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Hagen: Mann mit Israel-Fahne von Polizei vom Rathaus vertrieben

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Vergangene Woche wurde am Mittwoch an vielen Rathäusern in Deutschland die israelische Flagge gehisst. Zur Erinnerung an den 12. Mai 1965, als diplomatische Beziehungen zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden. In Hagen wurde sie dagegen schnell wieder runtergeholt, als die Polizei vor gewalttätigen Aktionen und dem Verbrennen der Fahne warnte. In der nordrhein-westfälischen Stadt kennt man den radikal-moslemischen Bevölkerungsteil offensichtlich gut und will diesem Drohpotential wohl nicht mit polizeilichen Maßnahmen Einhalt gebieten.

Die Polizei in Hagen zeichnet sich vielmehr durch Appeasement gegenüber diesem Klientel aus. So überließ man am 1.8.2014 etwa 500 pro-palästinensischen Demonstranten ein Megaphon, da diese kein eigenes mitgebracht hatten. Prompt ertönte aus dem Polizeigerät [1] „Kindermörder Israel“, was die verantwortlichen Polizisten offenbar nicht sonderlich störte.

In Hagen stört es die Ordnungsmacht schon eher, wenn ein Mann mit Israel-Fahne vor dem Rathaus erscheint, wie es ein couragierter Bürger vergangenen Mittwoch aus Solidarität mit der einzigen Demokratie im Nahen Osten und aus Empörung über das feige Runterholen der Flagge machte. Er stellte sich genau an die Stelle, an der die sich feige wegduckenden Rathausbediensteten die Flagge Israels verschwinden ließen.

Rasch sei er laut eines Berichtes der Westfalenpost von Passanten antisemitisch beleidigt worden. Ein Mitarbeiter des Rathauses sei herausgekommen und habe den mutigen Bürger darauf aufmerksam gemacht, dass er „den Oberbürgermeister nicht provozieren“ dürfe und verschwinden solle.

Die bald anrückende Polizei habe, statt ihn zu schützen, seine Personalien aufgenommen und ihn ebenfalls aufgefordert zu gehen. Der Mann mit der Israelfahne sagte der Westfalenpost:

„Es wurde erörtert, ob ich jüdischen Glaubens sei, als spiele dies eine Rolle. Ich wurde nach dem Grund meines Verhaltens gefragt, als ginge das die Polizei etwas an. Ich habe das Recht, vor dem Rathaus durch das Zeigen der Israel-Flagge meine Meinung zum Ausdruck zu bringen, ohne von der Polizei behelligt zu werden.“

So leicht ließ sich der Hagener Bürger aber nicht einschüchtern. Einen Tag später tauchte er wieder mit seiner Fahne vor dem Rathaus auf. Erneut machte er schnell mit der Polizei Bekanntschaft. Gegenüber PI-NEWS berichtet er, dass der sehr aggressiv wirkende Polizei-Einsatzleiter gedroht habe, ihn in Gewahrsam zu nehmen, sollte er nicht den Bürgersteig vor dem Rathaus verlassen – obwohl dies öffentlicher Boden ist. Der Aufforderung sei er nachgekommen und habe von der anderen Seite den Streifenwagen und die Personen vor dem Rathaus gefilmt sowie kommentiert. Darauf sei der Einsatzleiter zügigen Schrittes von der anderen Straßenseite auf ihn zugekommen, habe die Beschlagnahmung seines Telefons angedroht, falls er weiter filmen würde, und habe empfohlen, sich lieber schnell zu entfernen, weil Angriffe aufgebrachter Passanten nicht auszuschließen seien. Anschließend habe der Polizist noch betont, dass es nicht seine Aufgabe sei, ihn zu schützen.

Der Journalist der Westfalenpost war auch wieder vor Ort und beobachtete den Vorfall ebenfalls. Er berichtete darüber kurz darauf online in seinem Artikel [2] „Rathaus Hagen: Mann mit Israel-Fahne beleidigt und bedroht“:

Zuerst versuchte ein städtischer Mitarbeiter, den Mann zu vertreiben. Dann erschien die Polizei auf der Bildfläche, die die aufgebrachte Menschenmenge zum Weitergehen veranlasste. Doch erteilte sie dem Mann einen Platzverweis, weil er angeblich nicht vor dem Rathaus stehen dürfe, doch wurde diese Anweisung später zurückgenommen, da es sich um einen öffentlichen Bürgersteig handelt.

Zuvor war es schon zu heftigen Beschimpfungen und Beleidigungen durch aufgebrachte Moslems gekommen, wie die Westfalenpost dokumentierte:

Es dauerte nicht lange, bis er von vorbei kommenden Männern und Frauen in übelster Weise beschimpt wurde („Kindermörder“, „Judenwichser“). Zahlreiche Passanten blieben stehen, brüllten ihn an und bedrohten ihn. Unser Reporter war Zeuge der Geschehnisse.

Aus der aufgebrachten Menschenmenge von rund 50 Personen soll er auch bespuckt worden sein. Der Mann mit der Israelfahne ist entsetzt über das Verhalten der Hagener Polizei und über die Menschen, die ihn verbal attackiert haben:

„Wer in einer Stadt wohnen will, in der die Flagge Israels nicht öffentlich gezeigt werden kann, der darf in Deutschland keine Heimat finden. Wenn in deutschen Städten die Flagge Israels nicht gefahrlos gezeigt werden kann, müssen nicht die Flaggen verschwinden, sondern die Gefährder.“

Positiv ist, dass gegen die Spuckerin und die antisemitischen Beleidiger Anzeigen aufgenommen wurden. Und die moralische Unterstützung für Israel geht in Hagen weiter. Für Dienstag ist um 18 Uhr eine Mahnwache und am Mittwoch eine Solidaritätskundgebung [3] vor der Synagoge geplant. Und der Mann mit der Fahne wird auch wieder auftauchen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [4] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [5]

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Riot-Award der Antifa: Punkte für die Verletzung von Polizisten

geschrieben von libero am in Linke,Linksfaschismus | 30 Kommentare

Einer der wenigen Bereiche im politischen Leben, der immer noch weitgehend von weißen jungen (deutschen) Männern dominiert wird, ist der der Antifa. Paradoxerweise haben sich gerade in dieser Nische des buntdeutschen Reiches nationale Eigenschaften erhalten, die eher als negativ gelten: der Hang, alles in Systemen erfassen und ordnen zu wollen, der daraus folgende Anspruch auf eine allgemein verbindliche Wahrheit, ein Hang zu Rechthaberei und Bürokratie. Bürokratie? Ja, selbst die. Sie darf nicht fehlen und sie fehlt auch nicht bei der Antifa. Sie haben diese Ureigenschaft der Deutschen in ihre Lebenswirklichkeit übersetzt und pflegen sie dort.

Während der Fußball-EM 2012 startete die „Antifa“ Lübeck [6] einen Wettbewerb, um „angebliche Fußballfans“ aus ihrem „nationalen Taumel“ zu reißen. Konkret hieß das, dass deutsche Flaggen abgeknickt und gestohlen werden sollten.

Eine Autoflagge brachte damals einen Punkt, eine kleine Flagge (bis 50 cm Länge) ebenfalls einen Punkt, eine mittlere Flagge (bis 1 m Länge) fünf Punkte. Für ein Trikot gab es gleich 15 Punkte, was daran liegen mag, dass Besitzer es kaum freiwillig hergaben und es ihnen unter Schlägen vom Leib gerissen werden musste.

Auch wenn hier der notorische Hang zur Gewalt bereits sichtbar wird, war das vergleichsweise harmlos im Vergleich zum aktuellen Antifa-Wettbewerb, dem „Riot Award“ oder „Randale-Preis“, über den der FOCUS [7] berichtet. Im neuen System gilt folgende „Leistung/Punkte-Zuordnung“:

So gibt es für Brandanschläge 120 Punkte. Polizisten mit Fäkalien zu bewerfen, wird mit 170 Punkten gewertet. Eine Befreiung von Randalierern wird mit 200 Punkten belohnt. Eine Waldbesetzung wie im Dannenröder oder Hambacher Forst schlägt mit 500 Punkten zu Buche.

Die hohe Punktzahl bei der Waldbesetzung dürfte sich aus den „Aktivitäten“ der „Aktivisten“ (MSM) erklären, die zur Verteidigung des eroberten Geländes notwendig sind: Mordanschläge mit Zwillen und Stahlkugeln auf Polizisten, die ein entsprechendes Risiko darstellen (also für die Antifa, gefasst und verurteilt zu werden, das Risiko von Verletzungen bei Polizisten zählt für die Unmenschen natürlich nicht).

Erhellend, und für PI-NEWS-Leser allerdings nichts Neues, sind die beim FOCUS dann folgenden Ausführungen zur Resonanz auf diesen Wahnsinn im politisch-medialen Raum:

Der Politologe und Historiker Schroeder sagte, dass er bei Vorträgen in deutschen Sicherheitsbehörden mangelhafte Kenntnisse über Linksextremismus festgestellt habe. […] Prof. Klaus Schroeder vom Otto-Suhr-Institut der FU Berlin bemängelt, dass der linke Mainstream die Brutalität der Linksextremisten nicht zu Kenntnis nehme. Stattdessen befasse man sich eher mit Auftritten der Querdenker.

Wie wahr! Wir erinnern uns an die letzte Empörungswelle bei unserer Justizministerin Lambrecht: Eine rote Linie [8] sei glasklar überschritten worden, der Staat dürfe sich das nicht gefallen lassen, ein entschiedenes Vorgehen der Polizei sei notwendig und so weiter. Wovon sprach sie da gleich? Ach ja, bei einer friedlichen Demonstration gab es „massive Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen“, es wurden keine Masken getragen…

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Frankreich: Nach Terror-Attacken wächst Wut der Sicherheitskräfte

geschrieben von byzanz am in BPE,Frankreich,Islam,Islamisierung Europas,Militär,Polizei,Terrorismus,Video | 90 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Freitag, den 23. April wurde eine Polizistin völlig unvermittelt im Polizeirevier der Stadt Rambouillet im Südwesten von Paris erstochen [9]. Von einem tunesischen Moslem, der „Allahu akbar“ rief, während er der 49 Jahre alten Mutter von zwei Kindern sein Messer mehrfach in die Kehle stieß. Bevor der Tunesier weiter ins Revier stürmen konnte, griff ein Polizei-Kollege zu seiner Dienstwaffe und erschoss ihn.

„Allahu Akbar“ wird in der Berichterstattung vieler Mainstream-Medien über diesen Terror-Anschlag immer noch meist mit „Gott ist groß“ übersetzt. Es muss aber heißen „Allah ist am Größten“, so wie es auch offiziell im Muezzinruf übersetzt [10] wird.

Damit ist die absolute Vorrangstellung Allahs über allem anderen ausgedrückt. Aus der Sicht des Politischen Islams ist Allah ohnehin der einzige Gott. Dadurch wird allen anderen Religionen das Existenzrecht abgesprochen. Folgerichtig bezeichnet der Koran auch alle Nicht-Moslems als „Ungläubige“ .

Die Polizistin Stéphanie kannte ihren Mörder nicht. Sie kam nach ihrer Pause ahnungslos in den Eingangsbereiches des Polizeireviers zurück und wurde dort von dem 36-jährigen Tunesier willkürlich als Opfer ausgewählt. Weil sie Polizistin ist und den demokratischen laizistischen Staat Frankreich repräsentiert. Ihre 13 und 18 Jahre alten Töchter stehen nun ohne ihre Mutter da. Und ihr Ehemann, ein Bäcker, ohne seine Ehefrau.

Die Staatsanwaltschaft präsentierte zwei Tage nach dem Anschlag Einzelheiten zum Tathergang, die auf eine Radikalisierung des Täters im Sinne des Politischen Islams schließen lassen. So sah der Tunesier vor der Tat ein dschihadistisches Video auf seinem Smart Phone. Während der Tat hörte er sich über Kopfhörer Aufrufe zum Dschihad an. Auf seinem Facebook-Profil reagierte der zutiefst gläubige Moslem auf die Ermordung des Lehrers Samuel Paty, indem er „Respekt für den Propheten Mohammed“ forderte und zum Boykott französischer Waren aufrief. Zudem beschwerte er sich über die Islamfeindlichkeit der Franzosen.

Dieser tunesische Moslem war 2009 illegal nach Frankreich eingewandert und bekam 2019 einen befristeten Aufenthaltstitel, da er als Lieferfahrer arbeitete. Genauso wie er waren auch die Attentäter der Terrorwelle des vergangenen Herbstes relativ kurz zuvor nach Frankreich eingewandert. Diese Anschläge verliefen parallel zum Prozess gegen Unterstützer des Charlie-Hebdo-Attentats.

Im September 2020 attackierte ein pakistanischer Moslem zwei Journalisten [11] vor der früheren Charlie-Hebdo-Redaktion mit einem Beil, weil er sich über die Karikaturen geärgert habe. Er war drei Jahre zuvor als „unbegleiteter Minderjähriger“ aus Pakistan nach Frankreich gekommen.

Im Oktober wurde der Lehrer Samuel Paty von einem 18-jährigen tschetschenischen Moslem geköpft [12], weil er im Unterricht die Mohammed-Karikaturen im Rahmen der Meinungsfreiheit mit seinen Schülern diskutiert hatte. Die Familie des Tschetschenen hatte 2007 in Frankreich Asyl beantragt.

Zwei Wochen später ermordete ein tunesischer Moslem drei Menschen [13] in einer Kirche in Nizza. Er war erst wenige Tage vor seiner Tat illegal nach Frankreich eingereist.

Polizisten sind immer wieder Angriffsziel des Politischen Islams. Im Oktober 2019 erstach der radikalisierte Moslem Mickael Harpon [14], der als Verwaltungsangestellter im Polizeihauptquartier in Paris arbeitete, vier seiner Kollegen mit einem Messer.

Im April 2017 tötete der in Frankreich geborene algerischstämmige Moslem Karim Cheurfi [15] auf dem Pariser Champs-Élysées einen Beamten und verletzte zwei weitere. Die Terrororganisation „Islamischer Staat“ reklamierte die Tat für sich. Bereits 2003 hatte der Algerier versucht, drei Menschen zu töten, darunter zwei Polizisten, und dafür nur 5 Jahre Haft bekommen.

Im Juni 2016 erstach der pakistanischstämmige Moslem Larossi Abballa [16] in Magnanville westlich von Paris einen Polizisten und dessen Lebensgefährtin, die im Innenministerium arbeitete. Abballa, der sich zuvor zum Islamischen Staat bekannte und wegen „Vorbereitung von Terroranschlägen“ vorbestraft war, skandierte bei seinen Morden „Allahu Akbar“.

Auch Soldaten sind das Ziel von Angriffen: Im Februar 2017 attackierte ein radikaler Moslem [17] unter „Allahu Akbar“-Rufen mit einer Machete eine Militärpatrouille in der Nähe des Pariser Louvre-Museums und verletzte einen Soldaten schwer.

Im März 2017 griff ein Moslem [18] eine Soldatin am Hauptstadtflughafen Orly an. Bevor er erschossen wurde, rief er, er wolle für „Allah“ sterben. Er hatte auch einen Behälter mit Kraftstoff bei sich, den er offensichtlich für seinen Anschlag nutzen wollte.

Im August 2017 hatte ein in Mauretanien geborener Moslem [19] am Eiffelturm gegenüber einer Patrouille von Soldaten sein Messer gezückt und Allahu Akbar“ gerufen.

Ebenfalls im August fuhr im Pariser Vorort Levallois-Perret ein Moslem mit seinem Fahrzeug in eine Gruppe Soldaten [20] und verletzte sechs, drei von ihnen schwer.

Laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung wachse unter Frankreichs Sicherheitskräften nun die Wut [21]. Innenminister Gérald Darmanin, der aus einer algerischen moslemischen Familie stammt und den Politischen Islam bereits als den „Todfeind der Republik“ [22] bezeichnet hatte, nannte ihn nun als „die größte Gefahr“ für das Land. Er müssten nun endlich echte Kontrollen an den EU-Außengrenzen erfolgen.

Die Vorsitzende der Hauptstadtregion, Valérie Pécresse, forderte:

„Die Verbindung zwischen Terrorismus und Einwanderung darf nicht länger geleugnet werden.“

Der Sprecher der Polizeigewerkschaft Alliance, Grégory Goupil, drückte es unmissverständlich aus:

„Wir wollen keine schönen Reden, sondern endlich wirksame Maßnahmen. Wir spüren den Hass auf uns Polizisten jeden Tag. Wir brauchen mehr Mittel, um unsere Sicherheit zu verbessern.“

Marine Le Pen, Vorsitzende der Partei Rassemblement National, forderte, die Einbürgerung von illegalen Einwanderern per Gesetz zu unterbinden. Solche Forderungen stoßen derzeit auf große Zustimmung, da die Sicherheitslage merklich angespannt ist.

An vielen sozialen Brennpunkten gebe es trotz der Corona-Ausgangsbeschränkungen Kleinkriege mit der Polizei, die es laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung selten in die Schlagzeilen schaffen würden. Kurz vor dem Terroranschlag auf die Polizistin seien Feuerwehrleute, die einen Brand in einer Schule in Lille löschen sollten, mit Feuerwerkskörpern angegriffen und an der Arbeit gehindert worden. In Tourcoing im Norden des Landes lieferten sich Jugendbanden seit mehreren Nächten Straßenschlachten mit der Polizei. Auch aus Plaisir in der Nähe von Paris und aus Aubenas an den Ausläufern des Zentralmassivs gebe es Meldungen von gewalttätigen Ausschreitungen und Brandstiftungen.

Der Unmut in der Polizei sei durch ein mildes Gerichtsurteil jetzt noch gewachsen. 2016 waren Polizisten bei einem Brandanschlag [23] in der berüchtigten Vorstadt La Grande Borne im Süden von Paris nur knapp dem Tod entgangen. Sechzehn Jugendliche hatten an einer Straßenkreuzung Brandsätze in die Polizeiautos geworfen und die Beamten am Aussteigen gehindert. Vier Polizisten, darunter zwei Frauen, erlitten schwere Brandverletzungen.

Vergangene Woche aber sprach das zuständige Berufungsgericht in Paris acht Angeklagte frei, bei fünf in erster Instanz verurteilten Tätern wurde das Strafmaß gesenkt. Bei der Urteilsverkündung haben die Verurteilten die Freigesprochenen und die Polizisten tätlich angegriffen, es kam zu einer Schlägerei im Gerichtssaal.

Der Anwalt Thibault de Montbrial, der eine durch Brandverletzungen gezeichnete Polizistin verteidigte, beklagte das allgemeine Klima der Straflosigkeit. Der Rechtsstaat würde mit diesem Urteil seinen Untergang unterschreiben.

Genau in dieses Bild passt auch das folgende unfassbare Urteil: Die französische Jüdin Sarah Halimi war am 4. April 2017 von einem Moslem aus Mali [24] unter „Allahu Akbar“-Rufen aus ihrer Pariser Wohnung im dritten Stock in den Tod gestürzt worden. Bereits im Dezember 2019 entschied ein Gericht, dass der Täter aufgrund seines Marihuana-Konsums und daraus folgender Wahnvorstellungen schuldunfähig sei und ihm deswegen nicht der Prozess gemacht werden könne. Das oberste ordentliche Gericht lehnte eine Beschwerde dagegen nun am 14. April ab. Der Täter befindet sich derzeit in der Psychiatrie.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kritisierte diese Entscheidung: Es sollte einen nicht von strafrechtlicher Verantwortung entlasten, dass man Drogen nimmt und dann durchdreht. Er forderte das Justizministerium auf, so schnell wie möglich eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

Ein Sprecher des israelischen Außenministeriums kommentierte deutlich:

„Man bekämpft Antisemitismus durch Bildung, eine Null-Toleranz-Politik und mit schweren Strafen. Das ist aber nicht die Botschaft, die von der Entscheidung dieses Gerichts ausgeht. Halimi ist eindeutig aus antisemitischen Gründen ermordet worden. Der abscheuliche Mord schadet nicht nur dem Opfer und dessen Familie, sondern dem Sicherheitsgefühl der gesamten jüdischen Gemeinde.“

Unterdessen warnen 20 Ex-Generäle in einem Brandbrief [25] vor einem „Bürgerkrieg“ durch Linke und Islamisten. Die Gewalt steige von Tag zu Tag, es gebe keine Zeit mehr zu zögern, sonst würde ein Bürgerkrieg dem wachsenden Chaos ein Ende bereiten und die Zahl der Toten in die Tausende gehen.

Bezeichnenderweise steigt nun der Druck auf die Unterzeichner dieser Warnung. Es werden harte Konsequenzen [26] und scharfe Sanktionen [27] angedroht. Den zutiefst besorgten Militärs wird unter anderem unterstellt, sie hätten einen „Putsch“ geplant [28].

Frankreich ist uns bei der Unterwanderung durch den Politischen Islam um einige Jahre voraus. Ein Blick dorthin sollte uns eine deutliche Warnung sein. Und ein dringender Appell, das Verbot des Politischen Islams [29] intensiv anzugehen.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [30].

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Kassel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Einsatzleiter ein

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamisierung Deutschlands,Linke,Polizei,Video | 24 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 31. Oktober in Kassel hatten sich der Polizei-Einsatzleiter und später auch sein Stellvertreter über die gesamte Dauer von sieben Stunden hartnäckig geweigert, die Personalien von Beleidigern aufzunehmen (PI-NEWS berichtete [31]). Ich hatte daher gegen die beiden Polizeibeamten Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Billigung von Straftaten § 140 StGB gestellt.

Hierzu habe ich jetzt Post von der Staatsanwaltschaft Kassel bekommen. Sie hat das Verfahren eingestellt. Es bestehe „kein begründeter Tatverdacht gegen die beanzeigten Beamten.“ In der geradezu hanebüchenen Einstellungsbegründung wird der lächerliche Vorwand der beiden Einsatzleiter, die „Sicherheitslage“ bei dieser Kundgebung hätte die Personalienaufnahme „nicht ermöglicht“ und „im Rahmen einer Gefahrenabwehr“ werde man von einer Strafverfolgung absehen, auch noch unterstützt. Die hierbei angeführten „Argumente“ haben mit der Situation vor Ort rein gar nichts zu tun.

Dazu kommt auch noch die haarsträubende Feststellung, dass sich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung für den Polizei-Einsatzleiter daran orientiere, ob „überwiegende öffentliche Interessen betroffen“ seien.

Der verantwortliche Einsatzleiter kann also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht.

Wenn dies als Präzedenfall die Regel werden sollte, dann wäre der subjektiven Willkür bei jeder Kundgbung in Deutschland Tür und Tor geöffnet. Jeder Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Dieser Fall hat daher übergeordnete Bedeutung. Ich werde selbstverständlich Beschwerde gegen diese Einstellung einlegen und habe hierzu auch ein ausführliches Video veröffentlicht [32]. Für diesen Artikel habe ich das Gesamtvideo in mehrere kleine Folgen unterteilt. Die erste Folge (Video oben) hat bereits 12 Stunden nach seiner Veröffentlichung über 11.500 Zuschauer.

In ihrer Einstellungs-„Begründung“ zitiert die Staatsanwaltschaft Kassel aus der dienstlichen Stellungnahme des Polizei-Einsatzleiters D. vom 05.11.2020:

„Es kam zu Beleidigungsrufen aus den Reihen der Gegenveranstaltung. Herr Stürzenberger stellte Strafantrag über Mikrofon und forderte die Feststellung der Personalien der unbekannten Täter. Da zu diesem Zeitpunkt der Kräfteansatz bei weitem nicht ausreichte, die Veranstaltung zu schützen und zeitgleich aus dem Block der Gegen-Veranstaltung die Täter zu separieren, wurde seitens des Einsatzleiters abgewogen, bei Eintreffen weiterer Kräfte dem Strafantragsgesuch und der Personalienfeststellung zu entsprechen.“

Diese Darstellung ist aus zwei Gründen falsch: Erstens wurden auch nach dem Eintreffen weiterer Polizeikräfte keine Personalien von Beleidigern aufgenommen. Zweitens reichten die Kräfte auch vorher schon reichlich aus. Was Einsatzleiter D. beschreibt, hat absolut nichts mit der Realität vor Ort zu tun. Zehn gestandene Polizisten befanden sich direkt vor dem Grüppchen der jungen linken Antifa-Aktivisten. Aber laut Stellungnahme des Einsatzleiters sollen diese zehn „bei weitem“ nicht in der Lage gewesen sein, daraus zwei Täter zu separieren und die Personalien zu sichern. Dieser von mir vor Ort als „Kindergarten“ bezeichnete Trupp stellte nicht im Geringsten eine „Gefahr“ dar.

Alle Polizisten blieben stoisch stehen und unternahmen nichts. Auch fünf Minuten nach der Beleidigung verhielten sie sich wie Zinnsoldaten. Hier lag zweifellos eine Blockadehaltung vor. Man wollte nichts tun. Ganz offensichtlich gab es Anweisungen von oben. Aber es zeigte sich zu diesem Zeitpunkt keiner, der die Verantwortung hierfür übernahm. Der Einsatzleiter hatte sich bis dato noch gar nicht bei uns vorgestellt. Und einige Linke beleidigten munter weiter, da sie sich wohl absolut sicher fühlten.

„Sicherheitslage“ ermögliche nicht die Personalienaufnahme von Antifa-Beleidigern

Mittlerweile waren geschlagene zehn Minuten vergangen, ohne dass erkennbar war, wer hier eigentlich für die Aufnahme der Personalien zuständig ist. Ich musste schließlich jeden einzelnen Polizisten direkt fragen. Ein einziger Polizist war bereit, mir mitzuteilen, wo sich der Einsatzleiter befindet. Wie man sehen kann, stand er geradezu gelangweilt am hinteren Ende der Kundgebung herum. Als ich ihn aufforderte, die Personalien aufnehmen zu lassen, weigerte er sich und meinte, er würde dies erst dann durchführen, wenn es „die Sicherheitslage ermögliche“.

Eine völlig absurde Begründung. Zu diesem Zeitpunkt standen zehn Polizisten vor der harmlosen Gruppe von jungen Antifa-Aktivisten und hatten sie jederzeit unter Kontrolle. Drei Minuten lang versuchte ich den Einsatzleiter davon zu überzeugen, dass es seine Aufgabe ist, Recht und Gesetz durchzusetzen. Und dass es ein verheerendes Signal an Beleidiger und sonstige Straftäter ist, wenn dies nicht durchgeführt wird. Denn damit bekommen sie grünes Licht von der Polizei, dass sie hemmungslos beleidigen können, wie sie wollen. Aber den Einsatzleiter interessierte dies nicht, er blieb stur und zuckte nur teilnahmslos mit den Schultern.

Es war sinnlos. Einsatzleiter D. WOLLTE nicht. Bei bisher über 300 öffentlichen Kundgebungen in den vergangenen zehn Jahren habe ich eine solche irrationale totale Verweigerungshaltung eines leitenden Polizeibeamten noch nicht erlebt. Dies teilte ich nach dem Gespräch den Zuschauern vor Ort und am Livestream unmittelbar mit. Die von mir gewählte Bezeichnung „Kindergarten“ drückt die absolute Harmlosigkeit dieser Antifa-Gruppe vor unserer Kundgebung in Kassel aus.

In dem siebenseitigen „Begründungsschreiben“ der Staatsanwaltschaft Kassel zitiert man weiter aus der Stellungnahme von Einsatzleiter D:

„Im Nachgang wurde noch eine Beleidigungsanzeige gegen die zwei Unbekannten Täter von der Tathandlung 14:50 Uhr von Amts wegen gefertigt. Gegen 15:35 Uhr traf die Einsatzeinheit 33 am Einsatzort ein. Die beiden Unbekannten Täter der vorangegangenen Beleidigung waren jedoch nicht mehr vor Ort, offensichtlich flüchteten sie, als die Einsatzeinheit 33 eintraf, so dass die Personalien im Nachgang nicht mehr festgestellt werden konnten.“

Auf gut Deutsch: Lange genug gewartet, bis sich die beiden linken Beleidiger aus dem Staub machen konnten. Blanker Hohn ist auch, dass pro Forma eine Beleidigungsanzeige gegen Unbekannt angefertigt wurde. Es war eine regelrechte Posse, die auf dem Opernplatz in Kassel ablief. Die Polizei kann ja jetzt gottseidank gegen „Unbekannt“ ermitteln. Und die Staatsanwaltschaft Kassel versucht händeringend, eine vermeintliche „Bedrohungssituation“ zu bestätigen:

Nach Auffassung von Herrn Stürzenberger sei dies bereits sofort möglich gewesen, da zehn Polizeibeamte in Einsatzausrüstung etwa gleich vielen, zumeist sehr jungen Antifa-Aktivisten gegenüberstanden. Demgegenüber ist zu sehen, dass bereits im Vorfeld eine Gegenveranstaltung mit ca. 15 Teilnehmern auf die andere Seite der Obere Königsstraße verwiesen wurde. Diese Gruppe kam der entsprechenden polizeilichen Aufforderung nach. Die Zahl der Gegendemonstranten erhöhte sich jedoch im Nachgang. Auch versammelten sich mehr und mehr Zuhörer, die dem muslimischen Glauben zuzuordnen sind, am Kundgebungsort; zwischenzeitlich waren nach Feststellung der Polizei ca. 200 Teilnehmer vor Ort.

Insgesamt scharten sich rings um den Platz vielleicht in Spitzenzeiten so viele. Aber im Kern der Beleidigungssituation waren es zehn gegen zehn, und wenn sich die Polizei in so einer Situation nicht in der Lage sieht, durchzugreifen, dann Gute Nacht Kassel.

Weiter mit Teil 2:

Als die Polizeibeamten in Kassel grünes Licht zum Einsatz hatten, zeigten sie, wie schnell und rigoros sie durchgreifen können. Eindrucksvoll zu beobachten eine Stunde nach Veranstaltungsbeginn, als ein Antifa-Grüppchen unsere Kundgebungsfläche mit ihren Bannern stürmte.

Vier Polizeibeamte schafften es mühelos, die jungen Antifa-Aktivisten binnen kürzester Zeit von der Kundgebungsfläche zu bekommen. Selbstverständlich wären sie auch problemlos in der Lage gewesen, Personalien von Beleidigern aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Kassel erwähnt in ihrem Schreiben noch eine andere Situation etwa eine dreiviertel Stunde später:

„Bereits gegen 13:45 Uhr kam es bei einem Gerangel zu Körperverletzungshandlungen, bei denen die Polizei binnen kurzer Zeit einschritt.“

Zwei junge Moslems hatten hierbei versucht, unser Mikrofonkabel in ihre Hände zu bekommen. Bezeichnenderweise hatte ich unmittelbar davor sogar einige positive soziale Aspekte des Islams dargestellt, so dass es überhaupt keinen Grund für Aggressionen gab.

Es ist im Video gut zu sehen, dass sechs Polizeibeamte die Situation schnell in den Griff bekamen, obwohl es hier nach dem Schlag eines Moslems gegen unseren Ordner Lee erstmal durchaus turbulent zuging. Innerhalb von nur 20 Sekunden war aber alles unter Kontrolle. Die Personalienaufnahme der beiden Angreifer, von denen sich einer der Körperverletzung und einer der versuchten Sachbeschädigung verdächtig gemacht hatte, klappte problemlos. Daher wäre natürlich auch die Personalienaufnahme von schlichten Beleidigern überhaupt kein Problem gewesen.

Weiter in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Kassel, die mit der Realität herzlich wenig zu tun haben:

„Auch unmittelbar vor den Beleidigungen durch die beiden „linken Aktivisten“ ist eine angeheizte Stimmung zu erkennen. So kommt es wohl kurz zuvor zu einem Schlag gegen eine Person (möglicherweise einen Iraner), die danach neben Herrn Stürzenberger steht. Der Schlag soll durch einen Moslem geführt worden sein, was Herr Stürzenberger über Mikrofon bekannt gibt.“

Es gab zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine „angeheizte Stimmung“, ganz im Gegenteil. Im Gespräch mit dem Publikum hatte sich ein modern eingestellter Moslem geäußert, der sagte, dass er auch gegen den Politischen Islam ist und gerne in unserem Land lebt. Anschließend bin ich auf die Gegendemonstranten zugegangen und erklärte ihnen, dass unsere Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam auch in ihrem Sinne sein müsste, dass uns schon viele Linke bei unseren Kundgebungen zugestimmt haben und dass es hier auch nicht gegen Links geht. Der Schlag eines Moslems gegen den nicht-islamischen Iraner erfolgte völlig unabhängig von unserem Kundgebungsgeschehen in einem Gespräch im Publikumsbereich.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel versucht, mir für diese Auseinandersetzung im Publikum die Schuld in die Schuhe zu schieben:

„Diese angeheizte Stimmung wurde durchaus auch durch das Auftreten und die Rede von Herrn Stürzenberger gefördert, der mehrfach auf einzelne Personen zugeht, diese fixiert bzw. anspricht und so den Eindruck erweckt, mit seinen Aussagen eben diese Personen persönlich zu meinen, bzw. die Gegendemonstranten als „Witzfiguren“ oder „Kindergarten“ bezeichnet.“

Genau das Gegenteil war der Fall. So ging ich direkt vor den Beleidigungen der beiden Antifa-Aktivisten versöhnlich auf die Gegendemonstranten zu und machte ihnen klar, dass sie ihre Feindbilder gegen uns fallen lassen können. Die Bezeichnung „Kindergarten“ verwendete ich erst im Nachgang der Beleidigung, als es darum ging, ihre vermeintliche „Gefährlichkeit“ zu beschreiben. Den Begriff „Witzfiguren“ benutzte ich überhaupt nicht.

Wenn sich junge Antifa-Aktivisten durch meine faktisch absolut zutreffende Aussage, dass wir auch Antifaschisten sind, so provoziert fühlen, dass sie mich dann als „Arschloch“ beleidigen, dann ist das ausschließlich ihr Problem. Ich hatte nach der ersten Beleidigung auch noch ganz ruhig ermahnt, nicht weiter zu beleidigen, aber einige riefen es dann erst Recht.

Nach diesen Beleidigungen verlief das Kundgebungsgeschehen absolut entspannt, was auch die Staatsanwaltschaft Kassel feststellt, aber:

„Wenngleich zwischenzeitlich eine gewisse „Ruhe“ bei der Kundgebung zu verzeichnen war, war doch eine sensible Situation gegeben, die nach polizeilicher Bewertung bei einem sofortigen Einschreiten zur Personalienfeststellung zu Ausschreitungen und gegebenenfalls weiteren Gewalthandlungen hätte führen können.“

Diese Beurteilung entspricht nicht den Tatsachen vor Ort. Es war nicht einmal ansatzweise das Publikum vorhanden, das „Ausschreitungen“ oder „Gewalthandlungen“ hätte durchführen können, die die Polizisten nicht sofort unter Kontrolle bekommen hätten.

Sture Blockadehaltung des Einsatzleiters

Diese sture, durch nichts gerechtfertigte totale Blockadehaltung durch den Einsatzleiter stellte auch eine indirekte Beleidigung für die Polizisten dar. Als ob sie nicht in der Lage gewesen wären, die Situation komplett zu kontrollieren. Natürlich auch bei der Aufnahme von Personalien.

Knapp zwei Stunden später gab es erneut eine heftige Beleidigung, diesmal von einem Moslem. Einsatzleiter D. war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr da, aber sein Stellvertreter H. verhielt sich genauso. Es war eine völlig entspannte Gesprächssituation, bei der ich mit einigen jungen Moslems über das Verbot der gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams diskutieren wollte. Einsatzleiter H. stand völlig entspannt direkt daneben.

Weiter mit Teil 3:

In der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel wird nun fälschlicherweise angeführt, dass die Beleidigung „Bastard“ nur von mir „behauptet“, aber im Video nicht zu hören gewesen sei. Falsch. Sie ist zu hören. Dazu zog der Moslem auch extra seine Schutzmaske ein Stück herunter. Und auf Nachfrage bestätigte der Moslem die Beleidigung auch noch.

Völlig entspannte Belehrung des Beleidigers durch den Einsatzleiter

Wie in dem Video zu sehen ist, ging der Einsatzleiter H. ganz gelassen zu dem Moslem hin und ermahnte ihn vermutlich, mit dem Beleidigen aufzuhören. Sozusagen eine pädagogische gutgemeinte Anleitung seitens der Polizei. Wie ein ein Lehrer zu seinem Schüler. Oder ein Vater zu seinem Sohn. Es ist geradezu grotesk, hier eine „Gefahrensituation“ anzunehmen. Der junge Moslem hätte selbstverständlich gar nichts gegen die Aufnahme seiner Personalien machen können. Es war eine reine Schutzbehauptung des Einsatzleiters, weil er die Strafverfolgung ganz offensichtlich nicht wollte.

Entscheidung über Strafverfolgung je nach „öffentlichem Interesse“

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus:

„Zunächst ist zu beachten, dass die Pflicht zur Strafverfolgung sich an der dienstlichen Aufgabenzuweisung – hier: Absicherung der Kundgebung – orientiert, weshalb eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung nur dann gegeben ist, wenn überwiegende öffentliche Interessen betroffen sind.“

Hochinteressant: Der verantwortliche Einsatzleiter könne also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht. Damit wäre der subjektiven Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, seinen politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Aber es kommt noch besser. Bekanntlich steht in § 163 der Strafprozessordnung [33] unter „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“:

„Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“

Und weiter in § 152 [34]:

„Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen. Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Fehlen des „formgerechten Strafantrages“

Dazu schreibt jetzt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„Überdies ist zu beachten, dass § 163 in Zusammenhang mit § 152 Strafprozessordnung zu sehen ist, also eine Pflicht zur Aufnahme von Ermittlungen einen sogenannten Anfangsverdacht voraussetzt, der wiederum auch die Verfolgbarkeit einer Straftat voraussetzt. Eine solche war zum Zeitpunkt der von Herrn Stürzenberger benannten Beleidigungen, die keine Offizialdelikte, sondern absolute Antragsdelikte sind, noch nicht gegeben, da es an einem formgerechten Strafantrag fehlte.“

Das schlägt dem Fass den Boden aus: Es fehle an einem „formgerechten Strafantrag“. Ich sagte zigfach, dass ich Strafantrag wegen Beleidigung stelle. Seitdem ich öffentliche Kundgebungen durchführe, werden die formellen schriftlichen Strafanträge dazu entweder in einer Pause der Kundgebung, direkt danach oder Tage später bei einer Polizei-Inspektion, bei der Kripo oder auf brieflichem Wege verfasst.

Es handelt sich hier um eine weitere ganz billige Schutzbehauptung, dass der schriftliche Antrag nicht vorgelegen habe. Wenn die beiden Einsatzleiter ein Interesse an ihren Pflichten zur Strafverfolgung gehabt hätten, dann hätten sie, wie es überall in Deutschland durchgeführt wird, den schriftlichen Strafantrag unmittelbar oder später ausfüllen lassen. Sie WOLLTEN aber nicht.

Weiter mit Teil 4:

Zur sogenannten „Gefahrenabwehr“ schreibt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„es ist zu berücksichtigten, dass selbst eine sich aus § 163 StPO ergebende grundsätzliche „Verfolgungspflicht“ situationsbedingt in einer Spannungslage zur polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr stehen kann. Sofern die diesbezüglichen Aufgaben nicht gleichzeitig erfüllt werden können, ist es zulässig, im Einzelfall abzuwägen, ob der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr der Vorzug zu geben ist.“

„Spannungslage zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“

„Gefahrenabwehr“ – absolut lächerlich. Bei unserer Kundgebung in Kassel gab es bei den Beleidigungen nicht einmal ansatzweise eine Gefahrensituation. Bei der ersten Beleidigung durch die jungen Linken stand der Einsatzleiter D. völlig gelangweilt am oberen Ende der Kundgebungsfläche, als ob er auf einen Kindergeburtstag aufpassen müsste.

Bei der zweiten Beleidigung stand der Einsatzleiter D. direkt neben dem jungen Moslem und gab ihm auch noch gutgemeinte Verhaltenstipps. Jetzt so zu tun, als ob sie völlig überfordert gewesen wären, eine Gefahr abzuwehren und gleichzeitig Personalien aufzunehmen, ist nur noch lachhaft.

Weiter in der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Hierbei ist auch zu beachten, dass das Legalitätsprinzip nicht zu einem sofortigen Einschreiten verpflichtet. In den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ wird bei Gemengelagen darauf abgestellt, ob eine „angemessene Wahrnehmung“ beider Aufgaben möglich ist, wobei im Einzelfall nach einer Güter- und Pflichtabwägung die Gefahrenabwehr als höherrangig eingestuft werden kann.“

Anweisungen von oben?

Wie deutlich zu sehen ist, befand sich der junge Moslem einzeln am Absperrband. Einsatzleiter H. stand in Einsatzmontur lässig neben ihm. Null Problem für eine Personalienaufnahme. Weder der junge Moslem noch die paar Umstehenden hätten es auch nur ansatzweise wagen können, sich dem zu widersetzen. Aber der verantwortliche Polizeibeamte schien entweder aus seiner persönlichen Sicht keine Lust dazu zu haben oder er handelte auf Anweisungen. Von dem vorherigen Einsatzleiter D. oder vielleicht von noch weiter oben, man weiß es nicht. Im folgenden Ausschnitt ist zu sehen, dass sich der Einsatzleiter in aller Ruhe mit dem Moslem unterhielt.

Einsatzleiter H. sagte mir, dass er seinen Job mache und ich meinen machen solle. Ihm sei es egal, ob ich mich darauf verlasse, dass jetzt die Personalien aufgenommen werden. Er weigerte sich schlichtweg. Dieser Polizist glaubte offensichtlich, dass er die absolute Macht habe, meinen Strafantrag ganz einfach ignorieren zu können. Er stand weiter geradezu gelangweilt neben dem Moslem, der mich massiv beleidigt hatte.

Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor „Gefahrenlage“ durch Moslems

Dann sagte er mir allen Ernstes:

„Im Rahmen einer Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab.“

Das bedeutete quasi die Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor einer angeblichen Gefahr, die seiner Meinung wohl von einigen wenigen jungen Moslems ausgehe.

Bestreitung der Äußerung durch dne Einsatzleiter

Aber es wird immer besser: Die Staatsanwaltschaft Kassel führt in ihrem Schreiben aus, dass Einsatzleiter H. diese Äußerung „nicht bestätige“:

„Das gilt letztlich auch für die von Herrn Stürzenberger in seiner Anzeige ausdrücklich angesprochene zweite Situation – die Beleidigung als „Bastard“ -, bei der der sodann zuständige Einsatzleiter, Polizeihauptkommissar H., eine Personalienfeststellung mit der Äußerung „Im Rahmen der Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab“ abgelehnt haben soll. Die Äußerung ist so auf dem Video nicht zu hören und wird lediglich von Herrn Stürzenberger wiedergegeben. Polizeihauptkommissar H. bestätigt diese Äußerung nicht.“

Das lässt tief blicken. Einsatzleiter H. streitet also seine Aussage mit der Gefahrenabwehr ab. In der Szene, die im Video gut zu sehen ist, wird völlig eindeutig, dass der Polizeibeamte H. mir in dieser Situation seine Begründung sagt, warum er die Personalien nicht aufnimmt. Ich gebe sie sofort danach am Mikrofon wörtlich wieder. Er hört sich das an und widerspricht nicht. Zudem hat es ein direkt danebenstehender Zeuge ebenfalls gehört.

Ich bin im weiteren Verlauf der Kundgebung auch immer wieder auf seine sogenannte „Begründung“ eingegangen, ohne dass er dies korrigierte. Also ist es vorauszusetzen, dass er es genau so gesagt hat. Und es ist auch völlig absurd anzunehmen, dass ich in so einer Situation etwas falsch wiedergebe, bei der Zeugen direkt danebenstehen und er mich sofort der Falschaussage hätte bezichtigen können.

Aber jetzt, da ein Verfahren läuft, bestätigt er diese Äußerung nicht. Das hat ein ganz besonderes Gschmäckle. Hat er etwa nach Ansicht des Videos gemerkt, dass es absolut lächerlich ist, von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen?

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt weiter aus:

„Herr Stürzenberger ist insoweit zuzugeben, dass in dem Moment der Äußerung selbst die Diskussion in relativ ruhigem Rahmen verlief. Hieraus leitet er offenbar die Auffassung ab, dass „absolut keine Gefahrenlage“ vorlag. Demgegenüber ist jedoch festzustellen, dass gleichwohl eine angeheizte Grundstimmung bestand, was sich insbesondere darin zeigte, dass bereits kurze Zeit nach dem Einfordern der Personalienfeststellung mehrere Teilnehmer – wohl Moslems – sich zusammenstellen und mit anwesenden Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, lauthals „Nazis raus“ skandierten und sich in Bewegung setzten.“

Das waren vielmehr triumphierende Reaktionen des linken und moslemischen Publikums, da sie merkten, dass wir von der Einsatzleitung im Stich gelassen wurden.

22 Polizeibeamte der „Gefahrensituation“ nicht gewachsen

Mittlerweile standen 22 gestandene Polizeibeamte in einer Reihe vor dem Publikum der Kundgebung. Plus die Polizisten, die sich ringsherum befanden. Es lag überhaupt keine „Gefahrensituation“ vor, die man hätte vermeiden müssen. Die vielen Polizisten hätten alles jederzeit völlig problemlos kontrollieren können. Wenn eine Gefahrensituation vorgelegen hätte, dann hätten sie ihre Helme auch nicht locker unterm Arm gehalten, sondern sie hätten sie aufgesetzt. Die Lage war aber völlig entspannt.

Ich hielt es dem Einsatzleiter H. immer wieder vor, dass es lächerlich ist, hier von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen.

Weiter mit Teil 5:

Mittlerweile haben über 100.000 Zuschauer [35] den Livestream aus Kassel auf dem YouTube-Kanal von „EWO Live“ angesehen. Zur weiteren angeblichen „Begründung“ der Nicht-Aufnahme der Personalien führt die Staatsanwaltschaft nun auch noch eine andere Situation bei der Kundgebung an:

„Bereits zuvor hatte sich anlässlich einer anderen Beleidigung „Du Hund, komm her“ zum Nachteil von Herrn Stürzenberger etwa 30 Minuten später durch dieselbe Person mit angedeutetem Schlag in Richtung von Herrn Stürzenberger gezeigt, dass nicht zu erwarten ist, dass eine Personalienfeststellung widerstandslos hingenommen wird. Die die Beleidigungen aussprechende Person widersetzte sich der Maßnahme und leistete Widerstand gegen die Beamten, was zu einer zusätzlichen Bindung von Einsatzkräften führte. Gegen diese Person wurden noch am 31.10.2020 gesonderte Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.“

Die Situation mit der angesprochenen Beleidigung ist in dem Video zu sehen.

Eine halbe Stunde nach der Beleidigung war die Person in einer Pause zu mir gekommen und wollte mir irgendetwas erzählen, was er aber nicht auf den Punkt brachte. Ich wusste gar nicht, was er wollte. Mit seinem plötzlichen in die Hände klatschen direkt vor mir wollte er mich wohl erschrecken und deutete möglicherweise auch einen Schlag ins Gesicht an. Als ihn die Polizei mitnahm, wehrte er sich offensichtlich, so dass ihn mehrere Beamte am Boden fixierten. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft:

„Ausgehend von diesen exemplarisch geschilderten Geschehnissen war die Annahme einer Gewaltbereitschaft einzelner Gegendemonstranten berechtigt. Polizeihauptkommissar H. gibt an, Herrn Stürzenberger auf die Gefährlichkeit die Situation hingewiesen zu haben. Eine Identitätsfeststellung habe bei günstiger Gelegenheit, gegebenenfalls in der Ablaufphase durchgeführt werden sollen, was dann aber nicht mehr gelang.“

Man kann aber nicht von dem Verhalten dieser einzelnen Person, die sich gegen den Zugriff der Polizisten wehrte, auf alle anderen schließen. So machte der junge Moslem, der mich als „Bastard“ beleidigte, in der Situation mit dem Einsatzleiter einen völlig ruhigen und verständigen Eindruck.

Wenn man der Logik der Einstellungsbegründung folgt, dann dürften bei keiner Kundgebung, bei der sich ein einzelner Polizeimaßnahmen widersetzt, Personalien von anderen Beleidigern aufgenommen werden. Damit würde der komplette weitere Kundgebungsverlauf im rechtsfreien Raum stattfinden. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Zusammenfassend ist demnach festzustellen, dass in einzelnen Fällen, in denen Herr Stürzenberger ausdrücklich während der Kundgebung gegen einzelne Personen mündlich Strafantrag stellte, die Personalien nicht sofort durch die Polizei festgestellt wurden. Es handelt sich dabei aber um Situationen, in denen die Wahrnehmung der Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr sich gegenüberstanden, wobei die Polizei der Gefahrenabwehr und mithin der Sicherung der Kundgebung, d.h. der Gewährleistung und Aufrechterhaltung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, den Vorrang gab.“

Wenn man sich die völlig entspannten Situationen ansieht, die in diesem Video allesamt dokumentiert sind, bekommt man bei dem Wort „Gefahrenabwehr“ geradezu einen Heiterkeitsanfall. Weiter:

„Die insoweit durch die Polizei im Einzelfall getroffene Abwägung zugunsten der Gefahrenabwehr erscheint auch aus hiesiger Sicht in einer Gesamtschau vertretbar und angemessen, da es sich bei den in der Strafanzeige gegen die Einsatzleitung der Polizei von Herrn Stürzenberger angesprochenen Straftaten – Beleidigungen durch ausgestreckten Mittelfinger, Bezeichnung als Arschloch und Bastard – um keine Offizialdelikte, sondern um niedrigschwellige Straftaten handelt, die ein sofortiges polizeiliches Einschreiten nicht zwingend erforderlich machten.“

„Nicht zwingend erforderlich“? Normalerweise ist es die Aufgabe eines Polizeibeamten nach § 163 Strafprozessordnung, jede Straftat zu verfolgen. Wozu waren eigentlich knapp 30 Polizeibeamte bei unserer Kundgebung präsent? Ihre Aufgabe ist es, Recht und Gesetz durchzusetzen. Durch das Verhalten der beiden Einsatzleiter am 31. Oktober 2020 war der Opernplatz in Kassel in weiten Bereichen rechtsfreier Raum. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft:

„Lediglich ergänzend soll insoweit angemerkt werden, dass die Polizei durchaus bei Straftaten während der Kundgebung differenzierte und dementsprechend auch unmittelbar Maßnahmen der Strafverfolgung ergriff. Denn bei dem angesprochenen Körperverletzungsgeschehen schritt die Polizei nicht nur umgehend ein, sondern leitete gegen die Verdächtigen nach Personalienfeststellung auch ein Ermittlungsverfahren ein. Entsprechendes gilt – wie bereits angesprochen – für die Verfolgung der Beleidigung, die in eine Widerstandshandlung einmündete.“

Gerade diese Beispiele zeigen ja, dass es problemlos möglich war, Personalien aufzunehmen. Weiter:

„Überdies wurde auch nicht auf eine Verfolgung verzichtet, sondern im Nachgang zur Kundgebung – noch vor Stellung formaler Strafanträge – mehrere Strafanzeigen, unter anderem auch wegen den in der Anzeige angesprochenen Beleidigungen und weiteren Beleidigungsvorwürfen, eingeleitet. Dies wurde Herr Stürzenberger durch das Polizeipräsidium Nordhessen am 20. 11.2020 mitgeteilt, der daraufhin die für eine weitere Verfolgung notwendigen Strafanträge in der erforderlichen Form stellte, da insoweit die vorherige mündliche Antragstellung nicht ausreichte.“

Es kam nur Bewegung in die Sache, weil ich am 4. November Strafantrag gegen die beiden Einsatzleiter gestellt hatte. Zwei Wochen danach bekam ich die schriftliche Mitteilung vom Polizeipräsidium Nordhessen, dass jetzt insgesamt zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, die meisten gegen „Unbekannt“. Einige Beschuldigte waren der Polizei namentlich bekannt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich beide Einsatzleiter vor Ort sieben Stunden lang weigerten, die Strafverfolgung einzuleiten, obwohl es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Vorgänge in Kassel eine Schande für den deutschen Rechtsstaat

Es ist regelrecht eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, was sich die beiden Einsatzleiter D. und H. am 31. Oktober 2020 in Kassel leisteten.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel kommt zu dem Schluss:

„Da mithin keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Strafvereitelung im Amt vorliegen, war das Verfahren einzustellen. Eine Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB oder eine Billigung von Straftaten gemäß §
140 StGB ist ebenfalls nicht gegeben. Letztgenannter Tatbestand kommt von vornherein nur bei bestimmten Vortaten in Betracht, für die aber keinerlei Anhaltspunkte bestehen.“

Selbstverständlich lege ich gegen diese Einstellung eine ausführlich begründete Beschwerde ein. Es geht hier um etwas ganz Grundsätzliches: Polizei-Einsatzleiter dürfen bei Kundgebungen nicht willkürlich handeln, sondern nach Recht und Gesetz. Sonst ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Jetzt sogar noch Strafanzeige wegen „Nötigung“ der Einsatzleiter

Als Höhepunkt dieser Posse habe ich aus Kassel unterdessen jetzt selber eine Strafanzeige wegen „Verdacht auf versuchte Nötigung“ der Einsatzleiter bekommen. Wenn ich einen verantwortlichen Polizeibeamten also auffordere, seinen Aufgaben nachzukommen, sei das „Nötigung“. Über diesen unfassbaren Vorgang haben wir bereits ein ausführliches Video veröffentlicht [36].

Auch über den Fortgang dieses Falles werden wir ausführlich berichten.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [30].

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Doku des brutalen Polizeieinsatzes vom 13. März in Dresden

geschrieben von libero am in Video | 77 Kommentare

Von MARKUS GÄRTNER | Dieses Video dokumentiert den Polizeieinsatz während der kurzfristig verbotenen Demo von Kritikern der Bundesregierung am 13. März in Dresden.

Die Demonstranten zogen vom Königsufer zum Landtag, wurden dann an einer Straße eingekesselt, über eine Stunde lang festgehalten, bevor jeder Teilnehmer einzeln herausgeholt und seine Personalien festgestellt wurden.

Auch das TV-Team von Eingeschenkt.TV wurde eingeschüchtert und bei seiner Arbeit behindert. Die Polizei in unserem Land wird, wie der Staat, der sie einsetzt, immer übergriffiger gegen die Bürger.

Das verheißt nichts gutes für die großen Demonstrationen, die Querdenken für dieses Frühjahr angekündigt hat.

» Wolfgang Taufkirch: „Es ist schäbig , dass man ‚Schläger‘ aus NRW holt!“ [37]


(Der Volkswirt Markus Gärtner, Autor von „Das Ende der Herrlichkeit“ [38] und „Lügenpresse“ [39], war 27 Jahre Wirtschaftsjournalist für die ARD und veröffentlicht jetzt regelmäßig Videokommentare für das Magazin „PI Politik Spezial“ [40])

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Kassel: Strafanzeige wegen „versuchter Nötigung“ des Polizei-Einsatzleiters

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Linke,Polizei,Video | 59 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 31. Oktober des vergangenen Jahres in Kassel weigerten sich der Polizei-Einsatzleiter und später auch sein Stellvertreter, die Personalien von Beleidigern aus dem Publikum aufzunehmen. Nachdem ich in drei Fällen Strafantrag gestellt hatte, ermahnte ich beide Beamte während der Kundgebung mehrfach, ihre Arbeit zu machen. Es ist nicht zu glauben, aber jetzt gibt es deswegen eine Anzeige gegen mich: „Verdacht auf versuchte Nötigung“. Wenn es nicht auf Video aufgenommen wäre, könnte man es fast nicht glauben, was in Kassel alles ablief.

Der Zirkus begann, als ich von zwei linken Gegendemonstranten zutiefst mit „Arschloch“ und dem Mittelfinger beleidigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt stand ein halbes Dutzend Polizeibeamte vor den zumeist sehr jungen linken Antifa-Aktivisten. Es gab überhaupt keinen Grund, nicht zu den beiden Beleidigern zu gehen und ihre Personalien aufzunehmen, wie es die Pflicht der Polizisten gewesen wäre. Aber nichts geschah. Die Beamten blieben stoisch stehen und zeigten keinerlei Reaktion. Es war wie eine abgesprochene Blockadehaltung. Keiner der Polizisten konnte oder wollte mir verraten, wer hier zuständig ist.

Bei über 300 Kundgebungen seit 2011 sind wir es überall in ganz Deutschland gewohnt, dass die Polizei ihrer Aufgabe nachkommt, die Personalien von Straftätern aufzunehmen. Schließlich ist es die Pflicht eines jeden Polizeibeamten gemäß der Strafprozeßordnung § 163 [33] „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“, dass alle Straftaten zu erforschen sind und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen getroffen werden müssen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Die einzige Ausnahme in diesen zehn Jahren unserer Aufklärungsarbeit war bis zu diesem Zeitpunkt die Kundgebung in Gelsenkirchen am 21. Juni 2019 gewesen, als der Polizei-Einsatzleiter dort lieber ein Foto des Beleidigers machen wollte, statt seine Personalien aufzunehmen, um dann anschließend eine Anzeige „gegen Unbekannt“ zu stellen.

Die „Sicherheitslage“ ermögliche es nicht, Personalien von Beleidigern aufzunehmen

In Kassel war der Einsatzleiter zu diesem Zeitpunkt erst einmal überhaupt nicht lokalisierbar. Die mittlerweile zehn Polizeibeamten, die in schwarzer Einsatzmontur direkt vor den linken Gegendemonstranten standen, verweigerten zunächst jegliche Auskunft. Wie im Video oben zu sehen ist, musste ich die Polizisten persönlich direkt von vorne ansprechen, bis dann endlich einer die Schweigespirale beendete und mir zeigte, wo sich der Einsatzleiter aufhielt: Er stand die ganze Zeit wie unbeteiligt am oberen Rand der Kundgebung herum. Minutenlang versuchte ich dann diesem Einsatzleiter klarzumachen, dass es ein völlig normaler Vorgang ist, die Personalien der beiden Beleidiger aufzunehmen, damit ein Strafverfahren eingeleitet wird. Er hatte aber ganz offensichtlich überhaupt kein Interesse daran, dies durchzuführen. Polizeihauptkommissar D. versuchte mir allen Ernstes weiszumachen, dass es „die Sicherheitslage nicht ermöglichen“ würde, die Personalien der beiden Beleidiger aufzunehmen.

Es geht hier um etwas ganz Grundsätzliches: Die Durchsetzung des demokratischen Rechtsstaates. Wenn die Polizei vor Straftätern einknickt und die Strafverfolgung mit absurden Ausreden verweigert, fühlen sich diese Straftäter natürlich ermutigt, ihre Taten, in diesem Fall massive Beleidigungen von Andersdenkenden, zu wiederholen. Bei dieser Kundgebung in Kassel entstand nun der Eindruck, dass linke und linksextreme Personen quasi unter polizeilicher Protektion stehen und ungestraft beleidigen dürfen. Zehn gestandene Polizisten in Reih und Glied vor einer kleinen Gruppe junger Antifa-Demonstranten. Hier gab es in keinster Weise eine Gefahrensituation. Ich machte aber den einzelnen Polizisten keinen Vorwurf, denn sie führen schließlich nur die Befehle von oben aus.

So langsam bekamen wir das Gefühl, dass wir ganz bewusst verschaukelt werden. Auf dem Opernplatz in Kassel ergab sich die absurde Situation, dass der Polizei-Einsatzleiter Aktivisten der Antifa-Szene protegierte, aus der häufig polizeifeindliche Slogans skandiert werden. Aber bei unserer Kundgebung waren nur junge harmlose Nachwuchs-Aktivisten dieser Antifa vertreten, die keinerlei Gefahr darstellten. Dieser von mir geäußerte Satz wird mir in der Anzeige vorgeworfen:

„Haben wir hier Hampelmänner, oder haben wir hier gestandene Polizisten mit einer Ausbildung, die sich hier zur Wehr setzen können gegen einen Antifa-Kindergarten?“

Damit hätte ich „die anwesenden Polizeibeamten bewusst und gewollt in der Öffentlichkeit der Lächerlichkeit preisgeben“ wollen, „um Druck auf sie aufzubauen“. Nein, es war vielmehr der Einsatzleiter, der mit seiner absurden Sichtweise, die Sicherheitslage würde es nicht ermöglichen, Personalien aufzunehmen, seine Polizisten-Kollegen selber der Lächerlichkeit preisgab. Als ob diese zehn Polizisten nicht in der Lage gewesen wären, die Situation zu kontrollieren. Ihn wollte ich überzeugen, dass er schlicht und ergreifend seine Arbeit machen soll, für die er von den Steuerzahlern schließlich sein Gehalt bezieht. Durch seine abstruse Blockadehaltung gab dieser Einsatzleiter auch noch den Rechtsstaat der Lächerlichkeit preis.

Knapp zwei Stunden später gab es erneut eine heftige Beleidigung, diesmal von einem Moslem. Der Einsatzleiter war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr da, aber sein Stellvertreter verhielt sich ähnlich. Er ging lediglich zu dem Beleidiger und wies ihn darauf hin, dass er seine Maske richtig aufsetzen solle. Die Beleidigung war ihm ganz offensichtlich völlig egal.

Wie im Video deutlich zu sehen ist, stand der junge Moslem einzeln am Absperrband. Der stellvertretende Einsatzleiter war völlig entspannt neben ihm. Es steht völlig außer Frage, dass es überhaupt kein Problem dargestellt hätte, die Personalien des Beleidigers aufzunehmen. Der Polizeibeamte schien es ganz offensichtlich nicht zu WOLLEN. Er hatte entweder aus seiner persönlichen Sicht keine Lust dazu oder er hatte Anweisungen von oben. Von dem Einsatzleiter oder vielleicht von noch weiter oben, wer weiß. Im Video oben ist auch zu sehen, dass sich der stellvertretende Einsatzleiter in aller Ruhe mit dem Moslem unterhielt.

Wegen „Gefahrenabwehr“ keine Strafverfolgung

Dieser stellvertretende Einsatzleiter sagte, dass er seinen Job mache und ich meinen machen solle. Ihm sei es egal, ob ich mich darauf verlasse, dass jetzt die Personalien aufgenommen werden. Er weigerte sich schlichtweg. Dieser Polizist glaubte offensichtlich, dass er mich problemlos hinters Licht führen kann. Wenn aber die Polizei in solchen Situationen nicht durchgreift, fühlen sich Straftäter ermutigt. Sie werden ja nicht bestraft, also können sie das Beleidigen jederzeit wiederholen. Die geäußerte Beleidigung „Bastard“, die wir bei fast jeder Kundgebung zu hören bekommen, ist kein Kavaliersdelikt. Der stellvertretende Einsatzleiter ignorierte aber beharrlich meinen Strafantrag und stand geradezu gelangweilt neben dem Moslem, der mich massiv beleidigt hatte. Was er dann zu mir sagte, muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

„Im Rahmen einer Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab.“

Das bedeutete quasi die Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor einer angeblichen Gefahr, die seiner Meinung wohl von einigen wenigen Personen ausgehe. Der Opernplatz in Kassel ähnelte in diesem Moment einer Scharia-Zone, in der deutsche Gesetze nicht mehr gelten. Man konnte schon fast den Eindruck bekommen, sich in einer Folge der versteckten Kamera zu befinden. Aber dieses absurde Geschehen war tatsächlich die Realität. In den sieben Stunden dieser Kundgebung wurde kein einziger Strafantrag angenommen, keine Personalie eines Beleidigers festgehalten.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der stellvertretende Einsatzleiter exakt 22 gestandene Polizeibeamte neben sich, die in einer Reihe vor dem Publikum standen. Plus die außen herumstehenden Polizisten waren es 29. Plus Reserve. Es lag überhaupt keine „Gefahrensituation“ vor, die man hätte vermeiden müssen. Die vielen Polizisten hätten jederzeit alles problemlos im Griff gehabt. Es ist regelrecht eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, was sich der Einsatzleiter und sein Stellvertreter am 31. Oktober 2020 in Kassel leisteten.

Was ich vor Ort erleben musste und was in diesem Video (oben) dokumentiert ist, lässt für mich nur den Schluss zu, dass wir ganz bewusst verschaukelt wurden. Es bestand überhaupt kein Interesse, Strafanzeigen aufzunehmen. Ob das angeordnet war oder eine Entscheidung der beiden Beamten vor Ort war, wird sich noch herausstellen. Deswegen habe ich wenige Tage nach der Kundgebung gegen den Einsatzleiter und seinen Stellvertreter Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt [41] § 258a StGB und Billigung von Straftaten [42] § 140 StGB gestellt.

Und jetzt bekomme ich, quasi als Retourkutsche, eine Strafanzeige wegen des „Verdachts der versuchten Nötigung“. Wörtlich:

„Herr Stürzenberger forderte Polizei-Hauptkommissar D. in seiner Kundgebung öffentlich und durch seine Lautsprecherunterstützung lautstark dazu auf, strafprozessuale Maßnahmen gegen einzelne Personen einer Gegenkundgebung einzuleiten. Als dies nicht wie von ihm gefordert eintrat, kündigte er als empfindliches Übel Dienst- und strafrechtliche Konsequenzen an.

Herrn Stürzenberger wurde daraufhin durch Polizei-Hauptkommissar D. die Gründe für seine Entscheidung, nämlich entgegen seiner Anweisungen die Personalien in der Situation vor Ort nicht aufzunehmen, begründet.

Dies schreibt Herr Stürzenberger selbst in einem Artikel [31], den er auf www.pi-news.de am 02.11.2020 veröffentlichte. Vor Ort ließ sich Herr Stürzenberger aber nicht von den fachlichen Argumenten von Polizei-Hauptkommissar D. überzeugen und drohte im weiteren Verlauf der Kundgebung immer wieder mit dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen in Richtung der anwesenden Polizeibeamten und Polizei-Hauptkommissar D., indem er über Mikrofon verstärkt die Frage stellte: ,,Haben wir hier Hampelmänner, oder haben wir hier gestandene Polizisten?“ Womit er die anwesenden Polizeibeamten bewusst und gewollt in der Öffentlichkeit der Lächerlichkeit preisgeben wollte, um Druck auf sie aufzubauen.“

Besonders amüsant ist der Satz, dass ich mich nicht von den „fachlichen Argumenten“ des Polizei-Hauptkommissars D. „überzeugen“ ließ. Dieses Vorgehen erinnert mich an den Titel des Films „Das Imperium schlägt zurück“. Der Ausgang von Star Wars ist aber durchaus ermutigend für kleine Rebellen. Und wenn wir noch einen funktionierenden Rechtsstaat haben, dann wird das alles korrekt anhand der Sachlage aufgearbeitet. In diesem Video (oben) ist das Geschehen an diesem Tag umfassend dargestellt.

Über den Fortgang des Verfahrens werde ich laufend berichten. Momentan bittet mein Anwalt um Akteneinsicht, damit wir einen Überblick über die Details dieser Vorgänge bekommen. Vor allem interessiert mich, wer mich hier im Einzelnen anzeigte.

Das Jahr 2021 verspricht spannend und ereignisreich zu werden. Zum Schluss noch ein Hinweis: Bitte diesen neuen YouTube-Kanal abonnieren [43] und die Glocke aktivieren. Herzlichen Dank!


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [30].

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Schleudernder Streifenwagen jagt jugendlichen Corona-Sünder

geschrieben von Cassandra am in Corona,Polizei | 115 Kommentare

Der Analyst | Es wäre falsch, die Polizisten in Deutschland alle über einen Kamm zu scheren. Aber ein nicht geringer Teil der Ordnungshüter ist seit Beginn der staatlich verordneten Corona-Krise dabei, jeden Kredit in der Bevölkerung zu verspielen, indem er beim Bürgertum mit jakobinischem Eifer die Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung durchsetzt, als ginge es um die Verfolgung von Kapitalverbrechen.

Gleichzeitig müssen die Berliner dabei zusehen, wie im Görlitzer Park ungeniert mit Drogen gehandelt wird, ohne dass die Staatsmacht das ein für alle mal unterbindet, um nur ein Beispiel für die Schieflage unseres Rechtssystems zu nennen.

Den vorläufigen Höhepunkt eines absolut unverhältnismäßigen und sogar  lebensgefährlichen Einschreitens, lieferte gestern Nachmittag eine Streifenbesatzung im Jenischpark in Hamburg-Othmarschen.

Neue Dimension der Unverhältnismäßigkeit

Ein in den sozialen Netzwerken kursierendes und auch von der BILD veröffentlichtes [44] Handy-Video zeigt eine Streifenwagenbesatzung, die sich mit ihrem Dienstfahrzeug in Hamburg-Othmarschen im Jenischpark, mit einem fliehenden Jugendlichen eine Verfolgungsjagd lieferte. Dabei übersteuerte der Fahrer den Wagen, wodurch dieser kurz ins Schleudern geriet und um ein Haar zwei Polizistinnen gerammt hätte, die ebenfalls dem Jugendlichen hinterher rannten. Die Szene vermittelte den Eindruck, als ginge es um die Festnahme eines Bankräubers.

Hier stellt man sich unwillkürlich die Frage, was die eingesetzten Beamten auf der Polizeischule gelernt haben und was in ihren Köpfen vorgeht.

[45]
Um ein Haar hätte das ins Schleudern geratene Dienstfahrzeug zwei Polizistinnen gerammt.

Im Hintergrund sieht man noch ein weiteres Polizeifahrzeug, wie es sich für die neuerdings typischen „Corona-Großeinsätze“ gegen die unbescholtenen Bürger dieses Landes gehört.

Als der Streifenwagen bei der Verfolgung des Jugendlichen mit Vollgas durch eine tiefe Bodenwelle fährt, fliegt ein Fahrzeugteil davon. Die Aufnahme lässt keinen Zweifel daran, dass nicht viel gefehlt hätte und der Jugendliche wäre überfahren worden.

[46]
Bei der Verfolgungsjagd fliegen die Fahrzeugteile davon.

Dank des heroischen Einsatzes der eingesetzten Beamten konnte der Corona-Sünder geschnappt werden. Ihn erwartet nun ein Bußgeld von 150 Euro. Sein „Vergehen“: Er hatte Freunde umarmt, sich mit ihnen abklatscht und keine Maske getragen. Als ihn die Polizisten deswegen zur Rede stellen wollten, nahm er Reißaus.

Einsatz wird nochmal „aufbereitet“

Wie die BILD meldet, werden die Vorgesetzten diesen Einsatz noch einmal mit den beteiligten Beamten „aufbereiten“ und dabei auch „schauen“, ob unkontrollierbare Gefahren bestanden haben. Zudem werde geprüft, ob der Schaden am Streifenwagen vermeidbar gewesen wäre.

Schaden am Streifenwagen… Die Polizisten dürfen von Glück reden, dass nach diesem Einsatz niemand im Krankenhaus oder gar in der Leichenhalle gelandet ist.

Soll das so weitergehen, in unserem Land?


[47]Gerne erfüllen wir die Bitte der Betreiber des alternativen Telegram-Nachrichtenkanals D-NEWS, an dieser Stelle Werbung für sie zu machen.
D-NEWS – besuchen und abonnieren lohnt sich! Hier der Link: https://t.me/MeineDNEWS [48]

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Recklinghausen: Straßenmusiker verweist Polizei in ihre Schranken

geschrieben von libero am in Video | 98 Kommentare
Der Pianist Arne Schmitt von „Piano Across The World“ [49] fährt seit 1997 mit einem Klavier durch Europa und hat bereits in mehr als 300 Städten gespielt. 
Am Samstag war Schmitt zur Straßenmusik in Recklinghausen angemeldet. Der Musiker hatte bereits in Berlin einige unsanfte Begegnungen mit der Polizei, die ihn sehr, sehr unschön nicht nur in seiner künstlerischen Freiheit einschränkten, sondern auch massivste Gewalt anwendeten.
In Recklinghausen kam die Polizei mit einem massiven Aufgebot vor Ort (sechs Streifenwagen und ca. 20 Polizeibeamte). Dummerweise kamen die Beamten der Bitte von Arne Schmitt nicht nach, ihren Dienstausweis zu zeigen, damit die Dinge ihren Lauf hätten nehmen können.
In diesem Video sieht man, wie clever der Pianist der puren Schikane begegnet und mit der Gewaltandrohung der Polizei umgeht. Argumente, Wissen und selbstbewusstes Auftreten helfen in solchen Situationen gegen eine Polizei, die sich in Corona-Zeiten von ihrem eigentlichen Auftrag, „Freund und Helfer“ des Bürgers zu sein, immer weiter entfernt.
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Kassel: Kapitulation der Polizei vor Moslem-Gewaltbereitschaft

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamisierung Deutschlands,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Polizei,Video | 64 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Eine solch konsequent sture Verweigerungshaltung, wie sie am vergangenen Samstag in Kassel der Polizei-Einsatzleiter Dauber zeigte, habe ich in meinen zehn Jahren öffentlicher Aufklärungsarbeit bei knapp 300 Veranstaltungen noch nicht erlebt. Dauber weigerte sich während der gesamten Kundgebung, die Personalien von Straftätern aufzunehmen, die mich massiv beleidigten. Dabei ist es die Pflicht eines jeden Polizeibeamten gemäß der Strafprozeßordnung (StPO) § 163 [50] „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“, dass alle Straftaten zu erforschen sind und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen getroffen werden müssen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.

Dagegen verstieß dieser zuständige Einsatzleiter Dauber während unserer siebenstündigen Kundgebung konsequent. Mit der geradezu lachhaften „Begründung“, dass er zur „Vermeidung einer Gefahrensituation“ darauf verzichte, die Personalien aufzunehmen. Im Video oben ist zu sehen, wie er völlig tiefenentspannt neben einem Moslem steht, der mich als „Bastard“ beleidigte. Zu diesem Zeitpunkt hatte er 29 gestandene Polizeibeamten neben sich, die in einer Reihe vor dem Publikum der Kundgebung standen.

Die Gruppe der Moslems, die sich neben dem Beleidiger befanden, zählte nicht einmal ein halbes Dutzend. Keiner dieser Moslems hätte es wagen können, gegen den rechtmäßigen Zugriff der Exekutive des deutschen Rechtsstaates auch nur einen Finger zu rühren. Die Beamten haben einen Knüppel am Gürtel, dazu eine Dienstwaffe und möglicherweise auch noch Reizgas. Es hätten zwei Polizeibeamte ausgereicht, um Recht und Gesetz durchzusetzen. Aber es waren 29 Polizisten, die durch die Verweigerungshaltung ihres Einsatzleiters wie domestizierte Dackel bei Donner herumstanden und den anwesenden Mohammedanern das Gefühl gaben, dass die aus der Sicht des Politischen Islams minderwertigen ungläubigen Untermenschen bereits von der hypothetischen Drohkulisse der selbsternannten „Herrenmenschen“ kapitulieren.

In diesem Moment war der Opernplatz in Kassel rechtsfreier Raum. Es herrschte bereits die Scharia. Es war der Kniefall der deutschen Demokratie vor dem Gesetz des Politischen Islams. Genau darüber ging unsere Kundgebung, und besser hätte es nicht dokumentiert werden können, wie der deutsche Rechtsstaat bereits einknickt. Jeder anwesende deutsche Staatsbürger musste sich abgrundtief schämen angesichts dieser freiwilligen Unterwerfung und Erniedrigung, ausgelöst durch diesen Einsatzleiter Dauber:

Das Verweigerungsverhalten des Herrn Dauber begann schon am frühen Nachmittag. Zwei Typen aus der Antifa-Gegendemo hatten mich als „Arschloch“ beleidigt und mir den Mittelfinger entgegengestreckt. Auch hier verweigerte er die Personalien-Aufnahme mit dem lachhaften Hinweis, er würde dies dann durchführen, wenn es „die Sicherheitslage ermöglicht“. Angesichts des antifantischen Kindergartens, der sich vor uns befand, eine geradezu groteske Bemerkung:

Während Einsatzleiter Dauber gegenüber moslemischen und linksextremen Beleidigern völlig passiv blieb, herrschte er mich bei jeder Gelegenheit, die er als Fehlverhalten meinerseits einordnete, mit geradezu militärischem Befehlston an. Sei es, dass ihm die französische Nationalhymne, die wir aus Solidarität mit unserem Nachbarland angesichts der andauernden moslemischen Terror-Attacken abspielten, zu laut vorkam, oder dass ich bei meinen Diskussionen mit dem Publikum nicht exakt die 1,5 Meter Sicherheitsabstand einhielt. Da konnte der Herr Dauber sehr genau und sehr strikt sein. Die üblen Beleidigungen von Moslems und Linksextremisten ignorierte er hingegen konsequent.

Von Anfang an war das Verhalten der Polizei in Kassel seltsam. Als unsere Aufbauarbeiten beendet waren, saßen ganze fünf Polizisten in drei Streifenwagen an den beiden Seiten unserer Kundgebungsfläche. Es waren weder Absperrgitter vorbereitet noch waren polizeiliche Einsatzkräfte vorhanden, die eine Eskalation hätten verhindern können. Wir fragten uns schon, ob Kassel hinsichtlich aggressiver Moslems und Linksextremisten eine Insel der Seligen sei.

Aber in Kassel herrschen wie in fast jeder anderen größeren Stadt in Deutschland die gleichen inakzeptablen Zustände. So ließ der erste Angriff von „Anti“-Faschisten auch nicht lange auf sich warten. Der linksextreme Straßenterror-Trupp von allerdings relativ jungen Antifa-Nachwuchskräften überrannte uns von hinten. Wir mussten uns zunächst selber verteidigen, bis uns Polizisten unterstützten:

Dem angreifenden aggressiven linksextremen Trupp wurde von der Polizei eine Kundgebungsfläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite zugewiesen, was zunächst einmal in Ordnung war. Aber weite Teile dieser störenden Gegendemonstranten verließen bald die ihnen zugewiesene Versammlungsfläche, weil es ihnen dort offensichtlich zu langweilig war, kamen wieder auf wenige Meter mitsamt ihrer Banner heran und störten unsere Kundgebung mit ihren völlig deplazierten Anti-Nazi-Slogans, ohne dass die Polizei einschritt und sie wieder auf ihre Fläche verwies. Bald kam es auch zu einem Angriff von zwei vermutlich albanischen Moslems, die versuchten, nach dem auf dem Boden liegenden Mikrofonkabel zu greifen, um es offensichtlich zu zerstören. Einer schlug auf unseren taiwanesischstämmigen Mitstreiter Lee:

Im Artikel [51] der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung“ HNA ist über die Störungen und Beleidigungen bei der Kundgebung zu lesen:

Ein Polizeisprecher sagte am Sonntag, 01.11.2020, man habe alle notwendigen polizeilichen Maßnahmen getroffen. Ob Anzeigen aufgenommen wurden, dazu äußert sich der Sprecher nicht.

Die Polizei Kassel wird sich aber dazu äußern müssen, denn die Bürgerbewegung Pax Europa und ich stellen gegen den Einsatzleiter Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt [41] (§ 258a) und Billigung von Straftaten [42] (§ 140). Zudem gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Es wird auch zu klären sein, ob Herr Dauber die skandalösen Entscheidungen selber getroffen oder auf Anweisung „von oben“ gehandelt hat.

Die unzutreffende Behauptung der HNA, die siebenstündige BPE-Kundgebung habe mit „sachlicher Aufklärung wenig zu tun“ und es sei „Hetze gegen den Islam“, ist durch das Video der Veranstaltung [35] widerlegt, das bisher über 66.000 Zuschauer gesehen haben. Wir haben, wie immer, eine Fülle von nachprüfbaren Fakten präsentiert. Insbesondere auch, wie die aktuellen grausamen Terror-Attacken in Frankreich direkt mit dem Politischen Islam zusammenhängen. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an das Journalistenteam von EWO [52], das wieder einmal einen Livestream anfertigte und bereits ein halbes Dutzend Kurzvideos aus dem Material schnitt.

Genauso falsch ist die Behauptung der HNA, ich sei „auf viele sachliche Fragen nicht eingegangen“. Es gab ganz wenige sachliche Fragen, die ich allesamt beantwortet habe, aber die allermeisten Stimmen aus dem Publikum waren die üblichen Beleidigungen oder moslemischen Taqiyya- Vernebelungsversuche. Es ist auch falsch, dass ich eine sachliche Diskussion mit einem Passanten „verwehrt“ hätte, der „auf die Bühne“ gewollt habe. Es war vielmehr so, dass dieser Moslem ankündigte, eine Veranstaltung organisieren zu wollen, bei der er mit mir diskutieren wolle. Ich bot ihm an, dies doch gleich jetzt zu machen, was er aber ablehnte.

Diese Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor der Gewalt von Moslems in Kassel ist insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklungen ein besonders fatales Zeichen. In Frankfurt wurden am Freitag Abend zwei Polizisten von einer Menge mutmasslicher Moslems in die Flucht geschlagen, als die Beamten einen der ihren festnehmen wollten. Sie wurden mit Flaschenwürfen und Reizgas-Sprühen angegriffen. Samstag Abend rotteten sich 500-800 Menschen zusammen, ebenfalls mutmaßliche Moslems mit möglicherweise assistierenden Linksextremisten, um mehrere Polizeistreifen zu attackieren.

Die Vorfälle fanden sogar in der Tagesschau Erwähnung. Diesmal nicht unter dem lächerlichen Framing „Partyvolk“, aber immer noch schön neutral als „junge Männer“ bezeichnet, ohne genauere Definition der Tätergruppe. Ab Minute 10:40 in der 20 Uhr-Tagesschau [53] vom Sonntag.

In Frankreich eskaliert die Lage unterdessen immer weiter. 109 explizite Scharia-Zonen gibt es bereits, auch als „No-Go-areas“ bezeichnet, in die die Polizei nur noch in Mannschaftsstärke einrücken kann, wenn sie sich nicht in Lebensgefahr begeben will.

Das Verhalten des Einsatzleiters in Kassel war nicht nur dreist, unverschämt und klar rechtswidrig, es sendete auch eine verhängnisvolle Botschaft aus: Moslems werden nicht von der Polizei zur Rechenschaft gezogen, wenn sie Straftaten begehen.

Der letzte und bis dato einzige Einsatzleiter, der das Erfassen von Straftätern zu verhindern versuchte, war jener unserer Kundgebung [54] vom 21. Juni vergangenen Jahres in Gelsenkirchen. Das zog eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt und Billigung von Straftaten nach sich. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul und der Justizminister Peter Biesenbach waren in das Verfahren involviert.

Die Bürgerbewegung Pax Europa lässt sich keine einzige Schikane gefallen. Es wird auch untersucht werden, welche Rolle der Polizeidirektor und auch Kassels SPD-Oberbürgermeister, ein früherer Polizist, in dem dort offenbar sehr linksdrehenden Biotop spielen, das den dort lebenden patriotischen Bürgern schon seit längerem unangenehm auffällt.

Wer die Arbeit der Bürgerbewegung Pax Europa gegen diese Mißstände unterstützen möchte, kann Mitglied werden [55] oder durch eine Spende helfen [56]. Beides ist extrem wichtig, damit der Kampf David gegen Goliath weiter fortgeführt werden kann.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [4] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [5]

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Augsburg: Kripo setzt Staatsanwaltschaft zur Prüfung von „Volksverhetzung“ an

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Justiz,Polizei,Video | 81 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Während sich immer mehr Bürger der hochnotwendigen Aufklärungsarbeit der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) anschließen – so kamen beispielsweise am Samstag zwei Kosovo-Albaner extra aus der Schweiz angereist, um bei der Kundgebung in Augsburg am Mikrofon die Arbeit der BPE zu unterstützen – nehmen die Anstrengungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften zu, der faktischen Aufklärung den Maulkorb der „Volksverhetzung“ umbinden zu können. So filmte auch in Augsburg eine Kamera vom „Staatsschutz“ jedes Wort mit, um der Staatsanwaltschaft möglichst irgendeinen Halbsatz liefern zu können, damit sie eine Anklage daraus basteln kann. Dann braucht es nur noch die Kombination eines faktenleugnenden Staatsanwaltes mit einer politisch linksmotivierten Richterin wie kürzlich in Hamburg [57], und schon ist die nächste Verurteilung erreicht.

Nichts Neues im Staate Deutschland. Schon bei meinem letzten Gerichtsverfahren in München wurden mir alle Differenzierungen, die ich erwiesenermaßen vornahm, nicht zu meiner Verteidigung angerechnet. Mit der fadenscheinigen „Begründung“, dass ein zufällig an der Kundgebung vorbeigehendes „Laufpublikum“ den Satz „Moslems lehnen Demokratie ab“ isoliert aufschnappen und das als verallgemeinernde „Volksverhetzung“ empfinden könnte. Dass ich im Zuge meiner Rede im Nachgang erläuterte, dass es sich hierbei nicht um alle Moslems handelt, sondern um jene, die sich um die Ideologie kümmern und sich mit ihren Bestimmungen beschäftigen, spielte für die Richterin keine Rolle. Die halbe Minute, in der jemand zufällig an der Kundgebung vorbeilaufen könnte, war für sie entscheidungsrelevant.

Der Zweck der Übung ist, mir das Etikett „wegen Volksverhetzung verurteilt“ umhängen zu können, so dass Mainstream-Medien und Vertreter der Altparteien unsere faktisch begründete Aufklärungsarbeit diffamieren können. Damit man sich dadurch auch nicht mit den bedrohlichen Fakten zum Politischen Islam auseinandersetzen muss, was viele Politiker und Journalisten in Deutschland derzeit noch fürchten wie der Teufel das Weihwasser.

„Leider“ sprang aus der Sicht der Staatsmacht in München vor dem Berufungsgericht wegen dieses dürren „Laufpublikum“-Argumentes nur eine Geldstrafe [58] von 4400 Euro und keine von „oben“ erhoffte Bewährungsstrafe heraus, so dass man jetzt noch eine Verurteilung draufsetzen muss, um mir mit einer Gefängnis-Bewährungsstrafe endgültig den Hahn abdrehen zu können.

Kein Wunder, dass der Richter Manfred Dauster, der sich auf Facebook im privaten Kreis mit dem Fan-Shirt des Christenschlächters und Konstantinopel-Eroberers Sultan Mehmet II. und dem Schriftzug „immer siegreich“ zeigte [59], meinen Revisionsantrag ablehnte. Damit ist diese „Volksverhetzung“-Verurteilung rechtskräftig, was seitdem auch von den „Qualitäts“-Medien bei jeder BPE-Kundgebung leidlich ausgeschlachtet wird.

Kurz darauf wurde ich in Hamburg nur wegen des Aussprechens des Faktes der Todesstrafe bei Ausstieg aus dem Islam und dessen Bewertung als faschistische Ideologie – was mir 2017 noch vom Münchner Landgericht als zulässig im Rahmen der Meinungsfreiheit [60] zugebilligt wurde – erneut wegen „Volksverhetzung“ und „Beleidigung von Religionsgemeinschaften“ verurteilt. Weder der Staatsanwalt („es ist Ihnen schon klar, dass Sie aus einem 1400 Jahre alten Buch zitieren“) noch die Richterin hatten auch nur den blassesten Dunst davon, mit was wir es beim Politischen Islam zu tun haben, und verharmlosten die von mir dargestellte Gefahr in einer derart unverantwortlichen Weise, wie es nur realitätsfremde Linksideologen in ihren abgeschlossenen Wolkenkuckucksheimen vornehmen können. Von solchen Figuren werde ich verurteilt, so dass ich dies klar als Unrechtsjustiz bewerte.

In dem Video oben ist die Stelle zu sehen, die jetzt der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt werden soll. Jeder kann sich selbst ein Bild davon machen, wie oft ich in dieser Viertelstunde differenziere und erkläre, dass selbstverständlich nicht alle Moslems so denken, wie es der Politische Islam vorgibt, sich viele überhaupt nicht mit dem Koran beschäftigen und hier nur ein gutes Leben führen wollen. Aber diejenigen, die sich damit auseinandersetzen, die in Moscheen damit konfrontiert werden, sich in Koranschulen drillen lassen, durch ein streng islam-orientiertes Familienumfeld beeinflusst werden oder sich durch Hetzvideos im Internet radikalisieren, stellen ein massives Problem dar. Die gut eintausend Gefährder, denen man jederzeit einen Terror-Anschlag zutraut, sind nur die kleine Spitze des Eisberges.

Dazu kommen zehntausende der geistigen Islam-Eliten, die in Organisationen wie den Muslimbrüdern, von schwerreichen arabischen Ländern wie Katar finanziert, die langfristige Unterwanderung des Landes planen. In der DITIB mit ihren tausend Moscheen vom langen islam-fundamentalistischen Arm Erdogans gesteuert werden. Dazu die knapp 30.000 Mitglieder in der größten rechtsextremistisch-nationalistischen Organisation Deutschlands, den radikal-islamischen Grauen Wölfen. Und Milli Görüs, die Deutsche Muslimische Gemeinschaft Deutschland sowie zig andere lokale extremistische Gruppierungen, die sich meist mit dem harmlosen Namen „islamischer Kulturverein“ tarnen. Das Spinnennetz der Islamisierung breitet sich immer mehr aus.

Aber auch sehr viele zunächst modern erscheinende Moslems haben die in vielen Bereichen vollkommen andere Lebensweise des Islams verinnerlicht: Die totale Ablehnung von Schweinefleisch, das tagsüber Total-Fasten im Ramadan, die Unterordnung der Frau durch das Kopftuch, die Verweigerung von gemeinsamem Schwimm- und Sportunterricht für Mädchen und das Heiratsverbot mit nicht-moslemischen Männern ist häufig Grundlage der eigenen Überzeugung.

Ein gutes Beispiel liefert der junge Moslem in dem Video, der mit seinem nicht-moslemischen Kumpel bei der Kundgebung auftauchte. Selbst ihm, den er offensichtlich sehr mag, würde er nicht die Heirat mit seiner Schwester gestatten, da dies im Islam streng verboten ist. Dazu liefert er eine auf den ersten Blick banal wirkende Begründung, die aber nur eines von vielen Elementen einer komplett anderen Lebensweise ist:

„Wenn er Schweinefleisch isst, kann meine Schwester ja nicht mitessen.“

Die Passage, in der ich das Eroberungsprinzip des Politischen Islams beschreibe, will nun die Augsburger Kripo von der Staatsanwaltschaft auf „volksverhetzende“ Inhalte prüfen lassen. Sie geht von Minute 15:25 bis 16:25. Darin beschreibe ich, dass es aufgrund der demographischen Entwicklung in einigen Jahrzehnten moslemische Mehrheitsverhältnisse geben wird. Auf dem Weg zur Machtübernahme werden Drohungen, Einschüchterungen, Gewalttaten, Terroranschläge und auch Vergewaltigungen zunehmen. Jetzt will man mir vorwerfen, dass ich allen Moslems dieses Verhalten unterstelle.

Dabei sprach ich nur allgemein von Prozessen, die ja jetzt schon beobachtbar zunehmen. Und ich sagte direkt im Anschluss ab 16:30 explizit, dass selbstverständlich nicht alle Moslems so denken, weil sich ja nicht alle damit beschäftigen. Mehr Differenzierung geht nicht. Trotzdem soll die Stelle geprüft werden, und wie ich das intensive Bestreben der Staatsanwaltschaften dieses Landes kenne, wird man alles versuchen, um mich wieder vor Gericht zu zerren, um mir endlich einen dauerhaften Maulkorb verpassen zu können. Das geht am Besten mit der Androhung einer Gefängnisstrafe.

Doch wenn diese Kräfte glauben, damit Erfolg haben zu können, täuschen sie sich. Je mehr Unrecht uns widerfährt, desto entschlossener und energischer treiben wir unsere Aufklärungsarbeit zusammen mit der immer größer werdenden islamkritischen BPE-Anhängerschaft voran. Der Geist der wiedergegründeten Weißen Rose ist in uns. Versuchte Einschüchterung bewirkt bei uns genau das Gegenteil.

In dem folgenden Video ist zu sehen, wie es direkt im Anschluss an das obige Geschehen weitergeht: Bei jeder Aussage zum Politischen Islam differenzierend und an das Verständnis von modern eingestellten, aufgeschlossenen und zur Selbstkritik fähigen Moslems appellierend. Dabei richtete ich auch einen schönen Gruß an die Staatsschutz-Kamera, die jedes Wort von mir aufnimmt, dass alles faktisch korrekt ist und klar zwischen der Ideologie und den Menschen auseinanderhält:

Wer unsere Arbeit unterstützen möchte, kann bei der Bürgerbewegung Pax Europa Mitglied werden [30]. Es ist sehr wichtig, denn wir wollen zeitnah über 1000 Mitglieder erreichen, was die Bedeutung unserer Aufklärungsarbeit weiter erhöhen würde. Dazu fehlen noch knapp 200 Bürger. Jeder, der von der existentiellen Wichtigkeit unserer Arbeit überzeugt ist, dürfte die 50 Euro Jahresbeitrag gerne geben. Wer nicht viel Geld zur Verfügung hat, kann auch eine Ermäßigung beantragen. Selbstredend, dass jedes Mitglied absolut anonym bleibt und keinerlei Repressalien zu befürchten braucht.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [4] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [5]

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Polizei NRW: Wer sich verteidigt, klagt sich an

geschrieben von Cassandra am in Polizei,Rassismus | 58 Kommentare

Von DER ANALYST | Im PI-NEWS Beitrag „Rassismus in Polizei: Hamburg prescht mit eigener Studie vor [61]“, kritisiert der Autor zurecht, dass wir in Deutschland eine „Rassismus-Pandemie“ haben und unsere Polizei dabei in unverantwortlicher Weise unter Generalverdacht gestellt wird.

Die Epizentren von Rechtsextremismus und Rassismus bei der Polizei sollen angeblich in Berlin [62] und Nordrhein-Westfalen liegen. Der SPIEGEL berichtet [63] von etwa einhundert Verdachtsfällen seit Anfang 2017 in NRW.

Aktuell werden dort noch 71 Verfahren bearbeitet, davon entfallen allein 31 auf die Ermittlungen bezüglich „rechtsextremistischer Chatgruppen [64]“ bei der Polizei in Essen.

Hautfarbe zum Wahlkampfthema gemacht

Wie schnell man zum Ziel solcher Ermittlungen werden kann, zeigt der Fall des Augsburger AfD-Kreisvorsitzenden Steffen Müller. Dieser musste eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen und es wird gegen ihn wegen Volksverhetzung ermittelt, weil er sich im Rahmen des OB-Wahlkampfes in Augsburg zu folgender Äußerung hinreißen ließ:

„Maximalpigmentiert und weiblich allein reicht nicht als Qualifikation zum politischen Mandat der Oberbürgermeisterin“

Diese Aussage bezog sich auf den Wahlkampfslogan „Ich bin schwärzer als die CSU“ der dunkelhäutigen Bürgermeisterkandidatin und Stadträtin Lisa McQueen von der Partei „DIE PARTEI“.

Das Statement von Steffen Müller ist sicherlich uncharmant, aber Volksverhetzung? Man darf gespannt sein, ob dieser Tatvorwurf einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Zudem war es McQueen selbst, die ihre Hautfarbe zum Wahlkampfthema gemacht hat. Ist es da verwunderlich, dass der politische Gegner darauf Bezug nimmt?

Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob tatsächlich alle Textnachrichten und Bilder, die in den Chatnachrichten der Essener und Berliner Polizisten geteilt wurden, strafbar waren oder manche einfach nur geschmacklos.

[65]Polizei NRW in der Defensive?

Jedenfalls sieht sich die Polizei in Nordrhein-Westfalen offenbar so sehr in der Defensive, dass sie jetzt auf YouTube das „Statement-Video #nichtmituns“ veröffentlicht hat, in dem sie der Öffentlichkeit ihre „Haltung“ darlegt. Allerdings hat die in dem Video postulierte „Haltung“, der Polizei in NRW ohnehin kein normal denkender Bürger abgesprochen.

Insofern erzeugt das „Statement-Video“ bei jenen, die es sich ansehen, eher ein Gefühl in Richtung:

„Wer sich verteidigt, klagt sich an“.

Eigenen Angaben zufolge hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen etwa 50.000 Bedienstete. Was sind angesichts dieser Zahl einhundert „Verdachtsfälle“? Es ist höchst unanständig, wegen einiger Fehlgeleiteter eine ganze Berufsgruppe in eine Ecke zu stellen, in die sie nicht hingehört. Dahinter stecken Neu-Jakobiner, denen es zunehmend gelingt, ihre krude Weltanschauung zur neuen Normalität dieses Landes zu erheben.

Was wäre wenn?

Aber gut, unterstellen wir mal für einen Moment, dass es so ist, wie jene Kreise, die interessiert daran sind, die Polizei unter Rassismus-Generalverdacht zu stellen, uns glauben machen wollen.

In diesem Fall würde das einige heikle Fragen aufwerfen. Zum Beispiel die Frage, WARUM es bei der Polizei so viele Rassisten gibt? Denn irgendwoher muss das ja kommen, wenn es so wäre.

Lernt man den Rassismus auf der Polizeischule? Kommt er von der Uniform? Von den Schlafstörungen durch den Schichtdienst? Vom Essen in der Polizeikantine?

Oder sind es die tagtäglichen Erfahrungen im Polizeidienst, die dazu führen? Hat es etwas mit der ethnischen Zusammensetzung des polizeilichen Gegenübers zu tun? Vom Erleben einer Realität, die so gar nichts mit der Medienberichterstattung und den Aussagen der etablierten Politiker zu tun hat? Wir wissen es nicht.

Glücklicherweise brauchen wir uns diese Fragen nicht zu stellen, weil die Polizei – von Einzelfällen abgesehen – über jeden Rassismusverdacht erhaben ist, auch wenn das „Statement-Video“ das Gegenteil suggeriert.

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