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Telefonat mit Gesundheitsamt offenbart weiteren Corona-Unsinn

Von DER ANALYST | Der Unternehmer Hans Eder aus dem oberbayerischen Marktl, der sich kürzlich in einer Wutrede auf Facebook [1] deutlich gegen die staatlichen „Corona-Maßnahmen“ positionierte, hat nachgelegt. Er veröffentlichte, wiederum auf seiner Facebook-Seite [2], den Mitschnitt eines Telefonats, das eine selbständige Putzfrau, die sich wegen eines positiven PCR-Tests in häuslicher Quarantäne befand, mit einer Sachbearbeiterin des für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes geführt hat.

Der Mitschnitt des Telefonats wird aus rechtlichen Gründen hier nicht eingebettet.

Wie „Herdenimmune“ die Infektionsstatistik belasten

Die Raumpflegerin hatte im Rahmen ihrer Infektion nur für einige Tage einen leichten, trockenen Husten, der inzwischen wieder abgeklungen ist. Nun wollte sie von der Sachbearbeiterin im Gesundheitsamt wissen, ob sie einen weiteren Corona-Test machen soll. Die Auskunft: „Wenn jemand positiv war, braucht er sich nicht mehr testen zu lassen“. Zudem: Wenn die Person wieder gesund ist, also keinerlei Beschwerden mehr hat, darf sie wieder arbeiten, auch wenn es dabei zu einem direkten Kontakt mit Dritten kommt. Die vom Gesundheitsamt ausgestellte Quarantänebescheinigung, muss jedoch immer mitgeführt und bei Polizeikontrollen vorgezeigt werden.

Die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes informierte die Anruferin zudem darüber, dass ein weiterer Test höchstwahrscheinlich auch wieder ein positives Ergebnis zeitigen würde, weil der Getestete auch nach seiner Gesundung immer noch Corona-Viren in sich trägt. Das, so die Sachbearbeiterin, kann auch noch nach zwei Monaten der Fall sein.

Das bedeutet also, dass nicht nur durch „falsch positive“ Tests ein verzerrtes Bild der Infektionslage erzeugt wird, sondern auch durch jene positiv Getesteten, die ohne es zu merken, eine Corona-Infektion durchgemacht haben, jetzt nicht mehr ansteckend sind und zufällig getestet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die PCR-Tests hochempfindlich sind, kann bei dem vorgenannten Personenkreis womöglich noch viel länger als zwei Monate nach einer überstandenen Infektion ein positives Ergebnis herauskommen.

Das führt dazu, dass Menschen, die eigentlich zur „Herdenimmunität“ beitragen, mit allen Konsequenzen in die Infektionsstatistik einfließen und diese weiter verfälschen.

PCR-Tests bei Gesunden unsinnig

[3]Beim PCR-Test werden bestimmte Abschnitte des viralen Erbguts, also der RNA, nachgewiesen. Diese werden dann so lange vervielfältigt, bis ein Messsignal festgestellt werden kann.

Durch diese Vervielfältigung ist das Testverfahren in der Lage, schon geringe Virenmengen zu erkennen. Und je mehr dieser Schritte zur Vervielfältigung für ein positives Testergebnis nötig sind, desto geringer war die Menge an Virusmaterial in der Ausgangsprobe.

Dies führt beim PCR-Test dazu, dass Menschen ein positives Ergebnis bekommen, obwohl sie nur noch geringe Mengen an Virusmaterial im Körper haben und wahrscheinlich niemanden mehr anstecken können.

Der von der Mitarbeiterin eines bayerischen Gesundheitsamtes dargelegte Sachverhalt ist ein weiterer Beleg dafür, dass es unsinnig ist, Gesunde auf „Corona“ zu testen. Auch die „Corona-Ampel“ an der Anzahl positiver Tests in einem Landkreis festzumachen, ist nicht zielführend. Der bessere Weg wäre eine „Corona-Ampel“, die sich an der Anzahl der belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern des jeweiligen Bezirks orientiert.

Erwähnenswert ist noch, dass die Zahl der Corona-Tests von der Politik systematisch immer weiter in die Höhe getrieben wird. Waren es in der 19. Kalenderwoche (Anfang Mai) noch 403.875 Tests wöchentlich, sind es mittlerweile (43. KW) 1.358.706 pro Woche, also mehr als dreimal so viele.

Ja, man kann eine Epidemie auch herbeitesten.

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15 Tage häusliche Quarantäne – Ein Erfahrungsbericht

geschrieben von Cassandra am in Corona | 55 Kommentare

Rückblickend hätte der 28-jährige Markus S. (Name von der Redaktion geändert) auf diese Party gerne verzichtet. Zusammen mit etwa einhundert anderen Gästen feierte er vom 15. auf den 16. August 2020 in einem Club einer oberbayerischen Kleinstadt den Geburtstag eines Freundes. Was er damals nicht wusste: Ein Teilnehmer der Party war einige Tage zuvor von einem Urlaub in Kroatien zurückgekehrt, hatte an der Grenze einen Corona-Test gemacht, aber das Ergebnis nicht abgewartet. Da sich der Urlauber gut fühlte und keinerlei Krankheitssymptome verspürte, nahm er an der Geburtstagsfeier teil. Einen Tag später kam die kalte Dusche: Der Test war positiv.

In einer aufwändigen Aktion wurden nun alle Teilnehmer der Party befragt und jene Personen herausgefiltert, die länger als 15 Minuten „engen Kontakt“ zu dem positiv Getesteten hatten. Für diese „Kontaktpersonen 1“ hieß es: Für zwei Wochen ab in die häusliche Quarantäne. Und der Freistaat Bayern meint es damit ernst: Wer während dieser Zeit einen Fuß vor die Tür setzt, riskiert eine Geldstrafe von 1000 Euro. Wie einem inzwischen gelöschten Beitrag auf der Internetseite des SWR entnommen werden kann [4], gehen „Quarantänebrecher“  sogar das Risiko ein, erschossen zu werden:

Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?

Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.

Zweierlei Maß

Erinnern Sie sich noch? Als die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry Ende Januar 2016 auf die geltende Rechtslage hingewiesen hatte [5], dass bei einem illegalem Grenzübertritt unter bestimmten Voraussetzungen der Schusswaffengebrauch rechtmäßig sei, da war Land unter.

Doch zurück zur Quarantäne: Die „Haftbedingungen“ sind unschön: Totale Isolation. Angehörige bringen die Lebensmittel und die Güter des täglichen Bedarfs vorbei und stellen sie vor der Haustüre ab. Wer keinen Balkon hat, kann allenfalls aus dem offenen Fenster schauen, um etwas frische Luft zu schnappen.

Zur Quarantäne gekommen wie die Jungfrau zum Kind

Markus S. gehörte allerdings nicht zu den „Kontaktpersonen 1“, also jenen, die ein längeres Pläuschchen mit dem Corona-Positiven gehalten hatten und dafür mit 14 Tage Einzelhaft bezahlen mussten. Dachte er. Falsch gedacht. Der 28-Jährige war mit seinem PKW die 60 km von seinem Wohnort zur Party gefahren und hatte im Auto drei Freunde mitgenommen, wovon sich einer später als „Kontaktperson 1“ erwies.

Die Verantwortlichen des für den Wohnort von Markus S. zuständigen Gesundheitsamts fackelten nicht lange, machten ihn wegen des „kontaminierten“ Mitfahrers ebenfalls zur „Kontaktperson 1“ und schickten den 28-Jährigen in Quarantäne. Die beiden anderen „Unbeteiligten“ im Fahrzeug hatten das Glück, im Nachbarlandkreis zu wohnen. Das dort zuständige Gesundheitsamt kam zu einer abweichenden Beurteilung: Die beiden mussten nicht in Quarantäne.

Als Markus S. sich bei der für ihn zuständigen Behörde erkundigte, wie es zu dieser unterschiedlichen Handhabung kommt, erfuhr er, dass man den vorliegenden Fall sowohl „medizinisch“ als auch „infektiologisch“ beurteilen könne. Und die „infektiologische“  Beurteilungsweise, lege eben strengere Maßstäbe an, als die vom Nachbarlandkreis angewendete „medizinische“. Der auskunftsfreudige Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ließ auch keinen Zweifel daran, dass er die „medizinische“ Beurteilung der Kollegen vom Nachbarlandkreis kritisch sieht.

Es kann also in Bayern davon abhängen, in welchem Landkreis man wohnt, ob man in zwei Wochen in „Einzelhaft“ muss, oder nicht.

Traut man den eigenen Tests nicht?

Doch es wird noch kurioser: Am 17. August hatte Markus S. einen „Corona-Test“ gemacht und am 19. August die Mitteilung erhalten, dass dieser negativ ausgefallen war. Markus S. bot dem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes an, weitere Tests zu machen, um dann im Falle eines erneuten negativen Ergebnisses die Quarantäne beenden zu können.  Dies wurde jedoch abgelehnt: Kein Test, sondern Quarantäne. Basta. Da stellt sich nun schon die Frage, ob die Behörden ihren eigenen Tests nicht vertrauen. Falls das so ist, warum werden dann überhaupt welche gemacht? Und falls es nicht so ist, warum kann eine Quarantäne dann nicht nach zwei negativen Tests beendet werden?

Vielleicht ist den Behörden aber auch die die alte Labor-Binsenweisheit bekannt, die da lautet:

Wer viel misst, misst viel Mist.

Dieser Grundsatz war wohl noch nie zutreffender als bei den Corona-Tests.

PI-NEWS hat mit Markus S. gesprochen, der inzwischen die 15 Tage Quarantäne (kein Tippfehler, er musste 15 Tage in Quarantäne, nicht 14) hinter sich hat. „Da fällt einem wirklich die Decke auf den Kopf“, lautet sein Resümee. Rumliegen, Netflix, Internet, Dauertelefonieren und endlose Langeweile bestimmten seinen Tagesablauf. „Man meint, diese zwei Wochen würden überhaupt nicht mehr vergehen“, klagt er.

Bleibt noch die Frage, ob der positiv auf Corona getestete Partygast krank geworden ist. Raten Sie mal…

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Moslems und die „Corona-Quarantäne“

geschrieben von Eugen Prinz am in Corona,Islam | 123 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Im islamischen Kulturkreis stellen Männerfreundschaften einen bedeutenden Teil des sozialen Lebens dar. Man trifft sich, man trinkt Tee, man redet, man inhaliert gemeinsam genüsslich den Rauch der Wasserpfeife. Jedenfalls war das bis vor kurzem so. Jetzt nicht mehr, verflucht sei COVID-19! Kein Zweifel, die strengen Ausgangsbeschränkungen treffen moslemische Männer aufgrund des in ihrem Kulturkreis üblichen Sozialverhaltens besonders hart. Kann es sein, dass daher bei dieser Kohorte die Neigung, sich den Restriktionen zu unterwerfen, etwas weniger stark ausgeprägt ist?

Shisha-Bar: Hochbetrieb im verbarrikadierten Lagerkeller

Es waren laut Pressebericht „aufmerksame und besorgte Zeugen“, die am Samstagabend gegen 22.50 Uhr in Stuttgart die Polizei informierten, dass in einer „Shisha Lounge“ im Stadtteil Rot, Schozacher Straße, noch Betrieb herrscht.

Die herbeigerufene Streifenbesatzung stellte fest, dass die Scheiben der Gaststätte von innen verdunkelt worden waren und leise Musik nach außen drang. Die Eingangstüre war jedoch fest verschlossen. Als die Polizisten an einem Seiteneingang lauschten, hörten sie von innen  Stimmen und laute Geräusche.

Da trotz Rufen und Klopfen der Beamten niemand öffnete, wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft die Feuerwehr verständigt, die mit geeignetem Gerät anrückte und die Eingangstüre ohne Schlüssel öffnete, sehr zum Schaden der Türe.

Zuerst die kleinen Fische, dann die großen

In der Shisha-Bar wurden vier Personen angetroffen. Die Beamten hätten sich wohl damit zufrieden gegeben, diese Gruppe anzuzeigen und einen Platzverweis zu erteilen, aber der mitgeführte Polizeihund nicht.

Mit seiner Spürnase ortete er einen mit Gerümpel verbarrikadierten Lagerkeller, in dem weitere 22 Personen der Götting Corona ein Rauchopfer darbrachten und gemeinsam an den Wasserpfeifen nuckelten.

Damit wurde die Sache richtig rentabel. Die Beamten stellten die Personalien der insgesamt 26 Personen im Alter von 19 bis 35 Jahren fest. Die Shisha-Bar des 27-jährigen Gaststättenbetreibers wurde geschlossen. Er war bei der bei der Kontrolle zunächst nicht anwesend, wurde aber dann aufgrund der laufenden Ermittlungen von der Polizei herbei zitiert. Alle Beteiligten sehen nun einer Anzeige wegen eines Vergehens gegen das Infektionsschutzgesetz entgegen.

Bleibt noch die Frage nach dem Migrationshintergrund, auf die weder im Polizeibericht noch in der Berichterstattung der Lokalzeitung [6] eingegangen wird. PI-NEWS hat deshalb bei der Pressestelle der Stuttgarter Polizei nachgefragt. Das Ergebnis: Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um türkische Staatsbürger, beziehungsweise um Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund.

Beharrliche Verstöße gegen die Quarantäne – Syrer eingesperrt

Im schönen Landshut in Niederbayern wird jetzt ein Syrer wegen eines beharrlichen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz bis zum vorläufigen Ende der Quarantänemaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Landshut eingesperrt.

Der 27-jährige Asylbewerber vorläufigen Ende der Ausgangsbeschränkungen am 3. April, in der Justizvollzugsanstalt einsperren. Jetzt sind die Ausgangsbeschränkungen des Syrers noch ein wenig härter, als bei anderen Leuten. Und das ist gut so.

Ende der Ausgangsbeschränkungen im Fastenmonat Ramadan?

Dieses Jahr beginnt der Fastenmonat Ramadan am 23. April und endet am 23. Mai. Die Abendmahlzeit, mit der nach Einbruch der Dunkelheit die Moslems ihr tägliches Fasten brechen, wird „Iftar“ genannt. Traditionell wird diese Mahlzeit mit Familie und Freunden eingenommen. Es bleibt abzuwarten, ob die gegenwärtigen Restriktionen bei den Moslems noch auf Verständnis stoßen, wenn sie im Fastenmonat Ramadan fortgeführt werden. Und es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung und die Regierungen der Länder Lust haben, dies auszutesten.

Der Autor wagt die Prognose, dass spätestens zum Ende des Ramadan, beim Fest des Fastenbrechens, das über drei Tage hinweg großartig gefeiert wird, die Ausgangsbeschränkungen Geschichte sind.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [7] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [8] und den Blog zuwanderung.net [9]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Großeinsatz in Suhl: „Flüchtlinge“ verweigern Corona-Quarantäne

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein | 132 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Nachdem ein Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Suhl positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, verhängte das zuständige Gesundheitsamt am Freitag über die Unterkunft eine Quarantäne. Seitdem dürfen die 533 Insassen die Anlage nicht mehr verlassen.

Ein Polizeisprecher zu den folgenden Ereignissen:

„Wie zu erwarten, stiess die Maßnahme der Quarantäne bei den 533 Insassen nicht unbedingt auf Gegenliebe“

Fluchtversuche aus der Quarantäne

Ab Sonntag Nachmittag unternahm eine Gruppe von etwa 20 „jungen Männern“ aus  Georgien und den berüchtigten Maghreb Staaten, mehrere Anläufe, die Unterkunft illegal zu verlassen [12]. Die uneinsichtigen Asylbewerber versuchten, über den Zaun zu klettern und entfernten Gullideckel, um zu sehen, ob über die Kanalisation ein Weg aus der Einrichtung in die Stadt führt. Als Polizeikräfte die Flucht verhinderten, drohten die „Schutzsuchenden“ damit, das Gebäude anzuzünden und lösten einen Feueralarm aus.

Am Montag verhinderte dann die selbe Klientel den Zugang der Mitbewohner zu ihrer Mittagsversorgung. Die jungen Herren aus Georgien und Maghreb ließen nur die Kinder das Essen ungehindert einnehmen. Auch dieser Zustand wurde von der Polizei beendet.

Kinder als Schutzschilde missbraucht

Anschließend, gegen 11.40 Uhr versammelten sich vor dem Haupteingang etwa 30 hoch aggressive Personen, Sie wissen schon aus welchen Ländern, und versuchten unter Zeigen einer IS-Fahne, das Haupttor zu überwinden. Dabei wurden Kinder als lebende Schutzschilde in der ersten Reihe postiert. Auch hier gelang es der Polizei im Laufe des Nachmittags, die trügerische Ruhe wieder herzustellen.

Da die Behörden nun zur Einsicht gelangt waren, dass es besser sei, die „faulen Äpfel“ aus dem Korb zu entfernen, gab es am Dienstag einen Großeinsatz.

Die Polizei rückte mit zwei Hundertschaften der Bereitschaftspolizei, dem SEK, Wasserwerfern, gepanzerten Fahrzeugen, Rettungswägen und dem Löschzug der Feuerwehr Suhl an. Insgesamt wurden 17 der Störer festgenommen und in die ehemalige Jugendarrestanstalt in Arnstadt gebracht. Nach den anderen wird noch gesucht.

EU verhängt Einreiseverbot – nicht jedoch für Asylbewerber

[13]Wegen der Corona-Pandemie hat die Europäische Union ab sofort ein Einreiseverbot [14] für Personen aus Drittländern verhängt. Ausgenommen sind Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra und die Schweiz.

Was stutzig macht, ist die Formulierung, dass Einreisende aus Nicht-EU Staaten nur zurückgewiesen werden, „wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt“. Es ist naheliegend, dass sich das auf Asylbewerber bezieht. Diese können offenbar trotz „Corona“ ungeachtet ihres Gesundheitszustandes weiterhin in die EU einreisen und Asyl beantragen, denn sie werden ja verfolgt.

Während sich EU-Bürger „wegen Corona“ in manchen Ländern sogar Ausgangssperren unterwerfen müssen, lässt man also weiterhin Fremde herein, über deren Gesundheitszustand nichts bekannt ist.

Da fällt einem wirklich nichts mehr ein.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [7] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [8] und den Blog zuwanderung.net [9]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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