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„Notwehr-Student“ kriegt neuen Prozess

[1]Der Student Sven G. (Foto), der es wagte sich gegen eine ganz persönliche Bereicherung robust zur Wehr zu setzen und dafür wegen „versuchten Totschlags“ jahrelang ins Gefängnis sollte (PI berichtete hier [2] und hier [3]) bekommt einen neuen Prozess. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil auf [4] und tadelte die Münchner Kollegen. Der Fall müsse neu verhandelt werden.

Eineinhalb Jahre ist Sven G. hinter Gittern, jetzt darf er hoffen. (..) Bis zu jenem Tag hatte Sven G. ein beschauliches Leben geführt. Er studierte Informatik, angelte hin und wieder gerne. Mit dem Gesetz war der Mann nie in Konflikt gekommen, 30 Jahre war er damals alt.

Doch dann kam der 14. März 2008. Sven G. feierte den Geburtstag seines jüngeren Bruders in Garching. Gegen Mitternacht brachen er und drei Freunde zur U-Bahn auf, stark angetrunken. Sie wollten in einem Wirtshaus weiter zechen – da stellten sich ihnen fünf junge Serben in den Weg. Besoffen und aggressiv bauten sie sich auf. Sie waren eben aus einem Freizeitheim geflogen, weil sie geschlägert hatten. „Was schaust du so?“, fragte Mergim S., damals 17 Jahre alt, und hieb einem der Freunde von Sven G. die Faust ins Gesicht, dass der zu Boden ging. Als nächsten schubste er Sven G., Mergim holte aus.

Der Fall der Münchner U-Bahn-Schläger war damals wenige Wochen alt. Sven G. sagte später vor Gericht: „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt.“ Also ergriff er ein kleines Messer, das er an einem Riemen um den Hals trug, und stach seinem Schläger in den Hals. Die Ärzte mussten Mergim S. in einer Not-OP das Leben retten.

Versuchter Totschlag, urteilte das Münchner Schwurgericht, drei Jahre und neun Monate Haft! Der Staatsanwalt hatte sogar viereinhalb Jahre gefordert. Der Stich sei für die Notwehr nicht notwendig gewesen.

Svens Verteidiger legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof wertet die Tat zwar auch als versuchten Totschlag. Das Münchner Schwurgericht sei „aber den besonderen Umständen des Falles nicht in vollem Umfang gerecht geworden“. Sven G. habe dem Opfer 12 500 Euro gezahlt, sich entschuldigt, der Schläger habe die Entschuldigung angenommen. Für Juristen ein „Täter-Opfer-Ausgleich“.

Außerdem revidieren die höchsten Richter einen entscheidenden Punkt: Das Schwurgericht hatte die Strafe nicht gemildert, weil sich Sven G. mehrfach als unschuldiges Opfer dargestellt habe. Ist doch menschlich! – so urteilt der Bundesgerichtshof. Sven G. sei ja tatsächlich angegriffen worden. Jetzt muss eine andere Strafkammer den Fall neu verhandeln. Fällt das zweite Urteil milder aus, könnten die Richter Sven G. sogar vorzeitig aus der Haft entlassen. Er darf hoffen.

Wir drücken ihm die Daumen!

(Spürnase: Anonym)

Update: Wie Tas uns soeben mitteilt, ist Mergim ein albanischer Name. Die erwähnten „Serben“ sind Kosovo-Albaner mit serbischem Pass.

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Lebenslänglich für den Dorstener Schlachter

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Der Türke, der seiner Frau mitten im vorweihnachtlichen Trubel und vor den Augen des gemeinsamen Sohnes auf offener Straße die Kehle durchschnitt [5], ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Als die Frau sterbend auf dem Pflaster lag, soll er vor ihr ausgespuckt und ausgerufen haben: „Das hast du verdient.“ Verteidiger Siegmund Benecken aus Marl hatte vergeblich auf Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit plädiert und maximal acht Jahre Haft gefordert. Uns könnte das Essen hochkommen. Mehr… [6]

(Spürnasen: Andreas K. und Florian G.)

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Messerstecher auf freiem Fuß

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[7]Das Urteil im Falle des Mannes, der einen anderen wegen einer Zigarette [8] fast totgestochen hat, ist jetzt tatsächlich gesprochen: Fünf Jahre wegen „versuchten Totschlages“ [9] hielt das Gericht für angemessen und setzte gegen Zahlung einer Kaution gleich noch den Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils außer Vollzug. Denn offenbar ist Yavuz K. ganz ungefährlich.

Der KStA schreibt:

Gleichwohl verließ der Mann, der im Streit um eine Zigarette beinah zum Mörder wurde, den Gerichtssaal als freier Mann. Weil seine Familie 10.000 Euro Kaution hinterlegte, setzte das Gericht den Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils außer Vollzug. Zudem hatte sein Verteidiger zuvor dem Anwalt des Opfers 5000 Euro Schmerzensgeld übergeben. „Das kann nur eine Anzahlung sein“, kommentierte der Anwalt die Summe vor dem Hintergrund, dass Ärzte beim Opfer mögliche Spätfolgen der lebensgefährlichen Verletzungen nicht ausgeschlossen hatten. Auch behielt sich der Nebenkläger vor, das Urteil mit einer Revision anzufechten.

Sein Mandant, ein 26-jähriger Physikstudent, dessen Mutter aus Korea stammt, war im Mai dieses Jahres in den frühen Morgenstunden mit Yavuz K. am Ehrenfeldgürtel aneinander geraten. Obwohl er Zigaretten in der Tasche hatte, verlangte Yavuz K. von dem ihm bis dahin unbekannten Studenten, der mit mehreren Leuten unterwegs war, im barschen Ton eine Zigarette. Weil sie ihm verweigert wurde, hatte er den Studenten als „Ausländerhasser“ und „Nazi“ bezeichnet und als Antwort erhalten: „Siehst du denn nicht, ich bin selber halber Ausländer“.

Yavuz K. jedenfalls zog daraufhin ein Messer aus der Tasche, fühlte sich angeblich beleidigt und in einer Notwehr-Situation, weil die Gegenseite in der Mehrzahl war, und stach zu: insgesamt 13 Mal. Nur durch eine Not-Op konnte der Student gerettet werden. Ebenso wie der Staatsanwalt verneinte das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke, da das Opfer wegen des vorangegangenen verbalen Streits nicht mehr arg- und wehrlos gewesen sei.

Die Argumentation des Angeklagten, er habe sich lediglich verteidigen wollen und sei in Panik geraten, wischte das Gericht allerdings als reine Schutzbehauptung vom Tisch: „Er habe gelogen, um die Tat erklärbar zu machen und sei zu keinem Zeitpunkt angegriffen worden. Vielmehr handele es sich bei dem Angeklagten um eine „unreife Persönlichkeit“, der über ein „falsches Bild von Männlichkeit“ verfüge und wohl „stets in dem Gefühl lebt, nicht das bekommen zu haben, was ihm im Leben zusteht“. Trotz der Schwere der Tat und des massiven Vorgehens habe sich das Gericht für eine Strafe „im unteren Bereich des Strafrahmens“ entschieden, um ihm nicht die Zukunft zu verbauen.

Für die Zukunft des Studenten und aller weiteren potentiellen Opfer scheint das Gericht sich weniger zu interessieren.

(Spürnase: bundesfinanzminister)

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Harte Strafe unfair: „Er hat doch überlebt“

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[10]Hohe Haftstrafen [11] erhielten Radisav M. und seine Söhne Dusan N. und David N., weil sie versucht hatten, den Türken Fulvio V. u.a. mit einem Beil zu zerhacken. Der Mann wurde bei dem interkulturellen Dialogversuch mit Wirbelbrüchen und einem Milzriss lebensgefährlich verletzt. „Es ist unfair“, sagt der Cousin eines Täters, „dass sie bestraft werden wie Mörder. Der Mann hat doch überlebt.“

Zwei Minuten dauerte die grausame Bluttat. Die Überwachungskameras am Bahnhof Berliner Tor hatten alles aufgezeichnet in jener Nacht. Wie sie auf ihn einschlugen, wie sie ihn traten und mit Messerstichen malträtierten. Sie waren zu viert, und sie kämpften gegen einen: den Kioskverkäufer Fulvio V. (21). Einer von ihnen drosch sogar mit einem Beil auf den Türken ein. Eine Notoperation rettete Fulvio V. das Leben. (…) Für die Freunde und Angehörigen der Täter, die im Zuschauerraum sitzen, ist das Urteil ein Schock. Tuscheln, leises Schluchzen. Einige brechen in Tränen aus, Babys schreien. Nur die Angeklagten selbst wirken ziemlich ungerührt. Vor dem Landgericht kochen aber die Emotionen hoch. „Es ist unfair“, sagt der Cousin eines Täters, „dass sie bestraft werden wie Mörder. Der Mann hat doch überlebt.“

Allerdings nur knapp. Bahnhof Berliner Tor, 16. Januar, kurz vor Mitternacht: Zvezdan K. will mit einem Freund auf der Reeperbahn feiern. Vorher wollen sie ein paar Bier trinken. Da hat Zvezdan K. bereits drei Promille Alkohol im Blut.

Als sie den winzigen Kiosk erreichen, will Fulvio V. gerade Feierabend machen. Doch K. lässt nicht locker, fordert Bier. Sie streiten, dann prügeln sie sich. K. fühlt sich gedemütigt. Er sinnt auf Rache, ruft seinen Cousin David an. „Hier glaubt ein Türke, mir aufs Maul hauen zu können. Jetzt zeigen wir’s dem richtig!“ Das familiäre Rollkommando rast im BMW von Veddel zum Berliner Tor. David N. ist auf Droge, hat ein Messer mit 20-Zentimeter-Klinge in der Tasche, und Vater Radisav M. hat ein Beil eingesteckt.

Ohne zu zögern, marschiert der Trupp zum Kiosk. Fulvio V. ahnt: „Die wollen nicht reden.“ Ein kleines Klappmesser, mit dem er sonst Plastikverpackungen aufschneidet, hält die Schläger aber zunächst auf Distanz. „Hier hätte es enden können“, sagt der Vorsitzende Richter.

Doch als Radisav M., das Beil erhoben, in den Kiosk drängt, kippt die Situation. Dem ersten Hieb mit der stumpfen Beilseite kann Fulvio V. ausweichen, der zweite trifft ihn mit voller Wucht am Kopf. Plötzlich fallen alle über ihn her: David N. rammt ihm sein Messer in den Rücken, Zvezdan K. prügelt aus der zweiten Reihe, tritt ihm „mit Vollspann gegen den Oberkörper“, Dusan N. nimmt Anlauf und springt ihm in den Rücken. Blutüberströmt liegt er auf dem Boden, wird mit acht Stichwunden, einem Milzriss und Brüchen der Hals- und Wirbelsäule ins Krankenhaus St. Georg eingeliefert.

Ihr Opfer habe nur durch „glückliche Umstände“ überlebt, sagt der Vorsitzende Richter. Sie hätten den Tod des Mannes zwar nicht geplant, aber billigend in Kauf genommen. Deshalb hätten sie sich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. „Es war ein racheartiger Akt von Selbstjustiz.“ Strafmildernd wirkt sich für K. aus, dass er Reue gezeigt, bereits 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt hat und betrunken war zur Tatzeit. Dem Beil-Attentäter Radisav M., der vor Gericht im schicken Anzug erscheint, macht der Vorsitzende schwere Vorwürfe: „Gerade Sie als Vater haben eine Vorbildfunktion. Doch Sie mit Ihrem Beil sorgten dafür, dass die Situation eskalierte.“

Na es geht doch! Solche Strafen wünschen wir uns auch, wenn deutsche Kartoffeln Opfer von Migranten werden…

(Spürnase: Florian G.)

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Kein Mordmerkmal der Heimtücke entdeckt

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[8]Vor ein paar Tagen berichteten wir [12] über einen Wüstensohn, der bei einem Studenten eine Zigarette schnorren wollte und diesen fast erstochen hat, als der ablehnte. Jetzt wurde das Urteil gesprochen: Sechs Jahre wegen „versuchten Totschlages“. Das Mordmerkmal der Heimtücke konnte das Gericht nicht entdecken.

Update: Uns ist in der Einleitung zu diesem Beitrag ein Fehler unterlaufen. Wir behaupten darin, das Urteil sei bereits gesprochen worden. In der Tat soll das Urteil aber erst kommenden Dienstag gesprochen werden – es liegt erst das Plädoyer des Staatsanwalts vor. Wir bitten um Entschuldigung.

Die Begründung [13] hat es in sich:

Der Angeklagte war in der Tatnacht gemeinsam mit einem Freund alkoholiert auf dem Heimweg gewesen, als er auf den Physikstudenten traf, der mit Freunden seinen Geburtstag gefeiert hatte. Yavuz K. hatte von dem Studenten eine Zigarette verlangt, war allerdings mit den Worten „Nein, für dich nicht“ barsch abgewiesen worden. Was der Angeklagte nicht wissen konnte – die Stimmung zwischen dem Geburtstagskind und den Freunden war ohnehin schon aufgeheizt. Einige waren bei rot über die Ampel gegangen. Darüber hatte sich die anderen aufgeregt und einen Streit angefangen.

Yavuz K. hatte die aggressive Stimmung irrtümlich auf sich bezogen und die schroffe Ablehnung auf seine Bitte als ausländerfeindlich interpretiert. So gab zwischen Täter und Opfer ein Wort das andere. Bei einer derart aggressiven Ausgangslage könne man nicht mehr von einer Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sprechen. Der Physikstudent sei vielmehr reaktionsbereit gewesen.

Gleichwohl verhehlte der Ankläger nicht die Brutalität des Geschehens: „Das war keine impulsive Tat, sondern er hat richtig konsequent nachgehalten. Noch dazu aus einem derart nichtigen Anlass.“ Immerhin hatte Yavuz K. insgesamt 13 Mal zugestochen. Der erste Stich hatte den Darm durchstochen und zu der akut lebensgefährlichen Verletzung geführt. Als das Opfer versuchte zu flüchten, war der Angeklagte ihm gefolgt und hatte immer wieder zugestochen, auch noch, als der Student am Boden lag.

Das Opfer war reaktionsbereit, deswegen fehlt beim Täter die Heimtücke? Außerdem war der Student natürlich irgendwie mitschuld, weil er betrunken war. Der Täter befand sich außerdem im Verbotsirrtum. Der Ärmste konnte ja nicht wissen, dass die aggressive Stimmung des Opfers nicht ihm galt und auch nicht die Ablehnung der Zigarette nicht ausländerfeindlich gemeint war. Und ganz wichtig: Er war Ersttäter, hat also noch Warnstiche frei…

(Spürnase: kopelev)

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Nicht brutal genug, um Mörder zu sein

geschrieben von PI am in Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[14]Nicht grausam und niederträchtig genug, um das Mordmerkmal zu erfüllen, fand das Landgericht Gießen zwei Männer, die einen anderen erschlagen hatten, weil er die Freundin des einen „Schätzchen“ genannt hatte. Denn erstens hat das Opfer durch besagte Bemerkung eine Mitschuld, außerdem war es bereits bewusstlos, da konnte man es nicht quälen.

Die Hessen-Nachrichten schreiben [15]:

Nach dem Urteil des Landgerichts Gießen vom Dienstag werden die beiden jungen Männer nicht wie angeklagt wegen Mordes verurteilt, sondern wegen Totschlags und versuchten Totschlags. Gegen den 18-Jährigen verhängten die Richter eine Jugendstrafe von sechs Jahren, gegen den 21-Jährigen von acht Jahren.

Die Männer hatten im Oktober 2008 in Alsfeld im Vogelsberg ihr Opfer brutal geschlagen und getreten, nachdem die Zufallsbekanntschaft provozierende Bemerkungen gemacht und zur Freundin des 21-Jährigen „Schätzchen“ gesagt hatte. Das Opfer starb am Tatort an seinen schweren Kopfverletzungen.

Die Kammer habe weder das Mordmerkmal Grausamkeit noch das der niederen Beweggründe feststellen können, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Wut des 18-jährigen Haupttäters sei nicht grundlos gewesen, da das Opfer dessen Familie beleidigt habe. Die Männer hätten dem 43-Jährigen keine „übermäßige Qualen und Schmerzen“ zugefügt, da dieser rasch ohnmächtig war. „Ein bewusstloser Mensch kann nicht mehr gequält werden.“

Das Gericht sah bei dem 21-Jährigen, der aufgrund einer Hirnschädigung vermindert schuldfähig ist, nur ein versuchtes Tötungsdelikt gegeben. Er habe den Vorsatz dazu erst gefasst, nachdem der Mann bereits tödliche Verletzungen erlitten habe. Das Opfer hatte die beiden Angeklagten am Tag der Tat zufällig auf dem Parkplatz eines Supermarktes getroffen. Sie schlugen und traten nach Auffassung des Gerichts auf den wehrlosen Mann auch dann noch ein, als er um Gnade flehte.

(Spürnase: Peter R.)

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Schöppingen: 18-Jähriger erstochen

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Kampf gegen Rechts™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[16]
Keine Lichterkette erleuchtet das Land, kein Aufstand der Anständigen findet statt, keine Diskussionssendung wird angesetzt… Denn das Opfer war nur ein Deutscher, der Täter ein Asylbewerber. Wie stets in solchen Fällen schweigt das Land.

Update: Der verlinkte und zitierte Beitrag auf wmtv.online.de [17] wurde inzwischen komplett umgeschrieben. Vom Migrationshintergrund des Täters und Pfarrer Böckers Kampf gegen Rechts™ ist nichts mehr übrig geblieben. Wir bitten die Schöppinger, gegen die Verschleierung des Mordes zu protestieren und sich nicht für blöd verkaufen zu lassen! E-Mail: kontakt@wmtv-online.de [18], Tel.: (0 28 71) / 2382030

Im Gegenteil. Alles wird getan, um die Herkunft des Täters zu verschleiern. Die Polizei spricht [19] nicht einmal von einem „Asylbewerberheim“, sondern von einer „Wohnunterkunft“, damit niemand auf böse Gedanken kommt. Etwas auskunftsfreudiger ist die Regionalpresse [17]:

Nach dem gewaltsamen Tod des 18-Jährigen Kevin in Schöppingen bleibt die Tatwaffe verschwunden. Die Polizei suchte die Siedlung den ganzen Tag über ab, jedoch ohne das Messer zu finden. Der bereits festgenommene mutmaßliche Täter hüllt sich in Schweigen, gegen ihn wurde wegen Totschlags Haftbefehl erlassen. Der Leichnam des 18-Jährigen wurde heute obduziert. Todesursächlich waren Verletzungen an Lunge und Herz. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster und der 13-köpfigen Mordkommission dauern an.

Es geschah in der Nacht zum Samstag am Kohkamp in Schöppingen. Kevin war dort Gast auf einer privaten Party. Er verließ das Wohnhaus, lief zu einem angrenzenden Spielplatz. Dort traf er auf den 28-Jährigen. Der soll aus bislang noch ungeklärter Ursache mit einem Messer auf ihn eingestochen haben – in den Rücken. „Kurz darauf lief der 18-Jährige mit der Stichverletzung in das Wohnhaus zurück. Dort verstarb er, obwohl ein Notarzt noch versuchte, ihn zu reanimieren“, so Frank Rentmeister von der Kreispolizei Borken.

Im Zuge der Fahndung konnte der 28-Jährige an der Pforte einer Wohnunterkunft für Asylbewerber gestellt werden. Das Messer will er kurz nach der Tat weggeworfen haben – vermutlich im Bereich der Straße „Pickbreite“.

„Die genauen Umstände der Tat kennen wir zur Stunde noch nicht, weil der Tatverdächtige schweigt. Es gibt zwar erste Hinweise darauf, dass es schon im Vorfeld zu Berührungen zwischen dem 28-Jährigen und der Partygesellschaft gekommen ist, aber inwieweit sich das tatsächlich bestätigt und ob hier der Ursprung des späteren Verbrechens zu finden sein wird, kann erst nach weiteren Ermittlungen gesagt werden.“, so Mordkommisionsleiter Siegfried Grüter.

Der Schock in der 8.000 Seelen-Gemeinde Schöppingen sitzt auch einen Tag nach der Tat noch immer tief. Enge Freunde von Kevin haben Blumen und Kerzen am Tatort aufgestellt. Sie trauern dort gemeinsam, können die Tat nicht fassen.

Der Pfarrer der Gemeinde hat vor allem zwei Anliegen: Festzustellen, dass es sich um einen Einzelfall™ handelt und ausländerfeindliche Ressentiments unter den Jugendlichen zu unterdrücken.

Wichtig sei es jetzt keine Ausländerfeindlichkeit zu schüren. „Von einigen Jugendlichen kamen derartige emotionale Reaktionen“, so der Pfarrer. Polizei, der Jugendhausleiter und Pfarrer Wolfgang Böcker trafen sich darum heute Mittag, um Maßnahmen dagegen zu ergreifen. „Es war die Tat eines Einzelnen, man darf nichts verallgemeinern“, so der Pfarrer. „Wir haben versucht, das mit einigen Jugendlichen aufzuarbeiten. Ich hoffe, dass uns das gelungen ist und sie von ausländerfeindlichen Parolen absehen werden.“

Na, Gott sei Dank. Nichts kann den Kampf gegen Rechts™ auch nur kurz unterbrechen…

(Spürnase: RechtsGut)

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Trotz „Vernichtungswillen“ kein Mord

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[20]Eine für deutsche Verhältnisse hohe Jugendstrafe von achteinhalb Jahren Haft wegen „Totschlags“ erhielt ein „jugendlicher“ türkischer Messerstecher [21], der die Mutter seiner Ex-Freundin umgebracht hatte. Trotz „direkten Tötungsvorsatzes“ und einem „unbedingten Vernichtungswillen“ erkannte der Vorsitzende Richter nicht auf Mord.

Der 19-jährige Türke hatte die Mutter seiner Ex-Freundin im September 2008 mit 17 heftigen Messerstichen und mehreren Fußtritten in ihrer Wohnung getötet  – „aus besessener Liebe zu dem Mädchen“.

Der vorsitzende Richter Karl Iglhaut begründete das hohe Strafmaß unter anderem mit der Brutalität der Tatausführung. Mord sei die Tat jedoch nicht. Das Mädchen hatte sich wegen der Eifersucht des Verurteilten im Sommer 2008 von ihm getrennt. Der junge Mann kam mit dem Verlust nicht klar und versuchte die Mutter bei einem Gespräch dazu zu bringen, die Tochter zu Rückkehr zu bewegen. Erst die Abfuhr der Mutter, er werde ihre Tochter nie wieder sehen, löste nach Worten Igelhauts das Ausrasten aus.

Das Gericht lastete Haydar S. zu diesem Zeitpunkt einen direkten Tötungsvorsatz und einen unbedingten Vernichtungswillen an und begründete dies durch die Anzahl und Heftigkeit der Messerstiche. Das Küchenmesser mit der 15 Zenitmeter langen Klinge trug der Täter bei sich, um für eine Konfrontation mit dem Bruder des Mädchens gewappnet zu sein.

Verschärfend auf das Urteil wirkte sich zudem das überlegte Verhalten nach der Tat und die gezielte Irreführung der Familie aus. Der Verurteilte nahm dem Opfer Geld für die Flucht mit der Bahn weg und versteckte die Leiche unter dem Ehebett. Die Tochter ließ er durch eine SMS im Glauben, die Mutter lebe noch.

Haydar S. wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah Reifeverzögerungen bei dem Heranwachsenden. Mit Ausbildung und Schule sei er nicht zurecht gekommen. Zudem sei er völlig auf die Beziehung fixiert gewesen. In der Vorgeschichte hatte Haydar S. das Mädchen für einige Tage entführt, weil es sich geweigert hatte die Beziehung fortzusetzen. Mehrmals sprach er Drohungen gegenüber ihr und der Familie aus.

Erschwerend kam hinzu, dass er erst am zweiten Verhandlungstag die Schuld eingestand und zuvor auf einer Falschaussage beharrte. Das Geständnis allerdings ersparte dem traumatisierten Mädchen eine Aussage.

Haydar S. muss mit einer Abschiebung in die Türkei und der nachträglichen Sicherheitsverwahrung rechnen.

(Spürnase: Skeptiker)

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Mit Axt Beine zertrümmert

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Ein „Bochumer“ muss sich derzeit vor Gericht verantworten, nachdem er seiner Ehefrau vor den Augen der zwei und acht Jahre alten Kinder mit einer Axt die Beine zertrümmert [22] und mit einem Kartoffelmesser das Gesicht zerschnitten hatte. Die Frau sitzt jetzt im Rollstuhl. Am Ende des Beitrages erfahren wir auch, dass der „Bochumer“ ein Geschenk aus dem Libanon war.

Wegen eines der grausamsten Gewaltverbrechen der vorigen Jahre in Bochum steht ab kommenden Mittwoch ein 36-jähriger Bochumer vor dem Landgericht. Laut Anklage hatte er seiner Ehefrau (31), die sich von ihm trennen wollte, mit einer großen Axt die Beine zertrümmert und nachher mit einem Messer das Gesicht entstellt. Die Mediendesignerin sitzt jetzt im Rollstuhl. Ihr Anwalt Dr. Ralf Neuhaus sagte am Montag auf WAZ-Anfrage: „Sie ist traumatisiert, psychisch vor Prozessbeginn äußerst angespannt, aber in Anbetracht der schweren Verletzungen und verbleibenden Schäden unglaublich tapfer.“

Am Morgen des 26. Februar 2009 soll der arbeitslose Schreiner alkoholisiert in die Wohnung seiner Frau in Höntrop gekommen sein und zunächst mit der stumpfen Seite der Axt auf sie eingeschlagen haben, bis diese zu Boden gestürzt sei. Danach soll er mit der scharfen Seite der Axt mindestens 15 Mal auf beide Beine der Frau gehackt haben. Das Opfer erlitt offene Knochenbrüche an beiden Ober- und Unterschenkeln.

Auch das Gesicht entstellt

Während der Bluttat waren die beiden Kinder (zwei und acht) der Frau in der Wohnung; nur das Jüngere stammt von ihm. Nach ihrem Flehen, doch die Mutter leben zu lassen, soll der Rasende die Axt beiseite gelegt und zu einem Kartoffelmesser gegriffen haben. Damit soll er ihr dann mindestens 15 Mal ins Gesicht geschnitten haben.

Wie das Gericht auf WAZ-Anfrage erklärte, hatte sich die Frau von dem Mann wegen Gewalt in der Ehe bereits am Neujahrstag trennen wollen. Dabei soll er ihr gedroht haben, ihr die Beine abzuhacken. Nur aus Angst soll die Frau dann bei ihm geblieben sein. Ende Februar gab es aber erneut Streit. In dessen Folge wurde der Mann von der Polizei für zehn Tage der Wohnung verwiesen. Am 26. Februar kehrte er aber zurück. Sie wisse, was jetzt passiere, soll er ihr gesagt haben.
Wilde Flucht mit dem zweijährigen Sohn

Nach der Tat schnappte sich der Mann laut Gericht seinen Sohn (2) und flüchtete mit einem Pkw über die A 40 nach Eindhoven. Unterwegs baute er einen Unfall mit einem Lkw. Außerdem rief er einen Nachbarn an, er solle nach seiner Frau schauen. Sie musste mehrfach operiert werden. Ihre heutige Wohnadresse ist nur ganz wenigen bekannt. Vor der 1. Strafkammer soll sie als Zeugin aussagen.

Die Polizei hatte den Flüchtenden damals verfolgt. Unterwegs soll er aber gedroht haben, seinem Sohn den Hals umzudrehen, wenn man ihn nicht fliehen lasse. Die Drohung hatte Erfolg. Dann aber rief der Mann einen Anwalt an. Danach fuhr der 36-Jährige zurück nach Deutschland und stellte sich noch am selben Tag der Polizei. Seitdem sitzt er in der Krümmede. Ihm droht eine vieljährige Haftstrafe. Und weil er Libanese ist, auch die Abschiebung. Er ist geständig. Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung.

Warum eigentlich nicht „versuchter Mord“ oder wenigstens „versuchter Totschlag“? Ist das schon der vorauseilende Migrantenbonus?

(Spürnasen: Manuel II. Palaiologos und Maja)

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Vielfalt (?) unter bunten Kopftüchern

geschrieben von PI am in Deutschland,Gutmenschen,Kampf gegen Rechts™ | Kommentare sind deaktiviert

[23]
„Die demokratischen gesellschaftlichen Kräfte unseres Landes – Bund, Länder, Kommunen, die zivilgesellschaftlichen Organisationen, Bürgerinnen und Bürger, die politischen Parteien, die Medien, die Wirtschaft, die Gewerkschaften, die Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie der Sport – müssen jeder Form von Extremismus entschieden entgegentreten“, heißt es zur von der Bundesregierung geschaffenen Initiative „Deutschland – Orte der Vielfalt [24]„. Gemeint ist natürlich nur und ausschließlich der Kampf gegen Rechts™.

Kaum jemand kann sich der Initiative verschließen, denn wer wollte nicht zu den Guten gehören und wäre nicht gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsradikalismus? Von der Bundesintegrationsbeauftragten bis zur Freiwilligen Feuerwehr vor Ort. Genommen wird garantiert jeder. Und so ist denn die Dichte der guten Orten am höchsten in den neuen Bundesländern [25], wo zwar wenig Fremde, dafür aber der gemeingefährliche Neonazi allerorten durch die Gassen schleicht und sein hässliches Gesicht zeigt.

Aber auch im Westen hat der/die/das Gute seinen Platz und hat Orte der Vielfalt, wobei Vielfalt ausschließlich meint, uns kopftuchtragende Frauen als „Vielfalt“ und Bereicherung zu präsentieren. Denn „Vielfalt“ meint in Neusprech lediglich die Einfalt der – widerstandslos hinzunehmende – Islamisierung des Landes, den Einzug des Kopftuchs. PI-Leser Michael T. bat uns darum, am Beispiel seiner Heimatstadt Marburg [26] zu zeigen, wie das Gute sich präsentiert.

Die Universitätsstadt Marburg hat eine lange Zuwanderungs- und Integrationsgeschichte. Heute wohnen in Marburg über 6.000 ausländische Menschen, ca. 4.000 Aussiedlerinnen und Aussiedler und ca. 500 Kontingentflüchtlinge. Marburgs größter Stadtteil, der Richtsberg, in dem ca. die Hälfte aller nach Marburg zugewanderten Menschen leben, hat für die Entwicklung der städtischen Integrationspolitik eine herausragende Bedeutung. Der Stadtteil hat – und wird sie auch noch auf längere Zeit haben – eine Integrationsfunktion für die gesamte Stadt.

2002 wurden Handlungsvorschläge für gelingende Integration vom Magistrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge gingen und gehen davon aus, dass zunächst ein Verständnis für gelungene Integration entwickelt werden muss. Es sollte nicht problem-, sondern lösungsorientiert gearbeitet werden: „Es sind bereits seit vielen Jahren Menschen in den Stadtteil Richtsberg zugewandert und im Stadtteil sowie in der gesamten Stadt Marburg erfolgreich integriert. Je nach Zuwanderungsgrund ist die Integration unterschiedlich verlaufen.“
Organisierte Verstehensprozesse (Untersuchungen, Berichte, Kommunikation) sind Teil der Handlungsvorschläge.

Die Vorschläge konzentrieren sich auf die kommunalen Aufgaben der Integration von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Sie sind nicht grundsätzlich anders als Ziele für die Mehrheitsgesellschaft und beschreiben vor allem Aufgaben im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Seit 2002 sind in allen Handlungsfeldern systematisch Projekte entwickelt und durchgeführt worden. Der entscheidende Fortschritt gelang in dem Moment, in dem die Menschen, insbesondere die zugewanderten Menschen, nicht mehr ausschließlich als Notleidende und Bedürftige angesehen worden, sondern als Besitzende von sozialem und kulturellem Kapital mit Entwicklungspotentialen, an denen gemeinsam angesetzt werden kann. Die Stadt Marburg sieht Menschen mit Ideen und Engagement als Projektträger und hilft jedes Projekt umzusetzen, welches den Menschen hilft (und nicht gegen die Würde anderer Menschen verstößt). Hier bringen die Menschen ihr mitgebrachtes kulturelles und soziales Kapital ein. Seit Anfang 2008 gibt es eine AG Integrationsvereinbarung, in der Migrantinnen und Migranten mit der Stadt und der Kommunalpolitik ihre Arbeit koordinieren.

Michael T.: schreibt dazu: „An unserer Stadtautobahn sind riesige Tafeln angebracht, „Marburg Ort der Vielfalt“, schaut dann bitte mal, wie sich die Stadt auf dieser Seite präsentiert. Einfach lächerlich. Kostet ja einen Haufen Geld und bringt nichts. 3 Bilder mit kopftuchtragenden Frauen sowie einen positiver Hinweis auf unser schlimmstes Stadtviertel, den Richtsberg.“

Wer achtet eigentlich unsere Werte, die mal waren Gleichberechtigung, Selbstbestimmung, Freiheit? Die Werte junger zwangsverheirateter, versklavter Mädchen? Niemand. Wir werfen sie tolerant auf den Müllhaufen der Geschichte, opfern sie dem Multikulti-Gott der totalitären Betonköpfe der Republik. Die Werte der Deutschen interessieren die „Vertreter“ der Deutschen nicht. Fremdenfeindliche Übergriffe sind natürlich verabscheuungswürdig, aber es sind eben wirklich Einzelfälle™. Zu ihrer Bekämpfung braucht man keinen hysterischen Kampf gegen Rechts™. Aber was ist mit den deutschenfeindlichen Angriffen? Sie sind quer durch die Republik zu Dutzenden täglich an der Tagesordnung. Das müssen nicht immer Mord und Totschlag sein, dazu zählen auch die täglichen Demütigungen deutscher Schüler, das Beschimpfen, Bespucken, Anpöbeln, Bedrohen… Wo bleibt der Kampf gegen diesen Rassismus? Er entwickelt sich ungestört zum Flächenbrand. Wir akzeptieren ihn tolerant und konzentrieren alle Kraft auf einen kaum vorhandenen Gegner. Aber vermutlich finden wir ihn deshalb so selten, weil der Kampf gegen Rechts™ so erfolgreich ist…

(Spürnase: Michael T.)

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Opfer im Kampf gegen Rechts

geschrieben von PI am in Deutschland,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus | Kommentare sind deaktiviert

palipazifisten [27] Der mit hysterischer Hetze geführte Kampf gegen Rechts hätte jetzt beinahe ein Todesopfer gefordert. Die Geschichte, die erst nach einer klassischen Empörungsstory gegen rechts aussah: Vier wild gewordene Nazis greifen wahllos Passanten an und töten einen Unbeteiligten beinahe, muss jetzt zähneknirschend umgeschrieben werden. Inzwischen soll auch das Opfer in Haft genommen werden. 

Es handelt sich um einen einschlägig vorbestraften Linksextremisten, der mit einer Bande von neun weiteren Schlägern die vier vermeintlichen Rechtsextremisten angegriffen hatte. Einer der Angegriffenen hatte Kleidung der von Medien und in „Seminaren gegen Rechts“ als Nazimarke gebranntmarten Marke Thor Steinar getragen. Das reichte den durch entsprechende unverantwortliche Medienhetze offenbar aufgestachelten Linksextremisten, um einen tätlichen Angriff im Verhältnis 10 gegen 4 zu beginnen. Das spätere Opfer hatte bei der Auseinandersetzung offenbar den Kürzeren gezogen, nachdem seine Genossen die Flucht ergriffen hatten.

Die Polizei hatte zunächst eine Falschmeldung in Umlauf gebracht [28], die begeistert von der Qualitätspresse übernommen wurde:

Schwere Verletzungen erlitt ein 22-Jähriger heute früh, als er in Friedrichshain von vier Männern im Alter von 20, 22, 24 und 26 Jahren brutal zusammengeschlagen wurde.

Die mutmaßlichen Täter, die offensichtlich der rechten Szene zuzuordnen sind, waren gegen 5 Uhr 45 auf einem Verbindungsweg zwischen dem U-Bahnhof und dem S-Bahnhof Frankfurter Allee zunächst mit etwa 10 jungen Männern aus dem linken Spektrum in Streit geraten, der in eine Schlägerei mündete. Dabei erlitt ein 26-Jähriger aus der vierköpfigen Gruppe eine Platzwunde. Ursprung des Streites war nach ersten Ermittlungen die einschlägige Kleidung von einem der vier Männer.

Nachdem die 10 „Linken“ verschwunden waren, suchten ersten Erkenntnissen zufolge die vier Schläger grundlosen Streit mit Passanten. Vier Unbekannte junge Männer wurden von ihnen mit Schlägen und Tritten angegriffen. Sie flüchteten vor den aggressiven Angreifern, die in dem 22-Jährigen ein weiteres Opfer fanden. Auf ihn traten und schlugen die Männer so lange ein, bis er das Bewusstsein verlor. Der 26-Jährige Täter zog den wehrlosen Neuköllner auf den Gehweg, legte ihn mit dem Gesicht nach unten ab und trat mit dem rechten Bein auf dessen Hinterkopf. Von unbeteiligten Passanten alarmierte Polizisten nahmen die vier Schläger noch am Tatort fest. Der 22-jährige Mann kam mit einem Jochbeinbruch, schweren Prellungen und Hirnblutungen in ein Krankenhaus.

Da von einer politischen Tatmotivation auszugehen ist, hat der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt die Ermittlungen zu dem versuchten Totschlag übernommen. Der genaue Tathergang ist bislang unklar.

Zwei Tage später korrigiert sich die Pressestelle [29]der Polzei:

Im Zusammenhang mit dem versuchten Totschlag zum Nachteil eines 22-Jährigen in der Frankfurter Allee in Lichtenberg wird nun auch gegen einen 26-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Er soll sich an der wechselseitigen Schlägerei mit den vier zwischenzeitlich mit Haftbefehl bedachten Männern beteiligt haben. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde nunmehr bekannt, dass einige der „linken“ Gruppe Anstoß an der Kleidung der „rechten“ Gruppe genommen und einen der vier Brandenburger körperlich angegriffen hatten. In der sich anschließenden wechselseitigen Schlägerei erlitt ein nun in Untersuchungshaft befindlicher 22-Jähriger eine schwere Kopfverletzung. Im Rahmen der Ermittlungen wurde ferner bekannt, dass sich das Opfer der vier in Haft befindlichen Männer offensichtlich auch an der vorangegangenen Schlägerei aktiv beteiligt hatte.

Der 26-Jährige, der als „linker“ Gewalttäter polizeibekannt ist und erst vor kurzem zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, soll heute einem Richter zur Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls vorgeführt werden.
Entgegen ersten Meldungen wurden unbeteiligte Passanten bei der „Links-Rechts-Auseinandersetzung“ nicht verletzt.

Tagesspiegel [30] und BILD [31] berichten über die Korrektur der Ereignisse – letztere ersetzt, wie in letzter Zeit öfter beobachtet, fehlende Pressefotografie durch phantaisevolle Zeichnungen, um nach Art mittelalterlicher Jahrmarktsmoritaten dennoch den erwünschten Restschauer beim Leser zu erzeugen. Die Diskothek, die die vier vermutlichen Rechtsextremisten besuchten, bevor sie von den linken Schlägern angegriffen wurden – so muss man den Sachverhalt nach Stand der Dinge wohl beschreiben – wird inzwischen zum Ziel linksextremer Krawallmacher, die auch vorbeifahrende Polizeifahrzeuge angreifen und einen Polizisten verletzen. Der Tagesspiegel, offenkundig schwer belehrbar, berichtet unter der Rubrik „Rechtsextremismus [32]„:

Es war gegen 23.15 Uhr, als die rund 200 in schwarz gekleideten Randalierer Steine auf die Diskothek „Jeton“ in der Frankfurter Allee warfen. Dabei wurden die Verglasung, die Leuchtreklame, eine Außentreppe und drei davor geparkte Autos beschädigt. Die Diskothek war an diesem Abend geschlossen. Als ein Funkstreifenwagen der Polizei zufällig vorbei kam, wurde auch er massiv mit Steinen attackiert. Dabei zerbarst eine Seitenscheibe. Ein Beamter erlitt leichte Verletzungen durch herumfliegende Glassplitter. Als mehrere Hundertschaften der Polizei anrückten, wurden auch sie mit Steinen beworfen. Anschließend flüchteten die Täter in kleinen Gruppen in die Nebenstraßen. Insgesamt waren rund 200 Polizeibeamte im Einsatz. Auch einige Scheiben des Einkaufszentrums „Ringcenter“ wurden von den Unbekannten beschädigt. Wie ein Ermittler sagte, geht die Polizei davon aus, dass die Angreifer zum linken Spektrum gehören.

Fazit: Sollte sich die aktuelle Schilderung als wahr herausstellen, geht die Gegenwehr der vermeintlichen Rechtsextremisten gegen den Angriff der Linken deutlich über das gestattete Maß hinaus. Eine brutale Straftat, die konsequent verfolgt werden muss, so wie wir es bei allen Straftaten gegen Personen gerne sehen würden. Wer aber den Rechtsstaat schützen und verteidigen will, darf nicht auf einem Auge blind sein. Der hysterische Kampf gegen Rechts stärkt den Extremismus von links. Für Demokraten kann es nur einen Kampf gegen Extremismus geben. Gegen brutale Schläger von rechts und links. Nicht weil sie rechts oder links eingestellt sind, sondern wenn – und sobald – sie Gesetze brechen. Das hieß einmal wehrhafte Demokratie.

(Spürnasen: Waschtel, Don Martin)

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