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Staatsanwaltschaft Kassel: 7 Monate Haft a.B. für Kritik am Politischen Islam

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Die Skandale rund um die Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa am 31.10.2020 in Kassel (das Livestream-Video von EWO [1] hat bereits über 106.000 Zuschauer) reißen nicht ab: Zwei Polizei-Einsatzleiter, die sich sieben Stunden lang mit fadenscheinigen Vorwänden weigerten [2], Personalien von Beleidigern aus dem linksextremen und moslemischen Bereich aufzunehmen. Das Verfahren hierzu wegen Strafvereitelung im Amt wurde von der Staatsanwaltschaft Kassel eingestellt [3].

Diese Staatsanwaltschaft Kassel stellte auch noch die Strafanzeige gegen zwei moslemische Albaner ein [4], die Körperverletzung, versuchte Sachbeschädigung und Beleidigungen verübten.

Genau diese Staatsanwaltschaft schickte mir nun einen Strafbefehl über 7 Monate Haft (!) auf Bewährung und 5000 Euro (!) Geldstrafe, da ich eine angebliche „Volksverhetzung“ bei der Kundgebung betrieben hätte.

Die Anzeige [5] kam von der vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften [6] „VVN-BdA“, in deren Reihen Kommunisten von der DKP und dieser Partei nahestehende Personen den Ton angeben sollen. Diese völlig substanzlose und verleumderische Anzeige des „VVN-Bund der Antifaschisten“ nahm die Staatsanwaltschaft zum Anlass, die Kriminalpolizei Kassel zu beauftragen, die gesamte siebenstündige Kundgebung durchzuforsten, ob sich etwas finden lässt. Eine Kripo-Beamtin arbeitete daraufhin einen Monat lang, um sämtliche meiner Ausführungen wörtlich zu protokollieren. Die Staatsanwaltschaft Kassel pickte sich daraus isolierte Sätze heraus, interpretierte sie im Sinne der absurden Anzeige um und strickte daraus einen Strafbefehl.

Einzelheiten über diesen sich anbahnenden Justiz-Skandal, weiterführende Infos und viele illustrierende Bild-Einblendungen im Video oben.

Hinweis: Am Freitag Abend um 19:30 Uhr gibt es auf diesem YouTube-Kanal [7] einen Livestream zu den Vorgängen in Afghanistan, die aufzeigen, wie gefährlich der Politische Islam ist und wie völlig unverantwortlich er immer noch unterschätzt wird.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [8] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier. Von 2009 bis 2011 versuchte er im dortigen Integrationsausschuss vergeblich die Islamkritik zu etablieren. Im Mai 2011 wechselte er zur Partei „Die Freiheit“, wo er ab 2012 bayerischer Landesvorsitzender und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender war. Seine Youtube-Videos [9] haben über 25 Millionen Zugriffe. Zu erreichen über Facebook. [10]

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Kassel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Faustschläger ein

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Justiz,Migrantengewalt,Video | 25 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Einen gehörigen Teil meiner Arbeitszeit muss ich auf die schriftliche Auseinandersetzung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten verwenden. Sowohl für meine Verteidigung gegen zahlreiche diffuse Anzeigen wegen vermeintlicher „Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen“ oder angeblicher „Volksverhetzung“ als auch bei meinen Anzeigen gegen Straftäter aus den Reihen der Gegendemonstranten, die bei unseren BPE-Aufklärungskundgebungen massiv beleidigen, mit Gegenständen werfen oder auch zuschlagen.

Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland neigen dazu, Verfahren gegen Straftäter aus dem linken und moslemischen Spektrum einzustellen. Meist werden dabei ein „Mangel an öffentlichem Interesse“ und eine „Geringfügigkeit des Vergehens“ vorgeschoben. Auch in dem hier vorliegenden Fall.

Bei der in vielerlei Hinsicht denkwürdigen Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa am 31. Oktober des vergangenen Jahres in Kassel wurde unser taiwanisch-stämmiger Ordner Li von einem mutmaßlich albanischen Moslem, der auch noch den Propheten in seinem Namen trägt, mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Zuvor hatte er zusammen mit einem Bekannten versucht, sich des Mikrofonkabels zu bemächtigen. Die Szene ist im Video (oben) zu sehen.

Man erkennt deutlich, dass der Beschuldigte zweimal mit der Faust zuschlug. Einmal traf er Li ins Gesicht, das zweite Mal konnte sich Li gerade noch wegducken. Als Li am Boden lag, näherte sich der Beschuldigte auch noch bedrohlich an und holte mit dem Fuß aus. Nur, weil noch jemand anders vor ihm lag, konnten womöglich ein oder mehrere Tritte gegen den Körper verhindert werden. Unser Ordner stellte natürlich Strafantrag wegen Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Kassel stellte das Verfahren aber ein. Gemäß § 45 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz werde von der Verfolgung abgesehen. In diesem §45 Absatz 1 steht [11]:

„Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen.“

In § 153 wiederum [12] ist zu lesen:

„Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.“

Staatsanwältin R. liefert folgende merkwürdige Begründung:

„Von einer Anklageerhebung wird ausnahmsweise abgesehen, weil aufgrund der getroffenen Feststellungen das Verschulden gering ist und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht gegeben ist.

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die beiden Beschuldigten während der Kundgebung mehrfach von dem Michael Stürzenberger verbal angegangen wurden. Ohne diese Provokationen wäre es vermutlich gar nicht zu dem Griff nach dern Mikrofonkabel und der nachfolgenden körperlichen Auseinandersetzung gekommen.

Die Ordner – auch der Geschädigte – gingen in dieser Situation zu viert sogleich körperlich auf die jugendlichen Beschuldigten vor und trugen damit ebenfalls erheblich zu der Eskalation in Form wechselseitiger Körperverletzungen bei.“

Staatsanwältin R. meint also, dass die bedauernswerten Jugendlichen nur provoziert wurden und bei ihrem Versuch, an unser Mikrofonkabel zu gelangen, doch tatsächlich von unseren Ordnern gehindert wurden. Als der Beschuldigte unserem Ordner mit der Faust ins Gesicht schlug, kam es doch unverschämterweise zu einer Gegenreaktion des Geschlagenen. Da muss man doch die bedauernswerten Jugendlichen freisprechen.

Im Video (oben) ist die Szene in Zeitlupe zu sehen, damit man die Realität von der fiktionalen Darstellung der Staatsanwaltschaft unterscheiden kann. Es ist frei erfunden, dass vier Ordner gegen die Beschuldigten „körperlich vorgingen“. Drei Ordner beschränkten sich komplett auf die defensive Sicherung und trugen keineswegs zur „Eskalation“, sondern vielmehr zur De-Eskalation bei. Dass sich Li gegen völlig unprovozierte Faustschläge in sein Gesicht wehrte, ist selbstverständlich.

Um den dreisten Vorwurf der Staatsanwaltschaft in Bezug auf meine angeblichen „Provokationen“ und mein „verbales Angehen“ aus dem Weg zu räumen, sind in dem Video die Szenen der Kundgebung ab dem Eintreffen der beiden zu sehen. Damit klar wird, was sich wirklich abspielte.

Die zwei kamen etwa eine dreiviertel Stunde nach Beginn der Kundgebung. Beide hörten zu, als ich mit einem moslemischen Bürger sachlich über den Politischen Islam diskutierte. Als ich fünf Minuten später anhand eines großen A0-Plakates den Koranvers Sure 9 Vers 29 zitierte, der die Bekämpfung von Christen und Juden fordert, gingen beide mit raschem Schritt bedrohlich auf mich zu. Unmittelbar darauf erfolgte die erste Beleidigung des Beschuldigten:

„Halt die Fresse“

Daraufhin ermahnte ich den Beschuldigten ganz ruhig, zu lernen, sich kritisch mit dem Politischen Islam auseinanderzusetzen und lud ihn ein, alles sachlich zu überprüfen, was wir aus dem Koran zitieren.

Als ich eine Viertelstunde später über die Eroberungsgeschichte des Politischen Islams ab dem Jahr 632 bis ins Mittelalter berichtete, zeigte mir der Beschuldigte in beleidigender Weise den Mittelfinger. Direkt anschließend langte er sich provozierend an sein Geschlechtsteil, was „Fick Dich“ bedeutet.

25 Minuten später berichtete ich über den Judenhass des Politischen Islams. Daraufhin sagte mir der Bekannte des Beschuldigten etwas auf albanisch, was vermutlich eine Beleidigung darstellte. Daraufhin erzählte ich, dass uns bei der Kundgebung in Augsburg eine Woche zuvor zwei Kosovo-Albaner besucht hatten, die in der Schweiz leben. Sie waren mit dem Auto extra knapp fünf Stunden gefahren, um uns vor Ort zu unterstützen, da sie unsere Ansichten über den Politischen Islam teilen. Beide hatten sich auch am Mikrofon geäußert. Daraufhin beleidigte mich der Beschuldigte als „Schwanz“.

Als ich den beiden Personen aufgrund ihres weiteren andauernden bedrohlichen und aggressiven Auftretens sagte, dass ich es ihnen ansehen würde, dass sie mich im Dunkeln, wenn keine Polizei da wäre, vermutlich gerne schlagen würden, nickte der Beschuldigte zustimmend.

Obwohl ich mehrfach betonte, dass sich unsere Kritik nicht gegen Menschen, nicht gegen Moslems richtet, sondern nur gegen die Ideologie des Politischen Islams, blieben die beiden hochaggressiv. Während ich über das notwendige Verbot des Politischen Islams sprach, damit der Islam säkular und rein spirituell wird, sah ich die beiden an. Sein Bekannter blaffte mich an „Was kuckst Du“. Der Beschuldigte rief mir provozierend zu „Komm her“ und zeigte direkt vor sich. Dann beleidigte mich der Beschuldigte zum zweiten Mal mit „Schwanz“.

Nachdem ich über die totalitäre und menschenverachtende Ideologie des Kommunismus berichtet hatte, zeigte ich anhand von einschlägigen Koranversen den Judenhass des Politischen Islams auf. Ein modern eingestellter Moslem wollte bei meiner Kritik am Politischen Islam auch differenzierende Aspekte hören. Die lieferte ich ihm umgehend und sagte, dass die Armen-Abgabe im Islam etwas Positives ist. Außerdem stellte ich den Aspekt der Barmherzigkeit dar, der aber gemäß Koran Sure 48 Vers 29 ausschließlich auf die moslemische Gemeinschaft beschränkt ist. Der Beschuldigte hatte sich währenddessen zusammen mit seinem Bekannten in unmittelbarer Nähe etwa drei bis vier Meter vor mir postiert.

Die beiden besprachen sich und der Bekannte deutete auf das Mikrofonkabel. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die beiden ausmachten, das Mikrofonkabel zu beschädigen, damit die Reden nicht mehr über die Lautsprecher übertragen werden können. Der Überfall war also ganz offensichtlich geplant. Der Bekannte des Beschuldigten holte sich seinen Rucksack, den er hinter sich an der Wand der Bushaltestelle abgelegt hatte, und hing ihn sich um. Das Signal zum Angriff kam vom Beschuldigten.

Unmittelbar darauf kamen die beiden mit schnellem Schritt auf mich und das Mikrofonkabel zu. Der Bekannte des Beschuldigten bückte sich zum Mikrofonkabel herunter, um es in die Hand zu nehmen. Es war nur der Aufmerksamkeit unserer Ordner zu verdanken, dass die beiden davon abgehalten wurden, das Kabel zu zerstören.

In dem Video (oben) ist zu erkennen, dass der Beschuldigten einen Faustschlag gegen mich begann, als ich mich ihm entgegenstellte, den er aber vor meinem Körper abbrach. Als sich unserer Ordner Li vor ihn stellte, schlug der Beschuldigte ihm mit seiner rechten Faust ins Gesicht. Direkt danach führte er mit seiner linken Faust einen zweiten Schlag durch, dem Li nur durch instinktives Abducken ausweichen konnte, sonst wäre er ein zweites Mal im Gesicht getroffen worden. Als Li ihn wegdrängte und dann durch die Attacke des zweiten Angreifers zu Boden ging, stürzte sich der Beschuldigte mit Anlauf auf ihn und holte mit seinem rechten Bein zum Fußtritt aus. Wenn in diesem Moment nicht eine dort stehende Person vor Li zu Boden gerissen worden wäre, dann wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fußtritt gegen unseren am Boden liegenden Ordner erfolgt.

Hiermit ist per Videobeweis ausführlich und eindeutig dokumentiert, dass sich der Beschuldigte über einen Zeitraum von über einer Stunde andauernd hochaggressiv verhielt, wiederholt beleidigte und gewalttätig wurde, was in schweren Körperverletzungen hätte enden können. Ohne dass eine „Provokation“ von mir zugrundelag, denn meine Kritik am Politischen Islam ist begründet, sachlich und faktisch fundiert. Zudem differnziere ich permanent zwischen den Moslems und der Ideologie.

Diese Vielzahl an Straftaten sind keinesfalls als „gering“ anzusehen, wie es die Staatsanwältin R. in ihrem Schriftsatz bewertete, und es besteht selbstverständlich im Sinne des Schutzes der Bevölkerung ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Eine Nichtverfolgung würde den Beschuldigten geradezu ermuntern, mit seinem aggressiv-gefährlichen Verhalten fortzufahren und wäre zudem ein pädagogisch verheerendes Signal für den mittlerweile 18-jährigen jungen Mann. Daher hat unser Ordner beantragt, das Verfahren gegen den Beschuldigten wieder aufzunehmen.

Gleichzeitig wurde auch mein Strafantrag wegen den diversen Beleidigungen gegen mich in einem parallelen Verfahren mit den gleichen Begründungen eingestellt: Angebliche „Geringfügigkeit“ und „mangelndes öffentliches Interesse“. Auch ich legte Einspruch ein und beantragte die Wiederaufnahme wegen folgender Delikte:

Beleidigung § 185 StGB
Sachbeschädigung § 303 (3) Versuch ist strafbar
Körperverletzung § 223 (2) Versuch ist strafbar

Wir werden über den Fortgang dieser Verfahren weiter berichten. Es ist eminent wichtig, dass die doppelten Standards in der Strafverfolgung beendet werden. Linke und Moslems müssen nach den gleichen Grundsätzen von Staatsanwaltschaften behandelt werden wie rechtskonservative Bürger. Noch steht im Grundgesetz Artikel 3 (1):

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“

Bei der Staatsanwaltschaft Kassel, und nicht nur bei ihr, bin ich mir in dieser Hinsicht beim besten Willen nicht sicher. Und so wird uns die dortige Kundgebung wohl noch lange beschäftigen.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [13].

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Kripo Kassel als Erfüllungsgehilfe bei Anzeige gegen Politischen Islam-Kritiker

geschrieben von byzanz am in BPE,Justiz,Polizei,Video | 36 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | In Kassel fügen sich die Puzzlestückchen zusammen: Zwei Polizei-Einsatzleiter, die sich sieben Stunden lang weigerten, Personalien von linksextremen und moslemischen Beleidigern zwecks Stellung eines Strafantrages aufzunehmen. Eine Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen die beiden Beamten wegen Strafvereitelung im Amt einstellt. Die auch den Strafantrag gegen einen im Nachgang ermittelten moslemischen Beschuldigten wegen versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung einstellt. „Mangels öffentlichen Interesses“. Und eine Kriminalpolizei, die eine völlig substanzlose Anzeige einer linksextremistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation zu einer Anklage ausarbeitet.

Im Video „Linksextremistische Vereinigung zeigt Islamkritiker an“ haben wir bereits über die völlig haltlosen und schwammigen Anschuldigungen dieser Organisation „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ berichtet [5]. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Nordhessen aufgefordert, die Wischi-Waschi-Anzeige dieser „Antifaschist*Innen“ mit Substanz zu erfüllen. Dazu sollten meine Äußerungen bei der Kundgebung in Kassel überprüft werden. Die ging bekanntlich sieben Stunden lang.

Dazu setzte sich dann tatsächlich im November des vergangenen Jahres eine Kriminaloberkommissarin dieses Polizeipräsidiums knapp vier Wochen lang hin, um den Livestream von vorne bis hinten durchzusehen. Die schriftliche Dokumentation alles von mir Gesagtem macht die Akte des Verfahrens dick: Alleine 80 Seiten mit der Niederschrift meiner Äußerungen. Nun, vielleicht hat dieser Mammut-Aufwand ja auch etwas Positives, dass sich diese Kriminalkommissarin jetzt vielleicht gut auskennt mit den vielen Problemen, die uns der Politische Islam bereitet.

Die Staatsanwaltschaft hat dem Verfahren – aus welchen Gründen auch immer – einen Artikel der Hessischen / Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung HNA über unsere Kundgebung [14] beigelegt. Darin sind so viele Falschaussagen enthalten, dass wir darüber ein extra Video machen.

Nun zum Verfahren gegen mich: Aus den knapp 80 Seiten suchte nun ein Polizei-Oberkommissar vier isolierte kurze Passagen heraus, bei denen man glaubt, mir eine vermeintliche „Volksverhetzung“ unterstellen zu können. Dazu wurde mir ein Fragenkatalog „Beschulidgtenvernehmung“ – „Verdacht der Volksverhetzung“ zugeschickt. Unter Punkt „a“ heißt es, man höre und staune:

„Der Beschuldigte vergleicht mehrfach den Politischen Islam mit dem Holocaust.“

Im Video (oben) ist die Passage im Original zu sehen. Hierbei kläre ich über die judenfeindlichen Passagen des Korans auf, was insbesondere angesichts der aktuellen skandalösen Demonstrationen gegen Juden in Deutschland sehr wichtig ist. Im Video ist klar zu sehen, dass ich nicht „den Politischen Islam mit dem Holocaust“ vergleiche, sondern den historischen Pakt aufzeige, den Vertreter des Politischen Islams mit den National-Sozialisten eingingen. Allen voran der Großmufti von Jerusalem und SS-Gruppenführer Mohammed Amin al-Husseini, der über den Holocaust Bescheid wusste, ihn befürwortete und in ähnlicher Form auch gerne in Palästina durchgeführt hätte.

Die Gefährlichkeit des Politischen Islams wird in Europa immer klarer erkannt. Die Regierungen in Österreich und Frankreich gehen mittlerweile intensiv gegen ihn vor. Was an der Aufklärung über diese Gefahren „volksverhetzend“ sein soll, erschließt sich wohl nur dem Polizeipräsidium Nordhessen.

Auch in der zweiten von der Kripo Kassel angegebenen Passage von Punkt „a“ kläre ich über judenfeindliche Koranverse auf, wei im Video oben zu sehen. Es sind alles Darstellungen von Fakten und Tatsachen, keinesfalls „Volksverhetzung“. Punkt „a“ der Anklage können wir also schonmal abhaken. Weiter mit Punkt b, bei dem ein isolierter Satz herausgenommen wird:

Zitat STÜRZENBERGER: ,,Es gibt insbesondere bei Moslems die Einstellung, sie seien die Herrenmenschen“

An dieser Stelle der Kundgebung war ich unter anderem mit zwei moslemischen Mitbürgern vermutlich albanischer Herkunft konfrontiert, die sich mehrfach beleidigend, arrogant, herrisch und bedrohlich verhalten hatten. Später kam es auch noch zu einer versuchten Sachbeschädigung und versuchten Körperverletzung durch die beiden, was im Video oben ebenfalls dokumentiert ist. Alleine in dieser kurzen zweieinhalbminütigen Passage sagte ich an zwei Stellen unmissverständlich, dass wir gar nichts gegen wirklich friedlich und modern eingestellte Moslems haben, sondern nur die gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams kritisieren. Die Herrenmenschen-Ideologie des Politischen Islams wird durch die entsprechenden Befehle im Koran gefördert, beispielsweise in Sure 3 Vers 110:

„Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschen hervorgebracht worden ist. Ihr gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche und glaubt an Allah. Und wenn die Leute der Schrift glauben würden, wäre es wahrlich besser für sie. Unter ihnen gibt es Gläubige, aber die meisten von ihnen sind Frevler.“

Damit ist die Berechtigung formuliert, mit dem Gesetz des Politischen Islams, der Scharia, über die Ungläubigen zu herrschen. Durch die gleichzeitige Abwertung aller Andersgläubigen ergibt sich ebenfalls die Höherstellung der Moslems. Beispielsweise in Sure 98 Vers 6:

„Gewiß, diejenigen unter den Leuten der Schrift und den Götzendienern, die ungläubig sind, werden im Feuer der Hölle sein, ewig darin zu bleiben. Das sind die schlechtesten Geschöpfe.“

Die Leute der Schrift sind im Übrigen Juden und Christen. Damit wäre Punkt „b“ der Anklageschrift auch abgehakt. Weiter bei Punkt „c“. Dort wird mir erneut ein Zitat vorgehalten, bei dem ich ein Plakat erläutere, auf dem ein moslemsicher Terrorist zu sehen ist, der gemäß der Tötungsbefehle des Korans handelt:

Zitat STÜRZENBERGER: ,,Das ist ein Moslem, er hat den Koran hier, er liest die Tötungsbefehle, sie gehen in seinen Kopf hinein, vom Kopf gehen sie in die Hand, er drückt ab und tötet. So läuft die Nummer!“

Auch hier sehen wir in der Originalpassage im Video oben, dass es sich allesamt um faktisch belegte Aufklärung handelt. Ich erklärte anhand eines Plakates mit einem moslemischen Terroristen, der einen Koran in der einen Hand und eine Waffe in der anderen hält, wie der Zusammenhang zwischen den Tötungsbefehlen des Korans und ihrer Durchführung bei Terrror-Anschlägen ist. Hierbei sagen wir natürlich nicht, dass jeder Moslem so denkt. Keinesfalls, denn viele beschäftigen sich gar nicht mit dem Koran. Aber die Befehle dort sind eindeutig und viel zu viele radikale Moslems führen dies auch aus. Seit 1400 Jahren. Mit geschätzt 270 Millionen Opfern. Über dies tatsachenorientiert aufzuklären, ist keine Volksverhetzung. Punkt „c“ also auch abgehakt.

Weiter mit Punkt „d“, der sich in der Kundgebung auf die gleich unmittelbar darauffolgende Passage bezieht:

Wenn Ihr Euch wundert, warum sie ständig köpfen, warum sie es zelebrieren wie einen Gottesdienst. Sure 47 Vers 4:

„Und wenn ihr auf die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt.“

Leute, es kann nur eine Entscheidung geben. Diese Köpfungsbefehle müssen für ungültig erklärt werden. Wenn ein Moslem das liest und glaubt, dass es von Allah ist und wenn er glaubt, das ausführen zu müssen, dann köpft er. Und er hat nicht mal ein schlechtes Gewissen, weil in Sure 8 Vers 17 steht:

„Nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah hat sie getötet.“

Da wird Moslems auch noch das schlechte Gewissen beim Töten genommen. Weil Allah durch ihre Hände tötet. Nicht Ihr tötet selber, Allah tötet. Deswegen schneiden sie Köpfe ab und haben kein Unrechtsbewusstsein. Und rufen Allahu Akbar, weil Allah es befiehlt.

Im Video oben ist diese Passage im Zusammenhang aus der Kundgebung zu sehen, bei dem ich selbstverständlich auch wieder differenziere. Aber die ungeheure Gefahr, die von diesen Tötungsbefehlen des Korans ausgeht, muss klar benannt werden, denn schließlich werden sie auch immer wieder ausgeführt. In den vergangenen Jahren gab es diese Köpfungen hundertfach im Islamischen Staat. Aber auch von radikalen Moslems in Europa, beispielsweise vergangenes Jahr am französischen Geschichtslehrer Samuel Paty in Paris [15], in einer Kirche in Nizza an zwei Kirchenbesuchern [16], 2015 in Saint-Quentin-Fallavier am Chef einer Gasprodukte-Firma [17], mit Aufspießung des Kopfes an einem Zaunpfahl neben radikal-islamischen Fahnen und Pamphleten, sowie 2016 in einer Kirche in Saint-Étienne-du-Rouvray am 84-jährigen Priester Jacques Hamel [18]. Der Prophet Mohammed, laut Politischen Islam der „vollkommene Mensch“ und das „perfekte Vorbild“ für alle Moslems, ließ in Medina im Jahr 627 nach Christus 900 gefangene Juden köpfen [19]. Dies ist im Koran in Sure 33 Verse 26 und 27 beschrieben sowie als Köpfungsbefehl in Sure 47 Vers 4 allgemeingültig festgehalten. Darüber aufzuklären, ist ebenfalls keine Volksverhetzung, denn wir haben noch nie behauptet, dass sich alle Moslems danach richten.

Damit haben wir alle Punkte aus der Kundgebung abgearbeitet. Unter „e“ gibt es noch folgende Zusammenfassung:

„Ein pauschaler Tatvorwurf (ergibt sich aus dem Gesamtkontext der Kundgebung am 31.10.2020) gegen Herrn STÜRZENBERGER besteht darin, dass er zu Beginn der Kundgebung noch darum bemüht ist, dass sich seine Aussagen auf den ,,politischen Islam“ beziehen, im Verlauf der Versammlung geht er dazu über, verallgemeinernde Formulierungen zum Islam, Moslems und dem Koran zu verwenden, die dem zufällig am Kundgebungsort vorbeilaufenden Passanten den Eindruck vermitteln, der Islam im Allgemeinen würde verachtenswerte Ziele verfolgen. Beispielhaft hierfür sind die punkte c) und d) aufgeführt.“

Zum einen ist festzuhalten, dass wir die Punkte „c“ und „d“ bereits entkräftet haben. Ich habe im gesamten Verlauf der Kundgebung differenziert.

Hochinteressant ist auch die Formulierung „die dem zufällig am Kundgebungsort vorbeilaufenden Passanten den Eindruck vermitteln“. Damit wird ganz offensichtlich versucht, an die „Laufpublikums“- Argumentation einer Richterin aus München in einem anderen Verfahren anzuknüpfen. Es wird ersichtlich, dass man geradezu händeringend nach allen auch nur denkbaren Möglichkeiten sucht, um mich vor Gericht zerren zu können. Dies wird in der Akte auch noch durch einen entlarvenden Vermerk dieses Polizeioberkommissars deutlich:

„Seitens Unterzeichner wird darauf hingewiesen, sich den oben genannten Livestream auf Youtube anzuschauen. Dadurch kann insbesondere ein Eindruck der Lautstärke und des Tonfalls des STÜRZENBERGER gewonnen werden, der hier in Schriftform nicht ausreichend wiedergegeben werden kann.

Diese subjektiven Faktoren sind nach hiesiger Auffassung entscheidend für einen etwaigen Taterfolg der Volksverhetzung, da seine aggressive Redensweise neben der Wortwahl dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, indem Herr STÜRZENBERGER wie nachfolgend beschrieben, ,,Präsenzfälle“ (Straftaten die im Namen des Islam begangen wurden) in böswillig verächtlichmachender Art und Weise als allgemeingültig und stellvertretend für eine ganze Religionsgemeinschaft darstellt.“

Unglaublich. Wenn also das Gesagte inhaltlich noch nicht ausreichen sollte, mir eine Volksverhetzung unterstellen zu können, dann sollte man also vielleicht noch den Tonfall oder die Redensweise mit einbeziehen. Damit outet sich dieser Polizeioberkommissar als Erfüllungsgehilfe des Ansinnens des linksextremen Anzeigeerstatters, der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“, mich wegen vermeintlicher „Volksverhetzung“ vor Gericht zu bekommen. Sowie der Staatsanwaltschaft, die die völlig haltlose Anzeige dieser linksextremen und vom Verfassungsschutz beobachteten [6] Organisation problemlos wegen Substanzlosigkeit hätte einstellen können. Aber man hat den polizeilichen Behördenapparat angeworfen, um mich anklagen zu können.

Die von mir dargestellten Gewalttaten und Terror-Anschläge habe ich nie auf alle Moslems bezogen, sondern zeigte auf, was die gefährlichen Befehle des Politischen Islams anrichten können. Weswegen ein Verbot des Politischen Islams unumgänglich ist. Dass bei diesen Attentaten auch vielfach Polizisten die Opfer sind, macht das Agitieren dieses Polizeioberkommissars besonders schändlich. In Kassel habe ich beispielsweise auch über den tödlichen Anschlag [20] eines moslemischen Polizisten auf vier seiner Kollegen in Paris berichtet, um alle anwesenden Polizisten zu warnen.

Auch in dieser, im Video oben zu sehenden Passage, habe ich klar differenziert. Ich bin sehr gespannt, was nach meiner ausführlichen Stellungnahme mit diesem Verfahren wird. Eigentlich müsste nach meiner Beweisführung das Verfahren eingestellt werden.

In einem anderen Verfahrne in Augsburg hat die Staatsanwaltschaft meine Stellungnahme zwar registriert, aber inhaltlich einfach ignoriert und versucht nun, ein Gerichtsverfahren gegen mich zu veranlassen.

In Kassel wurde ich übrigens von dem „Bund der Antifaschist*Innen“ auch noch wegen Nötigung der Einsatzleiter angezeigt, nur weil ich die beiden auf ihre Aufgaben und Pflichten hinwies. Darüber werden wir ebenfalls noch in einem gesonderten Video berichten. In jedem Fall gilt die Ankündigung, die ich vor Ort machte, dass wir so oft zu Kundgebungen nach Kassel fahren werden, bis dort wieder nach Recht und Gesetz gehandelt wird.

Es ist ein langer und mühevoller Kampf, um in Deutschland Recht und Gesetz wieder in vollem Umfang Geltung zu verschaffen. Aber es ist wichtig. Wer die Bürgerbewegung Pax Europa dabei unterstützen möchte, kann bei uns Mitglied werden – fast eintausend sind wir schon. Oder uns mit einer Spende unterstützen. Herzlichen Dank.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [13].

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Kassel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Einsatzleiter ein

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamisierung Deutschlands,Linke,Polizei,Video | 24 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 31. Oktober in Kassel hatten sich der Polizei-Einsatzleiter und später auch sein Stellvertreter über die gesamte Dauer von sieben Stunden hartnäckig geweigert, die Personalien von Beleidigern aufzunehmen (PI-NEWS berichtete [2]). Ich hatte daher gegen die beiden Polizeibeamten Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Billigung von Straftaten § 140 StGB gestellt.

Hierzu habe ich jetzt Post von der Staatsanwaltschaft Kassel bekommen. Sie hat das Verfahren eingestellt. Es bestehe „kein begründeter Tatverdacht gegen die beanzeigten Beamten.“ In der geradezu hanebüchenen Einstellungsbegründung wird der lächerliche Vorwand der beiden Einsatzleiter, die „Sicherheitslage“ bei dieser Kundgebung hätte die Personalienaufnahme „nicht ermöglicht“ und „im Rahmen einer Gefahrenabwehr“ werde man von einer Strafverfolgung absehen, auch noch unterstützt. Die hierbei angeführten „Argumente“ haben mit der Situation vor Ort rein gar nichts zu tun.

Dazu kommt auch noch die haarsträubende Feststellung, dass sich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung für den Polizei-Einsatzleiter daran orientiere, ob „überwiegende öffentliche Interessen betroffen“ seien.

Der verantwortliche Einsatzleiter kann also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht.

Wenn dies als Präzedenfall die Regel werden sollte, dann wäre der subjektiven Willkür bei jeder Kundgbung in Deutschland Tür und Tor geöffnet. Jeder Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Dieser Fall hat daher übergeordnete Bedeutung. Ich werde selbstverständlich Beschwerde gegen diese Einstellung einlegen und habe hierzu auch ein ausführliches Video veröffentlicht [21]. Für diesen Artikel habe ich das Gesamtvideo in mehrere kleine Folgen unterteilt. Die erste Folge (Video oben) hat bereits 12 Stunden nach seiner Veröffentlichung über 11.500 Zuschauer.

In ihrer Einstellungs-„Begründung“ zitiert die Staatsanwaltschaft Kassel aus der dienstlichen Stellungnahme des Polizei-Einsatzleiters D. vom 05.11.2020:

„Es kam zu Beleidigungsrufen aus den Reihen der Gegenveranstaltung. Herr Stürzenberger stellte Strafantrag über Mikrofon und forderte die Feststellung der Personalien der unbekannten Täter. Da zu diesem Zeitpunkt der Kräfteansatz bei weitem nicht ausreichte, die Veranstaltung zu schützen und zeitgleich aus dem Block der Gegen-Veranstaltung die Täter zu separieren, wurde seitens des Einsatzleiters abgewogen, bei Eintreffen weiterer Kräfte dem Strafantragsgesuch und der Personalienfeststellung zu entsprechen.“

Diese Darstellung ist aus zwei Gründen falsch: Erstens wurden auch nach dem Eintreffen weiterer Polizeikräfte keine Personalien von Beleidigern aufgenommen. Zweitens reichten die Kräfte auch vorher schon reichlich aus. Was Einsatzleiter D. beschreibt, hat absolut nichts mit der Realität vor Ort zu tun. Zehn gestandene Polizisten befanden sich direkt vor dem Grüppchen der jungen linken Antifa-Aktivisten. Aber laut Stellungnahme des Einsatzleiters sollen diese zehn „bei weitem“ nicht in der Lage gewesen sein, daraus zwei Täter zu separieren und die Personalien zu sichern. Dieser von mir vor Ort als „Kindergarten“ bezeichnete Trupp stellte nicht im Geringsten eine „Gefahr“ dar.

Alle Polizisten blieben stoisch stehen und unternahmen nichts. Auch fünf Minuten nach der Beleidigung verhielten sie sich wie Zinnsoldaten. Hier lag zweifellos eine Blockadehaltung vor. Man wollte nichts tun. Ganz offensichtlich gab es Anweisungen von oben. Aber es zeigte sich zu diesem Zeitpunkt keiner, der die Verantwortung hierfür übernahm. Der Einsatzleiter hatte sich bis dato noch gar nicht bei uns vorgestellt. Und einige Linke beleidigten munter weiter, da sie sich wohl absolut sicher fühlten.

„Sicherheitslage“ ermögliche nicht die Personalienaufnahme von Antifa-Beleidigern

Mittlerweile waren geschlagene zehn Minuten vergangen, ohne dass erkennbar war, wer hier eigentlich für die Aufnahme der Personalien zuständig ist. Ich musste schließlich jeden einzelnen Polizisten direkt fragen. Ein einziger Polizist war bereit, mir mitzuteilen, wo sich der Einsatzleiter befindet. Wie man sehen kann, stand er geradezu gelangweilt am hinteren Ende der Kundgebung herum. Als ich ihn aufforderte, die Personalien aufnehmen zu lassen, weigerte er sich und meinte, er würde dies erst dann durchführen, wenn es „die Sicherheitslage ermögliche“.

Eine völlig absurde Begründung. Zu diesem Zeitpunkt standen zehn Polizisten vor der harmlosen Gruppe von jungen Antifa-Aktivisten und hatten sie jederzeit unter Kontrolle. Drei Minuten lang versuchte ich den Einsatzleiter davon zu überzeugen, dass es seine Aufgabe ist, Recht und Gesetz durchzusetzen. Und dass es ein verheerendes Signal an Beleidiger und sonstige Straftäter ist, wenn dies nicht durchgeführt wird. Denn damit bekommen sie grünes Licht von der Polizei, dass sie hemmungslos beleidigen können, wie sie wollen. Aber den Einsatzleiter interessierte dies nicht, er blieb stur und zuckte nur teilnahmslos mit den Schultern.

Es war sinnlos. Einsatzleiter D. WOLLTE nicht. Bei bisher über 300 öffentlichen Kundgebungen in den vergangenen zehn Jahren habe ich eine solche irrationale totale Verweigerungshaltung eines leitenden Polizeibeamten noch nicht erlebt. Dies teilte ich nach dem Gespräch den Zuschauern vor Ort und am Livestream unmittelbar mit. Die von mir gewählte Bezeichnung „Kindergarten“ drückt die absolute Harmlosigkeit dieser Antifa-Gruppe vor unserer Kundgebung in Kassel aus.

In dem siebenseitigen „Begründungsschreiben“ der Staatsanwaltschaft Kassel zitiert man weiter aus der Stellungnahme von Einsatzleiter D:

„Im Nachgang wurde noch eine Beleidigungsanzeige gegen die zwei Unbekannten Täter von der Tathandlung 14:50 Uhr von Amts wegen gefertigt. Gegen 15:35 Uhr traf die Einsatzeinheit 33 am Einsatzort ein. Die beiden Unbekannten Täter der vorangegangenen Beleidigung waren jedoch nicht mehr vor Ort, offensichtlich flüchteten sie, als die Einsatzeinheit 33 eintraf, so dass die Personalien im Nachgang nicht mehr festgestellt werden konnten.“

Auf gut Deutsch: Lange genug gewartet, bis sich die beiden linken Beleidiger aus dem Staub machen konnten. Blanker Hohn ist auch, dass pro Forma eine Beleidigungsanzeige gegen Unbekannt angefertigt wurde. Es war eine regelrechte Posse, die auf dem Opernplatz in Kassel ablief. Die Polizei kann ja jetzt gottseidank gegen „Unbekannt“ ermitteln. Und die Staatsanwaltschaft Kassel versucht händeringend, eine vermeintliche „Bedrohungssituation“ zu bestätigen:

Nach Auffassung von Herrn Stürzenberger sei dies bereits sofort möglich gewesen, da zehn Polizeibeamte in Einsatzausrüstung etwa gleich vielen, zumeist sehr jungen Antifa-Aktivisten gegenüberstanden. Demgegenüber ist zu sehen, dass bereits im Vorfeld eine Gegenveranstaltung mit ca. 15 Teilnehmern auf die andere Seite der Obere Königsstraße verwiesen wurde. Diese Gruppe kam der entsprechenden polizeilichen Aufforderung nach. Die Zahl der Gegendemonstranten erhöhte sich jedoch im Nachgang. Auch versammelten sich mehr und mehr Zuhörer, die dem muslimischen Glauben zuzuordnen sind, am Kundgebungsort; zwischenzeitlich waren nach Feststellung der Polizei ca. 200 Teilnehmer vor Ort.

Insgesamt scharten sich rings um den Platz vielleicht in Spitzenzeiten so viele. Aber im Kern der Beleidigungssituation waren es zehn gegen zehn, und wenn sich die Polizei in so einer Situation nicht in der Lage sieht, durchzugreifen, dann Gute Nacht Kassel.

Weiter mit Teil 2:

Als die Polizeibeamten in Kassel grünes Licht zum Einsatz hatten, zeigten sie, wie schnell und rigoros sie durchgreifen können. Eindrucksvoll zu beobachten eine Stunde nach Veranstaltungsbeginn, als ein Antifa-Grüppchen unsere Kundgebungsfläche mit ihren Bannern stürmte.

Vier Polizeibeamte schafften es mühelos, die jungen Antifa-Aktivisten binnen kürzester Zeit von der Kundgebungsfläche zu bekommen. Selbstverständlich wären sie auch problemlos in der Lage gewesen, Personalien von Beleidigern aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Kassel erwähnt in ihrem Schreiben noch eine andere Situation etwa eine dreiviertel Stunde später:

„Bereits gegen 13:45 Uhr kam es bei einem Gerangel zu Körperverletzungshandlungen, bei denen die Polizei binnen kurzer Zeit einschritt.“

Zwei junge Moslems hatten hierbei versucht, unser Mikrofonkabel in ihre Hände zu bekommen. Bezeichnenderweise hatte ich unmittelbar davor sogar einige positive soziale Aspekte des Islams dargestellt, so dass es überhaupt keinen Grund für Aggressionen gab.

Es ist im Video gut zu sehen, dass sechs Polizeibeamte die Situation schnell in den Griff bekamen, obwohl es hier nach dem Schlag eines Moslems gegen unseren Ordner Lee erstmal durchaus turbulent zuging. Innerhalb von nur 20 Sekunden war aber alles unter Kontrolle. Die Personalienaufnahme der beiden Angreifer, von denen sich einer der Körperverletzung und einer der versuchten Sachbeschädigung verdächtig gemacht hatte, klappte problemlos. Daher wäre natürlich auch die Personalienaufnahme von schlichten Beleidigern überhaupt kein Problem gewesen.

Weiter in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Kassel, die mit der Realität herzlich wenig zu tun haben:

„Auch unmittelbar vor den Beleidigungen durch die beiden „linken Aktivisten“ ist eine angeheizte Stimmung zu erkennen. So kommt es wohl kurz zuvor zu einem Schlag gegen eine Person (möglicherweise einen Iraner), die danach neben Herrn Stürzenberger steht. Der Schlag soll durch einen Moslem geführt worden sein, was Herr Stürzenberger über Mikrofon bekannt gibt.“

Es gab zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine „angeheizte Stimmung“, ganz im Gegenteil. Im Gespräch mit dem Publikum hatte sich ein modern eingestellter Moslem geäußert, der sagte, dass er auch gegen den Politischen Islam ist und gerne in unserem Land lebt. Anschließend bin ich auf die Gegendemonstranten zugegangen und erklärte ihnen, dass unsere Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam auch in ihrem Sinne sein müsste, dass uns schon viele Linke bei unseren Kundgebungen zugestimmt haben und dass es hier auch nicht gegen Links geht. Der Schlag eines Moslems gegen den nicht-islamischen Iraner erfolgte völlig unabhängig von unserem Kundgebungsgeschehen in einem Gespräch im Publikumsbereich.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel versucht, mir für diese Auseinandersetzung im Publikum die Schuld in die Schuhe zu schieben:

„Diese angeheizte Stimmung wurde durchaus auch durch das Auftreten und die Rede von Herrn Stürzenberger gefördert, der mehrfach auf einzelne Personen zugeht, diese fixiert bzw. anspricht und so den Eindruck erweckt, mit seinen Aussagen eben diese Personen persönlich zu meinen, bzw. die Gegendemonstranten als „Witzfiguren“ oder „Kindergarten“ bezeichnet.“

Genau das Gegenteil war der Fall. So ging ich direkt vor den Beleidigungen der beiden Antifa-Aktivisten versöhnlich auf die Gegendemonstranten zu und machte ihnen klar, dass sie ihre Feindbilder gegen uns fallen lassen können. Die Bezeichnung „Kindergarten“ verwendete ich erst im Nachgang der Beleidigung, als es darum ging, ihre vermeintliche „Gefährlichkeit“ zu beschreiben. Den Begriff „Witzfiguren“ benutzte ich überhaupt nicht.

Wenn sich junge Antifa-Aktivisten durch meine faktisch absolut zutreffende Aussage, dass wir auch Antifaschisten sind, so provoziert fühlen, dass sie mich dann als „Arschloch“ beleidigen, dann ist das ausschließlich ihr Problem. Ich hatte nach der ersten Beleidigung auch noch ganz ruhig ermahnt, nicht weiter zu beleidigen, aber einige riefen es dann erst Recht.

Nach diesen Beleidigungen verlief das Kundgebungsgeschehen absolut entspannt, was auch die Staatsanwaltschaft Kassel feststellt, aber:

„Wenngleich zwischenzeitlich eine gewisse „Ruhe“ bei der Kundgebung zu verzeichnen war, war doch eine sensible Situation gegeben, die nach polizeilicher Bewertung bei einem sofortigen Einschreiten zur Personalienfeststellung zu Ausschreitungen und gegebenenfalls weiteren Gewalthandlungen hätte führen können.“

Diese Beurteilung entspricht nicht den Tatsachen vor Ort. Es war nicht einmal ansatzweise das Publikum vorhanden, das „Ausschreitungen“ oder „Gewalthandlungen“ hätte durchführen können, die die Polizisten nicht sofort unter Kontrolle bekommen hätten.

Sture Blockadehaltung des Einsatzleiters

Diese sture, durch nichts gerechtfertigte totale Blockadehaltung durch den Einsatzleiter stellte auch eine indirekte Beleidigung für die Polizisten dar. Als ob sie nicht in der Lage gewesen wären, die Situation komplett zu kontrollieren. Natürlich auch bei der Aufnahme von Personalien.

Knapp zwei Stunden später gab es erneut eine heftige Beleidigung, diesmal von einem Moslem. Einsatzleiter D. war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr da, aber sein Stellvertreter H. verhielt sich genauso. Es war eine völlig entspannte Gesprächssituation, bei der ich mit einigen jungen Moslems über das Verbot der gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams diskutieren wollte. Einsatzleiter H. stand völlig entspannt direkt daneben.

Weiter mit Teil 3:

In der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel wird nun fälschlicherweise angeführt, dass die Beleidigung „Bastard“ nur von mir „behauptet“, aber im Video nicht zu hören gewesen sei. Falsch. Sie ist zu hören. Dazu zog der Moslem auch extra seine Schutzmaske ein Stück herunter. Und auf Nachfrage bestätigte der Moslem die Beleidigung auch noch.

Völlig entspannte Belehrung des Beleidigers durch den Einsatzleiter

Wie in dem Video zu sehen ist, ging der Einsatzleiter H. ganz gelassen zu dem Moslem hin und ermahnte ihn vermutlich, mit dem Beleidigen aufzuhören. Sozusagen eine pädagogische gutgemeinte Anleitung seitens der Polizei. Wie ein ein Lehrer zu seinem Schüler. Oder ein Vater zu seinem Sohn. Es ist geradezu grotesk, hier eine „Gefahrensituation“ anzunehmen. Der junge Moslem hätte selbstverständlich gar nichts gegen die Aufnahme seiner Personalien machen können. Es war eine reine Schutzbehauptung des Einsatzleiters, weil er die Strafverfolgung ganz offensichtlich nicht wollte.

Entscheidung über Strafverfolgung je nach „öffentlichem Interesse“

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus:

„Zunächst ist zu beachten, dass die Pflicht zur Strafverfolgung sich an der dienstlichen Aufgabenzuweisung – hier: Absicherung der Kundgebung – orientiert, weshalb eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung nur dann gegeben ist, wenn überwiegende öffentliche Interessen betroffen sind.“

Hochinteressant: Der verantwortliche Einsatzleiter könne also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht. Damit wäre der subjektiven Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, seinen politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Aber es kommt noch besser. Bekanntlich steht in § 163 der Strafprozessordnung [22] unter „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“:

„Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“

Und weiter in § 152 [23]:

„Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen. Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Fehlen des „formgerechten Strafantrages“

Dazu schreibt jetzt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„Überdies ist zu beachten, dass § 163 in Zusammenhang mit § 152 Strafprozessordnung zu sehen ist, also eine Pflicht zur Aufnahme von Ermittlungen einen sogenannten Anfangsverdacht voraussetzt, der wiederum auch die Verfolgbarkeit einer Straftat voraussetzt. Eine solche war zum Zeitpunkt der von Herrn Stürzenberger benannten Beleidigungen, die keine Offizialdelikte, sondern absolute Antragsdelikte sind, noch nicht gegeben, da es an einem formgerechten Strafantrag fehlte.“

Das schlägt dem Fass den Boden aus: Es fehle an einem „formgerechten Strafantrag“. Ich sagte zigfach, dass ich Strafantrag wegen Beleidigung stelle. Seitdem ich öffentliche Kundgebungen durchführe, werden die formellen schriftlichen Strafanträge dazu entweder in einer Pause der Kundgebung, direkt danach oder Tage später bei einer Polizei-Inspektion, bei der Kripo oder auf brieflichem Wege verfasst.

Es handelt sich hier um eine weitere ganz billige Schutzbehauptung, dass der schriftliche Antrag nicht vorgelegen habe. Wenn die beiden Einsatzleiter ein Interesse an ihren Pflichten zur Strafverfolgung gehabt hätten, dann hätten sie, wie es überall in Deutschland durchgeführt wird, den schriftlichen Strafantrag unmittelbar oder später ausfüllen lassen. Sie WOLLTEN aber nicht.

Weiter mit Teil 4:

Zur sogenannten „Gefahrenabwehr“ schreibt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„es ist zu berücksichtigten, dass selbst eine sich aus § 163 StPO ergebende grundsätzliche „Verfolgungspflicht“ situationsbedingt in einer Spannungslage zur polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr stehen kann. Sofern die diesbezüglichen Aufgaben nicht gleichzeitig erfüllt werden können, ist es zulässig, im Einzelfall abzuwägen, ob der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr der Vorzug zu geben ist.“

„Spannungslage zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“

„Gefahrenabwehr“ – absolut lächerlich. Bei unserer Kundgebung in Kassel gab es bei den Beleidigungen nicht einmal ansatzweise eine Gefahrensituation. Bei der ersten Beleidigung durch die jungen Linken stand der Einsatzleiter D. völlig gelangweilt am oberen Ende der Kundgebungsfläche, als ob er auf einen Kindergeburtstag aufpassen müsste.

Bei der zweiten Beleidigung stand der Einsatzleiter D. direkt neben dem jungen Moslem und gab ihm auch noch gutgemeinte Verhaltenstipps. Jetzt so zu tun, als ob sie völlig überfordert gewesen wären, eine Gefahr abzuwehren und gleichzeitig Personalien aufzunehmen, ist nur noch lachhaft.

Weiter in der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Hierbei ist auch zu beachten, dass das Legalitätsprinzip nicht zu einem sofortigen Einschreiten verpflichtet. In den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ wird bei Gemengelagen darauf abgestellt, ob eine „angemessene Wahrnehmung“ beider Aufgaben möglich ist, wobei im Einzelfall nach einer Güter- und Pflichtabwägung die Gefahrenabwehr als höherrangig eingestuft werden kann.“

Anweisungen von oben?

Wie deutlich zu sehen ist, befand sich der junge Moslem einzeln am Absperrband. Einsatzleiter H. stand in Einsatzmontur lässig neben ihm. Null Problem für eine Personalienaufnahme. Weder der junge Moslem noch die paar Umstehenden hätten es auch nur ansatzweise wagen können, sich dem zu widersetzen. Aber der verantwortliche Polizeibeamte schien entweder aus seiner persönlichen Sicht keine Lust dazu zu haben oder er handelte auf Anweisungen. Von dem vorherigen Einsatzleiter D. oder vielleicht von noch weiter oben, man weiß es nicht. Im folgenden Ausschnitt ist zu sehen, dass sich der Einsatzleiter in aller Ruhe mit dem Moslem unterhielt.

Einsatzleiter H. sagte mir, dass er seinen Job mache und ich meinen machen solle. Ihm sei es egal, ob ich mich darauf verlasse, dass jetzt die Personalien aufgenommen werden. Er weigerte sich schlichtweg. Dieser Polizist glaubte offensichtlich, dass er die absolute Macht habe, meinen Strafantrag ganz einfach ignorieren zu können. Er stand weiter geradezu gelangweilt neben dem Moslem, der mich massiv beleidigt hatte.

Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor „Gefahrenlage“ durch Moslems

Dann sagte er mir allen Ernstes:

„Im Rahmen einer Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab.“

Das bedeutete quasi die Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor einer angeblichen Gefahr, die seiner Meinung wohl von einigen wenigen jungen Moslems ausgehe.

Bestreitung der Äußerung durch dne Einsatzleiter

Aber es wird immer besser: Die Staatsanwaltschaft Kassel führt in ihrem Schreiben aus, dass Einsatzleiter H. diese Äußerung „nicht bestätige“:

„Das gilt letztlich auch für die von Herrn Stürzenberger in seiner Anzeige ausdrücklich angesprochene zweite Situation – die Beleidigung als „Bastard“ -, bei der der sodann zuständige Einsatzleiter, Polizeihauptkommissar H., eine Personalienfeststellung mit der Äußerung „Im Rahmen der Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab“ abgelehnt haben soll. Die Äußerung ist so auf dem Video nicht zu hören und wird lediglich von Herrn Stürzenberger wiedergegeben. Polizeihauptkommissar H. bestätigt diese Äußerung nicht.“

Das lässt tief blicken. Einsatzleiter H. streitet also seine Aussage mit der Gefahrenabwehr ab. In der Szene, die im Video gut zu sehen ist, wird völlig eindeutig, dass der Polizeibeamte H. mir in dieser Situation seine Begründung sagt, warum er die Personalien nicht aufnimmt. Ich gebe sie sofort danach am Mikrofon wörtlich wieder. Er hört sich das an und widerspricht nicht. Zudem hat es ein direkt danebenstehender Zeuge ebenfalls gehört.

Ich bin im weiteren Verlauf der Kundgebung auch immer wieder auf seine sogenannte „Begründung“ eingegangen, ohne dass er dies korrigierte. Also ist es vorauszusetzen, dass er es genau so gesagt hat. Und es ist auch völlig absurd anzunehmen, dass ich in so einer Situation etwas falsch wiedergebe, bei der Zeugen direkt danebenstehen und er mich sofort der Falschaussage hätte bezichtigen können.

Aber jetzt, da ein Verfahren läuft, bestätigt er diese Äußerung nicht. Das hat ein ganz besonderes Gschmäckle. Hat er etwa nach Ansicht des Videos gemerkt, dass es absolut lächerlich ist, von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen?

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt weiter aus:

„Herr Stürzenberger ist insoweit zuzugeben, dass in dem Moment der Äußerung selbst die Diskussion in relativ ruhigem Rahmen verlief. Hieraus leitet er offenbar die Auffassung ab, dass „absolut keine Gefahrenlage“ vorlag. Demgegenüber ist jedoch festzustellen, dass gleichwohl eine angeheizte Grundstimmung bestand, was sich insbesondere darin zeigte, dass bereits kurze Zeit nach dem Einfordern der Personalienfeststellung mehrere Teilnehmer – wohl Moslems – sich zusammenstellen und mit anwesenden Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, lauthals „Nazis raus“ skandierten und sich in Bewegung setzten.“

Das waren vielmehr triumphierende Reaktionen des linken und moslemischen Publikums, da sie merkten, dass wir von der Einsatzleitung im Stich gelassen wurden.

22 Polizeibeamte der „Gefahrensituation“ nicht gewachsen

Mittlerweile standen 22 gestandene Polizeibeamte in einer Reihe vor dem Publikum der Kundgebung. Plus die Polizisten, die sich ringsherum befanden. Es lag überhaupt keine „Gefahrensituation“ vor, die man hätte vermeiden müssen. Die vielen Polizisten hätten alles jederzeit völlig problemlos kontrollieren können. Wenn eine Gefahrensituation vorgelegen hätte, dann hätten sie ihre Helme auch nicht locker unterm Arm gehalten, sondern sie hätten sie aufgesetzt. Die Lage war aber völlig entspannt.

Ich hielt es dem Einsatzleiter H. immer wieder vor, dass es lächerlich ist, hier von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen.

Weiter mit Teil 5:

Mittlerweile haben über 100.000 Zuschauer [1] den Livestream aus Kassel auf dem YouTube-Kanal von „EWO Live“ angesehen. Zur weiteren angeblichen „Begründung“ der Nicht-Aufnahme der Personalien führt die Staatsanwaltschaft nun auch noch eine andere Situation bei der Kundgebung an:

„Bereits zuvor hatte sich anlässlich einer anderen Beleidigung „Du Hund, komm her“ zum Nachteil von Herrn Stürzenberger etwa 30 Minuten später durch dieselbe Person mit angedeutetem Schlag in Richtung von Herrn Stürzenberger gezeigt, dass nicht zu erwarten ist, dass eine Personalienfeststellung widerstandslos hingenommen wird. Die die Beleidigungen aussprechende Person widersetzte sich der Maßnahme und leistete Widerstand gegen die Beamten, was zu einer zusätzlichen Bindung von Einsatzkräften führte. Gegen diese Person wurden noch am 31.10.2020 gesonderte Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.“

Die Situation mit der angesprochenen Beleidigung ist in dem Video zu sehen.

Eine halbe Stunde nach der Beleidigung war die Person in einer Pause zu mir gekommen und wollte mir irgendetwas erzählen, was er aber nicht auf den Punkt brachte. Ich wusste gar nicht, was er wollte. Mit seinem plötzlichen in die Hände klatschen direkt vor mir wollte er mich wohl erschrecken und deutete möglicherweise auch einen Schlag ins Gesicht an. Als ihn die Polizei mitnahm, wehrte er sich offensichtlich, so dass ihn mehrere Beamte am Boden fixierten. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft:

„Ausgehend von diesen exemplarisch geschilderten Geschehnissen war die Annahme einer Gewaltbereitschaft einzelner Gegendemonstranten berechtigt. Polizeihauptkommissar H. gibt an, Herrn Stürzenberger auf die Gefährlichkeit die Situation hingewiesen zu haben. Eine Identitätsfeststellung habe bei günstiger Gelegenheit, gegebenenfalls in der Ablaufphase durchgeführt werden sollen, was dann aber nicht mehr gelang.“

Man kann aber nicht von dem Verhalten dieser einzelnen Person, die sich gegen den Zugriff der Polizisten wehrte, auf alle anderen schließen. So machte der junge Moslem, der mich als „Bastard“ beleidigte, in der Situation mit dem Einsatzleiter einen völlig ruhigen und verständigen Eindruck.

Wenn man der Logik der Einstellungsbegründung folgt, dann dürften bei keiner Kundgebung, bei der sich ein einzelner Polizeimaßnahmen widersetzt, Personalien von anderen Beleidigern aufgenommen werden. Damit würde der komplette weitere Kundgebungsverlauf im rechtsfreien Raum stattfinden. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Zusammenfassend ist demnach festzustellen, dass in einzelnen Fällen, in denen Herr Stürzenberger ausdrücklich während der Kundgebung gegen einzelne Personen mündlich Strafantrag stellte, die Personalien nicht sofort durch die Polizei festgestellt wurden. Es handelt sich dabei aber um Situationen, in denen die Wahrnehmung der Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr sich gegenüberstanden, wobei die Polizei der Gefahrenabwehr und mithin der Sicherung der Kundgebung, d.h. der Gewährleistung und Aufrechterhaltung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, den Vorrang gab.“

Wenn man sich die völlig entspannten Situationen ansieht, die in diesem Video allesamt dokumentiert sind, bekommt man bei dem Wort „Gefahrenabwehr“ geradezu einen Heiterkeitsanfall. Weiter:

„Die insoweit durch die Polizei im Einzelfall getroffene Abwägung zugunsten der Gefahrenabwehr erscheint auch aus hiesiger Sicht in einer Gesamtschau vertretbar und angemessen, da es sich bei den in der Strafanzeige gegen die Einsatzleitung der Polizei von Herrn Stürzenberger angesprochenen Straftaten – Beleidigungen durch ausgestreckten Mittelfinger, Bezeichnung als Arschloch und Bastard – um keine Offizialdelikte, sondern um niedrigschwellige Straftaten handelt, die ein sofortiges polizeiliches Einschreiten nicht zwingend erforderlich machten.“

„Nicht zwingend erforderlich“? Normalerweise ist es die Aufgabe eines Polizeibeamten nach § 163 Strafprozessordnung, jede Straftat zu verfolgen. Wozu waren eigentlich knapp 30 Polizeibeamte bei unserer Kundgebung präsent? Ihre Aufgabe ist es, Recht und Gesetz durchzusetzen. Durch das Verhalten der beiden Einsatzleiter am 31. Oktober 2020 war der Opernplatz in Kassel in weiten Bereichen rechtsfreier Raum. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft:

„Lediglich ergänzend soll insoweit angemerkt werden, dass die Polizei durchaus bei Straftaten während der Kundgebung differenzierte und dementsprechend auch unmittelbar Maßnahmen der Strafverfolgung ergriff. Denn bei dem angesprochenen Körperverletzungsgeschehen schritt die Polizei nicht nur umgehend ein, sondern leitete gegen die Verdächtigen nach Personalienfeststellung auch ein Ermittlungsverfahren ein. Entsprechendes gilt – wie bereits angesprochen – für die Verfolgung der Beleidigung, die in eine Widerstandshandlung einmündete.“

Gerade diese Beispiele zeigen ja, dass es problemlos möglich war, Personalien aufzunehmen. Weiter:

„Überdies wurde auch nicht auf eine Verfolgung verzichtet, sondern im Nachgang zur Kundgebung – noch vor Stellung formaler Strafanträge – mehrere Strafanzeigen, unter anderem auch wegen den in der Anzeige angesprochenen Beleidigungen und weiteren Beleidigungsvorwürfen, eingeleitet. Dies wurde Herr Stürzenberger durch das Polizeipräsidium Nordhessen am 20. 11.2020 mitgeteilt, der daraufhin die für eine weitere Verfolgung notwendigen Strafanträge in der erforderlichen Form stellte, da insoweit die vorherige mündliche Antragstellung nicht ausreichte.“

Es kam nur Bewegung in die Sache, weil ich am 4. November Strafantrag gegen die beiden Einsatzleiter gestellt hatte. Zwei Wochen danach bekam ich die schriftliche Mitteilung vom Polizeipräsidium Nordhessen, dass jetzt insgesamt zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, die meisten gegen „Unbekannt“. Einige Beschuldigte waren der Polizei namentlich bekannt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich beide Einsatzleiter vor Ort sieben Stunden lang weigerten, die Strafverfolgung einzuleiten, obwohl es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Vorgänge in Kassel eine Schande für den deutschen Rechtsstaat

Es ist regelrecht eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, was sich die beiden Einsatzleiter D. und H. am 31. Oktober 2020 in Kassel leisteten.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel kommt zu dem Schluss:

„Da mithin keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Strafvereitelung im Amt vorliegen, war das Verfahren einzustellen. Eine Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB oder eine Billigung von Straftaten gemäß §
140 StGB ist ebenfalls nicht gegeben. Letztgenannter Tatbestand kommt von vornherein nur bei bestimmten Vortaten in Betracht, für die aber keinerlei Anhaltspunkte bestehen.“

Selbstverständlich lege ich gegen diese Einstellung eine ausführlich begründete Beschwerde ein. Es geht hier um etwas ganz Grundsätzliches: Polizei-Einsatzleiter dürfen bei Kundgebungen nicht willkürlich handeln, sondern nach Recht und Gesetz. Sonst ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Jetzt sogar noch Strafanzeige wegen „Nötigung“ der Einsatzleiter

Als Höhepunkt dieser Posse habe ich aus Kassel unterdessen jetzt selber eine Strafanzeige wegen „Verdacht auf versuchte Nötigung“ der Einsatzleiter bekommen. Wenn ich einen verantwortlichen Polizeibeamten also auffordere, seinen Aufgaben nachzukommen, sei das „Nötigung“. Über diesen unfassbaren Vorgang haben wir bereits ein ausführliches Video veröffentlicht [24].

Auch über den Fortgang dieses Falles werden wir ausführlich berichten.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [13].

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Dresden: Staatsanwaltschaft stellt Beleidigungsverfahren ein

geschrieben von byzanz am in Islamaufklärung,Justiz,Video | 59 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 28. September des vergangenen Jahres war die Bürgerbewegung Pax Europa zum ersten Mal mit einer eigenen Kundgebung in Dresden [25], um über den Politischen Islam zu informieren. Es war auch mein Geburtstag, und da bekam ich ein paar ganz spezielle Geschenke.

Ein Passant beleidigte mich übelst mit „Arschloch“, „Scheiß Nazi“ und „verkackter Faschist“. Ich stellte selbstverständlich Strafantrag. Anfang Februar bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Dresden mit einer Einstellungsverfügung, die geradezu absurd begründet wurde. In dem Video (oben) ist dokumentiert, was sich wirklich in Dresden abspielte und wie grotesk es die Staatsanwaltschaft aus ihrer subkjektiven Sicht verzerrte.

Dabei hatten wir in Dresden auch an eher politisch links orientierte Zuschauer appelliert, dass sie ihre Augen vor diesem wichtigen Problem nicht verschließen sollten. Außerdem zeigten wir auf, dass Menschen mit Wurzeln in islamischen Ländern, die auch wegen der dortigen Zustände öffentlich Kritik am Politischen Islam äußern, für die Aufklärungsbewegung sehr wichtig sind.

Durch Politiker wie die Halb-Iranerin Sarah Wagenknecht wird diese Kritik [26] dann auch in das linke Spektrum hineingetragen, aus dem man bisher fast nie kritische Stimmen zu diesem Thema gehört hat. Es ist wichtig, den Begriff „Politischer Islam“ immer wieder zu erklären, da er noch nicht jedem geläufig ist. Auch dies führten wir in Dresden durch.

Wie bei jeder Kundgebung, versuchten wir den Bürgern auch in Dresden zu vermitteln, dass sich unsere Aufklärungsarbeit nicht gegen Menschen, nicht gegen Moslems, sondern eben gegen eine politische Ideologie richtet. Durch Diskussionen mit Linken erlebten wir auch in Dresden, dass Kritik am Politischen Islam immer noch als Kritik an Moslems missverstanden wird. Daher stellten wir dies immer wieder richtig.

Wir appellierten in Dresden auch an wirklich friedlich und modern eingestellte Moslems, dass sie bei der Aufklärung über die gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams unterstützend mitwirken können. Trotz all dieser Klarstellungen gab es aber auch in Dresden massive Beleidigungen:

„Arschloch bist Du“
„Du bist ein Scheiß Nazi“
„Du laberst so einen Müll“
„Du stimmst nicht“
„Du bist ein verkackter Faschist“

Ich stellte gegen diesen Mann Strafantrag wegen Beleidigung § 158 StGB in Tateinheit mit übler Nachrede § 186 und Verleumdung § 187. Anfang Februar bekam ich dann Post von der Staatsanwaltschaft Dresden. Mit der Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wird. Und zwar „mangels öffentlichen Interesses“. Aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft:

„Der Beschuldigte, der bislang noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, hat sich zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf eingelassen und diesen unumwunden eingeräumt. Er gab in seiner Einlassung auch zu erkennen, dass die von ihm gewählten Worte unüberlegt waren, ihm es aber letztlich darum ging, ein deutliches Zeichen gegen den mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretenen Anzeigeerstatter und dessen politische Statements zu setzen.“

Der Beschuldigte glaubt also, wenn ihm politische Statements eines anderen nicht passen, dann könne er ein „deutliches Zeichen setzen“, indem er diesen massiv beleidigt. In meinem Fall geht es um faktisch belegte Aussagen zum Politischen Islam. Wenn er ein Zeichen hätte setzen wollen, dann hätte er ja versuchen können, meine Aussagen argumentativ zu widerlegen. Das kann er aber offensichtlich nicht, wie bisher noch keiner der Opponenten in unserer bisher zehnjährigen öffentlichen Aufklärungsarbeit. Das ärgert viele offensichtlich dermaßen, so dass sie zum Mittel der Beleidigung greifen. Weiter in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Dresden:

„Nach Darstellung der Zeugin J. hatte der Anzeigeerstatter in seiner Rede den Koran u.a. „als Handbuch für Kriege“ erklärt. Dass diese islamfeindlichen Äußerungen einige Passanten – hier durch den Beschuldigten personifiziert – als derartig unerträglich empfanden, dass dies Reaktionen auslöst, war für den Anzeigeerstatter vorhersehbar.“

Meine Aussage „Der Koran ist ein Handbuch zum Kriegführen“ ist aber ein Zitat. Und zwar des jetzigen CSU-Landtagsabgeordneten Josef Schmid, der dies im Beisein von Zeugen bei einem internen Gespräch am Rande einer Veranstaltung der Münchner CSU am 19. Februar 2010 sagte. Aber auch Josef Schmid äußert so etwas nur intern – nach außen setzte er sich hingegen für den Politischen Islam ein, wie in München für den Bau des Europäischen Islamzentrums [27] des äußerst umstrittenen Imams Bajrambejamin Idriz.

Wenn ich nun dieses Zitat eines CSU-Landtagsabgeordneten in der Öffentlichkeit ausspreche, dann muss ich also nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Dresden mit Reaktionen rechnen, die auch massive Beleidigungen umfassen. Weiter im Text:

„Nachdem der Beschuldigte die islamfeindlichen Äußerungen des Anzeigeerstatters lautstark kommentierte, griff dieser – so die Zeugin J. weiter – die Äußerung des Beschuldigten auf und konfrontierte und bedrängte ihn wiederholt mit den Fragen ,,Stimmt etwas nicht?“ und ,,Was stimmt nicht?“ woraufhin der Beschuldigte sich dann zu der inkriminierten Aussage hinreißen ließ. lnsofern hat der Anzeigeerstatter einen schwelenden Konflikt weiter provoziert und in die Öffentlichkeit getragen.“

Durch meine Nachfrage, ob etwas an meinen Ausführungen zum Politischen Islam nicht stimmt, habe ich diese Person keinesfalls „bedrängt“ oder „provoziert“. Ich wollte lediglich wissen, was an unseren Ausführungen falsch ist. Da er nicht faktisch antworten konnte und deswegen wahrscheinlich wütend wurde, beleidigte er. Aber in der Sichtweise der Staatsanwaltschaft Dresden bin ich offensichtlich selbst Schuld an der Beleidigung, wenn ich bei dieser Person nach Gegenargumenten frage.

Die zwei wesentlichen Botschaften der Staatsanwaltschaft Dresden sind also:

Erstens: Wer den Politischen Islam dezidiert kritisiert, muss automatisch mit Beleidigungen rechnen.

Zweitens: Es ist wohl nur im öffentlichen Interesse, einen Islamkritiker wegen Beleidigung anzuklagen. Der Beleidiger eines Islamkritikers braucht hingegen von der Staatsanwaltschaft keine Bestrafung zu befürchten.

Ich lege natürlich Beschwerde gegen diese Einstellung des Verfahrens ein. Falls diese von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgelehnt wird, muss ich den Privatklageweg beschreiten. Der mit Kosten, Zeitaufwand und weiteren Mühen verbunden ist. Das dürfte natürlich auch der beabsichtigte Zweck dieser Übung sein.

Aber man darf solche massiven Beleidigungen durch Gegner der Aufklärung über den Politischen Islam nicht ungeschehen lassen. Die Staatsanwaltschaft Dresden verweigert es, durch einen Strafbefehl den pädagogischen Effekt auszuüben, dass sich solche Personen demnächst dann doch lieber zivilisiert verhalten. Damit gibt die Staatsanwaltschaft einen Freibrief für massive Beleidigungen bei künftigen Veranstaltungen, bei denen Kritik am Politischen Islam geübt wird. Ein verheerendes Zeichen. Daher müssen wir dies nun im Sinne der Gerechtigkeit selber in die Hand nehmen. Auf Staatsanwaltschaften ist ganz offensichtlich kein Verlass.

In der öffentlichen Diskussion um den Politischen Islam steckt enorm viel Falschheit, Verlogenheit und Heuchelei. Wir von der Bürgerbewegung Pax Europa werden aber die unbestreitbaren Fakten so lange aussprechen, bis wir mit an unserem Ziel angekommen sind: Dem Verbot des Politischen Islams.

Auf dem Weg dahin werden wir noch viel Ungerechtigkeiten erleben: Einstellungen von Beleidigungsverfahren unserer Gegner bei gleichzeitigen Gerichtsverfahren gegen uns wegen des Aussprechens von unangenehmen Tatsachen. Wir wissen aber, warum wir trotz aller Widrigkeiten diesen steinigen Weg beschreiten: Weil er enorm wichtig ist.

Wer uns dabei unterstützen will, kann Mitglied der BPE werden. Noch sind wir knapp unter tausend. Vielleicht werden Sie ja das 1000. Mitglied.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [13].

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Kripo und Staatsanwaltschaft Augsburg bekämpfen Kritik am Politischen Islam

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Polizei,Video | 55 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Während der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) zur Aufklärung über den Politischen Islam am 24. Oktober kamen zwei Kripobeamte auf mich zu und teilten mir mit, dass sie bei einer kurzen Redepassage den Verdacht auf „Volksverhetzung“ hätten. Ich teilte ihnen mit, dass sich meine Kritik, wie bei allen 82 Kundgebungen der letzten drei Jahre, auch in diesem Fall ausschließlich an den Politischen Islam richtet und ich andauernd zwischen der Ideologie und den Menschen, den Moslems, differenziere.

Die beiden Kripobeamten, von denen mir der jüngere als die treibende Kraft hinter dieser Aktion vorkam, kündigten an, dass sie diese Passage der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Prüfung vorlegen würden. Nachdem Staatsanwaltschaften in unserem Land politisch weisungsgebunden sind und es nahezu ausgeschlossen ist, dass das Bayerische Justiz- oder Innenministerium Interesse daran hat, meine fundamentale faktisch fundierte Kritik am Politischen Islam juristisch unbehelligt zu lassen, ahnte ich schon das vorauszusehende Unheil. Daher veröffentlichte ich zwei Tage nach der Kundgebung einen PI-NEWS-Artikel [28], in dem ich diese Passage darstellte und auf die faktische Relevanz meiner Aussagen hinwies.

Aber die Staatsanwaltschaft Augsburg griff den Happen, den ihnen die beiden überaus eifrigen Kripobeamten präsentierten, dankbar auf und erhob den Vorwurf der angeblichen „Volksverhetzung“. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben der Kripo Schwaben Nord, Abteilung „Operativer Staatsschutz“, unterzeichnet vom jüngeren der beiden Kripobeamten, in dem ich die Gelegenheit zu einer Stellungnahme bekam, was ich mit einer umfassenden Beweisführung auf 21 Seiten auch wahrnahm.

Es ist überaus bezeichnend, dass man in der exakt 83-sekündigen Passage, die man sich letztlich herausgesucht hatte, meine Differenzierungen vorher und in den direkt anschließenden Sätzen danach einfach wegließ. Jeder kann sich anhand des vorliegenden Materials, das ich in dem Video (oben) ausführlich präsentiere, ein Bild machen.

Nun bleibt abzuwarten, ob sie es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen. Es wäre das erste in Deutschland zum Politischen Islam. Der Zweck der Übung dürfte klar sein: Gewisse Kreise erhoffen sich womöglich ein Urteil vom Amtsgericht Augsburg, das von einem in ihrem Sinne agierenden Richter eine Gefängnisstrafe mit Bewährung ausspricht. Dadurch glaubt man wohl, mich zum Schweigen bringen zu können. Ganz offensichtlich sind sich diesen Kreisen die Aufklärungskundgebungen der Bürgerbewegung Pax Europa in ganz Deutschland ein Dorn im Auge.

Der letzte Kripobeamte, der mich der Staatsanwaltschaft juristisch zum Fraß vorwarf, war ein Herr Fisch in München. Auch dieses absurde Gerichtsverfahren habe ich in dem Video bebildert dargestellt. Es ging damals um das historische Foto des Großmuftis mit Hakenkreuz und die Bezeichnung „faschistische Ideologie“. In der ersten Instanz gab es einen skandalösen politischen Schauprozess mit einem Unrechtsurteil von acht Monaten Haft auf Bewährung, ausgesprochen von der mir schon damals bestens bekannten Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, die mich schon zuvor im Andrea-Nahles-Fatah-Prozess zu 6000 Euro Geldstrafe [29] verurteilt hatte.

Nach internationalen Protesten kam es dann in der Berufung des Großmufti-Prozesses zu einem Freispruch in allen Punkten. Das drohende Damoklesschwert Haft war damit zunächst aus dem Wege geräumt. Aber solche Verfahren kosten Zeit und Geld. Und es ist nie sicher, ob man nicht auch in den höheren Instanzen auf solche ganz offensichtlich linksideologisch gesteuerten Richter wie Birkhofer-Hoffmann trifft. Womöglich wird auch auf eine langfristige Zermürbungstaktik gesetzt. Ich werde jedenfalls jeden weiteren Schritt in diesem Verfahren öffentlich machen. Die Wahrheit setzt sich, früher oder später, immer durch.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [8] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [30]

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Staatsanwaltschaft München toleriert Mordaufruf-Unterstellung

geschrieben von byzanz am in Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linke,Linksfaschismus | 37 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Der Münchner SPD-Politiker Markus Guinand ist im November vergangenen Jahres durch sein Unterdrucksetzen eines Gastwirtes bekannt geworden, eine AfD-Veranstaltung mit einem Bundestagsabgeordneten abzusagen (PI-NEWS berichtete [31]). Nachdem sich der italienische Gastwirt zusammen mit seinem Sohn weigerte, dem meinungsfaschistischen Druck des Blockwartes „Rechtextremismus-Beauftragten“ der SPD nachzugeben, veranstalteten die Münchner Sozis zusammen mit dem in ihren Räumen ansässigen „München ist Bunt“-Verein und ihren Grünen Gesinnungsgenossen eine Einschüchterungsdemo direkt vor dem italienischen Restaurant.

Um die Beweggründe der Demonstranten herauszufinden, führte ich für PI-NEWS Interviews vor Ort. Auch mit Markus Guinand, der als Redner auftrat und die Veranstaltung wohl auch mitorganisiert hatte. Aber statt begründeten Aussagen kam von dem SPD-Mann nur ein Schwall von übelsten Beleidigungen und Verleumdungen, wie ich sie bisher noch nicht erlebt hatte. Völlig frei erfunden unterstellte er unverschämt, ich würde zum „Mord gegen Migranten aufrufen“. Er steigerte sich immer weiter in seine linksgestörten Wahnvorstellungen und log dreist weiter, ich wäre ein „gerichtsbestätigter Nazi“.

Das absolute Gegenteil ist der Fall. In zwei Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen 11 O 90/15) und dem Landgericht Rottweil (Aktenzeichen O 51/15) wurde bestätigt, dass ich nicht als Nazi diffamiert werden darf. Auch der Bayerische Verfassungsschutz, der seit 2012 jede meiner öffentlichen Äußerungen mit der Lupe beobachtet, stuft mich als „außerhalb des Rechtsextremismus“ ein. Da ich zudem ein ausgewiesener Freund von demokratisch und patriotisch eingestellten Migranten bin, stellte ich gegen Markus Guinand einen Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung.

Dieses fünfminütige Video zeigt die geradezu wahnhaften verbalen Ausfälle des SPD-Politikers:

Angesichts dieser schon beinahe irren Vorstellung hätte man eigentlich noch eine Untersuchung bezüglich der geistigen Zurechnungsfähigkeit dieses SPD-Typen anregen können. Dieser regelrechte Denunziant ist in der Münchner SPD aber kein untergeordneter Hiwi, wie man eigentlich annehmen müsste, sondern stellvertretender Ortsvorsitzender im Stadtteil Perlach-Waldperlach, dazu „Rechtsextremismus-Beauftragter“ im Bezirksausschuss 16 und – zumindest Stand Ende November 2019 – Mitarbeiter der Münchner SPD-Vorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Claudia Tausend.

In einem funktionierenden Rechtsstaat würde eine solche frei erfundene Mordaufruf-Unterstellung gegenüber einem völlig unschuldigen Bürger bestraft. Schließlich ist ein Mordaufruf kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Aufforderung zu einer Straftat nach §111 StGB [32] mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Durch diese Verleumdung werde ich auch einer Gefährdung ausgesetzt, denn es könnte Racheakte durch Migranten geben, die diesem SPD-Verleumder glauben. Hinzu kommt noch eine immense Rufschädigung.

Man kann sich vorstellen, wie ich aus allen Wolken fiel, als mir die Staatsanwaltschaft München I Mitte Juli die Einstellung des Verfahrens mitteilte. Mit diesen wachsweichen Begründungen werden die gegenstandslosen Beleidigungen und der frei erfundene Mordaufruf als legitime Meinungsäußerungen gerechtfertigt:

Vorliegend war das Verfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen, da das angezeigte Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt.

Denn bei den Äußerungen des Beschuldigten handelt es sich jeweils um zulässige und damit nicht der Strafbarkeit des § 185 StGB unterfallende Meinungsäußerungen. Die hier vorzunehmende Abwägung des Rechts des Beschuldigten auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs.1 GG gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Anzeigeerstatters nach Art.1, 2 Abs.1 GG führt vielmehr dazu, dass die vorliegenden Äußerungen im konkreten Einzelfall nicht strafbar sind.

Für diese Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem zum einen zur Differenzierung von Werturteil und Tatsachenbehauptung und zum anderen zur Definition der unzulässigen Schmähkritik folgende Grundsätze aufgestellt:

Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Art. 5 Absatz 1 S. 1 GG geschützt. Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 – BGH Aktenzeichen Vl ZR 386/94 -).

Mit Rücksicht auf seinen den Schutz der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt ist der Begriff der Schmähung dabei eng auszulegen. Eine Äußerung nimmt dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen. (BVerfG, Beschluß vom 29. 7.2003 – 1 BvR 214510)

Es gibt aber in diesem Fall keine „Vermengung von Tatsachen und Meinungen“. Guinand beleidigte ohne jeglichen Tatsachenhintergrund. Es stand ausschließlich die Diffamierung meiner Person im Vordergrund. Also genau das Gegenteil dessen, was die Staatsanwaltschaft hier ausführt. Die völlig gegenstandslose Nazi-Unterstellung wird als „Werturteil“ bewertet:

Bei den Bezeichnungen des Geschädigten als ,,Rechtsextremist“, ,,,Faschist“ und,,Nazi“ handelte es sich jeweils um Werturteile.

Die verfassungs- und obergerichtliche Rechtsprechung ordnet die Bezeichnung einer Person als ,,Nazi“ in der Regel als Meinungsäußerung ein, sofern nicht insbesondere eine (frühere) Parteizugehörigkeit behauptet wird. (so zuletzt OLG Stuttgart, NJW-RR 2016, 932) Denn gewöhnlich soll der Begriff eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person wiedergeben.

So liegt es bei allen drei vorliegenden Bezeichnungen hier. Der Beschuldigte nimmt in seinen Äußerungen Bezug zu der politischen Einstellung des Geschädigten, der sich selbst in der Vergangenheit „islamkritisch“ äußerte. Dabei ist unerheblich, dass der Geschädigte verfassungsschutzrechtlich außerhalb des Rechtsextremismus eingestuft wird, da der Beschuldigte durch seine Äußerungen lediglich überspitzt und pointiert auf die Islamkritik des Geschädigten eingehen wollte.

Dies gilt umso mehr, da die Straftat im Rahmen einer Versammlung stattfand, welche sich mit ähnlichen Themen auseinandersetzte. Daher sind die Aussagen auch als nicht ehrenrührig einzustufen.

b) Auch die Aussage, dass die Eigenschaft des Geschädigten als ,,Nazi“ durch jedes Gericht festgestellt worden sei, ist aufgrund obiger Ausführungen nur als überspitzte nicht durch Tatsachen überprüfbare Rechtsauffassung bzw. Werturteil einzustufen.

Auch hier stimmt genau das Gegenteil. Meine öffentlich geäußerte Islamkritik richtet sich explizit gegen jede totalitäre Ideologie, insbesondere auch gegen den National-Sozialismus, der eine geistige Nähe zum Politischen Islam aufweist, was folgerichtig in den Nazi-Islam-Pakt führte. Ich warne öffentlich vor heutigen Neonazis in Deutschland, die ihre Verbundenheit mit dem Politischen Islam auch immer wieder zeigen, wie kürzlich durch den Besuch von führenden europäischen Neonazis bei der islamischen Terror-Organisation Hizbolah dokumentiert [33].

Ich bin geradezu ein Anti-Nazi, der sich im Spannungsfeld mit den ihn umgebenden islamischen Diktaturen auch solidarisch mit dem demokratischen Staat Israel zeigt. Zudem warne ich vor dem Judenhass des Politischen Islams, der sich immer öfter auch durch Gewalttaten in Deutschland zeigt.

Die von SPD-Guinand getätigten Unterstellungen „Rechtsextremist, „Faschist“ und „Nazi“ sind keine „Werturteile“ oder „freie Meinungsäußerungen“, sie stellen vielmehr üble Verleumdungen dar, die völlig konträr zum Tatsachenhintergrund stehen. Als Wiedergründungsmitglied der Weißen Rose ist es geradezu abartig, dass mich diese SPD-Figur mit ihren widerwärtigen Beleidigungen auf eine Stufe mit skrupellosen Judenvergasern, totalitären Rassisten, Verbrechern, Massenmördern, Folterern und sozialistischen Antidemokraten stellt.

Aber die Staatsanwaltschaft ist ganz offensichtlich bestrebt, Markus Guinand straffrei zu halten. Man schreckt auch nicht davor zurück, zur „Begründung“ der Einstellung eine Verurteilung aus dem Jahre 2014 heranzuziehen, bei der ich ein Hakenkreuz im Negativ-Kontext verwendete und damit die von der SPD am 9. November 2012 öffentlich bekundete strategische Partnerschaft mit der judenhassenden islamischen Organisation Fatah öffentlich anprangerte (PI-NEWS berichtete [29] am 2.4.2014). Fälschlicherweise legte das Gericht diese Collage, die ich auch noch von der israelfreundlichen Internetseite haolam übernommen hatte, als „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ aus, obwohl ich sie klar als Gegenüberstellung im Negativ-Kontext benutzt habe. Damit es zu keiner neuen Anklage kommt, ist hier das Hakenkreuz weiß überdeckt:

 

Aber die Staatsanwaltschaft München I konstruiert aus dieser Verurteilung eine Berechtigung für SPD-Guinand, mich als „Nazi“ zu verleumden, obwohl es tatsächlich genau umgekehrt ist:

Durch den Umstand, dass der Geschädigte tatsächlich u.a. wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafgerichtlich verurteilt wurde, kann die Aussage nämlich auch dahingehend gedeutet werden, dass sie sich mit den Vorverurteilungen des Geschädigten wegen politischer Strafsachen auseinandersetzt.

Dabei ist wegen der übertriebenen Pointierung der Äußerung nicht ausschlaggebend, dass in den Strafverfahren weder die Gesinnung des Geschädigten bestraft wurde, noch diese ausdrücklich festgestellt wurde.

Dass dies zudem selbstverständlich nicht durch jedes Gericht vorgenommen wurde, ist dabei für den durchschnittlichen Zuhörer offensichtlich und wiederum Teil der überspitzten Äußerungen des Beschuldigten.

Wiederum ist genau das Gegenteil der Fall. KEIN Gericht hat mich jemals als Nazi eingeordnet, sondern es gibt vielmehr zwei gerichtliche Verfahren, in denen ich klar als Anti-Nazi klassifiziert wurde. Aber hier geht es ganz offensichtlich nicht um Gerechtigkeit oder das Herausfinden der Wahrheit, sondern wohl eher um den Schutz eines SPD-Politikers. Geradezu absurd wird es bei der Erklärung, warum die unverschämte Mordaufruf-Unterstellung straffrei bleibt:

c) Aufgrund der bereits benannten Gesamtumstände, insbesondere der Tatsache, dass die Äußerungen im Rahmen eines erhitzten und politischen Streitgesprächs auf einer Versammlung getätigt wurden, ist auch die Aussage ,,Sie rufen zum Mord an Migranten auf“ keine Tatsachenbehauptung.

Auch deren Aussagegehalt beschäftigt sich mit der politischen Einstellung des Geschädigten. Bei ihrer Deutung – insbesondere in dem Kontext, dass die Äußerung im Zusammenhang mit der Thematisierung des ,,Christchurch-Attentates“ fiel – ist nicht auszuschließen, dass die Aussage nach der Vorstellung des Beschuldigten dahingehend verstanden werden soll, dass die Veröffentlichung der politischen Standpunkte des Geschädigten geeignet sein kann, Personen zu Gewalttaten gegen Muslime zu motivieren.

Somit ist kein Straftatbestand gegeben.

Unfassbar. Ich habe rein gar nichts mit dem Christchurch-Attentat zu tun. SPD-Guinand hatte in seiner linksverdrehten Phantasie unterstellt, ich hätte Spenden vom Attentäter bekommen. Daraus entwickelte er in seiner geradezu wahnhaften „Kampf gegen Rechts“-Hyperventilierung niemals von mir getätigte Mordaufrufe. Die Staatsanwaltschaft bagatellisiert dies auch noch, indem sie daraus etwas ganz anderes strickt: Durch die Veröffentlichung meiner politischen Standpunkte könnten andere motiviert werden, „Gewalttaten gegen Muslime“ auszuführen. Das aber hat Guinand nicht gesagt und selbst das würde jeglicher Grundlage entbehren, denn bei jeder Kundgebung betone ich, dass sich unsere Kritik nicht gegen Menschen richtet, sondern gegen die Ideologie des Politischen Islams:

Für meine sachlich geäußerte Kritik bekomme ich bei Kundgebungen auch immer mehr positiven Zuspruch von modern eingestellten Moslems, die sich der Forderung zum Verbot des Politischen Islams anschließen. Alleine bei der vorletzten BPE Kundgebung in Hamburg am 15. Februar unterstützten mich ein kurdisch-türkischer Moslem [34], sogar ein junger linker kurdischer Moslem [35], dazu eine christliche Georgierin [36] und ein Afrikaner [37].

Aber Staatsanwaltschaften sind in Deutschland weisungsgebunden und haben sich an Anweisungen des jeweiligen Justizministeriums zu halten. In München und auf Bundesebene koaliert die CDU/CSU mit der SPD, und nur so ist die unfassbare Einstellung dieses Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft München I zu erklären. Natürlich legte ich Beschwerde gegen diese Einstellung bei der Generalstaatsanwaltschaft München ein. In einem Livestream-Video (siehe Titel oben) habe ich die Argumente dargestellt.

Mitte August erhielt ich dann von der Generalstaatsanwaltschaft folgende Mitteilung:

Der Beschwerde vom 26.07.2020 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 08.07.2020 gebe ich keine Folge. Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München l, das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 SIPO einzustellen, der Sach- und Rechtslage entspricht. Insoweit wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen. Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt keine andere Beurteilung.

Die Staatsanwaltschaft München I führte hierzu bei Vorlage der Akten Folgendes aus:

,,Das Beschwerdevorbringen enthält keine relevanten neuen Tatsachen, Beweismittel oder Rechtsausführungen; auch sonst ergaben sich keine neuen Gesichtspunkte, die eine Abhilfe rechtfertigen würden.

Die teilweise zitierte Entscheidung des Landgerichts Stuttgart kann bei der vorliegend vorzunehmenden Prüfung grundsätzlich keine Rolle spielen, da jeweils eine Betrachtung des Einzelfalls vorzunehmen ist.

Ebenso kann die objektive Einordnung oder gar subjektive Einschätzung durch den Antragsteller selbst hinsichtlich dessen politischer Zielrichtung nicht berücksichtigt werden, das es sich hier eben um ein (zulässiges) Werturteil des Beschuldigten handelt. Lediglich Tatsachenbehauptungen können auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.

Aus diesem Grund war – entgegen der Behauptung des Antragstellers – auch nicht zu bewerten, ob die Veröffentlichung der politischen Standpunkte des Geschädigten objektiv dazu geeignet sein kann, Personen zu Gewalttaten gegen Muslime zu motivieren.

Genauso ist es unerheblich, dass der Antragsteller als Person des öffentlichen Lebens die Versammlung in seiner Funktion als Journalist besuchte.“

Dem wird beigetreten. Daher muss es mit der Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 08.07.2020 sein Bewenden haben.

Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.

Einige von mir konsultierte Rechtsexperten teilen meine Auffassung, dass es sich bei dieser Verfahrenseinstellung um einen regelrechten Justizskandal handelt. Angesichts dieser Geisteshaltung der Münchner Staatsanwaltschaft ist jetzt wohl auch die Einstellung des Nötigungs-Verfahrens in der Visitenkarten-Affäre des Markus Guinand zu erwarten. In diesem Livestream-Video, das bisher fast 17.000 Bürger sahen, habe ich die Hintergrundgeschichte dieser Nötigung dargestellt:

Um doch noch Gerechtigkeit in diese Sache zu bringen, bleibt noch ein Klage-Erzwingungsverfahren übrig. Oder der Weg über eine Zivilklage, die mit weiteren Kosten und Mühen verbunden ist.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [8] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [30]

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Staatsanwaltschaft Essen stellt Verfahren gegen Polizei-Einsatzleiter ein

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Polizei,Video | 147 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 21. Juni in Gelsenkirchen über den Politischen Islam gab es ein knappes Dutzend heftiger Beleidigungen, Morddrohungen, Flaschen- und Eierwürfe (PI-NEWS berichtete [38]). Der Polizei-Einsatzleiter hatte sich auf meine direkte Ansprache hin geweigert, die Personalien eines Moslems aufzunehmen, der mich als „dreckigen Bastard“ und „Hurensohn“ diffamiert hatte. Mit der unfassbaren „Begründung“, dass es laut § 163 der Strafprozessordnung ganz alleine ihm obliege, wie er die Strafverfolgung durchführe. Er meinte allen Ernstes, dass er nun im Sinne der De-Eskalation nicht die Personalien aufnehmen werde, sondern nur ein Foto, um dann eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, in deren Folge der Täter „vielleicht“ ermittelt werde. Der gesamte skandalöse Vorgang ist in dem Video oben dokumentiert.

Aber wer glaubt, dass damit der Gipfel der Polizei-Willkür erreicht sei, sieht sich hier eines Besseren belehrt: Als ich nach dem Ende der Kundgebung diesen Einsatzleiter fragte, ob er die Personalien des Moslems aufgenommen habe, der mir im späteren Verlauf mit Ermordung gedroht hatte, meinte er mit grimmigem Blick, dass er dies nicht getan habe, da ich den „jungen Mann“ schließlich „provoziert“ hätte. In diesem Video der Kundgebung [39] (bisher 226.000 Zuschauer) ist zu sehen, dass diese Unterstellung eindeutig nicht zutrifft. Ich hatte diesem „jungen Mann“ auf seinen Wunsch hin ganz ruhig die Möglichkeit gegeben, sich über unser Mikrofon zu äußern. Daraufhin steigerte er sich im Zuge seiner Ausführungen immer weiter in eine Schimpftirade hinein, bezeichnete mich als „Dreck“, ich sei ein „Teufel“, er werde mich „abstechen“ und „töten“. Dies wurde daraufhin auch noch von Dutzenden umherstehenden Moslems beklatscht und bejubelt.

Der Einsatzleiter hätte die Personalien dieses Mannes aufnehmen müssen. Aber es lag offensichtlich überhaupt nicht im Interesse dieses „Staatsdieners“. Ich bestand aber darauf, dass ich gegen all die Personen, die an diesem Tag straffällig wurden, Strafantrag stelle. Daraufhin fragte der Beamte lustlos seine umstehenden Kollegen, ob einer einen Strafantrag dabeihabe, was zunächst verneint wurde. Als ich weiter darauf beharrte, kramte einer schließlich einen winzigen Zettel mit einer Pro-Forma-Erklärung zur Stellung eines Strafantrages hervor, die keine nähere Bezeichnung des Sachverhaltes enthielt. Man wollte mich ganz offensichtlich abwimmeln.

Am 27. Juni stellte ich bei der Staatsanwaltschaft Essen daher einen Strafantrag gegen diesen Polizei-Einsatzleiter wegen des Verdachtes auf Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB und Billigung von Straftaten § 140 StGB.

Mit Schreiben vom 24. Juli stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der „Begründung“ ein, dass nach den durchgeführten Ermittlungen meine Anzeigen in Bearbeitung wären. Es seien mehrere Strafanzeigen, zwei wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, zwei wegen Beleidigung und eine wegen Bedrohung eingeleitet worden, so dass der Tatbestand einer Strafvereitelung nicht gegeben sei und der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden könne. Wörtlich:

Dieser erfordert nämlich zudem auf der inneren Tatseite, das heißt dem Vorsatz, dass Wissen des Täters, dass er, obwohl zum Tun amtlich verpflichtet, jemanden bewusst der gesetzlichen Strafe rechtswidrig entzieht. Bedingter Vorsatz reicht insoweit nicht aus (vgl. Fischer, 65. Auflage, § 258 a Rd.-Nr. 6 mit weiteren Nachweisen m.w.N.). Ein solcher Strafvereitelungsvorsatz kann hier aber aufgrund der objektiven Umstände nicht angenommen werden. Insbesondere gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte eigene politische Motive verfolgt hätte.

Nun ist es aber so, dass während der Kundgebung ein Kripobeamter in einer Pause auf mich zukam und mir mitteilte, dass einige Anzeigen aufgenommen worden seien. Dies schien aber nicht über diesen Einsatzleiter gelaufen zu sein. Daher werde ich jetzt eine Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft einreichen und erfragen, ob die zwei oben dargestellten Anzeigen aufgenommen wurden und wenn ja, durch wen. Denn dieser Einsatzleiter hatte sich während und nach der Kundgebung in zwei Fällen nachweislich geweigert, Anzeigen aufzunehmen.

Im Zuge unserer Aufklärungsarbeit ist es enorm wichtig, dass wir jeglicher Art von staatlichem Unrecht nachgehen und uns nichts, aber auch gar nichts an Willkürmaßnahmen gefallen lassen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [8] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [30]

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Amtsgericht München geht rigoros gegen Patrioten und Islamkritiker vor

geschrieben von byzanz am in BPE,Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 141 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Ich habe es in all den Jahren unserer öffentlichen Aufklärungsarbeit zigfach erlebt, dass die Staatsanwaltschaften mit zweierlei Maß messen, je nachdem, ob islamkritische Patrioten auf der einen Seite oder Linke und Moslems auf der anderen Seite betroffen sind. Massive Beleidigungen gegen mich wie beispielsweise „Dreckige Nazisau“ (29.12.12, AZ 111 Js 117580/13), „Dummes Nazischwein“ (15.6.13, AZ 111 Js 160457/13), „Nazi-Arsch“ (12.10.13 AZ 111 Js 104797/14), „Nazisau“ (23.1.14, AZ 111 Js 148583/14), „ekelhaftes Nazipack“ (7.8.14, AZ 113 Js 198744/14) und „Du Arschloch“ (28.12.2013, AZ 111 Js 132740/14) wurden allesamt eingestellt.

Mit fadenscheinigen Begründungen wie „kein öffentliches Interesse“, „der Rechtsfrieden ist über den Lebenskreis des Verletzen nicht weiter gestört“, „die Strafverfolgung stellt kein gegenwärtiges Anliegen der Staatsanwaltschaft dar“, „im Meinungskampf zwischen konkurrierenden Parteien und Gruppierungen ist auch ein robuster Sprachgebrauch zulässig“, „scharfe und überspitzte Äußerungen, namentlich im Rahmen des öffentlichen Meinungskampfes, starke Ausdrücke, polemisierende Wendungen und überspitzt-plakative Wertungen können der Meinungsfreiheit unterfallen“ oder „die angezeigte beleidigende Äußerung ist anlässlich einer kontrovers geführten Diskussion unter Versammlungsteilnehmern gefallen“. Bei letzterem handelte es sich übrigens um die massive Beleidigung „dreckige Nazisau“.

Um ein Beispiel einer absoluten Ungleichbehandlung zu nennen: Wir werden von linken und moslemischen Gegendemonstranten permanent mit dem ausgestreckten Mittelfinger beleidigt, was niemals zu einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften führt. Aber als sich im Jahre 2012 einmal ein damaliges Mitglied der Partei „Die Freiheit“ dazu hinreißen ließ, aufgrund provokantem Verhaltens einer Gruppe türkischstämmiger Mitbürger bei einer Kundgebung im besonders bereicherten Münchner Stadtviertel Neuperlach den Mittelfinger hinzuhalten, wurde er sofort mit 2500 Euro bestraft.

Ich muss mich ständig als „Faschist“ beleidigen lassen, aber sobald ich einmal bei einer Diskussion während eines Pegida-Spaziergangs einer Gruppe von Türken, die stolz bekunden, Erdogan gewählt zu haben und Fan von ihm zu sein, den Begriff Islamfaschisten verwende, kommt postwendend eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Um nur eines von vielen Verfahren anzuführen, mit denen ich momentan bombardiert werde.

Da in Deutschland die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, ist in vielen Fällen keine objektive Behandlung gleicher Sachverhalte gegeben. Es wird oft mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem aus welcher politischen und gesellschaftlichen Gruppe der Beschuldigte und der Täter kommen. Leider folgen Amtsgerichte meist den Anklageschriften der Staatsanwaltschaften, so dass wir rechtskonservativen Patrioten immer den Weg durch die Instanzen gehen müssen, wenn wir unser Recht bekommen wollen, was viel Zeit und Geld verschlingt. Dies ist auch der Zwecke der Übung: Unerwünschte missliebige Kritiker zu zermürben, sie finanziell auszubluten und letztlich mundtot zu machen.

Im vorliegenden Fall (siehe Video oben) wird wieder einmal klar, wie knallhart Staatsanwaltschaft und Amtsgericht München gegen einen harmlosen Patrioten und Islamkritiker wie Chris vorgehen, der sich im Rahmen von sämtlichen Kundgebungen der Partei „Die Freiheit“ und der Bürgerbewegung Pax Europa in den letzten zehn Jahren noch nie etwas zuschulden kommen ließ. Obwohl wir oft im Hexenkessel der Gegendemonstranten heftigen Beleidigungen, Gegenständen-Würfen, körperlichen Attacken, massiven Anfeindungen bis hin zu Morddrohungen von Moslems und Linksextremisten ausgesetzt sind.

Aber wehe, wenn dieser Patriot ins Visier der „Gesetzeshüter“ gerät, dann schlägt die Wucht der Staatsmacht unerbittlich zu. Chris ist unser fleißigster Helfer in München, der die meiste Arbeit im Rahmen der Kundgebungen leistet, die Kamera bei Interviews führt und als Ordner wichtige Sicherheitsaufgaben übernimmt. Er bekam jetzt vom Amtsgericht München einen Strafbefehl über 1350 Euro zugestellt.

Was war geschehen? Beim „Tag der Patrioten“ am 17. Juni [40] des vergangenen Jahres am Siegestor bemerkte ein überaus eifriger Polizeibeamter, dass Chris beim Aufbau der Kundgebungsmaterialien Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen trägt. Dies hat auch seinen Sinn, damit die Füße nicht durch die schweren Gegenstände wie Boxen und Bühnentische verletzt werden. Aber diese Schuhe wurden ihm als „Schutzwaffe“ ausgelegt. Bei der anschließenden Untersuchung fanden die Polizisten bei ihm auch das Multifunktionswerkzeug Leatherman, das er zum Reparieren benutzt, aber an dem sich unter vielen Werkzeugen auch ein kleines Messerchen befindet. Auch dies wurde ihm als „Schutzwaffe“ ausgelegt.

Die Beamten wollten sofort seine Schuhe beschlagnahmen und brachten ihn dazu in einem vergitterten Gefangenen-Transportfahrzeug zu sich nach Hause, damit er dort anderes Schuhwerk anziehen kann, denn er konnte ja schlecht auf Strümpfen bei der Versammlung bleiben. Anschließend fuhr er mit der U-Bahn zurück zur Kundgebung, die er aufgrund der zwei Stunden andauernden Prozedur dann fast komplett verpasste.

Im Strafbefehl des Amtsgerichtes München wurde ihm dreist unterstellt, dass der Leatherman ein „Messer“ ist, das dazu „geeignet ist Personen zu verletzen“, was von ihm „im Bedarfsfalle auch so beabsichtigt“ gewesen sei. Es sei ihm auch „bewusst“ gewesen, dass die „Stiefel mit Stahlkappen geeignet waren, als Schutzwaffe gegen Vollstreckungsmaßnahmen vor Ort befindlicher Polizeibeamter eingesetzt zu werden“. Und es wird weiter unterstellt, dass er „zu diesem Zweck die Stiefel gegebenenfalls auch einsetzen“ wollte. In dem Video oben ist alles dokumentiert.

Da man streng genommen juristisch gegen den Tatbestand „Schutzbewaffnung“ aber nicht aussichtsreich vorgehen kann und damit auch weitere Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren anfallen würden, akzeptierte Chris diesen Strafbefehl, bat aber wenigstens um eine Ratenzahlung, da er nachweislich nur über ein Minimal-Einkommen verfügt. Aber auch das lehnte das Amtsgericht ab.

Viele andere Patrioten, die ebenfalls an der „Front“ arbeiten, kennen diese Zustände. Wir werden uns aber von nichts und niemanden abhalten lassen, unsere existentiell wichtige Aufklärungsarbeit fortzuführen. Bis wir am Ziel sind.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [8] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [30]

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Vorwurf Sachbeschädigung: Wohnungen von bayerischen AfD-Funktionären durchsucht

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 195 Kommentare

Im Laufe des heutigen Tages wurden mehrere Wohnungen von Funktionsträgern der Jungen Alternative (JA) Bayern, dem Jugendverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD), sowie einem AfD-Landtagskandidaten durchsucht. Der Vorwurf: Sachbeschädigung!

Vorausgegangen war am frühen Sonntagmorgen eine Protestaktion der JA (siehe Titelbild) vor der Landeszentrale der CSU auf der Mies-van-der-Rohe-Straße 1 in München. Wie die JA mitteilte [41], wurden mit Sprühkreide etwa 40 Namen von Opfern illegaler und unkontrollierter Massenmigration vor der Pforte des Gebäudes auf dem Boden abgebildet, Grablichter aufgestellt und Kunstblut ausgebracht.

Unter den Namen befanden sich mitunter die Opfer des Breitscheidplatzes, ermordete und vergewaltigte Frauen aus Deutschland und Europa. Mit der Aktion möchte die Junge Alternative ein Zeichen gegen die zunehmende Unsicherheit im Lande setzen.

Sven Kachelmann, Landesvorsitzender der JA Bayern teilte dazu mit :

„Wir haben die CSU Zentrale zu dem gemacht, was sie ist: Ein Tatort. Söder und die bayerische CSU sind Komplizen der Kanzlerin, an deren Händen Blut klebt. Es sind Merkels Tote.“

Dieses äußerst schwerwiegende Verbrechen hat die Staatsanwaltschaft München jetzt – ohne die vorherige Stellung eines Strafantrages der CSU-Landesleitung – zum Anlass genommen, um insgesamt sechs Wohnungsdurchsuchungen durchzuführen.

Aus dem behördlichen Schreiben zu dieser Maßnahme, das PI-NEWS exklusiv vorliegt, geht u.a. hervor:

Tatverdacht:

Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 07.10.2018, 03:20 Uhr kamen die Beschuldigten XXXXXXXXX sowie ein weiterer bislang unbekannter Täter überein, den Eingangsbereich der CSU-Landesleitung in München, Mies-van-der-Rohe-Straße 1, mit Hilfe vorgefertigter Schablonen mit den Namen von Opfern von Gewalttaten, die mutmaßlich durch Migranten begangen worden waren, sowie den Ortsnamen der der entsprechenden Tatorte zu besprühen und den Boden mit roter Farbe zu besprenkeln, um diesem so den Anschein eines Tatortes eines Gewaltdelikts zu geben.

Entsprechend des gemeinsam gefassten Tatplanes begaben sich die Beschuldigten und der weitere bislang unbekannte Täter am 07.10.2018 gegen 03:20 Uhr zur CSU-Landesleitung in München, Mies-van-der-Rohe-Straße 1. Im Bewusstsein und gewollten Zusammenwirken besprühten die Beschuldigten und weitere bislang unbekannte Täter zwischen 03:20 und 03:30 Uhr den Boden des Eingangbereichs in schwarzer Farbe mit Namen von Opfern von Gewalttaten, die mutmaßlich durch Migranten begangen worden waren sowie den Ortsnamen der entsprechenden Tatorte. Zudem besprenkelten die Beschuldigten und der weitere bislang unbekannte Täter den Boden entsprechend des gemeinsam gefassten Tatplanes im Bewusstsein und gewollten Zusammenwirken mit roter Farbe, um den Eindruck von Blutspritzern zu erwecken. Der Beschuldigte XXX leuchtete entsprechend des gemeinsam gefassten Tatplanes den Eingangsbereich aus und brachte Absperrbänder an.

Die Farbspuren konnten nur bedingt entfernt werden. Die schwarzen Schriftzüge sowie roten Flecken sind, wie von den Beschuldigten sowie dem weiteren bislang unbekannten Täter zumindest billigend in Kauf genommen, auch nach der Reinigung noch zu sehen.

Die CSU-Landesleitung hat sich die Stellung eines Strafantrages vorbehalten. Die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.

Dies ist strafbar als Sachbeschädigung gemäß §§ 303 Abs. 1, 303c, 25 Abs. 2 StGB.

Die oben genannten Gegenstände können als Beweismittel von Bedeutung sein. Hinsichtlich der Unterlagen zu den finanziellen Verhältnissen gilt dies schon im Hinblick auf die möglichen Rechtsfolgen der Ahndung der Tat.

Die angeordnete/n Maßnahme/n steht/stehen in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist/sind für die Ermittlungen notwendig.

 

Zwei Tage vor der entscheidensten bayerischen Landtagswahl aller Zeiten wird die Verhältnismäßigkeit im Freistaat ganz neu definiert!

Aktualisierung 15:00 Uhr:

Pressemitteilung vom 12.10.2018 von Damian Lohr

Machtmissbrauch der CSU kurz vor Landtagswahl: Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der Jugendorganisation der AfD

Am heutigen Morgen fanden Hausdurchsuchungen bei mindestens sechs Vorstandsmitgliedern der Jungen Alternative Bayern statt. Kurz nach fünf Uhr drangen Beamte der bayerischen Polizei in die privaten Wohnungen der Betroffenen ein und beschlagnahmten Datenträger, Mobilfunkgeräte und private Unterlagen. Bei einigen Personen wurden sogar die Wohnungstüren aufgebrochen. Vorgeworfen wird den Betroffenen Sachbeschädigung. Hintergrund ist eine Aktion der bayerischen JA vor der CSU-Zentrale in München in der Nacht vom 6. auf 7. Oktober.

Dazu äußert sich der Bundesvorsitzende der Jungen Alternative, Damian Lohr, wie folgt:

„Diese Hausdurchsuchungen sind ein Skandal! Die Regierungspartei CSU missbraucht die Sicherheitsbehörden im offenkundigen Versuch, unsere jungen Mitglieder, die im bayerischen Wahlkampf Gesicht gezeigt haben, einzuschüchtern.

Kürzlich hat die Junge Alternative Bayern eine kreative Aktion vor der CSU-Zentrale in München durchgeführt: Man sprühte mit Sprühkreide und roter Farbe die Namen der Opfer der verfehlten Migrationspolitik der Bundesregierung, die maßgeblich von der CSU mitverantwortet wird, und zündete Kerzen an. Dass hieraus der Vorwurf der Sachbeschädigung konstruiert wird und Hausdurchsuchungen bei Vorstandsmitgliedern des Verbandes veranlasst werden ist völlig unverhältnismäßig! Die jüngst bekanntgewordenen Umfrageergebnisse lassen bei der CSU offenbar die letzten Sicherungen durchbrennen. Die Fähigkeit zum souveränen Umgang mit Kritik und mit einer selbstbewussten Opposition scheint der CSU völlig abhanden gekommen zu sein.

Der JA-Bundesvorstand erklärt sich hiermit mit den betroffenen Kollegen solidarisch und wird die Rechtmäßigkeit dieser absurden Maßnahme juristisch überprüfen lassen. Die bayerischen Wähler werden aufgerufen, dieser Form des repressiven Umgangs mit Oppositionskräften am kommenden Sonntag eine klare Absage zu erteilen und bei der Landtagswahl die Alternative für Deutschland zu wählen.“

 

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Staatsanwaltschaft Kiel: 18-jähriger Brutal-Mörder „psychisch auffällig“

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn,Islamisierung Deutschlands | 131 Kommentare

Von DAVID DEIMER | Tödliche Messerattacke in Kiel: Mit einer „Vielzahl von Messerstichen“ hat ein 18-jähriger „junger Mann“ [42] am Mittwoch in Kiel einen 41 Jahre alten Bekannten regelrecht abgeschlachtet. Am Donnerstag stürmten dann schwer bewaffnete SEK-Beamte ein Hochhaus in Kiel-Mettenhof und nahmen den Tatverdächtigen fest.

Oberstaatsanwalt Henning Hadeler erklärte in seiner medizinischen Schnelldiagnose, dass es angesichts des Tatverlaufs Anhaltspunkte gebe, dass der 18-Jährige „psychisch auffällig“ sein könnte – er habe möglicherweise größere Probleme mit der Psyche. (Also der Tatverdächtige, nicht der Staatsanwalt …)

Der Täter und das Opfer stammen vermutlich aus Syrien, laut Oberstaatsanwalt Hadeler zumindest aber aus der Region. Der 41-Jährige wurde gegen 22.15 Uhr schwer verletzt im Bergenring gefunden, am Donnerstag starb er an den Folgen seiner Verletzungen. Die deutschen Medien verschweigen wie üblich die Tat, bis auf wenige regionale Kurzmeldungen.

Schuldfähigkeit des Täters erheblich eingeschränkt

Das Tatmotiv ist den Angaben zufolge noch unbekannt. „Das ist Gegenstand der polizeilichen Ermittlungsarbeit“, teilte der Oberstaatsanwalt mit. Da nicht auszuschließen sei, dass die Schuldfähigkeit des Festgenommenen eingeschränkt ist, werde geprüft, ob ein Haftbefehl oder die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragt wird. Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Schutzsuchende unter den NeuankömmIingen überproportionaI „psychisch auffäIIig“ sind und mit welcher stichhaltigen Treffsicherheit die deutsche Justiz diesen subjektiven Täterhorizont im Nu präzise definieren kann – im krassen Gegensatz zur „medizinisch äußerst schwierigen Altersfeststellung [43]“.

Der Stadtteil Kiel-Mettenhof wird als Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf [44] eingestuft. Die Sozialstruktur ist von hoher Arbeitslosigkeit, Parallelgesellschaften, einer hohen Kriminalitätsdichte und einem hohen Ausländeranteil geprägt. Der „bunte Stadtteil Mettenhof [45]“ ist aber zugleich ein soziales Leuchtturm-Projekt im hohen Umvolkungs-Norden. Denn die erheblichen Steuersubventionen in zweistelliger Millionenhöhe und „eine einzigartige Vernetzung aller Institutionen, Vereine und Einrichtungen im Stadtteil habe sich bezahlt gemacht“, betont Susanne Wendt vom Jugendbüro Mettenhof unter der Trägerschaft des Christlicher Vereins. Das sorge nun für ein „buntes Leben, für Vielfalt, gegenseitigen Respekt und ein gutes Miteinander. Und das wissen die Mettenhofer zu schätzen“.

Die vielfältigen Annehmlichkeiten des neuen Gastlandes Deutschland wird besonders die „psychisch auffällige“ Mettenhofer Merkel-Messerfachkraft zu schätzen wissen. Dem psychisch labilen jungen Mann werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Unannehmlichkeiten eines Gerichtsprozesses erspart bleiben. Auf Kosten des Steuerzahlers wird der 18-jährige Merkelgast nun längere Zeit in einer wohligen psychiatrischen Klinik an der Ostsee enttraumatisiert werden. Die Staatskosten dafür betragen im „Schnitt“ 12.500 € monatlich.

Dieser Monatssatz beinhaltet für den Steuerzahler grundsätzlich: Unterbringung und Verpflegung, Krankenpflege, Medikamente, Physiotherapie, Sport- und Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren wie Autogenes Training, Yoga, Antiaggressionstraining sowie Neurofeedback-Training. Ärztliche Leistungen und psychotherapeutische Einzelbehandlungen werden jedoch gesondert „nach Anfall“ berechnet.

Deutschland ist seit 2015 nicht nur das „Welt-Sozialamt“ geworden, sondern auch die „Welt-Klapsmühle“ auf höchstem Leistungsniveau!

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