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Islam-Prozess Hamburg: Farce durch Ignorierung von Fakten

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Ich war zwar schon im Vorfeld gewarnt worden, dass man als rechtskonservativer Islamkritiker in dieser traditionell linksdrehenden Stadt kaum Chancen auf eine faire Behandlung durch die Justiz hat, aber das Ausmaß des Unrechts am 7. Oktober 2020 [1] hat mich dann doch überrascht. Dort fand keine objektive Gerichtsverhandlung statt, sondern eine absolute Farce.

Im Hamburger Amtsgericht traf ich auf eine verhältnismäßig junge Richterin, die sich wie eine Anklägerin verhielt, und einen Staatsanwalt, der aus seiner linken Gesinnung kein Hehl machte. Für dieses Tandem stand augenscheinlich schon vor Beginn der Gerichtsverhandlung das Urteil fest, und so übernahm die Richterin auch eins zu eins das Strafmaß, das der Staatsanwalt forderte: 120 Tagessätze à 20 Euro, insgesamt 2400 Euro, und das für das Aussprechen von Tatsachen zur Todesstrafe bei Apostasie im Islam und dessen faschistischen Charakters.

Ich hatte zu meiner Verteidigung im Vorfeld schon umfangreiche Faktenbelege eingereicht. Sogar der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zur Apostasie im Islam eine 24-seitige Ausarbeitung [2] vorgelegt, in der auf die Todesstrafe ausführlich eingegangen wird. Der Ex-Moslem Nassim Ben Iman, um den es in meinem Redebeitrag ging, schickte ein persönliches Statement, in dem er alles unterstrich, was ich sagte. Die Strafprozessordnung von elf islamischen Ländern, die Ermordungen von Islam-Aussteigern legitimieren, bestätigende Rechtsurteile der höchsten sunnitischen juristischen Instanz, der Al-Azhar-Universität in Kairo, Bestimmungen des „Europäischen Rates für Fatwa und Forschung (ECFR), mehr als 200 dokumentierte „Ehren“-Morde in Deutschland, zeitlos gültige Befehle Mohammeds aus den Hadithen und einschlägige Koranbefehle unterfüttern allesamt meine Aussagen. Alles zusammen liegt eine umfassende Beweisführung vor, die ein eindeutiges Bild liefert. Für den, der sehen will.

Da muss sich die Richterin gedacht haben, es könnte schwierig werden, einen Schuldspruch zu rechtfertigen. So meinte sie dann im Gerichtssaal, man müsse meine gesamte Rede im Kontext sehen, um das Gesagte einordnen zu können. Und die Anklage werde auch noch zusätzlich zur „Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen“ auf den Vorwurf der „Volksverhetzung“ erweitert. Hierzu hatte sie einen Beamer aufgebaut, mit dem sich das Gericht und die Zuschauer meine knapp halbstündige Rede vom 7.11.2018 ansahen, in der es hauptsächlich um die Aussagen von Hans-Georg Maaßen, die zu seiner hinterhältigen Entlassung als Verfassungsschutzpräsident führten, und den UN-Migrationspakt ging. Da aber vieles in diesem Zusammenhang auch mit dem Politischen Islam zu tun hat, floss er immer wieder in meine Rede ein.

Nicolas P., ein mir unbekannter Hamburger, der mich sogleich am Tag nach der Veranstaltung angezeigt hatte, fischte aus meiner Rede damals sechs Passagen heraus, die aus seiner Sicht den Tatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllten, aus meiner Sicht aber lediglich Beschreibung der Realität darstellen. Als ich mich gegenüber der Kripo zu den Vorwürfen äußerte, belegte ich auch jede meiner Aussagen mit den entsprechenden Fakten.

So hatte ich beispielsweise die Gegend um den Hamburger Hauptbahnhof als „islamisch besetzte Zone“ bezeichnet. Der pakistanischstämmige Journalist Shams-Ul-Haq bestätigte das nur einen Monat später am 8.12.2018 in der Hamburger Morgenpost in seinem Artikel [3] „Autor undercover in Hamburgs Moscheen – Islamisten tanzen uns auf der Nase herum“:

„Hinterm Hamburger Hauptbahnhof gibt es eine bemerkenswerte Dichte an Moscheen. Mindestens 20 islamische Gebetshäuser sind dort dicht beieinander. Meist handelt es sich bei diesen Moscheen offiziell um Kulturvereine. Darüber hinaus wird noch in etlichen Hinterzimmern und Wohnungen gepredigt, die nirgendwo als Gebetshäuser registriert sind.

Ich habe viele der radikalen Moscheen in der Hansestadt besucht. Das Ergebnis: Sogar schon kleine Kinder werden im Islamunterricht systematisch mit salafistischen Gedanken infiziert. All das geschieht, ohne dass die breite Öffentlichkeit davon Kenntnis nimmt. Das ist beunruhigend.

Welche Bedeutung Hamburg in der Szene hat, war lange völlig unbekannt. Dann kam der 11. September 2001. Die Nachricht, dass Mohamed Atta und seine Mitstreiter eine Wohnung in der Marienstraße in Harburg bewohnten, dass sie allesamt in Hamburg radikalisiert worden sind, schockte die Öffentlichkeit. Seither überrascht es niemanden mehr, dass es sich bei Hamburg um einen islamistischen Hotspot handelt.“

Damit bestätigte Shams-Ul-Haq meine Beobachtungen. Um mich nun in diesem „islamistischen Hotspot“ Hamburg vor Gericht zerren zu können, hatte die Staatsanwaltschaft meine Aussagen zur Todesstrafe bei Apostasie und zur faschistischen Ideologie hergenommen, um mir vorwerfen zu können,

„das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsteilen mit unterschiedlichen Bekenntnissen zu gefährden, da derartige Äußerungen die muslimische Bevölkerungsgruppe der Gefahr aussetzt, Objekt intoleranten und aggressiven Verhaltens anderer zu werden“.

Nachdem wir uns im Gerichtssaal die gesamte Rede angesehen hatten, verteidigte ich erneut jede einzelne Aussage, u.a. mit den entsprechenden Befehlen aus dem Koran. Da meinte der Staatsanwalt, der ganz offensichtlich keine Ahnung vom Islam und den zeitlos gültigen Anweisungen Allahs im „Heiligen Koran“ hat, allen Ernstes:

„Es ist Ihnen schon klar, dass Sie aus einem 1400 Jahre alten Buch zitieren, oder?“

Er ist wohl tatsächlich der Meinung, dass es sich beim Koran um ein verstaubtes Geschichtenbuch wie das Alte Testament handele, das heutzutage kaum Wirkung entfalte. Nun, es ist das eine, dass er sich im Islam nicht auskennt, obwohl es eigentlich so sein sollte, wenn er sich zum Ankläger beim Thema aufschwingt. Aber dass er dann noch hartnäckig die Tatsachen ignoriert, ist unentschuldbar und diskreditiert ihn für seine Aufgabe als Staatsanwalt in diesem Prozess.

Dieser Staatsanwalt zeigte sich während des gesamten Prozesses als unverantwortlicher Relativierer, Beschöniger und Verharmloser der Islamisierung Deutschlands. So meinte er, 99.9 % der Moslems in Deutschland seien doch schließlich friedlich, es gebe doch nur einige wenige Extremisten und von den 12.000 Salafisten seien ja auch nur wenige gewaltbereit. Zwangsverheiratung, Ehrenmorde, Beschneidungen, Parallelgesellschaften mit Scharia-Justiz, das gebe es schließlich bei uns ja kaum, und wenn, dann seien es „Einzelfälle“. Deutsche würden im übrigen auch „Ehrenmorde“ durchführen, da hieße das aber „Familienträgödien“. Zudem äußerte er sich abfällig über die „Junge Freiheit“, die eine ausführliche Titelgeschichte über die Todesstrafe beim Ausstieg aus dem Islam veröffentlicht hatte. Dieser Staatsanwalt lebt in einem linksdrehenden Parallel-Universum und will die Realität ganz einfach nicht wahrnehmen.

Die Richterin warf mir in ihrer Urteils-„Begründung“ vor, ich hätte „nicht ausreichend differenziert“ und durch meine Formulierungen „pauschal jeden Moslem als Faschisten beschimpft“. „Viele Moslems“ würden das „nicht ausführen“, was Mohammed tat und befahl. Ich dürfte „keine Grenzen überschreiten“, „nicht verallgemeinern“ und mich „nicht verächtlich über Menschen muslimischen Glaubens äußern“.

All dies Vorgeworfene trifft aber auf meine Ausführungen nicht zu. Ich kritisierte die Ideologie, nicht die Menschen. Aber jegliches Argumentieren war sinnlos. Am Ende war nur eines wichtig: Meine Verurteilung. Der Zweck der Übung ist die Zermürbung eines fundamentalen Kritikers des Politischen Islams.

Aber sie erreichen damit genau das Gegenteil: Wir werden durch solche Unrechtsurteile nur noch entschlossener und härter. Zumal dies auch ein Schlag ins Gesicht aller Ex-Moslems in Deutschland ist, die unter akuten Morddrohungen stehen. Von den über 200 Getöteten einmal ganz abgesehen.

Berufung ist selbstverständlich eingelegt. Wir warten auf die Urteilsbegründung und dann geht es mit den Vorbereitungen auf die Verhandlung vor dem Landgericht los. Wenn nötig, pauken wir dieses Unrecht bis zum Bundesverfassungsgericht hoch. Diese Justiz-Farce wird zu einem einem ähnlichen Fanal wie das damalige Münchner Unrechtsurteil zum Islamfaschismus von der Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, das internationale Empörung auslöste und letztlich auch in einen Freispruch mündete.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [4] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [5]

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