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Pinneberg: Räuber erbeuten 47.000 Euro – und bleiben straffrei

Bild der Überwachungskamera vom Überfall am 9. Februar 2017 in Quickborn: Die Angeklagten Muhamet X. und Daniele V. zwingen den Ladeninhaber Niels F. mit Waffengewalt zum Tresor.

Von MANFRED W. BLACK | Muhamet X. und Daniele V., beide heute 24 Jahre alt, haben einen brutalen Überfall verübt: Vor viereinhalb Jahren überfielen sie einen Kiosk in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Täter bedrohten den Kioskbesitzer Niels F. (damals 33) mit einer Pistole und sprühten ihm Pfefferspray in die Augen. Sie schlugen dem Shop-Inhaber auch mehrfach mit der Waffe auf den Kopf. Selbst der Hund des Überfallenen „bekam einen Tritt ab“ (Bild-Zeitung) [1]. Die Täter erbeuteten aus dem Postfilialen-Tresor 46.740 Euro und flohen anschließend unerkannt.

Noch anderer Straftaten verdächtig

Nur durch einen Zufall kamen Polizisten den Banditen ein paar Wochen später auf die Spur. Fahnder der Ermittlungsgruppe Jugend der Kripo durchsuchten am 15. September 2017 die Wohnräume der jungen Räuber, die eigentlich ganz anderer Straftaten verdächtig waren. Bei der Durchsuchung fanden die Polizeibeamten die für den Überfall auf den Kiosk verwendeten Sturmhauben sowie die Schreckschusspistole. Angesichts der überraschenden Funde gaben die beiden Verdächtigen den Raubüberfall auf den Quickborner Kiosk stehenden Fußes zu.

Weitere Straftaten konnten den Gewalttätern – trotz jahrelanger Ermittlungen – nicht nachgewiesen werden. Wegen dieser langen Ermittlungen und auch wegen Corona, so hieß es offiziell, wurden die Verbrecher erst am 17. August 2021 vor das Jugendschöffengericht Pinneberg gestellt.

Vor Gericht ließen die Angeklagten über ihre Verteidiger den Überfall auf den Kiosk „einräumen“ (Hamburger Abendblatt) [2], die Gewalttäter entschuldigten sich im Gerichtssaal beim Überfallopfer. Niels F. nahm die Entschuldigung an.

Einer der Räuber, Daniele V., überreichte dem Kioskbesitzer demonstrativ und „freiwillig“ (Abendblatt) 500 Euro als „Schmerzensgeld“. Wohl nicht zuletzt deswegen, weil der Täter die Richter milde stimmen wollte. Der andere Angeklagte, Muhamet X., kündigte flugs an, einen gleich hohen Betrag an den Überfallenen überweisen zu wollen.

Verteidigung: Unhaltbare Zustände

Einer der Verteidiger, Uwe Maeffert – ein im Norden bekannter linker Rechtsanwalt – wusste die großen zeitlichen gerichtlichen Verzögerungen sogleich für die Angeklagten zu nutzen. Er sprach von einem „unhaltbaren Zustand“ und erinnerte daran, dass Jugendstrafverfahren eigentlich einem „Beschleunigungsgebot“ unterliegen und dass bei solchen Prozessen der „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund zu stehen habe. Angeblich könne das Gericht nach so langer Zeit nicht mehr „erzieherisch“ auf die beiden nunmehr 24-jährigen Angeklagten „einwirken“.

Deswegen forderte Maeffert die Einstellung des Verfahrens. Diesen Antrag lehnte die Vorsitzende Richterin Dagmar Trüller ab. Daraufhin stellte die Verteidigung die Forderung, „die Angeklagten alternativ mit einer Verwarnung davonkommen zu lassen“ (Abendblatt).
Die Staatsanwältin Annika Thiel erinnerte daran, dass den Angeklagten im Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafe von fünf Jahren gedroht hätte, es handele sich schließlich „um einen Verbrechenstatbestand“.

An ihrer Entwicklung gearbeitet?

Dann verkündigte die Staatsanwältin allerdings überraschend, in diesem besonderen Fall könne von einer Jugendstrafe abgesehen werden. Die Angeklagten hätten vier Jahre Zeit gehabt, „an ihrer Entwicklung zu arbeiten“, sie sähen das Unrecht ein und hätten aus freien Stücken Schmerzensgeld gezahlt.

Das war Wasser auf die Mühlen die Verteidiger. Sie erklärten, ihre Mandanten hätten sich in den letzten Jahren in der Tat sehr positiv entwickelt. Beide lebten „in festen Partnerschaften“ und verfügten über ein geregeltes Einkommen. Die Verteidigung: „Sie haben auch ohne Einwirkung der Justiz ihren Weg gefunden.“ Eine Sanktionierung sei jetzt „unnötig“.

Grundsätzlich beurteilte das Schöffengericht nunmehr die Lage ähnlich. Nur in einem Punkt widersprach das Gericht der Verteidigung. Es ordnete für beide Angeklagte eine „Vermögensabschöpfung“ an, und zwar in Höhe der erbeuteten Summe. Richterin Dagmar Trüller stellte großmundig fest: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen, auch im Jugendstrafrecht nicht.“

Allerdings sind die erbeuteten Gelder offenkundig zum größten Teil längst spurlos verschwunden. Bekannt ist nur, dass der Räuber Daniele V. unmittelbar nach dem Überfall einen BMW für 7000 Euro gekauft hat. Das Kfz war nach der Festnahme der Täter von staatlichen Behörden beschlagnahmt und sicher „verwahrt“ worden.

Allein diese Verwahrung hat den Staat mehr als 3000 Euro gekostet, ehe die zuständige Behörde das Auto verkauft hat: für 2300 Euro. Dieses Geld blieb anscheinend in der Staatskasse, das Minus in Höhe von 700 Euro trägt jetzt der Steuerzahler.

Großherziges Versprechen

Die Banditen haben großherzig vor Gericht versprochen, die rund 47.000 Euro in Raten zurückzuzahlen. Ob und wann diese Rückzahlungen erfolgen werden, weiß niemand. Bild kommentierte das Versprechen mit sarkastischen Worten: „Dafür werden die beiden lange abzahlen müssen.“

Fazit: Zumindest „minderjährige“ Verbrecher mit Migrationshintergrund müssen im Kreis Pinneberg nach einem schweren Raub offenbar dann keine Strafe fürchten, wenn sie angeben, sie würden ihre Tat bereuen. Damit werden Tür und Tor geöffnet für viele weitere schwere Straftaten.

Auf der Basis ihrer linken Rechtsphilosophie ruinieren Richter so – gewollt oder ungewollt – den deutschen Rechtsstaat. Auf Kosten rechtschaffener Bürger, die „schon länger hier leben“ (Angela Merkel).

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Neubrandenburg: Fahndung nach brutalem Raubüberfall

geschrieben von Eugen Prinz am in Einzelfall™,Kriminalität,Migrantengewalt,Polizei | 80 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Der 5. April 2020 wird einer jungen Mutter aus Neubrandenburg noch lange in Erinnerung bleiben. Zusammen mit ihrem Kleinkind machte sie am Ihlenpool, einer malerischen Parkanlage mit Weiher in der Neubrandenburger Oststadt, einen Sonntagnachmittags Spaziergang.

Gegen 14.00 Uhr wurde die 32-Jährige von einer unbekannten männlichen Person von hinten gepackt und auf eine Parkbank gezogen [3]. Dort forderte der Angreifer in gebrochenem Deutsch die Herausgabe von Bargeld. Er drohte damit, das Kleinkind in den Teich zu werfen, wenn die Mutter seiner Aufforderung nicht nachkommen würde. Das Dumme daran: Die Frau hatte kein Geld bei sich.

Kein Geld – da wurde der Unbekannte gewalttätig

Aus Wut darüber schlug der Täter der jungen Mutter mit einem bislang unbekannten Gegenstand auf den Kopf. Anschließend wollte er noch eine brennende Zigarette auf ihrer Wange ausdrücken. Nur dem Umstand, dass die Geschädigte den Kopf rechtzeitig zur Seite drehen konnte, ist es zu verdanken, dass es bei einer oberflächlichen Brandwunde blieb.

Inzwischen wurde glücklicherweise ein Radfahrer auf den Überfall aufmerksam. Er schrie den Angreifer an, die Frau in Ruhe zu lassen, worauf dieser die Flucht in Richtung Norma in der Ziolkowskistraße ergriff.

Die Geschädigte musste aufgrund ihrer Verletzungen ambulant im Klinikum Neubrandenburg behandelt werden. Das Kind kam mit dem Schrecken davon.

Da sich bisher immer noch keine erfolgreichen Ermittlungsansätze ergeben haben, ist die Neubrandenburger Polizei jetzt mit einem Phantombild des Täters (siehe Beitragsbild) an die Öffentlichkeit gegangen.

Täterbeschreibung:

Etwa 25 Jahre alt, 1,75 bis 1,85 Meter groß, schlank, sieht sportlich und sehr gepflegt aus. Sprach gebrochen Deutsch und trug eine graue Jogginghose sowie eine schwarze Strickjacke mit Kapuze.

Die Polizei bittet bei der Aufklärung der Tat um Mithilfe aus der Bevölkerung und fragt: Wer kennt die abgebildete Person? Wer kann Angaben zu den Personalien oder einem möglichen Aufenthaltsort der abgebildeten Person machen? Die Ermittler bitten alle Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich bei der Polizei in Neubrandenburg unter 0395-55 82 5224 oder im Internet unter www.polizei.mvnet.de [4] zu melden.

Kommentar: 

Der Autor erhält täglich etwa ein Dutzend Emails mit Berichten regionaler und überregionaler Mainstream-Medien über schwere Straftaten, deren Tatverdächtige entweder gesichert oder mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Zuwanderungshintergrund haben. Hätte jede einzelne dieser Meldungen noch vor vier Jahren einen Aufschrei der Entrüstung unter der Leserschaft hervorgerufen, werden sie mittlerweile nur noch mit einem Achselzucken zur Kenntnis genommen. Das wirft natürlich bei den Autoren die Frage auf, ob es sich überhaupt noch lohnt, darüber zu berichten. In diesem Fall hat sich der Verfasser dafür entschieden, zumal diese Öffentlichkeitsfahndung Unterstützung verdient.

Knapp abgeschlagen auf Platz 2 im Entscheidungsfindungsprozeß des Autors, landete übrigens ein Iraker aus Dortmund, der seine Frau umgebracht haben soll, weil sie sich von ihm trennen wollte. Nachdem er die selbe „Scheidungsnummer“ vor einigen Jahren auch schon in den Niederlanden [5] bei seiner ersten Frau durchgezogen hat und dafür eine Haftstrafe (die offenbar nicht lange genug war) verbüßte, hätte es der zweifache Witwer fast auf Platz 1 geschafft. Aber nur fast. Obwohl die Schlagzeile „Scheidung auf Irakisch“ durchaus ihren Reiz gehabt hätte. 

Sie sehen, liebe Leser, diese Zeiten machen zynisch. 


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
»Telegram Kanal: Eugen Prinz DIREKT (t.me/epdirekt [9])
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Frontenhausen: Schwarze Dreadlock-Männer stechen 28-Jährigen nieder

geschrieben von Eugen Prinz am in Einzelfall™,Migrantengewalt | 77 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Der im niederbayerischen Landkreis Dingolfing/Landau gelegene Markt Frontenhausen, ein „Bauernkaff“ mit knapp 5000 Einwohnern, liegt nicht, wie böse Zungen  behaupten, am A… der Welt. Das ist etwas übertrieben. Aber man kann ihn von dort aus bereits sehen.

Und weil das so ist, wäre es in Frontenhausen vor dem Jahr 2015 undenkbar gewesen, dass ein nichtsahnender, Dorfbewohner am frühen Abend mitten im Ort von drei Schwarzen mit Dreadlocks überfallen und niedergestochen [12] wird.

Geld und Uhr gefordert

Der 28-Jährige war vorgestern gegen 21.00 Uhr, in der Nähe des Marienplatzes unterwegs, als ihn drei Männer abpassten und in gebrochenem Deutsch Bargeld und seine Armbanduhr forderten. Als der junge Frontenhausener die Herausgabe verweigerte und weggehen wollte, stachen sie ihn nieder. Der 28-Jährige schaffte es noch, in Richtung der Friedhofstraße zu entkommen, wo sich zwei Passanten seiner annahmen und erste Hilfe leisteten. Er wurde mit schweren Verletzungen im Oberkörper in eine Klinik gebracht. Die alarmierte Polizei leitete sofort eine Großfahndung ein, die jedoch ergebnislos blieb.

Von den Tätern liegt folgende Beschreibung vor: 

Zwischen 20 und 25 Jahre alt, schlank, dunkelhäutig, um die 180 Zentimeter groß, bekleidet mit Kapuzenpullis, auffällige Frisur (nach oben stehende Dreadlocks).

Zeugen, die den Überfall im Bereich des Marienplatzes beziehungsweise Frantoplatzes beobachtet haben oder sonstige sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die Kripo unter 0871/9252-0 oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Kommentar:
Wie dieser Raubüberfall zeigt, ist man inzwischen nicht einmal mehr in der tiefsten Provinz vor Verbrechern sicher, die als angebliche Flüchtlinge zusammen mit jenen, für die diese Bezeichnung zutreffen mag, ins Land kommen. Unstrittig ist, dass vor allem ungebildete, junge Männer aus den unteren sozialen Schichten kommen. Also jene Gruppe, die unabhängig vom Kulturkreis für die höchste Kriminalitätsrate bekannt ist. Die Bundesregierung weiß das und lässt trotzdem weiterhin Jahr für Jahr Fremde ins Land, deren Anzahl der Bevölkerung einer Großstadt entspricht. Kein Wunder, dass durch die darin enthaltenen schwarzen Schafe das Leben in Deutschland selbst im kleinsten „Bauernkaff“ (die Frontenhausener mögen dem Autor vergeben) immer gefährlicher wird. Was die Verantwortlichen in Berlin auch nicht berücksichtigen ist, dass sie von den meisten Zuwanderern keine Dankbarkeit erwarten dürfen, im Gegenteil. 

Die Menschen (alle Menschen, nicht nur die Zuwanderer) sind so gestrickt, dass ein einziges „Nein“ nach einer Serie von Wohltaten genügt, um die Stimmung ins Gegenteil zu verkehren. Im Rahmen seiner beruflichen Ausbildung hatte der Autor einige Vorlesungen in Psychologie. Ein Beispiel des Dozenten ist ihm heute noch gut in Erinnerung, weil es sich im schon so oft bestätigt hat: 

Wenn man einem kleinen Jungen 30 Tage lang einen Euro schenkt und am 31. Tag nicht mehr, dann sagt er nicht: „Das war aber ein netter Mann, der hat mir jetzt 30 Tage lang einen Euro geschenkt.“ Nein, er wird sagen: „Dieser Idiot! jetzt schenkt er mir nichts mehr“.  

Es kann gut sein, dass aus dieser Geisteshaltung heraus so mancher Zugewanderte für sich das Recht ableitet, sich das zu holen, was er glaubt, dass ihm außer dem, was er ohnehin bekommt, noch zusteht. Dieses Verhaltensmuster kommt noch zu den anderen Risikofaktoren hinzu und der Autor wagt heute schon die Prognose, dass wir in den kommenden Jahren eine deutliche Zunahme der Raub- und Eigentumsdelikte, verübt durch Zuwanderer, sehen werden.  

Doch wie es scheint, fürchtet sich der Schlafmichel mehr vor einem „Grippeverschnitt“ namens Coronavirus als vor den Messern krimineller Zugewanderter. Wäre es nicht so, hätte man dem Treiben dieser Regierung an der Wahlurne schon lange ein Ende gesetzt.


Buchtipp zum Beitrag:
[13]


[14]Eugen Prinz [6] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [10]

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Vertuschung unter dem Deckmantel des Persönlichkeitsschutzes?

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Deutschland,Lückenpresse,Siedlungspolitik | 62 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Am Samstag, dem 10. November gegen 22:15 Uhr hielt sich ein 38-Jähriger im U-Bahnhof Frankenstraße in Nürnberg auf, als er von drei Jungen angepöbelt wurde. Im Laufe der Auseinandersetzung zückten sie plötzlich ihre Messer und forderten von dem Mann die Herausgabe von Bargeld. Letztlich aber flüchteten die Tatverdächtigen ohne Beute.

Da von den Beschuldigten eine gute Personenbeschreibung vorlag, gelang es sehr schnell, sie festzunehmen. Es handelt sich um ein Kind im Alter von 11 Jahren und zwei 14-Jährige. Bei ihrer Durchsuchung wurden mehrere handelsübliche Küchenmesser aufgefunden und sichergestellt. Zudem ergab eine Überprüfung, dass das Trio zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben war.

Gegen die beiden 14-Jährigen wird nun wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung ermittelt. Da der 11-Jährige strafunmündig ist, hat er außer einer Mitteilung an die  Staatsanwaltschaft und das Jugendamt keine weiteren Folgen seiner Tat zu fürchten. Die drei Tatverdächtigen befinden sich nun in einem Jugendwohnheim in Nürnberg.

Soweit die Zusammenfassung der polizeilichen Pressemitteilung zu diesem Vorfall. Doch das ist nicht das Hauptthema dieses Artikels.

Auskunft zu einem möglichen Migrationshintergrund verweigert

Ein Kind und zwei 14-Jährige, die mit Küchenmessern bewaffnet herumlaufen und die Leute überfallen. Müssen wir uns in Deutschland nun auch noch vor hochkriminellen Jugendbanden [15] fürchten, die seit neuestem wie Pilze aus dem Boden wachsen?

Es versteht sich von selbst, dass gerade bei derartig gelagerten Fällen ein erhöhtes Informationsbedürfnis der Bevölkerung besteht. Die Bürger wollen wissen, ob es sich bei den Tatverdächtigen um „Eigengewächse“ handelt oder wir uns diese Früchtchen im Rahmen der Zuwanderung eingefangen haben. Üblich war es jedenfalls vor einigen Jahren noch nicht, dass in Deutschland so viele Messer auf der Straße unterwegs sind.

Nachdem eine Internetrecherche nach dem ethnischen Hintergrund des Trios ergebnislos verlief, kontaktierte der Autor die Pressestelle des Polizeipräsidiums Nürnberg. Der zuständige Pressesprecher verweigerte jedoch strikt die Auskunft über die Staatsangehörigkeit oder einen möglichen Migrations- bzw. Flüchtlingshintergrund der Tatverdächtigen und verwies auf den besonderen Persönlichkeitsschutz bei Kindern und Jugendlichen.

Was gehört zu den Persönlichkeitsrechten?

Neben dem Schutz der Privatsphäre umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz des Namens und der Ehre, der Urheberrechte, das Recht auf eine richtige Darstellung der eigenen Person in Wort, Schrift und Bild, das Recht am eigenen Bild, Namen, gesprochenem Wort, das Recht der engeren Lebenssphäre und Privatsphäre, Rechte über das Leben, den Körper, die Gesundheit und die Freiheit. Ferner wird aus dem Persönlichkeitsrecht ebenfalls das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen hergeleitet. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht stellt dementsprechend ein sehr weit gefasstes Grundrecht dar.

Fadenscheiniges Argument

Weshalb die Auskunft über den ethnischen Hintergrund der Tatverdächtigen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, bleibt jedoch das Geheimnis der Pressestelle des PP Nürnberg. Es dürfte angesichts von 20 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und 60 Millionen ohne einen solchen etwas schwierig werden, anhand dieser Information Rückschlüsse auf die Identität der Tatverdächtigen zu ziehen. Und die Offenlegung der Identität des von der Berichterstattung Betroffenen ist nun mal die Grundvoraussetzung für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Es besteht daher kaum ein Zweifel, dass der ethnische Hintergrund des Trios nicht aus Gründen des besonderen Persönlichkeitsschutzes verschwiegen wird, sondern aus anderen Gründen, die hier keiner weiteren Erläuterung bedürfen.

Nun haben wir also inzwischen zwei Brandmauern, die dafür sorgen sollen, dass die Ethnie von Tatverdächtigen möglichst nicht genannt wird. Da ist einmal der Pressekodex [16], insbesondere die berüchtigten Ziffern 8 und 12 und dann noch die Richtlinien der Polizeibehörden, die bestimmen, welche Informationen an die Presse weitergegeben werden.

Nennung der Ethnie als Schutz der Migranten vor Diskriminierung

Angesichts der veränderten Lage in Deutschland sind die einschlägigen Richtlinien des Pressekodex und der Pressestellen der Polizeibehörden nicht mehr zeitgemäß. Beide Richtlinien sollten geändert und grundsätzlich der ethnische Hintergrund mutmaßlicher Straftäter in den Medien genannt werden, also auch bei autochthonen Deutschen.

Es braucht keiner eine solche Regelung zu fürchten, wenn es zutrifft, dass Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund nicht krimineller sind als die indigene deutsche Bevölkerung. Somit wäre  gerade mit dieser Regelung allen diesbezüglichen Spekulationen durch wahrhafte und vollständige Berichterstattung der Boden entzogen.

Der Autor vertrat gegenüber dem Pressesprecher die Auffassung, dass die Bevölkerung gerade unter den veränderten Bedingungen in Deutschland ein Recht darauf habe, den ethnischen Hintergrund von Tatverdächtigen zu erfahren.

Wollen SPD Wähler die Wahrheit nicht wissen?

Die Antwort des Pressesprechers war verblüffend: „Es gibt sicherlich Leute, die das gar nicht wissen wollen. SPD Wähler zum Beispiel“. Da blieb dem Autor momentan die Spucke weg. Kann das wirklich sein? Bei näherem Nachdenken musste er dem Beamten Recht geben. Die Gutmenschen wollen so etwas nicht wissen. Es gibt übrigens in Afrika ein Tier, das ein ähnliches Verhaltensmuster an den Tag legt: Der Vogel Strauß.

Bleibt immer noch die ursprüngliche Frage nach dem ethnischen Hintergrund des Messer-Trios offen. Waren es indigene Deutsche? Deutsche mit Migrationshintergrund? Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge?

Der Autor ist überzeugt, dass es ihm der Pressesprecher nur zu gerne unter die Nase gerieben hätte, wenn es indigene Deutsche gewesen wären. Persönlichkeitsschutz hin oder her. Aber um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen: Der Beamte hat sich völlig korrekt seinen Vorschriften entsprechend verhalten und die bayerische Polizei leistet unter schwierigen Bedingungen eine hervorragende Arbeit. Die Politik ist es, die versagt, nicht die Polizei.

Nachtrag

In den Kommentaren wurde folgende, gute Frage aufgeworfen:

chemikusBLN 15. November 2018 at 14:31
Ernstgemeinte Frage. Hält sich ein Presseorgan nicht an den Codex, was passiert dann? – Verbannung, Zwangsmitgliedschaft bei der CDU? Keine Einladung mehr zu Hintergrundgesprächen? Bitte ernsthaft um Aufklärung, wie die Sanktionen sind.

Hier die Antwort auf diese Frage:
Im Gespräch ist die Wiedereinführung der Todesstrafe für Verstöße gegen den Pressekodex. Bisher wird in der Regel eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verhängt.

Satire beiseite, die Sanktion für einen Verstoß gegen den Pressekodex ist eine Rüge durch den deutschen Presserat, die veröffentlicht wird [17]. Inweit diese Rüge die Lebensqualität der Gerügten beeinträchtigt, entzieht sich der Kenntnis des Autors.

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