- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Syrer dürfen ihre Zweitfrauen nachholen!

Von ALSTER | Die Islamisierung Deutschlands schreitet voran. Nun müssen Mohammedaner nicht einmal mehr rechtlich ihre auf der Scharia beruhende Polygamie durchsetzen [1].

Inzwischen wenden unsere Behörden vor Ort das islamische Recht auf Vielehe an. Im Kreis Pinneberg bei Hamburg leben mindestens zwei Syrer mit je zwei Ehefrauen.

Auf eine Anfrage des Hamburger Abendblattes [2] bestätigt die Kreisverwaltung den Sachverhalt. Und nicht nur den.

Es gebe verbrieft noch einen weiteren vergleichbaren Fall, so der Sprecher Oliver Carstens. Zusätzlich zu diesen beiden Fällen gehe er „von einer ähnlich hohen Zahl nicht bekannter Fälle“ aus.

Das geht so:

Im Jahr 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle, reist ein Syrer nach Deutschland ein, begleitet wird er von seiner Frau und seinen vier Kindern. Er kommt im Kreis Pinneberg mit etwa 310.000 Einwohnern unter. Später wird ihm erlaubt, weitere vier Kinder nachzuholen, die er mit einer anderen Frau in Syrien hat. Anschließend darf dann auch deren Mutter folgen. Seine Zweitfrau…Der Kreistagsabgeordnete Burghard Schalhorn von der Kreiswählergemeinschaft hat davon gehört und die Frage aufgeworfen, ob der Kreis Bigamie dulde oder gar fördere, die ja hierzulande unter Strafe steht. Das weist die Kreisverwaltung von sich. Behördensprecher Carstens: „Es liegt aber außerhalb unserer rechtlichen Möglichkeiten, auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken.“ Die Rechtmäßigkeit einer Eheschließung richte sich nur nach dem Recht des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde. In diesen Fällen also Syrien – dort dürfen Männer bis zu vier Frauen haben.

Das wusste der Imam von Izmir schon 1999:

„Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen.“ Das wusste der Imam von Izmir schon 1999.“

Die Dhimmi-Kreisverwaltung Pinneberg hat sich aber nicht nur der Ummah angeschlossen und sich der Scharia unterworfen, sie hat sich noch Herzerwärmendes ausgedacht: „Wir haben nicht die Ehefrauen, sondern die Mütter der Kinder ins Land geholt. Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen“, betont Kreissprecher Carstens.

Voraussetzung sei in jedem Fall gewesen, dass es für die Kinder eine besondere Härte bedeutet hätte, wenn sie ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland hätten aufwachsen müssen.

Frage: Wie erging es denn den vier nachgeholten Kindern, deren Mutter später folgte? Wie lange sie leiden mussten, müssen wir erraten, denn:

Einzelheiten und genaue Daten zu den Fällen im Kreis Pinneberg lägen der Kreisverwaltung nicht vor, weil dies über die örtlichen Sozialämter geregelt werde. Sie seien bei der internen Besprechung im Kreishaus auch nicht protokolliert worden, so Carstens. In welchen Städten die Behörden mehr wissen, will er aus Datenschutzgründen nicht sagen.

Die örtlichen Verwaltungen stellt der Sachverhalt vor einige Probleme. So mussten beispielsweise für zwei Doppelehen-Familien größere Wohnungen organisiert werden. Bei bis zu zehn Familienmitgliedern nicht ganz einfach auf dem angespannten Wohnungsmarkt im Hamburger Umland, sagt Kreissprecher Carstens. Und wovon diese Großfamilien leben? Carstens: „Die bekommen alle zurzeit öffentlich-rechtliche Leistungen.“ Beim Abendblatt [3] kann man zur Mehrehe abstimmen.

» Aktuell auch zum Thema Eva Herman: „Familiennachzugs-Gesetz bringt Deutschland zu Fall [4]

Like

Verwaltungsgerichtshof Mannheim akzeptiert Polygamie von Moslem

geschrieben von byzanz am in Islamisierung Deutschlands,Justiz | 138 Kommentare
Wird auch bald die Islam-Ehe mit vier Frauen von der deutschen Justiz anerkannt?

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Deutsche Richter akzeptieren immer öfter das für unseren Rechtsstaat völlig inkompatible islamische Gesetz, die Scharia. Die obersten Verwaltungsrichter von Baden-Württemberg belassen einem Syrer den deutschen Pass, obwohl er den Behörden bei seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft seine zweite Ehe in Syrien vorsätzlich verschwiegen hatte.

Der syrische Kurde kam 1999 als 18-jähriger nach Deutschland, studierte und wurde 2008 als Bauingenieur angestellt. Im selben Jahr heiratete er eine Deutsche und beantragte kurz darauf die deutsche Staatsbürgerschaft, die er auch im Oktober 2010 erhielt.

Doch bereits sieben Wochen nach seiner Hochzeit in Deutschland heiratete er in Syrien eine weitere Frau, die 2012 in Damaskus ein Kind von ihm zur Welt brachte. Seine deutsche Frau schwängerte er unterdessen 2010, 2013 und 2015, so dass er jetzt insgesamt vier Kinder hat. Tendenz natürlich steigend, schließlich gilt für gläubige Mohammedaner das Gebot des Geburten-Dschihads.

Als der Syrien-„Deutsche“ die Vaterschaft für das Damaskus-Kind anerkannte, widerrief die Stadt Karlsruhe die Einbürgerung umgehend, da er in seinen Erklärungen die Zweitfrau verschwiegen hatte. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe bestätigte diese Maßnahme.

Der Rechtsstaat endete in diesem Fall aber bei den Richtern des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Sie hoben irrigerweise das Urteil auf, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet:

In seinem Urteil lässt der VGH offen, ob der Kläger die Einbürgerung auf eine arglistige Täuschung gründete. Zwar sei im Antragsformular lediglich nach „früheren Ehen“ und nicht nach „weiteren Ehen“ gefragt worden. Dennoch lägen die Richter der Vorinstanz nicht falsch, wenn sie meinten, dass eine Zweitehe hier „erst recht“ hätte angegeben werden müssen. Gleichwohl teile der Senat nicht die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei.

Die Stadt Karlsruhe hatte in dem Verfahren geltend gemacht, dass die Mehrehe gegen die in Artikel?1 garantierte Menschenwürde verstoße – für die Richter eine „völlig singuläre Rechtsauffassung“. Sie verwiesen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg: Wer gegen das Verbot der Mehrehe verstoße, sei deshalb noch kein „Verfassungsfeind“, habe es da „plakativ, wie treffend“ geheißen.

Im vorliegenden Fall würdigte das ­Gericht auch die besonderen Umstände. Demnach gab der Kläger an, er habe die Frau, bei der es sich um seine Cousine handle, geheiratet, weil sein im Jahr 2006 gelebtes Verhältnis mit ihr aufgeflogen sei. Nur so habe er sie vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Sein muslimischer Glaube lasse eine Mehrehe für Männer zu. Umgekehrt könne er sich allerdings nicht vorstellen, einer von mehreren Ehemännern zu sein, räumte er ein.

Der einzige Hoffnungsschimmer in diesem islamverseuchten Fall ist, dass die Stadt Karlsruhe laut Stuttgarter Zeitung Rechtsmittel gegen das Urteil [5] einlegte und der Verwaltungsgerichtshof die Revision beim Bundesverwaltungsgericht auch zuließ. Eine Sprecherin der Stadt hatte mitgeteilt, dass die Klärung dieser Rechtssache im Interesse der Allgemeinheit und Einheitlichkeit für grundsätzlich bedeutend angesehen werde.

Das kann man wohl sagen. Wenn das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung nicht kippt, ist die Scharia bereits integraler Bestandteil des deutschen Rechtsstaates. Beileibe kein Einzelfall: Schon im Jahr 2006 [6] verweigerte eine Frankfurter Richterin einer in Hessen geborenen und aufgewachsenen marokkanisch-stämmigen Deutschen die schnelle Scheidung von einem Marokkaner, der sie brutal schlug, indem sie auf den Koran und das darin legitimierte Frauenschlagen verwies:

Die Richterin beruft sich auf den Koran und schreibt in ihrer Begründung: „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraf 1565 BGB“. Sie erinnert an die Heirat in Marokko und die Abstammung der Eheleute und erklärt: „Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat.“

Zusammen mit ihrer Anwältin stellt die Frau einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Diese verweist daraufhin in einem Schreiben nochmals auf den Koran, wo die Ehre des Mannes an die Keuschheit der Frau gebunden sei. Daraus würde sich ergeben, dass es für einen islamisch erzogenen Mann schon eine Ehrverletzung sein könne, wenn die Frau nach westlichen Kulturregeln lebt. Es bleibt dabei: Keine schnelle Scheidung.

Dem Rechtsstaat sei Dank wurde der Befangenheitsantrag gegen diese Scharia-Richterin angenommen und das Islam-Urteil gekippt. Aber es gibt immer wieder solche islamschützenden Urteile, wie auch im November 2016, als sieben uniformiert auftretende Scharia-Polizisten, unter ihnen der mittlerweile wegen IS-Unterstützung verurteilte Sven Lau, vom Wuppertaler Landgericht freigesprochen wurden:

Die Westen seien nicht als Uniform anzusehen. Warnwesten würden in der Dunkelheit von verschiedenen Gruppen getragen, etwa mit Gewerkschafts-Aufdruck, hatten die Verteidiger argumentiert. Eine Verurteilung wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Der Staatsanwalt hatte Geldstrafen beantragt. Ihnen sei es als Teil des salafistischen Systems darum gegangen, das Rechtssystem der Bundesrepublik abzuschaffen. (..)

Nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.

Wenn allerdings der Islam kritisiert wird, gibt es keine Meinungsfreiheit mehr, wie auch der doppelte Rechtsbruch im Skandal-Urteil von München [7] am 18. August beweist. Aber Politiker und Medien beteuern unaufhörlich, dass es keine Islamisierung gebe. Ein klares Indiz, dass genau das Gegenteil stattfindet.

Like