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Fluchtziel Deutschland: Zweite Chance für Kriminelle

Von MANFRED ROUHS | Jene Menschen, die aus Afrika nach Deutschland fliehen, bilden keinen repräsentativen Querschnitt der afrikanischen Bevölkerung. Die Migration von einem Kontinent zum anderen ist teuer. Bis nach Deutschland schafft es nur, wer über genügend Geld verfügt. Sie ist attraktiv für Glücksritter und kleine Geschäftsleute, die eine nüchterne Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen – aber auch für Kriminelle auf der Flucht vor Strafverfolgung.

Eric Kwame Andam X., der Vergewaltiger von der Bonner Siegaue (PI-NEWS berichtete mehrfach [1]), ist ein solcher Krimineller. [2] Ein Mörder, der in Deutschland eine zweite Chance suchte, nachdem er sein Leben in Ghana verpfuscht hatte.

Geboren als Sohn eines wohlhabenden Besitzers einer Kakaoplantage, besuchte X. eine höhere Schule. Ihm schien die ganze Welt offen zu stehen. Er hätte als Tourist regulär Europa und den Rest der Welt bereisen können – wäre nicht nach dem Tod seines Vaters 2014 ein Erbschaftsstreit entbrannt. Und hätte er nicht seinen Schwager ermordet, den er als Konkurrenten im Kampf um das Erbe seines Vaters zur Kenntnis nehmen musste. X. griff zu einem Stock und schlug den Schwager tot. Dann bediente er sich am Familienvermögen und floh erst nach Libyen, wo er Alkohol panschte, dann nach Europa.

Er landete in Italien. Mit einem Schlauchboot hatte er sich auf den Weg gemacht. Eine Hilfsorganisation fischte ihn aus dem Wasser und brachte ihn an Land.

Asylgründe hatte er keine. Die Italiener wollten ihn nach Libyen zurückschicken. Er aber entzog sich der drohenden Abschiebung durch die Flucht nach Deutschland.

Hier fragte niemand nach seinen Papieren. Nach Strafvorwürfen. Er war ein „Refugee“, einer von denen, die das Herz der Bahnhofsklatscher höher schlagen lassen. Die in Deutschland so sehr herbeigesehnt werden, dass ihretwegen eine „Willkommenskultur“ inszeniert worden ist.

Es kam, wie es kommen musste: Der aggressive, unbeherrschte, kräftige 31-Jährige durchläuft das deutsche Asylverfahren. Untergebracht ist er in Bonn. Das Bundesamt für Migration (BAMF) hat zwar seine Abschiebung bereits verfügt, als er bewaffnet mit einer machetenartigen Säge durch die Bonner Siegaue streift, aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, das sein Rechtsanwalt anruft, steht noch aus. Eric X. lässt seiner Frustration freien Lauf und greift ein junges Studentenpaar an. Mehrfach vergewaltigt er die Studentin vor den Augen ihres Freundes.

Zunächst gelingt ihm die Flucht, aber die Polizei spürt Eric X. auf und nimmt ihn fest. Ein Gutachter attestiert ihm eine Persönlichkeitsstörung sowie einen Hang zum Narzissmus. Er wird zu einer Haftstrafe verurteilt. Im Frühjahr steht die Berufungsverhandlung an. Sein Anwalt will auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren.

Die offenen Grenzen Europas und der daraus resultierende freie Zugang nach Deutschland für jedermann kommen einer Einladung an Verbrecher aus aller Welt gleich, sich bei uns auf Kosten unseres Sozialsystems der Justiz ihres Landes zu entziehen. Ein Land, das keine Kontrolle über die Identität derer hat, die seine Grenzen überschreiten, verliert über kurz oder lang auch jede Chance auf die Aufrechterhaltung seiner inneren Sicherheit.

Wie viele Vergewaltigungen, wie viele Morde braucht es noch, bis sich diese Erkenntnis durchsetzt?

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Siegaue-Vergewaltiger bekommt 1,5 Jahre geschenkt

geschrieben von dago15 am in Migrantengewalt | 214 Kommentare

Für den brutalen Bonner Siegauen-Vergewaltiger Eric X. aus Ghana (32) hat sich die Revision vor dem Bundesgerichtshof auf Kosten der deutschen Steuerzahler gelohnt. Richter Klaus Reinhoff vom Bonner Landgericht schenkte ihm 1,5 Jahre [3] und verurteilte ihn am Freitag zu nur noch zehn Jahren Haft. Das Urteil zuvor lautete auf elfeinhalb Jahre.

Warum dem bulligen Mann mit der rasierten unteren Kopfhälfte und den gestylten Locken großzügiger Strafrabatt gewährt wurde, ist für Laien kaum nachvollziehbar. Die Tat stand zweifelsfrei fest, in der Revision ging es nur noch um die vom Bundesgerichtshof verlangte Frage, ob der Ghanaer vermindert schuldfähig sein könnte. Das Landgericht nahm zwar eine Persönlichkeitsstörung an, war aber von dessen uneingeschränkter Schuldfähigkeit ausgegangen.

Die neue Gutachterin stellte nun aber eindeutig fest, dass der Mann psychisch gesund ist. Sie sah ebenfalls wie der erste Gutachter die volle Schuldfähigkeit und ging noch darüber hinaus: sie konnte „keine Persönlichkeitsstörung und keine seelische Abartigkeit“ erkennen. Die Tat ist demnach nicht auf eine psychische Störung zurückzuführen und zwanghaft passiert, sondern sei „hochgradig gesteuert“ gewesen. Eric X. könne genau differenzieren und wisse, was eine Vergewaltigung sei.

Weshalb dann aber ein niedrigeres Urteil? Richter Reinhoff erklärte, dass die Strafe im Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren auch im Vergleich zu anderen Taten gesehen werden müsse. Da seien zehn Jahre angemessen, zitiert ihn die Bildzeitung [4]. Strafmildernd wirkte sich offenbar auch aus, dass der Ghanaer nicht vorbestraft ist und an den Folgen eines Brandes leidet. Den hatte er im Gefängnis aus Frust selbst gelegt, weil ihm Orangen und Müsli vorenthalten wurden, wie die WELT berichtete. [5]

Die Vergewaltigung in der Bonner Siegaue hatte bundesweit Empörung ausgelöst. In der Nacht zum 2. April 2017 hatte der Täter nachts mit einer Astsäge ein Zelt aufgeschlitzt, in dem ein 27-jähriger Student und seine 23-jährige studentische Freundin übernachteten. Der Ghanaer zwang die Frau vor das Zelt und vergewaltigte sie vor den Augen des Freundes. Die Frau hatte aus Angst alles über sich ergehen lassen und ihren Freund gebeten, auf keinen Fall einzugreifen. Dieser hatte dennoch die Polizei alarmiert. Beide leiden noch heute an psychischen Traumata.

Der Siegauen-Fall dürfte kriminelle Gewalttäter mit Migrationshintergrund dazu animieren, sich im Zweifelsfall durch alle Instanzen zu klagen. Mit ein wenig Glück und der Milde verständnisvoller RichterInnen ist man relativ schnell wieder in Freiheit.

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BGH hebt Urteil gegen Camping-Vergewaltiger aus Ghana auf

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Rapefugees,Siedlungspolitik | 177 Kommentare

Von L.S.GABRIEL | Eric Kwame Andam X. überfiel in der Nacht auf den 2. April 2017 ein Camper-Pärchen in der Bonner Siegaue (PI-NEWS berichtete mehrfach [1]). Der Asylbetrüger schlug mit einer Astsäge auf das Zelt des Paares ein, drohte beide umzubringen. Dann befahl er der 23-jährigen Frau: „You come out, bitch – I wanna fuck you!“ Vor dem Zelt vergewaltigte er sie brutal. Der 31-Jährige aus Ghana wurde sechs Tage nach der Tat verhaftet.

Trotz eindeutiger DNA-Beweise bestritt der Schwarzafrikaner in der späteren Verhandlung die Tat. Stattdessen nannte er sein Opfer eine Prostituierte. „Jeder, der dieses Mädchen unterstützt, das behauptet, vergewaltigt worden zu sein, ist der dreckigste Mensch auf Erden“, soll er gesagt haben. Dem Gericht reichten die Beweise aber auch ohne Geständnis und der Sohn eines Kakao-Plantagenbesitzers aus Takoradi wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Vielleicht weil der Kakao aus war zündete das Goldstück im März 2018 seine Zelle an und zog sich dabei schwere Verbrennungen zu. Er musste ins künstliche Koma versetzt werden und erhielt mehrere Hauttransplantationen, alles auf unsere Kosten selbstverständlich.

Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt

Nun hob der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil teilweise auf. Grundsätzlich bestätigten die Richter in Karlsruhe zwar die Schuld des Angeklagten und verwarfen damit die Revision. Das Landgericht Bonn hatte jedoch davor, aufgrund von Gutachten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, die die „notwendige Schwere aufweise, um grundsätzlich eine Schuldbeeinträchtigung zu begründen“. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass selbige keinen Einfluss auf die Tat gehabt hätte.

Dem BGH-Beschluss (Az. 2 StR 71/18 [6]) zufolge könne der Strafausspruch so nicht bestehen bleiben, da das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe. Es fehle eine Begründung für die Annahme der Persönlichkeitsstörung und auch dafür, warum diese bei der Tatausführung keine Rolle gespielt hätte.

Das Verfahren geht nun an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurück, das die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit erneut zu prüfen und ein Strafmaß festlegen müsse. Falls dieses Gericht nun zum Ergebnis verminderter Schuldfähigkeit während der Tat käme, kann sich das mildernd auf das Strafmaß auswirken – schuldunfähig, haftempfindlich [7], geistig verwirrt – irgendetwas wird sich schon einrichten lassen.

Jedenfalls kann ein Dhimmirichter dann gegenüber dem afrikanischen Gewalttäter, für den Frauen so etwas wie Beutetiere sind, die bei uns gegenüber dieser Klientel übliche Milde walten lassen, auf dass Kakaoprinz Eric aus Takoradi seine Kultur bei uns weiter ausleben und sich frei entfalten kann. Denn nun ist er halt da, sagt die Kanzlerin.

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Camping-Vergewaltiger Eric X. nach Zellenbrand im Koma

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™ | 187 Kommentare

Von JEFF WINSTON | „Alle schauen auf das brennende Haus, nur nicht Eric X. – der schaut raus!“ – doch am „Aschermittwoch“ ist noch längst nicht alles vorbei für Eric Kwame Andam X. Der feurige 31-jährige Siegauen-Vergewaltiger (PI-NEWS berichtete mehrfach [1]), wollte in seiner Kölner Gefängniszelle Kehraus feiern und setzte diese dazu in Brand. Jetzt liegt das afrikanische Brandopfer in künstlichem Koma – 30 Prozent seiner Haut seien zwar verbrannt – doch die deutsche Intensivmedizin leistet im Moment ihr Bestes für Schulzens Goldstück von der Goldküste. Zwei JVA-Angestellte erlitten dabei schwere Rauchgasvergiftungen.

Es war nicht das erste Autocafé des ghanesischen Ganoven: Bereits während seiner Untersuchungshaft hatte der Merkel-Ork im Frühjahr 2017 schon einmal Feuer in seiner Zelle gelegt. Als ihm JVA-Bedienstete damals das Feuerzeug wegnehmen wollten, griff er sie an – ein JVA-Bediensteter erlitt dabei eine Jochbeinprellung. Gerichtsgutachter bescheinigten ihm eine „dissoziale Persönlichkeitsstruktur [8]“.

(K)ein Funken Verstand im NRW-Strafvollzug?

Angesichts dieser Vorgeschichte erscheint es erstaunlich, dass die NRW-Behörden dem „brandgefährlichen“ Siegauen-Vergewaltiger ein weiteres gefülltes Feuerzeug in die Hände gaben. Peter Brock vom Bundesverband der Strafvollzugsbediensteten in Nordrhein-Westfalen betonte, Feuerzeuge für Raucher seien grundsätzlich in einer Zelle erlaubt. „Nur wenn Gefangene als selbstmordgefährdet gelten, werden sie in besonders gesicherte Hafträume verlegt, in denen sie keinen Zugriff auf Feuerzeuge mehr haben.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Eric X. auf Intensivstation – „Haut hin“!

Wie der stellvertretende Leiter der JVA Köln, Wolfgang Schriever, mitteilte, war in der Nacht zum Mittwoch Rauch aus der Zelle des Ghanaers bemerkt worden. Bei dem Feuer in der Zelle sei der Merkel-Zombie so schwer verletzt worden, dass er am frühen Morgen notoperiert werden musste. Die erheblichen Verletzungen seien ersten Informationen zufolge glücklicherweise nicht lebensbedrohlich – ein Tag auf der Intensivstation mit gesonderter Bewachung kostet den Steuerzahler zwischen 5.000 – 8.000 Euro!!

Der Gast der Kanzlerin: „You come out, bitch I wanna fuck you

Der Merkel-Fickling wurde im vergangenen Jahr nach der Vergewaltigung einer baden-württembergischen Touristin vom Landgericht Bonn zu elfeinhalb Jahren Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung verurteilt. Er hatte im April ein junges Paar überfallen, das in der Siegaue in Troisdorf zeltete. Der Angeklagte schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte das Paar aus Freiburg mit einer Astsäge, schrie dabei „You come out, bitch – I wanna fuck you“ , zog dabei seine Hose herunter und vergewaltigte die 23-jährige verängstigte Frau vor den Augen ihres Freundes. Postcoital flüchtete der schutzsuchende Geflüchtete dann von dannen.

Vor der Strafkammer zeigte sich Merkel-Ork Eric uneinsichtig in die Tat: Die ihn stark belastenden Spuren ignorierte Eric X. und beleidigte sein Opfer: „Wenn das Gericht sagt, die DNA passt, dann muss ich das Mädchen eine Prostituierte nennen.“ Und weiter durch seinen Dolmetscher: „Jeder, der dieses Mädchen unterstützt, das behauptet, vergewaltigt worden zu sein, ist der dreckigste Mensch auf Erden.“

Merkel-Fickling wird Deutschland erhalten bleiben – so oder so

Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf eindeutige DNA-Spuren, X.’s Spermaspuren wurde am Tatort gefunden. Das Urteil wollte Eric im Prozess jedoch nicht hinnehmen. Der Ghanaer hatte noch im Gerichtssaal durch seinen steuerfinanzierten Verteidiger Martin Mörsdorf „Revision“ eingelegt – dies betrifft auch eine theoretisch mögliche Abschiebung. „Die Frage der Durch­füh­rung der Ab­schie­bung wird sich erst nach Rechts­kraft des Ur­teils und Ver­bü­ßung eines Groß­teils der Stra­fe stel­len“, so sein Anwalt.

Für die Abschiebung nach Ghana ist jedoch nach der Dublin-Verordnung und „geltendem EU-Recht“ einzig und allein Italien zuständig. Falls Eric X. von Deutschland nach Ghana abgeschoben werden würde, hätte er ein klares Rückholungsrecht auf Kosten des Steuerzahlers.

Das Urteil muss erst rechtskräftig sein und Eric X. einen Teil seiner Haftstrafe in Deutschland abgesessen haben. In der Regel handelt es sich dabei um Hälfte der Haftzeit nach doppelter Anrechnung der Untersuchungshaft. Nach 4 Jahren könnte Eric X. dann zunächst nach Italien abgeschoben werden und postwendend mit neuer Identität wieder im Sozialparadies Deutschland „Asyl“ suchen. Sein Anwalt Martin Mörsdorf zeigt sich diesbezüglich zuversichtlich.

Deutschland: Rapefugees welcome!

Gutachter Dr. Wolfgang Schwachulla hatte Eric X. bescheinigt: Er sei voll schuldfähig – und hoch gefährlich. Man müsse bei Tätern wie ihm, die die Realität so verleugnen, von einer Rückfallquote von 40 bis 60 Prozent ausgehen. Das hätte man eigentlich bei der illegalen Einreise des Ghanaers schon prophezeien können.

Im Juni 2016 war Eric X. in einem „in Seenot geratenem Boot“ auf dem Mittelmeer aufgegriffen worden – ausgerechnet von einer kirchlichen Hilfsorganisation – die sich somit der kausalen Beihilfe zur Vergewaltigung an einem weiteren deutschen Mädchen schuldig machte.

Er kam in ein italienisches „Notaufnahmelager“ und stellte dort einen Asylantrag, der im Februar 2017 abgelehnt wurde. Daraufhin spazierte Eric X. am 9. Februar 2017 unbehelligt nach Deutschland weiter – Rapefugees welcome! Über mehrere Stationen kam die Vergewaltigungs-Fachkraft sodann nach Sankt Augustin in der Nähe von Bonn. Dort stellte er erneut einen Asylantrag, der mit Hinweis auf die Dublin-Regelung zunächst abgelehnt wurde. Aber selbstverständlich durfte Eric X. im lustigen Merkelstan erst einmal Bleiberecht genießen, denn er klagte gegen den Bescheid mit aufschiebender Wirkung. Der „Schutzsuchende“ gab zu Protokoll, er werde verfolgt, weil er in Ghana seinen Schwager erschlagen hatte und ihm daher die Todesstrafe drohe, die in Ghana letztmalig 1993 vollzogen wurde. Ein „Totschlagargument“ für die willkommensseligen NRW-Behörden, die Goldstück Eric mit offenen Armen aufnahmen und rundum versorgten.

Am 2. April kam dann der so genannte „endgültige Ausreisebescheid“. Einen Tag zuvor kam Eric X. im Campingzelt.

Am Aschermittwoch ist alles vorbei? Für Merkelgast Eric und den deutschen Steuerzahler noch lange nicht.

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Star-Kriminalpsychologin erklärt den Siegauen-Fickling

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Bunte Republik,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 252 Kommentare

Von Verena. B., Bonn | Eric X. (31), Schutzsuchender aus Ghana, der am 2. April in der Bonner Siegaue ein Camper-Pärchen überfiel [9] und die Frau brutal vergewaltigte, hat es geschafft, berühmt zu werden: Lydia Benecke (34, Foto), „Kriminalpüchologin“ ersten Ranges, hat sich mit fremden Sitten vertraut gemacht und erklärt dem dummen Volk, wie der Neger aus Ghana psychisch gestrickt ist, damit wir ihn besser verstehen und wissen, wie wir uns morgen bei der nächsten Begegnung mit ihm („Wir sind gekommen, um zu bleiben“) oder anderen Goldschätzen aus Afrika verhalten sollen.

Der kultursensible, multikulturelle EXPRESS informiert [10] sachdienlich:

Eric X. sitzt in der JVA Köln Star-Psychologin erklärt den Siegauen-Angreifer

Der Siegauen-Vergewaltiger: In der Nacht zum 2. April bedrohte Eric X. (31) ein Paar, dann vergewaltigte er die Frau (23) vor den Augen ihres Freundes. Eric, Sohn eines Plantagenbesitzers aus Ghana, war nach Deutschland geflüchtet, weil er seinen Schwager bei Erbstreitigkeiten getötet hatte.

Jetzt sitzt er in der Kölner JVA – inzwischen im Hochsicherheitstrakt. Als Wärter ihm ein Feuerzeug abnehmen wollten, trat und schlug er sie. Was ist Eric X. für ein Mensch, wie tickt er? EXPRESS sprach mit Kriminalpsychologin Lydia Benecke.

Täter ist ein Gelegenheitsvergewaltiger

„Die bereits bekannten Informationen zum vorliegenden Fall lassen es als wahrscheinlich erscheinen, dass der Täter dem Tätertypus eines „Gelegenheitsvergewaltigers“ zuzuordnen ist“, erklärt die Expertin. „Solche Täter haben eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur, sie empfinden kaum Mitgefühl oder Schuldgefühl, sind impulsiv und auf unmittelbare Bedürfnisbefriedigung aus.“
Deshalb, so Lydia Benecke, zeigen sich in der Vorgeschichte meist andere Gewalt- und Eigentumsdelikte. Sie vergewaltigen spontan, aus einer sich bietenden Gelegenheit heraus und wenden meist genau so viel Gewalt an, wie notwendig ist, um das Opfer zu sexuellen Handlungen zu zwingen.

„Wenn solche Täter auf Gegenwehr stoßen, dann schrecken sie allerdings auch vor drastischen Gewalthandlungen, im Extremfall sogar Tötungsdelikten, nicht zurück“, erklärt sie.
„Sich solch einem Täter zu widersetzen kann also eine tödliche Gewalteskalation bewirken, weshalb das Verhalten des Freundes des Opfers – so tragisch das Erlebnis auch für alle Beteiligten war – das einzig richtige Verhalten in dieser Situation war.“

Dann brauchen wir uns ja keine Sorgen um die schlaue Expertin zu machen: Sie versteht den Schutzsuchenden und weiß, dass sie oder ihr Begleiter sich nicht zur Wehr setzen sollen. Das ist ehrenwert und human, denn auch Schutzsuchende aus Afrika sind häufig einsam und suchen daher den Kontakt zu Einheimischen.

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Polizei fühlt sich durch Hilferuf nach Vergewaltigung „verarscht“

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Polizei | 130 Kommentare

Am 2. April, kurz nach Mitternacht wurde in der Bonner Siegaue ein junges Studenten-Pärchen von Eric Kwame Andam X., einer 31-jährigen Vergewaltigungsfachkraft aus Ghana beim Zelten überfallen (PI berichtete [9]). Der afrikanische Merkelgast hieb mit einer Astsäge auf das Zelt des Paares ein, bedrohte beide mit dem Tod, zerrte die 23-jährige Frau, mit einem charmanten: „Come out bitch“, aus dem Zelt und vergewaltigte sie brutal. Nun wird dem gewalttätigen „Schutzsuchenden“ der Prozess gemacht und die Anklageschrift offenbart schier Unfassbares. Die diensthabende Polizistin nahm den telefonischen verzweifelten Hilferuf von Patrick B., dem Freund der Vergewaltigten, nicht ernst. Anstatt des Gefühls, man würde ihm und seiner geschundenen Freundin helfen, bekam er eine patzige Antwort: „Sie wollen mich nicht verarschen, oder?“

Einem Bericht der „Rheinischen Post [11]“ zufolge beschreibt die Anklageschrift das Geschehen so: Der hilfesuchende, verzweifelte Mann erklärte einer Beamtin der Bonner Polizeileitstelle: „Meine Freundin wird gerade vergewaltigt [..] von einem Schwarzen.“ Im Hintergrund soll das Wimmern der Frau zu hören gewesen sein. „Und da geht jemand ihre Freundin an oder wie?“, will die wenig überzeugte Polizistin wissen. „Er hat eine Machete“, beschreibt der Anrufer was geschieht. Die „einfühlsame“ offenbar überforderte oder schon ziemlich abgestumpfte Beamtin daraufhin: „Sie wollen mich nicht verarschen, oder?“ Das Opfer beteuert: „Nein, nein!“ Er sagt, er fürchte, dass der Angreifer seine Freundin gleich töten würde. Die Beamtin fragt nach seinem Namen und erklärt sie werde eben jemanden schicken. Dann hängt sie mit einem „Danke, tschö“ einfach ein und überlässt die vielleicht ihrem Mörder gegenüberstehenden Opfer sich selbst, obwohl im Hintergrund offenbar hörbar die Vergewaltigung noch im Gange war.

Der junge Mann wählt erneut den Notruf, wird aber wieder abgewimmelt. Ein Polizeisprecher versucht den Vorgang damit zu entschuldigen, dass die „aufnehmende Beamtin in der Leitstelle nach unseren Feststellungen die Umstände des ersten Anrufs zunächst nicht richtig eingeordnet und sprachlich unangemessen reagiert hat“.

Zumindest wurde in diesem Fall unverzüglich mit einem Phantombild öffentlich gefahndet. So wurde Kwame X., dank einer aufmerksamen Spaziergängerin, die ihn wiedererkannte, wenige Tage später gefasst.

Die „dringend benötigte Fachkraft“ sollte eigentlich schon seit 17. März abgeschoben werden. Das verhinderte ein Anwalt, der gegen den negativen Asylbescheid klagte.

Der Prozess gegen den Sohn eines Kakao-Plantagenbesitzers aus Takoradi, wegen Vergewaltigung und räuberischer Erpressung in einem schweren Fall, soll im September beginnen – der Ghanaer bestreitet die Tat allerdings.

Nun wird darüber diskutiert, wie einfühlsam Beamte, die Notrufe entgegennehmen zu sein hätten. „Eine andere Bearbeitung dieser Notrufe in der Leitstelle hätte das Verbrechen gleichwohl nicht mehr verhindern können“, sagt Frank Piontek, Sprecher der Bonner Polizei. Das mag wohl richtig sein. Auch kann man zugunsten der Beamtin noch anführen, dass ein Anruf bei der Polizei Mitten in der Nacht, worin von einem dunklen Machetenmann die Rede ist, bis vor einigen Jahren noch mit berechtigter Skepsis begegnet hätte werden können. Aber mittlerweile sind mit Macheten bewaffnete Kopfabschneider auch bei uns angekommen und das sollte wohl erst recht schon die Polizei mitbekommen haben.

Auf jeden Fall wäre es die Pflicht eines Polizisten am Telefon einen Menschen, der um sein und das Leben seiner Freundin fürchten muss, in der Situation zu begleiten, nicht nur um ihm die Sicherheit zu geben, dass ihm geholfen würde, sondern vielleicht auch, um am Telefon mitzubekommen was da geschieht. Ein Audioprotokoll des Hintergrundes könnte schließlich auch von Bedeutung sein, um den Täter zu überführen. „Danke, tschö“, ist jedenfalls keine angemessene Reaktion.

Es ist nicht der erste Fall, in dem ein Beamter den Notruf eines Opfers nicht entsprechend ernst nimmt, nicht in der Lage oder Willens ist eine Situation richtig einzuschätzen. Das hinzubekommen wäre aber auch bei Personalmangel das Mindeste, das die Bürger von der Polizei erwarten können. (lsg)

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Bonn: Vergewaltiger Thema im NRW-Landtag

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 90 Kommentare

Die Täterschaft der Beischlaf-Fachkraft aus Ghana, die in der Nacht zum 2. April eine 23-jährige Studentin aus Stuttgart, die mit ihrem Freund in der Siegaue zeltete, überfallen, mit einer gestohlenen Astschere bedroht und brutal vergewaltigt hat, wurde inzwischen anhand der Tatwaffe und der am Tatort gesicherten DNA-Spuren eindeutig festgestellt (PI berichtete [12]). Wie die Bezirksregierung mitteilte, hält sich der 31-Jährige illegal in Deutschland auf. Da Verbrechen und unislamische Terroranschläge illegal ins Land Eingedrungener inzwischen zunehmen, will sich nun der Landtag auf Wunsch des rührigen Herrn Dr. Joachim Stamp von der FDP in einer Kleinen Anfrage mit der Abschiebepraxis beschäftigen [13].

(Von Verena B., Bonn)

Noch vor nicht allzu langer Zeit hatte sich Herr Stamp anlässlich einer Veranstaltung im Bonner Migrapolis (Haus der Vielfalt und der Blödheit) vehement dafür eingesetzt, dass Bonn mehr „Flüchtlinge“ zugewiesen werden. Damit hatte er auch Erfolg: Die humanitäre, weltoffene Stadt hat mehr Flüchtlinge aufgenommen, als erforderlich ist, und darüber freuen sich (fast) alle Bürger sehr.

Inzwischen scheint Herr Stamp (neuerdings ISlam-Experte) seine Meinung allerdings geändert zu haben, denn die Wahlen-Qualen nahen.

Wäre es zur Abschiebung gekommen, hätte der Tatverdächtige aus Ghana gemäß Dublin-Verfahren nach Italien abgeschoben werden müssen. Dort war er am 24. Januar eingereist. Schon am 7. Februar lehnten die italienischen Behörden seinen Asylantrag ab. Der 31-Jährige reiste daraufhin illegal nach Deutschland ein und wurde in Kassel verhaftet. Über die Erstaufnahme in Dortmund wurde er Anfang März in die ehemalige Medienzentrale der Bundeswehr an der Alten Heerstraße in Sankt Augustin/Siegkreis gekarrt, und zwar in die „Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)“, wo der Bund „Flüchtlinge“ beherbergt, die (nie) in ihre Heimat abgeschoben werden sollen. Dort tat sich der temperamentvolle Ghanaer durch mindestens eine „handgreifliche Auseinandersetzung“ hervor, die einen Einsatz der Polizei erforderlich machte und eine Anzeige wegen Körperverletzung zur Folge hatte.
Der Antrag des Asylbetrügers war dann leider am 23. März abgelehnt worden, da Ghana als sicheres Herkunftsland gilt. Gleich am nächsten Tag sorgten irgendwelche Leute in dem Abschiebeheim in Sankt Augustin dafür, dass gegen diesen Bescheid Klage eingereicht wurde, damit die fällige Ausweisung nicht erfolgen konnte, weil wir diese Goldstücke alle brauchen, die unser Land zum Positiven verändern werden, und die HelferInnen der linksextremen Refugees-welcome-Asylindustrie sonst arbeitslos werden würden.

Eine Fahndung nach dem Asylbetrüger war nicht erforderlich, da er ja (sporadisch) im Heim lebte und somit auf dem Papier einen „festen Wohnsitz“ nachweisen konnte. „Fahndung und Abschiebehaft kommen erst zur Anwendung, wenn Personen schon mehrfach abgetaucht sind“, ließ Vanessa Nolte von der Bezirksregierung wissen. Wer auf eine Gerichtsentscheidung wartet, hat angeblich keinen „akuten Anlass zum Untertauchen“.

Verwunderlich ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass niemand in dem Abschiebeheim den Täter auf dem Phantombild erkannte, das die Polizei überall verbreitete. Frau Nolte sagte, dass dies bei der Masse der Bewohner und dem von der Realität abweichenden Phantombild nicht möglich gewesen sei.

Bei den Ungläubigen der Köterrasse in Sankt Augustin hatten die Bewohner der ZUE schon mehrfach Kritik und Beschwerden ausgelöst, und der Stadtrat hatte sich gegen das „Ausreisezentrum“ ausgesprochen. Das wiederholte der Bürgermeister auch noch einmal, der entsetzt über diese brutale Tat war. Dennoch sollten die Bewohner der ZUE jetzt nicht unter Allgemeinverdacht geraten. Man müsse das Zusammenleben mit den Nachbarn verträglich gestalten. Dazu gehöre eine „Alkoholzone“ auf dem Gelände, in der der Alkoholkonsum erlaubt ist. Außerdem müssten deutlich mehr Beschäftigungsangebote gemacht werden, und im Übrigen sei er nach wie vor der Ansicht, dass eine Zentralisierung der „Dublin III“-Flüchtlinge auf wenige Einrichtungen nicht der richtige Weg ist.

Das mutmaßliche islamische Sex-Ungeheuer sitzt inzwischen in der JVA Köln ein und leugnet selbstverständlich die Tat, denn er glaubt sich im Recht, da es sich bei der Frau ja um eine deutsche Schlampe handelt und Frauen im ISlam laut Hl. Koran sowieso nichts wert sind. Möglicherweise ist er durch die Verhältnisse in Ghana und in Deutschland traumatisiert, alkoholisiert oder voll mit Drogen und kann sich an nichts mehr erinnern. Da Verbrechen von Geflüchteten und anderen, schon länger hier wohnenden Fremden der anderen Kultur immer ein „Schrei nach Liebe“ sind, sollten wir diesem Täter eine zweite Chance geben, um ihn zu einem wertvollen Mitglied unserer Gesellschaft zu machen.

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Bonn: Polizei fasst Vergewaltiger aus Ghana

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Bunte Republik,Migrantengewalt | 234 Kommentare

In der Nacht auf den 2. April hatte ein dunkelhäutiger Mann in der Bonner Siegaue ein junges Camper-Pärchen überfallen (PI berichtete [14]). Der Schwarzafrikaner soll mit einer gestohlenen Astsäge auf das Zelt der beiden eingeschlagen und sie mit dem Tod bedroht haben, ehe er die 23-Jährige vor dem Zelt brutal vergewaltigte. Am Samstagmorgen verständigte eine aufmerksame Spaziergängerin am Beueler Rheinufer die Polizei. Ihr war ein Mann aufgefallen, der auf das angefertigte Phantombild des Täters passte. Kurz darauf klickten die Handschellen. Der Mann, dessen Asylantrag bereits negativ beschieden ist, trug einen offenbar ebenfalls gestohlenen Rucksack bei sich. Bei dem Festgenommenen handelt es sich laut Polizeibericht [15] um einen 31-Jährigen aus Ghana. Das Landeskriminalamt NRW bestätigt eine Übereinstimmung der gesicherten Spuren mit dem DNA-Vergleich des Afrikaners. Es erging Haftbefehl.

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Bonn: 23-Jährige vor ihrem Freund vergewaltigt

geschrieben von PI am in Rapefugees | 338 Kommentare

In den Nachtstunden zum 2.4.2017 ereignete sich im Bereich der Siegaue in Höhe Bonn-Geislar ein Sexualdelikt: Zur Tatzeit zeltete eine 23-jährige Frau zusammen mit ihrem 26-jährigen Freund auf einer Wiese unterhalb der Landstraße 269 in der Nähe der Siegfähre. Gegen 00:30 Uhr näherte sich eine noch unbekannte männliche Person [Phantombild] dem Zeltplatz und attackierte die beiden im Zelt befindlichen Personen. Er bedrohte die beiden Camper massiv unter Vorhalt eines größeren Messers forderte er die 23-Jährige auf, das Zelt zu verlassen. Vor dem Zelt kam es schließlich zu einem Sexualdelikt – der Täter flüchtete in Richtung Rhein.

Die 26-Jährige, der von dem bewaffneten Täter ebenfalls massiv bedroht worden war, alarmierte über Handy die Notruf Polizei- und Rettungskräfte. Die 23-Jährige wurde in eine Krankenhausambulanz eingeliefert. Die intensiven polizeilichen Fahndungsmaßnahmen, in die neben einem Polizeihubschrauber auch ein Maintrailer mit eingebunden war, führten bislang nicht zur Festnahme des brutalen Sexualtäters, zu dem auf der Grundlage von Zeugenangaben folgende Beschreibungsmerkmale vorliegen: 20 – 30 Jahre alt ca. 180 cm groß dunkelhäutig [16] schmale Statur, sprach „gebrochenes Englisch“, trug u.a. helle Jeans und kurze Sommerjacke.


Wie aufgrund der muslimisch-rassistischen Silvester-Pogrome bekannt wurde, werden Straftaten von „Flüchtlingen“ systematisch vertuscht [17]: „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solchen Taten sollen beantwortet werden.“ Trotz des absichtlichen Vertuschens [18] nachfolgend wieder einige Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe durch Rapefugees, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben. Dank des Asylanten-Tsunamis von vorwiegend jungen Männern im Alter von 18-35 Jahren gibt es in Deutschland im Jahr 2017 20 Prozent mehr Männer [19] als Frauen. Abgeschoben werden Merkels Fiki-Fiki-Fachkräfte übrigens so gut wie nie. Inzwischen befinden sich über eine halbe Millionen [20] abgelehnter Asylbewerber in Deutschland, und Sie werden so gut wie alle dauerhaft hierbleiben [21]. #Merkelfrühling

Borna: In Borna kam es am Mittwochabend zu einem sexuellen Übergriff zweier Männer auf Kinder und Jugendliche. Die letztgenannte 10-köpfige Gruppe von 12- bis 15-Jährigen hatte sich am Breiten Teich getroffen. Dabei berichteten zwei 14-jährige Mädchen der Gruppe, dass ihnen seit einigen Minuten zwei Unbekannte hinterher liefen. Das beängstigte sie. Während sie das den anderen mitteilten, kamen auch schon die zwei Männer angelaufen. Sie gaben sich freundlich und wollten den Jugendlichen die Hand schütteln. Die verweigerten den Gruß und stellten sich vor die Mädchen, die die Männer offensichtlich anvisiert hatten. Einen der Beschützer griffen sie unvermittelt in den Schritt. Der 13–Jährige hatte danach Schmerzen. Da sich die Unbekannten auf Aufforderung der Jugendlichen nicht entfernten, ging die Gruppe geschlossen einige Meter weiter. Die Männer indes verhöhnten sie, zogen ihre Hosen herunter und entblößten ihre Geschlechtsteile. Die Jugendlichen riefen die Polizei. Die ergriff die beiden. Beide waren stark alkoholisiert. Es handelte sich um einen 26-jährigen Marokkaner und einen 26–jährigen Libyer [22]. Der Marokkaner, der den 13-Jährigen angegriffen hatte, war der Polizei bereits wegen verschiedener Körperverletzungsdelikte und auch Widerstand bekannt. Er saß bereits in Haft, war erst wenige Tage zuvor entlassen worden. Er wurde vorläufig festgenommen. Er wird im Verlaufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt.

Celle: Seit dem vergangenen Freitag ermittelt die Polizei Celle in einem Sexualdelikt. Eine 15-Jährige aus dem Landkreis Celle hatte sich am Freitagabend bei der Polizei gemeldet und angegeben, von einem gleichaltrigen Jugendlichen in seiner Wohnung missbraucht worden zu sein. Nach Angaben des Opfers hätten beide gemeinsam den Freitagabend in der Celler Innenstadt verbracht. Anschließend sei es in der Wohnung des Jugendlichen zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen, in dessen Folge der Tatverdächtige Grenzen überschritten habe, so dass es unter Anwendung von Gewalt zum Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers gekommen sei.Im Verlaufe der unmittelbar darauf eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen bestritt der junge Mann die Gewaltanwendung. Bei dem 15-Jährigen handelt es sich um einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling aus Afghanistan [23], der nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft Celle in die Obhut und Betreuung des Jugendamtes gegeben wurde.

Stockach: Wegen des Verdachts der Beleidigung und der sexuellen Belästigung ermittelt die Polizei gegen einen etwa 40-jährigen unbekannten Mann, der am Montagnachmittag, gegen 16.45 Uhr, im Bereich Aachenstraße/Hägerweg eine 16-Jährige an der Jacke zupfte und sie zum Anhalten aufforderte. Anschließend gab er ihr einen Hand- und einen Luftkuss und zeigte ihr auf seinem Handy ein Video mit sexuellem Hintergrund. Anschließend lief der Mann dem Mädchen nach und überhäufte sie mit Hand- und Luftküssen. Nachdem die 16-Jährige von Angehörigen abgeholt wurde, verschwand der Mann in Richtung Stadtgarten. Der Unbekannte ist etwa 160 cm groß, hat schwarze, kurze Haare und einen dunklen Teint [24] und ist korpulent. Er trug eine dunkelgrüne Jacke, ein schwarzes T-Shirt und eine schwarze Hose und wird mit „ausländischer Herkunft“ beschrieben.

Kassel: Im Vergewaltigungs-Prozess gegen einen 22-Jährigen ist der Angeklagte von vier Zeuginnen belastet worden. Auch der Türsteher des „Clubs 22“ erinnert sich an den Mann.Die Zeuginnen sagten vor der Großen Jugendkammer des Kasseler Landgerichts aus, dass sie im Jahr 2015 in Gießen, Fuldatal und Kassel von dem Flüchtling aus Nigeria begrapscht beziehungsweise beleidigt word en sind. „Diese Nacht war schlimm“, erinnerte sich am Mittwoch ein 37-jähriger Türsteher vor der 10. Großen Jugendkammer des Kasseler Landgerichts. Der Mann hatte auch in der Nacht zum Samstag, 23.?Juli 2016, Dienst – an der Tür des „Club 22“. Das war jene Nacht, in der ein 22-jähriger Flüchtling aus Nigeria laut Staatsanwaltschaft eine damals 28-jährige Frau auf der Friedrich-Ebert-Straße vergewaltigt haben soll. Zudem soll er bereits 2015 mehrere junge Mädchen bei verschiedenen Anlässen begrapscht haben. Der Mann bestreitet alles. Der Türsteher berichtete, dass er in jener Nacht den Angeklagten vor dem Club 22 dabei beobachtet habe, wie er mit Freunden wahllos jede Frau angemacht habe. „So etwas habe ich zuvor noch nicht gesehen. Der war unheimlich frech“, schilderte der 37-Jährige. Er habe zum Beispiel gesehen, wie der Angeklagte einer jungen Frau, die mit ihm nichts zu tun haben wollte, einfach die Schuhe ausgezogen habe. Ein Freund habe die Frau dabei festgehalten. (weiter geht es bei der HNA.de [25])

Hanau: Am Montagmorgen, gegen 6.30 Uhr, ist eine junge Frau von einem etwa 1,80 Meter großen schlanken Mann verfolgt und belästigt worden. In Höhe der Lautenschlägerstraße/ Französische Allee hielt der Fremde, der einen Bart hatte und eine weiße Kopfbedeckung trug, die Passantin fest und berührte sie unsittlich. Erst als ein Autofahrer kurz stoppte, ließ der nach Angaben des Opfers arabisch sprechende Täter [26] los und flüchtete.

Nürnberg: In der vergangenen Nacht (23.03.2017) zeigte sich im Stadtteil Wöhrd ein Exhibitionist. Die Kriminalpolizei Nürnberg bittet um Hinweise zum Tatverdächtigen. Gegen 01:30 Uhr fuhr eine Frau mit ihrem Fahrrad entlang des Prinzregentenufers in Richtung Wöhrder See. Im Bereich der Unterführung am Wöhrder Talübergang trat der Radfahrerin ein unbekannter Mann in schamverletzender Weise entgegen. Anschließend entfernte sich der Täter in Richtung Kressengartenstraße. Täterbeschreibung: Ca. 185 cm groß, athletische Figur, südländisches Erscheinungsbild [27], dunkel gekleidet mit Wollmütze.

Mannheim: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 20-Jährigen Anklage wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung und der Unterschlagung hoben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wir dem aus Algerien [28] stammenden Mann vorgeworfen, am Morgen des 22. Juli 2016 eine Frau in der Mannheimer Neckarstadt angesprochen und bis vor ihr Wohnanwesen…

Wien: Die Frau war am 23. Jänner alleine auf dem Nachhauseweg. Schon in der U-Bahn fiel ihr auf, dass der Mann immer wieder in ihre Richtung blickte. Als sie gegen 2.00 Uhr in der U-Bahn-Station Margaretengürtel ausstieg, folgte ihr der Mann. Am Gaudenzdorfer Gürtel auf Höhe der Hofbauergasse packte der Täter die 21-Jährige und drückte sie gegen eine Hausmauer. Er zog ihr den Rock nach oben und fasst der Frau zwischen die Beine. Die 21-Jährige setzte sich heftig zur Wehr, konnte sich losreißen und davonlaufen. Eine Fahndung nach dem Verdächtigen verlief vorerst ergebnislos. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden daher am Montag Fotos des mutmaßlichen Täters [29] aus den Überwachungskameras der Wiener Linien veröffentlicht.

Nagold: Eine 19-Jährige ist am Mittwoch um die Mittagszeit in der Max-Eyth-Straße in Nagold von einem Unbekannten bedrängt worden.Die Frau war gegen 12.25 Uhr vom Lidl-Parkplatz aus die Treppe zur Max-Eyth-Straße hochgegangen, als sie bemerkte, dass sie von einem Mann verfolgt wird. Plötzlich kniff ihr der Unbekannte in den Po. Hierauf entschuldigte sich der Mann zunächst in gebrochenem Deutsch. Danach ging die junge Frau weiter auf dem Gehweg in Richtung Berufsschulzentrum. Hierbei bemerkte sie, dass der Unbekannte sie weiter verfolgte. In Höhe der Bushaltestelle schloss er zu ihr auf, packte die 19-Jährige und drehte sie gewaltsam zu sich herum. Er griff der jungen Frau durch den Hosenbund ans Gesäß. Die Geschädigte setzte zur Wehr und schlug dem Täter mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser die Flucht in Richtung des Wohngebiets Schleifmühle ergriff. Der Täter wird folgendermaßen beschrieben: Etwa 25 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schwarzes oder dunkelbraunes Haar mit „Undercut“- Frisur, rundes Gesicht mit hervortretenden Augen, Dreitagebart und südländischer Teint [30]. Er spricht gebrochen Deutsch und war mit einem Pulli sowie hellen Jeans bekleidet. Er trug keine Jacke. Durch den Faustschlag dürfte er Verletzungsspuren im Gesicht aufweisen, möglicherweise trägt er auch ein Pflaster. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass der Täter im Raum Nagold wohnhaft ist.

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