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Der Steuerzahler und die Migrantenkinder

Von EUGEN PRINZ | Die Bundesfamilienkasse meldet einen neuen Rekord [1]: In diesem Jahr wurde bis Ende November Kindergeld in Höhe von 33,8 Milliarden Euro ausgezahlt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Leistungsbezieher um etwa 400.000 auf 15,4 Millionen gestiegen.

Die zuletzt etwas höhere Geburtenrate der Deutschen fällt bei der Rekordzunahme der Leistungsberechtigten kaum ins Gewicht. Sie dürfte ohnehin hauptsächlich jenen geschuldet sein, die bis vor kurzem noch einen ausländischen Pass hatten.

Sehen wir uns deshalb an, wer außer den Deutschen noch anspruchsberechtigt ist:

  1. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung oder Beschäftigung
  2. Asylberechtigte sowie Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft gem. der Genfer Flüchtlingskonvention oder internationaler Schutz zuerkannt worden ist
  3. Abgelehnte Asylbewerber mit Duldung (das sind die, die man nicht abschieben kann oder konnte) haben aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen einen Kindergeldanspruch, wenn sie aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, Algerien, Marokko oder Tunesien kommen. Türken sind bereits kindergeldberechtigt, wenn sie sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob sie arbeiten und welchen Aufenthaltsstatus sie haben.
  4. Personen aus anderen EU-/EWR-Staaten und ihre Familienangehörigen

Für den Rekordanstieg bei den Kindergeldleistungen sorgen also primär jene Empfänger, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft [2] besitzen. Nachdem die Anzahl der anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge ständig steigt und sogar Ausländer mit dem wackligsten Aufenthaltsstatus, der „Duldung“, Kindergeld beziehen können, braucht man sich darüber nicht zu wundern.

Auch die höhere Zahl von ausländischen Arbeitskräften spielt eine Rolle, aber das ist nicht zu kritisieren.

Das Kindergeld fällt übrigens nicht vom Himmel, es wird auch nicht von der UNO oder George Soros an den deutschen Fiskus überwiesen, sondern von den Steuerzahlern erwirtschaftet. Das sind jene Deppen, die jeden Morgen aufstehen, in die Arbeit gehen und letztes Jahr bis zum 18. Juli [3] nur für den Staat gebuckelt haben. Und ja, zu diesen gehören auch  gut integrierte Migranten, die sich von diesem Artikel nicht betroffen zu fühlen brauchen. Dem Autor ist bekannt, dass nicht wenige von ihnen die gegenwärtige Entwicklung in Deutschland ebenso Sorgen macht, wie vielen Einheimischen.

Deutsches Kindergeld für den Nachwuchs im Ausland  

Für über drei Millionen Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft wurden in 2018 bis November Leistungen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro ausgezahlt. Selbstverständlich gibt es am Kindergeldbezug von Arbeitnehmern mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit nichts zu kritisieren, solange die Kinder auch in Deutschland leben. Das ist jedoch häufig nicht der Fall:  Im vorher genannten Zeitraum gingen 371 Millionen Euro für  268.336 Kinder, die nicht in Deutschland leben, auf ausländische Konten. Ja, Sie haben richtig gelesen: Der bulgarische Erntehelfer hat auch dann Anspruch auf deutsches Kindergeld in voller Höhe, wenn sein Nachwuchs in Sofia bei der Oma geblieben ist. Der Bayern Kurier [4] meint dazu:

In Bulgarien gibt es EU-Angaben zufolge etwa 18 Euro Kindergeld, in Rumänien 18 bis 43 Euro. Bei einem rumänischen Durchschnittsgehalt von brutto 715 Euro addieren sich deutsche Kindergeldzahlungen schnell zu einem zweiten Einkommen. Kommen dann noch Hartz-IV-Zahlungen für die ganze Familie hinzu, kann man aus bulgarischer oder rumänischer Sicht von einem kleinen Vermögen sprechen.

Hartz-IV und Kindergeld

Das bringt uns zur nächsten Schieflage: Etwas die Hälfte der Hartz-IV Empfänger haben einen Migrationshintergrund. Bei den Flüchtlingen und Asylbewerbern lebt der überwiegende Teil von Hartz-IV.

Jedes Volk hat seine sozial Schwachen und es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, für diese Menschen und ihre Kinder zu sorgen. Der Sozialstaat wird jedoch bald an seine Grenzen stoßen, wenn weiterhin alle Mühseligen und Beladenen der Welt samt Nachwuchs ins Land gelassen und alimentiert werden.

Man könnte jetzt argumentieren, dass dieses Kindergeld gut angelegt sei, weil deren  Nachwuchs später einmal unsere Renten zahlt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viel zu oft die Kinder von Hartz-IV Migranten den Lebensentwurf der Eltern übernehmen, ohne Abschluss von der Schule gehen und selbst zu „Dauer-Hartzern“ mit vielen Kindern werden.

Zudem können wir froh sein, wenn das Beispiel Amberg keine Schule macht und künftig auch noch andere Leistungsempfänger ihre Dankbarkeit dadurch beweisen, dass sie Hetzjagden auf die Leistungserbringer veranstalten.

 Lug und Betrug beim Kindergeld

Da wir gerade beim Thema „Schieflagen“ sind: Im August 2018 hat der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link ein anderes Problem mit drastischen Worten angesprochen:

„Wir haben derzeit rund 19 000 Menschen aus Rumänien und Bulgarien in Duisburg, Sinti und Roma.“ Er müsse sich mit Menschen beschäftigen, „die ganze Straßenzüge vermüllen und das Rattenproblem verschärfen“.

Sie werden sich nun fragen, was diese Aussage in einem Artikel über Kindergeld zu suchen hat. Ganz einfach: Es ist zu einem großen Teil diese Klientel, die missbräuchlich Leistungen [5] für Kinder in Rumänien und Bulgarien kassiert, die gar nicht existieren. Die Bürgermeister der größeren Städte in Nordrhein-Vandalen können ein (Klage-) Lied davon singen. Bei einer Überprüfung in Wuppertal und Düsseldorf hatten von 100 Kindergeldberechtigten aus Rumänien und Bulgarien, die jeweils für drei oder mehr Kinder Leistungen bezogen hatten, 40 falsche Angaben gemacht. Allein bei dieser Stichprobe lag die Betrugssumme bei 400.000 Euro. Tendenz: Weiter steigend, weil immer mehr Sinti und Roma zum Zwecke des Kindergeld- und Sozialhilfebezugs nach Deutschland gebracht und in heruntergekommenen Absteigen einquartiert werden, Vermüllung der Landschaft inklusive. Organisiert wird das Ganze von kriminellen Banden.

Der Staat greift zu „drastischen Maßnahmen“

Der Chef der Bundesfamilienkasse, Karsten Bunk will nun in jeder der 14 regionalen Familienkassen zwei Fachleute einsetzen, die ausgebildet sind, solche Betrugsmuster besser erkennen zu können. Verdachtsfälle würden an eine zentrale Sondereinheit gegeben und zu viel gezahltes Geld wird zurückgefordert. Ja, auch hier haben sie richtig gelesen: Die fordern von rumänischen Roma das Geld zurück. Viel Erfolg!

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