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Voßkuhle hat jetzt ein Befangenheits-Problem mit AFD-Organklage

Von NEMO | Der Mann, der in Deutschland oberste juristische Neutralität verkörpern soll, macht sich selbst zum politischen Schiedsrichter und wird damit zum Befangenheitsproblem Nummer eins in Deutschland. Wer kann dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, künftig noch vorurteilsfreies Entscheiden abnehmen? Immerhin steht eine Organklage der AFD zur „Herrschaft des Unrechts“ an.

Voßkuhle hatte in einem Interview der Süddeutschen Zeitung CSU-Chef Horst Seehofer scharf angegriffen. Dessen Äußerung mit dem Begriff „Herrschaft des Unrechts“ halte er für „inakzeptabel“, so der Bundesrichter. [1] Diese Rhetorik „möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind“.

Dem CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt schrieb Voßkuhle den Begriff „Anti-Abschiebeindustrie“ ins Stammbuch: „Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen“, ließ der Bundesrichter das Volk wissen.

Nun kann man über den Inhalt der Voßkuhlschen  Kritik trefflich streiten. Bei der Mehrheit der Deutschen dürften sich die Äußerungen der CSU-Vertreter verfangen haben. Sie trafen ins Schwarze, ob man die Wort-Protagonisten nun mag oder nicht. Die Öffnung der Grenzen und der überfallartige dauerhafte, unkontrollierte Einlass von illegalen Menschen und die Duldung dieser rechtlosen Zustände wurden für viele korrekt beschrieben. Die Absicht, damit eine Nähe zum NS-Unrechtsstaat herbeizureden, ist lediglich die gewagte Interpretation von Andreas Voßkuhle. Und wenn  Kirchen mit Kirchenasyl die Abschiebung von bereits abgewiesenen Asylbewerbern verhindern, dann ist das keineswegs der „Anspruch rechtsstaatlicher Garantien“, wie Voßkuhle meint.

Doch darum geht es im vorliegenden Fall nicht. Es geht darum, dass sich ein Bundesverfassungsrichter, namentlich dessen Präsident, strikter Zurückhaltung bei persönlichen politischen Meinungen und Kommentierungen befleißigen muss. Voßkuhle, der gerade den Öffentlich-rechtlichen Sendern mit einem umstrittenen Spruch das Leben gerettet hat, hätte sich schon deswegen vornehme Zurückhaltung auferlegen müssen. Wenn er  jetzt öffentlich CSU-Politiker frontal und persönlich kritisiert und sich damit gleichzeitig auf die Seite der politischen Konkurrenz stellt, macht er sich selbst zum Befangenheitsproblem bei künftigen Entscheidungen jedweder Art. Jedoch insbesondere bei Entscheidungen, die die Flüchtlingspolitik betreffen. Hier steht bekanntlich noch abschließend aus, ob die Grenzöffnung im September 2015 durch die Kanzlerin zu Recht erfolgte oder nicht.

Man kann nach dem SZ-Interview durchaus unterstellen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes im Falle des Falles  eine Pro-Merkel-Meinung vertreten wird. Eine solche Spekulation ist vor dem Hintergrund interessant, als die AFD-Bundestagsfraktion im April eine Organklage gegen Merkels Flüchtlingspolitik in Karlsruhe eingereicht hat. Dabei geht es der Partei expressis verbis darum, die „Herrschaft des Unrechts“ feststellen zu lassen [2]. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestages verletzt. Möglich ist natürlich, dass das Bundesverfassungsgericht die AFD-Klage gar nicht erst zulässt.

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass auch die zu strikter Neutralität verpflichteten Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages in einem Gutachten vom September 2017 eine unklare Rechtslage [3] für die Grenzöffnung sehen.

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Afrikanische Selbsthilfegruppe gegen „Mohren“

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Rassismus | 437 Kommentare

„Es ging spazieren vor dem Tor, ein kohlpechrabenschwarzer Mohr.“ So beginnt ein berühmtes Gedicht aus dem Struwwelpeter [4], „Die Geschichte von den schwarzen Buben“.

In der Folge wird der Mohr von drei weißen Kindern wegen seiner Hautfarbe gehänselt:

Die schrie’n und lachten alle drei,
Als dort das Mohrchen ging vorbei,
Weil es so schwarz wie Tinte sei!

Wer unsere Kultur und unsere Literatur kennt, weiß, wie das ausgeht. Der Nikolaus kommt und bestraft die drei unartigen Kinder, indem er sie in ein riesiges Tintenfass taucht:

Du siehst sie hier, wie schwarz sie sind,
Viel schwärzer als das Mohrenkind!
Der Mohr voraus im Sonnenschein,
Die Tintenbuben hinterdrein;
Und hätten sie nicht so gelacht,
Hätt’ Niklas sie nicht schwarz gemacht.

Der „Mohr“ ist hier ein sympathischer junger Mann, friedlich und unauffällig, eine durchweg positive Darstellung im Stile der Zeit. Auch andere Zusammenhänge, in denen das Wort auftaucht, benutzen es in positiver Bedeutung.

Jeder kennt die Redewendung „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan.“ Es bedeutet, dass ein Schwarzer (im übertragenen Sinne ein Abhängiger) ausgenutzt wird. Nachdem man Nutzen aus ihm gezogen hat, wird ihm die Dankbarkeit versagt. Auch hier der Mohr eher in der Rolle desjenigen, mit dem man sich identifiziert.

Mohr hat keine negative Konnotation (Beibedeutung), wie Linguisten sagen würden. Und doch witterte ein Haufen Dummer [5] hier die Gelegenheit, unter Ausnutzung des Mohren sich als hell-blendend gut zu profilieren. Es sind die Üblichen in Gesellschaft und Politik, denen es zu schwer ist, sich durch einen Gemeindehaushalt zu arbeiten, Zahlen zu einer Bilanz gegenzurechnen und mit den vorhandenen Mitteln Perspektiven für die Zukunft selbst zu entwickeln oder von der Politik zu fordern. Dazu sind sie zu blöd.

Deshalb stürzen sie sich auf das, was bei niedrigem oder nicht vorhandenem Intellekt ein Maximum an selbstgerechter Profilierung verspricht. Und das ist der Kampf gegen vermeintlich diskriminierende Sprache, hier „Mohr“.

In Szene setzte sich gegen das Wort die Frankfurter „Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV)“. Sie bemängelt, dass es Filialen der „Mohren-Apotheke“ gibt und versucht in der Manier des 19. Jahrhunderts, hier Schwarze (Mohren) gegen die Bezeichnung in Schutz zu nehmen, die „eindeutig einen rassistischen Kontext“ habe, wie sie meinen.

Schock für zwei Frankfurter Apotheker: Gerade mussten sie in der Frankfurter Rundschau (FR) lesen, dass die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) massive Kritik an ihren Unternehmen übt. Sie hat die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass rassistische Bezeichnungen und Logos aus dem Stadtbild entfernt werden. Die beiden Mohren-Apotheken zählen aus Sicht des KAV dazu.

Betroffen sind die Eschersheimer Mohren-Apotheke und die Zeil-Apotheke zum Mohren nahe der Konstabler Wache in der Innenstadt. Apotheker Alexander Schwartz, Inhaber der Zeil-Apotheke zum Mohren, sagt: „Mit mir hat von offizieller Seite niemand gesprochen. Meine Apotheke befindet sich in einem denkmalgeschützten Haus. Es wurde im Jahr 1900 erbaut, seitdem steht ‚Zum Mohren‘ an der Aussenfassade. Selbst wenn ich wollte, könnte ich den Schriftzug aus Denkmalschutzgründen nicht entfernen.“

Eingebracht wurde der Antrag innerhalb des KAV u.a. von Virginia Wangare Greiner vom „Verein Maisha [6]“, einer „Selbsthilfegruppe afrikanischer Frauen in Deutschland.“ Hier auf einem Foto mit Angela Merkel beim Integrationsgipfel im Kanzleramt:

[7]

Ihre Kritik: „Der Begriff ‚Mohren-Apotheke‘ wurde nicht von Afrikanern benutzt.“ Und sie ist der Meinung:  „Ich bin eine schwarze Frau, ich fühle mich durch die Bezeichnung Mohren-Apotheke angegriffen. Ich muss das nicht erklären und ich muss mich nicht rechtfertigen.“

Tja, wenn sich Afrikaner verteilt über den ganzen Kontinent die letzten Jahrzehnte über europäische Apotheken unterhielten, kann man ja wohl verlangen, dass die Europäer sich diesem Afrika-Sprachduktus anlehnen, meinen die beiden Antragstellerinnen des Vereins. Das meint auch die KAV und die Stadtverordnetenversammlung, die sich im März damit beschäftigen will. Die Hellsten scheinen sie jedenfalls nicht zu sein.

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