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Der 1,1 Millionen Euro teure Flüchtling

Von EUGEN PRINZ | Ein 36-jähriger Bürgerkriegsflüchtling aus Syrien wird die deutsche Solidargemeinschaft aller Voraussicht nach etwa 1,1 Millionen Euro kosten.

Der von den lokalen Medien [1] als Adil A. bezeichnete 36-jährige syrische Asylbewerber war der Alptraum seiner Mitbewohner in der Landshuter Flüchtlingsunterkunft. Am vergangenen Montag befasste sich das Landgericht der niederbayerischen Bezirkshauptstadt im Rahmen eines Sicherungsverfahrens mit ihm.

Geistig behinderter Asylant tyrannisiert Mitbewohner

Zwischen Mai 2018 und Februar 2019 hatten die Asylbewerber in der Flüchtlingsunterkunft am Kaserneneck unter dem aggressiven, geistig behinderten Mann, dem der psychiatrische Gerichtsgutachter den geistigen Entwicklungsstand eines sechs- bis neunjährigen Kindes bescheinigte, zu leiden.

Schreien, schlagen, spucken und mit Tellern werfen – so drückt Adil A. seinen Unmut aus, wenn etwas nicht nach seinen Wünschen geht. Aufgrund seiner Intelligenzminderung weiß er sich in Konfliktsituationen nicht anders zu verhalten, er muss ausflippen.

Das tat Adil A. auch ausgiebig:

Landgericht entscheidet zwangsweise Unterbringung

Damit war das Maß voll. Im März dieses Jahres setzten die Behörden dem Treiben ein Ende und brachten Adil A. zwangsweise im Bezirkskrankenhaus Straubing unter.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Hans Simmerl bestätigte bei der Verhandlung vor dem Landgericht Landshut, dass der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat. Adil A. sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, weshalb die Voraussetzung für eine zwangsweise Unterbringung vorliegen würde, so der Gutachter. Dem folgte auch das Gericht und ordnete die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Für die Zukunft ist geplant, den Syrer in einem Pflegeheim oder einem Heim
für geistig Behinderte unterzubringen. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Schladt, teilte dem Gericht mit, dass er schon entsprechende Einrichtungen kontaktiert habe, leider bisher ohne Erfolg.

Ein Blick auf die Kosten 

Zunächst einmal muss man wissen, dass die monatlichen Kosten für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung knapp 10.000 Euro betragen. Es sind also bisher für den geistig behinderten Syrer schon über 70.000 Euro Unterbringungskosten angefallen. Und für jeden weiteren Monat, den Adil A. im Bezirkskrankenhaus verbringt, kommen erneut knapp 10.000 Euro hinzu.

Natürlich kann er nicht ewig dort untergebracht werden, jedenfalls nicht mehr seit dem Fall Gustl Mollath [2]. Deshalb wird man über kurz oder lang einen Platz in einem Pflegeheim oder einem Heim für geistig Behinderte für ihn finden, wo er dann voraussichtlich den Rest seines Lebens verbringt.

Millionenbetrag zu Lasten der Solidargemeinschaft

Legt man hierfür die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern zugrunde, die bei 78 Jahren liegt, dann sind wir bei einem Zeitraum von 42 Jahren, das sind etwas mehr als 500 Monate.

Als nächstes wollen wir mal einen Blick auf diese Grafik werfen, die uns über die Pflegekosten in so einem Heim informiert:

[3]
Tabelle [4]: Eigenanteil der monatlichen Pflegekosten bei verhaltensauffällig demenzkranken Menschen.

Ein verhaltensauffällig demenzkranker Mensch ist zwar nur bedingt mit einem geistig Behinderten vergleichbar, aber beim monatlichen Eigenanteil an den Pflegekosten dürfte es keinen großen Unterschied geben. Legen wir einen niedrig angesetzten Betrag in Höhe von 2.200 Euro monatlichem Eigenanteil zugrunde, dann ergibt das bei 500 Monaten insgesamt 1.100.000 Euro (in Worten: Eine Million, einhunderttausend).

Da nicht zu erwarten ist, dass dieser Betrag von dem geistig behinderten Syrer Adil A. aufgebracht werden kann, muss die Solidargemeinschaft bluten.

Angesichts der Tatsache, dass die Angehörigen eines deutschen Pflegebedürftigen in vergleichbaren Fällen aufgrund des Eigenanteils an den Pflegekosten um Haus und Hof kommen, hat sich die Flucht nach Deutschland für Adil A. wirklich gelohnt. Wie mögen sich Pleite gegangene deutsche Pflegekostenopfer wohl fühlen, wenn sie diesen Artikel lesen?

Und sollten Sie sich jetzt fragen, wie es ein geistig Behinderter, der laut Gutachter auf dem Entwicklungsstand eines sechs- bis neunjährigen Kindes ist, von Syrien nach Deutschland schafft, dann sind wir schon zu zweit.

Eine weitere Frage, die offen bleibt, ist: Gibt es noch mehr von diesen kostspieligen Fällen?


[5]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [9]

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