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Bonn: Türke schlachtet Freundin mit 34 Messerstichen ab – Freispruch!

Tahir S. (hinter dem roten Aktendeckel) schlachtete seine Exfreundin mit 34 Messerstichen ab.

Am 27. Februar 2017 machte sich der Türke Tahir S. auf nach Euskirchen zu seiner Exfreundin, um wie er sagte, seinen achtjährigen Sohn zu besuchen, den der Drogensüchtige seit fünf Jahren nicht gesehen hatte, um den er sich aber angeblich große Sorgen gemacht habe. Er habe sich überzeugt, dass es dem Kind gut ginge und ging wieder, um sich im Krankenhaus einen gebrochenen Arm und wegen seiner Drogensucht behandeln zu lassen. Dort bekam er offenbar nicht die gewünschte Behandlung und randalierte bis die Polizei eintraf.

Gegen 23 Uhr machte er sich erneut auf den Weg zur Wohnung seiner Exfreundin, die ihn beschimpft und bedroht habe, ihr neuer Freund habe ihn wohl auch gewaltsam am Eindringen in die Wohnung hindern wollen. Daraufhin habe er „Rot gesehen [1]“. Obwohl er einerseits beteuerte nicht dahin gegangen zu sein, um jemanden anzugreifen, hatte er aber doch ein Messer dabei und sagte auch: „Als ich zugestochen habe, wollte ich sie töten!“

Sogar als die verletzte 33-jährige Mutter sich zu einer Nachbarin flüchten wollte, verfolgte er sie und stach weiter auf sie ein. Insgesamt fügte er der Frau 34 Messerstiche zu, in deren Folge sie verstarb. Sein kleiner Sohn, um den er sich angeblich davor solche Sorgen machte, hörte seine Mutter in Todesangst schreien.

Das „Trotzurteil“

Am Donnerstag urteilte das Bonner Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Josef Janßen auf Freispruch! Das Gericht folgte damit einem psychiatrischen Gutachten, demnach der Mördertürke schuldunfähig sei. Er soll wegen „akuter Psychose“ in einer Klinik untergebracht werden. Ohne Therapie bleibe er gefährlich, so der Sachverständige.

Der Richter sorgte sich aber wohl ohnehin eher darum, dass es (noch) Menschen gibt, die es wagen ihre Meinung zu sagen.

Der Express [2] schreibt:

Richter Josef Janßen.
Er könne sich schon denken, wie es „heute Abend in den sozialen Medien rumort“, machte Vorsitzender Josef Janßen seinem Unmut Luft.
Schließlich sei S. „Türke, seit 20 Jahren in Deutschland und hat außer Straftaten nicht viel im Sinn“. Und jetzt mache er auch noch einen auf schuldunfähig, würden ihm viele unterstellen. Dabei  hätte man ihn doch wegen Mordes lebenslang in den Knast stecken müssen. Aber, so Janßen: „Nicht soziale Medien und der Stammtisch bestimmen, was Recht ist. Sondern die Gesetze.“ Und die sehen für  Angeklagte, die für ihre Taten nicht verantwortlich sind, eben Freispruch vor.

Das Land der Dichter und Denker mutiert täglich mehr zum Land der Psychos und Perversen, die aber allesamt entweder krankheitsbedingt schuldunfähig oder selber „arme Opfer der Gesellschaft“ sind. Aber wenn eine deutsche Omi Essen klaut, weil sie trotz 45 Jahren Arbeit Hunger leiden muss, geht sie mit Sicherheit in den Knast [3].

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