjektive und willkürliche sein muss, geboren aus der Angst vor Strafe – de facto also staatlich erpresste Willkür.

Sogar seitens der UN wurde Kritik an dem Gesetz laut. David A. Kaye, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen hatte schon den Entwurf des NetzDG scharf kritisiert [12]. Kayne äußerte große Bedenken dahingehend, dass das Gesetz die Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise einschränke. Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-ICCPR [13]) garantiere allen Menschen das Recht, freien Zugang zu Informationen zu suchen und Informationen zu teilen. Eine Einschränkung dieser Rechte auf Basis vage definierter Begriffe wie „Beleidigung“ oder „Diffamierung“ sei damit inkompatibel.

Nur wahre Geistesgrößen freuen sich über dieses Gesetz

Besondere Freude über das Gesetz kam schon nach der ersten Löschwelle am 1. Januar bei jenen auf, die gemeinsam mit den linken Gesellschaftszersetzern die Meinungshoheit, also das Recht zu bestimmen wer was sagen darf, für sich beanspruchen. Einer davon ist der syrische „Flüchtling“ und Vorzeigehetzer der Asylindustrie bei der Huffington Post, Aras Bacho [14]. Er twitterte [15] zur Twittersperre von Beatrix von Storch:

[16]

Die syrische Geistesgröße hat wie sehr viele Linke und andere Meinungsfaschisten [17] noch nicht begriffen, dass es ab nun wirklich jeden treffen kann und wird. Es sei denn, Vorschläge wie jene von Renate Künast setzen sich durch, denn sie sagt weiter: „Es geht jetzt darum, die erhaltenswerten Aspekte des Gesetzes wie den inländischen Zustellungsbevollmächtigten, die Transparenzvorschriften und strengere Vorgaben zur Vorhaltung eines Beschwerdemanagements zu konkretisieren.“ Das klingt erst einmal wirr, wie vieles, das grüngeistig in Worte gefasst wird, heißt aber unterm Strich: Wir möchten das Gesetz dahingehend modifizieren und konkretisieren, dass ganz klar ist, wer sich abweichend der linksbunten Vorstellungen vom Leben und Sterben in Deutschland äußert, sich vor einem der zu installierenden Meinungsgerichtshöfe wiederfindet, wo ihm der Prozess gemacht wird, für die „falsche“ Meinung.

Wenn dieses Gesetz und die angestrebte Praxis bestehen bleiben, dann wird das nur der Anfang sein einer Diktatur, die geneigt sein wird bisherige in den Schatten zu stellen. (lsg)

Like

Titelbild von Beatrix von Storch auf Twitter als „Hatespeech“ gemeldet

geschrieben von byzanz am in Deutschland,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit,Zensur | 172 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | An Tag drei des Maasschen Ermächtigungs Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird es immer absurder. Das neue Titelbild der stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Beatrix von Storch zeigt sie in einem Konferenzsaal vor dem Bundestagsgebäude. Selbst das wurde von linken Blockwart-Hyänen als vermeintlicher „Hatespeech“-Verstoß an Twitter gemeldet. Vielleicht stören sich irgendwelche geisteskranken Antideutschen ja an der Fahne unseres Landes? Oder an der Richtlinie „Dem deutschen Volke“ die sie an dem Gebäude angebracht wissen?

Die offene Freiluft-Psychiatrie in diesem Lande sieht sich durch das neue Zensur-Gesetz des geschäftsführenden Justizministers Heiko Maas wohl geradezu ermächtigt, alles anzuschwärzen, was ihr nicht in ihr gestörtes linkes Weltbild passt. Immerhin hat Twitter in diesem Fall die Löschung abgelehnt.

Selbst der linke Journalist Sascha Lobo bezeichnet dieses Zensurgesetz in einer Spiegel-Kolumne als „juristisch schlampig, technisch uninformiert und wahlkämpferisch schnellgeschossen.“ Selten sei in Deutschland ein „dämlicheres Gesetz“ in Kraft getreten als dieses NetzDG. Es stehe eine „Großeskalation gegen das Team Merkel-Maas“ bevor, um dieses „erkennbar bekloppte Gesetz“ zu kippen. Es handele sich dabei um einen „Debattenelfmeter. Mit Rückenwind. Auf abschüssigem Spielfeld. Ohne Torwart“.

Nun, seine scharfe Wortwahl hat vermutlich den Hintergrund, dass das NetzDG jetzt auch Linke trifft: Im kollektiven Lösch-Wahn wurde am Dienstag der folgende Tweet der Satirezeitschrift „Titanic“ eliminiert, die in ihrer typisch lästerhaften Art eine Nachricht der AfD-Bundestagsabgeordneten von Storch simulierte:

[18]

Nun, wir wollen jetzt mal nicht allzu ausführlich auf die Feinheit eingehen, dass es nicht „arabische“ Zahlen sind, sondern vielmehr indische [19], die lediglich von Arabern übernommen und nach Europa gebracht wurden. Sascha Lobo schreibt im Spiegel [20] zum Löschwahn:

Man muss weder juristisch noch seherisch begabt sein, um zu erahnen: Da löscht man im Zweifel lieber mal ein bisschen mehr („Overblocking“). Deshalb ist letztlich unerheblich, ob der konkrete Tweet der „Titanic“ auf das NetzDG hin gemeldet wurde oder aus anderen Gründen.

Am frühen Abend des 2. Januar wurde schließlich der Twitteraccount der „Titanic“ ganz gesperrt, der Account habe „gegen die Twitter Regeln“ verstoßen. Er werde erst wieder entsperrt, wenn die inkriminierten Tweets gelöscht würden. Natürlich hat die „Titanic“ umgehend angekündigt, auf keinen Fall Tweets zu löschen, sondern die Angelegenheit in der Öffentlichkeit zu eskalieren, und zwar nach Art der „Titanic“ mit Anlauf.

Und mit Recht. Denn eigentlich ist sogar egal, ob die Sperrung des Accounts nur ein Gag der „Titanic“ ist, die Sperrung des Einzeltweets ist es beweisbar nicht. Die lautstarke, langanhaltende, legalkundige Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz sah exakt – aber wirklich exakt! – das jetzige „Titanic“-Szenario als Gefahr heraufziehen.

Der gesamte Account der Titanic [21] ist zumindest heute wieder erreichbar. Die Stuttgarter Zeitung berichtet auch über diesen Lösch-Vorfall [22] im linken Lager. Bild-Chefredakteur Julian Reichelt bezeichnet das NetzDG als einen Brandbeschleuniger, der schnellstens abgeschafft gehört und appelliert „Bitte keine Meinungspolizei“ [23]. Natürlich kann es sich Reichelt nicht verkneifen, noch einen dämlichen Seitenhieb auf die AfD zu setzen. Die Baseler Zeitung liefert ein aktuelles sehr lesenswertes Interview [24] mit Beatrix von Stroch, in dem sie auch ihre kontroverse Twitter-Meldung zu Silvester erklärt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer, ein Experte in den Bereichen Finanzen, Wirtschaft und EU, kommentiert in diesem Video seine Einschätzung des NetzDG (ab 10:00). Der Staat werde dadurch mit Spitzeln durchsetzt und die rechtliche Beurteilung von zweifelhaften Aussagen an private Medienunternehmen ausgelagert. Nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern auch, sich aus frei zugänglichen Quellen zu informieren, sei so klar beschnitten:

Für die AfD ist im Bundestag viel zu tun. Dieses Blockwart-Ermächtigungsgesetz muss umgehend wieder einkassiert werden. Parallel dazu ist der unsägliche „Kampf gegen Rechts“ in „Kampf gegen Extremismus“ umzubenennen, bei dem dann der Linksextremismus und der Islamische Faschismus mindestens gleichrangig zu behandeln sind.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [25] ist seit 35 Jahren selbstständiger Journalist, u.a. bis Ende 2008 für das Bayern-Journal auf RTL und SAT.1-Bayern, als dessen Chef Ralph Burkei im Mumbai Opfer eines islamischen Terroranschlages wurde. 2003/2004 arbeitete er als Pressesprecher der CSU-München mit der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier zusammen. Von 2014 bis 2016 war er Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine Videos bei Youtube [26] haben bisher über 20 Millionen Zugriffe. Zu erreichen ist er über seine Facebookseite. [27]

Like

Künast: Nur Strafbares strafen ist zu wenig

geschrieben von PI am in Diktatur,Fake News,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit | 211 Kommentare

[28]Am Dienstag stellte Bundeszensurjustizminister Heiko Maas seinen Gesetzesentwurf zur Meinungskontrolle im Internet vor. Den Regierenden oder auch anderen unliebsame Einträge sollen demnach bei Strafandrohung von bis zu 50 Millionen Euro binnen 24 Stunden gelöscht werden (PI berichtet [29]e). Der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast (Foto) geht das nicht weit genug, denn das Vorhaben beziehe sich nur auf strafbare Inhalte. Wie mit nicht strafbaren Beleidigungen umgegangen werden müsse, würde darin ebenso nicht geregelt, wie der Umgang mit falschen Zitaten oder Meldungen (Fake-News), kritisiert Künast. Mit dieser Aussage beweist Künast einerseits, dass sie den Entwurf entweder gar nicht gelesen oder nicht verstanden hat und andererseits wie weit sie sich schon von Demokratie und Meinungsfreiheit entfernt hat.

Künast im Interview [30]:

Der ganze Gesetzentwurf bezieht sich einmal nur auf strafbare Inhalte. Die Frage, wie Facebook und andere eigentlich mit Hass umgehen, mit Zersetzung, mit einer Diskriminierung, die noch nicht strafbar ist, ist hier überhaupt nicht angetippt, und das ist eigentlich auch ein wirkliches Problem, zumal viele sich ja bewusst in den Graubereich begeben und gerade um die Rechtsprechung zu Beleidigung und anderen Straftatbeständen herumformulieren. [..] Deshalb glaube ich, dass man gar nicht umhin kommt, sich wirklich ernsthaft mit dem Punkt auseinanderzusetzen, dass es nicht nur um Strafbarkeit geht, sondern auch um diese Pöbelei.

Der Maassche Knebelentwurf wird von Rechtsexperten [31] nicht nur an sich scharf kritisiert und als im Grunde verfassungs- und sogar europarechtswidrig gesehen, sondern im Speziellen auch genau weil er in § 1 Absatz 3 des NetzDG nicht von „strafbaren“, sondern von „rechtswidrigen“ Inhalten spricht. Das könnte den Weg frei machen für jeden, dem Inhalte im Netz nicht passen, auch wenn diese gar nicht strafrechtlich verfolgt werden könnten, eine Löschung zu verlangen. Bei einer Rechtswidrigkeit muss kein Tatvorsatz nachgewiesen werden.

Und es geht sogar vermutlich gar nicht nur um Internetplattformen und Netzwerke wie Facebook und Twitter, sondern könnte, dem Text nach sogar Emailanbieter und Chatportale betreffen.

Denn in § 1 Absatz 1 Satz 1 heißt es [32]:

Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Beliebige Inhalte kann man aber auch via Email, WhatApp, SMS oder zum Beispiel Skype austauschen. Hier besteht also die Gefahr, dass dieser Irrsinn bald noch viel weiter gehen könnte. Im aktuellen Entwurf ist von Anbietern ab „zwei Millionen Nutzer im Inland“ die Rede (E.2).

All das hat Künast aber in ihrer Einfalt wohl noch gar nicht durchschaut. Sie bemängelt zusätzlich, dass der Gesetzesentwurf viel zu spät komme und befürchtet, dass er womöglich gar nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könne.

Noch ist offen, ob dieser rechtswidrige Versuch staatlicher Willkür und Bürgerkontrolle überhaupt zustande kommt. Außer Frage hingegen steht, dass der Kontrollzwang des Establishments und der nachdrückliche Versuch die Meinungsfreiheit auszuhebeln zeigt, wie groß die Angst vor dem Volk mittlerweile ist. (lsg)

Like

Maas läuft Amok: 50 Mio für „Hasskommentar“

geschrieben von PI am in Diktatur,Fake News,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit | 275 Kommentare

[33]Bundeszensurjustizminister Heiko Maas (Foto) beginnt beste Voraussetzungen für eine Diktatur zu schaffen. Die Bürger sollen endgültig mundtot gemacht werden. Wer was sagen darf entscheidet schon bald wohl die Zensurbehörde des Wahrheitsministeriums. Medien und Netzwerke, die sich nicht an die neuen Gesetze halten werden mit Strafen bedroht, die sie ruinieren oder dazu veranlassen sollen sich vom Markt freiwillig zurückzuziehen. Der Gesetzesentwurf des Ministers sieht Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro für die jeweiligen Unternehmen vor, wenn diese den Löschvorgaben nicht oder zu spät nachkommen.

Bisher hat Facebook sich freiwillig dem Diktat der Maas/Kahane-Stasi unterworfen und von den Meinungswächtern markierte Inhalte zum Teil gelöscht: „Das ist noch nicht genug“, sagt Maas, denn bisher würde Facebook nur 39 Prozent [34] und Twitter gar nur ein Prozent der nicht erwünschten Einträge löschen. Rumpelstilzchen Maas fühlt sich also bisher nicht so ganz ernst genommen, stampft auf und fordert nun unter Androhung von Repressalien absoluten Gehorsam.

Lückenlose 24-Stunden-Überwachung

Die Betreiber sollen bei Strafandrohung verpflichtet werden, dem System missliebige Einträge innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Für Inhalte deren Strafrelevanz nicht ganz klar sind, würde eine Frist von bis zu sieben Tagen eingeräumt werden. Es müssten auch alle Kopien des Inhalts gelöscht werden. Es soll also de facto keine Möglichkeit mehr bestehen abzurufen, was der Nutzer mitteilen wollte. Die Unternehmen sollen auch genötigt werden, vierteljährlich einen Bericht zu dem Vorgang zu veröffentlichen.

Neben den bis zu 50 Millionen Euro hohen Strafzahlungen für die Betreiber der Medien, würden gemäß dem Entwurf Verstöße gegen die Vorschriften als Ordnungswidrigkeit mit einem Strafmaß von bis zu 5 Millionen Euro für die Verantwortlichen der Unternehmen geahndet. Diesen Job wird wohl kaum jemand haben wollen. Auch wer seiner Berichterstattung nicht nachkommt soll mit hohen Strafen belegt werden können.

Am besten spurt bisher die Videoplattform Youtube, dort werden rund 90 Prozent der angemahnten Inhalte gelöscht, fast alle innerhalb von 24 Stunden nach Denunziation.

Facebook duckt sich schon weg und will bis Ende des Jahres in Berlin mit 700 Personen die gemeldeten Inhalte sorgfältig prüfen. Es wird also in absehbarer Zeit eine wahre Löschorgie auf Facebook stattfinden. Direkt kommentiert haben allerdings weder Facebook noch Twitter den Entwurf zum neuen Knebelgesetz.

Betreffen sollen die Löschvorschriften u.a. sogenannte Hassbotschaften oder „Hetze“, Beschimpfungen, Beleidigungen und auch „Fake News“. Was genau alles unter diese Kategorien fällt bestimmt dann wohl das neue Wahrheitsministerium der SPD. Die Grünen fordern zusätzlich [34] zur Internet- und Gesinnungspolizei effiziente Strafverfolgungsbehörden, denn sonst würden zu viele Verfahren womöglich eingestellt. Zum Teil soll das auch schon verwirklicht werden, denn nach SPD-Vorstellung sollten auch an Landgerichten und bei Staatsanwaltschaften „Sondereinheiten“ geschaffen werden, um den Forderungen des Wahrheitsministeriums rascher Nachdruck zu verleihen.

Am liebsten wäre es dem Regime wohl würde jeder, der sich nicht systemkonform verhält unmittelbar in ein dunkles Verlies gesperrt und der Schlüssel würde weggeworfen. Auch wenn wir so weit noch nicht sind, einem totalitären Regime werden wir mit diesem Gesetz jedenfalls wieder einen großen Schritt näher sein. (lsg)

Like