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Landshut: Erneute Gerichtsposse um afghanischen Kinderlippen-Sauger

Von EUGEN PRINZ | Im Juli letzten Jahres war der afghanische Asylbewerber Idris I. vom Amtsgericht Erding wegen sexuellen Missbrauchs von zwei kleinen Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte auf dem Grillfest einer deutschen Familie an den Lippen eines siebenjährigen Mädchens herumgekaut und daran gesaugt. Die zehnjährige Schwester befingerte er an der Brust und im Intimbereich (PI-NEWS berichtete [1]).

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte gegen das Urteil Berufung einlegten, traf man sich vorgestern erneut, dieses Mal vor dem Landgericht Landshut. Der „Wiederaufguss“ wurde zu einem ähnlichen Kasperle-Theater wie die erste Verhandlung, die der Angeklagte damals mit dem Kopf auf der Tischplatte liegend verfolgt hatte.

Angeklagter überrascht seinen Verteidiger

Dieses Mal wartete der Afghane, der bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Sexualdelikte aufgefallen war, schon zu Beginn der Verhandlung mit einer Überraschung auf: Ungeachtet seines Geständnisses aus der ersten Instanz, wo er auch Scham über seine Tat bekundet hatte [2], war er sich plötzlich keiner Schuld mehr bewusst. Sein Ziel sei es, in die Freiheit entlassen zu werden.

Das verblüffte sogar Rechtsanwalt Martin Paringer, der von dieser neuen Verteidigungsstrategie seines Mandanten noch gar nichts wusste. Das ursprüngliches Ziel wäre eine beiderseitige Berufungsrücknahme gewesen, da auch die Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, um eine höhere Freiheitsstrafe zu erreichen.

Idris I. machte der Prozessstrategie seines Verteidigers jedoch einen Strich durch die Rechnung. Er bestritt plötzlich tränenreich den Tatvorwurf und forderte, die beiden Mädchen erneut vor Gericht aussagen zu lassen:

„Warum sind die nicht geladen?“

(Angeklagter Idris I. zum Richter)

Oberstes Gebot in Missbrauchsfällen: Kindern eine Aussage ersparen

Hierzu ist zu sagen, dass in deutschen Gerichtssälen bei sexuellem Missbrauch von Kindern schon viel Rabatt auf die zu erwartende Freiheitsstrafe gewährt wurde, wenn die Angeklagten durch ein Geständnis den minderjährigen Tatopfern die psychische Belastung einer Aussage erspart hatten.

Dem Afghanen schien es jedoch egal zu sein, dass die beiden sexuell missbrauchten Schwestern, inzwischen 11 und 8 Jahre alt, immer noch stark unter den Tatfolgen leiden.  Ungerührt forderte er deren erneute Vernehmung.

Selbst nachdem der Vorsitzender Richter Theo Ziegler dem 24-Jährigen klar gemacht hatte, dass sich die Staatsanwaltschaft mit der Forderung nach einer höheren Strafe durchsetzen könnte, räumte Idris I. nur ein, sich nicht mehr genau erinnern zu können, da er an diesem Abend viel getrunken hatte.

Angeklagter jammert über die Haft

An dieser Stelle angekommen, schien es das Hauptanliegen des Angeklagten zu sein, über die ungerechte Behandlung zu berichten, die ihm in der Haft widerfahren würde.

Hier sah Richter Ziegler offenbar einen Hebel, den beiden Mädchen eine Aussage doch noch zu ersparen.

„Solange das Verfahren läuft, kommen Sie da aber nicht raus“, teilte der Vorsitzende dem angeklagten Afghanen mit und lockte ihn noch mit einer frohen Botschaft:

Da er ohnehin bereits seit Februar in Untersuchungshaft sei und in einer Woche zwei Drittel der Strafe verbüßt habe, würde geprüft, ob er vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann. Dies sei aber nur möglich, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Das leuchtete Idris I. ein und er nahm angesichts der guten Chancen auf seine baldigste Freilassung die Berufung zurück; ebenso die Staatsanwaltschaft.

Kommentar:

Ist das nicht ein schönes Happy End? Alle sind zufrieden, alle sind glücklich. Ein Hoch auf das deutsche Rechtssystem und die Justiz!

Wer sich nun fragt, warum PI-NEWS über eine Gerichtsverhandlung in der Provinz berichtet: Weil dieser Prozess ein perfektes Beispiel dafür ist, dass die auf eine homogene deutsche Bevölkerung zugeschnittene Justiz bei den Neubürgern aus den Präkariaten dieser Erde sehr schnell an ihre Grenzen stößt und bei ihnen ihren Zweck wohl nicht erfüllen wird. Bleibt nur zu hoffen, dass der afghanische Asylbewerber nicht in 14 Tagen im ach so sicheren Deutschland [3] an den nächsten Kinderlippen zuzelt. 


[4]Eugen Prinz [5] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [8]

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Erding: Afghane küsst Siebenjährige und kaut an ihren Lippen

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 162 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Mittlerweile wird klar, dass auch unsere Jüngsten die negativen Folgen der Zuwanderung ausbaden müssen. Anhand einiger Beispiele soll in diesem Artikel die Frage aufgeworfen werden, ob unser Rechtssystem in seiner gegenwärtigen Form überhaupt noch ein geeignetes Instrument darstellt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.

Sexueller Missbrauch von Kindern durch Afghanen

Kürzlich musste sich ein 23-jähriger Afghane vor dem Amtsgericht Erding verantworten [9], weil er zwei kleine Mädchen sexuell missbraucht hatte. Es war nicht das erste Mal, dass der Analphabet wegen eines Sexualdeliktes vor den Kadi zitiert wurde. Der Asylbewerber hatte bereits in einer S-Bahn einer Studentin nachgestellt, bei der darauf folgenden Festnahme Widerstand geleistet und in den Jahren 2016 und 2017 jungen, teilweise noch minderjährigen Frauen nachgestellt und diese unsittlich berührt.

Im aktuellen Fall war der Afghane zu einer Grillfeier eingeladen worden, die in der Wohnung der Lebensgefährtin seines Freundes im nördlichen Landkreis Erding stattfand. Die Provenienz dieses Freundes ist nicht überliefert, man kann jedoch davon ausgehen, dass dieser auch aus der Gegend um den Hindukusch stammt.

Eine deutsche Nachbarsfamilie mit drei Kindern war ebenfalls anwesend. Sie ahnen es schon: Statt für die Rippchen auf dem Grill interessierte sich der Schutzbedürftige für die beiden sieben- und zehnjährigen Töchter der Nachbarn. Er berührte zunächst die Zehnjährige an der Brust und im Intimbereich. Anschließend war ihre siebenjährige Schwester dran. Die küsste er, saugte ihre Lippen an und kaute darauf herum.

Minderjährige Mädchen bis heute traumatisiert

Zuhause offenbarten sich die Mädchen dann dem 37-jährigen Vater, die Siebenjährige unter Tränen. Dieser schaltete die Polizei ein und trat vor Gericht als Nebenkläger auf.

Seine Töchter leiden bis heute unter dem Erlebten, berichtete der Vater. „Man merkt: Es ist noch da!“. Bei einer der beiden Töchter hatte ihn die Schulleitung in Unkenntnis des Vorfalls sogar angesprochen, weil sich das Verhalten des Mädchens merklich verändert hatte.  Das über zweistündige Verfahren verfolgte der Afghane mit dem Kopf auf der Tischplatte. Am Ende wurde er von Amtsrichter Michael Lefkaditis zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

14-jähriger Iraker fordert von 13-Jähriger Oralverkehr

Wie PI-NEWS kürzlich ausführlich berichtete [10], lockte letzten Donnerstag ein bei der Polizei als jugendlicher Intensivtäter geführter 14-jähriger Iraker ein 13-jähriges Mädchen im Münchner Westbad zu sich in eine Umkleidekabine und verriegelte diese unverzüglich. In der Kabine begrapschte der 14-Jährige die Münchner Schülerin intensiv und forderte sie auf, ihn oral zu befriedigen. Sie lehnte dies vehement ab und fing an zu weinen. Als das geschockte Kind die Umkleidekabine verlassen wollte, drohte ihr der 14-Jährige Iraker mit dem Tod („Du wirst noch sterben“), würgte sie und schlug ihr mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht. Man kann dem Opfer nur wünschen, dass es mit diesem schrecklichen Erlebnis fertig wird und nicht für den Rest des Lebens als Hypothek mitschleppt.

Das Rechtssystem passt nicht mehr zu dem veränderten Deutschland

Katrin Göring-Eckardt hat Recht behalten [11]. Unser Land hat sich drastisch verändert. Leider gibt es jedoch absolut keinen Grund, sich darüber zu freuen.

Ebenso wie das Land, muss sich nun dringend unser Rechts- und Justizsystem ändern. Dieses ist auf die „alte Bundesrepublik“ zugeschnitten und für einen Vielvölkerstaat mit durchlässiger Staatsgrenze, der von einer Masseneinwanderung junger Männer aus gewaltaffinen Kulturkreisen heimgesucht wurde und immer noch wird, völlig untauglich.

Die Haftempfindlichkeit

Unser Rechtssystem kennt den Begriff der Haftempfindlichkeit. Ein Beispiel: Ein 50-jähriger, bisher unbescholtener Geschäftsführer eines Unternehmens, der wegen einer Steuerstraftat eine Freiheitsstrafe verbüssen muss, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich haftempfindlicher sein, als ein asozialer Gewohnheitsverbrecher, der seit seinem 17. Lebensjahr nichts anderes kennt als „rein in den Knast – raus aus dem Knast“.

Und jetzt sind wir bei den Zuwanderern. Verglichen mit dem Strafvollzug, den diese Menschen aus ihren Herkunftsländern kennen und der auf ihre Mentalität zugeschnitten ist, sind unsere Gefängnisse nichts anderes, als ein besserer Hausarrest. So ein Strafvollzug hat auf diesen Personenkreis keine abschreckende Wirkung.

Es mutet daher wie ein schlechter Witz an, dass deutsche Richter bei den Zuwanderern sogar eine höhere Haftempfindlichkeit zu erkennen glauben und daher mildere Urteile verhängen [12], weil die Neubürger in der Regel kaum Deutschkenntnisse besitzen und deshalb im Knast vermeintlich zu wenig Ansprache haben. Dass in den Justizvollzugsanstalten in Berlin und Hamburg jeder zweite Strafgefangene aus dem Ausland kommt [13] und die restlichen JVAs im Bundesgebiet auch gut mit Nichtdeutschen bestückt sind, hat sich anscheinend noch nicht bis zur Richterbank  herumgesprochen.

Ziele des Strafvollzugs

An erster Stelle geht es im Strafvollzug um Resozialisierung, erst danach kommen der Sühnegedanke und das Bestreben, die Gesellschaft vor dem Straftäter zu schützen, indem man ihn wegsperrt. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die beiden anderen Komponenten spielen dort kaum eine Rolle. Zudem wird von den Gerichten sehr selten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.

Das Rechtssystem muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden

Angesichts der kriminellen Energie, die viele Zuwanderer mitbringen und angesichts ihrer ständig wachsenden Zahl, müssen sich sowohl die Exekutive als auch die Jurisdiktion auf die neuen Gegebenheiten einstellen. In der Praxis heißt das: Die Art des Einschreitens bei der Polizei muss sich ebenso ändern, wie das Rechtssystem, die Rechtsprechung und der Strafvollzug. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, darzustellen, wie das aussehen könnte.

Eines ist jedoch klar:

Wer im Alter von 14 Jahren von einer 13-Jährigen unter Ausübung von Gewalt Oralverkehr fordern kann, der kann auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe in einem Erwachsenenknast absitzen und anschließend in sein Heimatland abgeschoben werden, damit die einheimische Bevölkerung ein für alle Mal vor ihm geschützt ist.

Und damit sind wir bei dem Afghanen, der gerne an der Unterlippe von siebenjährigen Mädchen kaut. Es kann nicht angehen, dass er nach Verbüßung der Hälfte oder zwei Drittel der Haft dort weitermacht, wo er aufgehört hat. Und das wird er, versprochen! Da muss sich auch etwas ändern. Dringend. Der Staat hat die Aufgabe, die Gesellschaft dauerhaft vor solchen Subjekten abzuschirmen und den Strafvollzug so zu gestalten, dass sie ihn auch spüren. Wenn diese Regierung nach dem Grenzschutz nun auch noch diesen Bereich schleifen lässt, was soll dann aus uns werden?


[4]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [5] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [14] oder Twitter. [8]

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Kein Alter schützt Frau vor den gynäkologischen „Fachkräften“

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Bereicherung™,Bunte Republik,Deutschland,Einzelfall™,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 96 Kommentare

Von ZYNIKER | Logisch denkenden Menschen waren die Folgen des Massenimportes von testosterongeladenen jungen Männern aus einem Kulturkreis, in dem Frauen nur zugehängt ins Freie dürfen, schon in dem Moment klar, als sich ein nicht enden wollender Strom von männlichen Afris und Nafris „unbefraut“ ins Land ergoss.

Nun sind sie halt da [15] und jeden Tag Reizen ausgesetzt, auf die sie ihre Sozialisierung nicht vorbereitet hat. Neben dem natürlichen Sexualtrieb, der nicht ausgelebt werden kann, kommt noch erschwerend hinzu, dass Frauen, die sich so kleiden und benehmen wie es in Europa üblich ist, im muslimischen Kulturkreis als Huren gelten. Und was ist mit den nichtmuslimischen Schwarzen aus Subsahara? „Der Schwarze schnackselt gerne [16]„, behauptete Fürstin Gloria von Thurn und Taxis und erntete dafür einen Shitstorm. Also lag die Fürstin wohl falsch und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Schwarze nicht gerne schnackseln, womöglich hassen sie das Schnackseln sogar. Vielleicht haben die Frauen südlich der Sahara deshalb im Durchschnitt nur fünf Kinder [17].

Jedenfalls darf sich mit den Folgen der Merkelschen Flüchtlingspolitik nun primär das einheimische weibliche Geschlecht auseinandersetzen. Während die aktuelle Kriminalstatistik wundersam einen allgemeinen Rückgang der Straftaten [18] aufzeigt, war es offenbar unmöglich, die Statistik so zu hübschen, dass bei den Sexualdelikten nicht eine Steigerung von 42% gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen werden musste.

Wie die zahlreichen Einzelfälle zeigen, gibt es kein Alter, in dem Frau vor den Trieben jener, die neu hinzugekommen sind, geschützt wäre. Wo fangen wir an? Bei alt oder bei jung? Am besten in der Mitte:

Landshut: Opfer weiblich, 23 Jahre

LANDSHUT [19]. Am Donnerstag, dem 10.05.18, zwischen 01:30 Uhr und 02:30 Uhr wurde eine 23-jährigen Frau  in Landshut im Bereich der Seligenthaler Straße von ca. 4-6 Männer im lautstark angegangen, körperlich bedrängt und festgehalten. Nachdem sie sich befreien konnte, flüchtete sie in Richtung Altstadt.

Drei der bislang unbekannten Männer können wie folgt beschrieben werden: ca. 20-30 Jahre alt, Vollbart, ausländische Sprache und dunkler Teint; eine Person trug eine grüne Adidas-Jacke mit weißen Streifen.

Die Kripo Landshut hat die weitere Sachbearbeitung übernommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung über verdächtige Beobachtungen, bzw. lautstarke Schreie zum genannten Zeitpunkt im Bereich der Seligenthaler Straße unter der Telefon-Nummer 0871/ 92520.

Seltsamerweise ging die Polizei erst 6 Tage nach dem Vorfall an die Öffentlichkeit, als bereits Gerüchte über die Vergewaltigung einer jungen Frau durch fünf Männer die Runde machten. Auf Anfrage von PI-NEWS, ob es zu einer Vergewaltigung gekommen ist, erklärte der Pressesprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Straubing, dass der genaue Sachverhalt noch nicht geklärt sei.

Hannover: Opfer weiblich, 66 Jahre alt

Ohne den reiferen Frauen zu nahe treten zu wollen, möchte man glauben, dass ein junger Mann an einer Rentnerin wenig sexuelles Interesse hat. Wie es scheint, genügt jedoch bereits das Vorhandensein einer Vagina (auch wenn diese nicht mehr ganz taufrisch ist), um zum Opfer zu werden, wie dieser Fall zeigt:

Hannover-Mühlenberg [20]. Am Montag, dem 14. Mai gegen 20.30 Uhr, wurde eine 66-jährige Frau auf dem Gehweg an der Stadtbahnhaltestelle Tresckowstraße von einem jungen Mann angesprochen. Er eröffnete ihr, dass der Sex mit ihr haben will. Um an der Ernsthaftigkeit seiner Absichten keine Zweifel aufkommen zu lassen, griff er der Rentnerin an die Brüste und zwischen die Beine. Als die Reaktion auf seinen Annäherungsversuch nicht zu seiner Zufriedenheit ausfiel, versuchte das triebgesteuerte Individuum, die Frau in ein Gebüsch zu zerren. Die 66-Jährige wehrte sich heftig und schrie laut um Hilfe. Der Täter ließ daraufhin von ihr ab und floh in Richtung der Stadtbahnhaltestelle.

Nun sucht die Polizei nach dem Mann wegen versuchter Vergewaltigung. Er ist etwa 20 bis 25 Jahre alt, rund 1,75 Meter groß, schlank und ungepflegt. Er hat einen dunklen Teint, dunkle Haare und spricht Deutsch mit einem ausländischen Akzent. Zur Tatzeit trug der Gesuchte ein weißes T-Shirt und ein Basecap. Hinweise erbittet der Kriminaldauerdienst Hannover unter Telefon (05 11) 109 55 55.

Oschersleben: Opfer weiblich, 12 Jahre alt

Obwohl wir nun wissen, dass Schwarze nicht gerne schnackseln, gibt es wohl Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Besonders tragisch ist, wenn es einem Kind obliegt, diese Erfahrung zu machen:

Oschersleben [21]. Am Freitag, dem 11.05.2018 gegen 14 Uhr saß in Oschersleben ein 12-jähriges Mädchen in einem Wartehäuschen am Bahnhof, als sich ein dunkelhäutiger Mann zu dem Kind setzte und begann, anzügliche Bemerkungen zu machen. Er eröffnete dem Mädchen, dass er „Sex machen“ wolle und streichelte gegen Willen des Kindes dessen nackte Oberschenkel. Als es aufstehen und davonlaufen wollte, wurde es von dem Mann an der Hüfte festgehalten. Schließlich konnte sich das Mädchen losreißen und davonlaufen. Der unbekannte „Mann“ stieg anschließend um 14.17 Uhr in den Harz-Elbe-Express nach Magdeburg. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurden vor Ort Spuren gesichert und Vernehmungen durchgeführt. Die Sicherung von Videomaterial wurde veranlasst.

Der Täter wird folgt beschrieben:
dunkelhäutig, ca. 25 Jahre alt, kurze schwarze, wellige Haare, bekleidet mit schwarz/grauer Cargo-Hose, dunklem T-Shirt und schwarz/lila Rucksack. Die Polizei fragt: Wer hat im fraglichen Zeitraum Beobachtungen am Bahnhof Oschersleben machen können? Hinweise nimmt das Polizeirevier Börde unter 03904/478293 entgegen.

Sex mit Kindern im muslimischen Kulturkreis nicht unüblich

Und bevor Sie sich jetzt darüber empören, dass es sich bei dem Opfer um eine 12-Jährige, also um ein Kind gehandelt hat, sollten Sie wissen, dass das türkische Verfassungsgericht [22] im Juli 2016 entschied, dass Sex mit Kindern ab 12 Jahren durchaus einvernehmlich sein könne und daher nicht mehr unter allen Umständen bestraft werden müsse. 12-jährige Mädchen sind allerdings alte Schachteln im Vergleich zu den Bräuten im Jemen, wo die Mädchen schon mit acht Jahren [23] verheiratet werden können und der Ehemann diese Ehe auch vollzieht. An der Freiwilligkeit darf gezweifelt werden. Da bis auf die AfD niemand in der Politik einsieht, dass die hier aufeinanderprallenden Kulturkreise absolut inkompatibel sind, werden vor allem die Frauen die Zeche zahlen und sich irgendwann verhüllen müssen, um das Risiko, zum Opfer einer Sexualstraftat zu werden, zu minimieren.

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