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Steinhöfel wettert gegen Putin und Schröder

Von KEWIL | Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der sich seit geraumer Zeit sehr um die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit verdient macht, hetzt in seinem Blog völlig überraschend gegen Putin (verbrecherische Politik) und Putin-Freund Gerhard Schröder (Putins bezahlter Lakai), möchte beide boykottieren und sanktionieren und kriegt sich nicht mehr ein über das angebliche russische „(Kriegs-) Verbrecherregime“. Natürlich gilt die Pressefreiheit auch und gerade für Steinhöfel, aber ein so einäugiger, faktenfreier Artikel [1], der auch auf „TheEuropean“ [2] kopiert wurde, kann nicht unwidersprochen bleiben. Ein paar Tatsachen:

Die baltischen Staaten und Polen haben ein geschichtlich völlig überholtes Russen-Trauma. Russland will sie weder zurückerobern noch sonstwas. Es ist aber eine Frechheit sondergleichen, dass im Baltikum in 200 Metern Entfernung zur russischen Grenze amerikanische Soldaten und Panzer der NATO paradieren, dass immer mehr NATO-Truppen Russland umklammern und auch deutsche Soldaten – die Wehrmacht lässt grüßen – an Russlands Grenze stationiert werden. Steinhöfel möge sich mal umgekehrt vorstellen, russische Soldaten und Raketen wären in Kanada und Mexiko an der US-Grenze stationiert. Wir hatten das ja mal in Kuba, und der Dritte Weltkrieg war nicht weit. Aber Putin soll sich alles gefallen lassen oder wie?

Deutschland hat ein legitimes Interesse am krisenfesten Nordstream-Gas. Je mehr verschiedene Energiesorten, Quellen und Transportwege wir haben, umso besser. Es war die Ukraine, die die russische Pipeline zu uns auf ihrem Territorium angebohrt und das Gas in aller Öffentlichkeit gestohlen hat. Gezahlt wurde nicht. Entschuldigung, Herr Steinhöfel, auf solche Pipelines können wir verzichten.

Es ist eine geschichtliche Tatsache, dass gerade die Ukraine eigentlich zum russischen Kernland gehört. Kiew war einmal russische Hauptstadt und die Kiewer Rus [3] das Geburtsland Russlands. Und deswegen leben heute noch russische Mehrheiten in der Ostukraine und auf der Krim. Und diese haben sich demokratisch für Russland entschieden. Nachdem die Ukraine mit amerikanischem Geld und westlichen Geheimdiensten frech in die EU und NATO bugsiert werden sollte, kam es unter dem korrupten Regime erst zu den unseligen und tödlichen Maidan-Demos – auch US-Senatoren wie John McCain haben teilgenommen – und dann zum Bürgerkrieg dort. Die Annektion der Krim durch Russland war ein kluger Schachzug, völlig legitim und ist unumkehrbar.

Man fragt sich, was Trump in der Ukraine herum zu krakeelen hat. Dabei ist es nicht Trump, sondern die „Eliten“, die Hardliner und kalten Krieger, die die US-Politik zu bestimmen suchen und mit ihren dämlichen Anschuldigungen und Boykotten Wirtschaft und Frieden verhindern.

Die gesetzlosen Oligarchen plünderten Russland seinerzeit eher unter Jelzin als heute unter Putin. Die Russen können froh sein, dass Putin regiert, wie unzulänglich das manchmal auch sein mag. Würde Russland mit seinen vielen Völkern nach den Rezepten der CIA, westlicher NGOs, linker Schwätzer und dämlicher deutscher Politiker regiert, hätten sie dort ein furchtbares Chaos, einen failed state und sicher alles andere als eine funktionierende Demokratie. Überhaupt bringt der Westen fast nur kaputte Staaten (Afghanistan, Irak, Syrien, Libyen, Sudan, demnächst der Iran usw.) zustande. Putin ist besser, Herr Steinhöfel!

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Steinhöfel: Schröder schießt ein Eigentor

geschrieben von PI am in Altmedien,Blogosphäre,Deutschland,Meinungsfreiheit | Kommentare sind deaktiviert

Steinhöfel (l.) vs. Schröder [4]Es ist fast genau acht Jahre her [5], da ließ Gerhard Schröders Vertrauensanwalt Michael Nesselhauf einen Bericht der Nachrichtenagentur ddp über womöglich gefärbte Haare des früheren Bundeskanzlers abmahnen. Jetzt legt sich Nesselhauf mit Joachim Steinhöfel, einem der erfahrensten und erfolgreichsten Wettbewerbsrechtler der Republik an, weil dieser behauptet hatte, dass Schröder am 20. Februar der Beifahrer von Margot Käßmann gewesen sei. Im PI-Interview wirft Steinhöfel Schröder vor, selbst verantwortlich für die aktuell entstandene Publicity zu sein.

PI: Herr Steinhöfel, Ihr Blogeintrag vom 28. März, in dem Sie Gerhard Schröder verdächtigen, der Beifahrer von Margot Käßmann bei ihrer damaligen Alkoholfahrt gewesen zu sein, hat mittlerweile für mächtig Wirbel in den Medien gesorgt. Gestern berichteten Focus, die WELT und die Rheinische Post, heute ist das Thema auf den Titelseiten des Berliner Kurier und der MoPo [6]. Haben Sie mit diesem großen Feedback gerechnet?

Steinhöfel: Ich „verdächtige“ Gerhard Schröder nicht, ich habe lediglich die mir zugegangene Information weitergegeben. Ich denke, dass der Altkanzler in erster Linie selber für die aktuelle Publizität verantwortlich ist, weil er sich in dieser Angelegenheit sehr ungeschickt verhalten hat.

Ungeschickt verhalten? Wie meinen Sie das? Was hätte er denn anders machen sollen?

Die Hauptursache für die jetzt entstandene Publizität scheint mir in dem Umstand zu liegen, dass Gerhard Schröder rechtliche Schritte eingeleitet hat.

Die Personalien des Käßmann-Beifahrers waren damals überraschenderweise nicht aufgenommen worden. Laut des Sprechers des Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann, spiele ein Beifahrer nur dann als Zeuge eine Rolle, „wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig“ sei. War das für Sie schon ein Anzeichen dafür, dass es sich bei dem Beifahrer möglicherweise um eine sehr prominente Person handeln könnte?

Das ist eine Spekulation, die viele anstellen, an der ich mich aber nicht beteiligen möchte.

Was könnten Ihrer Meinung nach die Gründe sein, dass die Medien damals scheinbar nicht erpicht waren, den Namen des Beifahrers von Käßmann zu erfahren – und die Medien erst jetzt, nach der Abmahnung von Schröder-Anwalt Michael Nesselhauf gegen Sie, Interesse an dem Thema zeigen?

Ich glaube, dass diese Sache, unabhängig von ihrem Ausgang, deutlich macht, dass Blogs eine immer wichtigere Rolle spielen und für Transparenz in unserer Gesellschaft sorgen können.

Wie haben Sie damals überhaupt von dieser „heißen“ Nachricht erfahren? Sind die beiden Quellen, die Sie nicht nennen wollen, an Sie herangetreten? Wenn ja, einzeln oder gemeinsam?

Die Information erhielt ich rein zufällig in einem privaten Telefonat. Am folgenden Tag wurde sie dann, ohne Nachfrage, bestätigt. Das war für mich hinreichender Anlass zur Veröffentlichung.

Kam Ihnen bei Ihren beiden Informanten kein Gefühl des Zweifels? Immerhin gehen Sie – und nicht Ihre Informanten – mit dem Vorpreschen an die Öffentlichkeit ein nicht unerhebliches Risiko ein.

Ich sehe kein erhebliches Risiko. Die ursprüngliche Verlautbarung geht lediglich dahin, dass ich aus zwei von mir als zuverlässig erachteten Quellen die Information erhalten habe, dass Gerhard Schröder mitgefahren ist. Im schlimmsten Falle kostet dies ein paar tausend Euro.

Nachdem Schröder nun seinen Anwalt auf Sie angesetzt hat, müssten Sie – wenn es vor Gericht hart auf hart kommt – Ihre Behauptung beweisen können. Können Sie das?

Warten wir ab. Frau Käßmann wird uns bei der Aufklärung, wenn sie nüchtern ist, sicher behilflich sein können.

Sie sind selber als knallharter Abmahnanwalt bekannt. Trotzdem: Beschleicht Sie nicht so etwas wie ein schlechtes Gewissen, so massiv in die Privatsphäre des Altkanzlers einzudringen?

Mitleid mit diesem unappetitlichen Populisten? Ich bitte Sie!

Welche gesellschafts-politische Bedeutung sehen Sie in der ganzen Angelegenheit? Wieso ist es überhaupt wichtig, ob Schröder bei Käßmanns Alkoholfahrt dabei war oder nicht?

Ich habe nie die Auffassung vertreten, dass die Sache „wichtig“ ist. Angesichts des hier in Rede stehenden Personals überrascht Ihre Frage, gelinde gesagt. Im Übrigen: Ich kann ganz grundsätzlich nicht erkennen, warum der Betreiber eines Blogs in einem Land, in dem Pressefreiheit herrscht, sich derart rechtfertigen müsste.

Sollte sich am Ende herausstellen, dass Sie mit Ihrer Vermutung richtig gelegen haben: Was für Auswirkungen hätte dies für den Einfluss der Blogger in der deutschen Medienlandschaft?

Es würde die Bedeutung von Blogs bei der Gewährleistung von Transparenz in einer demokratischen freien Gesellschaft untermauern und die Rolle der „klassischen Medien“ in Frage stellen.

Anders herum gefragt: Wenn Sie einer Ente aufgesessen sind, schicken Sie dann ein persönliches Entschuldigungsschreiben an Schröder?

Soweit ich weiß, ist der Altkanzer gerade nicht erreichbar, weil er seiner Ex-Frau Hillu beim Eintanzen behilflich [7] ist.

Danke für das Interview.

PI-Beiträge zum Thema:

» Schröder gegen Steinhöfel [8]
» War Ex-Kanzler Schröder Käßmanns Beifahrer? [9]

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Schröder gegen Steinhöfel

geschrieben von PI am in Blogosphäre,Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[10]Die neueste Erkenntnis der WELT: Blogger gewinnen an Einfluss [11], auch in Deutschland. Dass als Beispiele nur Kleinblogs von Qualitätsjournalisten angeführt werden, die monatlich gerade soviele Besucher haben wie große politische Blogs wie PI am Tag, mag daran liegen, dass den Journalisten die neue Konkurrenz mindestens so unangenehm ist wie den Politikern. 

Diese wissen aber sehr wohl, aus welcher Richtung Gefahr für Politik nach Gutsherrenart droht – ob nun Volker Beck in der Bundestagsdebatte bekennt, dass der politische Gegner Informationen über seine früheren relativierenden Aussagen zum Kindesmissbrauch bei PI gefunden habe [12], oder der abgewählte Ex-Kanzler Schröder jetzt juristisch gegen den Anwalt und Blogger Joachim Steinhöfel vorgeht. Dieser hatte unter Berufung auf mehrere Zeugen berichtet, Schröder sei bei der Alkoholfahrt der ehemaligen Bischöfin Käßmann als Beifahrer dabei gewesen (PI berichtete [9]).

Jetzt erhielt der Blogger Post von einem Anwaltskollegen und berichtet [13]:

Am späten Vormittag ging hier heute eine Abmahnung-vom-Altkanzler Gerhard Schröder zu, “Mit freundlicher Empfehlung” seines anwaltlichen Vertreters, der ihm bereits in anderen bedeutenden Verfahren zu wichtigen Erfolgen verholfen hatte. Wie geht es hier nun weiter ? Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, eine Vermutung, die nahe liegen könnte, dürfte Gerhard Schröder versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Erginge diese, stünde dem Antragsgegner die zivilprozessuale Möglichkeit zu, den Altkanzler zur Erhebung einer Hauptsacheklage zu zwingen. In dieser können Zeugen gehört werden. So wäre es beispielsweise denkbar, daß der Beklagte Bischöfin Käßmann als Zeugin für die Beifahrereigenschaft des Altkanzlers benennt. Ein Beweisantrag, dem ein Gericht nach Lage der Dinge entsprechen müsste.

Die Reaktion Schröders ist nicht sonderlich überraschend. Schließlich hat der Altkanzler sich neben der Einführung von Hartz IV besonders durch einen ähnlichen Gerichtsstreit um persönliche Eitelkeiten ins Gedächtnis der Deutschen geschrieben: Als er mit großem juristischen Aufwand gegen eine Presseagantur zu Gericht zog [5], die eine Image-Beraterin mit dem Nebensatz „wenn er sich die grauen Schläfen nicht wegtönen würde“ zitiert hatte. Denn auch damals galt: Niemand hat die Absicht, sich die grauen Schläfen wegzutönen.

» WELT: Schröder bestreitet Verbindung zum Fall Käßmann [14]
» Rheinische Post: Wirbel um Internet-Blog – Schröder wehrt sich gegen Käßmann-Gerücht [15]

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Barack Hussein Obama kriegt Friedensnobelpreis

geschrieben von PI am in Gutmenschen,Islam ist Frieden™,Linksfaschismus,Obama,Political Correctness,USA | Kommentare sind deaktiviert

Das musste ja noch kommen: Das mit Gutmenschen bestückte Nobelkomitee in Oslo ehrt Barack Hussein Obama mit dem sog. „Friedensnobelpreis“ [16]. Man fragt sich unweigerlich – for what? Hier die Begründung des norwegischen Komitees: Es würdigt Obamas „außergewöhnliche Bemühungen um eine Stärkung der internationalen Diplomatie und um Zusammenarbeit zwischen den Völkern.“ Mit anderen Worten: Für seinen hingebungsvollen Einsatz für den Islam!

» Abstimmungen a) Washington Post [17] und b) Welt [18]
» Steinhöfel: Friedensnobelpreis wird zur Lachnummer [19]
» Kaisers konservativer Bunker: Obama oder The Mandschurian President [20]

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Ahmadinedschad, wie er hetzt und hasst

geschrieben von PI am in Antisemitismus,Iran,Islam ist Frieden™,UNO,USA | Kommentare sind deaktiviert

Ahmadinedschad in New York [21]Während sich US-Präsident Obama mit seiner Rede gestern vor den Vereinten Nationen erneut seinen tatsächlichen oder PR-strategischen „We are the world“-Träumereien [22] hingab, machten andere, wie ein gewisser Herr aus Libyen [23] und der Chef-Antisemit aus dem Iran [24] deutlich, wie es tatsächlich um Frieden, Freude und Eierkuchen in der UNO bestellt ist. Mit Gaddafis „blubberndem Irrsinn“, wie die Welt seine Worte beschreibt, war der Gipfel des vereinten Grauens noch nicht erreicht.

Joachim Steinhöfel bezeichnet den gestrigen Auftritt des US-Präsidenten als seines Amtes unwürdig:

Eine utopische Welt erwarte uns, wenn wir uns doch nur alle an der Hand halten und in den Arm nehmen. Alle Nationen sollen in das gleiche Zwangskorsett der Mittelmäßigkeit genötigt werden. Unsere westlichen Wert seien denen von Iran, Nordkorea oder des Sudan nicht so überlegen, will uns der Ideologe Obama weismachen. Multikulturelle Gleichmacherei und ein Verrat an der Unabhängigkeitserklärung.

Lesen Sie mehr dazu hier [22]. Im Grunde genommen verrät Obama mit seinem Kulturrelativismus die gesamte westliche Welt, was angesichts des Auftritts von Mahmud Ahmadinedschad [24] am gleichen Tag im gleichen Saal nur allzu offensichtlich werden sollte.

Der iranische Präsident hielt eine antisemitische, hasserfüllte, Hetzrede, die, wie ein CNN-Kommentator bemerkte, „Adolf Hitler hätte halten können“ (wenn dessen Farsi flüssiger gewesen wäre). Der Eklat kam erwartet. Die kanadische Delegation, angeführt von Außenminister Lawrence Cannon, hatte angekündigt, die Vollversammlung wegen Ahmadinedschads „schändlichen“ Bemerkungen zu Israel und den Holocaust verlassen zu wollen.

Sie tat es um kurz nach halb acht, als der Redner gegen eine „kleine Gruppe“ wütete, die ihren „rassistischen Ehrgeiz“ befriedige, indem sie ein ganzes Volk in die „Sklaverei treibe“. Gemeint waren Israelis, Juden überhaupt, und, in der Opferrolle, Palästinenser.

Im Grunde entlarvt Ahmadinedschad mit Reden wie diesen alle, die auf unseren Straßen und in unserer Politik ähnliches reden wie er, des selben judenhassenden Gedankengutes. Wirklich schlimm ist, dass der Präsident der Vereinigten Staaten da nicht ein genügend deutliches Zeichen in eine andere Richtung setzt und dass unsere Anti-Israel-Hetzredner viel zu selten als Mini-Achmadinis geoutet werden.

Ahmadinedschads Rede vor der UNO-Vollversammlung in New York:

Teil 1:

Teil 2:

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Neue US-Aktion zur Befreiung Schalits im Gange

geschrieben von PI am in Hamas,Israel,Terrorismus,USA,Ägypten | Kommentare sind deaktiviert

Gilad SchalitDer vor genau drei Jahren entführte israelische Soldat Gilad Schalit (Foto) soll im Zuge eines Gefangenenaustauschs nach Ägypten überführt werden [25], dies weil die USA in Zusammenarbeit mit Ägypten und Syrien Druck auf die Hamas ausgeübt haben. Der Deal, bei dem der ehemalige US-Präsident und bekennende Palästinenserfreund Jimmy Carter die Finger im Spiel haben soll, wird mit Sicherheit nicht zum Nachteil der Palästinenser sein. Schalit soll nach Ägypten kommen und seine Eltern sollen in dort im Gefängnis besuchen dürfen. Frei käme er dann erst nach „weiteren Verhandlungen“ und der Freilassung zahlreicher Hamas-Leute, ausdrücklich auch solcher „mit Blut an den Händen“.

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TV-Tipp: Joachim Steinhöfel bei Anne Will (ARD)

geschrieben von PI am in TV-Tipp | Kommentare sind deaktiviert

Joachim Steinhöfel [26]Joachim Steinhöfel [27], Rechtsanwalt, Ex-TV-Moderator („Die Redaktion“, RTL 2; „Kreuzfeuer“; „Achtzehn 30“, beide RTL) und Blogger [28] ist heute Abend zu Gast bei Anne Will (ARD, 21.45 Uhr). Der einzige Konservative in der Runde diskutiert mit Heiner Geißler (CDU), Olaf Scholz (SPD), Johannes Vogel (FDP) und VdK-Präsidentin Ulrike Mascher zum Thema „Rentenkürzungen ausgeschlossen – teures Wahlversprechen in der Krise?“ [29]

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EU: Steuerzahler soll Zusatzrenten absichern

geschrieben von PI am in EUdSSR,Finanzen/Steuern | Kommentare sind deaktiviert

Die Finanzkrise trifft alle, nur nicht die EU-Parlamentarier. Die wollen nämlich ihre in einem höchst umstrittenen Pensionsfond verspekulierten Zusatzrenten durch einen dreisten Griff in die Taschen des Steuerzahlers absichern [30]. „Viele Parlamentarier halten den geplanten Griff in die Staatskassen ‚für einen Riesenskandal‘. Offen opponieren mag allerdings kaum ein EU-Abgeordneter. ‚Wir stehen unter großem Druck unserer Fraktionsführung‘, bekennt ein CDU-Politiker.“

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Steinhöfel kritisiert Domplatz-Verbot für Pro Köln

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Kampf gegen Rechts™ | Kommentare sind deaktiviert

Barmer Platz [31]Wie PI gestern berichtete [32], hat das Kölner Verwaltungsgericht den Eilantrag von Pro Köln gegen die von der Polizei verfügte Verlegung des Anti-Islamisierungskongresses [33] vom Kölner Domplatz auf den peripher gelegenen Barmer Platz (Foto) in Köln-Deutz abgelehnt. In der neunseitigen Begründung, die PI vorliegt, argumentieren die Richter mit dem Sicherheitsrisiko durch Gegendemonstranten. Wir haben Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel [26] als juristischen Fachmann um seine Meinung zur Urteilsbegründung gebeten.

Hier seine Antwort:

1. Ich halte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln für unzutreffend. Das Gericht verkennt die grundlegenden Richtlinien verfassungsrechtlicher Rechtsprechung. Grundlegend für den vorliegenden Fall ist u.a. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die im Volltext in NJW 2000, 3053 (3056) nachgelesen werden kann. Dort heißt es:

„Der Staat darf nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen einer bestimmten politischen Richtung – hier von Rechtsextremisten – durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Gewalt von „links“ ist keine verfassungsrechtlich hinnehmbare Antwort auf eine Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von „rechts“. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken.“

Gegen diesen Grundsatz hat das VG Köln verstoßen. Auf S. 6 des Beschlusses [34] wird den Veranstaltern vorgeworfen, ihre Wahl des Veranstaltungsortes führe „unweigerlich zu Beeinträchtigungen“ (von Passanten, Gottesdienstbesuchern [des Kölner Doms] und Gewerbetreibenden der Kölner City). Wenn damit die geringfügigen Beeinträchtigungen gemeint wären, die dadurch entstehen, dass es durch die Demonstrationsteilnehmer selbst zu einem erhöhten Personenaufkommen in der Kölner Innenstadt kommt, ist dies verfassungsrechtlich irrelevant und als (zeitlich begrenzte) zwangsläufige Folge jeder Demonstration hinzunehmen. Den unmittelbar vorangehenden Ausführungen des Beschlusses zufolge, versteht das VG Köln jedoch unter den „Beeinträchtigungen“, zu denen die beantragte Veranstaltung „unweigerlich“ führe, diejenigen Störungen, die durch gewaltbereite Gegendemonstranten oder den Schutz vor diesen verursacht werden könnten.

Damit macht das Gericht die Veranstalter für Störungen Dritter verantwortlich und sieht die Einschränkung der Versammlungsfreiheit aufgrund möglicher Gewaltbereitschaft Dritter als gerechtfertigt an, statt in erster Linie die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu schützen. Das VG Köln verkennt damit das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

2. Lediglich ausnahmsweise und nur unter den ganz besonderen Voraussetzungen des so genannten polizeilichen Notstandes kann es gerechtfertigt sein, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, eine drohende Gefahr auf andere Weise abzuwehren.

In dem Beschluß des VG Köln wird dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis auf den Kopf gestellt. Zwar finden sich in der Begründung des Beschlusses auch Formulierungen, wonach das Gericht auch den ungehinderten Zugang zur Veranstaltung als schützenswert ansieht. Diese erscheinen jedoch eher floskelhaft und sollen offenbar als Alibi dienen. Der Schwerpunkt der Ausführungen befasst sich mit dem Schutz der Rechtsgüter Dritter, dem Zugreiseverkehr, den Zugang zum Kölner Dom und dem ungetrübten Einkaufsvergnügen in der Kölner City. Die Versammlungsfreiheit hat danach für das Gericht scheinbar nachrangige Bedeutung. Der Staat ist, wenn zu erwartende Störungen von Dritten und nicht der geplanten Veranstaltung ausgehen, zuvor und in erster Linie verpflichtet, die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu schützen.

3. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verkennt das VG Köln auch, soweit es die Wahl des Veranstaltungsortes als vermeintlich nicht gerechtfertigt beurteilt (S. 5 f.). Der Grundrechtsschutz schließt auch die Wahl des Veranstaltungsortes ein, BVerfGE 69, 315, 343 (Brokdorf). Es ist selbstverständlich, dass die Wahl des Ortes auch von der Frage abhängt, wie und ob die Veranstaltung wahrgenommen werden kann. Es ist daher legitim und vom Grundrechtsschutz umfasst, wenn ein Ort gewählt wird, der ein bestimmtes Maß an Aufmerksamkeit gewährleistet.

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Putins Folterlager

geschrieben von PI am in Meinungsfreiheit,Menschenrechte,Russland | Kommentare sind deaktiviert

[35]Im Schatten der internationalen Empörung über Guantanamo fast unbemerkt foltert Russland bis heute Oppositionelle. Erst am Dienstag wurde Lev Ponomarev, Kopf der Moskauer Gruppe “For Human Rights”, brutal zusammengeschlagen. Im Januar wurden Mitarbeiter der Zeitung Novaya Gazeta, Menschenrechtsanwalt Stanislav Markelov und Anastasia Baburova, in Moskau hingerichtet.

Im Russland Medwedews, das in Wirklichkeit immer noch das Russland Putins ist, existieren derzeit wieder etwa 50 Folterlager. Den vollständigen Bericht über die russischen Gräueltaten gegen die Menschenrechte lesen Sie hier [36].

Video über die russischen Folterlager

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Yes they can!

geschrieben von PI am in Iran,Israel,Nahost,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

iaf [37]Eine Militäroperation der israelischen Luftwaffe (IAF) wie in alten Zeiten, durchgeführt im Januar dieses Jahres, wurde erst jetzt bekannt. 1.400 km von Israel, in der sudanesischen Wüste, wurde mit einem Luftschlag ein Konvoi von Waffenschmugglern gestoppt, der iranische Waffen nach Gaza transportierte, um von dort israelische Zivilisten zu terrorisieren. Freunden und Feinden Israels, die in den letzten Jahren gelegentlich an der Verteidigungsbereitschaft der Armee zweifelten, zeigt die Aktion: Sie können es noch und sie tun es, wenn nötig.

Das Abendblatt berichtet [38]:

Sudans Außenamtssprecher Jussif Ali bestätigte den Angriff und sagte, „es wird wohl Israel“ gewesen sein. Straßenbauminister Mabruk Mubarak Saleem sagte gegenüber der „Sudan Times“: „Eine größere Macht hat kleinere Lastwagen bombardiert, die mit illegalen Waffen beladen waren, und alles verbrannt.“ Bei dem Luftangriff seien „Sudanesen, Eritreer und Äthiopier“ ums Leben gekommen und andere verletzt worden.

„Der israelische Geheimdienst hat offenbar herausgefunden, dass Waffen auf Lastwagen durch den Sudan Richtung Ägypten transportiert wurden. Sie sollten den Sinai durchqueren und nach Gaza in das Hamas-Gebiet geschmuggelt werden“, erklärte die amerikanische Quelle gegenüber CBS. „Israelische Kampfflugzeuge führten den Angriff dann aus.“

Möglicherweise haben die amerikanischen Regierungsquellen die Sache jetzt enthüllt, weil die ägyptische Zeitung „Al Shorouk“ geschrieben hat, der Angriff sei von US-Kampfbombern ausgeführt worden, die in Dschibuti gestartet seien.

Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf den grassierenden Waffenschmuggel in der nahöstlichen Region – vor allem auf die Versorgung der israelfeindlichen Hamas durch ihren großen Verbündeten, den Iran.

Nach einem Bericht des Washington Institute for Near East Policy, einer israelfreundlichen US-Denkfabrik, in der zahlreiche Angehörige der vergangenen amerikanischen Regierungen wirken, hat der Iran ein Netzwerk zum Schmuggel von Waffen in den Gazastreifen installiert. Überwacht würden die Transporte vom Hamas-Hauptquartier im syrischen Damaskus aus. Nach Angaben von Yoram Cohen, einem der beiden Autoren des Berichts, werden die Waffen hauptsächlich von den iranischen Revolutionsgarden, den Pasdaran, geliefert. Ein Teil der Waffen werde in wasserdichte Fässer verpackt und von Schiffen aus ins Mittelmeer geworfen, wo sie von palästinensischen Fischern aufgenommen würden.

Der Großteil jedoch werde weitgehend auf dem Landweg transportiert – auf verschiedenen Routen über den Jemen, Eritrea, Äthiopien – auch über Südafrika – bis in den Sudan, wo die Transporte zusammenliefen. Dann ginge es weiter über Ägypten bis zum Sinai. Durch die Schmuggeltunnel unterhalb des Philadelphi-Korridors an der Grenze gelangten die Waffen in den Gazastreifen, wo sie von der Hamas eingesetzt werden.

Es wird spekuliert, dass der Grund für den dramatischen Schritt der Israelis gewesen sein könnte, dass die zerstörte Waffenlieferung iranische „Fajr-5“-Raketen enthielt. Sie haben eine Reichweite von 75 Kilometern – damit könnte die Hamas den Ballungsraum Tel Aviv angreifen.

Joachim Steinhöfel [39] ergänzt auf seinem Blog:

Der Teil Sudans, in der der Angriff stattfand, nahe Port Sudan am Roten Meer, ist ein isolierter, wüstengleicher Streifen im Osten des Landes, der überwiegend von Nomaden bewohnt wird. Die Sudanesen behaupten, die Berichte würden erst jetzt erfolgen, weil man die Geschehnisse vorher habe “vollständig untersuchen” müssen. Die Sudanesen richten Vorwürfe gegen die US-Armee und beschuldigt sie des Angriffs, der ein Akt von Völkermord sei. Dies wirkt wir eine Reaktion auf den wg. Völkermordes gegen den sudanesischen Staatschef al-Bashir vom internationalen Strafgerichtshof ausgestellten Haftbefehl.

Auf die Frage, woher er wisse, daß es sich bei den Angreifern um US-Streitkräfte und nicht ansonsten für den Angriff verantwortlich gemachten Israelis gehandelt habe, antwortete der sudanesische Offizielle Rabie A. Atti gegenüber der New York Times : “Wir differenzieren nicht zwischen den USA und Israel.”

Die Terminologie der sudanesischen Regierung lässt sich kaum noch von der al Qaidas unterscheiden.

Übrigens: Um mit Raketen und anderem Kriegsgerät vom Jemen via Somalia in den Sudan zu gelangen, muss man die Schmuggelware übers Meer bringen. Am Horn von Afrika, wo die deutsche Marine einsam Wacht hält, um den Waffenschmuggel zu unterbinden. Unser Beitrag zum Kampf gegen den Terror.

(Vielen Dank allen Spürnasen!)

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