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Landshut: „Audi-Zentrum-Syrer“ macht Polizeiobermeisterin den Hof

Von EUGEN PRINZ | Der syrische Flüchtling Bahaa M. schaffte es im November 2017 in die Schlagzeilen, als er  sich mit einem Tarnanzug bekleidet in die Ausstellungsräume des Landshuter Audi Zentrums begab, sich dort in einen Vorführwagen setzte und unter dem Hinweis, dass Frau Merkel das Auto bezahlen würde, vom Personal die Autoschlüssel verlangte.

Offenbar gelang es der Geschäftsleitung nicht, mit der Bundeskanzlerin Kontakt aufzunehmen, um den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung zu überprüfen. Jedenfalls wurde Merkels Gast die Herausgabe der Autoschlüssel verweigert. Daraufhin sperrte sich der 26-jährige im Fahrzeug ein und spielte auf seinem Mobiltelefon laute Musik aus seinem Kulturkreis ab.

Als er genug von den Klängen hatte, die sich für  den westlichen Zuhörer wie eine Kakophonie rhythmusgestörte Handsirenen aus dem ersten Weltkrieg anhören, demolierte Bahaa M. noch einen Ausstellungs-Audi, randalierte anschließend in einem nahegelegenen Bordell und stattete einer Tankstelle in der Nähe noch einen „Klau-Besuch“ ab, bevor ihn die Polizei festnehmen konnte. PI-NEWS berichtete als erstes über diese Vorfälle [1].

Seit Januar befindet sich der syrische Flüchtling nun aufgrund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Landshut im Bezirkskrankenhaus Mainkofen. In einem Sicherungsverfahren vor der sechsten Strafkammer wurde nun darüber entschieden, dass der als psychisch gestört geltende Merkel-Gast weiterhin in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie verbleibt.

Vorfall im Audi Zentrum nur die Spitze des Eisbergs

Bei der Verhandlung kam erst richtig ans Licht, was die Bundeskanzlerin den Deutschen mit ihrem Gast Bahaa M. alles aufgehalst hat. Der Vorfall im Audi-Zentrum, der damals durch PI-NEWS publik wurde, war nämlich nur die Spitze des Eisbergs. Die anderen Eskapaden des Schutzsuchenden, vor dem man Schutz suchen muss, wurden der Öffentlichkeit bisher tunlichst verschwiegen.

Ungebetener Gast

Der Besitzer eines Restaurants in der Landshuter Ländgasse hatte seine liebe Not mit dem syrischen Flüchtling. Trotz Hausverbot kam dieser, wenn er Hunger hatte, ins Lokal. Dann schmierte er sich ein Brötchen, schöpfte einen Teller Linsensuppe aus dem Topf und dazu gab es noch per Selbstbedienung einen Lammspieß. Alles gratis, versteht sich. Manchmal suchte er das Lokal bis zu dreimal am Tag heim. Der Besitzer des Restaurants unternahm aus Furcht in der Regel nichts dagegen: „Ich  wollte bloß, dass er schnell wieder geht“.

Die Polizei besucht, wenn er nicht schlafen konnte

Diesen Wunsch hegten wohl auch die Landshuter Polizisten. Immer, wenn er nicht schlafen konnte, suchte Bahaa M. die Dienstelle auf (was soll man sonst tun, bei Schlafstörungen?) und verlangte seine Rückführung nach Syrien. Bei einem dieser Gastspiele verliebte er sich in eine junge Polizeiobermeisterin. Dieser machte er nun den Hof, was dazu führte, dass seine Besuche noch häufiger wurden. Manchmal kam er mehrmals am Tag. Dass Liebe keine Uhrzeit kennt, bewies der 26-jährige am 24. November, als er bereits um 5.45 Uhr bei der Polizei auf der Matte stand. Die geduldigen Beamten erteilten ihm zahlreiche Platzverweise, die unbeachtet blieben, bis es den Ordnungshütern schließlich zu bunt wurde. Gegen 9.30 Uhr steckten sie ihn in die Arrestzelle, um endlich Ruhe zu haben. Dort blieb Bahaa M. dann bis 14 Uhr. Wie die Polizistin in ihrer richterlichen Vernehmung aussagte, habe der Syrer keinen verwirrten Eindruck gemacht, sondern immer nur schelmisch gelächelt. Ja, das Leben als Asylbewerber ist eintönig, da muss man sich schon mal Abwechslung verschaffen.

Polizeiarrest macht hungrig

Durch den Aufenthalt in der Arrestzelle hungrig geworden, suchte der Flüchtling – Sie ahnen es bereits – wieder einmal das Restaurant in der Ländgasse auf. Heftiger Kohldampf macht manche Menschen aggressiv. Das trifft wohl auch auf Bahaa M. zu. Denn dieses Mal genügte es ihm nicht, sich nur den Bauch vollzuschlagen. Er fing er an, zu randalieren, hantierte mit einer Eisenstange und drohte damit, das Lokal anzuzünden. Das wurde dem Lokalbesitzer dann doch zuviel und er rief die Polizei. Diese sorgte dafür, dass Bahaa M. seine Mahlzeiten seither in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses zu sich nimmt.

In nur einem Monat quer durch das Strafrecht

Die Antragsschrift für die dauerhafte Unterbringung im BKH liest sich wie eine Rundfahrt quer durch das Strafgesetzbuch: Bedrohung, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Betrug auf. Und das alles allein im November 2017. Auch Zechprellerei durfte nicht fehlen. Als er die Rechnung für einen Cappuccino in einem Restaurant in der Landshuter Altstadt nicht begleichen wollte, hatte Bahaa M. allerdings Pech. Ein Polizeibeamter saß privat am Nebentisch und sorgte dafür, dass der Syrer seine geliebte Polizeiobermeisterin wieder mal zur Beschuldigtenvernehmung besuchen durfte.

Bahaa M. will zu seiner Mama, aber man lässt ihn nicht

Vor Gericht wirkte der an einer paranoiden Schizophrenie leidende und damit schuldunfähige Asylbewerber friedlich. Eine Folge der Medikamente, die er derzeit zu sich nehmen muss. Er klagte, dass er seine Mutter brauchen würde. Entweder man hole sie nach Deutschland, oder man bringe ihn zu ihr. „Dann ist alles wieder gut!“ Bereits nach seiner Festnahme im Audi Zentrum Landshut hatte Bahaa M. gefordert, man möge umgehend Frau Merkel informieren, dass er wieder zurück nach Syrien wolle. Offenbar gelang es der Polizei ebenso wenig wie der Geschäftsleitung des Audi Zentrums, die Bundeskanzlerin zu erreichen, um ihr den Fall vorzutragen. Was macht die Dame eigentlich den ganzen Tag?

Eine Rückführung von Bahaa M. in seine Heimat auf Staatskosten ist aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nicht möglich, da Syrien als unsicheres Herkunftsland gilt. Er könne nur dorthin ausreisen, wenn er sich das Ticket selbst bezahlen würde, erläuterte die Polizistin dem Gericht.

Mindestens 185.000 Euro Unterbringungskosten zu Lasten des Steuerzahlers

Wie mittlerweile jedem klar geworden ist, kostet uns Merkels Einladung an alle Mühseligen und Beladenen dieser Welt Milliarden und Abermilliarden von Euro. Bahaa M. trägt dazu nicht nur ein Scherflein bei, nein, bei ihm ist es ein ausgewachsener Scherf. Am Mittwoch, dem 26. September 2018, kam das Gericht zu dem Urteil, dass der Syrer weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Deswegen wurde eine Unterbringung von einem Jahr in der geschlossenen Abteilung eines  Bezirkskrankenhauses angeordnet. Der Therapieverlauf entscheidet dann, wie es weitergeht.

Abgesehen von den Kosten, den Bahaa M. durch seine Straftaten, den dadurch entstandenen Schaden, sowie dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand bisher verursacht hat, kostet seine Unterbringung in der forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses im Jahr etwa 100.000 Euro [2]. Damit addieren sich die Kosten nur für die sichere Verwahrung des syrischen Asylanten seit November 2017 bis zum Ablauf der in dem Unterbringungsurteil festgelegten Frist auf etwa 185.000 Euro. Es wäre auch nicht weiter verwunderlich, wenn man die Eltern des syrischen Flüchtlings im Rahmen des Familiennachzugs auch noch nach Deutschland holt. Wer weiß, vielleicht findet sich ja auch bei denen eine paranoide Schizophrenie. Diese Krankheit hat eine starke erbliche Komponente.

Fazit:

Angesichts der Tatsache, dass

  1. der psychisch gestörte Flüchtling erst 26 Jahre alt ist
  2. dieses Land wahrscheinlich nie mehr verlassen wird
  3. der Erkenntnis, dass sich solche Krankheitsbilder kaum verbessern lassen
  4. es in der Regel immer wieder zu Rückfällen kommt und damit
  5. zur erneuten Zwangsunterbringung mit allen Folgekosten

wird klar, dass es auch unterhalb der Schwelle von Messermördern, Vergewaltigern, Terroristen und Kopftreter erdrückende Hypotheken gibt, die Merkel und ihre Getreuen dem Land und seiner angestammten Bevölkerung aufgebürdet haben und das auch weiterhin ungebremst tun.

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