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Miazga: Sterne in EU-Flagge durch Hammer und Sichel ersetzen

Von EUGEN PRINZ | Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion [1] abgelehnt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, in Brüssel Klage gegen eine EU-Richtlinie zu erheben, weil diese gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt.

Es handelt sich dabei um die EU-Richtlinie 2019 / 1937 vom 23. Oktober 2019 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, besser bekannt unter ihrem Trivialnamen „Whistle-Blower-Richtlinie“.

Zuträger für Brüssel unter Verletzung des Subsidiaritätsprinzips

Offiziell zielt sie darauf ab, Personen zu schützen, die auf Verstöße gegen EU-Recht hinweisen. In Wirklichkeit dürfte es dem undemokratischen Moloch Brüssel darum gehen, sich ein Heer von Zuträgern heranzuziehen. Diese gewährleisten dann nach Stasi-Art eine effiziente Überwachung der Mitgliedsstaaten auf Einhaltung nicht nur des Unionsrechts, sondern auch der Unionspolitik. Zu diesem Zweck sollen für die Denunzianten sogar „Meldetelefone“ eingerichtet werden.

Die AfD sieht in dieser Richtlinie eine Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und bestreitet die Zuständigkeit der EU-Kommission, hier regelnd tätig zu werden. Das Subsidiaritätsprinzip schreibt vor, dass die jeweils größere staatliche Einheit nur dann regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen darf, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist. In diesem Fall kann jedoch die effiziente Durchsetzung des EU-Rechts problemlos auf nationalstaatlicher Ebene erreicht werden.

Wieder eine fulminante Rede von Miazga

Als Mitglied des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten, oblag es der AfD-Bundestagsabgeordneten und bayerischen Landesvorsitzenden Corinna Miazga, dem Plenum den Standpunkt ihrer Partei vorzutragen.

Miazga zitierte aus einem Beschluss des bayerischen Landtags, in dem sich dieser gegen „den mit dem Richtlinienvorschlag implizierten Generalverdacht gegen die Behörden in den Mitgliedsstaaten“ verwahrt. Der Bundesrat hatte die Bedenken Bayerns aufgegriffen und sogar noch erweitert. Sie forderte die Abgeordneten der Altparteien auf, mit der AfD für eine Annahme des Antrags zu stimmen, beim EUGH eine Subsidiaritätsklage gegen die Richtlinie einzureichen.

„Ganz ehrlich, wenn Sie heute der Subsidiaritätsklage nicht zustimmen, dann sollten Sie, bevor Sie hier Strafgesetze zum Schutz der EU-Flagge vor Verunglimpfung verabschieden, das Design eben dieser Flagge einmal überdenken. Entfernen Sie die Sterne und setzen Sie Hammer und Sichel drauf, damit auch dem letzten klar wird, welchem Regime Sie hier eigentlich nacheifern.“

Dann setzte sie noch einen drauf: „Von der Europäischen Union zur Währungsunion, zur Umverteilungsunion, zur Überwachungsunion, zur Meldeunion – nein danke, das braucht in Europa wirklich niemand.“

Der Antrag wurde – wie alles, was von der AfD kommt – von den Abgeordneten der Altparteien geschlossen abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 550 Abgeordneten dagegen, nur 83 unterstützten ihn.


[2]Eugen Prinz [3] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [4] und den Blog zuwanderung.net [5]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [6]

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Altparteienkartell verbaut letzten Weg zum Stopp der Uploadfilter

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Deutschland,Politik | 67 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Die letzte Möglichkeit, die durch die EU-Richtlinie zum neuen Urheberrechtsgesetz vor der Türe stehenden Uploadfilter noch zu verhindern, wurde am Donnerstagabend durch die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD – was nicht weiter verwunderlich ist – aber auch durch die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Die Linke vereitelt.

Die AfD hatte einen Antrag auf eine Subsidiaritätsklage beim EuGH eingebracht. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die jeweils größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit  nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen soll, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist.

In diesem Fall bedeutet das: Was die Bundesrepublik Deutschland selbst in der Lage ist zu regeln, fällt nicht unter die Zuständigkeit der EU.

Dieses Prinzip ist auch in Artikel 23 [7] Grundgesetz [7] festgelegt. Mischt sich, wie in diesem Fall, die Europäische Union mit einer Richtlinie, die von allen Staaten in geltendes Recht umgesetzt werden soll in Dinge ein, die sie nichts angeht, gibt es die Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof. Deutschland gehört zu den Mitgliedern der EU, die von dieser Möglichkeit am wenigsten Gebrauch machen. In den letzten 10 Jahren gab es keine einzige Subsidiaritätsklage durch die Bundesrepublik, obwohl man dadurch sinnlose bürokratische Monster wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möglicherweise verhindern hätte können.

Ablehnung der Uploadfilter pure Heuchelei

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Corinna Miazga, Mitglied im Ausschuss für Europäische Angelegenheiten, hatte zusammen mit einem renommierten Verfassungsrechtler einen Antrag auf Klageerhebung gegen die Urheberrechtsrichtlinie der EU vorbereitet und am Donnerstag in den Bundestag eingebracht. Corinna Miazgas wie immer rhetorisch brilliante Rede dazu finden Sie im Beitragsvideo.

Für eine Subsidiaritätsklage sind 25% der Abgeordnetenstimmen des Bundestages notwendig. Das heißt, die AfD war auf Unterstützung von den anderen Oppositionsparteien angewiesen. Doch wie üblich, blieb diese aus. Ebenso wie die Regierungsparteien stimmten die Oppositionsparteien geschlossen gegen den AfD-Antrag und ebneten damit der Internetzensur durch Uploadfilter den Weg. Nun gibt es keine Möglichkeit mehr, diese zu verhindern.

Man sieht, dass die von den Politikern der Altparteien geäußerten Bedenken gegen die Uploadfilter nichts anderes sind als pure Heuchelei. Mit ihrem Abstimmungsverhalten haben die Bundestagsabgeordneten der Altparteien nun ihr Recht verwirkt, die kommenden Uploadfilter in irgendeiner Weise zu bedauern. Sie hätten sie verhindern können, sie haben es nicht getan, weil der Antrag von der AfD kam.

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth verweigert Hammelsprung

Die Art und Weise, wie mit dieser demokratisch gewählten Partei umgegangen wird, spottet inzwischen jeder Beschreibung. Am Donnerstagabend sollte noch ein Gesetzespaket verabschiedet werden, doch nach Ansicht der AfD war der Bundestag nicht mehr beschlussfähig, da die meisten Abgeordneten das hohe Haus schon verlassen hatten. Bestehen Zweifel an der Beschlussfähigkeit, muss der Bundestagspräsident einen so genannten „Hammelsprung“ durchführen. Für den Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn nach Eröffnung des Zählvorgangs durch den Präsidenten wieder durch eine von drei Türen, die jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ bezeichnet sind. Für die Zählung stehen an jeder Tür zwei Schriftführer, die die Abgeordneten beim Durchschreiten der Tür laut zählen.

Allerdings leitete am Donnerstagabend die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth von den Grünen, die größte anzunehmende Fehlbesetzung für dieses Amt, die Sitzung. Sie ahnen es schon: Die gelernte Studienabbrecherin verweigerte den Hammelsprung [8], indem sie selbstherrlich feststellte, dass die Beschlussfähigkeit des Bundestages gegeben sei. So einfach ist das mittlerweile in Deutschland.


[2]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [3] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [9] oder Twitter. [6]

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