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Plattling: Senegalese fängt sich in Fallstricken der deutschen Justiz

Von EUGEN PRINZ | Erst vor einigen Tagen musste PI-NEWS darüber berichten, wie leicht man mittlerweile in Deutschland zur falschen Zeit am falschen Ort [1] sein und Opfer einer Straftat werden kann. Nicht selten handelt es sich bei den Tätern um jene, von denen man uns sagte, sie wären die Fachkräfte, die unser Land so dringend benötigt.

Vier Jahre und zwei Millionen Menschen später hat sich der Fachkräftemangel noch weiter verschlimmert, insbesondere im Handwerk und in den Pflegeberufen. Und keiner von denen, die damals den Mund so voll genommen haben mit den „geschenkten Menschen [2]“ (Katrin Göring-Eckardt), die „wertvoller sind als Gold [3]“ (Martin Schulz) und das nächste deutsche Wirtschaftswunder bewirken [4] würden (Dieter Zetsche) hat den Mut gefunden, sich von dem Schwachsinn zu distanzieren, den sie verzapft haben.

Geschenkte Menschen, wertvoller als Gold – derartige Aussagen müssen wie Hohn klingen in den Ohren jener, die mit Verbrechern unliebsame Bekanntschaft gemacht haben, die bei Einhaltung geltenden Rechts eigentlich gar nicht im Land sein dürften.

Senegalesischer Asylbewerber hält Plattlinger Polizei auf Trapp

Im niederbayerischen Plattling hat am Dienstag ein 22-jähriger Asylbeweber aus dem Senegal dafür gesorgt [5], dass gleich eine ganze Reihe einheimischer Bürger zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Da ist zum einen die 20-jährige Frau, der er um 15.20 Uhr im Nordpark mit Gewalt das Fahrrad entreißen wollte. Glücklicherweise traf die Polizei schnell am Tatort ein und konnte die Situation bereinigen. Der Senegalese hat wohl die Aktion in Unkenntnis der deutschen Rechtslage als „Larifari-Fahrraddiebstahl“ betrachtet, in Wirklichkeit ist jedoch der Tatbestand des versuchten Raubes erfüllt:

§ 249
Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Da der Senegalese offenbar einen festen Wohnsitz hatte, lag zu diesem Zeitpunkt noch kein Haftgrund vor und die Beamten mussten ihn laufen lassen.

Zwei Stunden später ließ der Asylbewerber jedoch erneut bei der Polizei arbeiten. Er hatte versucht, in einer Gaststätte am Bahnhof eine Flasche Bier zu stehlen. Dabei bedrohte er einen Mitarbeiter. Auch hier reichte es noch nicht für einen Haftantrag. Aber trösten Sie sich, liebe Leser, das Happy-End kommt noch.

Etwas später entwendete nämlich der Senegalese aus einem Supermarkt zwei Flaschen Bier und schlug dabei einer Person mit der Faust ins Gesicht. Beim Eintreffen der Polizei flüchtete der dunkelhäutige Asylbewerber und schlug dabei noch einer weiteren Person ins Gesicht. Als ihn Beamte der Landes- und Bundespolizei mit vereinten Kräften im Nordpark festnehmen wollten, leistete er heftigen Widerstand. Mit einer guten Portion Pfefferspray konnte diesem Umstand abgeholfen werden.

Wenn Sie nun glauben, bei dem Diebstahl dieser zwei Flaschen Bier würde es sich um einen lausigen Ladendiebstahl handeln, dann täuschen Sie sich, liebe Leser. Das hat der Senegalese wohl auch geglaubt, nach dem Motto: Alles nicht so schlimm. Denkste! Hier hat das deutsche Strafrecht Finessen:

§ 252
Räuberischer Diebstahl

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

Wenn also jemand zwei Flaschen Bier entwendet und zur Sicherung der Beute denjenigen, der ihn daran hindern will, mit einem Faustschlag außer Gefecht setzt, wird das wie ein Raub geahndet. Und der Raub ist ein Verbrechenstatbestand. Und da diese senegalesische Heimsuchung an einem Tag zweier Raub-Delikte verdächtig war, bot sich ein Haftgrund an: Die Wiederholungsgefahr. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sperrte die Polizei den Asylbewerber ein und führte ihn am Dienstag Vormittag dem Ermittlungsrichter vor. Laut Auskunft der Polizeiinspektion Plattling erließ dieser Haftbefehl.

Somit ist jetzt – zumindest für einige Zeit – sichergestellt, dass wegen dieses „Facharbeiters“ niemand mehr zur falschen Zeit am falschen Ort ist.

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Belästigung einer 13-Jährigen wird vor Gericht zu „Viel Lärm um Nichts“

geschrieben von Eugen Prinz am in Bereicherung™,Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 122 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Landshut, Schirmgasse, am 21. Dezember letzten Jahres gegen 16.30 Uhr: Während ihre Mutter ein Brot für das Abendessen kaufen wollte, wartete die 13-jährige Tochter vor dem Laden. In der Zeit, als das Mädchen alleine vor der Bäckerei stand, war plötzlich der 30-jährige Senegalese Jassey A. aufgetaucht, hatte in Richtung ihrer Brüste gegriffen und gefragt: „Do you wonna fuck me?“ Die 13-Jährige konnte gerade noch ausweichen, so dass der Schwarzafrikaner ihre Brüste nicht mehr zu fassen bekam. Glücklicherweise kam eine Passantin, die den Vorfall beobachtet hatte, dem Mädchen zu Hilfe.

Alptraum für 13-jähriges Mädchen

Das allerdings wollte sich Jassey A. nicht bieten lassen. „Go away. I´m not talking to you“, brüllte er die Frau an und warf eine Flasche nach ihr. Diese verfehlte jedoch ihr Ziel. Als die Passantin zu ihrem Mobiltelefon griff und die Polizei verständigte, machte sich der Senegalese schnell aus dem Staub. Kurze Zeit später konnte er von der Polizei festgenommen werden.

Nicht der einzige Vorfall

Der Schwarzafrikaner hatte noch mehr auf dem Kerbholz. Am 3. November fasste er in Bamberg einem 16-jährigen Mädchen an die Brüste. Das Opfer berichtete, dass der Angeklagte am Bahnhof auf sie zugetreten sei und ihr mitgeteilt habe, dass sie nun seine Freundin ist. Dabei packte er sie an der Hand und wollte sie mit sich ziehen. Dem Opfer gelang es sich loszureißen und davon zu laufen. Jassay A. rannte dem Mädchen noch hinterher und fasste ihr an die Brüste.

Als der Fall dann Ende September vor dem Amtsgericht Landshut verhandelt wurde, diagnostizierte der psychiatrische Sachverständige Dr. Johannes Schwerdtner bei Jassey A. eine paranoide Schizophrenie, die sich bei den Taten im November und Dezember 2017 noch in einem Vorstadium befunden hätte. In der Haft habe sich dann das paranoide Syndrom vollständig entwickelt, so der Gutachter. Unter dem Einfluss von Wahnvorstellungen verletzte der Angeklagte damals auch Mithäftlinge, weshalb er nun medikamentös behandelt wird. Ohne diese Mittel sei mit weiteren Straftaten zu rechnen, so Dr. Schwerdtner. Jassey A. sieht das allerdings etwas anders. „Ich habe kein Problem“, erklärte er mehrmals bei der Verhandlung. Deshalb will er auch keine Spritzen mehr.

Richter Kolb tat das in so einem Fall einzig richtige: Er verwies den Fall an das Landgericht, wo die Voraussetzung für eine längerfristige Zwangsunterbringung des Angeklagten in einem Bezirkskrankenhaus geprüft werden. Das Fazit des Autors damals bei der Berichterstattung [6] über diesen Fall: Aller Voraussicht nach wird das auch so kommen.

Landgericht sieht alles anders

Wie man sich doch täuschen kann, besonders wenn der Angeklagte einer diskriminierten Minderheit, die unter besonderem Schutz steht, angehört. Um es vorweg zu nehmen, am Ende der Verhandlung vor dem Landgericht Landshut marschierte der Angeklagte als freier Mann aus dem Gerichtssaal und von den Vorwürfen blieb außer einer sexuellen Beleidigung nichts übrig.

Und das geht so:

  1. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Schwerdtner sieht plötzlich die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht mehr gegeben, da „die Steuerungsfähigkeit zwar nicht ausschließbar vermindert war, die Voraussetzungen für eine Unterbringung aber noch nicht gegeben sind“.
  2. Die Passantin, die der 13-Jährigen zu Hilfe gekommen war, konnte auf Nachfrage nicht ausschließen, dass der Angeklagte die Wasserflasche nicht direkt auf sie, sondern einfach nur „ziellos von sich geworfen“ habe. Aha. Und wenn jemand auf einen anderen schießt und nicht trifft, dann hat er vielleicht auch nur „ziellos von sich geschossen“. Diese Ausrede sollte man sich merken.
  3. Nachdem es zu keiner Berührung des Mädchens gekommen war, weil es ausweichen konnte, sah die Staatsanwaltschaft hier plötzlich auch kein strafrechtlich relevantes Verhalten mehr.

Blieb noch der Vorfall in Bamberg. Aber auch da fanden sich Milderungsgründe:

  1. Der Angeklagte hatte die 16-Jährige nur mit der „flachen Hand am Busen berührt“. Tipp für Sittenstrolche: Grabscht mit der flachen Hand, dann ist es halb so wild.
  2. Außerdem machte die Bambergerin einen „recht robusten Eindruck“. Weiterer Tipp für Sittenstrolche: Sucht euch zum Busengrabschen ein junges Mädchen, das aussieht, als würde es was aushalten.

Das 13-jährige Tatopfer wurde bei dem Vorfall schwer traumatisiert und hat inständig darum gebeten, vor Gericht nicht erscheinen zu müssen, weil es sich vor dem Mann fürchtet. Nach dem Vorfall war das Kind in so schlechter psychischer Verfassung, dass es bei Dunkelheit nicht mehr alleine rausgehen konnte. All das spielte strafrechtlich keine Rolle.

Der Senegalese wurde lediglich wegen der sexueller Beleidigung in Bamberg, dem einzig noch verbliebenen Anklagepunkt, zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung (!) verurteilt. Er wird daraus das Fazit ziehen, dass ihm im Grunde genommen nichts passiert ist. Kräftig zu diesem Verfahrensausgang beigetragen haben die Zeugin und das Tatopfer von Bamberg, die beide vor dem Landgericht ihre früheren Aussagen deutlich relativierten. Die Verhandlungsführung hatte daran wohl auch einen gewissen Anteil.

Es wäre nicht verwunderlich, wenn wir bald wieder von Jassey A. hören. Dann kann sich das Opfer bei der deutschen Justiz bedanken, falls es dazu noch in der Lage ist.

Und für das 13-jährige Tatopfer aus Landshut gilt: „Hab´ Dich nicht so, ist ja nichts passiert“!

 

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