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Herbe Schlappe vor Gericht für Kölner Stadtspitze

Die Ratsgruppe PRO KÖLN hat erneut die Kölner Stadtspitze juristisch in die Schranken gewiesen. Diesmal ging es vor dem Oberverwaltungsgericht Münster um eine skandalträchtige Sitzung des Kölner Stadtrates im Refugee-Welcome-Herbst 2015, in der PRO-KÖLN-Ratsherr Markus Wiener nach einer asylkritischen Rede unter tumultartigen Zuständen das Wort entzogen und der Vorsitzende der PRO-KÖLN-Ratsgruppe sogar handgreiflich vom Rednerpult gezerrt worden war – PI-NEWS berichtete mehrfach [1].

Der damalige Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) hatte sich nicht nur geweigert, Wieners Rederecht gegenüber einem tobenden Mob linksgrüner Ratsvertreter durchzusetzen, sondern sich auch noch mit den Störern gemein gemacht, indem er dem PRO-KÖLN-Mann das Mikrofon abstellte und per Ordnungsmaßnahme das Wort entzog.

Jetzt gibt nach über zwei Jahren Gerechtigkeit in diesem Skandal: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einer mündlichen Verhandlung Anfang Dezember befunden, dass „die streitgegenständliche Ordnungsmaßnahme – wie auch bereits vom Verwaltungsgericht in seinem angefochtenen Urteil vom 10. August 2016 ausgeführt – rechtswidrig gewesen ist.“ Die Klage des PRO-KÖLN-Ratsvertreters sei mit hoher Wahrscheinlichkeit zulässig und begründet.

Nach diesen deutlichen Hinweisen durch das Gericht erklärte sich die Stadt Köln zur Vermeidung eines Urteils bereit, diese richterlichen Hinweise zusammen mit nachstehender eigener Erklärung im Januar 2018 als offizielle Mitteilung in den zuständigen Hauptausschuss der Stadt Köln zu geben:

Im Anschluss an den vorstehenden Hinweis des Senats erklärt auch die Beklagte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Aussprechen der streitbefangenen Ordnungsmaßnahme gegenüber dem Kläger in der Ratssitzung vom 10. September 2015 auch nach jetziger Auffassung der Beklagten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht vorgelegen haben. Die Beklagte sichert zu, dass sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, damit sich eine Ordnungsmaßnahme in dieser Form in vergleichbarer Situation nicht wiederholt. Die Beklagte weist darauf hin, dass es sich bei der Ratssitzung vom 10. September 2015 um eine Ausnahmesituation gehandelt hat. Diese war durch tumultartige Zustände infolge von Zwischenrufen anderer Ratsmitglieder gekennzeichnet.

Neben diesem rechtlichen Eingeständnis und der gelobten Besserung für die Zukunft erklärte die Stadt Köln darüber hinaus, sämtliche Kosten des Rechtsstreits – inklusive Gerichts- und Anwaltskosten des Klägers – zu übernehmen.

Damit ist der Ratsgruppe PRO KÖLN bereits zum dritten Mal in diesem Jahr ein wichtiger juristischer Erfolg gegen eine politisch einseitig agierende Stadtspitze gelungen: Bereits Anfang des Jahres musste aufgrund einer rechtlichen Intervention von Pro Köln bei der Kommunalaufsicht Oberbürgermeisterin  Henriette Reker die Entfernung illegaler Parteiwerbung [2] am Kölner Rathaus veranlassen. Und kurze Zeit später erzwang PRO KÖLN vor dem Oberverwaltungsgericht Münster [3] sogar die Neugestaltung der Kölner Fraktionsfinanzierung, weil das bisherige Modell die Fraktionen der Altparteien massiv bevorteilt hatte.

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