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Rückführungsprojekt Sami A.: SPD-Abgeordneter verklagt Seehofer

Von JOHANNES DANIELS | Bei den ersten mühsamen Umsetzungen von Horst Drehopfers „Desasterplan Migration [1]“ kommt es zu immer weiteren Verwerfungen. Der rechtspolitische Sprecher der NRW-SPD-Landtagsfraktion, Sven Wolf (42), stellte Strafanzeige gegen Horst Seehofer und wirft ihm vor, bewusst die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen gebeugt zu haben.

„Der Innenminister ist dafür da, um Recht und Ordnung zu wahren – und nicht, um Recht zu brechen“, kolportierte der SPD-Landtagsabgeordnete aus Remscheid. Er sei grundsätzlich dafür, dass Gefährder zwar irgendwie das Land verlassen sollten, „jedoch müsse eine Abschiebung nach rechtsstaatlichen Prinzipien ablaufen [2]“. Das SPD-Projekt „10 Prozent“ läuft reibungslos.

Anlass der Strafanzeige ist die symptomatische „Abschiebe-Affäre“ um den islamistischen Gefährder und ehemaligen Leibwächter Osama Bin Ladens, den Tunesier Sami. Sami predigt seit 1997 vorwiegend in Deutschland, wenn er nicht gerade mit zeitraubenden Terror-Angelegenheiten im Ausland beschäftigt ist. Sami wurde bislang mit Sozialleistungen in Höhe von einigen hunderttausend Euro vom Steuerzahler subventioniert (PI-NEWS berichtete mehrfach [3]).

Sven Wolf – Terror-Wolf im Schafpelz

Aber auch der rechtspolitische NRW-SPD-Fraktions-Sprecher Sven Wolf ist „ausgewiesener“ Islam-Terror-Experte: 2017 war Wolf von seiner Partei zum Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses berufen worden, der sich mit den vielfachen Unterlassungstatbeständen der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden gegen den islamischen Massenmörders Anis Amri [4] befasste. Unter seiner wohlwollenden Leitung verlief der Untersuchungsausschuss selbstverständlich ergebnislos im Sande – Überraschung!

Sven Wolf erstattete seine Anzeige gegen den CSU-Bundesinnen- und heimatminister am Freitagnachmittag per Fax an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin warf der „Sozialdemokrat“ dem „Christsozialen“ Seehofer vor, bei der Abschiebung des Menschengeschenks Sami Al-Mujtaba bewusst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ignoriert zu haben.

Zoff der Kammerjäger-Kammern auf Schalke – die Kammern des Justiz-Grauens

Die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts hatte am Donnerstag entschieden, dass A. vorerst nicht in seine Heimat Tunesien abgeschoben werden dürfe. Geklagt hatte Al-Mujtabas steuerfinanzierte Anwältin Seda Basay-Yildiz, ihres Zeichens notorische Terroristen-Anwältin und Nebenklägerin [5] in NSU-Prozess in München. Sie wandte sich dazu an das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Das Gelsen-Gericht sandte die brisante Entscheidung sandte wiederum per Fax-Gerät (die Älteren unter uns erinnern sich noch …) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – „zeitnah“ am folgenden Freitagmorgen gegen 8:00 Uhr gleich zu Dienstbeginn.

Da saß der Terror-Tunesier allerdings bereits im eigens für ihn gecharterten Privat-Jet zum Touristen-Airport Hammamet-Enfidha. An Händen und Füßen gefesselt und von einem Großaufgebot an vermummten Bundespolizisten begleitet.

Daraufhin erklärte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Vorgang am Freitag für „grob rechtswidrig“. Weil er „grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“ verletze, sei Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das BAMF ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das verbitterte Verwaltungsgericht mit – die Gelsenkirchener Gerichtsmühlen mahlten eben wie immer in „Asylangelegenheiten“ eine Stufe zu langsam – Ralf „Kammer-Jäger“, SPD, lässt grüßen.

Der Hammer von Hammamet – Folter im „Thalasso-Paradies“?

Es läge zudem keine diplomatisch verbindliche Zusicherung Tunesiens vor, dass Sami Al-Mujtaba „keine Folter“ im beliebten Thalassobadeparadies Tunesien drohe, das von vielen Menschen mit „Rückenproblemen“ wie Jean-Claude Juncker [6] oder George Soros [7] mit großen Steuer-Spendenkoffern stets gerne frequentiert wird.

Das für Bin-Laden-Goldstück Sami zuständige NRW-Flüchtlingsministerium berief sich allerdings auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung der Ersten Kammer (!) des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für durchaus rechtmäßig erachtet worden. Diese Entscheidung der Ersten Kammer wurde von der Zweiten Kammer des VWG am Donnerstag aber wieder „kassiert“. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig!

Rückführung von der Rückführung? Wolf: Bärendienst am Rechtsstaat

Es dränge sich der Verdacht auf, dass der „derzeit total erfolglose Innenminister“ mit der Abschiebung, „einfach mal zeigen wollte, dass er das kann“, monierte der unverzagte Kläger, Sven Wolf. Durch Seehofers rechtspopulistischen „Rechtsverstoß“ bestehen nun aber die Möglichkeit, dass Sami A. nach Deutschland zurückkehre und eine erneute, rechtmäßige Abschiebung erschwert werden könnte. Damit habe Seehofer dem Rechtsstaat einen „Bärendienst“ erwiesen, so der wütende Wolf, der den CSU-Horst juristisch durch selbigen drehen wollte.

„Er kann nicht einfach im Alleingang Entscheidungen unserer Gerichte missachten. Auch dann nicht, wenn er glaubt, sich damit politisch profilieren zu können.“ In Wirklichkeit sei es so, dass Horst Seehofer „als Innenminister politisch nichts erreicht hat“. Und jetzt stehe der Verdacht im Raum, dass er Gesetze gebrochen hat, um wenigstens ein einziges Mal zu „zeigen, dass er etwas erreichen kann“.

Ora et occide – „bete und töte

Wie eine Sprecherin des Innenministeriums mitteilte, waren die Informationen über die Abschiebung A.s verbunden gewesen mit dem Hinweis, „dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung“ beim Land Nordrhein-Westfalen liege, „sodass seitens BMI keine gesicherte Prognose zum weiteren Vorgehen abgegeben werden kann“. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalen will nun auch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Aber DAS kann dauern – die Verwaltungsgerichte sind mittlerweile mit über 400.000 „Asylklagen [8]“ gegen das Gastland Deutschland komplett überfordert – die Zahl der Klageflut der Asylindustrie gegen Asylbescheide hat sich binnen eines Jahres bekanntlich verfünffacht.

Ceterum censeo Carthaginem esse delendam

Bereits seit den Punischen Kriegen mischen sich europäische Länder in das Wohl und Wehe des Maghrebstaates Tunesien ein – Remscheid-Wolf und seine Rotkäppchen vom Gelsenkirchener Gericht fußen auf eine über 2.000-Jahre alte Tradition der Bevormundung. Die Regierung in Tunis beharrt nun allerdings darauf [9], Tunesien sei selbst für seine Staatsbürger zuständig – und nicht die humanitär-kolonialisitische Bundesrepublik [10]. Harter Sisha-Shit-Tobak für die Gutmenschen im Dunkelrot-schwarz-grünen Berlin – denn allen Mainstream-Medien zum Trotz besitzt Al-Mujtaba lediglich die tunesische Staatsbürgerschaft.

Der böse Wolf und die „Rotdeppchen“ – Sozialisten als Beschützer von Terroristen

Es gibt nichts, was Parteipolitiker nicht gegen andere Parteipolitiker – auch in der eigenen Regierungskoalition – nicht ausschlachten. Um die eigentliche Sache, islamische Hassprediger und Gefährder im Inland jahrelang zu dulden, geht es schon lange nicht mehr. Eigentlich müsste man diejenigen Verantwortlichen verklagen, die es 12 Jahre nicht geschafft haben, den erwiesenen Al-Quaida-Führer abzuschieben. Dafür müsste Sven Wolf allerdings seine eigenen Parteigenossen Ralf Jäger und Hannelore Kraft vor den Kadi zerren.

Nach SPD-Wolfsrudel-Logik können sich jetzt erst „Recht“ alle Mörder, Extremisten und Schwerverbrecher getrost auf den Weg nach Deutschland machen – was haben sie auch zu befürchten bei solchen Dolchstoß-Politikern. Exakt so können die Sozialisten und Links-Grün-Kommunisten ein nächstes Mal Deutschland völlig ohne den Einsatz auch nur einer einzigen Waffe einmal mehr in die Knie und ideologische Knechtschaft zwingen. Der Vorstoß dieses räudigen Wolfs wäre nicht das erste Mal.

Sven Wolf und das Schweigen der Belämmerten

Wird der letzten Freitag zum „Freitag den 13.“ für Horst Seehofer, kurz nach seinem 68. oder 69. [11] Geburtstag? Nach der starken Kritik von Opposition und spd haben sich nun auch CSU-Politiker von der Asylpolitik ihres Parteichefs distanziert. „Sein Agieren verwundert und befremdet mittlerweile viele“, erklärte Horst Seehofers Vorgänger an der Parteispitze, der bayerische Landtagsabgeordnete Erwin Huber [12] aus Dingolfing-Reisbach: „Im Landtag ist bei der CSU die anfänglich volle inhaltliche Zustimmung zu Seehofers Asylpolitik einem Ratespiel gewichen.“ Viele hätten ihn gefragt, ob der Bundesinnenminister die Landtagswahl im Oktober und damit Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder belasten wolle – oder ob er das billigend in Kauf nehme.

Drehhofers „Abschiebe-Krimi“ um den mit knapp 3.000 € pro Monat steuersubventionierten [13] Bochumer Terroristen-Paten Sami Al-Mujtaba veranschaulicht besser als alle TV- und Bundestags-Debatten den Zustand eines kranken Landes im Niedergang – selbstverschuldet und mit heimtückischer List des rotgrünen „Juste Milieu“ (bzw. Jute-Milieu) in selbstzerstörerischer suizidaler Freude vorangetrieben. Analog dem Niedergang Westroms im 5. Jahrhundert n. Chr. wird die Zerstörung einer ehemals großen Kultur mit der aktiven Unterstützung der herrschenden Nomenklatura, die das eigene Volk verachtet und die tödliche Invasion der Vandalen [14] „herbeiklagt“ mit dekadentem Genuss betrieben.

Der Fall Sami Al-Mujtaba dürfte Deutschland noch länger beschäftigen und immer mehr Wählern die Augen öffnen. Wenn „Ausreisepflichtige nicht ausreisen müssen“ und „Rückführungspflichtige nach Deutschland [15] zurück geführt“ werden – warum müssen dann Steuerpflichtige noch Steuern bezahlen? Fragen.

Wenigstens einer weiß Bescheid: Der böse Wolf aus Remscheid.

Der Wolf [16] – Das Lamm – Hurz.

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