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Rendsburg: Eltern vor Gericht, weil sie ihr Kind vor dem Islam schützen wollen

Die Islamisierung Deutschlands schreitet hurtig voran und ohnehin zu wenige Menschen wehren sich, wenn doch landet man aber offenbar schnell mal vor Gericht. Im Oktober letzten Jahres berichtete PI-NEWS [1] über den Fall eines 13-jährigen Schülers des Gymnasiums Kronwerk in Rendsburg, der auf Wunsch seiner Eltern nicht an einem Besuch in einer Moschee der verfassungsfeindlichen, islamfaschistischen Milli Görüs-Bewegung teilnahm.

Der Vater hatte, um der Schulpflicht Genüge zu tun auch vorgeschlagen, dass sein Sohn die betreffende Zeit in einer Parallelklasse verbringen solle. Nach Aussagen des Kieler Bildungsministeriums [2], sei das abzulehnen gewesen, denn es sei Pflicht für jeden Schüler im Rahmen des Erdkundeunterrichts an einem Moscheebesuch teilzunehmen, das entspräche „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG (Schulgesetz) Schleswig-Holstein. Die für die Angelegenheit (noch) zuständige Schul- und Berufsbildungsministerin Britta Ernst ist die Ehefrau von SPD-Vize und Erstem Bürgermeister der Stadt Hamburg und SPD-Hoffnungsträger Olaf Scholz.

Der Gymnasiast blieb dann am besagten Tag daheim. Daraufhin erhielten die Eltern einen Bußgeldbescheid [3] in Höhe von jeweils 150 Euro für Vater und Mutter. „Schulschwänzen“ stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar – offenbar auch, wenn das Ministerium höchstselbst den Besuch einer Parallelklasse nicht genehmigt.

Über die Kinder entscheidet der Staat

Die Eltern wollen nicht zahlen, nun gibt es eine Gerichtsverhandlung. Wie die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung [4] berichtet, erklärte Renate Fritzsche, die Rektorin des Gymnasiums, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“

„Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, tönte ein Sprecher der Kieler Indoktrinationsbehörde.

Da ist aber noch viel Luft nach unten, was man Kindern so alles im Rahmen „kultureller Vielfalt“ per Schulgesetz verordnet zeigen könnte. Wem jetzt noch nicht übel ist, der kann sich ja darüber Gedanken machen. Die eine oder andere Idee steuern sicher auch noch die staatlichen Ideologie-Dealer vom Bildungsministerium bei.

Eltern hatten Angst um ihr Kind

Die Rendsburger Moschee stand jedenfalls aufgrund der dort tätigen Milli Görüs-Bewegung lange Zeit unter Beobachtung des Verfassungsschutzes [5], der dieser Organisation in Teilen eine „extremistische und antisemitische Zielsetzung“ bescheinigte. Die islamische Landnahmeeinheit hat zwei 26 Mieter hohe Minarette und in Rendsburg plärrt auch der Muezzin seinen [6] Will-Köpfen-Schlachtruf über die Gemeinde.

Alexander Heuman, der Anwalt der Familie begründet das Handeln der Eltern, diese hätten auch angesichts einer Vielzahl islamischer Gewalttaten um Leib und Leben ihres Sohns gebangt und wollten ihn nicht einem Umfeld aussetzen, wo er als „Ungläubiger“ verachtet werde.

Unsere linke islamaffine Justiz wird Anwalt und Eltern zwar vermutlich abblitzen lassen. Dennoch wäre es wünschenswert, mehr Eltern würde sich derart schützend vor ihre Kinder stellen und sich weigern, sie dem Islam und seinen Hassgläubigen zu überlassen – ebenso wenig wie ihr Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht den Schulen, die, wie man aller Orts sehen kann dafür sorgen, dass unsere Kinder sich naiv und ohne gesunde Berührungsangst den islamischen Monstern nähern. (lsg)

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Kiel: Moscheebesuch Pflicht für Schüler

geschrieben von PI am in Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Schule | 324 Kommentare

moscheebesuch [1]Im Fall des Rendsburger Schülers, dessen Eltern zu einem Bußgeld von insgesamt 300 Euro verdonnert wurden (PI berichtete [3]), weil sie einen Besuch ihres Sohnes in einer Moschee im Rahmen einer Schulveranstaltung aus weltanschaulichen Gründen ablehnten, gibt es nun eine erschütternde Stellungnahme des Kieler Bildungsministeriums [2]. Diesen Aussagen Zufolge sei es für jeden Schüler Pflicht im Rahmen des Fachs Erdkunde an einem Moscheebesuch teilzunehmen, ein Ersatzunterricht in einer Parallelklasse, um der Schulpflicht nachzukommen, sei daher nicht zu genehmigen. Der Besuch einer Moschee entspräche hier „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG (Schulgesetz) Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, heißt es.

(Von L.S.Gabriel)

Im konkreten Fall ging es darüber hinaus um eine Moschee, der verfassungsfeindlichen und islamfaschistischen Milli Görüs-Bewegung [7] (IGMG). Dieser Einwand wird vom Ministerium mit der Begründung vom Tisch gewischt, Milli Görüs sei im aktuellen Verfassungsschutzbericht (2015) nur noch in einer Fußnote erwähnt, weil der Verfassungsschutz „nicht mehr alle Gliederungen der Gemeinschaft als verfassungsfeindlich ansehen würde“, berichtet die SHZ aktuell [8].

Das Kieler Bildungsministerium sieht sich also berechtigt jedes Kind in Schleswig-Holstein dazu zu zwingen, auch gegen den Willen der Eltern, eine islamische Indoktrinationsstätte zu besuchen. Das Recht der sogenannten Religionsfreiheit [9], das auch vorsieht keiner Religion anzugehören, sieht man hiervon nicht betroffen, und das mit der mehr als fadenscheinigen Rechtfertigung, dass der Besuch einer Moschee im Rahmen des Geographieunterrichts „Teil einer erdkundlichen Exkursion zum Thema „fremde Kulturen“ sei und sich nicht auf den Religionsunterricht beziehe.

Der Staat nimmt sich hier einmal mehr die Freiheit sich über die Eltern hinwegzusetzen, nicht nur in Fragen der Erziehung, sondern auch über deren weltanschauliche Wertevorstellungen. De facto handelt es sich dabei wohl um so etwas wie Kindesentzug und da es hierbei um den Mord- und Gewaltkult Islam geht eigentlich sogar um Missbrauch.

Der Logik des Kieler Ministeriums zufolge könnten Kinder dann wohl auch im Fach Biologie zum Thema „sexuelle Vielfalt“ zu einer Exkursion ins nächstgelegen Puff gezwungen werden.

Kontakt:

Ministerium für Schule und Berufsbildung
Jensendamm 5, 24103 Kiel

Bildungsministerin Britta Ernst (SPD)
E-Mail: britta.ernst@bimi.landsh.de [10]
Tel.: 0431 988-5700


(Hinweis an unsere Leser: Wir bitten Sie bei Schreiben an die Kontaktadresse, trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise.)

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Rendsburg: Bußgeld für Eltern, weil Sohn nicht am Moscheebesuch teilnahm

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands | 223 Kommentare

[11]In Rendsburg sind die Eltern eines Siebtklässlers mit einem Ordnungsgeld von zweimal 150 Euro belegt worden, weil ihr Sohn nicht an einem Moscheebesuch teilnehmen [12] sollte. Aus weltanschaulichen Gründen lehnten es die Eltern ab, dass ihr Sohn im Juni des Jahres den Besuch mitmachte. Zusätzlich machten sie damals Sicherheitsbedenken geltend, wie der NDR berichtet:

Weil Eltern ihren Sohn bei einem Schulausflug in eine Moschee zu Hause ließen, könnten sie nun vor Gericht kommen.

Bereits im Juni hatte eine siebte Klasse des Gymnasium Kronwerk in Rendsburg im Rahmen des Erdkundeunterrichts die benachbarte Moschee besucht. Der Vater eines 13-Jährigen teilte der Lehrerin schriftlich mit, dass sein Sohn bei der Veranstaltung nicht dabei sein sollte.

Nach Angaben von Jurist Alexander Heumann [13] geschah das „aus weltanschaulichen Gründen und Sorge um ihr Kind“. Alexander Heumann ist nach eigenen Angaben Fachanwalt für Familienrecht und vertritt die Eltern. In seiner Verteidigerschrift, die er im Internet veröffentlicht hat, zitiert er die Eltern mit einem Schreiben, in dem sie betonen, sie sorgten sich auch um die Sicherheit für Leib und Leben ihres Kindes. „Seit Jahren hören wir Berichte über religiös motivierte Gewalt im Zusammenhang mit islamischen Menschen“, heißt es darin weiter.

Als der 13-Jährige am Tag der Exkursion tatsächlich nicht erschien, schaltete Schulleiterin Renate Fritzsche das Ordnungsamt ein. Das verhängte einen Bußgeldbescheid: Vater und Mutter des Schülers wurden aufgefordert, jeweils 150 Euro zu zahlen. Die Eltern legten Widerspruch dagegen ein und holten Rechtsanwalt Heumann ins Boot. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft Itzehoe den Fall.

Dieser Fall sorgt für Empörung, und selbst die durch die NDR-Zensur gefilterten Kommentare beim NDR kritisieren in ihrer Mehrheit das Vorgehen der Schulleitung, zu Recht.

Zu fragen wäre zum Beispiel, ob mit gleicher Härte und gleicher Entschlossenheit auch wirkliche Schulschwänzer bzw. deren nachlässige Eltern bestraft werden, wenn ihr Kind einmal unentschuldigt fehlt. Werden die gleich behandelt und 150 Euro nach einem unentschuldigten Fehlen verhängt?  Oder soll hier wohl doch eher ein unbotmäßiger Verweigerer des Gessler-Grußes [14] exemplarisch bestraft werden?

Was ist mit der Bekenntnisfreiheit? Das so genannte Kruzifixurteil von 1995 [15] bestimmte, dass Kreuze aus bayerischen Klassenzimmern abzunehmen seien, hier Auszüge aus der Begründung:

– Das christliche Kreuz ist kein lediglich kulturelles Symbol und kein überreligiöses Symbol für Humanität oder Barmherzigkeit. Es ist das Symbol einer bestimmten Religion.
– Art. 4GG schützt davor, dass der Bürger in einem staatlich geschaffenen Pflichtraum (Schulpflicht) dem Einfluss eines bestimmten Glaubens ausgesetzt wird, ohne sich diesem entziehen zu können.
– Auch für Personen im Sonderrechtsverhältnis wie etwa Schüler gilt das Grundrecht der Religionsfreiheit uneingeschränkt.
– Bei Kindern unter 14 Jahren, die sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen können (vgl. § 5 RelKErzG), wird durch das „Kreuz in der Schule“ die Freiheit der Eltern verletzt, ihre Kinder im Sinne einer bestimmten Weltanschauung zu erziehen (Art. 6 Abs. 2 GG – Erziehungsfreiheit).
– Die Religionsfreiheit der Schüler und das Erziehungsrecht der Eltern untereinander ist zu einem „schonenden Ausgleich“ nach den Grundsätzen praktischer Konkordanz zu bringen.

Man ersetze hier „Kreuz“ durch „Moschee“ und „Kreuz in der Schule“ gegen „Schule in der Moschee“ und man erhält ein maßgeschneidertes Urteil für den Rendsburger Schüler und seine tapferen Eltern.

Warum durfte der Schüler nicht die baulichen Elemente der Moschee oder einzelne Besonderheiten wie Geschlechtertrennung alternativ anhand eines Arbeitsblattes in der Schule erarbeiten? Sollten hier vielleicht „alle Sinne angesprochen“ werden, sollten „Einstellungen“ geschaffen werden, positive Einstellungen einer Religion gegenüber, die man blauäugig als friedlich, realistischerweise und aus guten Gründen aber auch als intolerant und unfriedlich ansehen kann?

Der Schüler bzw. seine Eltern mussten mit einer religiösen Einflussnahme rechnen, da mit Sicherheit ein Imam oder andere gläubige Muslime durch die Moschee führten. Vielleicht mussten sogar die Schuhe vor dem Betreten ausgezogen werden, was nicht auf den Schmutz von der Straße zurückzuführen ist, sondern auf religiöse Vorschriften, an denen damit zwangsweise teilgenommen werden musste.

Wenn  Muslime auf Geheiß Allahs nur mit Socken in ihren heiligen Ort gehen dürfen, soll ihnen das unbenommen sein, nur sollte niemand gezwungen werden, an so einem Quatsch auch noch teilnehmen zu müssen.

Insgesamt haben hier die Muslime mit der Schulleiterin Frau Fritzsche eine willfährige Bundesgenossin gefunden, die in ihrem Sinne, ganz ohne Aufforderung und im vorauseilenden Gehorsam, einen weiteren Schritt bei der Islamisierung Rendsburgs [6] und der Gängelung freier Menschen mitgegangen ist.

Nach dem Marsch durch die Institutionen haben nun die Pädagogen ihren Marsch durch die Köpfe der Kinder begonnen, ohne Rücksicht, diesmal mit der Staatsmacht im Rücken und mit einem vermeintlich edlen Ziel vor Augen. Andernorts ist man schon die nächsten Schritte [16] gegangen.

Kontakt:

kronwerkGymnasium Kronwerk
Schulleiterin: Renate Fritzsche (l.)
Eckernförder Str. 58 b-d
24768 Rendsburg
Tel.: 04331/78 25 11
schulleitung@gymnasium-kronwerk.de [17]

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