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Dessau: Prozessbeginn gegen Vergewaltiger einer Neunjährigen

Von EUGEN PRINZ | Seydou N., ein 27-jähriger Asylbewerber aus dem Niger, der am Pfingstsonntag in den Elbwiesen in Dessau ein neunjähriges Mädchen sexuell attackiert haben soll (PI-NEWS berichtete [1]), muss sich gegenwärtig vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten. Vergangenen Freitag hat der Prozess gegen ihn begonnen.

Gesicht abgeleckt, gewürgt und den Geschlechtsverkehr vollzogen

Bereits am ersten Verhandlungstag kamen erschütternde Details der Tat zur Sprache. Der Anklageschrift zufolge soll der Angeklagte zu dem Kind gesagt haben: „Schönes Baby, schönes Baby“. Als das Mädchen darum bat, in Ruhe gelassen zu werden, stieß der Täter es zu Boden, leckte das Gesicht des Kindes ab und drohte es zu töten, wenn es sich weiterhin wehren würde. Dabei drückte er dem Mädchen auch die Luft ab. Das Schlimmste: Er vergewaltigte die Neunjährige, der Geschlechtsverkehr wurde vollzogen.

Um das Leiden des Opfers in vollem Umfang zu verstehen, muss man sich nur einige anatomische Gegebenheiten vor Augen führen: Der mutmaßliche Täter, 27 Jahre alt, wiegt 80 Kilo und das Kind gerade einmal 28 Kilo. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, welche Schmerzen das kleine Mädchen bei der Penetration gehabt haben muss.

Da ist das nach dem Waffengesetz verbotene Butterfly-Messer, das die Polizei bei der Festnahme des Tatverdächtigen in seinem Rucksack gefunden hat, kaum noch der Erwähnung wert.

Das Tatopfer ist schwer traumatisiert

Der Anwalt des Tatopfers führte aus, dass die Neunjährige seit der Tat unter Angstzuständen, Stimmungsschwankungen, Schlafstörungen und einem Waschzwang leidet. Noch vor einem Vierteljahr war das Mädchen ein normales, fröhliches Kind. Diese Unbeschwertheit wurde ihm für immer genommen.

[2]Bei solchen Straftaten versucht der Richter, dem Opfer eine erneute Konfrontation mit dem mutmaßlichen Täter vor Gericht zu ersparen. Ebenso soll vermieden werden, dass durch die Vernehmung im Rahmen der Hauptverhandlung die Vergewaltigte den fürchterlichen Vorfall noch einmal durchleben muss.  Darauf kann jedoch nur bei einem Geständnis des Angeklagten verzichtet werden. Dieses wirkt sich im Gegenzug strafmildernd für ihn aus. Die Vorsitzende Richterin baute Seydou N. deshalb gleich am ersten Verhandlungstag eine goldene Brücke:  „Wenn Sie es getan haben und gestehen, ersparen Sie dem Mädchen die Vernehmung.“

Meist nehmen die Angeklagten – auch auf Anraten ihres Verteidigers – ein solches Angebot an. Nicht jedoch der Nigrer. Er macht von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zur Tat zu äußern. Es führt deshalb kein Weg an der Vernehmung des neunjährigen Tatopfers vorbei. Man mag sich gar nicht ausmalen, wie sich das Kind dabei fühlen wird, vor einem knappen Dutzend Erwachsener alles bis ins kleinste Detail nochmal erzählen zu müssen.

Verurteilung wäre ein weiteres Dokument des deutschen Staatsversagens

Sollte Seydou N. der Täter sein, worauf vieles hindeutet, dann hat er das Kind damit ein zweites Mal vergewaltigt. Er, der in Deutschland von vorneherein nichts zu suchen hatte und trotzdem zu jenen gehört, die „geduldet“ wurden. Seine Verurteilung wäre ein weiteres Dokument des monumentalen Staatsversagens, dass auch unsere Kinder ausbaden müssen.

PI-NEWS wird über die Fortsetzung des Verfahrens und dessen Ausgang berichten.


[3]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [4] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [5] oder Twitter. [6]

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Hannover: Sensationsurteil nicht gänzlich ausgeschlossen

geschrieben von PI am in Finanzen/Steuern,Justiz,Politik | 124 Kommentare

Normalerweise wäre es keine gesonderte Meldung wert, wenn die unter der Fuchtel der Politik stehenden „unabhängigen Richter“ über ein absolut unverschämtes Steuerprivileg von Abgeordneten zu entscheiden haben. Doch im aktuell anstehenden Prozess lässt eine Personalie auf der Richterbank aufhorchen – und hoffen.

Das lästige Sammeln von Belegen und den damit verbundenen alljährlichen Tanz mit dem Finanzamt ersparen sich nicht nur die Abgeordneten des Deutschen Bundestages seit vielen Jahren. Ohne jeglichen Nachweis kassieren die sauberen Damen und Herren eine steuerfreie Pauschale von mehr als 52.000 Euro pro Jahr, während der für den Spaß blechende Steuermichel, dessen Durchschnittseinkommen in diesem Jahr voraussichtlich bei rund 38.000 Euro liegen wird, seine Ausgaben äußerst detailliert belegen muss.

Und auch Niedersachsens Parlamentarier erhalten Monat für Monat eine Aufwandsentschädigung von 1435 Euro – selbstverständlich steuerfrei und ohne Nachweis.

Der ehemalige Programmierer Siegfried Lösekann aus Westerstede (Kreis Ammerland) in Niedersachsen empfindet die unverschämten Steuerprivilegien [7] der Abgeordneten in Bund und Ländern völlig zurecht als ungerecht, weil sie nicht zuletzt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.

Der Mann hat diesbezüglich gegen den Bescheid des Finanzamtes Westerstede über seine Einkommensteuer aus dem Jahre 2013 Widerspruch eingelegt, welcher in den nächsten Tagen in der anberaumten Hauptverhandlung vor dem Finanzgericht in Hannover (Az.: 7 K 128/15) mündet.

Einer Pressemitteilung seiner Prozessbevollmächtigten Dipl.-Kfm. Dr. Heiko Haupt [8] sowie Steuerberaterin Reina Becker [9] vom 16. Juli 2018 (liegt der PI-NEWS-REDAKTION vor) ist
zu entnehmen:

Aktuell ist erneut eine Klage zur rechtswidrigen MdB-Steuerselbstbegünstigung beim Niedersächsischen Finanzgericht anhängig (AZ 7 K 128/15).

In Anbetracht der namhaften Kritiker des bestehenden Politikerprivilegs werden einem erneuten Anlauf realistische Chancen eingeräumt. Kritiker und argumentativ Unterstützer des Klagebegehrens sind neben dem „Altmeister“ Prof Dr. Klaus Tipke mit kritischen Stellungnahmen u.a. die Universitätsprofessoren Dr. Roman Seer und Dr. Dieter Birk, Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim und Dr. Thomas Drysch. Unverständnis zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zu den Vorgängerverfahren haben mit Prof. Dr. Joachim Kanzler sowie Prof. Dr. Walter Drenseck zwei ehemalige Vorsitzende Richter  des BFH geäußert.

In dem oben genannten Verfahren macht erneut ein „einfacher“ Steuerpflichtiger geltend, im Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung verletzt zu sein. Es wurde der Antrag gestellt, das Finanzgericht möge einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG fassen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen.

Der für den Fall zuständige 7. Senat des Finanzgerichts in Hannover setzt sich aus der Vorsitzenden Richterin Georgia Gascard, dem Beisitzer Dr. Michael Balke und dem Richter Jens Intemann sowie zwei Schöffen (ehrenamtliche Richter) zusammen.

[10]
Dr. Michael Balke

Und für den schwer gebeutelten bundesdeutschen Steuermichel besteht Hoffnung. Sein Hoffnungsträger auf dieser fünfköpfigen Richterbank heißt Dr. Michael Balke [10]. Dr. Balke, der wie auf dem Lichtbild unschwer zu erkennen ist, niemals unbewaffnet aus dem Haus geht, gilt bundesweit nicht nur als Experte auf seinem Fachgebiet, sondern auch als einer der Allerletzten seiner Zunft, welcher seine Berufskarriere für den Kampf gegen die Steuerungerechtigkeit geopfert hat.

Ein mutiger Mann mit Rückgrat!

Schon im Jahre 2004 war Finanzrichter Dr. Michael Balke höchstpersönlich gegen die unsägliche und zutiefst ungerechte Abgeordneten-Pauschale durch alle Instanzen gezogen – natürlich ohne Erfolgschancen. Schlussendlich klagte Balke sogar noch vergeblich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Und sollte das beklagte Finanzamt Westerstede nicht auf höhere Weisung hin in den letzten Tagen noch einen Befangenheitsantrag gegen Finanzrichter Dr. Michael Balke stellen, dann sitzt er bei der Hauptverhandlung als Entscheider mit am Richterstisch.

Wer sich ein detaillierteres Bild über den umtriebigen Finanzrichter machen möchte, dem sei die Lektüre seiner aufschlussreichen Internetseite [10] sowie dessen Vortrag auf Einladung der Parlamentsgruppe der konservativen Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) am 15. Mai 2018 im Bremer Landtag empfohlen:

Die hochinteressante Verhandlung ist öffentlich und findet am Dienstag, den 28. August 2018 um 10.00 Uhr vor dem Niedersächsischen Finanzgericht [11], Leonhardtstraße 15 in Hannover, statt. Laut Auskunft eines Gerichtssprechers könnte eine Entscheidung noch am gleichen Tag ergehen.

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Flüchtlingshelferin: Mit Blutverdünner von Asylantin Ehemann vergiftet

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Justiz | 233 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Passau musste sich die 51-jährige Elisabeth W. wegen versuchten Mordes an ihrem 68-jährigen Ehemann verantworten. Die engagierte evangelische Laienpredigerin, die in ihrer Kirchengemeinde und als Flüchtlingshelferin sehr angesehen war, hatte seit 7 Jahren ein Verhältnis mit ihrem Chef und lebte in einer für sie unglücklichen Ehe. Es war jedoch keineswegs so, dass es sich bei ihrem Mann um einen Tyrannen gehandelt hätte. Der pensionierte Lehrer liebte seine Frau abgöttisch und zog ihre beiden Töchter aus erster Ehe auf, als wären es seine eigenen.

Ehemann stand der Beziehung im Weg

Die Angeklagte war ihres Ehemannes jedoch überdrüssig. Eine Scheidung kam nicht infrage, da sie bereits einmal geschieden war und eine weitere Scheidung, sowie das Bekanntwerden ihres jahrelangen außerehelichen Verhältnisses ihrem Ruf in der Kirchengemeinde schwer geschadet hätte. Eine einfachere Lösung musste her. Als Flüchtlingshelferin betreute sie ehrenamtlich Asylbewerber, darunter auch eine Frau, die auf das bekannte Blutverdünnungsmittel Macumar [12] angewiesen war. Dieses wird zur Therapie hauptsächlich bei Menschen mit Neigung zu Thrombosen eingesetzt. Die Patienten müssen engmaschig überwacht werden, da das Medikament zu inneren Blutungen führen kann und eine Überdosis daher lebensbedrohlich sein kann.

Hinterhältiger Versuch eines Giftmordes

Also genau das Richtige für meinen Mann, dachte sich wohl die Gutmenschin. Sie ließ sich von der Asylbewerberin das Rezept für die Macumar geben, holte das Medikament in der Apotheke und zweigte den größten Teil davon für ihre Zwecke ab. Den kümmerlichen Rest  der Packung übergab sie in einer Plastiktüte der rechtmäßigen Empfängerin. Ab Mitte August 2017 mischte die Flüchtlingshelferin das Medikament ihrem Mann regelmäßig ins Essen. Dieser begann dann, aus allen Körperöffnungen zu bluten [13], weshalb er sich mehrmals ambulant und stationär in medizinische Behandlung begeben musste. Zuletzt war sein Zustand lebensbedrohlich. Auch während der Ehemann blutend im Krankenhaus lag, tauschte seine Frau mit ihrem Lover Chat-Nachrichten aus, in denen sie sich gegenseitig ewige Liebe schworen. Glücklicherweise schöpfte eine Ärztin aus Regensburg Verdacht und schaltete die Kriminalpolizei ein.

In dem Indizienprozeß bestritt die Flüchtlingshelferin die Tat bis zum Schluß. Von Anfang an zeigte sie sich extrem redselig, erklärungs- und mitteilungsbedürftig. Dennoch wurde sie wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Ihr Anwalt kündigte bereits an, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision einlegen zu wollen.

Zum Schluß wird das Tatopfer auch noch eingesperrt

Was den Fall zusätzlich noch berichtenswert macht, ist die Tatsache, dass der Ehemann, also das Tatopfer, zu keiner Zeit ein Interesse an einer Verurteilung seiner Frau hatte und sie vor jedem Sitzungstermin umarmte. Sein sehnlichster Wunsch sei es, seine Frau behalten zu dürfen. Als sich abzeichnete, dass es wohl zu einer Verurteilung kommen würde, setzte das Tatopfer alles auf eine Karte und gab an, er selbst habe die Überdosis Blutverdünner in Form von „Macumar Tee“ eingenommen, weil er sich das Leben nehmen wollte. Das Gericht nahm ihm die Geschichte jedoch nicht ab, auch das toxikologische Gerichtsgutachten widerlegte diese Version. Der Vorsitzende ermahnte den Ehemann der Angeklagten mehrmals, von dieser Version Abstand zu nehmen und ließ durchblicken, dass andernfalls seine Verhaftung wegen Verdunkelungsgefahr und Falschaussage drohen würde. So kam es dann auch: Das Opfer blieb bei seiner Aussage und der Richter ließ ihn einsperren.

Irgendwie drängt sich dem Prozeßbeobachter der Eindruck auf, dass sich Täter und Opfer verdient haben. Deshalb sitzen sie jetzt auch beide.

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