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Dessau: Prozessbeginn gegen Vergewaltiger einer Neunjährigen

Von EUGEN PRINZ | Seydou N., ein 27-jähriger Asylbewerber aus dem Niger, der am Pfingstsonntag in den Elbwiesen in Dessau ein neunjähriges Mädchen sexuell attackiert haben soll (PI-NEWS berichtete [1]), muss sich gegenwärtig vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten. Vergangenen Freitag hat der Prozess gegen ihn begonnen.

Gesicht abgeleckt, gewürgt und den Geschlechtsverkehr vollzogen

Bereits am ersten Verhandlungstag kamen erschütternde Details der Tat zur Sprache. Der Anklageschrift zufolge soll der Angeklagte zu dem Kind gesagt haben: „Schönes Baby, schönes Baby“. Als das Mädchen darum bat, in Ruhe gelassen zu werden, stieß der Täter es zu Boden, leckte das Gesicht des Kindes ab und drohte es zu töten, wenn es sich weiterhin wehren würde. Dabei drückte er dem Mädchen auch die Luft ab. Das Schlimmste: Er vergewaltigte die Neunjährige, der Geschlechtsverkehr wurde vollzogen.

Um das Leiden des Opfers in vollem Umfang zu verstehen, muss man sich nur einige anatomische Gegebenheiten vor Augen führen: Der mutmaßliche Täter, 27 Jahre alt, wiegt 80 Kilo und das Kind gerade einmal 28 Kilo. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, welche Schmerzen das kleine Mädchen bei der Penetration gehabt haben muss.

Da ist das nach dem Waffengesetz verbotene Butterfly-Messer, das die Polizei bei der Festnahme des Tatverdächtigen in seinem Rucksack gefunden hat, kaum noch der Erwähnung wert.

Das Tatopfer ist schwer traumatisiert

Der Anwalt des Tatopfers führte aus, dass die Neunjährige seit der Tat unter Angstzuständen, Stimmungsschwankungen, Schlafstörungen und einem Waschzwang leidet. Noch vor einem Vierteljahr war das Mädchen ein normales, fröhliches Kind. Diese Unbeschwertheit wurde ihm für immer genommen.

[2]Bei solchen Straftaten versucht der Richter, dem Opfer eine erneute Konfrontation mit dem mutmaßlichen Täter vor Gericht zu ersparen. Ebenso soll vermieden werden, dass durch die Vernehmung im Rahmen der Hauptverhandlung die Vergewaltigte den fürchterlichen Vorfall noch einmal durchleben muss.  Darauf kann jedoch nur bei einem Geständnis des Angeklagten verzichtet werden. Dieses wirkt sich im Gegenzug strafmildernd für ihn aus. Die Vorsitzende Richterin baute Seydou N. deshalb gleich am ersten Verhandlungstag eine goldene Brücke:  „Wenn Sie es getan haben und gestehen, ersparen Sie dem Mädchen die Vernehmung.“

Meist nehmen die Angeklagten – auch auf Anraten ihres Verteidigers – ein solches Angebot an. Nicht jedoch der Nigrer. Er macht von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zur Tat zu äußern. Es führt deshalb kein Weg an der Vernehmung des neunjährigen Tatopfers vorbei. Man mag sich gar nicht ausmalen, wie sich das Kind dabei fühlen wird, vor einem knappen Dutzend Erwachsener alles bis ins kleinste Detail nochmal erzählen zu müssen.

Verurteilung wäre ein weiteres Dokument des deutschen Staatsversagens

Sollte Seydou N. der Täter sein, worauf vieles hindeutet, dann hat er das Kind damit ein zweites Mal vergewaltigt. Er, der in Deutschland von vorneherein nichts zu suchen hatte und trotzdem zu jenen gehört, die „geduldet“ wurden. Seine Verurteilung wäre ein weiteres Dokument des monumentalen Staatsversagens, dass auch unsere Kinder ausbaden müssen.

PI-NEWS wird über die Fortsetzung des Verfahrens und dessen Ausgang berichten.


[3]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [4] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [5] oder Twitter. [6]

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