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Sprachnachricht eines mutmaßlichen Stuttgarter Polizisten: „Nur Kana…!“

Von EUGEN PRINZ | UPDATE | Wäre die Lage nicht so ernst, könnte man sich darüber amüsieren, mit welcher Wortakrobatik gegenwärtig versucht wird, den ethnischen Hintergrund der etwa 500 Protagonisten der Bürgerkriegsnacht in Stuttgart [1] zu verschleiern. Da ist von „Menschen“, „jungen Männern“, „Kleingruppen“ und „Akteuren der Party- und Eventszene“ die Rede.

Lediglich die BILD, die in letzter Zeit schon des Öfteren die im Pressekodex [2] festgelegte Omerta durchbrochen hat, nennt Ross und Reiter [3].

Festgenommene hauptsächlich Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund

Wir erfahren aus der BILD, dass zwölf der 24 vorläufig Festgenommenen Ausländer sind, darunter auch Personen aus dem Iran und Irak, aus Somalia und Afghanistan. Sie sind demnach als „Schutzsuchende“ nach Deutschland gekommen – jetzt müssen wir vor ihnen Schutz suchen.

Dazu kommen noch drei Deutsche mit Migrationshintergrund und neun offenbar „Biodeutsche“.

Natürlich stellen die 24 Festgenommenen keinen repräsentativen Querschnitt der insgesamt etwa 500 Landfriedensbrecher dar. Doch auch hier sind wir nicht auf Mutmaßungen angewiesen. Es existiert genug Videomaterial, um anhand des Aussehens der Protagonisten beurteilen zu können, dass das Gros einen Migrationshintergrund hat. Zudem ist in allen Videos nur das gutturale, bellende „Migranten-Deutsch“ zu hören. Mit einer Ausnahme: Bei Minute 2:05 ist in „normalem Deutsch“ zu hören:

„Hör doch auf, Mann!“

Die Aufforderung des mutmaßlichen Biodeutschen richtet sich an einen der Marodeure, der gerade mit einem Knüppel sämtliche Scheiben eines Polizeifahrzeugs einschlägt.

Zudem sieht man in den Videos Schwarze, die Steine werfen, junge „Südländer“ mit Bart und es wird „Allahu akbar“ gerufen. Erneut ist es die BILD [4], die sich nicht scheut, über diese Tatsache zu berichten.

[5]
Erbärmlich…

Sprachnachricht eines mutmaßlichen Polizeibeamten

Wer trotzdem noch Zweifel hegt, dem sei die im Beitragsvideo zu diesem Artikel enthaltene Sprachnachricht ans Herz gelegt, die mutmaßlich von einem Stuttgarter Polizeibeamten stammt, der in der Bürgerkriegsnacht eingesetzt war.

Die derzeit viral gehende Sprachnachricht dürfte authentisch sein, denn im Hintergrund hört man den Polizeifunk und der Sprecher weist sich zweifellos auch über seine Sachkenntnis als Polizeibeamter aus. Mit drastischen Worten schildert er die Situation:

„Es ist ein Wunder, dass es noch keine toten Kollegen gibt, denn das ist Krieg. Wir befinden uns grad heut Nacht wirklich im Krieg. Ich übertreibe nicht.“

(Minute 5:00 des Beitragsvideos)

Auch über den ethnischen Hintergrund der Landfriedensbrecher lässt er den Adressaten seiner Sprachnachricht nicht im Unklaren:

„Nur Kana…!“

(Minute 5:15 des Beitragsvideos)

PI-NEWS distanziert sich zwar von dieser Wortwahl, allerdings hat der Autor größtes Verständnis für die psychische Ausnahmesituation, in der sich der mutmaßliche Polizeibeamte zu diesem Zeitpunkt befand. Dass man da nicht jedes Wort auf die Goldwaage legt und sich mal im Ton vergreift, ist menschlich verständlich und nachvollziehbar.

Parallelen in der Berichterstattung zur Kölner Silvesternacht

[6]Ein Gutes hat es jedenfalls:

Wir sind nun aus erster Hand über die ethnische Zusammensetzung des Mobs informiert und die etablierten Politiker und ihre Hofberichterstatter bei den Mainstream Medien sind mit ihrem Versuch, diese zu verschleiern, krachend gescheitert.

Der Vorgang erinnert fatal an die anfängliche Berichterstattung der Mainstream Medien zur Kölner Silvesternacht 2015, als ebenfalls versucht wurde, diesen unfassbaren Vorgang unter den Teppich zu kehren. Ein Versuch, der nicht zuletzt dank der Alternativen Medien vereitelt wurde.

Lämmerpolizei für Wölfe 

In jedem Land der Welt ist grundsätzlich das polizeiliche Einschreiten auf die jeweilige Mentalität der Bevölkerung abgestimmt. In Deutschland haben wir eine Lämmerpolizei für eine Herde von etwa 63 Millionen Schäfchen, sprich: indigene Deutsche. Die Lämmerpolizei hat die Schafherde gut im Griff. Das gewisse Laissez-faire im Einschreiten der Polizisten und in unserem Rechtssystem führt nicht dazu, dass die Schäfchen allzu übermütig werden, zumal man ihnen durch die rigorose Verfolgung von Bagatellen wie Falschparken, Verweigerung der GEZ Gebühr oder die verspätete Abgabe der Steuererklärung die Allmacht des Staates vorgaukelt.

Doch was passiert, wenn sich die Bevölkerungsstruktur in einem relativ kurzen Zeitraum ändert und zahlreiche Wölfe ins Land der Schafe kommen?

Diese Frage hat der Autor bereits im Jahr 2018 gestellt. Die Antwort des Systems sieht so aus:

[7]
Nordrhein-Westfälische Polizeibeamte üben sich in Demut und Unterwerfung

Da braucht sich wirklich niemand zu wundern, dass der Stuttgarter Migranten-Mob und seine biodeutschen Mitläufer alle Polizeibeamten als Luschen betrachten und dementsprechend „aufdrehen“.

Und in der Tat: Was sind 24 Festnahmen angesichts eines 500 Mann starken, gewalttätigen Mobs? Und die 24 Festgenommenen sind noch lange nicht verurteilt.

Wenn wir nicht bald einen Politikwechsel um 180 Grad hinbekommen, werden wir sehr „interessanten“ Zeiten entgegen sehen.

UPDATE 22.06.20, 14.20 Uhr

„Es sieht danach aus, dass vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund vorn bei den Randalen mit dabei waren.“

(Hans-Jürgen Kirstein, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei BW; Quelle [8])


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [9] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [10] und den Blog zuwanderung.net [11]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
»Telegram Kanal: Eugen Prinz DIREKT (t.me/epdirekt [12])
» Twitter Account des Autors [13]
» Spende an den Autor [14]

[15]

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Nach Misshandlung von bissigem MUFL: Gehaltskürzung für Polizist

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Bunte Republik,Deutschland,Justiz,Kriminalität,Migrantengewalt,Polizei,Siedlungspolitik | 251 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Wenn in Deutschland ein „normaler Bürger“ einer Straftat überführt wird, erhält er eine Geld- oder Freiheitsstrafe und das war es dann. Bei einem Polizeibeamten ist das anders: Zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe beantragt der Dienstherr beim Verwaltungsgericht eine Disziplinarstrafe, macht den Beamten zum Pendler, indem er ihn strafversetzt und seine Beförderungsaussichten sind für viele Jahre gleich Null.

Dieses „volle Programm“ wurde einem Landshuter Polizeihauptkommissar, der in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt eine Dienstgruppe leitete, jetzt zuteil. Zu verdanken hat er das seinem eigenen Fehlverhalten, das zwar menschlich verständlich, aber rechtswidrig war; sowie einer völlig außer Rand und Band geratenen Gruppe minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (Mufl) aus Afghanistan. Diese hatten bereits realisiert, dass Deutschland ein Nachtwächterstaat ist, in dem man die Staatsdiener folgenlos wie Kasper behandeln kann.

Aggressive minderjährige Flüchtlinge auf der Polizeiwache

Im August 2015 wurden von der Bundespolizei in einem Zug nach Landshut drei afghanische Schwarzfahrer im Alter von 13 bis 15 Jahren aufgegriffen und der Landshuter Polizei übergeben. Das Trio war aus einer Unterkunft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Landau/Isar ausgerissen. Die „Schutzsuchenden“ zeigten sich auf der Wache hochgradig aggressiv. Sie weigerten sich nicht nur, ihre Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung abzugeben, sondern randalierten, schlugen mit Händen und Füßen um sich und bissen zu. Eine Polizeibeamtin erlitt eine blutende Bissverletzung, bevor es mit den vereinten Kräften aller in der Wache anwesenden Beamten gelang, die Flüchtlinge zu fesseln und zu fixieren.

Dem Widerstandswillen der drei jungen Afghanen gegen die erkennungsdienstliche Behandlung tat die Fesselung jedoch keinen Abbruch. Eine 27-jährige Polizistin rief deshalb den Dienstgruppenleiter zu Hilfe. Der damals 46-jährige Beamte, 190 cm groß und 130 kg schwer, versuchte es zunächst im Guten und forderte den 15-Jährigen in Deutsch und Englisch auf, sich die Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.

„I won’t give my fingerprints“ – da kam die Sache in Rollen

„I won’t give my fingerprints“ (ihr kriegt von mir keine Fingerabdrücke) war die Antwort. Der Hauptkommissar zog den Afghanen am Kragen vom Stuhl hoch und schüttelte ihn, was den Jugendlichen jedoch nicht sonderlich beeindruckte. Um das zu ändern, zog der Dienstgruppenleiter ein von ihm gewohnheitsmäßig am Gürtel getragenes Messer aus dem Holster, hielt es dem „Flüchtling“ vor das Gesicht und sagte: „Give me your fingerprints or I’ll take it“ (gib mir Deine Fingerabdrücke oder ich nehme sie mir). Die schlichte Antwort darauf: „No“. Daraufhin steckte der Polizeihauptkommissar das Messer wieder ein.

Was für ein blamabler Vorgang, vom Authoritätsverlust ganz zu schweigen! Man sollte nie mit etwas drohen, das man anschließend nicht wahrmachen kann. Auf einer Polizeiwache in Afghanistan wären die Finger jetzt ab. In Deutschland nicht – und das wusste der Afghane.

Dann versuchen wir es eben beim nächsten, hat sich der Dienstgruppenleiter wohl gedacht. Er packte einen der jüngeren Afghanen am Oberarm und zog ihn zum Schreibtisch, auf dem der Fingerabdruckscanner stand.

„Not prints“ (sic), schrie der 13-jährige „Flüchtling“ und wehrte sich vehement, was ihm einen Klaps mit der flachen Hand auf den Kopf einbrachte. Anschließend setzte sich der Hauptkommissar mit seinen 130 Kilo Körpergewicht auf den rechten Arm des Jugendlichen, damit die Abdrücke genommen werden konnten.

Aber wie das so ist an so einem Tag, funktionierte der Scanner nicht. Deshalb blieb nichts anderes übrig, als das Trio ein Stockwerk höher zum Ersatzgerät zu bringen.

Afghanen am Kopf hochgezogen und weitere Grobheiten

Der ältere Afghane kam als erster dran. Der Dienstgruppenleiter packte den mit Handschellen und Klettfesseln fixierten Mufl am Kopf und zog ihn vom Stuhl in die Höhe. Als der Randalierer vor Scherzen schrie, ließ ihn der Polizeibeamte zu Boden fallen. Der 15-Jährige lag nun mit  auf den Rücken gefesselten Händen in Bauchlage auf dem Boden. Jetzt packte der Hauptkommissar den Afghanen an den Handschellen und zog dessen Arme bis zum Anschlag der Schultergelenke nach hinten, so dass sich der Oberkörper des Fingerabdruckverweigerers in der Luft befand. Auf seine Schmerzensschreie hin, fassten ihn dann zwei Beamte unter den Achseln und erlösten ihn aus seiner misslichen Lage, nachdem sie den Dienstgruppenleiter lautstark aufgefordert hatten, er möge aufhören.

Trotz der rüden Behandlung und auch nachdem er von drei Beamten in den ersten Stock getragen worden war, besserte sich das Verhalten des Mufls nicht. Im Gegenteil, er biss noch einen weiteren Beamten und den Dienstgruppenleiter, bevor ihm endlich die Fingerabdrücke abgenommen werden konnten.

Nachspiel vor Gericht

Die Sache hatte dann auch noch ein Nachspiel vor Gericht. Allerdings nicht für den Afghanen (der kann nicht belangt werden, weil er gegenwärtig „irgendwo in Schweden“ [16] ist), sondern für den Dienstgruppenleiter. Wer nun jedoch glaubt, dass die Anzeige auf den Mufl zurückgeht, der irrt. Es war die 27-jährige Kollegin, die den Hauptkommissar zu Hilfe geholt hatte. Die Polizistin wandte sich, geplagt von ihrem Mitteilungsbedürfnis, an den Vorgesetzten des Dienstgruppenleiters [17] und machte dessen Vorgehen aktenkundig.

Bei der Verhandlung im September 2016 vor dem Amtsgericht Landshut wegen Körperverletzung im Amt und Nötigung  hatte der Hauptkommissar schlechte Karten. Die eingesetzten Beamten, 13 an der Zahl und insbesondere die Polizistin, sagten geschlossen gegen ihn aus. Ein Angebot des Richters [18], ein umfassendes Geständnis abzulegen und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 40 Euro zu akzeptieren, lehnte der angeklage Hauptkommissar ab. Er vertraute auf seine Unschuld. Es kam wie es kommen musste: Der Angeklagte wurde vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt [19]. Das akzeptierte er nicht und ging in Berufung. Im April 2017 räumte der inzwischen ehemalige Dienstgruppenleiter vor der Berufungskammer des Landgerichts Landshut einen „Fehler“ ein und kam letztendlich mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro (150 Tagessätze à 40 Euro) davon. Das Gericht hatte nunmehr einen minder schweren Fall zugrunde gelegt, da von dem Afghanen erhebliche Widerstandshandlungen ausgegangen waren und dieser trotz der rüden Behandlung des Polizeibeamten keine Verletzungen davon getragen hatte.

Nach der Strafe ist vor der Strafe

Anschließend folgte noch das Disziplinarverfahren, das der Freistaat Bayern gegen seinen Beamten mit dem Ziel der Degradierung einleitete. Dieser letzte Akt der Tragödie fand vor einigen Tagen am Verwaltungsgericht Regensburg seinen Abschluss.

Von Anfang an machte der Verwaltungsrichter klar, dass er sich an die Feststellungen des Strafgerichts zu halten hat. Der Fall würde hier also nicht neu aufgerollt, sondern nur geprüft, ob das Fehlverhalten des Beamten mit einer Degradierung oder einer milderen disziplinarischen Maßnahme zu ahnden sei. Am Ende entschied das Gericht, die Bezüge des Beamten 18 Monate lang um zehn Prozent zu kürzen. Dass ihn sein Dienstherr inzwischen zur Verkehrspolizei nach Deggendorf versetzt und somit zum Pendler gemacht hat, gilt offiziell nicht als Strafe, obwohl das wohl die am meisten einschneidende Folge seines Handelns sein dürfte.

Kommentar:

Der geschilderte Sachverhalt wird bei manchen Kopfschütteln ausgelöst haben, bei anderen vielleicht auch Entsetzen. Im gemütlichen Wohnzimmersessel ist so ein Werturteil leicht zu treffen. An der „Front“ sieht die Sache jedoch anders aus. Die Hektik, der Stress, sowie die Aggressivität und die Provokationen der Delinquenten zerren am Nervenkostüm der Polizisten, die Menschen sind und keine Maschinen. Sie haben ihre psychische Belastungsgrenze. Und aus welchem Holz der 15-jährige „Flüchtling“ aus Afghanistan geschnitzt ist, hat seine Reaktion auf die rüde Behandlung offenbart: Er zeigte sich völlig unbeeindruckt, da er in einer Umgebung voller Gewalt aufgewachsen ist. Was ihm da in Landshut auf der Wache widerfahren ist, hat ihm keine Angst eingejagt, denn sonst hätte er sich anders verhalten.

Die Art des Einschreitens der Polizei ist in jedem Land auf die Mentalität und das Verhalten seiner Bewohner zugeschnitten. Wir haben in Deutschland eine Lämmerpolizei für die Lämmer, die bisher das Gros der hiesigen Bevölkerung gebildet hat. Leider ist diese Polizei nicht darauf vorbereitet, dass sie es immer häufiger mit Wölfen zu tun hat, die neu in unser Land gekommen sind. So blieb es bei dem erbärmlich misslungenen Versuch des Lämmerpolizisten, den Afghanen mit „Wolfsgehabe“ zu beindrucken. Wir werden alle noch erleben, dass wir dieser Sorte Menschen nicht gewachsen sind, wenn wir uns und unsere Gesetze nicht der neuen Wirklichkeit anpassen.

Und die Polizistin, die den Fall zur Anzeige brachte? Für manche ist sie eine pflichtbewußte, vorbildliche Beamtin, für andere eine miese Verräterin. Das soll jeder Leser für sich selbst entscheiden.

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