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Massenprotest in Türkei gegen Kopftuch an Unis

Kopftuch-ProtesteMehr als 100.000 Türken haben am Samstag in Ankara gegen die von der Regierung geplante Lockerung des Kopftuch-Verbots [1] an Universitäten demonstriert. „Die Türkei ist und bleibt säkular“, riefen die Demonstranten, die sich vor dem Mausoleum des Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk versammelt hatten. Sie schwenkten türkische Flaggen und hielten Bilder Atatürks in die Höhe, der einst die Trennung von Staat und Religion eingeführt hatte.

» Fakten & Fiktionen: 100.000 protestieren in Ankara gegen Kopftuch [2]

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Berlin: „Soliparty“ für Gewalttäter

geschrieben von PI am in Gutmenschen,Linksfaschismus,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Moralischen Tiefstand beweist [3] nicht nur Kölns Oberbürgermeister Schramma. Auch in Berlin ist die multikuli-verliebte Verkommenheit allgegenwärtig. Die linke taz veröffentlicht [4] heute einen rührenden Artikel über den türkischen Serien-Gewalttäter Serdar Akin, der abgeschoben werden soll, und wirbt für eine „Soliparty“. Dort soll für Akins Anwaltskosten gesammelt werden.

Vielleicht findet ein guter Jurist Wege. Denn Akin soll bei uns bleiben. Er ist hier geboren und ein Opfer unserer Gesellschaft. Auch die Tatsache, dass er es versäumte, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, ist unsere Schuld. Akin ist eigentlich ein lieber Junge, er kann Deutschland noch nicht einmal hassen, obwohl es aus ihm einen solchen Menschen hat werden lassen. Das spricht doch für ihn. Außerdem kennt er die Türkei kaum, was soll er dort?

Hier sind ein paar Auszüge des brechreizerregenden Artikels:

Mit diesem amtlichen Schreiben vom 5. Dezember 2007 beendet die Ausländerbehörde die Hoffnung von Serdar Akin. Es sind Sätze wie Ohrfeigen. Sätze, die zermürben. Sie fordern ihn auf, seine Heimat am 29. Februar zu verlassen. Er soll aus Berlin in die Türkei abgeschoben werden. Ein Land, das er kaum kennt, von dem die Behörde aber behauptet, es sei seine Heimat. Denn wer in Deutschland mehr schadet als nutzt, muss gehen.

Umgekehrt wollen es die Linken! Denn je mehr schaden ein Mensch anrichtet, desto nützlicher ist er für die angestrebte Zerstörung der verhassten bürgerlichen Gesellschaft!

Der ständige Druck der Gesellschaft habe ihren Bruder erdrückt, erzählt Gülay. „Wir waren immer die Exoten für die deutsche und die muslimische Gemeinde. Ständig mussten wir uns erklären“, sagt die Schwester rückblickend. (…) Mit sechzehn muss er eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, denn vorher war sein Status über die Eltern gedeckt. Seine Betreuer versäumen es, seine Papiere einzureichen. Deswegen bekommt er nur noch befristete Aufenthaltsgenehmigungen. Mal für ein Jahr, mal für wenige Wochen.

Die Opfer, die bei Akins gescheiterter Integrationstour auf der Strecke blieben, werden nur am Rande erwähnt. Der Weiße Ring kann sich ja um sie kümmern. Wichtig ist nur der Täter selbst, der das eigentliche Opfer ist. Seine Schwester hat Angst, dass er sich umbringt, sollte er abgeschoben werden. Und das wäre doch trauriger, als wenn es noch ein paar scheiß-deutsche Spießer trifft…

(Spürnase: Gottfried W.)

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Demokratie und Diskriminierung sind vereinbar

geschrieben von PI am in Islam,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

Islamfreundliche Multikulturalisten betonen stets, der Islam sei mit der Demokratie vereinbar. Diese Aussage ist zweifellos richtig. Nur verbirgt sich hinter der Islam-Demokratie-Phrase, dass Demokratie noch lange nicht automatisch „Islam und Menschenrechte sind vereinbar“ bedeutet. Gern wird die Türkei als Demokratiemuster in der islamischen Welt genannt. Und genau dort macht sich eine demokratisch gewählte fundamentalistische Regierung daran, die diskriminierende islamische Geschlechterapartheid in allen Lebensbereichen durchzusetzen.

Das Kopftuchverbot in staatlich-öffentlichen Räumen, welches die Frauen schützt vor den Diskriminierungsnormen des Islam, will die reaktionär-fundamentalistische AKP-Regierung aufheben. [5] Die Folge wäre, dass sich Frauen nicht mehr darauf berufen können, Kopftücher seien an bestimmten Orten in der Türkei verboten, wenn sie dem moralischen Druck ohne Kopftuch unehrenhaft zu sein, entgehen wollen. Ist der Diskriminierungsschutz erst einmal aufgehoben, entfaltet sich der islamische, moralisch wirkende Anpassungsdruck auch in diesen letzten Schutzrefugien der Antidiskriminierung.

In Europa betrachtet man den Wahlerfolg der AKP vor einem halben Jahr als Beleg für die Vereinbarkeit von Demokratie und Islam. Allerdings bedeutet Demokratie lediglich, dass die Regierung die Ansichten und Interessen jener vertritt, die sie gewählt haben. Ist diese Wählerschaft rassistisch, diskriminierend oder in anderer Weise intolerant eingestellt, so etabliert sich im Namen der Demokratie eben Diskriminierung und Unterdrückung.

In Europa und den USA (siehe Bushs Lobeshymnen auf die demokratische Türkei) legt man nicht mehr den Maßstab der Menschenrechte an, wenn die Ziele der AKP-Politik betrachtet werden. Es soll unter allen Umständen bei der Bevölkerung der Eindruck hinterlassen werden, dass mit der Ausbreitung des Islam keine negativen Veränderungen eintreten, so lange dieser sich gemäß demokratischen Regeln ausbreitet. So lenkt man ab vom absehbaren Resultat des Verlustes von Menschenrechten zu Gunsten einer islamkonform umgestalteten Gesellschaft. Bereits die immense Unterstützung der islamischen Geschlechterapartheid (siehe Kopftuchdebatte) in Europa zeigt, wie wenig ein Großteil, wenn nicht sogar der überwiegende Teil in Politik und Medien, noch hinter dem Verfassungsgebot und Menschenrecht steht, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf.

Zweckdienlich beruft man sich auf Religionsfreiheit, um islamische Diskriminierungsnormen zu rechtfertigen. Dieser Standpunkt läuft in der Praxis darauf hinaus, dass prinzipiell jedes Menschenrecht in Frage gestellt werden kann, wenn die Infragestellung aus religiösen Motiven heraus geschieht. Diese Haltung kommt einer Aufgabe der Menschenrechte gleich, die wir auch auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit sehen. Der politisch-mediale beinahe-Konsens, unser Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit islamischen Zensurvorstellungen anzupassen, bedeutet nichts anderes als die Akzeptanz von islamischem Unrecht, Diskriminierung und Unterdrückung. Verlust der Menschenrechte ist der zwangsläufige Preis für „Frieden“ mit dem Islam, weil aus dem Islam heraus eine Bereitschaft zum Konflikt besteht, islamisches (Un)Recht durchzusetzen.

Noch stemmen sich in der Türkei kemalistisch orientierte Instanzen gegen die Rückführung der Türkei in eine schariakonforme Gesellschaft. Die letztlich demokratisch eingeführt werden kann und soll. Allerdings werden sie nicht ewig den Forderungen der AKP und der sie unterstützenden Bevölkerungsmehrheit widerstehen können. In Europa wird man die Einführung der Geschlechterapartheid, die Abschaffung von Schutzzonen gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung in der Türkei, als Sieg der Demokratie feiern – und als Beweis, dass der Islam mit der Demokratie vereinbar ist.

Prognose: Sollten die Kemalisten auf der Bewahrung von Diskriminierungsschutz weiterhin beharren, und die AKP oder andere fundamentalistische Kräfte einen offenen Konflikt eröffnen, wird sich der Westen gegen die Kemalisten stellen. Unter dem Vorwand, man müsse in einer Demokratie eben den Volkswillen akzeptieren. Die AKP-Diskriminierungspolitik wird man herausstellen als Vertreter der Demokratie – die Kemalisten als Antidemokraten.

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Besuch bei Urdeutschen: Seyran Ates in Bensberg

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Europas,Multikulti,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Seyran Ates und Stefan Herre [6]Die Anwältin und Buchautorin Seyran Ates [7] (Foto mit PI-Gründer Stefan Herre) sprach am 30. Januar im Kardinal-Schulte-Haus in Bensberg vor rund 200 „Urdeutschen“ (O-Ton Ates) über ihr Buch Der Multikulti-Irrtum [8]. In einem kurzweiligen Vortrag mit anschließender Diskussion erklärte sie den zumeist älteren Zuhörern, warum die bei uns Deutschen so beliebte übertriebene Toleranz in eine Katastrophe führen muss und warum man jemandem die eigenen Werte nur klar machen kann, wenn man auch eine Idee davon hat, wer man selber ist.

„Deutschländerin“ nennt sich Ates bewusst, um sich als Deutsche und Türkin von den „Urdeutschen“ zu unterscheiden. Sie möchte aber auf keinen Fall Deutsche mit Migrationshintergrund genannt werden – wer will schließlich immer einen Hintergrund wie einen dunklen Schatten hinter sich her tragen – sie ist in Deutschland zuhause, beheimatet, verwurzelt. Keine Ausländerin, sondern Berlinerin – lebt Ates doch seit dem sechsten Lebensjahr in der Bundeshauptstadt. Die Türkei ist die Heimat ihrer Eltern, die nach Deutschland gekommen sind mit dem Ziel, wieder in die Türkei zurückzugehen. Ates hingegen fühlt sich in Deutschland zuhause.

Hauptthema des Abends war der Multikulti-Irrtum, vom dem auch Ates Buch handelt. Deutschland leidet am Multikulturalismus. Aus lauter gut gemeinter Scham wegen der schlimmen Nazivergangenheit und wohlgemeinten Integrationsbemühungen, lässt man gerade das zu, was man mit alldem eigentlich verhindern wollte: die Ausbreitung eines neuen extrem-totalitären Systems, denn nichts anderes ist der Islamismus. Und genau diese Form des Islam, deren erklärtes Ziel es ist, die westliche Kultur abzulösen und die Scharia einzuführen, ist die treibende Kraft der großen muslimischen Organisationen in Deutschland, in Europa. Durch die mangelnden Sprachkenntnisse vieler Einwanderer und die fehlende Bereitschaft, die deutsche Sprache auch zu lernen, wird die zunehmende Aushöhlung der Gesellschaft von Innen noch verstärkt.

Als Extrembeispiel für die Inkompatibilität der Scharia mit unserem auch erst in Jahrhunderten errungenen Rechtsempfinden, nennt Ates die Stellung der Frau: Zwangsverheiratungen von Minderjährigen sind auch in Deutschland an der Tagesordnung, auch hier gibt es Ehrenmorde. Die Straße ist für deutsche Jugendliche zum Kampfplatz geworden, sie werden angegriffen, deutsche Mädchen als Schlampen und Huren beschimpft. Der extreme Islam duldet Frauen nur innerhalb des Hauses, für die Hausarbeit und zum Kinder kriegen. Sie müssen versteckt und verschleiert werden und dürfen sich nicht einmal im Fernsehen oder aus dem Fenster auf der Straße andere Männer auch nur von weitem ansehen.

Eine mögliche Lösung des Problems wäre, wenn sich die verschiedenen Völkergruppen in Deutschland nach dem teilweise gut gelungenen Vorbild der USA unter einer gemeinsamen Flagge verbunden fühlen würden. Dort ist man hauptsächlich stolz darauf, Amerikaner zu sein, das schweißt zusammen und überwindet Differenzen. Aber wie könnte das in Deutschland aussehen? „Stolz darauf, ein Deutscher zu sein“, wäre nicht nur politisch inkorrekt, sondern auch gleich rassismusverdächtig. Eine ganz offensichtlich verzwickte Problematik. Deutschland braucht zuerst eine eigene Identität, um andere Menschen in die Gesellschaft einbinden zu können.

Ates Funk [9]In der anschließenden Diskussion (Foto: Seyran Ates mit Veranstalterin Almut Al-Yaqout, Bücherei Funk [10]) gab es überwiegend lobende Wort für Ates, aber auch vereinzelt Kritik. So etwa an dem von Ates so oft verwendeten Ausdruck „Urdeutsche“ oder „Ureinwohner“. Steckt nicht auch darin ein wenig Rassismus? Ist dieser Begriff gar ein Zeichen dafür, dass sich Ates womöglich gar selber nicht wirklich assimilieren will? Ein Zuhörer fühlte sich jedenfalls durch die Einstufung als „Urdeutscher“ verletzt und abgewertet.

Ates scheint nicht 100%ig gewillt, zur Kulturnation Deutschland ohne Wenn und Aber hinzuzutreten, sie will (so in ihrem Buch) über die „Multikulturalität“ zur „Transkulturalität“ – im Endeffekt also die Auflösung des typisch gewachsenen Deutschen. Nach diesem Modell dürften wir uns zum Islam nicht mehr klar abgrenzen, am Ende steht der Verlust unserer deutschen Identität und unsere Vorfahren hätten umsonst gegen den Islam gekämpft. Die Religionen werden zu einem Einheitsbrei gepanscht, die Kulturen auch. Will Ates das wirklich?

» post@seyranates.de [11]

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Necla Kelek entzaubert den Mythos der Aleviten

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Menschenrechte,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

alevitenkinder_200.jpgZugegeben, als zum Ende eines demonstrationsreichen Jahres 2007 am 30. Dezember auch noch 20.000 Aleviten in Köln (Foto: demonstrierende Alevitenkinder) gegen einen Tatortkrimi protestierten, waren auch wir zunächst etwas ratlos. Immerhin eilt der großen Gruppe alevitischer Türken der Ruf voraus, bereits seit Jahrhunderten die Form von aufgeklärten Islam zu praktizieren, den wir von anderen Muslimen ständig einfordern.

Neben dieser Behauptung, die in deutschen Medien tapfer verteidigt wird, fanden sich nur wenige Informationsquellen, wie es in der abgeschotteten Gemeinschaft zugeht. So konnten wir nicht mehr tun, als uns das Geschehen aus der Nähe zu betrachten, und wahrheitsgemäß zu berichten [12]. Dass es uns nicht gelang, die Beobachtungen in Einklang mit dem vorgegebenen Mythos vom integrierten Aleviten zu bringen, brachte uns einige Kritik ein. Ausgerechnet von der linken taz erhalten wir jetzt unerwartet Schützenhilfe. Denn dort berichtet Necla Kelek [13] von der Realität der Aleviten und bestätigt damit unsere schlimmsten Ahnungen:

Bei dem Protest geht es um zwei Dinge, die gar nicht Thema des Films waren. Zum einen versucht die alevitische Gemeinde seit langem Anerkennung, vor allem Gleichberechtigung gegenüber den anderen muslimischen Richtungen, den Schiiten und Sunniten, zu erlangen. Und zum anderen wollen die Aleviten – ganz nach dem Motto „Wehret den Anfängen“ – verhindern, dass die Binnenverhältnisse ihrer Gemeinschaft, das Verhältnis der Aleviten zu ihren Frauen, die Verhältnisse in ihren Familien an die Öffentlichkeit geraten. Denn die ist nicht anders als bei den Sunniten oder Schiiten.

Die Aleviten sind nicht im Koordinierungsrat der Muslime (KRM) vertreten, weil die anderen Verbände sie, bis jetzt, nicht als Muslime akzeptieren und die Aleviten sich bewusst als eigenständige Glaubensrichtung verstehen und sich von ihnen distanzieren. So ist es ihnen – im Gegensatz zu den anderen Islamvereinen – gelungen, in einigen Bundesländern als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden. Die Aleviten fühlen sich und werden in der Türkei immer schon „kollektiv marginalisiert“, das heißt, sie werden ignoriert, verfolgt und ausgegrenzt. Sie unterscheiden sich von anderen Muslimen durch einen anderen Umgang mit Koran und Bibel, verehren den „präexistenten“ Ali, folgen anderen Gebetsriten, ihre Frauen tragen kein Kopftuch. Vielen gelten sie deshalb als Musterbeispiel des modernen Islams und der Integration. Den anderen muslimischen Richtungen gelten die Aleviten nicht als „richtige“ Muslime, weil sie nicht die „fünf Säulen“ des sunnitischen wie schiitischen Islams akzeptieren und praktizieren.

Dass hinter der Aufregung über den „Tatort“ mehr stecken muss als die Empörung über einen Film, wird auch schon durch den Aufwand deutlich, mit dem die Aleviten sich selbst in die Öffentlichkeit gedrängt haben. Die Demonstration von 20.000 Leuten ist eine Botschaft an die Politik: Achtung, es gibt viele Aleviten, und die sind bereit, auf die Straße zu gehen, wenn über sie geredet wird. Sie wenden sich gegen das „Anschwärzen“, wie das türkische Massenblatt Hürriyet die Darstellung des „Tatorts“ nennt, und Verbandssprecher von der Linkspartei bis zur Türkisch-Islamische Union (Ditib) übten Solidarität wegen der angeblichen Ehrverletzung. Bisher waren die Aleviten gewohnt, als die guten oder als die anderen Muslime in Ruhe gelassen zu werden. Aber nun wird auch über sie in der Öffentlichkeit diskutiert. Und sie zeigen, dass sie, wie andere türkisch-muslimische Männer auch, ihre Ehre verteidigen, wenn es um ihre Töchter und Frauen geht. „Bis zum Tod“ war auf einem Transparent in Köln zu lesen. Sie wollen, dass Berichte über ihre Art zu leben weiterhin tabu bleiben. Dabei sollen die Fakten unter den Tisch fallen. Die Aleviten verhalten sich, als wollten sie durch den organisierten Aufschrei die Sache selbst übertönen. Tatsächlich stellen in der türkisch-muslimischen und besonders auch der alevitischen Community Gewalt und sexueller Missbrauch ein ernst zu nehmendes und umfassendes Problem dar.

Alle Untersuchungen, ob in Deutschland oder der Türkei, zeigen, dass in den muslimisch-patriarchalisch geprägten Gesellschaften – eben auch unter Aleviten – sexuelle Gewalt Alltag ist. Das Thema wird seit Jahren tabuisiert. Wer es anspricht, den trifft die Wut, und der wird mit allen Mitteln bekämpft und diffamiert. Der Sexualtherapeut Halis Cicek, selbst Alevit, hat erschütternde Berichte und Lebensgeschichten des sexuellen Leidens veröffentlicht. Das Buch heißt „Resmen irza Gecme“ (Die erlaubte Vergewaltigung), ist leider nur auf Türkisch erschienen und schildert die Probleme auch in den alevitischen Gemeinschaften über alevitische Männer. Darin beschreibt Cicek, dass psychisches Elend, sexuelle Probleme wie Impotenz, Depressionen, Sodomie, Pädophilie, Gewalttätigkeiten vieler durch den Zwang zur Heirat, mangelnde Aufklärung durch die patriarchalisch-religiösen Verhältnisse hervorgerufen und reproduziert werden. Der Vorwurf, Inzest und Inzucht seien unter den Aleviten verbreitet, hat neben der diffamierenden Seite ganz reale Ursachen, die nicht nur im religiösen Bereich zu suchen sind, sondern auch mit der besonderen Situation als Minderheit zu tun haben. Bei Aleviten heiraten überwiegend Cousins und Cousinen ersten Grades untereinander.

Grund dafür ist ihre islamische Tradition. Mohammed verheiratete seine Tochter Fatima mit seinem Neffen Ali, Cousin und Cousine ersten Grades. Sie gelten als Begründer des Alevitentums, und ihr Beispiel ist Vorbild. Alle alevitischen Geistlichen müssen aus dieser einen Familie entstammen. Und es gibt in der Tradition dieser Glaubensrichtung wie auch bei sunnitischen Kurden und Türken in Ostanatolien die Sitte der „Besik kertmesi“, der Babyhochzeit. Dabei werden Mädchen bei der Geburt oder kurz danach von den Eltern dem Sohn einer verwandten Familie als Braut versprochen. Die eigentliche Hochzeit wird dann bei Geschlechtsreife vollzogen. Wer das Versprechen nicht einhält, muss mit Zwang bis hin zu Mord und Blutrache rechnen.

Bei meinen Recherchen im Herbst 2007 in den hauptsächlich von alevitischen Kurden und Türken bewohnten Gebieten in Südostanatolien berichteten Frauenorganisationen, dass der „Zwang zur Heirat“ für alle gilt, dass aber besonders Kindesheirat und Verwandtenehe immer noch Praxis in den Dörfern und dass sexueller Missbrauch an der Tagesordnung ist, dass fast die Hälfte der Mädchen im Alter von 12 bis 16 Jahren verheiratet werden. Auch die Anzahl der Suizidfälle unter jungen Frauen ist erschreckend hoch.

Die Empörung der sich in Deutschland aufgeklärt und säkular gebenden Aleviten müsste diesen Missständen und den missbrauchten Frauen und Mädchen ihrer Glaubensgemeinschaft gelten. Das wäre die „offene und ehrliche Debatte“, die der Vorsitzende der alevitischen Gemeinde Ali Toprak immer fordert. Den anderen muslimischen und türkischen Verbänden ist die Aufregung nur recht, kann man sich wieder mal gemeinsam als Opfer fühlen und gegen die böse deutsche Gesellschaft wettern.

Man denkt in diesen Fragen gleich: Das Leben der Muslime, besonders ihr Verhältnis zu den Frauen, geht die Deutschen nichts an. Solidarität und gemeinsames Auftreten unter Muslimen und Türken steht wieder, vor allem seit der Wahlkampfdiskussion um die Jugendkriminalität, an erster Stelle der Tagesordnung. Man kämpft dafür, als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden, um gleichzeitig weiter unbeobachtet „sein religiöses Leben“ führen zu können. Deshalb wird man nicht gemeinsam gegen das Gewaltproblem von jugendlichen Migranten tätig, sondern man beklagt die Vorverurteilung der Migranten durch die Politik. Vor einer Woche hat der KRM zu einer Konferenz geladen, auf der sich die Muslimvertreter vor der Islamkonferenz gegen „Islamophobie“ und Ausländerfeindlichkeit positionieren wollen. Zu einem konstruktiven Bekenntnis zur deutschen Gesellschaft konnten sie sich nicht durchringen. Der kleinste gemeinsame Nenner scheint die Ablehnung, die Selbstbeschreibung als Opfer zu sein. Wo Bekenntnis zur Verfassung und Rechtstaat, selbstkritische Prüfung und Diskussion, Diskurs über den Islamismus und die eigenen Probleme gefragt wären, gibt man wieder mal den zu Unrecht unter Generalverdacht stehenden Ausländer. Tatsachen wie Zwangsheirat und Frauendiskriminierung werden als üble Nachrede diffamiert, Religionsfreiheit als Freibrief für unkontrolliertes Handeln verstanden und Kritik als „Islamophobie“ abgetan.

Vielen Dank an Necla Kelek und die taz für die klärenden Worte. Und ehrlich gesagt: Wenn das der „aufgeklärte Islam“ sein soll, in den Beschwichtigungsdogmatiker ihre Hoffnungen für integrierte Türken in Deutschland setzen … den könnt ihr euch auch an den Turban stecken. Das Problem liegt an der Wurzel. Die Lehren des Mohammed haben nichts Gutes bewirkt und werden nie Gutes bewirken. Eine Integration mit dem Islam in eine aufgeklärte Gesellschaft wird es nicht geben, egal welchen Hut er sich aufsetzt.

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Türkei sperrt Youtube

geschrieben von PI am in Satire,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

affe.jpg [14]Weil in einem Youtube Video der Staatsgründer Kemal Atatürk als Affe dargestellt wird, hat ein türkisches Gericht veranlasst, die gesamte Seite für alle Internetuser aus der Türkei zu sperren [15]. Bereits vor einiger Zeit war Youtube in der Türkei abgeschaltet worden, nachdem es bei im Rahmen eines virtuellen Beleidigungskrieges zwischen Türken und Griechen zu Beleidigungen des Türkentums gekommen war.

Schlimmer als der Vergleich mit Affen als Tier dürfte für fromme Türken die Tatsache wiegen, dass der Prophet Mohammed diese Bezeichnung für Juden verwendet hat. Ein schelmischer Bloggerkollege [16] schlägt bereits vor, die Türkei in die informationstechnische Steinzeit zu befördern, indem man auf sämtlichen Internetseiten eine kurze Beleidigung des Türkentums anbringt, um so den Türkenstaat zu zwingen, sich vollends aus dem Internet zu verabschieden.

Unser Mitgefühl gilt den jungen Türken, die jetzt statt nationalistischer und islamterroristischer Videos aus dem reichen Angebot bei Youtube anderweitig Unterhaltung suchen müssen. Richtungweisend könnte da die Idee einer türkischen Schulklasse sein, sich einmal kreativ zu betätigen. Die Schüler zapften sich solange Blut ab, bis die Menge ausreichte, eine riesige Türkeikarte mit dem Blut zu malen. Das Kunstwerk ging zur Ehrung der im Kampf gegen die Kurden getöteten Soldaten an die Armeeführung. Einem Bericht der taz [17] zufolge war der Generalstabschef, selbst ein glühender Nationalist, zu Tränen gerührt.

UPDATE: Da der taz-Artikel zur Blutkarte im Augenblick unserer Veröffentlichung im Nirvana verschwunden ist, hier wenigstens noch der Google-Screenshot zum Beitrag. Wir hätten volles Verständnis, wenn man die Geschichte sonst für erfunden halten würde:

blutkarte.jpg

(Spürnasen: Vipatox, Jazudeutschemwasser, Dr. Peter W., Oswald, Stephan, Thomas, Teddy Mohammed)

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Wahlprüfsteine „Islam und Islamisierung“

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam | Kommentare sind deaktiviert

WahlkreuzWahlprüfsteine sollen den Bürgern dabei helfen, vor politischen Wahlen Parteien und deren Kandidaten daraufhin zu prüfen, ob sie in bestimmten Fragen so weit mit den eigenen Positionen übereinstimmen, dass man ihnen das Vertrauen aussprechen kann. Wahlprüfsteine können also ein wichtiges Hilfsmittel der demokratischen Willensbildung und Entscheidungsfindung sein.

Der Bundesverband der Bürgerbewegungen [18] (BDB) und Pax Europa [19] haben eine Reihe von Wahlprüfsteinen formuliert, welche die Einstellung von Politikern und Parteien hinsichtlich der schleichenden Islamisierung unserer Gesellschaft hinterfragen. Wir möchten allen Wählerinnen und Wählern hiermit eine Entscheidungshilfe an die Hand geben, mit der Sie bei anstehenden Wahlen – von der Kommune über das Land bis zum Bund – Kandidaten befragen können, um sich ein besseres Bild über deren Haltung in einer zukunftsentscheidenden Frage machen zu können.

Die Prüfsteine:

1. Sehen Sie in der zunehmenden Ausbreitung des Islam in unserer Gesellschaft eine Gefahr oder eher eine wünschenswerte kulturelle Bereicherung?

2. Halten sie den Islam für kompatibel mit dem Grundgesetz?

3. Befürworten Sie einen EU-Beitritt der Türkei?

4. Ist Ihnen bekannt, dass der Islam eine politische Religion ist, deren Lehren alle Bereiche des menschlichen Lebens betreffen und nicht, wie im Falle anderer Religionen, in erster Linie den Glauben?

5. Befürworten Sie eine Überprüfung von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf die Politreligion Islam?

6. Ist Ihnen bekannt, dass an über 200 Stellen im Koran zu Gewalt gegen Andersgläubige und Abtrünnige aufgerufen wird und dass diese Gewalt auch heute noch vielfach praktiziert wird?

7. Würden Sie der Forderung des deutsch-türkischen Forums (Vorsitzender: Bülent Arslan, CDU) zustimmen, hierzulande muslimische Polizeieinheiten mit hoheitlichen Befugnissen zu schaffen?

8. Wie denken Sie darüber, dass Moscheen in Deutschland oft nach islamischen Eroberern benannt werden? Würden Sie die Forderung nach einer Umbenennung unterstützen?

9. Befürworten Sie die uneingeschränkte Durchsetzung der deutschen Schulordnung (Kopftuchverbot für Lehrerinnen, Teilnahme der Schüler an allen Pflichtfächern und an allen Klassenfahrten)?

10. Wie wollen Sie verhindern, dass Imame hierzulande die absolute Vorrangstellung des Mannes gegenüber den Frauen predigen?

11. Welchen Begriff von Integration haben Sie:
a) Zuwanderer haben sich den Sitten, Gebräuchen und kulturellen Werten der gastgebenden Gesellschaft anzupassen.
b) Gesellschaften, die Zuwanderer aufnehmen, haben Bedingungen dafür zu schaffen, dass diese ihre kulturelle Identität weiter ausleben können.

12. Unterstützen Sie Menschenrechtsorganisationen, die Verstöße gegen die Religionsfreiheit in der Türkei und anderen islamisch geprägten Ländern beklagen und öffentlich machen?

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Christophobie in der Türkei

geschrieben von PI am in Christentum,Evangelische Kirche,Islam ist Frieden™,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

christenverfolgung.jpgAls im April 2007 in Malatya drei Christen in der Türkei ermordet wurden, stand der deutsche Pastor Wolfgang Häde (49) als Nächster auf der Liste der Täter. Seitdem begleitet ihn ein Leibwächter auf Schritt und Tritt. Kurz vor der Fortsetzung des Prozesses gegen die Christenmörder ist jetzt ein weiterer christlicher Geistlicher bedroht worden.

Die Kieler Nachrichten [20] berichten heute aus dem Alltag von Pastor Wolfgang Häde – ein Leben unter ständiger Überwachung:

Zum Mittagessen gehen der Pastor und sein Leibwächter gerne in eine Garküche an der Hauptstraße. Die Kassiererin im Kopftuch lächelt den beiden Stammgästen schon entgegen. Über Fleischbällchen und Gemüse spricht Wolfgang Häde ein kurzes Gebet, mit Rücksicht auf seinen Tischgenossen auf Türkisch, bevor beide Männer zur Gabel greifen. Seit neun Monaten leben der Protestant und der Polizist so zusammen. Der deutsche Missionar wird bei seiner Arbeit vom türkischen Staat geschützt.

Der Rückweg zur Kirche führt die beiden durch die engen Gassen des Cukurbag-Stadtviertels. Aus einem Friseurladen tritt der Barbier heraus, um die Männer mit Handschlag zu begrüßen. „Der hat zu Wolfgang jetzt immer einen zweiten Kunden dazu“, scherzt der Leibwächter, der hier Mehmet heißen soll, und der Barbier nickt und strahlt.

Nicht alle Nachbarn nehmen die Kirche so entspannt: Maschendraht vor den Fenstern des Gemeindehauses soll das Gebäude vor Steinen und Molotowcocktails schützen. Seit den Morden von Malatya ist auch eine Sicherheitskamera angebracht.

Hädes ohnehin winzige Gemeinde ist seit dem Massaker von Malatya noch weiter geschrumpft. Von den 20 bis 30 Gemeindemitgliedern sind etliche seither weggeblieben. Ob sie sich mehr vor ultranationalistischen Mörderbanden fürchten, vor den Nachbarn oder vor dem Staat, ist schwer zu sagen, aber wahrscheinlich spielt alles mit hinein: Vom Zerfall des Osmanischen Reiches ist weiten Teilen der türkischen Gesellschaft bis heute die Wahnvorstellung geblieben, dass es sich bei den Christen im Land um die U-Boote eines feindlichen Auslands handele, die die Türkei unterwandern und zerstören wollten.

Besonders die evangelischen Christen haben in der Türkei einen schweren Stand, weil die meisten von ihnen – im Gegensatz zu den alteingesessenen ostkirchlichen orthodoxen Christen – in der Regel vom Islam übergetretene „Abgefallene“ sind, denen nach islamischem Recht die Todesstrafe droht. Trotz allen Widrigkeiten hat Häde das Gefühl,

„dass Gott mich so geführt hat.“

Zurück im Gemeindehaus schaltet Wolfgang Häde den Bildschirm ein, der die Aufnahmen der Sicherheitskamera zeigt. Mehmet wacht im Foyer. Oft kommt Hädes Ehefrau Janet im Gemeindehaus vorbei. Sie ist eine treibende Kraft der Gemeinde, eine tiefgläubige Christin. Den Glauben braucht sie in diesen Tagen mehr denn je: Ihre Schwester Semse Aydin ist die Witwe von Necati Aydin, dem protestantischen Pastor von Malatya, der im Frühjahr ermordet wurde. Auf Hädes Bildschirm geraten die grauen Schatten plötzlich in Bewegung – ein später Besucher, der fortgeschickt wird. Brandanschläge, Steine durch die Fenster, Drohbriefe und Psycho-Terror sind auch der Gemeinde in Izmit nicht fremd; mindestens ein halbes Dutzend solcher Angriffe auf die Kirche hat es in den vergangenen drei Jahren gegeben.

Nichts von alledem liess jedoch ahnen, welches Grauen in Malatya wartete. Die fünf Täter hatten sich dort in die christliche Gemeinde eingeschlichen, indem sie Interesse am Christentum bekundeten. Beim Bibelgesprächskreis zogen die Männer dann plötzlich ihre Messer und metzelten die anwesenden Christen hin. Wolfgang Häde wäre das nächste Opfer gewesen.

Trotzdem beschwören die in wichtigen Positionen sitzenden türkischen Nationalisten die Gefahr für das Land, die von den christlichen „Missionaren“ ausgehe. Warum geht da kein Aufschrei durch Europa? Warum spricht niemand von militanter Christophobie? Alles nur bedauerliche Einzelfälle? Kaum.

In den vergangenen Jahren sind schon viele Christen in der Türkei von militanten Nationalisten getötet worden. Auch die jüngsten Morddrohungen gegen Pastor Orhan Picaklar, von denen das Abendblatt [21] berichtet, sind nicht ganz ohne. Er erhielt von einem 17Jährigen telefonische Morddrohungen.

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Grünes Verständnis für Roland Koch?

geschrieben von PI am in Grüne,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Die türkischstämmige Berliner Grünen-Integrationssprecherin Bilkay Öney (Foto) hat Verständnis für die Positionen des hessischen Ministerpräsidenten geäußert [22], woraufhin die eigene Partei sich umgehend von ihr distanzierte. „Wir müssen ihm auch mal zuhören und nicht gleich alles abwehren, nur weil er ein CDU-Hardliner ist“, sagte Öney, eine aktuell nicht gern gehörte Ansicht.

Dass Koch das Thema zum Wahlkampfschwerpunkt gemacht habe, nehme sie ihm nicht übel, sagte Öney weiter. Dadurch rücke das Problem wenigstens in den Vordergrund.

Genau das möchten die türkischen Verbände verhindern. Und so ruft der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, zu Kochs Abwahl auf [23]. Der Spiegel ist hingerissen von dem Mann, der selbst Sozialdemokrat ist, aber dennoch die Positionen des „liberalen“ CDU-Mannes Laschet lobt. Das ist wirklich bemerkenswert, sind Laschets Positionen doch links-grüner als bei vielen Linken und Grünen selbst.

Der hessische Ministerpräsident verbreite „rassistische Ressentiments“ und vergifte das Klima.

erdreistet sich Kolat zu behaupten und rückt den CDU-Mann in NPD-Nähe. Wieviel klüger und ehrlicher klingt dagegen [24] Öney:

„Es fällt mir immer schwerer, mich in der Politik für euch einzusetzen – wenn 80 Prozent aller jungen Intensivtäter in Berlin Migranten sind.“

ruft sie den Schülern einer Kreuzberger Hauptschule zu.

Kolat dagegen griff neben Koch auch gleich die Bundeskanzlerin an:

Er sei „sehr enttäuscht“, dass Merkel sich hinter Koch gestellt habe, sagte Kolat. Und die Integrationsbeauftragte hätte sich in die Debatte einschalten müssen, statt zu schweigen. „Sie muss besänftigende Töne finden“, forderte Kolat, der 230 türkische Organisationen vertritt. Anderenfalls sei die Rhetorik der von der Regierung veranstalteten Integrationsgipfel wenig glaubwürdig.

Öney wurde inzwischen offensichtlich energisch zurückgepfiffen und unterstellte Koch artig, „rassistische Ressentiments“ zu bedienen. Sie habe sich nie hinter Koch gestellt, sie habe lediglich begrüßt, dass über die Probleme gesprochen werde. Auch schloss sie sich ganz Parteidiszipin Kolats Kritik an der Integrationsbeauftragten im Kanzleramt an.

Vor ein paar Tagen klang sie noch so:

Öney ärgert sich allerdings nicht nur über Koch. Sondern auch über Leute, die zum Beispiel die Verantwortung für den Münchner U-Bahn-Übergriff krampfhaft anderswo suchen. Bekannte der Politikerin haben nach der Attacke auf den Rentner gemutmaßt, der junge Türke und sein griechischer Mittäter seien bestimmt vorher provoziert worden. Öney dazu: „Wenn so etwas in der Türkei passiert wäre und ein Deutscher einen Türken fast totgeprügelt hätte, ihn auch noch mit ‚Scheiß Türke‘ beschimpft hätte, dann wäre er vermutlich gelyncht worden.“

Wurde sie denn gar nicht gebrieft?

(Spürnasen: Asma und Freiheit)

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Klaus Rainer Röhl über die neue Pressefreiheit

geschrieben von PI am in Altmedien,Deutschland,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

roehl.jpgKlaus Rainer Röhl, ehemaliger Herausgeber der linken Zeitschrift Konkret, Ex-Ehemann von Ulrike Meinhof und Vater der ebenfalls aus der Art geschlagenen Journalistin Bettina Röhl [25] ist einer der seltenen Exponenten der 68er-Generation, der seit vielen Jahren Einsicht in die politischen Irrwege der Vergangenheit zeigt, und immer wieder auf hohem Niveau konservative Standpunkte publiziert. Unter dem Titel „Weltgeist oder Zeitgeist?“ in der Preußischen Allgemeinen [26] wundert er sich – wie schon zuvor PI [27] – über die neue Pressefreiheit in Bezug auf „Ausländerkriminalität“ und kommt zu einer einfachen Erklärung.

Einige Auszüge aus Röhls Artikel:

Jahrelang haben wir zähneknirschend und ohne Gegenwehr unsere Empörung und unsere Wut unterdrücken und hilflos zusehen müssen, wie die Kriminalität der Kinder und Jugendlichen sich ausbreitete, wie die Sitten und Umgangsformen verrohten, wie die Schulen im Land zu Stätten der Angst wurden, wie jugendliche Schläger unsere Kinder und Enkelkinder auf den Schulhöfen beklauten, ausraubten, erpreßten, zusammenschlugen, bespuckten und bedrohten, die Mädchen auf primitive – oder auch diffizile Weise – mißhandelten und beschimpften. Die Medien und die Fernsehfilme, die über dieses Thema berichteten, übernahmen sogar die verniedlichenden Ausdrücke aus dem Unterschichten-Milieu für solche Übergriffe: Den brutalen, offen ausgeführten Raub eines Kleidungsstücks, eines Handys, eines Paars Turnschuhe, die tägliche Erpressung von Geld versahen unsere Medienmacher bereits mit dem bei den Tätern üblichen Wort „abziehen“, manchmal auch „abzocken“. Das seltsame Verhältnis zum Eigentum, die verächtliche, gewalttätige Behandlung der Mitschülerinnen durch jugendliche Rowdies mit „Migrationshintergrund“ mochten Journalisten, Schulpsychologen und Gutmenschen im Elternrat als Ausdruck einer fremden Mentalität, fremder Sitten verstehen. Manche sprachen in vollem Ernst sogar von anderen „Kulturen“! Bloß nicht mit Gewalt oder Verboten darauf reagieren. Bessere Schulen, mehr Geld für Integration, keine Vorurteile gegen klauende Zigeuner-Kinder oder türkische und arabische Schläger und Klappmesser in der Schultasche.

Jahrelang durften unsere Polizisten und Staatsanwälte nicht einmal bei auffälligsten Delikten und schweren Körperverletzungen bis zum Mordversuch die Herkunft oder gar die Hautfarbe der jugendlichen Kriminellen der Presse und Öffentlichkeit mitteilen. Stammtischmentalität wurde den Kritikern vorgeworfen. Noch beim Überfall von drei brutalen Schlägern auf eine Kölner Familie im September vorigen Jahres, bei dem der Familienvater vor den Augen seiner Kinder krankenhausreif geprügelt und getreten wurde, wurde schamhaft gerade noch der Vorname des Schlägers genannt: Ali. Oder Mehmet. Dreimal darfst du raten, aus welchem M-Hintergrund der kam. Wenn das aus dem Hinterhalt überfallene und verletzte Mädchen einen Täter nicht genau identifizieren konnte und nur von einem „dunkelhaarigen, brünetten südlichen Typ“ sprach, war das schon Ausländerfeindlichkeit. Der berüchtigte jugendliche Schläger Mehmet aus München wurde vor ein paar Jahren nach mehr als 40 Straftaten doch aus Bayern ausgewiesen – gegen den jahrelangen entschiedenen Protest der Gutmenschen: Der Junge ist doch in Deutschland aufgewachsen! Wo soll er hin? Hier hat er seine Eltern, seine Freunde und seine vertraute Umgebung. In der Türkei kann er sich nicht zurechtfinden. Dort geht er vor die Hunde. Keine Angst. Die Sorge war verfrüht: Mehmet kam in der Türkei ganz gut zurecht, wurde sogar beim Fernsehen angestellt, klaute dort weiter und kam nach Deutschland zurück, wo er wieder straffällig wurde. Vor Haftantritt floh er in die Türkei. Jetzt darf er Deutschland nicht mehr betreten. Aus einem Mehmet, der damals noch als Ausnahme die ganze Aufmerksamkeit der Medien auf sich zog, sind inzwischen Tausende von Mehmets und Alis geworden. Serkan A., der einen 76jährigen Pensionär aus einem sonst nur den Rechten zugeschriebenen, ausgesprochen volksverhetzenden Motiv („Scheißdeutscher!“) fast totschlug und nun wegen Mordversuch angeklagt werden soll, war nur einer von Tausenden. Aber er war einer zuviel. Tausendmal passiert. Tausendmal hat sich nichts gerührt. Und auf einmal macht es – bang! Das Thema Ausländer-Kriminalität darf plötzlich offen diskutiert werden. „Bild“ schießt aus allen Rohren. Höhepunkt der letzten Woche war „Deutschlands mutigster Oberstaatsanwalt“. Oberstaatsanwalt Robert Reusch schrieb offen über seine tägliche Arbeit. Zwar war es der Berliner „Tagesspiegel“, der den Vortrag des Chefermittlers gegen Intensivtäter bei der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung veröffentlichte, aber „Bild“ brachte es als Aufmacher. Für über 14 Millionen Leser bei einer verkauften Auflage von über vier Millionen. Und die konnten nun lesen, daß es allein in Berlin im letzten Herbst 1363 (!) jugendliche Schwerstkriminelle gab, davon 495 Intensivtäter mit mindestens zehn schweren Straftaten. Ein Viertel sind Jugendliche, 40 Prozent Heranwachsende. 80 Prozent der Täter sind Ausländer oder haben mindestens ein ausländisches Elternteil. (…)

Warum dürfen wir plötzlich darüber diskutieren, daß, „43 Prozent aller Gewaltdelikte in Deutschland von Personen unter 21 Jahren begangen werden und davon fast die Hälfte von ausländischen Jugendlichen?“ (Angela Merkel in „Bild am Sonntag“ vom 6. Januar 2008) War das nicht vorgestern verschrien und verpönt als nicht politisch korrekt, als Stammtisch? Woher also die neue Presse- und Redefreiheit? Die Antwort steht nicht bei Hegel. Sie steht bei Emnid und Allensbach. In Deutschland sind in diesem Monat die ersten Landtagswahlen dieses Jahres. In Hessen. CDU-Ministerpräsident Koch, nicht mehr ganz sicher, wieder die absolute Mehrheit zu erreichen, mit der die CDU dort bislang regiert, suchte nach einem wirklichen Reizthema für den Wahlkampf. Vielleicht, ja sogar ziemlich sicher entsann er sich des Unstands, daß er vor vier Jahren den Wahlkampf mit einem erkennbar deutschfreundlichen Thema, nämlich mit der strikten Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft gewonnen hatte, und zwar haushoch. Stammtisch oder Wahrnehmung deutscher Interessen?

„Wir hatten schon Sorge, bei dem Thema nicht genügend mobilisieren zu können“, sagte Koch am letzten Sonnabend auf einer CDU-Veranstaltung in Wiesbaden. Jetzt, dank Serkan und seinem offen rausgelassenen Deutschenhaß als Motiv, ist die Sorge weg, das Thema da. Konsequente Bekämpfung der jugendlichen kriminellen Ausländer, bis zur möglichen Ausweisung. Bekanntlich kann auch eine schon erlangte deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden – wenn beispielsweise die Einbürgerung mit illegalen Mitteln (Scheinehe) erreicht wurde, aber auch noch aus anderen, schwerwiegenden Gründen. Härten wird es immer geben, siehe das über Mehmet Gesagte. Dem deutschen „Stammtisch“ (der Mehrheitsmeinung) steht ein durchaus von sich überzeugter grüner und linker Gutmenschen-Stammtisch gegenüber, der sich beispielsweise auf den Leserbriefseiten und im redaktionellen Teil der linken „Tageszeitung“ („taz“) täglich artikuliert. Die armen Täter (unglückliche Jugend, Fremde im eigenen Land, Vater hat den Sohn verprügelt)! Die armen Opfer (tot, lebensgefährlich verletzt, womöglich für das ganze Leben) fragen wir! Populismus? Wer wird sich am Ende durchsetzen? Der die Wahlen gewinnt und damit die Gesetze erläßt. Das Ergebnis zählt. So ist Roland Kochs Wille zur Mehrheit unsere Chance.

Röhl bezieht sich auf die Analyse des Berliner Staatsanwalts Roman Reush [28], die in voller Länge bei PI nachzulesen ist.

(Spürnase: Petra)

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Roman Reusch: Migration und Kriminalität

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Reusch Luft [29]Selten hat ein Vortrag eines deutschen Staatsanwalts so ein großes Medienecho [30] hervorgerufen wie der von Oberstaatsanwalt Roman Reusch (Foto l. mit Dr. Stefan Luft [31]) – gehalten Anfang Dezember 2007 [29]vor der Hanns-Seidel-Stiftung im bayrischen Kloster Banz [32]. Dabei werden sich viele den sehr fundierten Bericht zur Problematik „Migration und Kriminalität“ womöglich noch gar nicht in voller Länge durchgelesen haben. PI veröffentlicht ihn daher nachfolgend noch einmal im Wortlaut:

Migration und Kriminalität – Rechtstatsächliche und kriminologische Aspekte und Lösungsansätze für eine erfolgreiche Integration

I. Historisches:
Zu Beginn der derzeit noch andauernden Einwanderung nach Deutschland in den 50iger und 60iger Jahren scheinen hieraus nennenswerte Probleme für die öffentliche Sicherheit nicht entstanden zu sein. Vielmehr scheint es sich bei der Masse der damals noch Gastarbeiter genannten Zuwanderer um „kreuzbrave“ Menschen gehandelt zu haben.

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin gab es seit alters eine Spezialabteilung mit Zuständigkeit für allgemeine Strafsachen von Ausländern. Es schien unseren Altvordern wohl sachgerecht zu sein, für derlei Fälle eine Spezialabteilung vorzuhalten, da wegen der geringen Zahl der von Ausländern zu verantwortenden Straftaten ohne eine Spezialisierung das erforderliche ausländerrechtliche Wissen sich bei den jeweiligen Sachbearbeitern nur schwer hätte herausbilden können. Bei diesem aus heutiger Sicht geradezu paradiesischen Zustand blieb es aber nicht. Mit der Verweildauer der Zuwanderer und vor allem mit ihrer Zahl stieg auch die von ihnen ausgehende Kriminalitätsbelastung.

Anfang bis Mitte der 80iger Jahre entstand in den Innenstadtbezirken West-Berlins mit hohem Ausländeranteil die Unsitte des sogenannten „Jacken-Abziehens“, d.h. es wurde unter Jugendlichen geradezu modern, anderen Jugendlichen von diesen getragene modische Kleidungsstücke zu rauben. Die Täter waren – so berichten es damals schon tätige Kollegen – im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regelfall Deutsche.

Im Jahre 1988 wurde die bis dato bestehende Sonderzuständigkeit für allgemeine Straftaten von Ausländern sang- und klanglos abgeschafft, die einen sagen, aus ideologischen Gründen, die anderen, weil die Fallzahlen für eine einzige Abteilung zu hoch geworden waren. Zumindest in der Wahrnehmung der in der Strafverfolgung tätigen Personen nahm die Anzahl ausländischer Beschuldigter bzw. von Beschuldigten mit ausländischen Namen immer stärker zu.

Anfang der 90iger Jahre erschienen im „der kriminalist“, der Fachzeitschrift des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Beiträge der damaligen Leiter der kriminalpolizeilichen Fachkommissariate für Jugendgewalt in München und Frankfurt/Main. Nach deren übereinstimmenden Angaben waren rund 70% der Tatverdächtigen in diesem Bereich Ausländer, 30% Deutsche. Hingegen waren 70% der registrierten Opfer Deutsche und nur 30% Ausländer. Diese Berichte nahm ich zum Anlass, mein eigenes Dezernat – ich bearbeitete seinerzeit Tötungsdelikte – hinsichtlich der Staatsangehörigkeiten der Täter durchzusehen. Ich kam zu dem Ergebnis, dass 35% der von mir angeklagten Personen ausländische Staatsangehörige waren.

In den Folgejahren drängten Ausländer bzw. Personen nichtdeutscher Herkunft in vielen Deliktsbereichen immer weiter nach vorne und dominierten sie schließlich, insbesondere im Rauschgift- und im Gewaltbereich.

Im Frühjahr 2003 kam es in Berliner Lokalmedien zu einer Pressekampagne, die sich an der kriminellen Laufbahn zweier junger Männer entzündete. Bei einem von beiden handelte es sich um einen Palästinenser, bei dem anderen um einen Halb-Iraner. In der Presse wurde der Vorwurf erhoben, beide könnten massenhaft Straftaten begehen, ohne dass die Justiz ernsthaft gegen sie vorgehe. Diese Kampagne führte dazu, dass die seinerzeitige Berliner Justizsenatorin öffentlich darüber nachdachte, die Staatsanwaltschaft Berlin anzuweisen, Sonderdezernate für junge Intensivtäter einzurichten. So geschah es dann auch und auf diese Weise kam ich zu dem Auftrag, zum 1. Juni 2003 mit meiner damals für allgemeine Strafsachen zuständigen Abteilung mit der Intensivtäterverfolgung zu beginnen. (Intensivtäter werden gemäß der Gemeinsamen Richtlinie der Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz wie folgt definiert: „Intensivtäter sind Straftäter, die verdächtig sind A. den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z.B. Raub-, Rohheits- und/oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben oder B. innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.“)

II. Befunde:

1. Die Täter:
Mit Stand vom 4. Dezember 2007 sind 495 Personen als Intensivtäter (IT = Intensivtäter) eingetragen. Hiervon sind lediglich 12 weiblichen Geschlechts. Ihre Altersklassen ergeben sich aus dem nachfolgenden Diagramm.

altersklassen.jpg

Die Verteilung der eingetragenen Intensivtäter auf die einzelnen Berliner Bezirke ergibt sich aus nachfolgendem Schaubild.

verteilung.jpg

Es fällt auf den ersten Blick die Konzentration auf die westlichen Innenstadtbezirke Neukölln, Wedding, Kreuzberg und Tiergarten auf, wobei das Gros der in Neukölln beheimateten Täter aus Neukölln-Nord stammt, einem alten Berliner Arbeiterbezirk, und nicht etwa aus dem Süden Neuköllns, der eine überwiegend bürgerliche Siedlungsstruktur aufweist. Ebenso fällt auf, dass sogenannte bevorzugte Wohngegenden wie z.B. Zehlendorf oder Mitte nur vereinzelt mit Intensivtätern zu tun haben.

Die Verteilung der anzutreffenden Nationalitäten ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm:

nationalitaten.jpg

Es sind somit nur wenige Nationalitäten „führend“: Nach den deutschen Staatsangehörigen folgen die Türken sowie Personen unbekannter bzw. ungeklärter Staatsangehörigkeit, bei denen es sich überwiegend um libanesische Kurden bzw. um Palästinenser handelt, Libanesen und Staatsangehörige jugoslawischer Nachfolgestaaten. Alle anderen Nationalitäten stellen Einzelfälle dar.

Ein ganz anderes Bild ergibt sich jedoch bei Zugrundelegung der ethnischen Herkunft, wobei, den üblichen Gepflogenheiten folgend, von nichtdeutscher Herkunft bereits dann ausgegangen wird, wenn ein Elternteil aus dem Ausland stammt.

herkunft.jpg

Die Masse der Intensivtäter wird demnach von orientalischen (verwendet wird hier die kulturelle Definition nach Wikipedia) Migranten gestellt. Bei den ethnischen Deutschen sind wiederum die aus dem ehemaligen Ost-Berlin bzw. der ehemaligen DDR stammenden Intensivtäter stark überrepräsentiert.

Aber auch innerhalb der Gruppe der Migranten finden sich bemerkenswerte Unterschiede:

herkunft2.jpg

Nicht etwa die Türken als kopfstärkste Migrantengruppe stellen die relativ meisten Täter, sondern die Araber, die an der Berliner Bevölkerung nur einen verschwindend geringen Anteil haben. Diese wiederum setzen sich überwiegend aus den bereits erwähnten Palästinensern sowie Angehörigen hochkrimineller Großfamilien mit türkisch-kurdisch-libanesischen Wurzeln zusammen, die arabische Muttersprachler sind und in Berlin weite Bereiche des organisierten Verbrechens beherrschen. (Wer an näheren Informationen zu dieser Personengruppe interessiert ist, dem sei der Beitrag von Henninger, „Importierte Kriminalität“, empfohlen, veröffentlicht hier [33]) Ausgerechnet bei der kriminell aktivsten Gruppe der Migranten, nämlich den Arabern, ist auch der Einbürgerungsanteil mit knapp 44% am höchsten. Zum Vergleich liegt er bei den Türken bei knapp 35%.

Insgesamt haben knapp 80 % aller eingetragenen Intensivtäter einen Migrationshintergrund. Der Anteil der ethnischen Deutschen liegt nach Abzug der Russland- Deutschen bei rund 17%, bei Zuzählung derselben bei rund 20%.

Der Annahme, dass es ohne die Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte kein nennenswertes Intensivtäterproblem gäbe, könnte somit schwerlich widersprochen werden.

Legt man die Diagramme betreffend die bezirkliche Verteilung und die Herkunft der Täter quasi übereinander, so erhält man schlaglichtartig einen Blick auf die sozialen Gegebenheiten, die das Intensivtäterphänomen in seiner Berliner Ausprägung förmlich hervorbringen und die gemeinhin mit sozialer Entmischung, Bildung ethnischer Kolonien, Bildungsnotstand und Perspektivlosigkeit umschrieben werden. (Zur sozialen Lage der westlichen Innenstadtbezirke Berlins vgl. Luft, Abschied von Multikulti, Resch-
Verlag, 1. Aufl. 2006, S. 156ff.)

Die Täter stammen – jedenfalls aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive – von wenigen Ausnahmen abgesehen aus sozial randständigen Familien, insbesondere solchen mit bildungsfernem Hintergrund. Gleichwohl finden sich je nach ethnischer Herkunft erhebliche Unterschiede. So stammen die ethnischen Deutschen regelmäßig aus Familienverhältnissen, welche üblicherweise als kriminalitätsfördernd beschrieben werden. Alkoholmissbrauch, fehlende Zuwendung für die Kinder, Gewalt innerhalb der Familie etc. bestimmen das Bild und damit die Kindheit und Jugend der dort aufgewachsenen Täter. Hiervon unterscheiden sich die Familienverhältnisse der orientalisch stämmigen Täter meist deutlich. Hier findet man vorwiegend Familien vor, die sich selbst keineswegs als irgendwie auffällig empfinden oder gar beschreiben würden, sondern die sich mehr oder minder nahtlos in die übrigen Migrantenfamilien ihres Wohngebietes einordnen und die – gemessen an den eigenen Maßstäben – meist auch über halbwegs intakte familiäre Strukturen verfügen. Übereinstimmendes Merkmal zwischen den verschiedenen orientalischen Ethnien dürfte die Gewaltanwendung des männlichen Familienoberhauptes gegenüber seiner Familie sein. Körperliche Züchtigungen, auch heftige Schläge, sind, wie die jungen Migranten immer wieder berichten, gängige Erziehungspraxis. Dem devianten Verhalten ihrer Söhne stehen diese Familien teils unwissend, teils verharmlosend, aber auch hilflos gegenüber. Die heimatliche Tradition verbietet es geradezu, Hilfen von außerhalb, noch dazu eine solche des fremden Staates, zuzulassen oder gar zu erbitten. Bei den bereits beschriebenen türkischkurdisch-libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden, dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung stattfindet. Aus Berichten von Mitarbeitern der Jugenduntersuchungshaftanstalt Kieferngrund wissen wir, dass Jugendliche aus solchen Familien schildern, wie sie von Kindesbeinen an von ihren Müttern bereits zum Stehlen angehalten wurden und z.B. erst nach Hause zurückkehren durften, wenn eine bestimmte Mindestbeutesumme erreicht war. In diesen Familien gilt seit je her – wie vor einiger Zeit die Geschäftsführerin des Arabischen Frauenvereins „Al-Dar“, Frau Abul-Ella, auf einer Diskussionsveranstaltung erläuterte – der Leitsatz: „Knast ist für Männer“. Bei diesen Familien wird somit als völlig normale Gegebenheit vorausgesetzt, dass ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen haben, dies ist Teil des „Geschäftskonzepts“. Jugendliche aus solchen Familien dazu anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommt dem Versuch gleich, Wasser mit einem Sieb aufzufangen. Sie erleben schließlich, dass ihr Vater, die älteren Brüder, Cousins, Onkel etc. ebenfalls kaum lesen und schreiben können und trotzdem „dicke Autos“ fahren.

Generell wachsen die meisten der bei uns geführten Täter in einem Umfeld auf, indem – jedenfalls für junge Männer – die Begehung auch schwerster Straftaten zur völligen Normalität gehört (Es gibt Jugendrichter, die deshalb auch schon vom Straßenraub als einem „jugendtypischen“ Delikt sprechen), weshalb die meisten auch schon in strafunmündigem Alter delinquent werden. Sie wissen zwar, dass ihr Handeln grundsätzlich verboten ist, dies schert sie jedoch wenig. Sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen und wann und so oft sie es wollen. Ihre Taten dienen in erster Linie der Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils, den sie sich bei ihrem Bildungs- und Ausbildungsstand durch Arbeit nie leisten könnten. Außerdem erlangen sie durch ihr „Gangstertum“ in ihrem Umfeld ein durch Arbeit ebenfalls nicht erlangbares Sozialprestige. Sie mieten sich hochwertige Autos, wofür sie in bar zahlen, und fahren an Schulen und anderen Jugendtreffpunkten vor, um mit ihrem Lebensstil anzugeben. Bei Begehung der Taten legen sie auch stets Wert darauf, ihre Opfer zu demütigen und zu erniedrigen, woraus sie für sich selbst ein weiteres Mal Bestätigung ziehen. Auch in ihrem Tagesablauf führen sie sich fast schon als Protagonisten der Spaßgesellschaft auf: Sie beginnen den Tag mit Ausschlafen, da sie im allgemeinen den Schulbesuch seit längerer Zeit aufgegeben haben, lassen sich von den weiblichen Angehörigen ihrer Familie bedienen und machen den Rest des Tages „´nen dicken Otto“, haben also jede Menge Spaß.

Dies macht die Größe der Aufgabe deutlich, die sich allen stellt, die von Berufs wegen mit dieser Form jugendlicher Devianz befasst sind.

2. Die Taten und die Opfer:
Bevorzugtes Delikt „unserer“ Täter ist der Raub in öffentlichen Räumen, also auf der Straße, in Verkehrsmitteln, auf Spielplätzen etc., da dort am leichtesten willkürlich ausgesuchte Opfer zu finden sind. Daneben werden aber auch handfeste bewaffnete Raubüberfälle auf Geschäfte aller Art, Lokale etc. sowie Einbrüche begangen.

Örtlich am meisten heimgesucht werden die Wohnbezirke der Täter selbst, hier kennen sie sich aus, haben jederzeit halbwegs sichere Rückzugsräume, genießen „Respekt“, d.h., man fürchtet sie. Einzig entlang von U- und S-Bahn-Linien werden auch einmal „gutbürgerliche“ Gegenden aufgesucht, was dazu führt, dass auch Kinder des liberalen Bildungsbürgertums einmal eine für sie zweifellos verzichtbare Bekanntschaft mit „Ghettokids“ machen dürfen.

Opfer sind ganz überwiegend Nichterwachsene. Nach den Feststellungen der zuständigen Dienststelle des Berliner Landeskriminalamtes haben in Berlin Jugendliche ein 40fach höheres Risiko als über 60-jährige, Opfer einer Gewalttat zu werden. Für dieses Risiko zeichnen u.a. die von uns bearbeiteten Täter verantwortlich. Erwachsene werden nur vereinzelt und meist auch nur dann Opfer, wenn sie konstitutionell in ihrer Abwehrfähigkeit herabgesetzt sind, wie z.B. alte Menschen oder aber auch Betrunkene. Mädchen und junge Frauen, die diesen Tätern im wahrsten Sinne des Wortes in die Hände fallen, müssen immer auch damit rechnen, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, meist einhergehend mit wüsten Beschimpfungen wie „deutsche Schlampe, deutsche Hure etc.“. Gerade solche Taten sind häufig von einer Anmaßung und Menschenverachtung seitens der Täter geprägt, die ihre Wurzeln meist im national-religiösen Überlegenheitswahn muslimischer Jungkrimineller haben, welcher sich gerade gegenüber „ungläubigen“ Frauen und Mädchen in besonders abstoßender Weise äußert. Die diesen Taten zugrundeliegende Einstellung kommt auch darin besonders deutlich zum Ausdruck, dass der größte Vorwurf, der einem muslimischen Mädchen gemacht werden kann, der ist, sie benehme sich wie eine Deutsche. Generell ist zu konstatieren, daß in jüngerer Zeit ausgesprochen deutschfeindliche – wie übrigens auch antijüdische – Übergriffe zunehmen.

In der ethnischen Zusammensetzung der Opfer bildet sich diese Entwicklung allerdings nicht so deutlich ab. Zwar sind nach wie vor ethnisch deutsche Nichterwachsene die bevorzugten Opfer, die demographische Entwicklung hat aber auch hier Konsequenzen, indem in den „Kiezen“, in denen die Taten vor allem begangen werden, nur noch wenige Deutsche leben. Deshalb greifen vor allem arabische Täter gerne auch auf türkische Opfer zurück, die ihnen dadurch unangenehm auffallen, dass sie z.B. regelmäßig die Schule besuchen, eine Ausbildung machen etc.

3. Die Effektivität staatlicher Gegenmaßnahmen
Nach nunmehr viereinhalbjähriger Tätigkeit der Intensivtäterabteilung ist resümierend festzustellen, dass die Lage in dem hier bearbeiteten Kriminalitätsspektrum sich zwischenzeitlich als weitaus ernster herausgestellt hat, als dies noch im Jahre 2003 angenommen wurde. Wurde zu diesem Zeitpunkt in Übereinstimmung mit der Kriminalpolizei davon ausgegangen, dass zwischen 200 und 300 Personen als mögliche Intensivtäter in Betracht kommen könnten, so hat sich diese Schätzung als deutlich zu niedrig herausgestellt. Nach den inzwischen erlangten Erkenntnissen ist vielmehr davon auszugehen, dass es mehrere 1000 Personen gibt, die aufgrund
ihrer Bedenkenlosigkeit und sonstigen Grundeinstellung jederzeit bereit wären, ihnen sich anbietenden Führungsfiguren zu folgen und serienweise auch schwerste Straftaten zu begehen.

Einer der Hauptursachen hierfür dürfte darin zu suchen sein, dass die zahlenmäßig größte Tätergruppe, nämlich junge männliche Kriminelle orientalischer Herkunft, in einer Sozialisation heranwachsen, in welcher – außerhalb der Familie – das Bestehen eines gänzlich gesetzlosen Lebenskonzeptes zur weitverbreiteten Normalität gehört. Die Angehörigen dieser Tätergruppe zeichnen sich denn auch insbesondere durch völlig fehlende Unrechtseinsicht und weitgehende Resistenz gegen polizeiliche und justizielle Maßnahmen aus. War dies früher nur ein sich aufdrängender Eindruck, so ist nunmehr in zahlreichen Fällen durch Erstellung der Lebensläufe bewiesen, dass weder polizeiliche Vorladungen und Vernehmungen noch gerichtliche Hauptverhandlungen für sich genommen auch nur den geringsten Eindruck auf diese Täter zu machen scheinen. Selbst kurzzeitige Freiheitsentziehungen wie vorläufige Festnahmen und Arreste gehen scheinbar spurlos an ihnen vorbei. Nicht einmal der Erlass von Haftbefehlen mit sofortiger Haftverschonung oder die drohende Verurteilung zu einer Jugendstrafe mit Bewährung respektive Vorbewährung kann die übergroße Mehrheit von ihnen von weiterer serienmäßiger Begehung schwerer Straftaten abhalten. Selbst in einer solchen Lage lassen sie die Hauptverhandlungen in gelangweilt-belästigter Attitüde über sich ergehen und sind von ihren Verteidigern nur unter großen Mühen zu einigen Floskeln des Bedauerns und vorgetragener Einsicht zu bewegen. Es gibt nur eine einzige Maßnahme, die sie wirklich beeindrucken könnte, nämlich die Haft. So entspricht es polizeilichen Erfahrungen, dass Täter, die bereits einige Monate Untersuchungshaft hinter sich haben, in ihrem Auftreten und Verhalten deutlich vorsichtiger geworden sind. Dem entsprechen die hiesigen Erfahrungen mit diesem Täterkreis, die darauf hindeuten, dass die Wirkung vollzogener Untersuchungshaft meist mehrere Monate anhält und ggf. auftretende Rückfälligkeit sich meist in eher leichteren und deutlich weniger Taten niederschlägt.

Damit stellt die Tätergruppe junger Männer orientalischen Ursprungs die Anwender des JGG (Jugendgerichtsgesetzes) vor das Dilemma, dass dessen abgestuftes Sanktionenkonzept bei dieser Zielgruppe schlicht nicht wirkt; will man bei ihnen erzieherische Wirkungen erzielen, muss man sie hierfür erst durch Vollzug mehrmonatiger Haft bereit machen. Dies bedeutet aber weiter, dass eine spürbare, insbesondere sich statistisch auswirkende Verringerung der Fallzahlen in den von den hier bearbeiteten Tätern bevorzugten Deliktsfeldern erst dann erzielbar erschiene, wenn es möglich wäre, die Täter schon nach Begehung ihrer ersten schweren Tat in Untersuchungshaft zu nehmen. Diese Möglichkeit wird vom geltenden Recht jedoch derzeit nicht geboten.

Etwa Ende des Jahres 2005 begann die Mitarbeiter der Abteilung das Gefühl zu beschleichen, einem Fass (oder besser wohl: Sumpf) ohne Boden gegenüberzustehen. Zugleich hatte die Arbeitsbelastung, vor allem durch Sitzungsdienste und Hafttermine aller Art, einen Umfang angenommen, welcher es geboten erschienen ließ, sich Klarheit über das Täterpotential zu verschaffen. Das zuständige Referat der Generalstaatsanwaltschaft wurde daher gebeten, eine Liste mit allen Tätern zu erstellen, die wenigstens fünf Eintragungen wegen „einschlägiger“ Gewalttaten (§§ 223ff., 249ff StGB) in AStA (Registratursystem der StA Berlin) hatten, wobei Doppelvergaben, also interne Abgaben, herausgefiltert werden sollten.

Im Mai 2006 wurde die gewünschte Liste vorgelegt. Daraus ergab sich, dass es insgesamt 3608 Personen gab, die die genannten Voraussetzungen erfüllten, darunter 613 Personen, die zehn und mehr und 144 Personen, die fünfzehn und mehr solcher Verfahren aufwiesen.

Diese Zahlen hatten im Sommer des Jahres 2006 zu einer grundsätzlichen Begrenzung der Zuständigkeit der Abteilung auf solche Täter geführt, die mindestens zehn Gewalttaten begangen hatten, während bis dahin keine feste Untergrenze gegolten hatte. In früheren Zeiten nannte man ein solches Vorgehen „Frontbegradigung“.

Der diesjährige Suchlauf führte am 14. Juni zu dem Ergebnis, dass nunmehr 4330 Täter mit fünf und mehr, 847 Täter mit zehn und mehr und 239 Täter mit fünfzehn und mehr Taten registriert waren. Dies entspricht Zunahmen um ca. 20% bei den „Fünfern“, 38% bei den „Zehnern“ und gar 66% bei den „Fünfzehnern“.

Nur ein Quartal später wurde der Suchlauf wiederholt und zeigte auf, wie dramatisch sich die Kriminalitätsentwicklung im Gewaltbereich insbesondere bei den sehr jungen Tätern tatsächlich gestaltet: Am 14. Juni 2007 waren es noch 2191 Nichterwachsene, darunter 31 Kinder, am 28. September 2007 waren es bereits 2363, darunter 46 Kinder. Innerhalb von gerade mal drei Monaten stieg die Zahl der jungen Täter mit wenigstens fünf in AStA verzeichneten Gewalttaten somit um 172.

Alle Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden haben es somit nicht vermocht, dem rasanten Anstieg der Täterzahlen spürbar entgegenzuwirken.

Auch außerhalb des Bereichs von Polizei und Justiz, insbesondere bei Schul-, Sozial- und Jugendbehörden, treffen die Ergebnisse der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte auf eine staatliche Maschinerie, die seit langem auf Hochtouren mit Drehzahlen weit im „roten Bereich“ läuft. Geschaffen für eine Welt, in der Jugenddelinquenz eher als Ausnahme auftritt, leidet sie an einem schwerwiegenden Problem, nämlich dem Mengenproblem. Es gibt zu viel Auffällige und viel zu Wenige, die intervenieren könnten und erst recht zu wenig Möglichkeiten, das Nötige zu tun.

Am Mengenproblem gälte es daher anzusetzen.

III. Schlussfolgerungen:
Nachdem mittlerweile Täter mit Migrationshintergrund bzw. Ausländer den Löwenanteil der sog. gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere der Straßen- und Drogenkriminalität, stellen, bedarf es daher speziell auf diesen Personenkreis abgestimmter Maßnahmen, wenn man ein weiteres Ausufern der von ihm getragenen Kriminalitätsspektren verhindern oder gar ein Zurückdrängen erreichen will. Dies wäre aber zugleich die Grundvoraussetzung für die Integration des gegenwärtig problematischen Teils der Zugewanderten in die im Werden begriffene neue deutsche Gesellschaft, was weiterhin scheitern wird, wenn dieser fortfährt, das Gros der Jungkriminellen hervorzubringen.

1. Bekämpfung der Symptome:
Zunächst muss es darum gehen, die öffentliche Sicherheit in den unsicher gewordenen Gebieten wieder herzustellen und sie im übrigen zu bewahren. Integrationsfördernde Maßnahmen welcher Art auch immer werden ihr Ziel verfehlen, wenn die Bewohner bestimmter Stadtteile nicht angstfrei ihrem Alltagsleben nachgehen können. Benötigt wird daher die Möglichkeit, die Begehung schwerer Taten zuverlässig auf das nie verhinderbare Mindestmaß zurückzudrängen. Hierzu bedarf es einschneidender Maßnahmen.

a) polizeiliche Mittel
Hilfreich und vor allem sofort wirksam wäre bereits der Einsatz von mehr „Grün“ auf der Straße. Die öffentlichen Räume in den betroffenen Gebieten müssen der Herrschaft krimineller Jugendlicher deutlich sichtbar für alle wieder entrissen werden. Hierzu ist der Einsatz verdeckt operierender Kräfte nicht ausreichend. Schulen, an denen es zu einer Häufung von Gewalttaten durch zumeist schulfremde Personen kommt, müssen zur Not unter Polizeischutz gestellt werden etc. Wer hier finanzielle Engpässe als Entschuldigung für das Unterlassen des Erforderlichen heranzieht, lässt außer Acht, dass ein „weiter so“ schon aus volkswirtschaftlicher Sicht, nämlich bei Berücksichtigung der von den Kriminellen angerichteten Schäden, zu weitaus höheren Kosten führen wird als die nötige Polizeipräsenz je kosten könnte. Darüber hinaus kämen die sozialen Folgen uns alle ausgesprochen teuer zu stehen.

b) strafrechtliche Instrumente
Angesichts der entstandenen Lage weiter darauf zu setzen, die immer stärker werdende Neigung zu Gewalttaten insbesondere junger Männer orientalischer Herkunft werde sich wieder von alleine geben, sich gewissermaßen „auswachsen“, wäre mehr als realitätsfern. Auch sollte niemand erwarten, dass „hungrige“ junge Männer, die seit Kindertagen an ein delinquentes Leben gewöhnt sind und die schon auf Grund ihrer nicht vorhandenen Qualifikationen in der Legalität niemals das von ihnen erstrebte Lebensniveau erreichen könnten, freiwillig bereit wären, dieses ihnen zudem verachtenswert erscheinende legale Leben zu führen. Vielmehr bilden sie ein ideales Reservoir für die Fußtruppen des organisierten Verbrechens. Diese Mechanismen aufzubrechen ist erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte möglich. Hierzu muss das Haftrecht in der Art geändert werden, dass bereits die Begehung einer solchen Tat – insbesondere eines Verbrechens (Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 Abs. 1 StGB) – als Haftgrund ausreicht, und zwar auch – und gerade – bei nichterwachsenen Tätern (Wegen der rechtstechnischer Einzelheiten vgl. Verf. in: der Kriminalist 05/06, S. 205ff., (210)). Ein solches Haftrecht gäbe Polizei und Justiz endlich die Möglichkeit, in der erforderlichen Schnelligkeit und Deutlichkeit zu reagieren, was eine Verfestigung delinquenter Verhaltensmuster bei den Tätern im Regelfall erst gar nicht zuließe, abschreckend auf das Umfeld weiterer tatbereiter Personen wirken und als Konsequenz das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Raum zunehmend verbreiten würde. Den Tätern würde hierdurch schließlich die Möglichkeit genommen, sich scheinbar risikolos auf ein Leben außerhalb der Legalität einzustellen und demzufolge auch den Themenfeldern Schule und Arbeit mit Gleichgültigkeit bis Ablehnung gegenüberzustehen.

Polizei und Strafjustiz alleine würden aber wohl auch mit den vorstehend skizzierten Möglichkeiten nur eine Beruhigung der Täter und dadurch mittelbar auch der Lage erreichen können, der Druck könnte und müsste flankierend durch weitere Maßnahmen verstärkt werden, wollte man ernstlich einen Durchbruch erzielen.

c) öffentlich-rechtliche Instrumente
Es muss erreicht werden, dass besonders auffällige ausländische Kriminelle außer Landes geschafft oder sonst „aus dem Verkehr“ gezogen werden können, damit sie – insbesondere für nachwachsende Kinder und Jugendliche – kein Beispiel mehr geben und andere zur Nachahmung animieren können. Als abschreckendes Beispiel würden sie hingegen präventiv wirken. (Nach meinen Informationen wurde dies am Beispiel des berühmten „Mehmet“ aus München überdeutlich.)

Hier gibt es derzeit erhebliche Defizite.

aa) Verfahrensrechtliches
Zur Abkürzung des überaus komplizierten und langwierigen Ausweisungsverfahrens sollte die Ausweisung in den Katalog der „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ des StGB (§§ 61ff.) aufgenommen werden. Niemand kann schließlich besser beurteilen, ob ein Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, als der Strafrichter, der ihn soeben verurteilt hat. Mit der Rechtskraft des Strafurteils hätte man so zugleich eine bestandskräftige Ausweisung, wodurch schon eine bedeutende Abkürzung des Verfahrens erreicht wäre. (Ganz nebenbei hätte man hierdurch auch einen spürbaren Beitrag zur Entlastung der Justiz geleistet, da der Verwaltungsrechtsweg gegen die verhängte Ausweisung erspart würde.)

bb) Abschiebungshindernisse
Die Abschiebbarkeit der ausländischen IT stellt sich gegenwärtig (Quelle: LABO Berlin, Stand: 05.12.2007) wie folgt dar:

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Mehr als 72% aller noch nicht eingebürgerten IT können somit nicht abgeschoben werden.

Der Löwenanteil von ihnen genießt innerstaatlichen gesetzlichen Ausweisungsschutz, der aus den Regelungen der §§ 53ff. AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) folgt. Das Gesetz unterscheidet zwischen der zwingenden Ausweisung (§ 53), der im Regelfall (§54) und der nach Ermessen (§ 55). Für eine zwingende Ausweisung verlangt das Gesetz grundsätzlich eine Verurteilung zu mindestens drei Jahren (Gegenwärtig macht das Gesetz hier keinen Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Jugendstrafe, obwohl die verhängten Strafen im Jugendbereich für vergleichbare Taten deutlich niedriger sind als im Erwachsenenbereich. Damit soll wohl auf das jugendliche Alter der Täter Rücksicht genommen werden. Dies ist für eine der Gefahrenabwehr dienende Vorschrift ein merkwürdiger Gedanke; schließlich macht es für die Opfer keinen Unterschied, ob sie von einem Erwachsenen oder einem Nichterwachsenen beraubt, zusammengeschlagen, vergewaltigt etc. werden.) und für die Regelausweisung eine solche von zwei Jahren ohne Bewährung (Lediglich bei einigen wenigen Straftatbeständen löst sich der Gesetzgeber im Katalog der Regelausweisungstatbestände von der Kopplung an eine strafrechtliche Verurteilung. Dies betrifft neben den terroristischen Aspekten (Aufruf zur Gewaltanwendung, Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland usw.) auch den Btm-Handel.); alles andere fällt unter die Ermessensausweisung. Diese Grundregeln werden für sogenannte privilegierte Ausländer, wie z.B. im Inland geborene oder aufgewachsene Minderjährige mit rechtmäßigem Aufenthalt durch § 56 weiter eingeschränkt mit der vorstehend dargestellten Konsequenz.

Es wären deshalb die Ausweisungstatbestände zu ver- bzw. die Ausweisungsschutztatbestände zu entschärfen, indem die erforderliche Verurteilung in § 53 Nr. 1 AufenthG auf ein Jahr Freiheitsstrafe (im weiteren FHS) oder zu Jugendstrafe (im weiteren JS) wegen eines Verbrechens (!) reduziert wird und diejenige in § 54 Nr. 1 AufenthG auf unbedingte FHS von einem Jahr oder JS schlechthin. Die Ausnahmeregelung vom besonderen Ausweisungsschutz des § 56 Abs.1 S.1 AufenthG in Abs. 2 S. 3 dieser Vorschrift wäre auch auf Minderjährige zu erstrecken. Dementsprechend ist die Vorschrift des § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG (= Ausnahme vom Abschiebungsverbot) dahingehend anzupassen, dass FHS von einem Jahr (wegen einer Vorsatztat) und JS genügt.

Seit einer Entscheidung des BVerwG vom 03.08.2004 (BVerwGE 121, 315-324) entfaltet Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, in dem Fragen der Arbeitserlaubnis etc. geregelt wurden (im weiteren Art. 7 ARB 1/80), insofern Ausweisungsschutz, als unter die Regelungen dieses Beschlusses fallende türkische Staatsangehörige nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden können. Mithin entfallen bei diesen Personen die zwingende und die Regelausweisung. Der Status als von Art. 7 ARB 1/80 geschützter Person scheint sinnigerweise auch de facto vererbbar zu sein, was nicht nur dazu geführt hat, dass „Mehmet“ wieder zurück nach Deutschland durfte, sondern auch dazu, dass fast 17% der ausländischen IT darunter fallen oder dies wenigstens in Betracht kommt, weshalb sie nicht ausgewiesen werden können.

Dieser Zustand ist nun kein gottgegebener, sondern beruht letztlich auf der Rechtsprechung des EuGH (Selbst eine (längere) Straf-, geschweige denn Untersuchungshaft vernichtet das einmal erworbene Recht nach Art. 7 ARB 1/80 für Kinder türkischer Arbeitnehmer nicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene nach der Haftentlassung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes wieder eine Erwerbstätigkeit findet, es genügt lediglich das Lippenbekenntnis, irgend wann einmal arbeiten zu wollen [EuGH Urteil vom 07.07.2005 – C 373/03 – ). Das einmal erworbene Aufenthaltsrecht geht auch nicht dadurch verloren, wenn der Begünstigte ein von seinen Eltern völlig unabhängiges Leben führt und mithin von einer Eltern-Kind-Beziehung keine Rede sein kann [EuGH Urteil vom 18.07.2007 – C 325/05 – für einen 21-jährigen türkischen Staatsangehörigen].), die das BVerwG übernommen hat. Es wäre daher die Rechtsquelle zu ändern, wollte man zur früheren, deutlich vernünftigeren Rechtslage zurückkehren. Hierzu müsste also z.B. eine EU-Richtlinie geschaffen oder besser noch zwischen der EU und der Türkei ein Vertrag geschlossen werden, in dem Ausweisungstatbestände geregelt werden. Dies bedürfte einer Initiative mindestens einer der beteiligten Regierungen, z.B. der Bundesregierung. Gehört habe ich jedenfalls noch nichts davon, dass derlei auch nur beabsichtigt wäre.

Schließlich stellt auch die Passlosigkeit, häufig verbunden mit Verbergen der wahren Identität, ein beträchtliches Abschiebungshindernis dar.

Erfahrungen bayerischer Ausländerbehörden, die, gestützt auf die Vorschrift des § 54a AufenthG – libanesische Rauschgifthändler aus Großstädten wie München in winzige Orte des Bayerischen Waldes „verbannt“ haben, was dazu führte, dass davon Betroffene beim Schwammerlsuchen ihre verloren geglaubten Papiere wiederfanden und sich zur Ausreise bereit erklärten, zeigen, dass durch Entfaltung
entsprechenden Drucks auch hier Erfolge möglich sind. Nun ist allerdings den Bewohnern des Bayerischen Waldes oder vergleichbarer Gebiete nicht zuzumuten, die tausenden und abertausenden ausländischen Kriminellen Deutschlands ohne bekannte Papiere aufzunehmen, zumal die abschreckende Wirkung hierdurch deutlich leiden dürfte; es sind also andere Wege zu beschreiten.

Zur besseren Durchsetzbarkeit einer bestandskräftig verhängten Ausweisung müsste daher in den Fällen, in denen die Abschiebung an der mangelnden Mitwirkung des Ausländers scheitert, z.B. am fehlenden Passantrag, die Möglichkeit der Erzwingungshaft bestehen. Es ist schließlich nicht einzusehen, weshalb in anderen Fällen, in denen Bürger ihren Rechtspflichten nicht nachkommen, dies auch durch Anordnung von Haft durchgesetzt werden kann und ausgerechnet die aufgrund Straffälligkeit ausgesprochene Ausweisung nicht.

Ferner müsste für diejenigen generell nicht abschiebbaren Ausländer schlussendlich – soweit sie gefährlich sind – über Sicherungshaft nachgedacht werden, die im Falle freiwilliger und kontrollierter Ausreise aufzuheben wäre.

cc) Verhinderung der Einbürgerung Krimineller
Es gilt ferner zu verhindern, dass immer mehr ausländische Kriminelle schon deshalb vor Ausweisung sicher sind, weil sie deutsche Staatsangehörige werden. Hierbei handelt es sich, wie die bereits genannten Einbürgerungsquoten von IT nichtdeutscher Herkunft zeigen, keineswegs um ein Randproblem.

Hierzu sind zunächst die kriminalitätsbezogenen Ausschlussgründe für die Einbürgerung deutlich zu verschärfen.

Zwar bestimmt § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz), dass der Einbürgerungsbewerber nicht wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft worden sein darf. Allerdings erklärt das Gesetz das von ihm aufgestellte Erfordernis der bisherigen Unbestraftheit schon drei Paragraphen weiter, nämlich im § 12a StAG, für null und nichtig, indem es zahlreiche geringere Bestrafungen ausdrücklich davon ausnimmt, womit letztlich der Ausschlussgrund des § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG leerläuft. Statt auf verhängte Strafmaße abzustellen, sollte die potentielle Gefährlichkeit des Einbürgerungsbewerbers geprüft werden dürfen und müssen, indem z.B. die Art der begangenen Tat(en) gewürdigt wird, also z.B. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Tat aus dem Bagatellbereich (= Höchststrafe 1 Jahr) etc., wobei allerdings eine Verurteilung zu einer FHS von einem Jahr oder JS wegen einer Vorsatztat in jedem Fall einen Ausschlussgrund darstellen sollte.

Probleme scheint es auch bei der sog. Minderjährigeneinbürgerung zu geben, also der Einbürgerung von Kindern als Folge der Einbürgerung ihrer Eltern. Nach der Erfahrung von Mitarbeitern der Ausländerbehörde Berlin ist es für kriminelle minderjährige Ausländer häufig einfacher, eingebürgert zu werden als eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Auch in meiner Abteilung musste ein solcher Fall registriert werden.

Von interessierter Seite wird auch die Adoption genutzt, um junge Kriminelle zu deutschen Staatsbürgern zu machen. Ermöglicht wird dies durch die Regelung des § 6 StAG, die Minderjährigen bei Annahme als Kind durch einen Deutschen ohne weitere Prüfung die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht. Dies gälte es durch Einführung einer Ausnahmeregelung bei Straffälligkeit des Adoptierten zu ändern.

Eminent wichtig wäre es auch, den familiären Hintergrund des Einbürgerungsbewerbers berücksichtigen zu dürfen. So ist der von uns festgestellte hohe Einbürgerungsgrad ausgerechnet der Angehörigen hochkrimineller Familien mit arabischem Hintergrund das Ergebnis einer von diesen Familien gefahrenen regelrechten Einbürgerungsstrategie. Deren Frauen, die in strafrechtlicher Hinsicht kaum jemals auffallen, gelang es zumindest vor der Einführung des Erfordernisses von Deutschkenntnissen häufig problemlos, eingebürgert zu werden, womit dann ihre Angehörigen, insbesondere kriminelle Ehemänner und Söhne, wegen Art. 6 GG nicht nur einen erhöhten Ausweisungsschutz erlangten, sondern wodurch ihre weiteren Nachkommen natürlich ebenfalls Deutsche wurden und werden.

Dies gälte es zu vermeiden, indem ein entsprechend formulierter Ausschlussgrund in den § 10 StAG eingefügt wird.

Einklagbare Einbürgerungsansprüche sind schließlich generell ein Freifahrtschein für Kriminelle in den gesicherten Aufenthaltsstatus, weil häufig zwar Erkenntnisse zu der betreffenden Person vorliegen, die vernünftigerweise klar gegen eine Einbürgerung sprechen würden, sich aber nicht gerichtsfest belegen lassen. Wer an dieser Stelle sofort die Unschuldsvermutung ins Feld führt, übersieht, dass die Versagung der Einbürgerung keine staatlich verhängte Strafe darstellt. Auch ist die Einbürgerung weder ein Menschen- noch ein Grundrecht, sondern der Akt der Einbürgerung wird – soweit mir bekannt ist, weltweit – traditionell nur denen zuteil, die willkommen sind. Sie sollte deshalb auch künftig wieder denjenigen vorbehalten bleiben, die wir guten Gewissens und aus voller Überzeugung unsere Mitbürger nennen wollen. Diejenigen, die uns nicht willkommen sind, müssen wir auch ablehnen können.

Aus demselben Grund müsste die Vorschrift des § 4 Abs. 3 StAG, die unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt auch den Kindern hier lebender Ausländer verleiht, dringend wieder gestrichen werden, sie ermöglicht Einbürgerung ohne Ansehen der Person, also – quasi blind – u.U. auch den Kindern krimineller Sippen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihrerseits kriminell werden!

Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich der zahllosen bereits eingebürgerten Kriminellen. Hier sollte nach dem Vorbild des § 25 StAG ein automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten, sobald der Betreffende innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung einen Ausweisungstatbestand nach §§ 53f. AufenthG erfüllt.

Zu Strafhaft verurteilten Doppelstaatlern sollte schließlich der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Angebot der anschließenden Ausweisung und großzügigem Gebrauch von § 456a StPO (= Absehen von der Vollstreckung bei Ausweisung und Auslieferung) schmackhaft gemacht werden.

2. Bekämpfung der Ursachen
Geht man von der These aus, dass die wichtigsten kriminogenen Verhältnisse in Ghettobildung, mangelnder Integration bei fehlender Mehrheitsgesellschaft, abweichenden Wertevorstellungen, gänzlich unzureichender Sprachkenntnis sowohl im Deutschen als auch in der Muttersprache, unzureichender Alphabetisierung und daraus folgender weitgehender Chancen- und Perspektivlosigkeit zu suchen sind, wird klar, dass die weitere Ausbildung der vorgenannten Erscheinungen verhindert und jene – falls irgend möglich – weitestgehend zurückgedrängt werden müssen, zumal sie auch künftige Integration mindestens erheblich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.

Es führt schließlich kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass die entstandenen kriminalitätsfördernden Verhältnisse auch mit der schieren Zahl von Ausländern bzw. Migranten in den hochbelasteten Quartieren zu tun haben sowie mit der „Qualität“ derselben, insbesondere ihrer sozialen Herkunft, ihrer Integrationsfähigkeit und –willigkeit etc. Hieraus folgt zwingend auch die Lösung, nämlich Reduzierung der Zahl der nicht integrierbaren Ausländer auf ein verkraftbares Maß.

Schon die Umsetzung der oben zu 1. vorgeschlagenen symptomatischen Maßnahmen würde hier eine gewisse nicht gering zu erachtende Erleichterung bringen.
Darüber hinaus ist in allererster Linie darauf hinzuwirken, dass die Zahl sozial randständiger Ausländer aus den bereits stark überrepräsentierten Ethnien sich wenigstens nicht noch ständig erhöht. Hierfür hauptverantwortlich war zumindest der trotz Anwerbestopp schon vor mehr als drei Jahrzehnten seitdem weitergeführte Familien- und Ehegattennachzug (§§ 27ff. AufenthG), der – nebenbei bemerkt – auch conditio sine qua non für die bei hier lebenden orientalischen Familien häufig anzunehmenden Zwangsehen ist. Dieser Nachzug ist daher für überrepräsentierte Nationalitäten bzw. Ethnien auf Ausnahmefälle zu beschränken. Dem Ziel der Beschränkung dient die jüngst beschlossene Änderung des § 30 AufenthG, wodurch u.a. das Erfordernis einfacher Sprachkenntnisse bei dem nachziehwilligen Ehegatten eingeführt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob sich hierdurch eine Entlastung ergeben wird.

Eine grundlegende Änderung würde aber wohl nur durch ein Umsteuern in dem Sinne bewirkt werden können, dass das gesetzgeberische Ziel der Integration der Zugewanderten durch Einführung des Prüfsteins der Integrationswilligkeit- und fähigkeit durchgesetzt würde.

Ein Ausländer dürfte somit erst dann die Niederlassungserlaubnis, also den zum unbefristeten Aufenthalt berechtigenden Titel (§ 9 AufenthG) erhalten, wenn er die Gewähr böte, sich zumindest künftig erfolgreich zu integrieren. Bei allen anderen wäre nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis auf eine Beendigung ihres Aufenthalts hinzuwirken. (Ist es wirklich ein revolutionärer Gedanke, dass ein befristeter Aufenthalt endlich ist?)

Zum Zwecke der Ertüchtigung möglichst vieler Migranten zum Leben in einer modernen Gesellschaft wäre der mit dem AufenthG zaghaft begonnene Weg der Integrationsförderung (vgl. §§ 43ff. AufenthG) konsequent fortzusetzen. Ziel muss es sein, alle hier lebenden Ausländer, die einen dauerhaften Aufenthalt anstreben, zu Integrationskursen zu verpflichten – und zwar auf eigene Kosten -, sofern sie dessen bedürfen; im Falle für die Beschulung ungenügender Deutschkenntnisse von Kindern sind die Eltern auf ihre Kosten zur Nachschulung zu verpflichten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen wäre der Aufenthaltstitel zu widerrufen. So wäre auch zu verfahren in allen Fällen, in denen sich die mangelnde Integrationswilligkeit bzw. –fähigkeit hier lebender Ausländer durch deren Verhalten herausstellt. So erscheint z.B. der weitere Aufenthalt einer Familie, die eines ihrer Mitglieder zur Wahrung der Familienehre ermorden lässt, nicht hinnehmbar. (Diese Auffassung hat auch der Berliner Innensenator nach dem Fall Sürücü öffentlich vertreten, wobei ihm sicherlich klar war, dass die gegenwärtige Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung nicht zulässt. Von einer Berliner Bundesratsinitiative zur Herstellung einer dies ermöglichenden Rechtslage hat man indes noch nichts gehört.) Auch der Aufenthalt von Familien, von deren drei Söhnen zwei bereits kriminell auffällig geworden sind und der dritte nur deshalb nicht, weil er erst sechs Jahre alt ist, erscheint unter Integrationsgesichtspunkten als nicht sonderlich aussichtsreich und wäre zu beenden.

Noch vor kurzer Zeit wären solche Vorschläge als „Zwangsgermanisierung“ verunglimpft worden. Die Ereignisse in Holland, Frankreich und nicht zuletzt in London haben jedoch gezeigt, dass das Unterlassen einer sei es auch erzwungenen Integration sogar geeignet ist, den Weg zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu bereiten. Mindestens ist aber zu erwarten, dass bei ungehindertem Fortschreiten der gegenwärtigen Entwicklung innerhalb weniger Jahre immer größer werdende Bereiche Berlins und anderer Ballungsräume zu „no-go-areas“ verkommen würden. Es besteht somit keine Alternative.

IV. Realisierung?
Juristenkollegen, die sich, ohne zu kollabieren, bis hierhin durchgekämpft haben, werden spätestens jetzt mit letzter Kraft hervorstoßen, dass die Vorschläge ja alle verfassungswidrig sind.
Ich weiß, ich weiß, da gäbe es gegenwärtig in Karlsruhe sicher das eine oder andere Problem. Allerdings ist zur Frage der Verfassungswidrigkeit darauf hinzuweisen, dass es keineswegs die Verfassung ist, die z.B. postuliert, dass ein im Ausland lebender Ausländer, der im Ausland einen im Inland lebenden Ausländer heiratet, hierdurch u.U. ein Aufenthaltsrecht im Inland erwirbt. Es sind vielmehr die Verfassungsrichter, die derlei Aussagen treffen und sich zur Begründung ihrer Auffassung auf die Grundrechte berufen („Art 6 Abs. 1 (GG) umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung und das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben im tatsächlichen Sinne und begründet insoweit eine aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung von Art 6, die durch Nachzugsregelungen und Warteregelungen berührt wird“, BVerfGE 76, 1-83). Sie sind es schließlich, die die alleinige Deutungshoheit über die Verfassung haben.

Nun ist es jedoch für Juristen keine neue Erkenntnis, dass Gerichte – auch höchste Gerichte – hin und wieder ihre Rechtsprechung ändern. Das BVerfG macht hier keine Ausnahme; was gestern von Verfassungswegen nicht zu beanstanden war, kann heute ohne weiteres dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit unterfallen und umgekehrt, ohne dass die Verfassung auch nur im Geringsten geändert worden wäre. Geändert haben sich die Auffassungen der entscheidenden Personen bzw. – in solchen Fällen häufiger – es wurden die Personen ausgetauscht. Es ist also keineswegs gesagt, dass die hier unterbreiteten Vorschläge nicht morgen der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten könnten.

Hierzu könnte es hilfreich sein, Verfassungsrichter zum Zwecke der Weiterbildung z.B. eine Nacht mit Kräften der OGJ (Operative Gruppe Jugendgewalt, spezialisierte Einsatzkräfte der Berliner Polizei) im „Kiez“ verbringen zu lassen; die hierbei gemachten Erfahrungen und gewonnenen Einsichten könnten bereits geeignet sein, die eine oder andere Frage in neuem Licht zu betrachten.

Entscheidend für die Realisierung ist freilich der politische Wille. Ein dahingehender ist derzeit nicht in Sicht. Auch dies kann sich aber ändern, z.B. dadurch, daß die Größe des Problems in immer weiteren Kreisen der Öffentlichkeit bekannt wird und sich auf diese Weise Druck aufbaut, dem sich die Politik schließlich nicht mehr entziehen kann. Es bleibt zu hoffen, dass dies geschieht, bevor das Problem in vornehmen Villenvororten – den bevorzugten Wohnorten unserer Entscheider in Staat und Gesellschaft – spürbar geworden ist, denn dann hätten wir in den „Kiezen“ bereits Bürgerkrieg.

» Der Vortrag von Roman Reusch im pdf-Format [34]

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