- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Aus für die bisherigen „Mundschutz-Atteste“ in Bayern?

In Bayern zu leben, ist für jene, die den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionen mit dem Corona-Virus ablehnend gegenüberstehen, nicht unbedingt vergnügungssteuerpflichtig. Schuld daran ist ein Ministerpräsident, der sich als „Corona-Hardliner“ hervortut und dem die vom „Seuchen-Kabinett“ beschlossenen Zwangsmaßnahmen gar nicht weit genug gehen können. Böse Zungen behaupten, dass ihn dabei weniger die Sorge um das bayerische Volk motiviert, als seine von dauerpanischen Bürgern in immer neue Höhen katapultierten Umfragewerte.

Bayern als „Corona-Vize“ in Deutschland

Seltsamerweise hat Bayern trotz eines „Corona-Hardliners“ als Ministerpräsidenten, nach dem failed state Berlin die höchste Infektionsrate [1] aller Bundesländer (Stand: 4. Dezember).

Jemand mit Hausverstand würde nun zu dem Schluss kommen, dass Lockdown und Maskenzwang wenig bringen und sich mit Experten darüber beraten, alternative Wege zu beschreiten. Aber Hausverstand und Politik sind ein Widerspruch in sich, deshalb wurden nun in Bayern die „Corona-Zügel“ sogar noch straffer angezogen.

Ins Visier geraten sind nun die ärztlichen Atteste, die jene Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, von dieser Verpflichtung befreien. Die vom Maskenzwang Befreiten sind Teilen der Bevölkerung und nicht wenigen in Politik und Verwaltung ohnehin ein Dorn im Auge, wie zahlreiche Strafanzeigen und Durchsuchungen in Arztpraxen wegen mutmaßlicher „Gefälligkeits-Atteste“ zeigen.

In einem Husarenstück wurde nun in der seit 30. November gültigen neunten Fassung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Gültigkeit eines Großteils der bisher in Umlauf befindlichen ärztlichen Atteste zur Befreiung vom Maskenzwang infrage gestellt.

In Paragraph 2, Nummer 2 der Verordnung [2] heißt es:

Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.

Am Beispiel von Asthma müsste ein „gültiges“ Attest also in etwa wie folgt formuliert sein:

„Der Patient leidet an Asthma (Asthma bronchiale) / IDC-10: J45. Beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kann es zu Asthmaanfällen und Panikattacken kommen. Daher ist der Patient aus ärztlicher Sicht von der Tragepflicht zu befreien.“ 

Großteil der in Umlauf befindlichen Atteste wohl unzureichend

Die im Gesetzestext genannten Voraussetzungen dürfte wohl kaum eines der derzeit in Umlauf befindlichen ärztlichen Atteste erfüllen. Damit haben nun die Behörden die Möglichkeit, solche Bescheinigungen nicht mehr zu akzeptieren.

In Bayern werden also künftig wohl nur noch ärztliche Atteste anerkannt, die dem Kontrolleur das vollständige Krankheitsbild seines Gegenübers offenbaren. Wie sich das mit dem Datenschutz vereinbaren lässt, bleibt das Geheimnis der Staatsregierung. Aber warum sollte das Datenschutzgesetz in Zeiten, in denen das Grundgesetz mit Füßen getreten wird, noch etwas gelten?

Für alle Kranken und Behinderten, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, heißt es also jetzt, schleunigst einen Termin beim Arzt vereinbaren und ein nach den aktuellen Richtlinien gültiges Attest besorgen. (hsg)

Like

Corona: Schutzmasken-Tragepflicht hätte nicht nur Befürworter

geschrieben von Eugen Prinz am in Corona | 68 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Kein Zweifel, wir hätten längst eine Anordnung zum Tragen von Schutzmasken bei bestimmten Anlässen, wenn, ja wenn, genügend dieser Dinger vorhanden wären. Aber man kann halt schlecht eine Verordnung erlassen, die mangels Masse nicht einzuhalten ist.

Der Bedarf an Masken für den Fall einer Tragepflicht wäre immens. Die Bundesregierung geht von mehreren Milliarden Stück [3] aus, die innerhalb der nächsten Monate benötigt würden. Und weil das so ist, hat sie kürzlich ein Angebot über 50 Millionen Schutzmasken aus Hongkong so lange und gründlich geprüft, bis diese schließlich anderweitig verkauft worden waren (PI-NEWS berichtete [4]). Ja, so kennen wir unsere Pappenheimer.

Es ist anzunehmen, dass künftige Lockerungen beim Corona-Shutdown mit einer Schutzmasken-Tragepflicht verbunden sein werden. Bisher werden sie nur empfohlen. So Gott will und die Unfähigkeit der Regierung dem nicht entgegensteht, wird unser hochindustrialisiertes Land bis zur nächsten Zusammenkunft der Minipräsidenten mit der Gottkanzlerin, die benötigte Anzahl zusammengekratzt haben. Oder auch nicht.

Was bringen die Schutzmasken?

PI-NEWS hat mit einem Mediziner an einer großen Universitätsklinik Deutschlands über die Wirksamkeit und die richtige Anwendung von Schutzmasken gesprochen.

Bei mit COVID-19 infizierten Personen reduziert das Tragen einer Schutzmaske deutlich das Risiko, andere anzustecken. Das gilt auch schon für den normalen medizinischen Mundschutz und selbst genähte Masken. Durch das mechanische Hindernis vor Mund und Nase wird die Atemluft des Infizierten teils zur Seite gelenkt und teils nach vorne in der Ausstoßgeschwindigkeit und damit auch der Reichweite erheblich reduziert. Zu Deutsch: Die Viren fliegen nicht mehr so weit. FFP2-Masken sind seitlich abgeschlossen und haben vorne ein Atmungsventil. Somit wird die Reichweite nochmal reduziert und ein seitliches Entweichen der Atemluft verhindert.

[5]

Trägt ein Nicht-Infizierter die Maske über Mund und Nase, bleiben immer noch seine  Augen als Eintrittspforte für die Viren. Laut Auskunft des Mediziners ist die Datenlage der Studien gemischt, was die Schutzwirkung in so einem Fall betrifft, aber er war der Meinung, dass die Ansteckungsgefahr doch ein wenig gemindert wird.

Tragezeit

Nach Auskunft des Arztes kann man im normalen Alltagsgebrauch eine Schutzmaske etwa einen Tag lang tragen. Danach müssen Einwegmasken entsorgt und selbstgenähte Stoffmasken gewaschen werden.

Ausnahme: Wenn die Maske aufgrund bestimmter Umstände stark durchfeuchtet ist, muss sie vorher ausgetauscht werden. Das gebietet schon die Hygiene.

Maskengegner

[6]Der Autor musste feststellen, dass eine etwaige Tragepflicht bei manchen Bürgern, insbesondere bei Frauen, auf starken Widerstand stoßen würde.

Die Argumente: Man sieht damit furchtbar aus, die Schminke wird verschmiert, man kommt mit der Gesichtsverhüllung daher wie eine Muslima, beim Jogging bekommt man keine Luft, Masken sind nach kurzer Zeit unhygienisch, sie fangen an zu stinken und außerdem bringen sie nichts.

Die Aufzählung ergibt sich aus den Gesprächen, die der Autor geführt hat und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Validität der Argumente bleibt der Urteilsfähigkeit der Leser überlassen.

Masken aus ungesunder Herkunft 

Allerdings scheint es nicht gesichert zu sein, dass alle nach Deutschland gelieferten Schutzmasken auch unter hygienisch einwandfreien Bedingungen hergestellt werden, wie das Beitragsvideo zeigt. Da kann es schon mal sein, dass solche Dinger von 10-jährigen Indern mit acht Jahren Berufserfahrung gefertigt werden. Erwischt man so eine Charge, dann atmet man mit der Umgebungsluft gleich auch noch das Keim-Biotop des Fußbodens einer Hinterhof-Werkstatt in den Slums von Mumbai ein.

Abschließend noch ein Aufruf an all jene, die gerade so eine hübsche hellblaue Schutzmaske wie in dem Beitragsvideo aufhaben: Einmal tieeef durchatmen!


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [7] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [8] und den Blog zuwanderung.net [9]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Spende an den Autor [10]
» Twitter Account des Autors. [11]

Like