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Spanien: C-Notstandsgesetz von 2020 verfassungswidrig

Bereits 2020 klagte die spanische konservative Partei Vox gegen das Corona-Notstandsgesetz vom März 2020 [1]. Jetzt, nach mehr als einem Jahr teilte das Tribunal Constitucional [2] mit, dass die höchste Instanz innerhalb des spanischen Verfassungsgerichtshofes das „Notstandsgesetz zur Eindämmung der durch Covid-19 verursachten Gesundheitskrise“ in Teilen als Verfassungswidrig ansieht.

Die konservative Mehrheit der elf Richter vertritt die Ansicht, dass ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte der Ausrufung eines Ausnahmezustandes bedurft hätte, der laut spanischer Verfassung nur nach Antrag der Regierung vom Parlament ausgerufen werden kann. Das war der sozialistischen Regierung aber wohl zu umständlich, so wurde kurzerhand einfach ein Alarmzustand ausgerufen und den ließ man sich erst im Nachhinein vom Parlament abnicken.

Aufgrund dieses Notstandsgesetzes durften die Spanier von Mitte März bis in den Mai ihre Wohnungen generell nur aus „triftigen Gründen“, die sie nachzuweisen hatten, verlassen. Das wurde auch streng kontrolliert. Dieser „Hausarrest“ sei illegal gewesen und hätte die Kompetenz des von der Regierung, unter Führung des Sozialisten Pedro Sánchez, ausgerufenen Alarmzustandes überschritten, berichten spanische Medien [3].

Auch wenn dieses Urteil keinem der widerrechtlich daheim „Inhaftierten“ diese Wochen und Monate zurückgeben oder die psychischen Folgen einer de facto Isolationshaft für Alleinlebende ausgleichen kann, so wird es aber wohl Auswirkungen auf die vom Staat verhängten Strafzahlungen für das Brechen der Ausgangssperre haben. Es sollen rund eine Million Strafzahlungen verhängt worden sein, die man den Bürgern nun wohl zurückzahlen wird müssen.

Bleibt noch die Frage, warum mussten die Spanier auf eine, jetzt nach nur zwei Tagen (!) der Beratung, getroffene Entscheidung mehr als ein Jahr warten? Es erinnert irgendwie schon sehr an aktuelle Zustände und politischen Manöver in Deutschland. (lsg)

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Brandner: Harbarth als oberster Richter beschädigt Würde der Justiz

geschrieben von libero am in Alternative für Deutschland (AfD),Deutschland | 59 Kommentare

Heute wurde der CDU-Politiker und langjährige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, durch den Bundesrat zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt.

Sein Vorgänger Andreas Voßkuhle schied turnusmäßig nach zwölf Jahren aus dem Amt aus.

Stephan Brandner, ehemaliger Rechtsausschussvorsitzender und Justiziar der AfD-Fraktion im Bundestag, kritisiert diese Personalie deutlich. Er stellt dabei nicht nur auf die enormen Nebeneinkünfte [4], die Harbarth als Bundestagsabgeordneter hatte, ab.

Neben dieser wichtigen und verantwortungsfallen Aufgabe war er auch Vorstand einer Kanzlei, die unter anderem für VW und Daimler tätig war:

„Es ist absurd, dass ein aufgrund seiner Vita sehr umstrittener, ehemals führender Bundespolitiker, als in Hinterzimmern ausgekugelter Präsident des Bundesverfassungsgerichts nun über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze entscheiden soll, die er selbst vorangetrieben, vielleicht sogar geschrieben hat.

Die Unabhängigkeit und das Ansehen der Justiz, vor allem des Bundesverfassungsgerichts, ist ein hohes Gut. Diese Grundsätze werden durch diese Besetzung mit Füßen getreten. Harbarth ist für diese Position vollkommen ungeeignet – auch wegen der Ungereimtheiten um seine Honorarprofessur und die mutmaßliche Verstrickung seiner Kanzlei in Steuerhinterziehungsdelikte rund um die Cum-Ex-Kriminalität.

Die Entscheidung, ihn zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu machen, beschädigt die Würde des Gerichts in großem Maße und trägt nicht zu seiner Akzeptanz bei.“

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Die AfD stellt jetzt zwei bayerische Verfassungsrichter

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Justiz,Linke | 98 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | In der Bundesrepublik Deutschland ist, wie wir alle wissen, das Grundgesetz die Basis allen Rechts. Dessen oberster Hüter ist ein Staatsorgan, das fälschlicherweise „Bundesverfassungsgericht“ heißt, obwohl der korrekte Name eigentlich „Bundesgrundgesetzgericht“ lauten müsste.

Der Freistaat Bayern ist da schon weiter. Das südlichste Bundesland Deutschland hat sich 1946 eine „richtige“  Verfassung gegeben [5]. Über diese wacht der Bayerische Verfassungsgerichtshof [6].

Dieser besteht aus dem Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, 15 ehrenamtlichen Mitgliedern und deren Vertretern. Die nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Vertreter wählt jeweils der neu konstituierte Landtag am Beginn der Legislaturperiode für die laufende Periode.

Die Zusammensetzung der nichtberufsrichterlichen Mitglieder muss ein Spiegelbild des parteipolitischen Kräfteverhältnisses im Landtag sein. Für wie viele Richter die einzelnen Fraktionen Vorschläge [7] unterbreiten können, richtet sich nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts (Art. 4 Abs. 2 VfGHG).

Zwei AfD Mitglieder für den bayerischen Verfassungsgerichtshof vereidigt

Aufgrund dieser Gesetzeslage mussten die im Landtag vertretenen etablierten Parteien in den sauren Apfel beißen und die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof wählen. Sie haben damit zwei Mitglieder einer Partei, die mit der Brechstange zum „Prüffall“ für den Verfassungsschutz gemacht wurde, in dieses hohe Amt gekürt. Ob sie dabei ihre Hände in den Hosentaschen zur Faust geballt hatten, ist nicht bekannt. Ein ähnliches Kasperletheater zu veranstalten, wie man es mit den Kandidaten der AfD bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten abgezogen hatte, verbot sich hier jedoch, weil die Funktionsfähigkeit des höchsten bayerischen Gerichts gewahrt bleiben muss.

Bei den von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten handelt es sich um den Oberstaatsanwalt im Ruhestand und derzeitigen Landshuter AfD-Kreisvorsitzende Wolfram Schubert (70), sowie den 61-jährigen Rechtsanwalt Rüdiger Imgart aus Weilheim, AfD-Mitglied seit der Gründung dieser Partei und Landtagskandidat. Beide wurden am 29. Januar als Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof vereidigt.

Zu seiner Ernennung äußerte sich Schubert, der auch Mitglied im Landesvorstand der AfD ist, wie folgt:

„Die Aufgabe besteht wie schon in meinen Berufsjahren darin, nach Recht und Gesetz zu entscheiden, nicht nach parteipolitischen Präferenzen. Als ehemaliger Richter und Staatsanwalt hat man das sowieso internalisiert.“

Schubert wird sein Amt als Vorsitzender des AfD Kreisverbandes Landshut abgeben.

PI-NEWS gratuliert den beiden neuen Verfassungsrichtern zu ihrer Ernennung und wünscht ihnen bei der Ausübung dieses verantwortungsvollen Amtes eine glückliche Hand.

Nicht jeder hat eine so edle Einstellung zum höchsten Richteramt

[8]
Die neue Brandenburgische Verfassungsrichterin Juli Zeh, ließ bereits verlauten, woher der Wind bei ihr weht (Foto: CC-BY-SA 4.0 [9] rawpic@protonmail.com [10]).

Leider und wie erwartet haben nicht alle eine so edle Einstellung zu diesem hohen Amt.

In Brandenburg wurde das SPD Mitglied Juli Zeh in das dortigen Verfassungsgericht gewählt.

In einem Interview mit der Basler und der Süddeutschen Zeitung gibt die linke Schriftstellerin freimütig zu, dass sie ihre neue Funktion als Instrument des politischen Kampfes der Linken nutzen will. Auf Tichys Einblick [11] hat Autor Klaus-Rüdiger Mai die Problematik auf den Punkt gebracht. Er schreibt zur Ernennung von Zeh:

Wörtlich gab sie zu Protokoll, dass sie sich auf ihre neue Tätigkeit freut. „Nicht nur, weil ich Volljuristin bin und es mein Traum war, als Richterin zu arbeiten, bis mir die Schriftstellerei dazwischenkam. Sondern auch, weil die kleinen Verfassungsgerichte zu Schlüsselinstitutionen werden. Wenn sie etwa über Klagen rechter Parteien entscheiden müssen, die darauf abzielen, die Arbeit in den Parlamenten aufzuhalten.“ Liest man das Interview im Zusammenhang, wird deutlich, dass eine Verfassungsrichterin Juli Zeh sich von ihren politischen Überzeugungen leiten lassen wird, denn ihr kommt nicht einmal in den Sinn, dass linke Parteien auch mit Klagen „die Arbeit in den Parlamenten“ aufhalten könnten. Die Opposition, wenn sie aus Zehs Sicht von rechts kommt, besitzt unter einer Verfassungsrichterin Zeh also kein Klagerecht mehr. Allein dieser Satz demontiert die Unabhängigkeit der Gerichte.

Die CDU oder die AfD, wenn sie gegen das grundgesetzwidrige Paritätsgesetz im Bundesland Brandenburg klagen wöllten, könnten sich den Gang zum Verfassungsgericht sparen, denn Verfassungsrichterin Zeh würde die Klage abweisen, weil sie „die Arbeit in den Parlamenten“ aufhält.

Die Autorin Zeh, der leider die „Schriftstellerei dazwischenkam“, welch Pech aber auch, dürfte im Jura-Studium, wo es um die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit und Neutralität der Gerichte ging, gefehlt haben.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

So sieht der Marsch durch die Instanzen aus, den die 68er, ihre Kinder und Enkel nun schon fast vollendet haben. Die Folgen werden wir in den nächsten zwei Dekaden erleben und sie werden in fataler Weise an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch der UdSSR erinnern.

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Hamburger Verfassungsgericht bestätigt Rauswurf von Flocken

geschrieben von byzanz am in Deutschenfeindlichkeit,Justiz,Video | 95 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 1. März 2017 hielt Dr. Ludwig Flocken in der Hamburger Bürgerschaft eine Rede in der Aktuellen Stunde zum Thema „Türkischer Nationalismus und demokratiefeindliche Hetze – Hamburg sagt Nein!“ (siehe Video oben).

Flocken stellte fest, dass Türken hierzulande ein Feld besetzten, das die Deutschen bereitwillig geräumt hätten. Patriotismus sei hier, anders als in allen anderen Ländern dieser Welt, geradezu verpönt. Zudem werde die eigene Nation von vielen Politikern und Medien geradezu abgewertet.

Aber eine gesunde Liebe zum eigenen Land sei in der Meinung Flockens der beste Schutz vor dem überbordenden Nationalismus, den viele Türken hierzulande in diesem Vakuum ausbreiteten.

Als Beispiel für die Verachtung des eigenen Landes nannte er Kanzlerin Merkel und die Grünen:

„Sie alle kennen die Bilder von Merkel nach ihrem letzten Wahlsieg, wie sie die Deutschlandfahne wegschmeißt und ihr der Ekel im Gesicht geschrieben steht. Grüne urinieren darauf.“

Zum CDU-Fraktionschef André Trepoll sagte er:

„Bevor Sie, Herr Trepoll (André, CDU-Fraktionschef, die Red.), sich am Deutschenhass der Türken abrackern, kümmern Sie sich erst einmal um Ihren eigenen Deutschenhass.“

Sitzungspräsidentin Carola Veit (SPD) hatte während Flockens Rede ihr Glöckchen gebimmelt und ihn ermahnt. Zudem behauptete sie, er würde faktenfreie Sachen vortragen. Eine halbe Stunde nach seiner Rede entschied sie, nachdem sie sich seine Formulierungen noch einmal genau angesehen hatte, ihn wegen diesen drei Äußerungen von der weiteren Sitzung der Bürgerschaft auszuschließen.

Flockens Klage gegen diesen Rauswurf hat das Hamburger Verfassungsgericht am 2. März zurückgewiesen. Das Hamburger Abendblatt berichtet [12]:

Laut dem Urteil ist das Vorgehen der Bürgerschaftspräsidenten von der Geschäftsordnung der Bürgerschaft gedeckt. Bei der Frage, wann ein Redebeitrag die Schwelle zum „gröblichen Verstoß“ überschreite, gebe es einen Beurteilungsspielraum. Den habe Veit in diesem Fall nicht überschritten. Dies gelte vor allem auch bezogen auf Flockens Äußerung, der Bundeskanzlerin stehe beim Betrachten der Fahne „der Ekel ins Gesicht geschrieben…“

Darin dürfe eine persönliche Herabsetzung der Bundeskanzlerin gesehen werden. „Denn durch diese Äußerung wird der Bundeskanzlerin starke Abneigung und Abscheu gegenüber der Deutschen Fahne, die wiederum ein Verfassungssymbol ist, vorgeworfen“, so das Gericht. In der Gesamtschau der fraglichen Äußerung von Flocken dränge „sich der Eindruck auf, dass es dem Abgeordneten in seiner Rede nicht primär um die Auseinandersetzung in der Sache ging, sondern um die Herabwürdigung der Bundeskanzlerin, der Grünen und einzelner Abgeordneter der Bürgerschaft“.

Die Welt meldet [13]:

In Gesamtschau habe bei der Rede „eine schwere und wiederholte Herabwürdigung von Mitgliedern der Bürgerschaft und Dritter“ vorgelegen, „die nicht mehr vom Rederecht des Abgeordneten gedeckt war“, stellte das Gericht fest. Es sind Sätze wie diese, die Flocken im Plenarsaal ins Mikro sprach: „Sie alle kennen die Bilder von Merkel nach ihrem letzten Wahlsieg, wie sie die Deutschlandfahne wegschmeißt und ihr der Ekel im Gesicht geschrieben steht.“ Und weiter: „Grüne urinieren darauf.“ Die Äußerungen seien erkennbar darauf gerichtet, die Angesprochenen in ihrer Ehre zu verletzen, sagte Verfassungsrichter Mehmel. Es sei daher nicht zu beanstanden, dass Veit sie als Verstöße der parlamentarischen Ordnung bewertet hatte.

Alles, was Ludwig Flocken ansprach, entspricht nachprüfbaren Tatsachen. Das Video von Merkels abwertender Flaggen-Entsorgung nach dem Wahlsieg aus dem Jahr 2013:

Die auf die deutsche Fahne pinkelnden Grünen bei einem Kongress im Jahre 2008:

[14]

Einer der Urinierenden (oder das Pinkeln Simulierenden, wie später als Schutzbehauptung angeführt) ist Daniel Eichler, Europakoordinator der Grünen Jugend. Er macht aus seiner Ablehnung für Deutschland keinen Hehl, was auch der Focus damals berichtete [15]:

Eichler schreibt auf seiner Homepage, ihm liege besonders der „Internationalismus“ am Herzen. „Nach meiner Vorstellung sollte unsere politische Arbeit immer das Ziel haben, die gesamte Welt zu verbessern und nicht nur das Konstrukt Deutschland.“ Leider sei die Grüne Jugend aber noch zu sehr „auf die Verbesserung der Lebensbedingungen in Deutschland fixiert.“

Das Foto stand sogar eine Zeitlang auf der Internetseite der Grünen Jugend, vermutlich waren sie stolz darauf. Das ist das gleiche Gedankengut, das sich in Slogans wie „Bomber Harris do it again“ und „Nie wieder Deutschland“ äußert. Auch die heutige Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth von den Grünen lehnte Deutschland 1990 scharf ab:

[16]

Bei der allgemeinen anti-nationalen Grundstimmung des politischen Mainstreams ist es kaum verwunderlich, dass die Mehrheit des Verfassungsgerichts die Pinkelpose offenbar für hinnehmbar und nicht für scharf und polemisch rügbar hält. Bei der Äußerung Flockens zu dem CDU-Fraktionschef André Trepoll war jener nicht als Person, sondern das politische Versagen der CDU als Partei gemeint.

Zudem muss klar sein, dass bei einem Redeverfahren mit fünf Minuten Rederecht Schlagwörter erzwungen werden und diese Äußerungen dann vom Wohlwollen der Präsidentin abhängen. Die vom Gericht jetzt verlangten differenzierten Argumentationen sind von der Redezeit her ausgeschlossen oder es können nur noch Allgemeinplätze verbreitet werden. Außerdem sind in der Vergangenheit genügend Beleidigungen gegen die AfD vorgetragen worden, ohne dass ein Sitzungsverweis erfolgte.

Aber Ludwig Flocken konnte gar nicht mit einem fairen Urteil rechnen, denn Verfassungsrichter werden in Hamburg durch Mehrheitsentscheidung des Parlaments bestellt. Die Richter werden also allein von der Parlamentsmehrheit und damit faktisch von der Regierung bestimmt, die auch noch für einige Richter das ausschließliche Vorschlagsrecht hat. Daher war es klar, dass diese Entscheidung für die Altparteien ausfiel, von deren Gunst die Richter abhängen, und nicht für einen Rebellen einer jungen alternativen Partei. Das Abstimmungsergebnis unter den Richtern lautete übrigens 8:1.

Hierzu die Presseerklärung von Dr. Ludwig Flocken:

Das Verfassungsgericht räumt mit diesem Urteil der Parlamentspräsidentin in Hamburg einen weiten Beurteilungsspielraum ein und schloss sich der Auffassung der beklagten Parlamentspräsidentin an, dass „bei der Gesamtschau der Rede eine schwere und wiederholte Herabwürdigung von Mitgliedern der Bürgerschaft und Dritter“ vorliege, die nicht mehr vom Rederecht des antragstellenden Abgeordneten gedeckt sei.

Das besondere an dem Urteil ist, dass erstmals in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus eine wertende Betrachtung zum Ausschluss aus einer Parlamentsdebatte geführt hat. Früher waren formale Beleidigungen wie „Verleumder“ und „Betrüger“ sowie Tätlichkeiten Gegenstand von Ordnungsmaßnahmen.

Das Urteil stärkt somit das Ordnungsrecht der Hamburger Parlamentspräsidentin und schränkt das Rederecht des freien Abgeordneten insoweit ein, als es dem Beurteilungsspielraum des jeweils amtierenden Parlamentspräsidenten unterworfen ist. Ob das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall ein ähnliches Urteil fällen würde oder ob es die Gefahren für Minderheitsrechte anderes bewertet würde, sei dahingestellt.

De facto nutzt das Urteil der Parlamentsmehrheit und wendet sich gegen neue politische Kräfte, die mit diesem Instrument stigmatisiert werden sollen.

Leider bekommt Ludwig Flocken von der Hamburger AfD nicht den Rücken gestärkt, ganz im Gegenteil. Sie hat ihn schon wegen vorangegangener Meinungsverschiedenheiten aus der Fraktion und mittlerweile sogar auch aus der Partei ausgeschlossen, wogegen er sich aber rechtlich wehrt. Die Welt schreibt hierzu:

Es war bereits das zweite Mal nach einem Eklat im Jahr 2016, dass Flocken den Plenarsaal vorzeitig verlassen musste. Hinzu kamen mit der Fraktion nicht abgesprochene Anfragen, die von den Parteikollegen als fremdenfeindlich angesehen wurden. Außerdem missfiel ihnen Flockens Teilnahmen an Pegida- und Bärgida-Demonstrationen. Auch bei den Anti-Merkel-Montagsdemos der vergangenen Wochen ist Flocken dabei gewesen. Ludwig Flocken schade mit seinem Verhalten dem Ansehen der Partei, hatten die Fraktion und später das Schiedsgericht der Partei entschieden.

Ludwig Flocken ist ein wackerer Kämpfer für die Wahrheit und spricht in der Bürgerschaft unverblümt die Missstände in unserem Land an. Während der Mainstream noch von der „friedlichen Religion“ Islam faselt, bezeichnet er sie als faschistische Ideologie. Die Antifa, die auf den Straßen Patrioten terrorisieren, nennt er Linksfaschisten. All das geht der AfD-Fraktion in Hamburg offensichtlich zu weit. Sie war früher auch als pro-Lucke-Lager bekannt, und der konnte bekanntlich mit Islamkritik rein gar nichts anfangen.

In der Geschichte der Menschheit wurden die Überbringer einer schlechten Botschaft oft angefeindet. Da geht es Ludwig Flocken ähnlich wie beispielsweise einem Winston Churchill, der rechtzeitig vor Hitler und dem National-Sozialismus gewarnt hatte und dafür zunächst verteufelt wurde. Oder auch mir, der ich seit zehn Jahren öffentlich vor den Gefahren des Islams warne und dafür als potentieller „Verfassungsfeind“ stigmatisiert werde, da ich vermeintlich die „Religionsfreiheit“ verletze. Angesichts der Bedrohung durch eine faschistische Ideologie eine völlig absurde Vorgehensweise, für die sich die verlogenen Heuchler vom bayerischen Verfassungsschutz und dem übergeordneten CSU- Innenministerium irgendwann noch rechtfertigen müssen, wenn unsere faktengestützte Einschätzung gesamtgesellschaftlich akzeptiert ist.

Ludwig Flocken bleibt jetzt im Rechtsstreit zu dem unberechtigten Sitzungsrauswurf noch eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des fairen Zugangs zum Gericht und des Zuganges zu einen rechtsstaatskonformen Gericht. Dies das könnte auch noch vor dem Europäischen Gerichtshof weiterverfolgt werden, wenn das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurückweist. Auf dem Weg zur rechtlichen Anerkennung seiner richtigen Aussagen ist ihm in jedem Fall viel Erfolg zu wünschen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [17] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier. Von 2009 bis 2011 versuchte er im dortigen Integrationsausschuss vergeblich die Islamkritik zu etablieren. Im Mai 2011 wechselte er zur Partei „Die Freiheit“, wo er ab 2012 bayerischer Landesvorsitzender und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender war. Seine Youtube-Videos [18] haben über 22 Millionen Zugriffe. Zu erreichen über Facebook. [19]

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Gericht weist OB Vaupel in die Schranken

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Deutschland,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

Gericht weist OB Vaupel in die Schranken [20]Schallende Ohrfeige für den feisten Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD), der den Marburgern verbieten wollte, eines ermordeten Bürgers zu gedenken (PI berichtete [21]). Das Verwaltungsgericht Gießen hob die Verbotsverfügung auf und machte klar, wer in Marburg der wahre Verfassungsfeind ist. Das Verbot des roten Stadtfürsten ist rechtswidrig und verletzt unser Grundgesetz, der Trauermarsch kann morgen wie angemeldet stattfinden.

Das Verwaltungsgericht entschied [22]:

Mit einem soeben den Beteiligten mitgeteilten Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen auf die Eilanträge zweier Veranstalter hin, ein Versammlungsverbot der Stadt Marburg außer Vollzug gesetzt. Die für den morgigen Samstag geplante Kundgebung „Gedenkmarsch für Samuel“ kann daher wie angemeldet stattfinden.

Hintergrund ist der Tod eines 25-jährigen Mannes, der bei einer tätlichen Auseinandersetzung am 14. August 2010, schwere Verletzungen erlitten hatte, denen er eine Woche später erlag. Auf mehreren Homepages wird zur Teilnahme an dieser Kundgebung aufgefordert. Der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg verbot die angemeldeten Demonstrationen und jedwede Ersatzveranstaltungen.

Der Eilantrag der beiden Veranstalter gegen die sofortige Vollziehung der Verbote hatte nun Erfolg. Das Gericht befand bei der allein möglichen summarischen Prüfung der gestern Nachmittag und heute morgen eingegangen Eilanträge, dass die Verbote offensichtlich rechtwidrig seien. Ein vorbeugendes Versammlungsverbot komme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nur als „ultima ratio“ in Betracht. Es lägen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Versammlung auf unfriedliche Ziele gerichtet sei. Soweit befürchtet werde, dass sich betroffene Gruppen ebenfalls zur Versammlung einfinden und diese stören könnten, rechtfertige dies allein nicht ein Verbot der Versammlung. Sollte die Versammlung keinen friedlichen Verlauf nehmen, müsse ggf. ihre Auflösung geprüft werden, wenn dem nicht anders begegnet werden könne. Den friedlichen Teilnehmern an der Demonstration dürfe aber nicht von vorneherein die Möglichkeit der Grundrechtsausübung genommen werden.

Eine politische Auseinandersetzung im öffentlichen Raum, wie sie mit der Versammlung beabsichtig sei, müsse prinzipiell hingenommen werden. Dem stünden nach Lage der Akten auch private Interessen der Angehörigen nicht entgegen. Die Beisetzung werde nach Ort und Zeitpunkt durch die Kundgabe nicht gestört.

Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wies das Gericht noch darauf hin, dass eine Versammlung nicht nur verboten werden könne, weil ihr Motto für sozialunverträglich und störend gehalten werde. Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraue auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren.

Der Beschluss vom 27.08.2010, 9 L 2370/10 ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen (binnen 2 Wochen) Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Zeit und Treffpunkt für Teilnehmer des Trauermarsches wird im Laufe des Abends auf der Webseite der Veranstalter [23] bekannt gegeben. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Ermordete nicht in rechtsextremen Kreisen aktiv war und es sich bei der Veranstaltung um einen unpolitischen Schweigemarsch handelt. Politische Äußerungen in Wort oder Schrift sind während der Dauer der Veranstaltung unerwünscht.

Der Anmelder des Gedenkmarsches wurde gestern Abend vor seiner Wohnung von Schlägern mit Pfefferspray und Faustschlägen überfallen und verletzt.

Teilnehmer der Veranstaltung informieren sich bitte auf der Seite des Veranstalters [23] über Einzelheiten und eventuelle Neuigkeiten.

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EU will eigene Steuern erheben

geschrieben von PI am in Deutschland,EUdSSR,Finanzen/Steuern | Kommentare sind deaktiviert

[24]Weil die Mitgliedsstaaten sparen müssen und daher auch weniger Mittel nach Brüssel überweisen wollen, kommt nun der EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski (Foto) auf die Idee, das Bürokratiemonster solle gleich selbst die Bürger abkassieren. Dann haben die Staaten gespart und die EU trotzdem mehr Geld. Eine Logik wie sie nur in Brüssel entstehen kann.

Der Pole zeigt eine unendliche Phantasie, wenn es um das Abkassieren der Bürger geht. Nachdem der deutsche Steuerzahler für die Staaten, die noch mehr als Deutschland selbst verschuldet sind, Bürgschaften abgeben musste, von denen nicht wenige fällig werden (müssen), nachdem zum Beispiel Griechenland [25] mit ca. 11 Mio. Einwohnern um die 300 Milliarden Schulden [26] aber keinerlei Industriebasis und bald auch keinen Fremdenverkehr mehr hat, soll der deutsche Michel einmal mehr zur Kasse gebeten werden. Bisher waren wir mit unseren Überweisungen auch viel zu geizig:

Deutschland überweist in diesem Jahr insgesamt rund 21 Mrd. Euro an die EU. Die Mitgliedsstaaten müssen einen festgelegten Prozentsatz ihrer Mehrwertsteuer und ihres Bruttonationaleinkommens an Brüssel abgeben. Außerdem stehen der EU traditionell die Zolleinnahmen zu.
[…]
Lewandowski will nun verschiedene Möglichkeiten vorschlagen und auch voraussichtliche Einnahmen im Detail vorrechnen. „Wir müssen einen Schritt vorwärts machen. Die Vorschläge müssen ehrgeizig, aber realistisch sein.“

Weiter sagte er zur Financial Times Deutschland [27]:

Wegen der Sparzwänge in den nationalen Haushalten habe sich die Stimmung in den EU-Staaten gewandelt, sagte Lewandowski der FTD. „Viele Länder wollen entlastet werden. Damit öffnet sich die Tür, über eigene Einnahmen nachzudenken, die nicht von den Finanzministern beansprucht werden.“

Wenn die EU mehr eigene Einnahmen habe, könnten die Überweisungen aus den nationalen Haushalten sinken, sagte Lewandowski. „Ich höre aus mehreren Hauptstädten, einschließlich wichtigen wie Berlin, dass sie ihren Beitrag gern verringern würden.“

Wer glaubt, Lewandowskis Humor habe sich damit erschöpft, sieht sich schwer getäuscht:

Lewandowski räumte ein, dass jede Option die Gesamtbelastung der Bürger erhöhen könnte. Dafür verspricht er aber Zurückhaltung bei den Ausgaben. Neue Ziele der Union wie ein umweltfreundliches Wachstum müssten vor allem durch Umschichtungen im Haushalt erreicht werden.

Man hat uns auch versprochen, Deutschland müsse NIE für die Schulden der anderen EU-Staaten eintreten, die Europäische Zentralbank werde NIE schlechte Staatsanleihen aufkaufen und werde NIE dem politischen Einfluss unterliegen.

Es stellt sich auch die Frage, aufgrund welcher Kompetenz die EU den deutschen Bürger respektive den europäischen Bürger als solchen besteuern möchte. Schließlich gibt es auf der Ebene der EU kein demokratisch legitimiertes Parlament (auch wenn es alle fälschlicherweise so nennen).

Zitat aus dem Urteil zum Lissabonvertrag des Bundesverfassungsgericht s [28] (RN 280):

Gemessen an verfassungsstaatlichen Erfordernissen fehlt es der Europäischen Union auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon an einem durch gleiche Wahl aller Unionsbürger zustande gekommenen politischen Entscheidungsorgan mit der Fähigkeit zur einheitlichen Repräsentation des Volkswillens. Es fehlt, damit zusammenhängend, zudem an einem System der Herrschaftsorganisation, in dem ein europäischer Mehrheitswille die Regierungsbildung so trägt, dass er auf freie und gleiche Wahlentscheidungen zurückreicht und ein echter und für die Bürger transparenter Wettstreit zwischen Regierung und Opposition entstehen kann. Das Europäische Parlament ist auch nach der Neuformulierung in Art. 14 Abs. 2 EUV-Lissabon und entgegen dem Anspruch, den Art. 10 Abs. 1 EUV-Lissabon nach seinem Wortlaut zu erheben scheint, kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes. Dies spiegelt sich darin, dass es als Vertretung der Völker in den jeweils zugewiesenen nationalen Kontingenten von Abgeordneten nicht als Vertretung der Unionsbürger als ununterschiedene Einheit nach dem Prinzip der Wahlgleichheit angelegt ist.

Es könnte dem ein oder anderen daher folgender Spruch in den Sinn kommen: No taxation without representation! [29] Oder aber – diese Überlegung rein hilfsweise: Taxation only according to representation! (Besteuerung nur [anteilig] gemäß der Vertretung). Zitat Bundesverfassungsgericht (RN 285; Hervorhebung durch PI):

Der Bundesrepublik Deutschland werden 96 Sitze zugesprochen (Art. 2 des Beschlussentwurfs). Nach dem Beschlussentwurf würde ein in Frankreich gewählter Abgeordneter etwa 857.000 Unionsbürger vertreten und damit soviel wie ein in Deutschland gewählter mit ebenfalls etwa 857.000. Ein in Luxemburg gewählter Abgeordneter würde demgegenüber aber mit etwa 83.000 Luxemburger Unionsbürgern nur ein Zehntel davon vertreten, bei Malta wäre es mit etwa 67.000 sogar nur etwa ein Zwölftel davon; bei einem mittelgroßen Staat wie Schweden würde jeder gewählte Abgeordnete etwa 455.000 Unionsbürger aus seinem Land im Europäischen Parlament vertreten (vgl. zu den diesen Berechnungen zugrundeliegenden Bevölkerungszahlen Eurostat, Europa in Zahlen, Eurostat Jahrbuch 2008, 2008, S. 25).

Der Vertrag von Lissabon hat auch sein Gutes: Die Ausstiegsklausel!

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Moslems fordern Sonderrecht für Wasserpfeifen

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Europas | Kommentare sind deaktiviert

[30]
Per Volksentscheid bekam Bayern das schärfste Nichtrauchergesetz Deutschlands. Das mag man gut oder schlecht finden, aber es ist demokratischer Brauch, die Entscheidung zu respektieren. Einige „Wirte in Bayern“ – so WELT online – fordern jetzt für ihre Lokale Sonderrechte. Wer bei dieser Bezeichnung an Lederhosen denkt, liegt falsch.

Die WELT berichtet [31]:

Wirte in Bayern kämpfen weiter vor Gericht gegen das per Volksentscheid eingeführte strikte Rauchverbot im Freistaat. Gestern reichten sie Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Mehrere Betreiber von Shisha-Cafés beantragen darin, das am 1. August in Kraft getretene Gesetz für nichtig zu erklären, teilten deren Anwälte mit.

Die Gäste besuchten diese Kneipen nur, um Wasserpfeife zu rauchen. Sie würden nun in ihrer Freiheit eingeschränkt, die Betreiber seien in ihrer Existenz bedroht, hieß es in der Begründung. Es gehe in der Popularklage auch um kleine Kneipen mit Nebenräumen, die im Vertrauen auf den Bestand des vorherigen weniger strengen Gesetzes ihr Geschäftsmodell hierauf ausgerichtet hatten.

Eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs bestätigte gestern den Eingang der Klage. Nunmehr müssten alle Betroffenen – Staatsregierung, Landtag und der Organisator des Volksbegehrens – gehört werden. Die Kläger wollen zunächst über eine einstweilige Verfügung erreichen, dass das Gesetz ausgesetzt wird. Sie verweisen auf das Saarland, wo der Verfassungsgerichtshof ein Rauchverbot nach Klagen von Gastwirten vorläufig gestoppt hatte. Erst am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die bayerische Regelung als unbegründet verworfen. Der Gesetzgeber dürfe ein striktes Rauchverbot verhängen; dabei müsse er sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen, hieß es in Karlsruhe.

Mit dem Rauchverbot würden in den Shisha-Cafés Menschen in ihrer persönlichen Freiheit einschränkt, obwohl die Volksgesundheit nicht beeinträchtigt sei, argumentieren die Gastwirte jetzt. Außerdem bedrohe das Rauchverbot die Shisha-Cafés in ihrer Existenz, schließlich sei der Zweck der Cafés gerade das Rauchen von Wasserpfeifen. Rund 500 Cafés in Bayern seien betroffen.

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Die Fehlschläge der Vorzeigeministerin

geschrieben von PI am in Altmedien,Deutschland | Kommentare sind deaktiviert

[32]Der SPIEGEL berichtet ganz offen über die Fehlschläge der niedersächsischen Sozialministerin. Leider führt der Beitrag alles, was selbst Migranten unangenehm aufstößt, auf ihre Unerfahrenheit und die „besondere Beobachtung“, unter der die Ministerin angeblich steht, zurück.

Der SPIEGEL berichtet [33]:

Sie galt als Hoffnungsträgerin und Christian Wulffs Vorzeigefrau in Niedersachsen – doch bisher hinterlässt Aygül Özkan einen desaströsen Eindruck. Eine vorläufige Bilanz ihrer Arbeit zeigt: Die erste türkischstämmige Ministerin in Deutschland droht an ihrer Unerfahrenheit zu scheitern.
(…)
Noch vor Amtsantritt forderte die junge Ministerin in einem Interview, Kruzifixe sollten aus deutschen Klassenzimmern verbannt werden. In der Union löste sie damit Empörung aus. Dabei konnte wenig überraschen, dass sie sich als Muslimin nicht für christliche Symbole starkmachte. Und schließlich hatte sich Özkan auch gegen Kopftücher bei Lehrerinnen ausgesprochen. Ihre Haltung war außerdem durch das Bundesverfassungsgericht gedeckt. Aber trotzdem erwies sich der Druck aus der eigenen Partei als zu groß. Mentor Wulff rügte Özkan. Und die entschuldigte sich.

Schließlich gab es Streit um Arbeitsverträge, die Özkan im Jahr 2008 als Managerin beim Postdienstleister TNT unterzeichnet hatte; Beschäftigte erhielten nur 7,50 Euro Stundenlohn. Arbeitsrechtler warfen ihr vor, „Arbeitsverhältnisse am Rande der Legalität“ geschaffen zu haben. Die Politikerin hatte dies als „absurd und haltlos“ zurückgewiesen.

In der vergangenen Woche sorgte schließlich erneut eine Äußerung der Sozialministerin aus Hannover bundesweit für Wirbel. Özkan wollte Journalisten eine „Mediencharta für Niedersachsen“ unterschreiben lassen und sie damit auf einen gemeinsamen Kurs in der Berichterstattung über Integration festlegen.

Dafür erntete sie heftige Kritik: von Journalisten, von der Opposition – schließlich auch aus der eigenen Partei. Ministerpräsident David McAllister stellte klar, für Medienpolitik sei in der niedersächsischen Landesregierung die Staatskanzlei und nicht das Sozialministerium zuständig. „Wir haben alle daraus gelernt und werden alles tun, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt“, sagte McAllister. Für ihn habe die Pressefreiheit besonders hohe Bedeutung.
(…)
Nach Özkans Ernennung herrschte bei türkischstämmigen Politikern aller Parteien großer Stolz – vollkommen unabhängig von ihrer politischen Orientierung. Jetzt macht sich Ernüchterung breit.

„Von einer Ministerin erwartet man, dass sie klare Standpunkte hat, für die sie einsteht, und nicht immer wieder zurückrudert“, sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Mehmet Kilic, ebenfalls türkischstämmig, zu SPIEGEL ONLINE. Es dränge sich der Eindruck auf, dass Özkan um jeden Preis Ministerin sein wolle. Und FDP-Politiker Serkan Tören ärgert sich über Özkans Vorstoß zur Mediencharta; der sei „nicht akzeptabel, so geht man nicht mit Medien um. Das schien mir als Gängelung gedacht, wie ein mittelbarer Zwang, den sie auf Journalisten ausüben wollte“.

Auch der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, zeigt sich wenig angetan von den bisherigen Auftritten der niedersächsischen Sozialministerin: „Özkan ist eine kompetente Frau, aber der Eindruck, den sie hinterlässt, ist nicht gerade optimal“. Der Sozialdemokrat rät seiner christdemokratischen Kollegin: „Sie muss sich besser abstimmen. Ihre Berater funktionieren anscheinend nicht.“

Natürlich. Die Berater sind Schuld! Wahrscheinlich getarnte Nazis, die der Ministerin schaden wollen.

(Danke an alle Spürnasen)

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Taschengeld für Asylbewerber reicht nicht aus

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[34]225 Euro im Monat sind laut einem Gerichtsurteil zu wenig, um menschenwürdig zu leben. Das hat das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen festgestellt. Jetzt wird noch geprüft, ob es auch verfassungswidrig ist. Die deutsche Steuerzahlerkartoffel kann schließlich mehr arbeiten gehen.

Die armen Asylbewerber, die nach Deutschland kommen. Die Geldgeschenke reichen nicht! Die WELT berichtet [35]:

Die Leistungen für Asylbewerber reichen nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für eine menschenwürdige Existenz nicht aus und sind daher verfassungswidrig. Das Gericht beschloss deshalb nach eigenen Angaben vom Mittwoch, dass nun das Bundesverfassungsgericht prüfen soll, ob die Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Die Zuwendungen für Asylbewerber wurden seit Schaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 nicht angehoben. Sie reichten im Vergleich zu Hartz-IV-Leistungen zur Absicherung des Existenzminimums nicht aus und seien zudem „ins Blaue hinein“ geschätzt worden, befand das Gericht. (Az. L 20 AY 13/09) .

Das Landessozialgericht in Essen hatte über die Klage eines alleinstehenden Irakers zu entscheiden, der in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber untergebracht ist. Für seinen gesamten Bedarf erhielt er monatlich 224,97 Euro – ohne Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat. Damit bekam der Asylbewerber deutlich weniger als ein Hartz-IV-Empfänger: Das Arbeitslosengeld II beziehungsweise die Sozialhilfe für Alleinstehende belief sich im selben Zeitraum auf monatlich 351 Euro zuzüglich Unterkunft und Heizung.
(…)
Das Landessozialgericht setzte nun das Klageverfahren des Irakers aus und legte die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bedarfssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz den Karlsruher Richtern vor. Sollte sich das Bundesverfassungsgericht der Ansicht der Essener Richter anschließen, müsste der Gesetzgeber die Höhe der Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz neu regeln.

Erstaunlich. Man könnte denken, der Mann ist froh, dass man ihn vor Verfolgung beschützt, ihm ein warmes Dach über dem Kopf und genug Essen gegeben hat. Die deutschen Flüchtlinge, die nach dem Krieg aus den Ostgebieten geflohen waren, hätten sich über diese „menschenunwürdigen“ Zustände gefreut.

(Spürnasen: Pittiplatsch und John A.)

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Euro-Rettung verstößt gegen GG und EU-Recht

geschrieben von PI am in EUdSSR,Grundgesetz | Kommentare sind deaktiviert

[36]Das Nothilfepaket der Eurozone zur Stabilisierung von Wackelkandidaten innerhalb der Währungsgemeinschaft weist offenbar schwerwiegende Konstruktionsfehler auf. Die beteiligten Politiker sollen die Öffentlichkeit außerdem – willentlich oder arglos – getäuscht haben, so eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP) mit Autor Marcell Jeck. Das Rettungspaket sei nicht nur ein grober Verstoß gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen EU-Recht.

Die WELT berichtet [37]:

Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm ist ein grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), die WELT ONLINE exklusiv vorliegt.

Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.
(…)
Die Studie beklagt, dass sich die EU bei ihrer Hilfe ungerechtfertigterweise auf „außergewöhnliche Ereignisse“ berufe. Denn nur dann ist laut EU-Recht ein Abweichen von dem Grundsatz erlaubt, dass jeder Staat für seine eigenen Schulden alleine haften muss. Dass Länder wie Griechenland an den Finanzmärkten das Vertrauen verloren hätten, sei aber „in erster Linie auf deren desolate Haushaltslage zurückzuführen“, schreibt Jeck.

Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde. „Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen“, heißt es in der Studie. Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand eines Euro-Staates zu finanzieren.

Der Jurist rügt darüber hinaus, dass die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat unzureichend gewesen sei. Zwar hätten das hiesige Parlament und die Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet. Doch stand derjenige Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, hierbei nicht zur Abstimmung. Dies ist nach Ansicht des Europa-Experten ein Verstoß gegen die Verfassung.

(Spürnasen: Hauke St., Eli&Stoyan M.)

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Warschauer Moscheebauer Ismail im Zwielicht

geschrieben von PI am in Islamisierung Europas | Kommentare sind deaktiviert

Warschauer Moscheebauer Ismail im Zwielicht [38]PI berichtete (hier [39] und hier [40]) wiederholt über die Islamisierung Polens. Jetzt deckt die zweitgrößte überregionale polnische Tageszeitung Rzeczpospolita [41] auf, dass es Verbindungen der um Dialog™ bemühten polnischen Muslime zu Radikalen gibt. Besonders eng sollen die Verknüpfungen nach Deutschland sein.

Die linken Kämpfer für Toleranz verteidigten noch im März den geplanten Bau der Moschee in Warschau. Dabei griffen sie eine Behauptung des Chefs der „Moslemischen Liga in Polen“, Samir Ismail (Foto oben), auf. Danach solle die Moschee im Warschauer Stadtteil Ochoto der Mittelpunkt des Gebetes, der Kultur und des Friedens werden. Dieser friedvolle polnische Bürger und Arzt Samir Ismail sei die Garantie dafür, dass die Moschee keine Kaderschmiede für – dem Islam völlig fremden – Islamisten und damit auch nicht deren Vorposten in Polen wird.

Samir Ismail gründete 2004 die „Moslemische Liga in Polen“, die Bauherrin der Moschee ist. Dabei gab er an, die Liga sei entstanden, um polnischen Muslimen, unabhängig von der islamischen Ausrichtung, eine Heimat zu bieten. Die Liga zog hauptsächlich die jüngst hinzugekommenen Auswanderer aus arabischen Ländern an. Darunter auch solche, die wie der Kinderarzt Samir Ismail, ebenfalls Ärzte sind. Ismail unterstreicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit seine Loyalität zum polnischen Staat.

Die Journalisten der „Rzeczpospolita“ haben nun aufgedeckt, dass Ismail eng mit dem von der Münchner Staatsanwaltschaft verfolgten Walid Abu Shawarib zusammen arbeitet. So wirken beide in der „Föderation Islamischer Organisationen in Europa“ [42] (FIOE) mit, innerhalb derer Ismail den Vorsitz der „Erziehungsabteilung“ inne hat. Dem Dachverband FIOE gehören 28 Mitgliedsorganisationen aus der EU, der Türkei, Moldawien, Ukraine und Russland an. Die Föderation hat ihren Sitz in Brüssel, um von dort aus die Lobby-Arbeit einfacher betreiben zu können.

Die amerikanische Stiftung „NEFA“ [43], die seit dem 11. September 2001 Hintergründe terroristischer Organisationen aufdeckt und aufzeigt, stellt fest, die FIOE arbeite mit der pakistanischen Partei Jamaat-e-Islami zusammen (hier ein Link [44] zu einem Bericht, der sich mit Jamaat-e-Islami und der FIOE beschäftigt). Diese setzte im Jahr 2005 60.000 Kronen für die Ermordung der dänischen Karikaturisten aus.

Ismail bestätigte auf Nachfrage der „Reczpospolita“, dass die „Moslemische Liga in Polen“ der FIOE untersteht. Er betonte dabei allerdings die kulturkreative Rolle und ihre gemeinnützige Tätigkeit der Föderation. Ismails Kollege Walid Abu Shawarib führt in Berlin ein Reisebüro. Er bietet bevorzugt Pilgerreisen nach Mekka an.

Shawarib, der aus dem Gazastreifen auswanderte, sah sich möglicherweise gezwungen, sich dieser Tätigkeit zuzuwenden, da die Münchner Staatsanwaltschaft einen umfangreichen Aktenbestand über ihn führt. Die deutschen Ermittler verdächtigen ihn der Verbindung zur Hamas.

Shawarib soll auch mit Ibrahim El-Zayat [45], dem Guru der „Muslimbruderschaft in Deutschland“, eng zusammen arbeiten. Die Münchner Staatsanwaltschaft recherchiert unter anderem Geldtransfers von Europa an terroristische Organisationen in Nahost. Bei diesen sollen Shawarib und El-Zayat miteinander kooperiert haben.

In diesem Zusammenhang gibt es einen weiteren Verdächtigen: Oguz Ücüncü [46]. Er leitet die „Europäische Moscheebau und Unterstützunsgemeinschaft e.V.“ [47] (EMUG). Die EMUG sammelt Geld für den Bau von Moscheen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Verdacht, dass dieser Verein zur Geldwäsche und zum Geldtransfer in den Nahen Osten genutzt wird.

Könnte El-Zayat ein Visionär sein? Im Jahr 1995 hat er ein Konzept für Deutschlands Zukunft aufgestellt. Darin schrieb er:

„Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben… Dieses Land ist unser Land und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Umma und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen”.

Wer finanziert nun den Moscheebau in Warschau? Ismail weigert sich kategorisch, die Namen von Sponsoren zu nennen. Er behauptet, einer von ihnen sei eine reiche Person aus Saudi-Arabien. Die Namen würden auf einer Gedenktafel genannt – wenn die Moschee gebaut ist.

Die Journalisten befragen Dr. Ismail nach seinen Verbindungen mit Walid Abu Shawarib und nach seiner genauen Tätigkeit innerhalb der „Erziehungsabteilung“ in der FIOE. Dr. Ismail bat darum, ihm diese Fragen per E-Mail zu stellen. Diesem Wunsch kamen die Reporter nach – und erhielten keine Antwort.

Die Befürworter des Moscheebaus in Warschau hatten sich während der Auseinandersetzung um den Moscheebau stets in ihrer moralischen Überlegenheit gebadet. Nun dürfte es ihnen in ihrer Wanne allmählich heiß werden…

(Übersetzung: Slawek)

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