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Deutsche Welle lobt Banner: „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“

Von ROBIN CLASSEN | Die öffentlich-rechtlichen Medien stehen nicht nur auf Grund ihrer fragwürdigen Zwangsfinanzierung über den Rundfunkbeitrag in der Kritik, auch ihre einseitige Berichterstattung insbesondere über gesellschaftspolitische Themen polarisiert.

Während die AfD, die CSU, neuerdings Maaßen und grundsätzlich jeder, der möglicherweise irgendwo rechts der politischen Mitte steht oder stehen könnte bestenfalls kritisch beäugt, schlimmstenfalls offen bekämpft wird, darf der mit der Antifa verbandelte Journalist Patrick Gensing auf Tagesschau.de den „Faktenfinder“ mimen.

In Magazinen wie Report oder Monitor stehen derweil die Politiker der Grünen Schlange, um nach Enthüllungen und dem Aufdecken von tatsächlichen oder vermeintlichen Missständen als moralisch überlegene „Experten“ präsentiert werden zu können.

Den Vogel abgeschossen hat nun die „Deutsche Welle“, der staatliche Auslandsfunk der BRD, der der ARD angegliedert ist.

Die Sendersparte „DW Sport“ hat kürzlich auf ihrem Twitter Kanal ein Foto von einem Spiel des SV Werder Bremen geteilt, das linksextreme Fans zeigt. Die Überschrift der „Deutschen Welle“:

„Wichtige und richtige Aktion im Weserstadion – Bremen-Fans setzen ein starkes Zeichen gegen Rechts!“

Die Fans halten Spruchbänder mit folgender Aufschrift:

„Der Nazimob wütet, der Staat spielt mit. Deutschland du mieses Stück Scheiße.“

Unter dem unsäglichen Posting fanden sich schon bald hunderte empörte Kommentare, die die Deutsche Welle allesamt unbeantwortet gelassen hat – bis auf einen. In diesem wird darauf hingewiesen, dass das Foto von einem älteren Spiel stamme. Die Deutsche Welle schreibt dazu nur „Stimmt, das hier ist von heute“ – und postet prompt ein weiteres mit linksextremer Propaganda wie „Aux armes“ (zu Deutsch: „Zu den Waffen!“), „Alerta“ oder Geschwurbel über „Bullen“ und „Faschos“.

Damit hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk endgültig seine Maske fallen lassen. Man kann nur empfehlen, als Zuschauer eine förmliche Beschwerde nach dem „Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle“  zu erheben.

Der Tweet [1] wurde mittlerweile offenbar gelöscht.

Kontakt:

Deutsche Welle
Intendanz
Kurt-Schumacher-Str. 3, 53113 Bonn
Fax: 0228.429-2010
E-Mail: info@dw.com [2]

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Familiennachzug: Warum 1000 Angehörige pro Monat eine Falle sind

geschrieben von PI am in Altparteien,Asyl-Irrsinn | 107 Kommentare

Von ROBIN CLASSEN | Die Sondierer von CDU, CSU und SPD haben in ihrem Sondierungspapier vereinbart, dass der Familiennachzug nicht länger ausgesetzt wird. Außerdem wird es keine Obergrenze als eine Art „Tempolimit“ für die Umvolkung geben, sondern es wird nur „festgestellt“, dass die Zuwanderungszahlen die Spanne von 180.000 bis 220.000 im Jahr nicht übersteigen werden.

Gerade dieser Passus ist ein bezeichnender für die Technokratie der Spezialdemokraten der herrschenden Parteien, die sich in Hinterzimmern stundenlang um Worthülsen wie „Obergrenze“, „Feststellung“ und Zahlen streiten, während auf deutschen Straßen Kinder abgestochen, Frauen vergewaltigt und Weihnachtsmarktbesucher überfahren werden.

Ist den Scharlatanen dann gelungen, die Beibehaltung des Status Quo in einem für alle Seiten und Befindlichkeiten tragbaren Wortungetüm zu verpacken, treten sie vor die Presse und zeigen sich für gewöhnlich „hochzufrieden“.

Die Angst vor den Patrioten saß mit am Sondierungstisch

Und dennoch hat „einprozent“ recht, wenn behauptet wird, dass sich an den Sondierungsergebnissen im Bereich der Migrationspolitik erkennen lässt, dass die Angst vor der patriotischen Opposition zuweilen mit am Tisch saß. Ein Beispiel ist dafür etwa der „Kompromiss“ beim Familiennachzug. Dieser bleibt für „subsidiär Schutzdürftige“ nicht ausgesetzt, sondern unter bestimmten Bedingungen (Ehe wurde vor der „Flucht“ geschlossen, keine „schwerwiegenden“ Straftaten wurden begangen, kein Gefährder, mit baldiger Ausreise ist nicht zu rechnen) ist ein Nachzug erlaubt.

Nur auf den ersten Blick strenge Bedingungen für Familiennachzug

Die Bedingungen mögen auf den ersten Blick hart erscheinen, sind sie aber nicht: Über den Zeitpunkt einer Eheschließung zu täuschen, dürfte bei der Leichtgläubigkeit der BRD-Behörden, die von falschen Altersangaben bis zu falschen Herkunftsländern einfach alles zu glauben scheinen, was ihnen die Dahergelaufenen erzählen, kaum ein Hindernis darstellen. Eine strafrechtliche Verurteilung – zumal auch noch wegen einem „schwerwiegenden Delikt“, also wohl einem Verbrechen – kann bis zur Rechtskraft über Jahre hinweg herausgezögert werden. Den Anwälten der Asylindustrie, die sich rücksichtslos auf dem Rücken des eigenen Volkes bereichern, sei Dank. Und dass die Sicherheitsdienste längst den Überblick über die „Gefährder“ verloren haben, ist ebenso offensichtlich, wie der Umstand, dass mit einer baldigen Ausreise vor allem deshalb nicht zu rechnen ist, weil der Staat keinerlei Anstalten macht, eine solche herbeizuführen.

„Nachzugsobergrenze“ wohl rechtlich nicht haltbar

De facto werden also viele – sehr viele – „subsidiär Schutzbedürftige“ ihre Familien nachholen dürfen. Es bliebe also nur noch die Zahlengrenze von 1000 Angehörigen pro Monat. An dieser Stelle kommt das Grundgesetz mit seinem allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Absatz 1 ins Spiel. Demnach sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Was ist nun aber, wenn so viele Menschen die Kriterien für den Familiennachzug erfüllen, dass die 1000 Personen pro Monat deutlich überschritten würden, würde man allen Begehren stattgeben? Wenn nur noch ein Platz zu vergeben ist, wird dann Ali bevorzugt, der sein sechstes Kind nachholen möchte oder doch Mohamed, der nur einen Platz für seine Ehefrau in Anspruch nimmt? Objektive Kriterien, wie die 1000 Plätze für den Familiennachzug vergeben werden sollen, existieren nicht. Und damit wird es aller Wahrscheinlichkeit nach zu Konstellationen kommen, die einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz darstellen. Dass der begrenzte Familiennachzug also am Ende vor den Gerichten scheitert, ist kein unrealistisches Szenario. Die einzig ehrliche Lösung ist weiterhin, denjenigen, die nach deutschem Recht hier ohnehin nicht sein müssten und dürften, auf deutschem Boden keine Familienzusammenführung zu ermöglichen.

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