- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Dresden: Syrische Bande erbeutet 58 Waffen – Bewährung!

Von JOHANNES DANIELS | Wozu benötigen „Vor-Krieg-und-Gewalt-in-ihrer-Heimat-Geflüchtete“ 58 Waffen in Deutschland? Und warum kommen die polizeibekannten Multikriminellen sofort nach ihrem Strafprozess wieder auf freien Fuß – im Namen des Volkes? Diese Frage wird man sich als erfahrener deutscher Staats- uns Strafrechtler noch stellen können, ohne als „Rechtspopulist“ o.ä. zu gelten.

Am frühen Morgen des 7. März wurde die Dresdner Polizei durch Passanten über einen Einbruch in das Waffengeschäft PW-Store auf der Webergasse alarmiert. Etwas später nahmen die Beamten vier junge Syrer im Bereich der Schweriner Straße fest, die noch einen Teil der Beute bei sich trugen. Einen anderen Teil hatten die Flüchtigen bei der “Flucht“ entsorgt. Am Mittwoch wurde der Einbruchdiebstahl in Höhe von 14.500 Euro vor dem Jugendschöffengericht des Dresdner Amtsgerichts „verhandelt“. Das Ergebnis könnte selbst hart gesottene PI-NEWS-Leser sprachlos machen.

Dresden: MUFL meets MITA – mit Hämmern, Messern und Schlagstöcken

Die Täter sind zwar vorwiegend „MUFL“ (Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge), aber zugleich auch „MITA“ (Mehrfach-Intensiv-Täter Asylbewerber) – wie so oft seit 2015. Ein Krimineller soll 15 Jahre alt sein, zwei andere seien gerade 17 geworden und einer soll 20 Jahre alt sein. Ein Straftäter lebt bei seinen Eltern, die anderen, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland kamen, sind in Jugendeinrichtungen untergebracht.

Die Staatsanwaltschaft wirft allen Angeklagten Diebstahl mit Waffen und Sachbeschädigung vor. Gegen 3.20 Uhr waren die syrischen „Schutzbedürftigen“ [1] mit Masken vermummt und ausgerüstet mit Hämmern, Messern und Schlagstöcken in das Waffengeschäft eingedrungen. Während zwei die Scheiben zerschlugen, standen die anderen Schmiere. Dann plünderten sie den Laden und ließen unter anderem 58 Gas- und Luftdruckwaffen, Munition, Elektroschocker, 35 Messer, Pfefferspray und Teleskopschlagstöcke für exakt 12.069,25 Euro mitgehen. Darunter auch täuschend echte Anscheinswaffen – für den damit Bedrohten nicht auf „Anhieb“ zu unterscheiden, ob die MP echt oder unecht ist. Der Sachschaden belief sich auf 2.500 Euro.

Vier Angeklagte, vier Asyl-Pflichtverteidiger, zwei Dolmetscher: Die Tische auf der Anklageseite vor dem Jugendschöffengericht reichten kaum aus für die Täter mit ihrem steuerfinanzierten „Anhang“.

Doch der Waffenraub ist nicht die einzige Straftat des sächsisch-syrischen MUFL-Quartetts: Mustafa S., (17 Jahre wie immer) hatte zudem im Juni 2017 einen Mann an einer Haltestelle mit einem Schlagring verletzt und der 20-jährige Adel Al-A. einen Ladendetektiv bei Netto bedroht: „Ich schicke 20 Ausländer vorbei, die stechen dich ab.“

Allein die Akte „Khaled A.“ zeigt das phänotypische Profil der Intensivtäter, auch wenn er erst seit kurzem in Deutschland ist und ebenfalls angebliche „17 Jahre“: Mindestens acht Mal war das Menschengeschenk [2] im Gastland massiv gewalttätig. Doch alle Anzeigen blieben folgenlos bei Behörden und Justiz – ein ganzes Jahr lang passierte nichts, er trieb weiter sein Unwesen in Dresden. Er hatte unter anderem andere Bewohner beklaut, Betreuer in seiner Unterkunft bedroht, attackiert, Polizisten verletzt und angespuckt. Dabei fielen die üblichen Polizisten-Beleidigungen: „Arsch“, „Wixxxer“, „isch figgge deine Muddda“. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, im Februar in der Eisdisco auf der Magdeburger Straße einen jungen Mann mehrfach geschlagen und gedroht haben, ihn abzustechen. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung und weitere Verletzungen. Weil Kahled A. Teile dieser zweiten Anklage abstritt, trennte das Gericht das Verfahren gegen ihn zunächst ab. In seinem Heimatland wäre ihm nicht nur das Verfahren abgetrennt worden …

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit!

Nach der langwierigen Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit im „Interesse der Erziehung der Jugendlichen“ von der Verhandlung ausgeschlossen – Jugendschutz!

Die Sächsische Zeitung berichtet [3] emphatisch vom Prozess gegen die Intensiv-Täter:

„Adel Al A., Omar Y., Mustafa S. und Khaled A. sehen aus, als könnten sie niemandem ein Haar krümmen. Die jungen Syrer seien zur Tatzeit noch nicht volljährig gewesen, Omar Y. sei außerdem durch Erlebnisse in seiner Heimat schwer traumatisiert. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Markus Vogel schloss sich dieser Sichtweise an. Die Angehörigen der Syrer und ihre rechtlichen Vertreter, etwa zehn Personen, durften allerdings im Saal bleiben, um zu hören, was die Angeklagten zu dem Überfall auf den PW Store zu sagen hatten.

Dieser Einbruch ist nicht die einzige Straftat, die den Angeklagten zur Last gelegt wird. Khaled A. war damals schon 20 und musste am Mittwochvormittag besonders lange zuhören, als Staatsanwältin Cornelia Kaufmann die Anklage verlas […]

Alle Urteile sind auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, lassen sich die jungen Männer in dieser Zeit wieder etwas zuschulden kommen, müssen sie ihre Gefängnisstrafen absitzen. Außerdem bekamen sie mehrere Auflagen. Dazu gehören unter anderem je 100 Arbeitsstunden.“ [Hervorhebungen durch PI-NEWS]

Die Urteilsverkündung war dann wieder öffentlich. Die jungen Männer wurden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr verurteilt. Die Strafen wurden selbstverständlich zur Bewährung ausgesetzt.

„Unfassbar, wie junge Männer, die aus einem Land kommen, in dem es drunter und drüber geht, die aber aus guten Elternhäusern kommen, hier Läden ausräumen! Sie haben ihren ehrlichen Landsleuten hier einen Bärendienst erwiesen“, erklärte Richter Markus Vogel in der Urteilsbegründung mit sachlicher Milde.

Aber: „Wir sind ein Rechtsstaat und sie haben sich ihre Bewährungen verdient,“ so der Richter-Vogel weiter: „Wir erwarten von Ihnen ein geordnetes Leben, sonst Knast oder Abschiebung!“, ermahnte Richter Vogel die „geflüchteten Goldtaler“, die sichtlich beeindruckt in ihre Handys starrten. Die Verurteilung solle den jungen Syrern eine Warnung sein. „Es ist gut, dass hier schnell durchgegriffen wurde.“

Justiz-Paradiesvogel Markus Vogel ist immer zur Stelle, wenn es um die Verteidigung des Linksstaats geht. Er ist eine verlässliche Säule des Merkel-Regimes und des Justizapparates.

In einem überregional Aufsehen erregendem Strafverfahren gegen vorbestrafte Dresdner Steinewerfer und „Nazi-Gegner“ (Strafdelikt: versuchter Totschlag) hatte er den AntiFa-Aktivisten Maximilian W. zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt – natürlich auf Bewährung!

Richter Vogel griff hart durch und verfügte die Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden. Die Verurteilung erfolgte wegen schweren Landfriedensbruchs, der Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung wurde von ihm unter den Tisch fallen gelassen.

Sogar die „taz“ schwelgt in Lobeshymnen [4] über den links-sympathischen Dresdner Richter:

„In der Verhandlung kamen die schwierige Kindheit und auch fünf Vorstrafen des Angeklagten zur Sprache. Positiv wertete das Gericht, dass sich W. vom Alkohol gelöst und seinen Hauptschulabschluss nachgeholt habe – man könne eine günstige Sozialprognose stellen. Als gefühlter, aber nirgendwo organisierter Linker nahm W. schon mehrfach friedlich an Protesten gegen Nazi-Aufmärsche teil.

W. betonte seine ursprüngliche Absicht, erneut friedlich zu demonstrieren. Orientierungslos habe man sich von einer größeren Gruppe Linksautonomer mitziehen lassen, die schließlich Gewaltbereitschaft gezeigt habe. In ihm persönlich seien Aggressionen gewachsen, als er beobachtete, wie ein Polizist eine Frau mit Kind umriss. Beweise für gezielte Würfe des Angeklagten gibt es jedoch nicht.

In der Urteilsbegründung ließ Richter Markus Vogel Sympathie für das ursprüngliche Anliegen erkennen, gegen die Nazis zu demonstrieren. Die Art und Weise aber sei völlig falsch gewesen.“

Während seiner Vernehmung hatte Ralf Stegners Scherge ungewollt den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König belastet, der mit „seinem legendären Lautsprecherwagen“ bei der „Anti-Nazi-Demo“ in der Dresdner Südvorstadt unterwegs war. Der Lautsprecher hätte „die ganze Zeit gegen die Polizei gehetzt“, dazu aufgefordert, sich nicht zurückdrängen zu lassen und sich schützend um den Wagen zu scharen. Auch der berüchtigte Straftäter und GRÜNE Ex-Vizekanzler Joseph Martin Fischer fing einmal klein als Steinwerfer und bemühter Polizisten-Totschläger [5] an …

Polizeibekannte Syrer erbeuten 58 Waffen – Bewährung!

Vorbestrafter AntiFa-Steinewerfer mit schwerer Kindheit – Bewährung!

Richter Vogel schießt immer wieder den Vogel ab.

Like