- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Abschiebe-Versagen auch bei 9/11-Massenmörder Mounir al-Motassadeq?

Von JOHANNES DANIELS | Am kommenden Montag sollte Mounir al-Motassadeq (44), aus der Hamburger JVA freigelassen und sofort in sein Heimatland Marokko ausgeflogen werden. Jetzt droht die Abschiebung allerdings zu platzen.

Der verurteilte Massenmörder Al-Motassadeq gehörte zum engen Kreis der „Hamburger Terrorzelle“ um Mohammed Atta, der mit einem American-Airlines-Linienflugzeug ins New Yorker World Trade Center flog.

Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte 2007 das ursprüngliche Urteil wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und setzte das Strafmaß auf 15 Jahre Haft fest. Zuvor war Al-Motassadeq aufgrund einer „Haftverschonung“ [1] der hanseatischen Justiz auf freiem Fuß mit Meldeauflagen. Das deutsche Sozialsystem war schätzungsweise stärker als sein Fluchtverlangen zu seiner Familie im mondänen Marrakesh-Mamounia!

Am nächsten Montag soll Motassadeq ausgerechnet in einem Linienflugzeug First Class abgeschoben werden – neben ganz normalen First-Class-Passagieren auf Kosten des Steuerzahlers. Doch bis zum heutigen Donnerstagmittag lagen aus Marokko noch keine „Pass-Ersatzpapiere“ vor. Obwohl die Regierung in Rabat vor Wochen ihre grundsätzliche Einwilligung zur Rückführung Motassadeqs signalisert hatte.

Mittlerweile habe sich auch Horst Schwindelhofers Bundesinnenministerium in den Fall eingeschaltet [2], wie BILD jetzt berichtet:

Eine Erklärung, warum Marokko die Ausstellung der Papiere verzögert, gibt es nicht. Die Hamburger Ausländerbehörde sucht deshalb bereits nach Ausweich-Terminen für eine spätere Abschiebung Motassadeqs. PIKANT: Eigentlich war geplant, Motassadeq per Charterflieger nach Marrakesch zu bringen. Das haben die marokkanischen Behörden aber abgelehnt. Sie bestehen auf einen Linienflug!

Aber auch der zuständige Pilot hätte das Recht, die Beförderung eines derart gefährlichen Terroristen abzulehnen: „Mal abgesehen davon, wie sich Flug-Passagiere fühlen, wenn eine Reihe vor ihnen ein Mann sitzt, der geholfen hat, dass Flugzeuge ins World Trade Center mit 3.000 Toten gelenkt wurden“, führt BILD weiter aus. Fasten your Seat-Belts!

Bei 9/11-Mittäter Sami Al-Mujtaba läuft es nicht ganz so rund …

Auch bei der Rückführung eines weiteren 9/11-Terrorhelfers – dem deutschlandweit bekannten Bin-Laden-Leibwächter Sami Al-Mujtaba [3] läuft es derzeit eher suboptimal – der Bochumer Hassprediger soll jedoch in die andere Flugrichtung verbracht werden. Eine bunte Allianz aus Merkel-Regime-Politikern, „Obersten Verwaltungsrichter*Innen“, Staatsanwälten und Gutmenschen sehnt den Bochumer Mordgesellen lieber gestern als heute wieder ins deutsche Sozialsystem zurück, das den Bin-Laden-Vertrauten bereits mit mehreren 100.000 Euro apanagierte, PI-NEWS berichtete [4] mehrfach. In Tunesien ist Sami A-Mujtaba nun wieder auf freiem Fuß – allen Unkenrufen der bösen Guties hingegen ungefoltert und bester Laune. Er müsse sich allerdings selbst um seine Ausreisepapiere [5] zusammen mit seinem kriminellen Anwalt Seif Eddine Makhlouf kümmern. Es gebe einen innenbehördlichen Vermerk der tunesischen Stellen, nach dem seine Erlaubnis zur Ausreise individuell geprüft werden müsse, aber keine generelle Ausreisesperre enthalte. Es sei ihm oder seinem Anwalt zuzumuten, sich selbst um einen tunesischen Reisepass zu kümmern. Sami Al-Mujtabas Anwalt besteht aber darauf, dass dies die deutschen Behörden aus Gelsenkirchen für ihn in Tunis bewerkstelligen.

[6]
Sami Al-Mujtaba und sein Anwalt Seif Eddine Makhlouf bestens gelaunt nach dessen Freilassung in Tunesien – Bild unten rechts. Von „Folter“ (Grün*Innen, Linke, Irre, Gutmenschen, UNHCR) keine Spur. In Tunesien wird seit 1990 weder hingerichtet noch gefoltert. Tunesien gilt zudem als sicheres Reiseland.

Die Bochumer 9/11-Terror-Zelle um Sami Al-Mujtaba

Sami Al-Mujtaba lebte in Bochum. Er kam 1997 als „21-jähriger Student“ nach Deutschland [7].  1999 bis 2000 tauchte er laut Gerichtsgutachten in ein afghanisches Terrortrainingscamp ab und stieg in Osama bin Ladens Führungskader auf. Sami Al-Mujtaba bestreitet dies in Taqiyya-Manier, ebenso wie Kontakte zu weiteren Drahtziehern des 11. September-Massenmordes.

Allerdings koordinierte er nach seiner Rückkehr aus Afghanistan die Bochumer Terrorzelle in seiner Nachbarschaft:  Der Libanese Ziad Samir Jarrah, der in einem Bochumer Studentenwohnheim [8] lebte und bei Prediger Al-Mujtaba in die Terror-Lehre ging, war der weitere Pilot einer Maschine, die in Pennsylvania mit insgesamt 44 Toten abgestürzt ist. Der junge Mann, der mit seiner Frau in Bochum-Querenburg lebte, steuerte bei den Anschlägen vom 11. September 2001 das Flugzeug der United Airlines – Flugnummer 93 – in einen Acker bei Shanksville. Wo die Maschine genau einschlagen sollte, ist bis heute ungeklärt. Als Terrorziel wurden wahlweise das Weiße Haus oder das Capitol genannt. Die ZEIT und Bochum sind zumindest stolz wie Oskar auf den berühmten „Sohn der Stadt“ – hier die bewegende Terror-Love-Story [9] aus Bochum im Original – schauderlich!

Wir können auf kein einziges Talent verzichten.

Like

SPD-Ministerin Barley mag das Volk nicht

geschrieben von PI am in Altparteien,Deutschland,Dhimmitude,Justiz,Linke,Volksverräter | 195 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | Gerichtsentscheidungen werden in Deutschland bekanntlich „Im Namen des Volkes“ gefällt. Ob das auch immer im Sinne des Volkes getan wird, kann bezweifelt werden. Allerdings kann auch nicht in jedem Einzelfall das ganze Volk nach seiner Meinung gefragt werden. Und zudem können sich die Gerichte und ihre Richter darauf berufen, dass die Gesetze von demokratisch gewählten Volksvertretern formuliert und beschlossen wurden. Gerade deshalb aber sollten Gerichtsentscheidungen nicht den Kontakt zum Rechtsempfinden des Volkes verlieren.

Die SPD-Justizministerin in der Merkel-Regierung, Katarina Barley, hat da eine ganz andere Auffassung. In einem aktuellen Interview mit der FAZ, Anlass ist der Fall eines gefährlichen tunesischen Islamisten [3], sagt Frau Barley: „Das Rechtsempfinden der Bevölkerung darf im Rechtsstaat nicht entscheidend sein“. Selbstverständlich gibt es im Weltbild der linkssozialdemokratischen Juristin kein Volk mehr, sondern nur noch eine diffuse Bevölkerung, die sich nach Belieben regieren und drangsalieren lassen soll.

Frau Barleys Bevölkerung hat deshalb gefälligst protestlos zu schlucken, dass ein Typ wie der kriminelle Tunesier die hart arbeitenden Steuerzahler nicht nur viele Tausender kostet, sondern gar auch noch zur Symbolfigur der Rettung des Rechtsstaates vor den bösen rechten Populisten gemacht wird. Hingegen hat die Justizministerin kein großes Problem mit Hunderttausenden abgelehnten Sozialasylbewerbern, zu deren Abschiebung der Linksstaat von Merkel, Maas und Co. weder willens noch fähig ist.

Weit stärker aber treiben Frau Barley die fünf (!!) Fälle von angeblichen oder tatsächlichen rechtswidrigen Abschiebungen im laufenden Jahr 2018 um: „Der Eindruck drängt sich zumindest auf, dass bei Abschiebungen in Einzelfällen der öffentlichen Stimmung nachgegeben wird. Das ist sehr besorgniserregend.“ Nicht besorgniserregend ist für die SPD-Ministerin,, wenn hunderttausendfacher staatlicher geduldeter, ja geförderter Rechtsbruch von nicht erfolgten Abschiebungen, Sozialasylbetrügereien im großen Stil oder die weiter steigende Zahl des sogenannten „Kirchenasyls“ das Rechtsempfinden des Volkes nicht nur immer unerträglicher belastet, sondern regelrecht zerstört.

Es ist deshalb reine Heuchelei, wenn die Politikerin sagt: „Insgesamt nimmt der Respekt vor staatlichen Autoritäten und deren Entscheidungen ab. Wir erleben das nicht nur in der Justiz, sondern auch in der Verwaltung: In bestimmten Bereichen sehen sich Beamte teilweise tätlichen Angriffen ausgesetzt.“ Niemand hat mehr für diese in der Tat verhängnisvolle Entwicklung geleistet als jene politische Klasse, die so vielen „Gefährdern“, Mördern, Gewalttätern und Dieben die Grenzen Deutschlands geöffnet hat und immer noch offen hält. Und sind es etwa massenhaft Biodeutsche, die Richter, Justizbeamte und Polizisten attackieren?

Die amtierende Justizministerin in unserem Land, das uns Stück für Stück enteignet wird, ist nicht Teil der Lösung, sondern kein unwesentlicher Teil des Problems der enttäuschten, auch wütenden Abwendung von immer mehr Menschen von einem Staat, dessen Repräsentanten und dessen Justiz sich mehr um die Täter als um die Opfer sorgt; einem Staat und seinem regierenden Personal, dem Rechtsstaatdogmatik wichtiger ist als das Rechtsempfinden im Volk. In dessen Namen wird zwar noch immer Recht gesprochen, doch wird dieses Volk von den Barleys und ihren zahlreichen Gesinnungsgenossen zutiefst verachtet. Gut, dass diese offene Volksfeindlichkeit in der FAZ nachweisbar dokumentiert wurde.


Wolfgang Hübner. [10]
Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [11] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der 71-jährige leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [12] erreichbar.

Like

Eilt: Ex-Bin Laden-Leibwächter Sami A. muss zurückgeholt werden

geschrieben von dago15 am in Bunte Republik | 169 Kommentare

Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts den abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das OVG hat in dem Eilverfahren in letzter Instanz beschlossen, die Stadt Bochum kann aber noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen und Verfassungsbedenken ins Feld führen.

„Die Abschiebung war offensichtlich rechtswidrig“, urteilte das Gericht. Die Stadt Bochum habe rechtzeitig Kenntnis von dem Abschiebeverbot Kenntnis erhalten und hätte die bereits laufende Abschiebung von Sami A. noch stoppen können. Selbst wenn die Abschiebung nicht mehr hätte abgebrochen werden können, „hätte dies nicht die Rechswidrigkeit ihres weiteren Vollzugs berührt“, heißt es in einer Mitteilung des OVG.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der 42-Jährige vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Die Gelsenkirchener Richter waren nicht überzeugt, dass Sami A. in Tunesien keine Gefahr durch Folter drohe. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurde diese Entscheidung aber erst am nächsten Tag zugestellt – als Sami A. bereits im Flugzeug saß.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied daraufhin, der Staat müsse den Tunesier unverzüglich zurückholen. Dagegen wehrt sich die Stadt Bochum, deren Ausländeramt für den Fall zuständig ist, nun vor dem OVG. In dem Eilverfahren ist das OVG in Münster jetzt die letzte Instanz.

Like

Bin Laden-Leibwächter Sami A. ist frei – die Koffer sind gepackt

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Justiz,Siedlungspolitik,Tunesien | 147 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Sami Al-Mujtaba [3], der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden ist wieder auf freiem Fuß und fiebert nun seiner „Rückführung“ nach Deutschland entgegen. Wie die tunesischen Behörden am Freitag mitteilten, entschied ein Untersuchungsrichter in Tunis die vorläufige Freilassung, da zurzeit „keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten“. Wenig später wurde ein WhatsApp-Bild gepostet, das Sami mit seinem Anwalt Seif Eddine Makhlouf in wieder erlangter Freiheit zeigt.

Zuletzt hatte sich insbesondere das UNHCR [13], das Flüchtlingshilfswerks der arabisch-afrikanisch-dominierten „Vereinten Nationen“, sowie eine beachtliche Anzahl von führenden rotgrünen Politikern vehement für eine Rückholung der Terror-Fachkraft nach Deutschland eingesetzt. Es wurden auch verschiedene Strafanzeigen aus der Asylindustrie gegen Horst Seehofer gestellt, PI-NEWS berichtete [14]. Die Abschiebung per Privat-Jet schlug mit mindestens 35.000 Euro plus Personalkosten zu Buche. Sami Al-Mujtaba darf Tunesien – rein theoretisch – nicht verlassen, da sein tunesischer Pass vorerst eingezogen wurde. Er dürfte – rein theoretisch – auch nicht nach Deutschland aus diesem Grund zurück reisen. Eine staatliche Rückführung Al-Mujtabas würde die Einreise jedoch juristisch-fiktional legalisieren.

Behördlicher Asyltourismus „in seiner reinsten Form“

Es dürfte nun ein langes juristisches Tauziehen zwischen verschiedenen deutschen Gerichten folgen, ob Al-Mujtaba wieder zurückkommen muss, und wenn ja, ob er dann wieder abgeschoben werden kann: Das strenggläubige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kritisierte die Abschiebung des Bochumer Leibwächters von Terrorfürst Osama Bin Laden nach Tunesien am Freitag, dem 13. Juli als „grob rechtswidrig [15]“ und fühlte sich von Innenministerium und dem Land NRW hintergangen. Deshalb muss der ehemalige Al-Qaida-Sicherheitschef nach Auffassung des Gerichts („im Namen des Volkes“) unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde nach Deutschland zurückgebracht werden, PI-NEWS [16] berichtete über die „Verwerfung“ zwischen den einzelnen Dhimmie-Behörden im Kalifat Mordrhein-Vandalien.

Die Stadt Bochum sei dieser Aufforderung bislang „mutwillig“ nicht nachgekommen, klar – ihre Ausländerbehörde hat seit dem Jahr 1997 – mit Unterbrechungen – bereits einige hunderttausend Euro Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (etc.) in das Terror-Talent Sami „und seine Familie [17]“ investiert. Bislang ohne großen erkennbaren Nutzen für den Steuerpflichtigen.

Sami-Rückholungs-Ultimatum bis Dienstag, sonst zahlt der Steuerzahler dreifach

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte am Mittwoch der Ausländerbehörde nun eine Frist zur Rückholung des Tunesiers gesetzt. Die Bochumer Behörde habe bislang „nichts Substanzielles unternommen“, um Al-Mujtaba  wieder nach Deutschland zu bringen, kritisierte das Gericht [18] in seinem Beschluss. Es drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte Al-Mujtaba nicht bis spätestens kommenden Dienstag zurückgeholt werden.

Die Stadt hatte beim Oberverwaltungsgericht Münster „Beschwerde“ gegen die Anordnung der Rückholung [19] eingelegt. Bevor das OVG urteilt, will es die Begründung des Verwaltungsgerichts aus Gelsenkirchen abwarten. Auch die Stadt Bochum muss die Beschwerde innerhalb eines Monats begründen, dafür endet die Frist am 13. August. Die eingelegte Beschwerde entbindet die Behörde allerdings nicht von der Pflicht zur Rückholung des brandgefährlichen Salafisten und Bochumer Hasspredigers, dem auch Verbindungen zur Bochumer 9/11-Zelle [8] um den libanesisch- palästinensischen Terror-Piloten Ziad Jarrah zur Last gelegt werden.

Da die Stadt Bochum bislang auch noch nicht ernsthaft versucht habe, Al-Mujtaba nach Deutschland zurückzubringen, könne sie sich „auch nicht auf eine tatsächliche Unmöglichkeit der Rückholung berufen“, so das Schalker Verwaltungsgericht in seiner Begründung.

Sofien Sliti, Sprecher der Antiterroreinheit der tunesischen Staatsanwaltschaft, erklärte: „Es gibt einen weiteren Termin zur Anhörung, das Verfahren ist nicht beendet, sein Pass wurde eingezogen.“ Die tunesischen Behörden ermittelten nach wie vor gegen Al-Mujtaba wegen Terrorverdachts. Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es bislang kein Gesuch aus Deutschland. Endgültig ausschließen will die Behörde eine Rücküberstellung allerdings nicht. Voraussetzung wären Terrorermittlungen in Deutschland sowie ein offizielles Gesuch.

Linksanwältin Seda Basay-Yildiz

Die deutsche steuerfinanzierte Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprächen. Sobald Al-Mujtaba in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz. Er könnte in dem Maghreb-Staat und Urlaubsparadies „gefoltert werden“ – die letzte verhängte Todesstrafe wurde vor 20 Jahren in Tunesien vollzogen. Die in Marburg geborene Anwältin ist mit ganzem Herzen Verteidigerin von Terror-Subjekten, wie z.B. dem tunesischen Massenmörder Haikel S. und nebenbei Nebenklägerin im NSU-Prozess.

Rechtsanwalt Seif Eddine Makhlouf

Sein tunesischer „Rechtsanwalt“ Seif Eddine Makhlouf sorgt als Anwalt in Tunesien immer wieder für Schlagzeilen. Im Mai 2011 posierte er mit einer Kalashnikov (AK47) und einer libyschen Flagge in Libyen. Der Anwalt bestätigte die Echtheit des Fotos, sagte, dass es sich aber lediglich um ein Erinnerungsfoto mit libyschen Revolutionären gehandelt habe. Er sei zusammen mit tunesischen Anwälten dort hin gereist, „um Flüchtlingen zu helfen“. Makhlouf: „Es sind alles Lügen, die man jetzt hier in Tunesien erfindet, um Sami Al-Mujtaba festzuhalten, davon wird nichts bestand haben. Ich bin optimistisch, dass er sehr schnell freigelassen wird. Wenn er wirklich Bodyguard von Osama bin Laden gewesen wäre, dann hätten doch die USA ihn nie frei durch Deutschland laufen lassen.“ Ein Scherzbold.

Sami Al-Mujtaba (Monatsgehalt nach SGB II in Deutschland rund 1.500 Euro plus Wohngeld plus Spesen) erklärte durch seinen tunesischen Anwalt: „Das Schlimmste ist, dass ich getrennt bin von meinen vier Kindern, ich will doch nur zusammen mit meiner Familie in Deutschland leben. Ich habe elf Jahre in Deutschland verbracht, die Behörden haben mich zuletzt täglich kontrolliert. Es gibt nichts, was man mir vorwerfen kann. Ich verstehe nicht, wie ein Land wie Deutschland so gegen mich vorgehen kann. Ich werde für mein Recht kämpfen und nach meiner Freilassung in Tunesien dafür sorgen, dass ich zurück zu meiner Familie nach Deutschland kann.“ Seine „Familie“ lebt allerdings seit längerer Zeit von ihm getrennt, erhält trotzdem Sozialhilfe und Kindergeld und will ihn nicht mehr sehen.

Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der AfD, Dr. Alice Weidel, erklärte, der Fall zeige in erschreckender Weise auf, wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt hätten.

Seehofers „Masterplan“ wird jetzt zum offensichtlichen Desasterplan!

Like

Sami Al-Mujtaba droht: „Deutschland wird Blut weinen“

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Dhimmitude,Justiz | 193 Kommentare

Nachdem Sami Al-Mujtaba [3], der zu den Vertrauten des Terroristen Osama bin Laden zählte, endlich, nach mehr als zehn Jahren, in seine Heimat Tunesien abgeschoben wurde beschäftigt sich nun der nordrhein-westfälischen Landtag mit ihm.

Der Dschihadist war 1997 erstmals nach Deutschland gekommen, in den Jahren 1999 bis 2000 soll er in einem afghanischen Terrorcamp ausgebildet worden sein. Seit 2006 wurde mehrfach versucht den Moslem, der längst als Gefährder galt, abzuschieben. Er blieb, wurde vom Staat samt Frau und den vier Kindern seither alimentiert. Während seiner Zeit in Deutschland soll er Dschihadisten angeworben und auch Kontakte zum IS gepflegt haben.

Ende Juni wurde der Mann, der den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt [20] als „verdiente Strafe“ bezeichnet haben soll endlich in Abschiebehaft genommen, wogegen er umgehend Klage einbrachte [7] und einen Eilbeschluss gegen die Abschiebung erwirken wollte.

Der Flug nach Tunesien in einer Linienmaschine am 12. Juli war zunächst wegen fehlender Papiere storniert und dieser Umstand dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das die Eilentscheidung treffen sollte, mitgeteilt worden. Das Gericht sah nun erst mal keine Eile mehr. Am 13. Juli morgens gegen 7.00 Uhr wurde Al-Mujtaba dann in einem eigens gecharterten Learjet nach Tunesien gebracht. Kurz nach 8.00 Uhr erhielt das BAMF ein Fax vom Gericht, der Gefährder dürfe wegen möglicher Foltergefahr im Urlaubsland Tunesien nicht abgeschoben werden. Zu spät. Wir waren ihn endlich los.

Politisches Sommertheater

Die Gelsenkirchner Richter fühlten sich nun ihrer Staatsmacht beraubt und polterten von einer  „Vorführung des Rechtsstaats“. Am Abend desselben Tages erging ein Beschluss des Gerichts, dass der Dschihadist zurückzuholen sei, die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ gewesen. Nun gibt’s politisches Sommertheater. Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) verteidigt die Abschiebung, SPD und Grüne werfen der Landesregierung vor, die Gewaltenteilung verletzt zu haben und der rechtspolitische Sprecher der NRW-SPD-Landtagsfraktion, Sven Wolf, stellte Strafanzeige gegen Horst Seehofer (PI-NEWS berichtete [14]).

Tunesier wollen ihn nicht hergeben

Fast schon erheiternd ist, dass Tunesien sich um die in Gelsenkirchen um ihre richterliche Ehre bangenden Entscheider nicht schert und Sami, egal was Gelsenkirchen sagt, nicht zurückschicken will. Die tunesische Anti-Terror-Behörde erklärte: „Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt.“ Diese Ermittlungen seien abzuwarten, denn es lägen Erkenntnisse vor, dass Al-Mujtaba an „terroristischen Aktivitäten“ in Deutschland und Afghanistan beteiligt gewesen sei.

Sami jammert und droht

Unterdessen fühlt der Terrorist sich ungerecht behandelt und jammert, dass er zurück nach Deutschland zu seinen Kindern und seiner Frau wolle. Und er droht. Einer Zeugin zufolge habe er gesagt [21]: „Deutschland wird Blut weinen“, wenn er abgeschoben werde.

Das ist aber sicher nur ein weiterer Grund für alle linksbunten Islamversteher und Deutschlandvernichter ihn sich zurückzuwünschen und nach Möglichkeit alles dafür zu tun. Schließlich würde ihm ja, gerade wegen seiner Radikalität, böses Ungemach in Tunesien drohen, wovor ihn Deutschland bewahren und seine Unversehrtheit mit dem Blut seiner Bürger verteidigen müsse. (lsg)

Like

Die „Freunde der Feinde“: Sie zersetzen, was uns schützen soll

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Dhimmitude,Islam,Justiz,Terrorismus | 144 Kommentare

Von SELBERDENKER | Der ausländische Gefährder und ehemalige Leibwächter Osama Bin-Ladens Sami Al-Mujtaba [3] kassierte lange Zeit mehr Geld vom deutschen Staat als die meisten deutschen Rentner (PI-NEWS berichtete [17]). Es ist stark anzunehmen, dass er niemals eine einzige Pfandflasche sammelte, um sein Einkommen aufzubessern, wie es derzeit viele deutsche Rentner, Obdach- und Arbeitslose tun. Das hatte Sami Al-Mujtaba auch nie nötig, weil Deutschland ihm immer genug Geld schenkte. Er konnte auf Kosten Deutschlands eine große Familie gründen, während viele deutsche Geringverdiener sich Gedanken darüber machen, „ob sie sich ein Kind überhaupt leisten können“, was genug Stoff für ein anderes Thema böte. Al-Mujtaba hatte jedenfalls auch noch mehr als genügend Zeit für islamische Hasspredigten und für eine Ausbildung in einem Ausbildungslager für muslimische Terroristen in Afghanistan.

Narrentanz um einen Gefährder

Nach all den bestialischen Morden, Übergriffen und Anschlägen durch radikale Muslime in Deutschland und Europa muß der Bürger in Deutschland vor gefährlichen Subjekten wie Al-Mujtaba geschützt werden – sagt jedenfalls der gesunde Menschenverstand. Tatsächlich wurde der Herr nun endlich nach Tunesien abgeschoben, wohin er gehört. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fordert nun, den ausländischen Islamisten wieder in unser Land zu holen. Der ausgebildete Terrorist sei „in Tunesien nicht sicher [16]“.

Nun gibt es ein irres Tauziehen um den islamischen Gefährder, da Tunesien Sami behalten möchte, denn Tunesien sucht seinen Staatsbürger wegen Terrorverdachts.

SPD und Grüne wollen den gefährlichen Islamisten wieder in Deutschland

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Grünen-Chef Robert Habeck fordern nun, Sami A. aus Tunesien schnell wieder nach Deutschland einfliegen zu lassen. Auch der islamische Gefährder selbst sieht das ähnlich. Frau Barley warnt [22] sogar vor einem „Ende des deutschen Rechtsstaates“, wenn der Gefährder in seiner Heimat bleiben muß.

Anwältin „ringt mit unserem Rechtsstaat“

Der islamische Gefährder wird von der türkeistämmigen Anwältin Seda Basay-Yildiz vertreten. Frau Yildiz setzte sich in der Vergangenheit für das Tragen von Burkas [23] und Burkinis ein und bagatellisierte die gesamte Debatte darum: „Ängste werden geschürt, indem Gefahren diskutiert werden, die es eigentlich gar nicht gibt.“ Sie vertrat bereits andere Moslems in Deutschland. Empfohlen wird ihre Kanzlei sogar von fragwürdigen Gruppen, die sich solidarisch mit bereits inhaftierten Moslems erklären wie zum Beispiel mit dem islamischen Flughafenmörder Arid Uka. Im NSU-Prozess war Yildiz Anwältin einer Nebenklägerin (PI-NEWS berichtete hier [14]). In dem Prozess gab sie neulich an, dass sie ihr Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat [24] verloren habe. Ihr „Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat“ hat sie allerdings bereits schon im Jahr 2014 „verloren“, als sie uns als Bonus auch noch verriet, dass sie sich „nicht mehr als Teil der deutschen Gesellschaft [25]“ fühle. Mutmaßlich hat Frau Anwältin auch nie angestrebt, „Teil der deutschen Gesellschaft“ zu werden. In jedem Fall verdient sie sehr gut an etwas, in das sie ihr Vertrauen verloren hat.

Es geht weder um Sami Al-Mujtaba, noch um „den Rechtsstaat“

Sami Al-Mujtaba gehört nicht nach Deutschland oder Europa. Kein einziger „Islamist“ gehört nach Deutschland oder Europa. Sie gehören in islamische Länder. Wenn sie dazu noch Verbrecher sind oder an Verbrechen beteiligt waren, gehören sie in den Knast, in den Knast ihrer Heimat.

Doch bei diesem gesamten irrsinnigen Geplänkel geht es weder um Sami Al-Mujtaba, noch um „den Rechtsstaat“. Es geht darum, was sich Moslems in Deutschland erlauben dürfen und was nicht. Es geht darum, wie weit der Islam in Europa bereits gehen kann. Die Abschiebung des Tunesiers war ein wichtiges erstes Signal in die richtige Richtung. Für die Islamisierer war es ein Signal in die falsche. Das können sie nicht zulassen. Über die Abschiebung des empören sich zudem Vertreter der Parteien, die zu Merkels irrationalen Rechtsbrüchen und fatalen Eigenmächtigkeiten jetzt seit Jahren schweigen. Al-Mujtaba selbst wirft Deutschland nun „Entführung“ vor – „Entführung“ also in die eigene Heimat. Absurdität wird zur Normalität.

Wenn der deutsche Rechtsstaat sich nicht länger auf der Nase herum tanzen lässt, wird er vielleicht zum dritten Mal das Vertrauen von Frau Yildiz verlieren. Wenn er sich weiter lächerlich macht und ihre Sicherheit nicht mehr gewährleistet, wird er stärker und stärker das Vertrauen der Deutschen verlieren.

Like

Rückführungsprojekt Sami A.: SPD-Abgeordneter verklagt Seehofer

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Dhimmitude,Siedlungspolitik | 197 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Bei den ersten mühsamen Umsetzungen von Horst Drehopfers „Desasterplan Migration [26]“ kommt es zu immer weiteren Verwerfungen. Der rechtspolitische Sprecher der NRW-SPD-Landtagsfraktion, Sven Wolf (42), stellte Strafanzeige gegen Horst Seehofer und wirft ihm vor, bewusst die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen gebeugt zu haben.

„Der Innenminister ist dafür da, um Recht und Ordnung zu wahren – und nicht, um Recht zu brechen“, kolportierte der SPD-Landtagsabgeordnete aus Remscheid. Er sei grundsätzlich dafür, dass Gefährder zwar irgendwie das Land verlassen sollten, „jedoch müsse eine Abschiebung nach rechtsstaatlichen Prinzipien ablaufen [27]“. Das SPD-Projekt „10 Prozent“ läuft reibungslos.

Anlass der Strafanzeige ist die symptomatische „Abschiebe-Affäre“ um den islamistischen Gefährder und ehemaligen Leibwächter Osama Bin Ladens, den Tunesier Sami. Sami predigt seit 1997 vorwiegend in Deutschland, wenn er nicht gerade mit zeitraubenden Terror-Angelegenheiten im Ausland beschäftigt ist. Sami wurde bislang mit Sozialleistungen in Höhe von einigen hunderttausend Euro vom Steuerzahler subventioniert (PI-NEWS berichtete mehrfach [3]).

Sven Wolf – Terror-Wolf im Schafpelz

Aber auch der rechtspolitische NRW-SPD-Fraktions-Sprecher Sven Wolf ist „ausgewiesener“ Islam-Terror-Experte: 2017 war Wolf von seiner Partei zum Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses berufen worden, der sich mit den vielfachen Unterlassungstatbeständen der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden gegen den islamischen Massenmörders Anis Amri [28] befasste. Unter seiner wohlwollenden Leitung verlief der Untersuchungsausschuss selbstverständlich ergebnislos im Sande – Überraschung!

Sven Wolf erstattete seine Anzeige gegen den CSU-Bundesinnen- und heimatminister am Freitagnachmittag per Fax an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin warf der „Sozialdemokrat“ dem „Christsozialen“ Seehofer vor, bei der Abschiebung des Menschengeschenks Sami Al-Mujtaba bewusst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ignoriert zu haben.

Zoff der Kammerjäger-Kammern auf Schalke – die Kammern des Justiz-Grauens

Die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts hatte am Donnerstag entschieden, dass A. vorerst nicht in seine Heimat Tunesien abgeschoben werden dürfe. Geklagt hatte Al-Mujtabas steuerfinanzierte Anwältin Seda Basay-Yildiz, ihres Zeichens notorische Terroristen-Anwältin und Nebenklägerin [29] in NSU-Prozess in München. Sie wandte sich dazu an das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Das Gelsen-Gericht sandte die brisante Entscheidung sandte wiederum per Fax-Gerät (die Älteren unter uns erinnern sich noch …) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – „zeitnah“ am folgenden Freitagmorgen gegen 8:00 Uhr gleich zu Dienstbeginn.

Da saß der Terror-Tunesier allerdings bereits im eigens für ihn gecharterten Privat-Jet zum Touristen-Airport Hammamet-Enfidha. An Händen und Füßen gefesselt und von einem Großaufgebot an vermummten Bundespolizisten begleitet.

Daraufhin erklärte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Vorgang am Freitag für „grob rechtswidrig“. Weil er „grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“ verletze, sei Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das BAMF ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das verbitterte Verwaltungsgericht mit – die Gelsenkirchener Gerichtsmühlen mahlten eben wie immer in „Asylangelegenheiten“ eine Stufe zu langsam – Ralf „Kammer-Jäger“, SPD, lässt grüßen.

Der Hammer von Hammamet – Folter im „Thalasso-Paradies“?

Es läge zudem keine diplomatisch verbindliche Zusicherung Tunesiens vor, dass Sami Al-Mujtaba „keine Folter“ im beliebten Thalassobadeparadies Tunesien drohe, das von vielen Menschen mit „Rückenproblemen“ wie Jean-Claude Juncker [30] oder George Soros [31] mit großen Steuer-Spendenkoffern stets gerne frequentiert wird.

Das für Bin-Laden-Goldstück Sami zuständige NRW-Flüchtlingsministerium berief sich allerdings auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung der Ersten Kammer (!) des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für durchaus rechtmäßig erachtet worden. Diese Entscheidung der Ersten Kammer wurde von der Zweiten Kammer des VWG am Donnerstag aber wieder „kassiert“. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig!

Rückführung von der Rückführung? Wolf: Bärendienst am Rechtsstaat

Es dränge sich der Verdacht auf, dass der „derzeit total erfolglose Innenminister“ mit der Abschiebung, „einfach mal zeigen wollte, dass er das kann“, monierte der unverzagte Kläger, Sven Wolf. Durch Seehofers rechtspopulistischen „Rechtsverstoß“ bestehen nun aber die Möglichkeit, dass Sami A. nach Deutschland zurückkehre und eine erneute, rechtmäßige Abschiebung erschwert werden könnte. Damit habe Seehofer dem Rechtsstaat einen „Bärendienst“ erwiesen, so der wütende Wolf, der den CSU-Horst juristisch durch selbigen drehen wollte.

„Er kann nicht einfach im Alleingang Entscheidungen unserer Gerichte missachten. Auch dann nicht, wenn er glaubt, sich damit politisch profilieren zu können.“ In Wirklichkeit sei es so, dass Horst Seehofer „als Innenminister politisch nichts erreicht hat“. Und jetzt stehe der Verdacht im Raum, dass er Gesetze gebrochen hat, um wenigstens ein einziges Mal zu „zeigen, dass er etwas erreichen kann“.

Ora et occide – „bete und töte

Wie eine Sprecherin des Innenministeriums mitteilte, waren die Informationen über die Abschiebung A.s verbunden gewesen mit dem Hinweis, „dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung“ beim Land Nordrhein-Westfalen liege, „sodass seitens BMI keine gesicherte Prognose zum weiteren Vorgehen abgegeben werden kann“. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalen will nun auch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Aber DAS kann dauern – die Verwaltungsgerichte sind mittlerweile mit über 400.000 „Asylklagen [32]“ gegen das Gastland Deutschland komplett überfordert – die Zahl der Klageflut der Asylindustrie gegen Asylbescheide hat sich binnen eines Jahres bekanntlich verfünffacht.

Ceterum censeo Carthaginem esse delendam

Bereits seit den Punischen Kriegen mischen sich europäische Länder in das Wohl und Wehe des Maghrebstaates Tunesien ein – Remscheid-Wolf und seine Rotkäppchen vom Gelsenkirchener Gericht fußen auf eine über 2.000-Jahre alte Tradition der Bevormundung. Die Regierung in Tunis beharrt nun allerdings darauf [33], Tunesien sei selbst für seine Staatsbürger zuständig – und nicht die humanitär-kolonialisitische Bundesrepublik [34]. Harter Sisha-Shit-Tobak für die Gutmenschen im Dunkelrot-schwarz-grünen Berlin – denn allen Mainstream-Medien zum Trotz besitzt Al-Mujtaba lediglich die tunesische Staatsbürgerschaft.

Der böse Wolf und die „Rotdeppchen“ – Sozialisten als Beschützer von Terroristen

Es gibt nichts, was Parteipolitiker nicht gegen andere Parteipolitiker – auch in der eigenen Regierungskoalition – nicht ausschlachten. Um die eigentliche Sache, islamische Hassprediger und Gefährder im Inland jahrelang zu dulden, geht es schon lange nicht mehr. Eigentlich müsste man diejenigen Verantwortlichen verklagen, die es 12 Jahre nicht geschafft haben, den erwiesenen Al-Quaida-Führer abzuschieben. Dafür müsste Sven Wolf allerdings seine eigenen Parteigenossen Ralf Jäger und Hannelore Kraft vor den Kadi zerren.

Nach SPD-Wolfsrudel-Logik können sich jetzt erst „Recht“ alle Mörder, Extremisten und Schwerverbrecher getrost auf den Weg nach Deutschland machen – was haben sie auch zu befürchten bei solchen Dolchstoß-Politikern. Exakt so können die Sozialisten und Links-Grün-Kommunisten ein nächstes Mal Deutschland völlig ohne den Einsatz auch nur einer einzigen Waffe einmal mehr in die Knie und ideologische Knechtschaft zwingen. Der Vorstoß dieses räudigen Wolfs wäre nicht das erste Mal.

Sven Wolf und das Schweigen der Belämmerten

Wird der letzten Freitag zum „Freitag den 13.“ für Horst Seehofer, kurz nach seinem 68. oder 69. [35] Geburtstag? Nach der starken Kritik von Opposition und spd haben sich nun auch CSU-Politiker von der Asylpolitik ihres Parteichefs distanziert. „Sein Agieren verwundert und befremdet mittlerweile viele“, erklärte Horst Seehofers Vorgänger an der Parteispitze, der bayerische Landtagsabgeordnete Erwin Huber [36] aus Dingolfing-Reisbach: „Im Landtag ist bei der CSU die anfänglich volle inhaltliche Zustimmung zu Seehofers Asylpolitik einem Ratespiel gewichen.“ Viele hätten ihn gefragt, ob der Bundesinnenminister die Landtagswahl im Oktober und damit Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder belasten wolle – oder ob er das billigend in Kauf nehme.

Drehhofers „Abschiebe-Krimi“ um den mit knapp 3.000 € pro Monat steuersubventionierten [17] Bochumer Terroristen-Paten Sami Al-Mujtaba veranschaulicht besser als alle TV- und Bundestags-Debatten den Zustand eines kranken Landes im Niedergang – selbstverschuldet und mit heimtückischer List des rotgrünen „Juste Milieu“ (bzw. Jute-Milieu) in selbstzerstörerischer suizidaler Freude vorangetrieben. Analog dem Niedergang Westroms im 5. Jahrhundert n. Chr. wird die Zerstörung einer ehemals großen Kultur mit der aktiven Unterstützung der herrschenden Nomenklatura, die das eigene Volk verachtet und die tödliche Invasion der Vandalen [37] „herbeiklagt“ mit dekadentem Genuss betrieben.

Der Fall Sami Al-Mujtaba dürfte Deutschland noch länger beschäftigen und immer mehr Wählern die Augen öffnen. Wenn „Ausreisepflichtige nicht ausreisen müssen“ und „Rückführungspflichtige nach Deutschland [38] zurück geführt“ werden – warum müssen dann Steuerpflichtige noch Steuern bezahlen? Fragen.

Wenigstens einer weiß Bescheid: Der böse Wolf aus Remscheid.

Der Wolf [39] – Das Lamm – Hurz.

Like

Sami Al-Mujtaba muss nach Deutschland zurückgeholt werden

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 373 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Freitag, der 13. für Horst Seehofer! „Welcome back my friends to the show that never ends“ – Junge komm bald wieder – Hereinspaziert ins Asyl-Narrenschiff Deutschland. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen teilte am Freitagnachmittag nach einem längeren Abschiebe-Zick-Zack mit, dass die wenige Stunden zuvor erfolgte Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Qaida-Anführer Osama bin Laden, Sami Al-Mujtaba [3], „grob rechtswidrig war und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletzt“:

„Aufgrund eines unanfechtbaren Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 kann ein tunesischer Staatsangehöriger, der im Verdacht steht, Leibwächter von Osama Bin Laden gewesen zu sein und von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft wird, vorläufig nicht nach Tunesien abgeschoben werden“,

hieß es stolz in der Pressemitteilung des Gerichts, die am Freitagnachmittag veröffentlicht wurde.

Rückholungs-Entscheidung „im Namen des Volkes“!

Der am Freitagmorgen mit einem veritablen Großaufgebot der Bundespolizei nach Hammamet First-Class-ausgeflogene Sami-Al-Mujtaba (42), muss nach der Entscheidung des Gerichts daher unverzüglich wieder zurück nach Deutschland gebracht werden. Einer der Hauptgründe für die Kehrtwende von der Kehrtwende im „Asyl-Rückführungs-Verfahren“: Es liege keine diplomatisch verbindliche Zusicherung Tunesiens vor, dass  „keine Folter“ im deutschen Urlaubsparadies Tunesien drohe. Deshalb sei Al-Mujtaba „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“.

Schalkern sitzt der Schalk im Nacken

Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der gerichtlich überführte Terrorist und Bochumer Hassprediger vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dummerweise erst „per Fax“ über dessen Entscheidung, als Sami A. bereits Erster Klasse im Charterjet saß – Klasse! Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das BAMF ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das verbitterte Verwaltungsgericht mit.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte in Berlin mitgeteilt, Bundesinnen- und Heimatminister Horst Seehofer (CSU), sei „nach Beendigung der Rückführung, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“ informiert worden. Das Abschiebekommando war in Seehofers Ankündigungsministerium generalstabsmäßig und minutiös geplant worden – doch nichts sollte die top-geheime Geheimaktion diesmal verraten. Bis in die höchste Spitze des Ministeriums hatte man bis zu letzten Sekunde die Befürchtung, die Abschiebung könnte noch in letzter Sekunde scheitern – denn die milliardenschwere „Anti-Abschiebe-Industrie“ ist bestens dank Steuermittel organisiert. Das wäre eine Mega-Blamage für die Behörden – exakt drei Monate vor den Landtagswahlen im Freistaat Bayern. Doch so oder so – der düpierte Seehofer hat nun wieder mal den Schwarzen Peter.

Entscheidung von Mittwoch: pro Abschiebung – Entscheidung von Freitag: Pro Asyl!

Um 6.30 Uhr stieg Al-Mujtaba schließlich in die Chartermaschine ein, an Händen und Füßen gefesselt und von einem Großaufgebot an vermummten Polizisten begleitet. Doch die schadenfrohen Schalker machen den bemühten Bayern jetzt einen dicken Strich durch die Rückführ-Rechnung: Das für Goldstück Sami zuständige NRW-Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. Diese Entscheidung wurde vom Gelsen-Gericht am Donnerstag aber wieder „kassiert“. Ähnlich dem sportlich mittelguten Lokalverein – 1958: letzte Deutsche Meisterschaft für Schalke …- scheint auch die dortige Gerichtsbarkeit ausschließlich mit Komplettversagern besetzt zu sein. Wie der restliche deutsche Justizapparat mittlerweile ebenfalls – Ausnahmen bestätigen die Regel.

Das NRW-Flüchtlingsministerium will jetzt sogar gegen den Rückhol-Beschluss Beschwerde einlegen. Dies werde zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum geschehen, teilte das Landesministerium am Freitagabend in Düsseldorf mit.

Ein Sprecher von Heiko Maas’ Auswärtigen Amts erklärte in Berlin, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten Rückführungsflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet.

Das Flugzeug mit VIP-Gast Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha-Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln nun, ob Sami-Al-Mujtaba an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland beteiligt gewesen ist.

Al-Mujtaba („Der Auserwählte“) hatte sich in Bochum und im gesamten Bereich NRW als salafistischer Prediger betätigt – der Weggefährte Bin Ladens gilt laut Islam- und Terrorexperten als einer der größten latenten Gefährder in Westdeutschland. Die Kriminalbehörden gehen davon aus, dass der islamische Sprenggläubige in den letzten Jahren immer wieder Kontakte zu islamischen Terroristen in Deutschland und auch dem Ausland hatte – seine gesamte – vom US-Geheimdienst – entschlüsselte Mail-Korrespondenz verdeutlichte dies explizit. Die Ermittler des Verfassungs- und Staatsschutzes gehen sicher davon aus, dass Al-Mujtaba immer wieder geistiger Brandstifter für Terroranschläge in Europa war. Die ebenfalls steuerfinanzierte Anwältin des Dschihadisten legte jedoch im Eilverfahren Beschwerde gegen die Abschiebung ein, das Verwaltungsgericht musste entscheiden – und tat das mit gutmenschlichem Genuss.

Sami fühlt sich wohl im Salafisten-Schlaraffen-Land

Aller Wahrscheinlichkeit nach darf sich die Stadt Bochum nun glücklich schätzen, im Rahmen des historisch einzigartigen Experiments „Sami A.“ mit – vom Steuerzahler veruntreuten Zwangseinnahmen – weiter zu subventionieren:

„Die aktuell von Herrn Sami A. in Anspruch genommenen Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betragen monatlich 1167,84 Euro“,

heißt es in einer Auskunft der Landesregierung NRW auf eine AfD-Anfrage – PI-NEWS berichtete [17] Ende April über den schier unfassbaren Asylskandal. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hatte darüber hinaus festgestellt, dass Sami A. alias Sami-Al-Mujtaba, zu Osama bin Ladens Leibgarde gehört hat.

Sami fühlte sich durchaus wohl in den Sozialsystemen des Salafisten-Schlaraffen-Landes Deutschland. Schließlich wurde auch der Anschlag auf das New Yorker World Trade Center am 11. September 2001 mit über 3.000 Toten weitgehend von Deutschland aus geplant und zusammen mit Saudi-Arabien großzügig vom deutschen Steuerzahler mitfinanziert.

Politik, Justizapparat und deutscher Steuerzahler finanzieren Terroristen

Wie genau sich die offenherzige Unterstützung an das Menschengeschenk und seine „Familie“ aufschlüsselt, unterliegt laut der Stadt Bochum selbstverständlich „der BundesDatenschutzGrundverordnung“. Laut Gesetz stünden „Asylbewerber“ Sami Al-Mujtaba und seiner Frau je 194 Euro zu. Außerdem zwischen 133 und 157 Euro für jedes der vier Kinder (4 bis 11 Jahre). Demnach muss Sami allerdings noch weitere Leistungen bekommen, zum Beispiel Wohngeld von über 20.000 € pro Jahr. Diese wurden allerdings bislang nicht mitgeteilt.

Sami kam 1997 als „21-jähriger Student“ nach Deutschland. 1999 bis 2000 tauchte er laut Gerichtsurteilen in ein afghanisches Terrortrainingscamp ab und stieg schnell in Osama bin Ladens Führungskader auf.  Al-Mujtaba bestreitet dies in Taqiyya-Manier, ebenso wie Kontakte zu weiteren Drahtziehern des 11. September-Massenmordes.

Nagelbomben aus dem Nagelstudio!

Ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts „platzte“ 2006, dennoch galt Sami-Al-Mujtaba weiter als Gefährder. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte bei ihm „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ fest – doch er wehrt sich mit Hilfe „seiner“ steuerfinanzierten Anwälte immer wieder erfolgreich gegen seine Abschiebung. Fakt ist allerdings, dass sich Al-Mujtaba als Prediger in einer lokalen Moschee – einem ehemaligen „Nagelstudio“ [40] – in Bochum betätigt und dort auch eifrige Anhänger um sich scharte und scharrte.

Mindestens 1.167,84 Euro pro Monat vom Staat – über 34.000 € jährlich, ZEIT hat Mitleid

Gegenüber der „Zeit“ [41] bestritt Sami-Al-Mujtaba im Jahr 2016 alles: „Gefährlich soll ich sein? Ich werde doch von morgens bis abends überwacht und muss mich seit zehn Jahren täglich zwischen 10 und 12 Uhr auf der Polizeiwache melden.“ Und für einen Terroristen sei er sowieso „viel zu klein“. Mit seiner Frau und seinen vier Kindern lebt er in Bochum, „sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft“ – wie von den Mainstreammedien immer wieder wohlwollend mitgeteilt wurde – Fail-News! Sami A. besitzt tatsächlich lediglich die tunesische Staatsbürgerschaft. Sami erhält nun weiter vom Staat 1.167,84 Euro pro Monat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuzüglich Wohngeld-Beihilfe vom JobCenter.

Die Begründung der Gelsenkirchener Richter „Es gebe ein sehr hohes Risiko für Sami Al-Mujtaba, dass ihm in Tunesien Folter oder unmenschliche Behandlung widerfahren würden“ wird allein dadurch ausgehebelt, dass die Todesstrafe in Tunesien seit über 20 Jahren nicht mehr vollzogen wird. Tunesien gilt als sicheres Reise- und Herkunftsland und wird mit dreistelligen Millionenbeträgen der Bundesrepublik, George Soros und Junckers asylbeschwipster EU subventioniert [42]. Ein weiterer Grund des NRW-Gerichts zugunsten dem Terror-Paten: „Die Berichterstattung in den deutschen Medien über den Kläger wird den tunesischen Behörden nicht verborgen geblieben sein.“ PI-NEWS & Co sind schuld.

Wieder einmal wird das deutsche Asylrecht schamlos von der krakenhaften Asyl-Justiz und deren kriminellen Helfershelfern zum Schaden Deutschlands ausgenutzt. Der deutsche Bürger muss mit seinem Steuergeld den behördlichen Asyltourismus eines Terroristen finanzieren, der nun wieder unverzüglich nach Deutschland re-importiert werden soll. Über Tunesien lacht die Sonne, über Deutschland die ganze Welt.

Geh mit Allah, aber geh – auf Nimmer-Wiedersehen, Servus Sami – Insch’Allah! Wo ein Wille, da ein „Weg-damit“.

Like

Bin Ladens Ex-Leibwächter klagt gegen Abschiebung

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Dhimmitude,Justiz | 284 Kommentare

Sami Al-Mujtaba (42) soll zu Osama bin Ladens Leibgarde gehört haben und kam 1997 erstmals als Student nach Deutschland. Auch der 9/11-Terrorist Mohammed Atta studierte in den 90er Jahren in Deutschland. Von 1999 bis 2000 war der Tunesier zur Dschihad-Fortbildung in einem afghanischen Terrorcamp. Von da an machte er „Karriere“ und soll zu Osama bin Ladens Führungskader aufgestiegen sein, was der Taqiyya-Meister aber bestreitet.

Seit 2006 versucht der hilflose deutsche Staat den als Gefährder eingestuften Moslem abzuschieben. Doch er blieb und lebt bis heute mit Frau und vier Kindern, die alle die deutsche Staatsbürgerschaft haben, in Bochum – seit 2008 ununterbrochen staatlich alimentiert. Zuletzt erhielt der Terrorbube 1167,84 Euro pro Monat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mittlerweile ergibt sich eine Summe von rund 120.000 Euro, die der Spitzenmann Bin Ladens vom Geld deutscher Steuerzahler erhielt (PI-NEWS berichtete [17]). Dazu kommen u.a. noch die vom Staat finanzierten Verteidigungskosten zur Verhinderung seiner Abschiebung.

Am vergangen Montag wurde Al-Mujtaba festgenommen, da er seiner täglichen Meldeauflage bei der Polizei nicht nachgekommen war und das BAMF (Amt für Migration und Flüchtlinge) bisher anerkannte Abschiebehindernisse widerrufen habe, heißt es.

Im April 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der moslemischen Gefahr eine Rückkehr nach Tunesien nicht zuzumuten sei, da ihm dort „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ drohten.

Aufgrund der jüngsten BAMF-Entscheidung sollte er aber nun endgültig abgeschoben werden. Seit mehr als zehn Jahren führt der zum Töten ausgebildete Dschihadist den deutschen angeblichen „Rechtsstaat“ aber schon am Nasenring spazieren und das setzt sich auch jetzt fort. Seine Rechtsvertretung reichte auch gegen den aktuellen Abschiebebescheid Klage beim Verwaltungsgericht [43] ein.

Erst kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass jede Klage gegen eine Abschiebung „aufschiebende Wirkung“ habe (Rechtssache C-181/16). Sogenannte „Asylsuchende“ hätten demnach das Recht während eines laufenden Verfahrens im Land zu bleiben.

Obwohl die Klage im Eilverfahren bearbeitet werden soll, hieß es aus Polizeikreisen schon am Dienstag resignierend, dass mit einer schnellen Abschiebung wohl nicht zu rechnen sei.

Der Gefährder bleibt uns samt Familie also bis auf weiteres erhalten. Noch sitzt er in Büren (NRW) in Abschiebhaft. (lsg)

Like

Kalifat NRW: 1.167,84 € pro Monat für Bin-Laden-Leibwächter

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Dhimmitude,Islam-Kollaboration,Justiz,Siedlungspolitik | 101 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Hereinspaziert ins Narrenschiff Deutschland! Die Stadt Bochum darf sich glücklich schätzen, im Rahmen des historisch einzigartigen Experiments ein weiteres Menschengeschenk [44] mit – vom Steuerzahler veruntreuten Zwangseinnahmen – zu subventionieren. Strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Behörden und Politiker dürfte es zunächst keine noch geben.

„Die aktuell von Herrn Sami A. in Anspruch genommenen Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betragen monatlich 1167,84 Euro“, heißt es in einer Auskunft der Landesregierung NRW auf eine AfD-Anfrage. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat darüber hinaus festgestellt, dass Sami A. alias Sami-Al-Mujtaba (42), zu Osama bin Ladens Leibgarde gehört hat.

Negative Konsequenzen hat das auch für den „freundlichen“ Sami keine – ganz im Gegenteil: Sami A. gehört zu den gefürchtetsten Moslems Deutschlands [45], gilt laut den Behörden als „Gefährder“ und darf nun für lange Zeit im Salafisten-Schlaraffenland bleiben.

Denn abschieben wollen/können die deutschen Behörden jenen Mann, der sich im Terrornetzwerk Al-Qaida bis zur persönlichen Leibgarde von Osama Bin Laden [46] hocharbeitete, nicht. Schließlich wurde auch der Anschlag auf das New Yorker World Trade Center am 11. September 2001 mit über 3.000 Toten weitgehend von Deutschland aus geplant [47] und zusammen mit Saudi-Arabien großzügig vom deutschen Steuerzahler mitfinanziert.

Politik, Justizapparat und deutscher Steuerzahler finanzieren terroristische Vereinigung

Wie genau sich die offenherzige Unterstützung an das Menschengeschenk und seine „Familie“ aufschlüsselt, unterliegt laut der Stadt Bochum selbstverständlich „dem Datenschutz“. Laut Gesetz stünden „Asylbewerber“ Sami-al-Mujtaba und seiner Frau je 194 Euro zu. Außerdem zwischen 133 und 157 Euro für jedes der vier Kinder (4 bis 11 Jahre). Demnach muss Sami A. allerdings noch weitere Leistungen bekommen. Diese wurden allerdings bislang noch nicht mitgeteilt.

„Einer Abschiebung nach Tunesien stehen Abschiebungsverbote entgegen“, so die NRW-Landesregierung unter dem laschen Laschet in ihren Ausführungen zum deutschen Top-Salafisten. In letzter Instanz habe das Oberverwaltungsgericht bereits im April 2017 in „einer unanfechtbaren Entscheidung“ festgestellt, dass dem Al-Qaida-Mitglied Sami A. in Tunesien „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen“.

„Andere zur Aufnahme des Sami A. bereite oder verpflichtete Länder sind nicht ersichtlich“, so ergänzte das Düsseldorfer Flüchtlingsministerium. Sami kam 1997 als „21-jähriger Student“ nach Deutschland. 1999 bis 2000 tauchte er laut Gerichtsurteilen in ein afghanisches Terrortrainingscamp ab und stieg in Osama bin Ladens Führungskader auf. Sami A. bestreitet dies in Taqiyya-Manier, ebenso wie Kontakte zu weiteren Drahtziehern des 11. September-Massenmordes.

Nagelbomben aus dem Nagelstudio!

Ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts „platzte“ 2006, dennoch gilt Sami-Al-Mujtaba weiter als Gefährder. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte bei ihm „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ fest – doch er wehrt sich mit Hilfe „seiner“ steuerfinanzierten Anwälte immer wieder erfolgreich gegen seine Abschiebung. Fakt ist allerdings, dass sich Al-Mujtaba als Prediger in einer lokalen Moschee – einem ehemaligen „Nagelstudio“ [40] – in Bochum betätigt und dort auch eifrige Anhänger um sich schart und scharrt.

Mindestens 1.167,84 Euro pro Monat vom Staat – über 14.000 € jährlich, ZEIT hat Mitleid

Gegenüber der „Zeit“ [41] bestritt Sami-Al-Mujtaba im Jahr 2016 alles: „Gefährlich soll ich sein? Ich werde doch von morgens bis abends überwacht und muss mich seit zehn Jahren täglich zwischen 10 und 12 Uhr auf der Polizeiwache melden.“ Und für einen Terroristen sei er sowieso „viel zu klein“. Mit seiner Frau und seinen vier Kindern lebt er in Bochum, „sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft“ – wie von den Mainstreammedien wieder wohlwollend mitgeteilt wird – Sami A. hat aber tatsächlich nur die tunesische Staatsbürgerschaft. Sami erhält nun weiter vom Staat 1167,84 Euro pro Monat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Begründung der Richter: Es gebe ein „sehr hohes Risiko“ für Sami Al-Mujtaba, dass ihm in Tunesien Folter oder unmenschliche Behandlung widerfahren würden. Allerdings wird die Todesstrafe in Tunesien seit über 20 Jahren nicht mehr vollzogen, Tunesien gilt als sicheres Reise- und Herkunftsland und wird mit dreistelligen Millionenbeträgen der Bundesrepublik, George Soros [48] und der EU subventioniert [42]. Der submissive Dhimmi-Richter klagt aber noch weiter über mediales Unbill für seinen prominenten Al-Qaida-Delinquenten: „Die Berichterstattung in den deutschen Medien über den Kläger wird den tunesischen Behörden nicht verborgen geblieben sein.“

Insgesamt mindestens 120.000 € Leistungsprämie für 9/11-Unterstützer!

Man habe „den Einzelfall und die sehr individuellen Umstände geprüft“, betonte die Kammer.

Das Gericht: „Es kommt noch immer zu systematischen Übergriffen bei festgenommen Menschen oder denen, die verhört werden.“ Eine mögliche Nähe zum inneren Kreis von Al-Qaida habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt – Allahu Akbar und Al-Hamdulillah im Namen des Volkes!!

Schon der damalige NRW-Landesinnenminister Ralf Jäger, SPD, räumte 2012 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der NRW-CDU-Fraktion schuldstolz ein, dass sich an diesem Zustand sobald auch nichts ändern werde. Darüber hinaus ging aus Jägers schriftlicher Antwort auch damals bereits hervor, dass der Tunesier seit Februar 2008 ununterbrochen staatliche Unterstützungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalte. Bereits bis zu 2012 hatte ihm die öffentliche Hand laut Innenministerium genau 19.987,21 Euro gezahlt – insgesamt nun über 120.000 Euro bis heute.

Offene Verhöhnung des Rechtsstaates!

Ob er weiterhin eine „terroristische Bedrohung“ darstelle, wollte die Landesregierung allerdings so nicht beantworten: „Diese Bewertungen sind grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung geeignet“, heißt es in der schriftlichen Antwort der NRW-Landesregierung, da sie den Erfolg von Maßnahmen wie Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verhindern könnten. Der 42-jährige „Asylbewerber“ ist in Deutschland geduldet und finanziell hoch geschätzt. „Er bekommt die ganz normalen Regelsätze, die geduldeten Menschen zusteht“, erklärte der Bochumer Stadtsprecher Thomas „Sprenger“ über den Sprenggläubigen Sami-Al-Mujtaba.

Und wieder einmal wird das deutsche Asylrecht schamlos ausgenutzt. Der ehrliche deutsche Bürger muss mit Steuergeld einen Terroristen finanzieren, weil wir ihn nicht abschieben können – oder besser gesagt – wollen, denn wo ein Wille, da auch ein „Weg-damit“!

Wann und wo auch immer solche Zustände in Deutschland mit höchster politischer Deckung ermöglicht werden, müssen in baldiger Zukunft alle verantwortlichen Personen zur Verantwortung gezogen werden, ohne wenn und aber und ohne Ausnahme – auch mit Durchgriffshaftung in das persönliche Vermögen von Politikern, Richtern, Anwälten, sogenannten „Staatsanwälten“ und Unterstützern aus der milliardenschweren Asylindustrie!

Like