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Durchsuchung bei Weimarer Richter – Bestrafe einen, erziehe 100

Von DER ANALYST | Christian Dettmar, Familienrichter am Amtsgericht Weimar/Thüringen, hatte am 8. April 3032 mit einem Urteil in einem Kindeswohlverfahren bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Er gab einer klagenden Mutter Recht und entschied, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülern vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Außerdem ordnete er an, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei.

Urteil mit Gutachten untermauert

Sein Urteil [1] stützte er auf Sachverständigengutachten der Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, des Psychologen Prof. Dr. Christof Kuhbandner und der Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer.

Dettmar stellte in dem Urteil fest, dass die von ihm verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellten, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lasse.

Schallende Ohrfeige für das herrschende Establishment

Diese Entscheidung stellte selbstredend eine schallende Ohrfeige für die Corona-Politik der Regierung dar. Noch nie hatte sich sich ein Richter so deutlich, mutig und diametral gegen die staatlich verordneten Zwangsmaßnahmen gestellt.

Das Urteil gab jenen Hoffnung, die auf die Justiz als Bollwerk gegen den rasanten Demokratieabbau in unserem Land setzten.

Hausdurchsuchung bei mutigem Richter

[2]Wie weit dieser inzwischen fortgeschritten ist, zeigte sich gestern, als die Polizei bei Richter Christian Dettmar mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Haustüre stand und sein Büro, seine privaten Räumlichkeiten und sein Auto durchsuchte. Der Tatvorwurf: „Rechtsbeugung“.

2020news.de berichtet [3], dass das Handy des Richters beschlagnahmt worden war, aber erfahrungsgemäß nimmt die Polizei bei der Gelegenheit auch Notebooks, PCs und alle Datenträger mit.

Mit dieser Durchsuchung wird der Artikel 97 Grundgesetz, in dem es heißt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen„, mit Füßen getreten.

Es ist nicht verwunderlich, dass man ausgerechnet in Thüringen, das von der SED-Nachfolgepartei DIE LINKE regiert wird, damit beginnt, die Judikative als letzte Bastion gegen die Corona-Diktatur zu schleifen.

Die Staatsanwaltschaft ist im Gegensatz zu den Richtern weisungsgebunden. Das heißt: Wenn ein Befehl aus dem Justizministerium kommt, muss der Staatsanwalt danach handeln. Wer letztendlich hinter dieser Aktion steckt, ist bisher nicht bekannt und wird möglicherweise immer ein Geheimnis bleiben. Kein Geheimnis ist, dass Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow weiß, wem er noch einen Gefallen schuldet.


[4]Gerne erfüllen wir die Bitte der Betreiber des alternativen Telegram-Nachrichtenkanals D-NEWS, an dieser Stelle Werbung für sie zu machen.
D-NEWS – besuchen und abonnieren lohnt sich! Hier der Link: https://t.me/MeineDNEWS [5]


Richter Dettmar wird vom Hamburger Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate [6] vertreten. Fest steht, dass sich diese Aktion unter der Rubrik „Bestrafe einen, erziehe 100“, einordnen lässt. Künftig wird sich jeder Richter, der in einer ähnlichen Angelegenheit entscheidet, gut überlegen, welches Urteil er spricht. Genauso wie die Ärzte mittlerweile keine „Maskenatteste“ mehr ausstellen, selbst wenn diese hundertmal gerechtfertigt sind.

Abschließend noch ein Rat von dem Querdenker-Anwalt Ralf Ludwig, den er auf seinem Telegram Kanal veröffentlicht hat:

Mir fehlen die Worte!!! Ich kann nur jedem raten: Schafft euer Vermögen ins sichere Ausland, habt einen Plan, dieses Land zu verlassen.
Wer vor Richtern nicht Halt macht, achtet keine Rechtsstaatlichkeit mehr.

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München: Fatih-Fan lehnt als Richter Revision in Islam-Prozess ab

geschrieben von byzanz am in Islamaufklärung,Justiz | 85 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Manfred Dauster hat als Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht meinen Revisionsantrag gegen das „Laufpublikum“-Volksverhetzungs-Urteil des Landgerichts München abgewiesen. In dem Prozess hatte ich nachgewiesen, dass ich bei beiden betreffenden Kundgebungen in meiner Argumentation ausgiebig differenziert hatte und dass bei meinen Ausführungen selbstverständlich nicht „alle Moslems“ gemeint sind, was auch die Richterin nach ausführlicher Ansicht von Videos dieser beiden Kundgebungen am 17.7.2015 vor dem Gebäude des Bayerischen Rundfunks und am 29.10.2016 in der Fußgängerzone der Sendlingerstraße in München bestätigte.

Aber nachdem ich zu meinen beanstandeten Aussagen „Moslems lehnen den freien, demokratischen Rechtsstaat ab“ und „wir werden Vergewaltigungen erleben ohne Ende, denn das ist auch ein Ausdruck dieses Herrschaftsanspruchs von Moslems“ nicht sofort im nächsten Satz die Differenzierung folgen ließ, argumentierte die Richterin, dass ein in diesem Moment vorbeigehendes „Laufpublikum“ das als Volksverhetzung hätte empfinden können.

Diese höchst umstrittene Beurteilung hätte zur erneuten juristischen Untersuchung an eine andere Kammer des Landgerichtes verwiesen werden können, damit dieser Umstand noch einmal genau beleuchtet wird. Wohlgemerkt: Mich hatte in beiden Fällen kein Passant eines sogenannten „Laufpublikums“ angezeigt, sondern ein in Libyen geborener und in Dresden lebender Moslem. Dieser „Rechtgläubige“ hatte mich schon im Jahr 2010 in von ihm produzierten Videos und verleumderischen Bildcollagen als vermeintlichen „Nazi“, Hitlerfan und Affen diffamiert.

Nachdem ich ihn deswegen anzeigte und er von der Dresdner Kripo verhört wurde, sucht er seitdem offensichtlich als Rache mit der Lupe hunderte meiner Kundgebungsvideos durch, um mich wegen irgendeines Halbsatzes auf angebliche „Volksverhetzung“ oder „Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft“ anzeigen zu können. Die Staatsanwaltschaften greifen solche Anzeigen natürlich gerne auf, um mich juristisch ans Kreuz nageln und damit irgendwann mundtot machen zu können.

Richter Manfred Dauster hatte am 18. Juli 2013 auf Facebook stolz ein Foto von sich veröffentlicht, auf dem er breit grinsend ein T-Shirt mit dem Christen-Schlächter und Konstantinopel-Eroberer Sultan Mehmet II. trägt. Die arabischen Schriftzeichen bedeuten „Mehmet, Sohn von Murad Han, immer siegreich“. Dieser Mehmet ist bis heute ein türkisch-islamischer Volksheld und trägt den Beinamen „Fatih“, was „Eroberer“ bedeutet. Nach ihm werden in Deutschland bisher über 100 Moscheen namentlich diesem Zerstörer des byzantinischen Christentums gewidmet. Moscheen, die vom türkischen Ministerpräsidenten Erdogan als „Kasernen“ bezeichnet werden, in denen die Gläubigen als „Soldaten“ weilen. Kein Wunder, dass vor allem die ihm indirekt unterstehende DITIB viele ihre Moscheen „Fatih“ nennt.

Dauster war Anfang 2000 einige Zeit in der Islam-Hochburg Sarajevo tätig [7] und gehörte dort als einziges deutsches Mitglied des damals neuen Staatsgerichts von Bosnien-Herzegowina der Kammer für Kriegsverbrechen an. Damals ging es wohl primär darum, Verbrechen an Moslems zu verurteilen. Erfahrungsgemäß dürfte auch dort die dazu im direkten Zusammenhang stehende Vorgeschichte von Verbrechen unter umgekehrten Vorzeichen unter den Teppich gekehrt worden sein. Wie so oft, wenn der aggressiv vordringende Politische Islam auf andere Kulturen und Religionen stößt, die sich irgendwann zu wehren beginnen, stellen sich viele der betroffenen Moslems dann öffentlichkeitswirksam als „Opfer“ dar.

Beispiele gibt es zuhauf: Rohingya in Myanmar, arabische Moslems in Palästina, Uiguren in China und eingewanderte Moslems in den europäischen Ländern, in denen die Regierungen mit Gegenmaßnahmen beginnen wie Frankreich und Österreich. Es handelt sich immer um das gleiche Prinzip: Sobald Moslems in einem Land einen nennenswert hohen Bevölkerungsanteil erreichen, stellen viele Islam-Funktionäre Forderungen zur Implementierung möglichst vieler Scharia-Bestandteile in das gesellschaftliche Leben. Das Endziel ist die Schaffung eines Islamischen Staates, in dem die islamische Gesetzgebung umfassend gilt. Diese Forderungen werden meist mit Gewaltexzessen und Terror-Anschlägen durch moslemische Fundamentalisten begleitet. Sobald sich die nicht-moslemische Mehrheitsbevölkerung erfolgreich zu wehren beginnt, wird auf den Opfer-Modus umgeschaltet, um das von der Ideologie des Politischen Islam zwingend vorgegebene Ziel dann doch noch zu erreichen.

Manfred Dauster leitete als Richter auch den Prozess gegen Harun Pashtun, einen in München geborenen Afghanen, der sich in Syrien aktiv am Dschihad des Islamischen Staates beteiligt hatte. Schon damals hatte Dauster indirekt mit mir zu tun, denn Pashtun hatte mir bei einer Kundgebung in der Münchner Fußgängerzone am 23. März 2013 vor laufender Kamera angedroht [8], mir den Kopf abzuschneiden und zuvor von hinten ein Messer in den Kopf zu stecken. Das Video, das auf YouTube bisher fast eine Millionen Menschen sahen, wurde auch im Gerichtssaal vorgeführt. Richter Dauster meinte zu dem afghanischen Moslem geradezu fürsorglich, dass das „ein Gschmäckle“ habe, was er mir ankündigte.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete [9] zum Prozessauftakt gegen Pashtun am 27.1.2015:

Schon bevor er nach Syrien ging, war Harun P. der Polizei aufgefallen. Er hatte die Plakate des rechten Politikers Michael Stürzenberger abgerissen und ihm gedroht. „Ich habe ihm gedroht, dass ich ihm den Kopf abschneiden werde, wenn ich ihn erwische“, sagte Harun P. Tja, seufzt da der Richter und wiegt den Kopf. „Das hat ein Geschmäckle. Sie drohen ihm mit einer Handlung, die wir aus einer Vielzahl von Videos kennen.“

„Gschmäckle“ nennt Dauster also allen Ernstes, wenn einem Menschen angedroht wird, ihm bei lebendigem Leibe den Kopf abzuschneiden. Eine grausame Prozedur, die seit den Zeiten des Propheten Mohammed im 7. Jahrhundert geradezu ein Standard in der Behandlung von vermeintlichen „Beleidigern“ des Propheten und des Islams ist. Das verrät viel über eine mögliche pro-islamische Gesinnung dieses Manfred Dauster, der sich auf Facebook am 18. Juli 2013, drei Monate nach dieser Kopfabschneid-Androhung, in einem Kreis von Männern zeigte, die ganz offensichtlich überhaupt kein Problem mit der Sympathie-Bekundung für den Vernichter des christlich-byzantinischen Reiches und Massenmörders Mehmet II. „Fatih“ haben. Aus dem Foto wird offensichtlich, dass Dauster der Einladende dieser Feier ist, offensichtlich anlässlich des 58. Geburtstags des Richters. Nur Männer anwesend. Ohne Schuhe. Tee auf dem Tisch. Es gehört nicht allzuviel Phantasie dazu, zu vermuten, dass es sich dabei vor allem um moslemische Männer handeln dürfte.

Dazu passt nahtlos, dass die Bild-Zeitung auch noch ein Foto aufstöberte [10], das Dauster im Urlaub mit einem türkischen Moslem zeigt, der Sympathien zu Salafisten habe.

Dieser Moslem ist dann auch noch in einer Richter-Robe im Oberlandesgericht zu sehen. Es liegt nahe, dass der Türke dort zu Besuch bei Dauster war und jener ihm die Robe zum Anziehen gab.

Diese Fotos beunruhigten auch den Präsidenten des Obersten Landesgerichtes, wie die Münchner Abendzeitung am 23.1.2015 meldete [11]:

Auch in der Justiz wachsen offenbar die Irritationen über das Verhalten des Richters. OLG-Präsident Karl Huber hat jetzt eine dienstliche Stellungnahme von Dauster angefordert. OLG-Sprecherin Andrea Titz betont, dass man aber noch weit von der Einleitung irgendwelcher disziplinarischer Verfahren entfernt ist. Es gehe lediglich um Information. Private Fotos werden vom OLG auch weiterhin nicht kommentiert, erklärte die Pressesprecherin. Richter seien aber gut beraten, den Anschein der Unabhängigkeit zu bewahren, um sich nicht angreifbar zu machen.

Die Bundesanwaltschaft sieht bislang noch keine Veranlassung, die Unabhängigkeit Dausters in Zweifel zu ziehen. Auf das T-Shirt-Foto angesprochen, erklärte Bundesanwalt Bernd Steudl im AZ-Gespräch, dass dies für den Prozess gegen Harun P. „keine Rolle spiele“.

Für die Bundesanwaltschaft also kein Problem, dass ein Richter einen Prozess um einen Dschihadisten leitet und gleichzeitig offensichtlich eine persönliche Bekanntschaft zu einem mutmasslich moslemischen Extremisten pflegt. Gegenüber dem Merkur [12] äußerte sich Richter Dauster damals schmallippig:

Wieso trägt ein Richter ein solches T-Shirt? Und warum veröffentlicht er davon auch noch Bilder im Internet? „Ich will das überhaupt nicht kommentieren, das ist meine Privatangelegenheit“, sagte Manfred Dauster unserer Zeitung am Telefon.

Die Echtheit der Aufnahmen bestätigt er. „Das Bild ist selbstredend.“ Er sehe auch in einer privaten Facebook-Seite für einen Richter kein Problem. Beim Oberlandesgericht will man sich nicht äußern, es handle sich um private Aufnahmen des Richters.

PI-NEWS berichtete am 3.12.2014 [13], dass auch das Bayerische Oberlandesgericht keinerlei Ansätze für eine Befangenheit von Dauster sieht. Es handele sich um „zwei private Bilder“ des Richters, die von der Pressestelle „weder bewertet noch öffentlich kommentiert“ werden. Blu-News hatte damals beim OLG um eine Stellungnahme gebeten.

Ob diese genauso gelautet hätte, wenn sich Richter Dauster in seiner Freizeit mit einem Kreuzzugs-Kostüm gezeigt hätte? Aber der Vernichter des christlichen Byzanz und grausame Massenmörder von Christen liegt wohl noch im Rahmen der politischen Korrektheit. Auch an den arabischen Schriftzeichen mit der Bedeutung „Mehmed, immer siegreich“ stört sich wohl niemand. Es waren ja nur Christen, die besiegt wurden, nicht erwähnenswert.

Wenn man sich damals die Freundesliste von Richter Dauster auf facebook ansah, beschlich einen noch mehr das Gefühl, hier einen ausgesprochenen Islam-Fan vor sich zu haben. Da fand man mehr Mustafas, Tariks, Halils, Mehmets, Akbars, Erols, Karims, Sahins und Selcuks als Christians und Roberts. Bezeichnend auch diese ganz offensichtlich tiefgläubige moslemische Facebook-Freundin Dausters:

Auf ihrer Seite präsentierte sie u.a. auch den türkischen Minister für religiöse Angelegenheiten des Hohen Rates und Absolventen der Theologischen Fakultät der Universität Ankara, Nihat Hatipoglu, ein Koran- und Hadith-Spezialist. Neben Hatipoglu war auch Sedat Ucan zu sehen, ein Musiker, der den Islam in seinen Videos feierte. All das gefällt Manfred Dauster offensichtlich.

Und dieser Richter Dauster hatte nun dem Vorsitz, um über die Revision meines „Laufpublikum“-Volksverhetzungs-Urteils zu befinden. Der Verdacht liegt nahe, dass seine ganz offensichtliche Nähe und Sympathie zum Islam hier seine Entscheidung womöglich beeinflusst hat. Zumal Entscheidungen in diesem Bereich immer einen großen subjektiven Ermessens-Spielraum haben. Vielleicht gefällt es ihm ja auch, dass durch dieses Urteil ein konsequenter Kritiker des Politischen Islams medial abgewertet werden kann, was auch in ausnahmslos jedem Zeitungsbericht über die BPE-Kundgebungen ausgiebig vorgenommen wird. Die Formulierung „der wegen Volksverhetzung verurteilte“ beherrscht seitdem jede Berichterstattung, inhaltlich wird meist nichts berichtet. Eine der wenigen Ausnahmen ist diese Reportage [14] von Regensburg Digital, bei der wenigstens ansatzweise auf Aussagen Bezug genommen wird. Ansonsten geht es aber in erster Linie darum, mich und damit die fundamentale Kritik am Politischen Islam zu disqualifizieren.

In jedem Fall hat diese Ablehnung der Revision durch Richter Dauster ein „Gschmäckle“, um in dessen Sprachschatz zu bleiben. Was zur Folge hatte, dass ich nun der Landesjustizkasse 4960 Euro Strafe plus Gerichtskosten überwiesen musste, denn das Urteil ist jetzt rechtskräftig.

PS: Es wird immer offensichtlicher, dass die deutschlandweiten Aufklärungskundgebungen der Bürgerbewegung Pax Europa über den Politischen Islam gestoppt werden sollen. Am Dienstag Vormittag rief mich die Augsburger Kriminalpolizei an und teilte mir mit, dass die Staatsanwaltschaft allen Ernstes wegen des Anfangsverdachtes der „Volksverhetzung“ bei der Kundgebung am 24. Oktober in Augsburg ermittelt. Obwohl ich bereits zwei Tage danach in einem PI-NEWS-Artikel [15] mit den betreffenden Video-Ausschnitten darlegte, wie umfangreich ich differenziert hatte.

Keine Frage: Ich soll nun, völlig unabhängig von den Tatsachen, endgültig durch ein Gerichtsurteil mit Androhung einer Gefängnisstrafe zum Schweigen gebracht werden. Es dürften weitere aufschlussreiche Gerichtsverfahren wie zuletzt am 7. Oktober in Hamburg [16] zu erwarten sein. Es fehlt nur noch der richterliche Ausruf:

„Sie sind ja ein schäbiger Lump“

Wer weiß, vielleicht kommt das ja auch noch irgendwann…


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [17] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [18]

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Verwaltungsgericht Gießen: Migration tötet | Update: Facebook zensiert Beitrag

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Deutschland,Politisch Inkorrekt | 74 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Update am Ende des Beitrags | Bereits im August 2019 erklärte ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen Wahlplakate der NPD mit der Aufschrift „Migration tötet“ für rechtens und gab damit einer Klage der NPD gegen die hessische Gemeinde Ranstadt statt. Diese hatte vor der Europawahl im Mai 2019 alle Plakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt“ abhängen lassen. Daraufhin zog die NPD vor Gericht.

Seltsamerweise erfuhr die Öffentlichkeit erst vor einigen Tagen von dem Urteilsspruch, nachdem das Rechtsmagazin „Legal Tribune Online [19]“ darüber berichtet hatte. Ein Schelm würde jetzt vermuten, dass es bestimmten Kreisen lieber gewesen wäre, so lange das Mäntelchen des Schweigens über das Urteil zu breiten, bis es von einer höheren Instanz – was zu erwarten ist – wieder aufgehoben wird.

Politisch unkorrekte Urteilsbegründung 

Hätte nicht ein Richter, sondern ein „normaler Staatsbürger“ das geäußert, was in der Urteilsbegründung steht, wäre vermutlich wegen Volksverhetzung gegen ihn ermittelt worden. So aber machte der Richter ungerührt von der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit der Justiz Gebrauch und urteilte gemäß seiner Rechtsauffassung. Und die tut dem Mainstream ziemlich weh:

Laut Urteilsbegründung erfüllt die Behauptung, dass Migration töte, nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, da es sich bei der Einwanderung von Flüchtlingen tatsächlich um eine „Invasion“ gehandelt habe. Der objektive Aussagegehalt von „Migration tötet“ sei eine empirisch zu beweisende Tatsache (Az. 4 K 2279/19.GI).

Dann geht der Richter in die Vollen:

„In diesem Sinne kommt dem Begriff Invasion keine volksverhetzende Bedeutung zu, sondern er beschreibt hier im übertragenen Sinne lediglich den Zustand des Eindringens von außen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie es insbesondere im Jahr 2015 objektiv feststellbar war. In diesem Jahr wurden die deutschen Grenzen durch die Wanderungsbewegung im Sinne eines Eindringens in das deutsche Staatsgebiet überrollt und es kam zu einem unkontrollierten Zuzug von Ausländern, aus welchen Gründen auch immer […]. Die Geschehnisse im Jahr 2015 sind durchaus mit dem landläufigen Begriff der Invasion vergleichbar und beinhalten keine Wertung und damit keinen volksverhetzenden Charakter“.

Desweiteren verweist der Richter in seiner Urteilsbegründung auf historische Wanderungsbewegungen, die für den Untergang des fremdenfreundlichen römischen Reichs oder der Inka-Hochkultur verantwortlich waren:

„Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen.“

Aktuelle Statistiken zu Sexual- und Tötungsdelikten sind ebenfalls Teil der Urteilsbegründung. Verwiesen wird auch auf die Kölner Silvesternacht, den Salafismus und Ehren- sowie Blutrachemorde. Zum Schluss heißt es:

„Die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/2015 hat zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen. Sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in der Lage sein, das Gewaltmonopol innerhalb ihrer Grenzen effektiv und wirksam auszuüben, ist hiermit ein schleichender Untergang verbunden, wie es einst im römischen Weltreich auch der Fall war“.

[20]Das Urteil wird nicht lange halten

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Richter eine Berufung zugelassen, die von der Gemeinde Ranstadt bereits eingelegt wurde und über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden muss.

Mit einer Entscheidung ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.

Wie dieses Berufungsverfahren ausgeht, kann sich jeder denken. Zudem wäre es nicht verwunderlich, wenn die sich berufliche Zukunft des Richters auf die Aburteilung von Verkehrssündern beschränken würde.

UPDATE 05.12.2019, 15:00 Uhr [21]

Wie jeder, der des Lesens mächtig ist, bestätigen wird, handelt es sich bei dem vorliegenden Artikel um die wahrheitsgemäße Berichterstattung über ein Urteil, das ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen im August 2019 gefällt hat. Über dieses Urteil [22] haben neben der eingangs erwähnten Quelle unter anderem auch der Deutschlandfunk [23] und der SPIEGEL [24] berichtet.

Das hat Facebook jedoch nicht daran gehindert, den Beitrag für alle Nutzer, außer den Moderatoren der PI-NEWS Facebook Seite, unsichtbar zu machen.

Er würde gegen die „Gemeinschaftsstandards zu gefährlichen Personen oder Organisationen verstoßen“. Es stellt sich jetzt die Frage, wen Facebook damit meint? Den Gießener Verwaltungsrichter? Das Gießener Verwaltungsgericht als Ganzes?

Wie uns Facebook weiter wissen lässt, wurden diese Standards entwickelt, um Schaden außerhalb ihrer Plattform zu verhindern. Also, liebe Leser, seien Sie vorsichtig, dass Sie durch wahrheitsgemäße Berichterstattung nicht zu Schaden kommen. Aber Facebook passt schon auf…

Ausländische Firmen erledigen die Drecksarbeit

Erwähnenswert ist noch, dass Facebook in den letzten Tagen bei der Zensur das Gaspedal bis zum Anschlag durchgetreten hat. Eine Sperre jagt die andere und teilweise erfährt man nicht einmal, wofür die Sperre eigentlich verhängt wurde.

Der Autor hat gegen jede dieser Sperren Einspruch eingelegt, da sich alle seine Artikel im Rahmen der freien Meinungsäußerung bewegen und von der Pressefreiheit gedeckt sind. Beide grundgesetzlich garantierten Rechte werden jedoch durch diese Regierung über die Hintertüre ausgehebelt. Und diese Drecksarbeit überlässt man ausländischen Firmen.


[25]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [26] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [27] und den Blog zuwanderung.net [28]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [29]

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5159 Euro für ein Kopftuch und keinen Tag Arbeit …

geschrieben von dago15 am in Islamisierung Deutschlands,Justiz,Scharia,Schule | 113 Kommentare

Von PETER BARTELS | Die Gallier kannten nur eine Angst – dass ihnen der Himmel auf den Kopf fällt! Gegen Deutschlands Richter hätte nicht mal der Zaubertrank von Miraculix geholfen. Die Götter in den schwarzen Roben haben den Himmel einfach abgeschafft …

Eine Muslimin kriegt 5159 Euro Gehalt, obwohl sie keine Stunde gearbeitet hat. Grund: Sie wollte ihr Kopftuch nicht abnehmen … Ralf Schuler darf es in seiner sterbenden BILD [30] so auf den Punkt bringen:

Christliche Kreuze müssen nach dem ‘Kruzifix-Urteil’ in Klassenzimmern abgenommen werden, wenn es irgendwen stört … Christliche Kirchen können nicht darauf bestehen, dass ihre Mitarbeiter Christen sind … Aber das Land Berlin muß nun sogar eine Entschädigung zahlen, weil in einem säkularen Staat ein Arbeitgeber sich erlaubt, das Abnehmen des Kopftuchs zu verlangen … Den Richtern war es egal, dass die Berliner Schule Kopftücher [verboten hat] …

Irgendein Polit-“Schäl” hat Schulers Kommentar an dieser Stelle garantiert passend geschwurbelt: Im Kommentar-Original steht nicht “verboten”, sondern nach Art der Wattebäuschchenwerfer in vorauseilendem Kadavergehorsam seiner Herrin Merkel gegenüber: “… AUS GRÜNDEN DER NEUTRALITÄT NICHT ERLAUBEN MÖCHTE”. Und derselbe Polit-Schäl hat wohl auch “Christliche Kirchen” reinredigiert, obwohl keine Sau “moslemische und buddhistische Kirchen” kennt. Je nun, Klippschule und Gymnasium sind halt auch nicht mehr das, was sie mal waren …

Dabei ist die Kopftuch-Klunte nicht mal Lehrerin, nur eine sogenannte “Quereinsteigerin”, Beruf: Informatikerin! Bei einem “Casting” (vor 148 Jahren: Bewerbungsgespräch) hatte sie sich mit Kopftuch als “Berufsschullehrerin” beworben. Als sie sich weigerte, auch für andere Schularten (Grund-, Realschule, Gymnasium) das Kopftuch abzulegen, wurde sie als “weniger qualifiziert als die Konkurrenz” (BILD) [31] abgelehnt. Die erste Instanz, Arbeitsgericht Berlin (wirklich!) bestätigte offenbar in einem Anfall von Recht und gesundem Rechtsempfinden die “Casting”-Entscheidung …

Die Kopftuch-Koranerin kniete sich mit Hilfe ihres juristischen Beistands (natürlich auf Kosten der Ungläubigen, also Christen!) in die zweite Instanz, Landesarbeitsgericht Brandenburg. Und hier urteilten die Richter, wie die Scharia befielt: Das “Neutralitätsgesetz” darf nur angewendet werden, wenn durch das Kopftuch “tatsächlich eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens zu erwarten sei”. Urteil (wieder BILD): “Anderthalb Monatsgehälter (5159 Euro) Entschädigung. Wegen Diskriminierung”. Gut, wenigstens wissen wir jetzt, dass eine Hilfs-Berufsschullehrin im bankrotten rot-grün-roten Berlin 3.439,33 Euro im Monat kassiert. Natürlich Steuergeld vom Pack …

Und wir wissen auch: Losfahren reicht nicht Amri … Erst wenn Du mit deinem LKW elf Ungläubige am Berliner Weihnachtsmarkt erschossen und totgefahren hast, kommt der/die Richter/In und macht “Du, Du!! Darfst Du aber eigentlich nicht …”

BRANDENBURG? Fontane war mal, lange her. Seit Ulbricht, Honecker und Gysi ist Brandenburg das Kernland der SED- und LINKS-Genossen. Okay, heute kämpft da die AfD unverdrossen, ist auch schon fast ganz nach vorn geschossen. Aber der LINKE Kader-Auftrag bleibt: Die BRD muss weg, egal wie, Hauptsache die Kapitalisten zahlen uns. Und ihr eigenes Schafott …

RICHTER? Früher Roland Freisler, Bendlerblock. Dann Hilde Benjamin, Stasi-Genickschuss. GRUNDGESETZ? Christlich Abendländisch? Strafgesetz? Zivilrecht? Der Marsch durch die Instanzen seit 1968 war weit und lang. Aber der Muff von 1000 Jahren unter den Talaren ist raus: Kinder-Ehe, Cousin & Cousine, Kreuze raus, Halbmond rein. Salomon war selten. Scharia immer mehr, bald immer…

Sind Richter besondere Menschen? Essen sie anders? Trinken sie anders? Leben sie auf einem anderen Planeten? Nein, sie fressen, saufen, furzen und f … wie alle Menschen. Sie haben ihre Kneipen, ihre Konsorten und ihre Kabine. Aber ihre Wahlzettel sind meistens rot oder grün gerastert. Nur tagsüber sind sie Schwarz. Wenn sie die Kutte anziehen und “Recht” sprechen. Sie sind die Todesraben Deutschlands, jetzt Einig Merkelland. Migranten, Migranten-Mafia, Migrantenpakt – die fünfte Kolonne trägt sogar längst Rote Roben. Und alle haben ihren Pilatus intus – die Schüssel mit dem Wasser für unschuldige Hände.

Das Pack zahlt nicht nur die die gepfefferte Strafe für die abgelaufene Parkuhr, es blecht auch das satte Gehalt der Götter in Roben. Und die “Staatsknete” kann sich sehen lassen, egal ob Türke, Palästinenser oder Libanese. Schon darum geht “Salomon” eigentlich gar nicht – der war ja Jude. Und Chesterton, der mit dem gesunden Menschenverstand, auch nicht. Der war Christ …


Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
Ex-BILD-Chef Peter Bartels.

PI-NEWS-Autor Peter Bartels [32] war zusammen mit Hans-Hermann Tiedje zwischen 1989 und 1991 BILD-Chefredakteur. Unter ihm erreichte das Blatt eine Auflage von 5 Millionen. In seinem Buch „Bild: Ex-Chefredakteur enthüllt die Wahrheit über den Niedergang einer einst großen Zeitung“ [33], beschreibt er, warum das einst stolze Blatt in den vergangenen Jahren rund 3,5 Millionen seiner Käufer verlor. Zu erreichen ist Bartels über seine Facebook-Seite [34]!

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Von Richtern und Komödianten

geschrieben von dago15 am in Justiz | 36 Kommentare

Von DR. MARCUS FRANZ (Wien) | Früher schufen die demokratisch gewählten Politiker die Gesetze und die Richter verwendeten diese Gesetze für ihre wichtige Arbeit. Heute ist es anders: Richter, die niemals vom Volk gewählt wurden, machen die Gesetze und die gewählten Politiker, die sich noch immer „Volksvertreter“ nennen, setzen sie brav um. Anschauliche Beispiele gibt es genug. Die #EheFuerAlle und ihre auf einem Richterspruch basierende Einführung ab 2019, ist vorerst der letzte Akt, in dem österreichische Richter grundlegendes Recht sprachen, aus dem dann Politik wurde. Genauer gesagt sind es die Verfassungsrichter, die heute die Kernfragen der Politik und da vor allem jene der Gesellschafts- und Grundsatzpolitik entscheiden.

Auch beim Nachbarn

In Deutschland ist es ähnlich, wenn nicht sogar schlimmer: Die Verfassungsrichter in Karlsruhe tauchen immer öfter in den politischen und medialen Debatten auf und geben dort ihre Meinungen zu den brennenden Fragen der deutschen und europäischen Politik ab. Der zukünftige Präsident des Bundesverfassungsgerichtshofes, Stephan Harbarth, sprach sich dieser Tage [35] klar für den Migrationspakt aus und bezeichnete alle, die gegen den Pakt sind, implizit als Rechtspopulisten. Im Sommer kritisierte [36] der jetzige Präsident Andreas Voßkuhle etliche CSU-Politiker, weil sie angeblich eine zu harte Rhetorik pflegen würden. Verfassungsrichter erheben sich so über die Politik, um derselben Handlungsanweisungen zu geben, auch wenn sie gar nicht in ordentlichen Verfahren dazu aufgerufen sind.

Die Umwertung der Werte

Da hat sich also massiv etwas geändert – aber was genau ist da eigentlich passiert? In der Politik hat eine förmlich nietzscheanische Wende eingesetzt, die „Umwertung aller Werte“ hat längst begonnen. Wo gesetzgeberische Klarheit und Gewaltentrennung war, soll rechtliche Diffusion herrschen und wo Verantwortlichkeit gegenüber dem Souverän als Prinzip galt, soll nun die Jurisdiktion das letzte und unanfechtbare Wort haben. Jeder höher stehende demokratische Diskurs ist damit von vornherein dem Tod geweiht. Daraus entsteht ein paradoxer Effekt: Die Politik wird auf diese Weise frei von Verantwortung und kann heikle Dinge an die Rechtsprechung vulgo die Verfassungsrichter delegieren. Das jeweilige Verdikt der Richter wird danach skrupel- und problemlos als Versatzstück des politischen Kleinhandels verwendet. Seht her, da kann man jetzt nichts machen, die Verfassungsrichter haben halt so entschieden! Anders gesagt: Die Politik organisiert die Entsorgung ihrer selbst über die Damen und Herren im Talar. Das ist enorm schade, denn zu Ende gedacht bedeutet das auch das Ende der Demokratie.

Draußen im Leben

Auf der anderen Seite, draußen im angeblich wirklichen Leben, werden derweil ebenfalls bestimmte Rollen getauscht: Die Kömodianten, Schauspieler, Sänger, Autoren, Kabarettisten und diverse andere Künstler haben ein neues und offenbar einträgliches Feld entdeckt, auf dem sie ihre Extrovertiertheiten präsentieren können. Die Rede ist von den politischen Formaten und Rubriken in der Medienszene. Dort schlägt heute der Künstler wesentlich öfter zu als in seinem angestammten Bereich. Kunst findet nicht mehr in der Galerie oder auf der Bühne ihren Umschlagplatz, sondern der Künstler geht lieber ins Fernsehen und lässt sich dort zu den fundamentalen Fragen unserer Zeit interviewen. Weil nur im Theater herumkünsteln oder in ein Mikro singen, das ist zu wenig, das kann doch eh irgendwie jeder.

Die Moral-Elite

Wer wirklich Künstler sein will, der muss sich heute als Kernbestandteil der neuen moralischen Elite gerieren. Und als solche wollen die Künstler uns vorgeben, was richtig, edel und moralisch ist. Egal ob Herbert Grönemeyer, Michael Köhlmeier, Heike Makatsch, Jan Delay oder Wolfgang Ambros – wer auch immer aus der Riege der Kunstschaffenden in einem Studio oder in einem Medium erscheint, redet daher von der Menschlichkeit, schwadroniert von der Verpflichtung zu helfen, solidarisiert sich mit den privaten und selbsternannten Seenotrettern, warnt vor den furchtbaren Rechtspopulisten, die angeblich Europa zerstören wollen oder findet sonst irgendeine Phrase, um seinen Tugendstolz der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Glaubwürdig?

Jetzt sei es natürlich den Damen und Herren aus der Szene unbenommen, ihre politische Meinung zu äußern. Sie dürfen sich gerne auch für die neuen Taktgeber der öffentlichen Moral halten. Nur: Glaubwürdig klingt das alles nicht, denn Künstler wollen ja ihre Produkte, Shows, CDs, Bücher etc. verkaufen. Und dafür eignet sich der Jahrmarkt der moralischen Eitelkeiten geradezu hervorragend. Apropos Moral: Über viele Jahrhunderte, im gesamten Mittelalter und herauf bis in die Neuzeit galten Komödianten und Schausteller als moralisch höchst fragwürdig. Ihr Ruf war mies und dem der Vagabunden ähnlich. Vielleicht ist ja der heute so bemüht daherkommende Anspruch der Künstler, als moralische Instanz statt als „liederliche Spielleute“ wahrgenommen zu werden, eine überschießende Kompensation der jahrhundertalten Minderwertigkeit?

Schaut in die Antike

Zur Ehrenrettung der Schauspieler muss man allerdings sagen, dass in der Antike, nämlich in der griechischen Wiege der Demokratie, die Schauspielerei durchaus zum politischen Wesen gehörte und einen allseits akzeptierten Raum zur politischen Reflexion bot. Das Theater war damals eine Art Spiegel der Gesellschaft und der Politik. Wenn man ehrlich ist, dann kann man darin Parallelen zum Heute erkennen. Leider liefert uns dieser Spiegel aber zu oft absurde und teils hässlich verzerrte Bilder einer im Grunde nur geheuchelten Moral, sodass man das ganze Theater über weite Strecken gar nicht ernst nehmen kann. Und das ist eigentlich schade.


(Im Original erschienen auf thedailyfranz.at [37])

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BILD setzt sich für die Meinungsfreiheit ein

geschrieben von PI am in Altmedien,Deutschland,Islamisierung Europas,Meinungsfreiheit,Multikulti,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

[38]Das hätte Axel Springer sicherlich erfreut: Die BILD-Zeitung richtet heute in einem sehr lesenswerten Beitrag einen Appell an die Meinungsfreiheit in Deutschland, die schon längst keine mehr ist. Wer sich – wie jetzt Thilo Sarrazin – nonkonform äußert und nicht gewünschte Wahrheiten ausspricht, wird (bislang) öffentlich vernichtet. Kommt jetzt ein Umdenken?

Die Bild stellt unter dem Titel „Diese Sätze muss man sagen dürfen, weil…“ [39] neun unbequeme Meinungen und die Fakten zur Diskussion. Wir veröffentlichen einige davon:

„Auf den Schulhöfen muss Deutsch gesprochen werden“

Fakt ist: Kinder und Jugendliche, die nicht richtig Deutsch sprechen, haben kaum Aufstiegschancen, sind anfälliger für Gewalt und Kriminalität. Bei den Mehrfachtätern (fünf und mehr Gewalttaten) belegen zum Beispiel türkischstämmige Jugendliche mit 8,3 Prozent einen vorderen Platz. Dort, wo türkische Jugendliche schulisch gut integriert sind, sinkt ihre Gewaltrate deutlich. Ausländische Jugendliche sind doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie deutsche. Einer der Hauptgründe: mangelnde Deutschkenntnisse.

[…]

„Ich will mich nicht dafür entschuldigen müssen, ein Deutscher zu sein“

Fakt ist: „Kartoffeln“, „Scheiß Deutsche“, „Schweinefleischfresser“ – so werden Deutsche in Deutschland beschimpft, an Schulen, in der U-Bahn, auf der Straße. Die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig (beging im Juli Suizid) beschreibt in ihrem Buch „Das Ende der Geduld“ die Deutschenfeindlichkeit vieler Migranten. Sie schildert den Fall, das türkischstämmige Jugendliche junge Frauen als „deutsche Huren“ titulierten und sagten, Deutsche könne „man nur vergasen.“ Heisig stellt fest: „Wenn Deutsche sich so gegenüber Ausländern verhalten, nennen wir das Rassismus.“ Dabei ist Deutschland ein so tolles Land, auf das auch Migranten stolz sein können. So wie die deutsch-libanesische Familie in Berlin, die zur Fußball-WM ihr ganzes Haus in Schwarz-Rot-Gold gehüllt hat.

„Zu viele junge Ausländer sind kriminell“

Fakt ist: In einigen Stadtteilen von Berlin ist die Gewaltkriminalität muslimischer Jugendlicher laut Schätzungen der Jugendrichterin Kristin Heisig (†2010) aus dem Jahr 2008 rund dreimal so hoch wie unter deutschen Jugendlichen. Und der Berliner Staatsanwalt Roman Reusch stellte 2007 fest: Rund 80 % aller „eingetragenen Intensivtäter“ stammen aus Einwandererfamilien. Und: Seit 1985 hat sich der Ausländeranteil in deutschen Gefängnissen nahezu verdoppelt. So sind beispielsweise in Hessen 45 % der insgesamt etwa 6000 Strafgefangenen Ausländer – die größte Gruppe unter ihnen (19,2 %) sind Türken. Zum Vergleich: Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung liegt derzeit bei 8,9 %.

[…]

„Ausländer, die sich nicht an unsere Gesetze halten, haben hier nichts zu suchen“

Fakt ist: Verurteilte Straftäter ohne deutschen Pass sitzen ihre Gefängnisstrafe (zumindest zu Teilen) ab, können anschließend abgeschoben werden. Aber: Kriminelle Ausländer mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung können nur ausgewiesen werden, wenn sie „eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit“ darstellen. Da sich das selbst bei Gewalttätern oft nicht nachweisen lässt, dürfen scheinbar reumütige Kriminelle häufig in Deutschland bleiben.

„Nicht wir müssen uns den Ausländern anpassen, sondern sie sich uns“

Fakt ist: Rund zwei Milliarden Euro und mehr gibt Deutschland pro Jahr für die Integration aus, hat die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ errechnet. Eine ganze Industrie lebt bei uns von Migrationsberatung oder Kursen zur „Förderung interkultureller Kompetenz“. Ein englisches Sprichwort lautet: „Wenn du in Rom bist, benimm dich wie die Römer“. Thilo Sarrazin schreibt in seinem Buch: „Es reicht aus, dass Muslime unsere Gesetze beachten, ihre Frauen nicht unterdrücken, Zwangsheiraten abschaffen, ihre Jugendlichen an Gewalttätigkeiten hindern und für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Darum geht es.“

Sehr schön auch der Kasten links vom Artikel mit dem Titel „UND SOLCHE DUMMEN SÄTZE KÖNNEN WIR NICHT MEHR HÖREN!“:

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU): „Das, was er gemacht hat, verstößt mindestens gegen den Grundsatz: ,Das tut man nicht.’ Wir brauchen keine Belehrung. Wir wissen um höhere Gewaltneigung bestimmter Ausländer. Wir wissen um Integrationsprobleme. Die Fragen, die Sarrazin stellt, stellt sich die Politik längst.“

BILD meint: Warum hat dann niemand was getan, wenn alle Probleme soooo bekannt sind?

CSU-General Alexander Dobrindt: „Der Typ hat einen Knall. Aber man muss über Integration in Deutschland diskutieren und über den mangelnden Integrationswillen von türkischstämmigen und muslimischen Migranten sprechen.“

BILD meint: Warum hat er dann einen Knall?

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD): „Er ist offensichtlich bei der Bundesbank nicht ausgelastet und freut sich über den Medienrummel, der entstanden ist. Es ist auch ein „großes Stück Eitelkeit dabei“.

BILD meint: Und Sie sind gar nicht eitel…?

Grünen-Chefin Claudia Roth: „Gespräche helfen bei diesem Quartalsirren nicht weiter.“

BILD meint: Irre ist, wer anderen das Reden verbieten will.

Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit: „Dieser Mann ist einfach nur dumm und ein Irrer.“

BILD meint: Unsachlichkeit hilft auch nicht weiter.

Grünen-Chef Cem Özdemir: „Er ist kein seriöser Gesprächspartner.“

BILD meint: Zur Politik gehört auch, sich mit unbequemen Gesprächspartnern unterhalten zu können.

Michael Müller, Landes- und Fraktionsvorsitzender der Berliner SPD: „Er hat Freude an der allgemeinen Aufregung.“

BILD meint: Woher wollen Sie das wissen?

PI meint: Weiter so, BILD!

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Richter-Plädoyer für Hammerschläger

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Kraftanwendung | Kommentare sind deaktiviert

[40]Die Tat erschütterte die ganze Nachbarschaft: Ein beliebter 78-jähriger Fahrradhändler wurde in seiner Hinterhofwerkstatt in Köln-Nippes mit einem Hammer fast totgeschlagen. Der 32-jährige Täter fand in Richter Helmut Möller einen verständnisvollen Fürsprecher.

Die Urteilsbegründung für den nicht ganz vollendeten brutalen Mord geriet zum Plädoyer der Verteidigung. Der Kölner Stadtanzeiger berichtet [41] voller Rührung:

Zu sechs Jahren Freiheitsstrafe hat das Landgericht Sascha M. verurteilt, der am 5. September vorigen Jahres einen Fahrradhändler mit einem Hammer mehrmals auf den Kopf geschlagen und beinahe umgebracht hatte. Außerdem ordnete die 11. Große Strafklammer an, dass er nach Verbüßung von 20 Monaten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist, wo er seine Drogensucht in den Griff bekommen soll.

Am Tattag hatte Sascha M., damals 32, erneut Rauschgift konsumiert und Jägermeister getrunken, bevor er gegen 10.30 Uhr die Hinterhof-Werkstatt von Johann M. in Nippes betrat. Er bot dem 78-jährigen Mann ein gestohlenes Mountainbike an, doch der wollte sich nicht auf den Handel mit Diebesgut einlassen. Da griff Sascha M. einen Schlosserhammer und schlug mindestens sechs Mal zu. Er flüchtete; das Opfer konnte sich stark blutend auf die Straße retten, wo jemand den Notarzt verständigte.

Acht Tage lag Johann M. im Krankenhaus. Er hatte Platzwunden, Hämatome und einen Bruch des Schädelknochens davongetragen. Trotz der Schwere der Verletzungen nahm Johann M. am ersten Verhandlungstag die Entschuldigung des Angeklagten an. Sascha M., der sich für versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zu verantworten hatte, habe den Tod des Opfers „zumindest billigend in Kauf genommen“ sagte der Vorsitzende Richter Helmut Möller. Der 33-Jährige habe wissen müssen, dass die mit voller Wucht ausgeführten Hammerschläge lebensgefährlich waren, und er habe den Tatort verlassen, ohne sich „Gedanken über den Zustand des Geschädigten zu machen“. Allerdings habe er „nicht bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit“ des Händlers ausgenutzt. Und ihn habe eine „starke affektive Erregung“ übermannt; deshalb sei nicht auszuschließen, dass „die Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“ war.

Die starke affektive Erregung rührt, wie aus dem Witzbuch, von einer „schweren Kindheit“ sowie:

… die jähe Erinnerung daran, was ältere Männer ihm angetan haben. Sascha M. wurde vom Vater brutal geprügelt, fiel in der Grundschule durch „hochaggressives Verhalten“ auf, kam mit acht ins Heim und begann, zunächst Cannabis zu nehmen. Er wurde sexuell schwer missbraucht, vor allem in Kinderbordellen in Belgien und den Niederlanden. Härtere Drogen kamen dazu, und er beging laufend Diebstähle. Die Hälfte der Zeit von 1996 bis 2009 verbrachte er im Gefängnis.

Richter Möller ist fest überzeugt, jetzt mit dem Therapieangebot den richtigen Weg gefunden zu haben, um den Gewohnheitsverbrecher mit Liebe und Verständnis zu heilen. Die zur Zeit etwas sarrazinierten Leser der Kölner Zeitung teilen diese Hoffnung nicht unbedingt. In einem Leserkommentar heißt es recht unsensibel:

Vielleicht könnte man, sofern es die Zeit erlaubt, auch einmal auf die Kindheit des Opfers eingehen. Mit Sicherheit hatte der Mann (Jahrgang 32/33) auch keine einfache Kindheit. Und dieser Mann hat auch noch den Grossmut eine, mit Sicherheit anwaltlich angeratene, somit nicht aufrichtig gemeinte, Entschuldigung anzunehmen – Respekt!

Es ist mir schlichtweg ein Rätsel wie sich über die Befindlichkiten eines brutalen Kriminellen hier ausgelassen wird, dessen irrsinnige Tat ja geradezu als „Schrei nach Aufmerksamkeit“ hingestellt wird.
Qualitätsjournalismus par excellence.

Dem ist nichts hinzuzufügen – außer der Befürchtung, dass auch die Kölner Bürger plötzlich von der jähen Erinnerung ergriffen werden könnten, was Drogenkriminelle und rechtsunwillige Richter ihnen seit Jahren [42] antun.

(Spürnase: Gabor)

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TV-Polizist schwer verletzt

geschrieben von PI am in Deutschland,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[43]Der aus der RTL-Serie „Ärger im Revier“ bekannte Polizeibeamte Michael Frehn ist bei einem Einsatz in Mönchengladbach von einem jugendlichen Intensivtäter schwer verletzt worden. Da Presse und Polizei eisern zur Herkunft des Täters schweigen, blühen die Spekulationen. Vieles spricht erfahrungsgemäß für einen weiteren Fall von Migrantengewalt.

Die Rheinische Post berichtet [44]:

Der Schädel ist gebrochen, ebenso Jochbein, Nase und Augenhöhle. Mit einem einzigen wuchtigen Tritt ins Gesicht hat der als gewalttätig bekannte Angreifer dem Polizisten vom Einsatztrupp außerdem mehrere Zähne aus dem Kiefer getreten. Der Täter muss mit äußerster Brutalität vorgegangen sein.

Kollegen, die dabei waren, als Michael Frehn plötzlich attackiert wurde, sagen, „es habe sich angehört, als sei eine Kokosnuss geplatzt“, berichtet Kriminalhauptkommissar Ingo Thiel. (…)

Nicht nur in Mönchengladbach werden immer mehr gewaltsame Attacken auf Polizeibeamte registriert. Viele Streifenpolizisten berichten davon, dass man bei manchen Leuten schon vorsichtig sein müsse, wenn man nur nach den Personalien frage.

So muss es auch am vergangenen Samstag gewesen sein. Gegen 0.50 Uhr war bei der Leitstelle ein Anruf von Anwohnern des Kaisers Marktes in Odenkirchen eingegangen. Zeugen hatten das Klirren einer Scheibe gehört. „Die Polizisten fuhren zum Einsatzort, in der Hoffnung, dass sie die Einbrecher noch auf frischer Tat ertappen können“, berichtet Thiel. Doch im Supermarkt konnte niemand mehr entdeckt werden.

Wenig später trafen die Beamten jedoch auf eine Gruppe von acht bis zehn Personen in Tatortnähe. „Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich unter ihnen die mutmaßlichen Täter befinden, sollten die Personalien aufgenommen werden“, so der Kriminalhauptkommissar.

Doch schon der erste Befragte habe sich massiv geweigert. Da er immer aggressiver wurde, packten sich Michael Frehn und ein anderer Kollege den Mann und hielten ihn am Boden liegend ihn fest. Währenddessen kam plötzlich ein weiterer Mann hinzu. Er erklärte, er sei der Bruder, und wurde sofort gewalttätig. Andere zur Verstärkung hinzugezogene Kräfte versuchten, ihn zu bändigen, drohten mehrfach, den Polizeihund einzusetzen.

Der Mann beruhigte sich nicht. In der Sekunde, als der Hund losgelassen wurde, rannte der Mann auf den zweifachen Familienvater Michael Frehn los, der noch am Boden kniete, und trat ihm mit Anlauf ins Gesicht. So schildert es die Polizei. Jetzt sitzt der 20-jährige Roberto S. in Untersuchungshaft. Der Vorwurf gegen ihn: versuchter Totschlag. (…)

Der Täter ist bei der Polizei seit langem als Intensivtäter bekannt, wurde aber von Richtern im Allmachtswahn der resozialisierenden Wirkung ihres Stirnrunzelns immer wieder auf die Bevölkerung gehetzt. Zuletzt wurde der Gewohnheitsverbrecher im vor einem Jahr zu einer zweijährigen „Haftstrafe“ verurteilt, die er dank großzügiger Bewährung in Freiheit verbringt:

Abschreckend wirkte das Urteil offenbar nicht. Tirre: „Es gibt seit langem Auffälligkeiten an der Burgmühle. Wir werden dafür Sorge tragen, dass es aufhört.“

Gearbeitet daran werde schon länger. In Odenkirchen trifft sich regelmäßig eine Gruppe, in der einige als Intensivtäter bekannt sind. „Es gibt Jugendliche, die sehen in ihnen ein Vorbild. Das versuchen wir zu ändern“, sagt Reinhard Lenzen-Fehrenbacher. Leiter der Polizeiinspektion.

Im Kommentarbereich der Rheinischen Post meldet sich immer wieder eine angebliche Schwester des Verbrechers zu Wort. Natürlich sei alles ganz anders gewesen. Der Täter sei in Wirklichkeit das Opfer. Erstaunlich wie schnell diese Leute alles lernen und nachplappern können, was zu ihrem Vorteil ist.

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Richter: Sarrazins Rauswurf verfassungswidrig

geschrieben von PI am in Political Correctness,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

[45]Der Bundesverband der Arbeitsrichter hat klargemacht, dass ein Rauswurf Sarrazins aus dem Bundesbankvorstand klar verfassungswidrig wäre. Sarrazin habe sich keines „gravierenden dienstlichen Fehlverhaltens“ schuldig gemacht. Bloße Verstöße gegen den internen Verhaltenskodex reichten für eine Kündigung nicht aus.

So ein Pech aber auch! Seine Kritiker, die sich immer zahlreicher zu Wort melden, wollen keine Meinungsfreiheit für Andersdenkende. Es ist überhaupt erstaunlich, wer da alles das Buch wohl schon gelesen hat! Und das ist wirklich keine leichte Kost. Man muss sich schon Zeit nehmen, um es richtig zu verstehen. Aber um die Sache geht es ja nicht [46], nur um die Person Sarrazins! An ihm soll ein Exempel statuiert werden, das anderen deutlich sagt, dass unbequeme Wahrheiten nicht angesprochen werden dürfen. Das Ganze erinnert sehr an die tragische Geschichte des Galileo Galilei [47] (Bild oben), die von denselben Menschen als Negativbeispiel für das Wirken der Kirche angegeben wird. Auch damals weigerten sich die Inquisitoren, durchs Fernrohr zu schauen, um die Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.

Inzwischen sprach sich [48] auch der Neuköllner Bürgermeister Buschkowsky gegen einen Rausschmiss Sarrazins aus der SPD aus:

Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky, sprach sich dagegen im ARD-Nachtmagazin dagegen aus, Sarrazin auszuschließen. Die Partei müsse unbequeme Themen aushalten. „Zur Not muss man sich fetzen.“

Aber die SPD will sich nicht fetzen, denn „mehr Demokratie wagen“ war gestern. Die SPD will in bester sozialistischer Manier Andersdenkende mundtot machen und Probleme verschweigen. Und wenn es nicht legal geht, dann eben anders. In Hildesheim sagte inzwischen eine Buchhandlung unter dem Druck des kriminellen Linkspöbels eine geplante Lesung mir Sarrazin [49] wegen Sicherheitsbedenken ab.

(Spürnase: aufmerksam)

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Imam Ali wird Irans Botschafter des Todes

geschrieben von PI am in Iran,Islam ist Frieden™,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

[50]Einen Tag nach der Einweihung des Kraftwerkes Buschehr (PI berichtete) [51], wo nur noch der erhobene Zeigefinger Wiener Atominspektoren den Iran vom Zugriff auf dort produziertes hochgiftiges Plutonium trennt, hat der islamische Gottesstaat eine neue Drohne vorgestellt.

Das selbstgebaute Fluggerät ist in der Lage, Bomben schnell über weite Strecken zu transportieren und abzuwerfen und wird der Welt als „Botschafter des Todes“ vorgestellt. Getauft ist es auf einen Namen des Imam Ali, der unmittelbar nach dem Tod seines Cousins, des falschen Propheten Mohammed, den ersten innerislamischen Krieg zwischen den späteren Schiiten und den Sunniten vom Zaun brach, der bis zum heutigen Tage Anlass zu blutigem Gemetzel gibt, wann immer gerade keine Ungläubigen zum Schlachten greifbar sind.

Die Rheinische Post berichtet [52]:

Irans Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat am Sonntag die erste Drohne des Landes vorgestellt, die mit Bomben bestückt werden kann. Das im Iran hergestellte unbemannte Flugzeug könne verschiedene Bombentypen transportieren und mit hoher Geschwindigkeit „lange Strecken“ zurücklegen, berichtete das iranische Staatsfernsehen und zeigte Bilder des Flugträgers.

„Der Jet ist Botschafter des Todes für die Feinde der Menschheit“, sagte Ahmadinedschad in einer vom Fernsehen übertragenen Zeremonie. Die Reichweite der Drohne mit dem Namen Karrar, in Anspielung auf einen der Namen des Imam Ali, wurde indes nicht bekannt. Karrar sei das „Symbol für den Fortschritt der iranischen Verteidigungsindustrie“, zitierte das Fernsehen auf seiner Internetseite zudem den iranischen Verteidigungsminister Ahmed Wahidi.

Vor wenigen Tagen hatte Wahidi bereits den erfolgreichen Test einer Boden-Boden-Rakete vom Typ Kiam bekanntgegeben. Es handele sich um ein sehr präzises Geschoss einer „neuen Klasse“ mit einer „einmaligen taktischen Leistungsfähigkeit“. Zum Zeitpunkt des Tests und zur Reichweite der Rakete machte Wahidi auch da keine Angaben.

Soweit der seriöse Teil der Nachricht. Es folgt der Hinweis, dass der Iran mit seinem Rüstungsprogramm auf die Bedrohung durch die USA und Israel reagiert. Deutscher Qualitätsjournalismus eben, von einer Zeitung, deren Redakteure inzwischen wegen der Berichterstattung über die Hintermänner der Islamschule von Mönchengladbach bereits selber offen bedroht werden [53]. Man kann aus Schaden klug werden – muss es aber nicht.

(Spürnasen: John A., Klaus S.)

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Thomas Gottschalk empfiehlt Heisig-Buch

geschrieben von PI am in Buch-Tipp,Deutschland,Migrantengewalt,Video | Kommentare sind deaktiviert

[54]Immer mittwochs um 20.00 Uhr berichtet der Entertainer Thomas Gottschlak in „Gottschalks Filmkolumne – Ich liebe Kino“ für Tele 5 direkt aus Hollywood. Der in Los Angeles lebende Kinobekenner berichtet darin über Kurioses, Kluges und Kritisches aus der Filmmetropole. In seiner Sendung vom 18. August präsentierte der „Wetten, dass“-Moderator zwei Bücher, die er gerade liest. Eins davon: Kirsten Heisigs „Das Ende der Geduld“.

Gottschalk:

Das Ende der Geduld – ein hochinteressantes Buch von dieser tragischen Berliner Richterin Kirsten Heisig, die sich leider umgebracht hat. Und wenn man dieses Buch liest, dann weiß man auch, dass sie in einem depressiven Geschäft unterwegs war. „Das Ende der Geduld“ – es geht um jugendliche Gewalttäter in Deutschland und wenn man das liest, dann weiß man, dass wir uns eigentlich ein bisschen zu wenig Sorgen darüber machen, was in Deutschland demnächst auf uns zu kommt. Offensichtlich hat Kirsten sich diese Sorgen gemacht und sie lebt nicht mehr.

Hier das Video:

» PI: Buchtipp: Kirsten Heisigs „Das Ende der Geduld“ [55]

(Spürnase: Werner / Videobearbeitung: Antivirus)

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