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Einreise von Asylanten trotz Corona – lügt das Bundesinnenministerium?

Von EUGEN PRINZ | Es ist unbestritten, dass es aufgrund der staatlich verordneten Maßnahmen zur Verlangsamung der COVID-19 Pandemie, bereits jetzt zu schwersten wirtschaftlichen Verwerfungen kommt, die große Teile der Bevölkerung in massive, teils Existenz bedrohende finanzielle Schwierigkeiten bringen wird.

Selbstverständlich werden dadurch auch die Sozialsysteme an ihre Belastungsgrenze geführt, womöglich sogar darüber hinaus. Damit sind wir bei einer großen Gruppe, die wie keine andere in Deutschland auf die Sozialsysteme angewiesen ist: Die Zuwanderer.

Der Cassandra wird wieder nicht geglaubt 

Genauso wie bereits im Jahr 2015 die Kritiker vergeblich vor den Problemen gewarnt hatten,  die der Flüchtlings-Tsunami mit sich bringen würde, genauso sicher lässt sich nun voraussagen, dass sich die Corona-Krise und die immer noch latente Flüchtlingskrise zu einem sozialen Sprengstoff von gewaltiger Brisanz verbinden werden.

Erste Anzeichen, dass sich manche Zuwanderer sehr schwer mit „Corona“ tun, gab es ja bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Suhl, wo sich eine ganze Reihe von Bewohnern mit der Quarantäne nicht abfinden wollten und gewalttätig wurden [1].

Nun auch Flüchtlingsrandale in Augsburg wegen „Corona“

Gestern gab es nun einen weiteren Vorfall wegen „Corona“, diesmal in der Asylbewerberunterkunft im Kobelweg in Augsburg.

Am Dienstag war ein Flüchtling aus der Türkei in Augsburg angekommen [2]. Da es Verdachtsmomente gab, wurde er einen Tag später auf Corona getestet. Am Donnerstag dann das Ergebnis: positiv! Der Türke wurde in eine Unterkunft in Augsburg-Inningen verlegt. Allerdings hatten sechs Flüchtlinge aus der Türkei, dem Irak, Sierra Leone, Afghanistan, Ukraine und Nigeria, alle untergebracht in der Unterkunft im Kobelweg, mit dem Infizierten Kontakt. Sie wurden im zweiten Stock der Unterkunft separiert und stehen nun dort unter Quarantäne.

Das genügte jedoch etwa 30 Flüchtlingen aus Gambia und Nigeria nicht. Sie bestanden darauf, in eine andere Unterkunft verlegt zu werden. Als das abgelehnt wurde, randalierten sie. Eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei, Diensthunde und eine größere Anzahl von Streifenpolizisten waren nötig, um die Situation wieder in den Griff zu bekommen.

Einreisen von Asylbewerbern trotz Corona 

Jeder Politiker mit einem gesunden Menschenverstand müsste zu der Schlussfolgerung kommen, dass es dringend erforderlich ist, das Asylrecht aufgrund der Corona-Krise bis auf weiteres auszusetzen.

In dem Artikel „Unbekümmert durch die Pandemie [3]“ auf Tagesschau.de wird behauptet, dass dies bereits der Fall sei:

„Auf Anfrage von Panorama teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit, Asylbewerber seien nicht vom Einreisestopp ausgenommen. Die Asylbewerber würden bei einer Einreise „umfangreichen Gesundheitskontrollen unterzogen und werden im Zweifel abgewiesen“.

Bisheriger Kenntnisstand ist allerdings, dass trotz Grenzkontrollen und Einreiseverbote weiterhin Flüchtlinge ins Land gelassen werden, wenn sie das Zauberwort „Asyl“ aussprechen, weil sie unter eine Ausnahmeregelung fallen. Sogar die selbsternannten, regierungstreuen „Faktenchecker“ von correctiv.org räumen das ein. [4]

Dem widerspricht die vorher dargestellte Behauptung aus dem Innenministerium, die sich jedoch angesichts des eben geschilderten Vorfalls als äußerst zweifelhaft entpuppt. Zitat BILD-Zeitung [2]:

„Dienstagabend kam ein Flüchtling aus der Türkei in Augsburg an“

Wie kann also am Dienstag ein Flüchtling aus der Türkei, der einen Tag später positiv auf „Corona“ getestet wird, ins Land kommen, wenn laut Innenministerium „die Asylbewerber  bei einer Einreise umfangreichen Gesundheitskontrollen unterzogen und im Zweifel abgewiesen werden“?

Schriftliche Anfrage der bayerischen AfD-Landtagsfraktion

Offenbar will man die Bevölkerung hinters Licht führen. Da ist es ganz gut, dass die Vorsitzende der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, mit einer schriftlichen Anfrage die Staatsregierung zum Schwur zwingt. Sie will wissen, wie viele Asylbewerber seit 17. März nach Bayern eingereist sind:

 

[5]

Die AfD-Landtagsfraktionen der anderen Bundesländer täten gut daran, diese Schriftliche Anfrage zu übernehmen und ebenfalls an ihre jeweiligen Staatsregierungen zu richten. Dann wüssten wir Bescheid, mit wie vielen der angeblich abgewiesenen Neubürger wir trotz der Corona-Krise und den zu erwartenden wirtschaftlichen Verwerfungen in den letzten Wochen bereichert wurden.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Podiumsdiskussion an Schulen: AfD wehrt sich gegen Nichteinladung

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Deutschland,Diskriminierung,Politik | 96 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Nachdem bereits der Schulleiter des Maristen-Gymnasiums in Furth bei Landshut keinen Vertreter der AfD zu der im Vorfeld Europa-Wahl stattfindenden politischen Podiumsdiskussion eingeladen hatte (PI-NEWS berichtete [11]), ist nun auch der Leiter der Realschule Vilsbiburg, Klaus Herdl [12], seinem Beispiel gefolgt. Dessen Begründung für die Nichteinladung zur Veranstaltung, die am 8. Mai stattfand: die AfD-Jugendorganisation sei „tendenziell sehr rechtsextrem“ und werde „vom Verfassungsschutz beobachtet“.

AfD-Funktionär: Heuchelei ist inzwischen das Erziehungsziel an Schulen

Der Co-Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Landshut, Wolfram Schubert, meint dazu in einem Kommentar, der an die relevanten Presseorgane versandt wurde:

„Eine pfiffige Begründung, pädagogisch wertvoll. Es ist schließlich auch keiner zugegen, der einwenden könnte, es gehe gar nicht um die Jugendorganisation, sondern um die politischen Positionen der Partei, die auf dem Prüfstand stehen. Es ist auch keiner da, der zu hinterfragen wagt, ob das Handeln des Verfassungsschutzes überhaupt gesetzeskonform ist. Dabei wäre diese Frage für einen verantwortlich handelnden Schulleiter durchaus von Belang, denn in den bisher bekanntgemachten Fällen haben die Gerichte den Einsatz des Verfassungsschutzes gegen die AfD als rechtswidrigen Mißbrauch von Regierungsmacht zum Nachteil der Opposition gebrandmarkt.
Nimmt man die Begründung des Schulleiters Herdl probehalber ernst, stößt man unweigerlich auf die Frage, warum er die Jugendorganisationen anderer Parteien von seiner Fürsorge ausspart. Die Antwort: Er hätte dann konsequenterweise auch die SPD von der Veranstaltung ausschließen müssen. Denn die Forderungen des Juso-Vorsitzenden Künert nach Abtreibungen bis kurz vor der Geburt sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar verfassungsfeindlich; nach Gesetzeslage muß daher Künert zwingend vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Entsprechendes gilt für seine Forderung, alle BMW-Aktionäre – von denen sicherlich nicht wenige zu den Diskutanten und den Schülereltern gehören – zu enteignen.
Hätte Herdl Zivilcourage gezeigt und die SPD ebenfalls ausgeschlossen, wäre er glaubwürdig. Ihm wäre der gebührende Respekt sicher.
So aber muß er sich den Vorwurf gefallen lassen, mit doppelten Standards zu messen. Der
Volksmund nennt so etwas Heuchelei. Dies scheint inzwischen das Erziehungsziel an vielen Schulen geworden zu sein.“

Dienstaufsichtsbeschwerde und Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung

Schubert, der gleichzeitig als Volljurist auch Justitiar des AfD-Landesverbands Bayern ist, wird zudem beim Kultusministerium gegen die beiden Schulleiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Auch die bayerische Staatsregierung muss Rede und Antwort stehen, da der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller am 7. Mai 2019 eine Schriftliche Anfrage an sie gestellt hat:

Ich frage die Staatsregierung:
1. Andersdenkende:
1.1. Ist es aus Sicht der Staatsregierung mit dem staatlichen Bildungsauftrag vereinbar,
Andersdenkende politische Kräfte einer einzigen politischen Ausrichtung zu Diskussionen ganz
gezielt nicht einzuladen (Bitte die Antwort unter Angabe der einschlägigen Rechtsprechung)?
1.2. Wenn ja, wie sollen aus Sicht der Staatsregierung Schüler dann lernen mit alternativen
Positionen / Gedanken / Meinungen umzugehen?
1.3. Ist es einem Beamten erlaubt, politische Parteien, die durch demokratische Wahlen ins
Maximilaneum gewählt wurden, als „außerhalb des demokratischen Spektrums“ darzustellen?
2. Ist es für einen verbeamteten Schuldirektor mit dem Gebot der politischen Mäßigung vereinbar, eine in das Maximilaneum gewählte politische Partei zu einer Diskussion zwischen Schülern und Politikern auf dem Schulgelände ganz gezielt nicht einzuladen?
3. Ist es für einen verbeamteten Schuldirektor mit dem Gebot der Neutralität vereinbar, eine in das Maximilaneum gewählte politische Partei zu einer Diskussion zwischen Schülern und
Politikern auf dem Schulgelände ganz gezielt nicht einzuladen?
4. Ist es Lehrern erlaubt, sich im Schulbetrieb “ von der AfD klar zu distanzieren, indem wir
sie nicht einladen“ (Bitte unter Angabe der einschlägigen Rechtsprechung nach verbeamteten
bzw. . . angestellten Lehrern ausdifferenzieren)?
5. Welche Vorgaben sind der Staatsregierung bekannt, welche für Schulleiter gelten und die das Ziel haben, eine politische Ausgewogenheit bei schulischen Veranstaltungen sicherzustellen (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln)?
6. Wie unterscheiden sich die Antworten aus 1 bis 5 für den Fall, daß der verbeamtete Lehrer auf einer privat getragenen Schule tätig ist (Bitte Rechtsgrundlage bzw. einschlägige Rechtsprechung angeben)?
7. Wie unterscheiden sich die Antworten aus 1 bis 5 für den Fall, daß der Lehrer nicht verbeamtet ist und auf einer privat getragenen Schule tätig ist (Bitte Rechtsgrundlage bzw. einschlägige Rechtsprechung angeben)?
8. Ist es mit den Grundsätzen eines „Schutzraums Schule“ vereinbar, daß ein ganzes Kollegium an Lehrern sich dahingehend verständigt eine einzige im Maximilianeum vertretene Partei niemals einzuladen?

Erwähnenswert ist noch, dass selbst in der Mainstream-Presse ein geteiltes Echo über die Entscheidung der Schulleiter herrscht. Zitat aus der Berichterstattung der Landshuter Zeitung über die Podiumsdiskussion am Maristen-Gymnasium Furth:

„Bestimmt hätten die Schüler auch der AfD auf den Zahn fühlen wollen.“

Schulleiter als Zensoren der Meinungsfreiheit

Es spricht Bände, wenn selbst die Systemmedien da etwas Bauchweh bekommen. Es ist ja auch kein Wunder: Einerseits sollen an den Schulen mündige Demokraten herangezogen werden, auf der anderen Seite schwingen sich die Schulleiter rechtswidrig zu Richtern darüber auf, was die ihnen anvertraute Jugend erfahren darf und was nicht. Dafür kann es nur einen Grund geben: Die linksgrünen Rektoren aus der 68er Kaderschmiede fürchten sich vor der Wahrheit und den besseren Argumenten der einzig wirklichen Opposition im Land.

An dieser Stelle nochmals der Aufruf an unsere Leser: Wenn Ihnen weitere derartige Vorfälle bekannt werden, bitten wir Sie um Mitteilung an recherche@pi-news.net. Sollten sich diese Nichteinladungen häufen, kann das Ergebnis der Europa Wahl unter Umständen angefochten werden.


[13]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [14] oder Twitter. [10]

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